
Hörgeräte sind Hilfsmittel und werden deshalb von der Krankenkasse bis zu einem festgesetzten Betrag erstattet. Doch Hörgeräte können sehr teuer sein.
Damit diese Kosten von den Hörgeschädigten nicht alleine gestemmt werden müssen, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag Möglichkeiten auf, weitere Kostenträger an den entstehenden Kosten für Hörgeräte zu beteiligen.
Der Preis für Hörhilfen ist abhängig davon, was für Ansprüche an ein Hörgerät gestellt werden und welche technische Ausstattung es mitbringen soll. Je nach Gerätetyp können schnell für zwei Hörgeräte Eigenleistungen in Höhe von 2.000 bis 2.500 Euro entstehen.
Mittlerweile gibt es bereits hochtechnisierte Hörgeräte, die mit dem iPhone gesteuert werden können. Aber auch ganz kleine und hochmoderne Hörgeräte, die fast nicht mehr sichtbar sind. Doch je mehr Technik um so teurer sind die Geräte. Und nicht jeder kann sich teure Hörgeräte leisten.
Lassen Sie sich deshalb von einem guten Hörgeräte-Akustiker umfassend beraten. Jetzt das optimale Hörgerät finden: kostenlos testen.
Hörgeräte-Akustiker sind per Gesetz verpflichtet, auch sogenannte Nulltarif-Hörgeräte (ähnlich wie bei Brillen) zu führen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss und somit der Höhe des Krankenkassen-Festbetrages entsprechen. Ob diese Hörgeräte ausreichen, ist von Fall zu Fall und von Anforderung zu Anforderung unterschiedlich. Auch das restliche, noch vorhandene Hörvermögen ist ausschlaggebend, welches Gerät zum Einsatz kommt.
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Was kosten Hörgeräte
Prinzipiell kann gesagt werden, dass ein Hörgerät im unteren Preissegment bei ca. 500 Euro liegt. Im oberen Preissegment liegen die Hörgeräte dann gleich bei 3.000 €uro/pro Gerät und noch mehr. Je höher das Preissegment, desto besser und leistungsfähiger ist die Technik der Geräte. Infos zu Schwerhörigkeit im Alter finden Sie in meinem Beitrag Altersschwerhörigkeit, oft viel zu spät erkannte Krankheit mit fatalen Folgen.
Wer nicht von der Zuzahlungspflicht befreit ist, muss pro Gerät 10 Euro Eigenanteil bezahlen, auch wenn es sich um ein Nulltarif-Hörgerät handelt.
Wie hoch ist der Kassenanteil für ein Hörgerät
Seit November 2013 gibt es ein neues Gesetz, durch welches die Kostenübernahmen durch die Krankenkassen für Hörgeräte deutlich erhöht wurden.
Die gesetzliche Erstattung durch die Krankenkasse beträgt 784,94 Euro pro Gerät. Für das zweite Hörgerät kann es sein, dass ein Abschlag von 20 % hingenommen werden muss. Die tatsächlichen Kostenerstattungen variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Die Krankenkasse leistet jedoch nicht nur eine anteilige Kostenübernahme an den Hörgeräten, sondern auch die
- Kosten für Beratung, Programmierung und Anpassung der Hörhilfen
- Wartungskosten
- Reparaturkosten
- Nachbetreuung
Nützliche Alltagshilfen:
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Gibt es weitere Zuschüsse für Hörgeräte?
Ist aus bestimmten Gründen (z. B. beruflich oder gesundheitlich) ein Hörgerät erforderlich, das den Festbetrag der Krankenkasse überschreitet, kann es unter Umständen sein, dass die Krankenkasse die Mehrkosten übernimmt. Dies ist mit dem HNO-Arzt, dem Hörgeräteakustiker und vor allem aber mit der Krankenkasse direkt zu klären.
