Kostenloser Pflegelückenrechner 2023: Pflegelücke berechnen inkl. Ratgeber

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Was ist eine Pflegelücke und wie kommt sie zustande?

Eine Pflegelücke ist der Eigenanteil an den Pflegekosten, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird und von Ihnen selbst bezahlt werden muss. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II und der Umstellung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 brachte der Gesetzgeber einige Verbesserungen in die gesetzliche Pflegeversicherung. Es bleibt aber beim Basisschutz, der bei weitem nicht alle Kosten deckt.

Obwohl das Pflegestärkungsgesetz unterm Strich die finanzielle Situation der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen verbessert, bleibt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung begrenzt.

Dabei ist es egal, ob jemand Zuhause oder im Heim gepflegt wird – die Leistungen (Pflegegeld + Pflegesachleistungen)  von der gesetzlichen Pflegeversicherung deckt immer nur einen Teil der anfallenden Kosten. Im Schnitt ist das die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten in der professionellen Pflege.

Der Rest muss aus eigenen Mittel finanziert werden oder gegebenenfalls auch durch nahe Angehörige. Erst wenn dann nichts mehr zu holen ist, übernimmt das Sozialamt die Übernahme der restlichen Pflegekosten.

Die Pflegelücke ist somit die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für die Pflege und den Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist KEINE Vollversicherung, die alle entstehenden Kosten abdeckt.

Grundsätzlich ergibt sich aus dem Pflegestärkungsgesetz II folgendes Bild:

1.) die Kosten in der häuslichen Pflege und den unteren Pflegegeraden werden etwas geringer,

2.) die Kosten in der stationären Pflege und den unteren Pflegegraden werden durch den einrichtungseinheitlichen Selbstbehalt höher.

Die Auswirkungen der Pflegereform zeigen sich dahingehend, dass die zu pflegende Person so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung gepflegt werden soll. Die Unterbringung dieser Pflegebedürftigen in der stationären Einrichtung werden sich viele Familien finanziell nicht mehr leisten können. Das bedeutet, dass der Staat mal wieder finanzielle Verantwortung abgibt und auf die Familien abwälzt.

Beitragsentwicklung zur sozialen Pflegeversicherung

Durch das Ansteigen der Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt auch die Höhe des Pflegeversicherungsbeitrages kontinuierlich. Mit Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 lag der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei 1 % PLUS der Wegfall eines gesetzlichen Feiertags.

Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Beiträge zur Pflegeversicherung rasant, was die nachfolgende Tabelle zeigt:

JahrBeitragssatz
1995 – für Beitragszahler mit und ohne Kinder1,00 %
1996 bis 2004 – für Beitragszahler mit und ohne Kinder1,70 %
2005 bis 2007 – für Beitragszahler mit Kinder1,70 %
2005 bis 2007 – für Beitragszahler ohne Kinder*1,95 %
2008 bis 2012 – für Beitragszahler mit Kinder1,95 %
2008 bis 2012 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,20 %
2013 bis 2014 – für Beitragszahler mit Kinder2,05 %
2013 bis 2014 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,30 %
2015 bis 2016 – für Beitragszahler mit Kinder2,35 %
2015 bis 2016 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,60 %
2017 bis 2018 – für Beitragszahler mit Kinder2,55 %
2017 bis 2018 – für Beitragszahler ohne Kinder*2,80 %
Ab 2018 – für Beitragszahler mit Kinder3,05 %
Ab 2018 für Beitragszahler ohne Kinder*3,30 %
Ab 2022 für Beitragszahler ohne Kinder*3,40 %
Ab 2023
Beitragszahler ohne Kinder
Beitragszahler mit 1 Kind
Beitragszahler mit 2 Kindern
Beitragszahler mit 3 Kindern
Beitragszahler mit 4 Kindern
Beitragszahler mit 5 Kindern

4,00 %
3,40 %
3,15 %
2,90 %
2,65 %
2,40 %

​*Gültig für Kinderlose ab 23 Jahren, die ab dem 1. Januar 1940 geboren wurden.

Diese Entwicklung der Beitragssteigerungen zeigt eindeutig, wie im Umkehrschluss dazu auch stark die Pflegekosten in die Höhe gehen.

Welche Kosten kommen auf die Pflegebedürftigen zu?

Wie bereits erwähnt, ist die gesetzliche Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Leider bleibt mit der momentanen gesetzlichen Regelung noch ein großer Eigenanteil an den Pflegekosten bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen hängen.

