Das neue Pflegestärkungsgesetz ab 2017 bringt viele Änderungen mit sich. Eine gravierende Änderung wird sein, dass die Pflegestufen in Zukunft Pflegegrade heißen.
Außerdem gibt es ab 2017 nicht mehr 3 Pflegestufen sondern 5 Pflegegrade.
Die neuen Pflegegrade richten sich nach der Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Einstufung erfolgt nach einem Punkteverfahren.
Jetzt für unseren kostenlosen Newsletter eintragen, damit Ihnen nichts entgeht!.
Die neuen Pflegegrade
Nicht nur der Namen ändert sich von Pflegestufe auf Pflegegrad, sondern auch die komplette Einstufung. Dazu werde ich in einem anderen Beitrag noch ausführlicher eingehen. Deshalb hier nur ein kurzer Überblick:
Pflegegrad 1
Ab 2017 werden vermutlich wesentlich mehr Menschen einen Pflegegrad genehmigt bekommen als bislang. Im Pflegegrad I werden Menschen eingruppiert, die zwar gehandicapt sind, aber seither nicht die vollen Kriterien für die Einstufung in eine Pflegestufe erreicht haben und deshalb die Pflegestufe abgelehnt wurde.
Die finanziellen Leistungen im Pflegegrad 1 sind jedoch stark begrenzt.
Pflegegrad 1 erhalten Menschen mit einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 12,5 bis 27 Punkten
Pflegegrad 2
Pflegegrad II erhalten Menschen mit einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 27 bis 47,5 Punkten.
Pflegegrad 3
Pflegegrad III erhalten Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 47,5 bis unter 70 Punkten.
Pflegegrad 4
Pflegegrad IV erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Die Einstufung liegt bei 70 bis unter 90 Punkte.
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 erhalten Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Die Einstufung liegt bei 90 bis 100 Punkten.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Wer bereits vor 2017 eine Pflegestufe anerkannt bekommen hat, wird automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet. Es besteht also Bestandsschutz für bereits pflegebedürftige Menschen. Die Überleitung von der Pflegestufe zum Pflegegrad findet nicht willkürlich statt sondern nach zwei ganz klaren Regeln: In der Praxis bedeutet das, dass eine Umrechnung stattfindet. Wie wird nun die Pflegestufe in den Pflegegrad umgerechnet? Sie wollen wissen, welchen Pflegegrad Sie ab 2017 haben? Lesen Sie dazu auf der linken Seite, welche Pflegestufe Sie bis jetzt haben. Auf der rechten Seite wird Ihnen angezeigt, welchen Pflegegrad Sie ab 2017 haben werden. Wer darf einen Pflegegrad beantragen? *EA = Eingeschränkte Alltagskompetenz Sie haben es schon gemerkt! Der Pflegegrad 1 ist nicht in dieser Liste enthalten! WARUM? Ganz einfach: Der Pflegegrad 1 ist eine ganz neue Einstufung. Es gibt bis 31.12.2016 niemanden, der eine Pflegestufe hat, die dann in den Pflegegrad 1 umgewandelt wird. Dazu mehr in einem späteren Beitrag. Die obige Umrechnungstabelle möchte ich anhand von zwei Praxisbeispielen näher erklären: Praxisbeispiel ohne geistige Einschränkung Herr Kurz ist stark körperlich eingeschränkt. Aufgrund von Kriegsverletzungen und Behinderungen ist er stark auf pflegerische Unterstützung angewiesen. Die Pflegekasse hat ihm 2016 Pflegestufe 2 zuerkannt. Da Herr Kurz keine geistigen Einschränkungen wie zum Beispiel Demenz hat, wird er um 1 Grad höher eingestuft. Somit erhält Herr Kurz zum 01.01.2017 automatisch den Pflegegrad 3. Praxisbeispiel mit geistiger Einschränkung Herr Lang ist ebenfalls körperlich eingeschränkt. Auch er hat durch seine Verletzungen und Gebrechen von der Pflegekasse eine Pflegestufe 2 erhalten. Erschwerend kam dann hinzu, dass Herr Lang auch noch Demenz bekam. Die Pflegekasse sprach ihm dann aufgrund der hinzugekommenen Demenz im Jahr 2016 die Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EA) zu. Da Herr Lang zusätzlich zu seinen körperlichen Gebrechen auch geistige Defizite hat, wird er zum 01.01.2017 nicht nur um 1 Grad höher gestuft sondern um 2 Grade. Herr Lang erhält dann zum 01.01.2017 automatisch Pflegegrad 4. Wichtig Wer vor dem 01.01.2017 bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2017 wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Diese Änderungen berücksichtigen nicht nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen, um Pflegebedürftige umfassender zu unterstützen. Der neue Pflegegrad 1 bietet zudem auch Menschen mit geringen Einschränkungen erstmals Zugang zu Pflegeleistungen. Pflegegrad 1 richtet sich an Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Personen, die zwar Hilfe benötigen, aber vor 2017 keinen Anspruch auf eine Pflegestufe hatten, können nun Pflegegrad 1 erhalten. Damit erhalten sie Zugang zu Leistungen wie dem Entlastungsbetrag und Zuschüssen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, was zuvor nicht möglich