Es können auch noch andere Kostenträger in Frage kommen, wie ich Ihnen anschließend aufzeige. Wer verpflichtet ist in welcher Höhe und welchem Umfang Kosten zu übernehmen, kann Ihnen sicherlich ein guter Hörgeräteakustiker sagen. Sollten Sie dort gar keine Hilfe erhalten, können Sie sich auch an den VDK oder den SOVD wenden. Hier nun aber meine Aufstellung der weiterer Kostenträger.
1. Zuschuss Hörgerät über Krankenkasse
Wie oben beschrieben, sind zuerst die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für ein medizinisch notwendiges Hörgerät mit einem Festbetrag zu übernehmen.
2. Zuschuss Hörgerät über Rentenversicherung
Wer im Berufsleben steht und ein Hörgerät benötigt, kann sich von der Rentenversicherung bezuschussen lassen. Dafür hat die Rentenversicherung einen sogenannten Ermessensspielraum. Primär muss jedoch die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Die Rentenversicherung beteiligt sich, wenn Bedarf besteht, nur an den Kosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Dafür muss dann ein „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt werden.
Mehr dazu lesen Sie in diesem Informationsblatt der Rentenversicherung.
Außerdem werden Sie eine Arbeitsplatzbeschreibung bei der Rentenversicherung einreichen müssen.
3. Zuschuss Hörgerät über Unfallversicherung
Wurde die Schwerhörigkeit aufgrund eines Unfalls ausgelöst, kann die gesetzliche Unfallversicherung oder die gegnerische Unfallversicherung zur Zahlung der Hörgerätekosten verpflichtet werden.
4. Zuschuss Hörgerät über Berufsgenossenschaft
Wurde die Schwerhörigkeit aufgrund eines betrieblichen Unfalls oder durch die betrieblich bedingte Berufskrankheit „Lärmschwerhörigkeit“ ausgelöst, muss sich die Berufsgenossenschaft an den Kosten beteiligen.
5. Zuschuss Hörgerät über Agentur für Arbeit
Wer für seine betriebliche Arbeit ein Hörgerät benötigt, kann die Agentur für Arbeit um einen Zuschuss bitten. Die Agentur hat ebenfalls einen Ermessensspielraum für Hörgeräte, unabhängig davon ob jemand arbeitslos ist oder nicht. Auch hier muss wieder ein „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ gestellt werden.
6. Zuschuss Hörgerät über Versorgungsamt
Wer erwiesenermaßen durch Krieg, eine Gewalttat oder eine Impfung schwerhörig wurde, kann über das Versorgungsamt seine Ansprüche auf Bezuschussung für Hörgeräte geltend machen.
7. Zuschuss Hörgerät über Integrationsamt
Auch das Integrationsamt kann einen Zuschuss zu den Kosten für die Hörhilfen gewähren.
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Batterien für Hörgeräte
Die heutigen Hörgeräte haben nicht aufladbare Batterien. Je häufiger das Hörgerät eingesetzt wird, umso schneller sind auch die Batterien leer.
Je nach Größe einer Batterie und Tragedauer pro Tag hält eine Batterie zwischen 5 und maximal 10 Tagen. Auch wenn Stromkosten für elektrische betriebene Hilfsmittel von der Krankenkasse übernommen werden, so werden die Batterien in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. So kommt es, dass Sie relativ hohe, laufende Kosten für die Hörgerätebatterien haben können.
Wichtig für die Haltbarkeit einer Batterie für Hörgeräte ist auch, dass die Batterien trocken und kühl, jedoch nicht im Kühlschrank gelagert werden. Die Batterien bis zur endgültigen Verwendung unbedingt im ungeöffneten Blister belassen.
Kosten für Hörgeräte bei der Steuererklärung absetzen
Sollten jetzt immer noch nicht alle Kosten übernommen worden sein, können Sie den Betrag, den Sie selbst an den Hörgeräten bezahlen müssen, als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
Extra-Tipp
Wie bereits gesagt, sind Hörgeräte Hilfsmittel. Uns so können Sie Hilfsmittel beantragen. Sollte das Hilfsmittel abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Ablehnung des Hilfsmittelantrages einzulegen.