  • Wird der Ernährer der Familie pflegebedürftig, fällt das Gehalt weg. Das Krankengeld entspricht nicht dem vollen Gehalt und wird auch nur zeitlich begrenzt bezahlt.
  • Gibt ein Angehöriger den Job ganz oder teilweise für die Pflege auf, fehlt auch hier das Gehalt. Mehr dazu lesen Sie auch hier „Pflegezeit und Familienpflegezeit: Freistellung vom Beruf für die Pflege„.
  • Viele ältere Menschen beschäftigen eine 24-Stunden-Pflegekraft, um den Angehörigen nicht in ein Pflegeheim geben zu müssen. Was ein Pflegeheim kostet, erfahren Sie hier: Was kostet ein Pflegeheim.
  • Wird eine Kurzzeitpflege oder Tagespflege in Anspruch genommen, entstehen in der vollstationären/teilstationären Einrichtung Kosten in Form von Kost und Logis sowie unter Umständen Investitionskosten.
  • Wird ein Pflegedienst benötigt, wird das Pflegegeld entsprechend gekürzt bzw. kommt gar nicht mehr zum Tragen. Man spricht dann von Kombinationspflege. Mehr dazu lesen Sie bitte hier Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen.
  • Wer sich in einem Pflegeheim pflegen läßt, hat – je nach Pflegeheim und Region – eigene Zuzahlungen von schnell mal 2.000 oder 3.000 Euro.
  • Menschen mit geringer Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1), erhalten wesentlich weniger Pflegeleistungen als Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 bis 4.
  • Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit muss das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Dafür können Sie zwar einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten, aber das reicht oft nicht aus.

Mehr über die Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen können, lesen Sie bitte hier Mit diesen Kosten ist bei Pflegebedürftigkeit zu rechnen.

Um drohende Pflegelücken zu schließen, empfehlen nicht nur die Versicherungsexperten von Swiss Life Select, eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Was passiert, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reicht?

Ein Fall aus der Praxis:

Frau Kummer ist in Pflegegrad 3 und wird stationär in einer Pflegeeinrichtung gepflegt.

Die Einnahmen (Rente und Pflegesachleistungen der Pflegekasse) und Ausgaben (Pflegeheim und sonstige Ausgaben) gliedern sich wie folgt:

KostenartenErstattung / EinnahmenKosten
Pflege inkl. sozialer Betreuung 56,60 €
Ausbildungsrefinanzierungsbetrag 1,74 €
Unterkunft 16,96 €
Verpflegung 9,13 €
Investitionskosten 20,94 €
Gesamt täglich 105,37 €
Die Pflegelücke errechnet sich wie folgt:
Gesamt monatlich = (105,37 € x 30,42 Tage) 3.205,36 €
Pflegesachleistung der Pflegekasse– 1.330,00 € 
Witwenrente– 970,00 € 
Sonstige Ausgaben des Pflegebedürftigen 567,00 €
Fehlbetrag pro Monat 1.472,36 €


Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Wie wirkt sich die Pflegelücke aus?

Am Beispiel von Frau Kummer zeigt sich, wie ihr Privatvermögen in die Pflege einfließt und in welcher Höhe die Tochter eine Zuzahlung zur Pflege leisten muss.

  • Frau Kummer ist seit 2 1/2 Jahren im Pflegegrad 3
  • Sie hat mit Ihrem verstorbenen Mann ein Vermögen von ca. 50.000 € aufgebaut, welches sie gerne ihrer einzigen Tochter vererbt hätte.
  • Die bisherigen Pflegekosten im Pflegegrad 3 belaufen sich auf insgesamt ca. 96.000 €
  • Davon hat die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ca. 38.700 € übernommen.
  • Die restlichen ca. 57.300 € wurden aus Ihrer Rente und dem bestehenden Vermögen bezahlt.
  • Das angesparte Vermögen ist jetzt aufgebraucht.
  • Das Sozialamt hat für die Tochter jetzt ermittelt, dass sie für ihre Mutter monatlich 241 € für die Pflegekosten aufbringen muss!

Die Pflegeheimkosten, verteilt nach den einzelnen Bundesländern.

Der Pflegelückenrechner hilft Ihnen, die Pflegekosten zu berechnen, die Sie selbst tragen müssen.
Die Pflegeheimkosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland ganz drastisch. Die Pflegeheimkosten können oftmals nur gedeckt werden, wenn genügend Eigenkapital vorhanden ist. Wie hoch Ihr Anteil ist, läßt sich mit dem Pflegelückenrechner berechnen.

Wie kann eine Pflegelücke geschlossen werden?

Um eine Pflegelücke zu schließen, muss privat mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt werden.

Die Pflegelücke kann dann mit einer Pflegetagegeldversicherung (Pflege-Bahr) oder einer Pflegerentenversicherung minimiert oder geschlossen werden. Da es recht unterschiedliche Modelle gibt und es sehr schwer ist, selbst die einzelnen Angebote zu vergleichen und den besten Schutz für sich zu erhalten, sollten Sie sich unbedingt fachmännisch beraten lassen.

Welche Zusatzversicherung ist die richtige?

Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit erhalten möchte, sollte prüfen, ob für ihn eine private Pflege-Zusatzversicherung sinnvoll ist. Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, sich für den Pflegefall zusätzlich abzusichern. Wie hoch Ihre persönliche Pflegelücke sein kann, können Sie auch mit meinem kostenlosen Pflegelückenrechner berechnen lassen.

  • Pflegetagegeldversicherung: Ähnlich wie beim Krankentagegeld erhalten Betroffene eine tägliche Zahlung. Die Höhe hängt im Wesentlichen vom Pflegegrad ab, aber auch davon, ob es sich um stationäre, ambulante oder häusliche Pflege handelt.
  • Pflegerentenversicherung: Die Beiträge sind erheblich höher als bei der Pflegetagegeldversicherung. Dafür wird im Pflegefall monatlich ein vertraglich festgelegter Rentenbetrag ausgezahlt – unabhängig vom ambulanten oder stationären Charakter der Pflege. Ein Nachweis über die tatsächlichen Pflegekosten muss nicht erbracht werden.
  • Pflegekostenversicherung: Die Zahlungen im Pflegefall richten sich nach den konkret anfallenden Pflegekosten, die Versicherung ist also bei professioneller Betreuung eines Pflegebedürftigen besonders geeignet.
  • Pflege-Bahr: Eine staatlich geförderte Zusatzversicherung ist über den Pflege-Bahr möglich. Die Zahlungen erhalten Versicherte, wenn sie von Angehörigen gepflegt werden, aber auch hier ist der Kostenvergleich wichtig. Ein Vorteil ist, dass diese Alternative ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden kann.

Die Höhe der Beitragskosten hängt zudem vom jeweiligen Alter bei Vertragsabschluss ab. Je jünger der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt ist, umso günstiger sind die Beiträge. Frauen müssen wegen ihrer höheren Lebenserwartung in der Regel höhere Beiträge zahlen als Männer. Um herauszufinden, welche Pflegezusatzversicherung am besten geeignet ist, sollte man sich unbedingt kompetent und unabhängig beraten lassen.

Was kann der Pflegelückenrechner?

Am oben genannten Beispiel und an der Berechnung über den Pflege-Lückenrechner sehen Sie, wie hoch eine Pflegelücke im Falle einer Pflegebedürftigkeit sein kann.

Der Pflegelückenrechner errechnet Ihnen anhand Ihrer individuellen Daten, ob Sie eine Pflegelücke haben bzw. wie hoch diese ist.

Gleichzeitig zeigt Ihnen der Pflegelückenrechner die Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung in den einzelnen Pflegegraden (Pflegestufen) an.

Der Pflegegeldrechner geht stets von den mittleren Kosten für Pflegeleistungen (Pflegedienst, Pflegeheim) aus. Diese sind abhängig von den einzelnen Pflegedienstleistern und den Bundesländern.

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Autor: Holger Rasch  

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Eine Antwort auf „Kostenloser Pflegelückenrechner 2023: Pflegelücke berechnen inkl. Ratgeber“

Der Haken an der deutschen gesetzlichen Pflegeversicherung: Sie ist als “Teilkasko” extrem unsozial, weil sich Millionen von Menschen eine teure private Zusatzversicherung gar nicht leisten können. Diese Menschen werden im Alter automatisch zu “Pflegebedürftigen 2. Klasse” herabgestuft – umso mehr, als sie oftmals auch nur kleine Renten haben.
Zum Vergleich: In Österreich wird das Pflegegeld aus dem Budget finanziert (Pflegestufen 1 bis 7) – dieses reicht natürlich für ein Pflegeheim (ab Stufe 4 möglich) natürlich nicht aus, sodass die Rente des Pflegebedürftigen zur Aufzahlung auf die realen Heimkosten herangezogen wird (abzüglich 20 % sog. Taschengeld, das dem Bewohner belassen werden muss).

Entscheidende Unterschiede zu Deutschland:
1) Reichen Pflegegeld + Rente des Heimbewohners zusammen NICHT zur Kostendeckung aus, trägt die Differenz die “Sozialhilfe” des betreffenden Bundeslandes!
2) Einen Regress (der Bundesländer) von Heimkosten bei nächsten Angehörigen gibt es NICHT mehr, dieser wurde als extrem unsozial wahrgenommen und daher von allen(!) Parteien gemeinsam im Jahr 2016 gesetzlich abgeschafft.
3) Dem zufolge zahlen daher auch Rentner KEINE Pflegeversicherungsbeiträge.
4) Es gibt keine “Pflegebedürftigen 2. Klasse” weil jede/-r die gleichen Leistungen erhält. Besserverdiener bzw. -rentner können sich darüber hinaus allenfalls eine teure private “Seniorenresidenz” mit Hotelcharakter leisten.

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