Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Pflegeschulung/Pflegekurse und Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI – drei ganz wichtige Hilfen in der häuslichen Pflege.
Was bringt eine Pflegeberatung? Wer pflegebedürftig ist oder einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause pflegt, ist mit der Pflege, dem Beruf und der Familie schon ausgelastet genug. Aber das Pflegegesetz ist sehr umfangreich. Ständig tauchen neue Fragen auf, für die es so schnell keine Antwort gibt. Oftmals erfährt man erst nach Jahren, dass einem Leistungen zustehen, von denen man gar nichts wusste.
Wir informieren Sie, welche Beratungsleistungen der Gesetzgeber vorsieht.
Deshalb finden Sie ab sofort auf meiner Seite eine Pflegeberatung, wo Sie all Ihre Fragen beantwortet bekommen, die Ihnen auf www.Pflege-durch-Angehoerige.de nicht beantwortet wurden. Ich arbeite mit einem von den Pflegekassen anerkannten Dienstleister zusammen, der pflegende Angehörige bundesweit telefonisch aber auch direkt zu Hause kostenlos berät.
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Kostenlose Pflegeberatung für Fragen zur Pflege zu Hause
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Die erfahrenen Pflegeexperten unseres Partners beraten Sie neutral und unabhängig zu Ihren Fragen. Dazu gehören:
- Alles rund um die Pflege zu Hause (Fragen zur Pflegeversicherung, zu Hilfsmitteln, zu Pflegegraden, Krankheiten usw.).
- Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung.
- Hilfe beim Beantragen eines Pflegegrades bzw. Einlegen eines Widerspruchs.
- Vermittlung eines Pflegedienstes.
- Vermittlung eines Pflegeheimplatzes.
- Unterbringung in einem Pflegeheim.
- Entlastung oder Unterstützung für pflegende Angehörige wie z.B. Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause.
Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei. Denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind, einen Antrag auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung stellen möchten oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen.
Kostenloser Beratungseinsatz – verpflichtend für Pflegegeldempfänger
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wenn Sie Ihren Angehörigen zu Hause alleine versorgen und dafür Pflegegeld erhalten, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, halb- (Pflegegrad 2 und 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) einen sogenannten Beratungseinsatz abzurufen.
Die Pflegeexperten unseres Partners kommen zu Ihnen nach Hause, schauen, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Bei Pflegegrad 1 oder wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen (d. h. zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie), können Sie den Beratungseinsatz auf freiwilliger Basis nutzen.
Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse.
Kostenlose Pflegeschulung: Pflege lernen – Schulung pflegender Angehöriger
Schulungen in häuslicher Umgebung nach § 45 SGB XI: Wer einen Angehörigen zu Hause versorgt und betreut, benötigt eine Menge praktisches Wissen aus der Pflege. Und das können Sie lernen. Unser Partner bietet Ihnen unterschiedliche Pflegeschulungen an, die auf Ihre Pflegesituation zugeschnitten sind.
Die Pflegeexperten kommen zu Ihnen nach Hause. Dort lernen Sie Schritt für Schritt wichtige Handgriffe oder den Umgang mit Demenzpatienten oder üben, wie Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen rückenschonend aus dem Bett heben. Die Kosten für diese Pflegeschulung übernimmt Ihre Pflegekasse oder Pflegeversicherung.
Vorteile einer Pflegeberatung bzw. Pflegeschulung
Die Vorteile einer qualifizierten Pflegeberatung sind:
- Umfassende und neutrale Beratung.
- Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
- Hilfe bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen Ihrer Leistungsansprüche.
- Unterstützung bei der Organisation der Pflege.
- Realistische Pflegeschulung und Pflegekurse im häuslichen Umfeld, individuell auf Ihren Pflegefall abgestimmt.
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Unser Versprechen
Wenn Sie über uns eine Anfrage für kostenlose Informationen oder Angebote stellen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich an diesen einen Partner weitergeleitet und nicht noch an andere Firmen. Sie werden also nur von einer Firma kontaktiert.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch keine weiteren unaufgeforderten Angebote für andere Produkte und Dienstleistungen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 07195/982 9999 anrufen.
Fragen und Antworten
Was ist eine Pflegeberatung?
Eine Pflegeberatung bietet pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen Unterstützung und Beratung zu Themen wie Pflege zu Hause, Pflegeleistungen, Hilfsmittel, Pflegegrade und vieles mehr. Sie wird von Pflegeexperten durchgeführt und ist oft kostenfrei, da sie von der Pflegekasse übernommen wird.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung, wenn sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen oder einen pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause versorgen. Dies ist in § 7a SGB XI geregelt.
Was ist der Zweck eines Beratungsgesprächs?
Das Beratungsgespräch soll:
Fragen zur Pflegeversicherung und zu den Leistungen klären.
Unterstützung beim Beantragen eines
Pflegegrades bieten.
Hilfe bei der MDK-Begutachtung geben.
Informationen zu Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Hilfsmitteln bereitstellen.
Was ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause gepflegt werden, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Dies gilt:
Bei Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate.
Bei Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate. Dieser Beratungseinsatz stellt sicher, dass die Pflegequalität gewährleistet ist und gibt pflegenden Angehörigen Tipps.
Wer führt die Pflegeberatung und den Beratungseinsatz durch?
Pflegeberatungen und Beratungseinsätze werden von anerkannten Pflegeberatern und Pflegediensten durchgeführt, die von den Pflegekassen zugelassen sind. Die Beratung kann zu Hause oder telefonisch erfolgen.
Welche Kosten entstehen für die Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung und der Beratungseinsatz sind für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige kostenfrei, da die Pflegekassen diese Leistungen übernehmen. Sie müssen keinen eigenen Beitrag leisten.
Was sind die Vorteile einer Pflegeberatung?
Die Pflegeberatung bietet:
Umfassende und neutrale Beratung.
Unterstützung bei der Organisation der Pflege.
Realistische Schulungen im häuslichen Umfeld.
Hilfe bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen.
Wie oft sollte man eine Pflegeberatung nutzen?
Eine regelmäßige Beratung kann sinnvoll sein, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und neue Leistungen oder Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Mindestens jedoch sollte die Beratung im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsatzes genutzt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Beratungseinsatz und einer Pflegeberatung?
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend und stellt sicher, dass die Pflege ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet umfassende Unterstützung zu allen Themen rund um die Pflege und kann bei unterschiedlichen Fragestellungen freiwillig in Anspruch genommen werden.
Beste Insider-Tipps!
Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
4 Antworten auf „Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige“
In aller Regel kennen sich die Pflegeberater auch mit den einzelnen Modulen aus. Ein Teil der Aufgabe eines Pflegeberaters kann es sein, Sie bei Widersprüchen zu unterstützen, daher ist es wichtig, dass die Pflegeberater die Module weitestgehend kennen.
Kennen Sie sich auch mit den einzelnen Modulen aus?
Ich gehe davon aus, dass Sie die Verhinderungspflege damit meinen. Ja, die kann bis zu 4 Jahre Rückwirkend beantragt werden. Hierzu haben wir einen Beitrag.
Kann die stundenweise Pflege rückwirkend beantragt werden?