Meine Empfehlung bezüglich dem Kauf von Hörgeräten
- Lassen Sie sich unbedingt bei zwei oder drei Hörgeräte-Akustikern Angebote machen. Es gibt von Fabrikat zu Fabrikat und von Akustiker zu Akustiker Preisunterschiede.
- Wenn es sich einrichten läßt, sollte es ein Akustiker aus der näheren Umgebung sein, da immer wieder Reparaturen und Wartungsarbeiten an Hörgeräten fällig sind. Wenn dann jedes Mal weite Fahrten unternommen werden müssen, rechnet es sich nicht, wenn die Hörgeräte zwar ein paar Euro günstiger waren, hinterher aber das Ersparte und mehr für Fahrkosten zum Akustiker wieder ausgegeben werden müssen.
- Unter Umständen reicht ein „Kassenmodell“, das heißt ein Hörgerät das zuzahlungsfrei ist (wie bei Brillen). Hörgeräte-Akustiker sind verpflichtet, die Kunden darauf hinzuweisen, daß es Nulltarif-Geräte gibt. Es ist wichtig, daß Sie mit der Hörgeräteberatung absolut zufrieden sind.
- Außerdem muß jeder Akustiker mindestens ein Nulltarifgerät anbieten können. Falls Ihr Hörgeräte-Akustiker Ihnen keine Kassen-Hörgeräte zur Auswahl vorlegt, sprechen Sie ihn darauf an.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #125838552 © edwardolive
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
5 Antworten auf „So können auch teure Hörgeräte bezuschusst werden“
Hallo,
leider bezahlt die Kasse in vielen Fällen lediglich das „Kassenmodell“. Sie können versuchen bei der Krankenkasse eine Einzelfallentscheidung zu erwirken, allerdings sind die Chancen in der Regel eher gering. Es besteht noch die Möglichkeit, dass die Kassen den Zuschuss für das „Kassenmodell“ bezahlt, auch wenn Sie ein höherwertigeres Modell kaufen. In solchen Fällen müssen Sie aber die Mehrkosten selbst tragen. Vielleicht ist es auch eine Option, dass Sie mit dem Akustiker sprechen, ob es nicht ein anderes „Kassenmodell“ gibt, dass eventuell besser ist. Ich gehe davon aus, dass auch andere Hersteller „Kassenmodelle“ haben. Vielleicht gibt es bei den verschiedenen Herstellern innerhalb der „Kassenmodelle“ welche, die leistungsstärker sind.
Was ist eigentlich mit pflegenden Angehörigen, die selbst schwerst-schwerhörig sind und nur mit den technisch besseren Geräten hören und verstehen können? Wenn sie sich allein auf die Kassengeräte verlassen müssten, wären sie nicht nur nur im eigenen Leben hilflos, sondern vor allem auch dem Pflegenden gegenüber, den sie dann nicht rufen hören könnten. Gibt es für pflegende Angehörige von irgendeiner Stelle einen Sonderzuschuss zu den teureren Hörgeräten, ohne die eine Pflege nicht möglich ist? Und wenn es so seine Institution gäbe, welche ist das? Meine Frau ist vollerwerbsunfähig wegen der Schwerhörigkeit und über mich (zu Pflegender) zu 70 % beihilfeberechtigt. Doch die Beihilfe nimmt sich der zusätzlichen Kosten nicht an, weil es halt Gesetze gibt, die, wenn die Kasse ihren Festzuschuss bezahlt, sich selbst von allen Zuzahlungen freihält – auch in unserem besonderen Fall! Das kann doch eigentlich nicht wahr sein! Hier müsste es doch Einzelentscheidungen geben. MfG Martin B.
Ich kann Sie dazu leider nicht beraten. Sie können sich aber gerne an meinen Kooperationspartner, eine Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, wenden. Dort kann man Ihnen sicherlich gut weiterhelfen.
Berufsgenossenschaft will nicht meine Hörgeräte voll bezahlen, obwohl ich eine 50 % Behinderung habe und seit 1972 immer das bezahlt wurde.
Von meiner Oma weiß ich wie teuer die Hörgeräte sind und wie sich die Kassen vor der Kostenübernahme wehren.