war. Pflegegrad 2 ist für Personen mit „erheblichen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“. Dies entspricht etwa der früheren Pflegestufe 1. Sie erhalten umfangreichere Leistungen, die ihnen Unterstützung im Alltag bieten. Pflegegrad 3 gilt für Menschen mit „schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“. Er ersetzt die frühere Pflegestufe 2 und umfasst höhere Sachleistungen, um pflegebedürftige Personen stärker im Alltag zu unterstützen. Die Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt bei einem Punktwert von 47,5 bis unter 70 Punkten im neuen Begutachtungsverfahren. Die Pflegegrade basieren auf einem Punktesystem, das den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf abbildet: Alle, die vor 2017 bereits eine Pflegestufe hatten, wurden automatisch in die neuen Pflegegrade überführt. Das bedeutet: Pflegegrad 1: Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich sowie Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro. Ja, wer mit seiner Einstufung in Pflegegrad 1, 2 oder 3 unzufrieden ist, kann eine Neubegutachtung beantragen. Zudem sind Widersprüche möglich, falls der Pflegegrad als zu niedrig empfunden wird. Auch im Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann ein höherer Pflegegrad beantragt werden. Die Einführung der Pflegegrade soll eine differenziertere Unterstützung ermöglichen und besser auf die individuellen Bedürfnisse eingehen. Durch die neue Einstufung wird der Schwerpunkt auf den Grad der Selbstständigkeit gelegt. Davon profitieren auch Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen, die nun in Pflegegrad 3 oder höher eingestuft werden können, je nach Unterstützungsbedarf. Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege: Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #123201793 © wwwebmeister Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat ! - incl. Reinigungs- und Desinfektionstücher!
Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
IMMOBILIEN-Teilverkauf – Finanzielle Flexibilität im Alter. Lebenslanges Nießbrauchrecht
Treppensteighilfe – Sicher die Treppe rauf + runter. Mit 4.000 € Zuschuss
Welche Pflegestufe wird zu welchem Pflegegrad
Anzeige
Was kostet ein Treppenlift wirklich
Kostenlose Beratung vor Ort.
Bis zu 4.000 €uro Zuschuss!
Hier kostenlos Informationen anfordern
Umrechnungstabelle Pflegestufe zu Pflegegrad
Pflegestufe bis 31.12.2016 Pflegegrad ab 01.01.2017 Alt: Pflegestufe 0Neu: ⇒ bedingt durch Eingeschränkte Alltagskompetenz erfolgt Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 2 Alt: Pflegestufe 1Neu: ⇒ Höherstufung um 1 Stufe ⇒ Pflegegrad 2 Alt: Pflegestufe 1 mit EA*Neu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 3 Alt: Pflegestufe 2Neu: ⇒ Höherstufung um 1 Stufe ⇒ Pflegegrad 3 Alt: Pflegestufe 2 mit EA*Neu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 4 Alt: Pflegestufe 3Neu: ⇒ Höherstufung um 1 Stufe ⇒ Pflegegrad 4 Alt: Pflegestufe 3 mit EA*Neu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 5 Alt: Pflegestufe 3 HärtefallNeu: ⇒ bedingt durch EA* Höherstufung um 2 Stufen ⇒ Pflegegrad 5
Senioren- und behindertengerechte Badsanierung
- Direkte Abrechnung mit Pflegekasse + Kostenträgern
- Mit Pflegegrad bis zu 4.000 € Zuschuss
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern
Praxisbeispiele
Fragen und Antworten
Was hat sich 2017 bei der Einstufung in Pflegegrade geändert?
Was ist der Pflegegrad 1 und wer hat Anspruch darauf?
Wie unterscheiden sich die Pflegegrade 2 und 3?
Welche Punkte sind für die Einstufung in die neuen Pflegegrade erforderlich?
Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 5: 90 bis 100 PunkteWas bedeutet die automatische Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade?
Pflegestufe 1 wird zu Pflegegrad 2.
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (EA) wird zu Pflegegrad 3.
Pflegestufe 2 wird zu Pflegegrad 3.
Pflegestufe 2 mit EA wird zu Pflegegrad 4.
Pflegestufe 3 wird zu Pflegegrad 4.
Pflegestufe 3 mit EA und Härtefall wird zu Pflegegrad 5.
Diese Regelungen sorgen dafür, dass Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen (z. B. Demenz) in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden, um ihrem erhöhten Betreuungsbedarf gerecht zu werden.Welche finanziellen Leistungen erhalten Personen in den Pflegegraden 1, 2 und 3?
Pflegegrad 2: Pflegegeld von 316 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen von bis zu 689 Euro.
Pflegegrad 3: Pflegegeld von 545 Euro monatlich oder Pflegesachleistungen bis zu 1.298 Euro.Kann ich meinen Pflegegrad nach der Umstellung überprüfen lassen?
Warum gibt es nun fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen?
Beste Insider-Tipps!
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.