116 117 - Ihre Nummer für schnelle Arzttermine und medizinische Hilfe

116 117 - Ihre Nummer für schnelle Arzttermine und medizinische Hilfe

Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.03.2025
313 mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Telefonnummer 116 117 verbindet Sie direkt mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst oder hilft, schnell einen Facharzttermin zu erhalten.

  • Sie erhalten Unterstützung bei der Vermittlung von Terminen, insbesondere wenn schnelle Hilfe notwendig ist.

  • Der Service ist kostenfrei und deutschlandweit verfügbar – sowohl telefonisch als auch online.

  • Besonders hilfreich für Menschen mit dringendem medizinischem Bedarf oder bei Unsicherheiten außerhalb der regulären Praxiszeiten.

So gehen Sie vor

  • Nummer wählen: Wählen Sie 116 117 von Ihrem Telefon aus. Alternativ können Sie den Service online über die Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nutzen.

  • Anliegen schildern: Beschreiben Sie dem Mitarbeiter Ihr Anliegen, z. B. einen dringenden Facharzttermin oder eine medizinische Beratung. Halten Sie Informationen wie Versicherungsdaten bereit.

  • Vermittlung abwarten: Der Service prüft, welcher Arzt verfügbar ist, und vermittelt Ihnen einen Termin in Ihrer Nähe. Bei Bedarf wird eine schnelle Lösung gesucht.

  • Terminbestätigung: Notieren Sie sich den vereinbarten Termin und erkundigen Sie sich nach weiteren Informationen wie Praxisadresse oder Unterlagen, die Sie mitbringen sollten.

  • Unterstützung einholen: Falls nötig, lassen Sie sich von Angehörigen oder Pflegepersonal bei der Organisation oder Begleitung zum Termin helfen.

Das Terminservice-Gesetz im Überblick

Tagtäglich passiert es in Deutschland: Es geht einem nicht gut und man bräuchte dringend einen Termin beim Facharzt. Doch leider sind die über Monate hinaus ausgebucht. Hier sollen die Terminservicestellen Abhilfe schaffen und bei dringenden Fällen schnell einen Arzttermin vereinbaren.

Die Terminservicestellen sind Teil des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Doch was bringt nun das Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung im Einzelnen? Für wen ist es gemacht und wer profitiert davon?

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz gibt es schon seit ein paar Jahren und wird immer wieder erweitert. Folgendes soll damit erreicht werden:

  • Patienten der Gesetzlichen Krankenkasse sollen genauso schnell einen Termin bekommen wie Privatversicherte.
  • Die Terminvermittlung organisiert einen Termin zu Haus-, Kinder- und Fachärzten innerhalb von 4 Wochen.
  • Innerhalb von 2 Wochen muss ein Termin für eine psychotherapeutische Akutbehandlung erfolgen.

Ab dem 01.01.2020 sollen folgende Neuerungen eintreten:

  • Die Servicestellen sollen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar sein. Bis 2020 haben die Terminservicestellen noch feste Zeiten, an denen sie erreichbar sind.
  • Die Servicestellen erhalten eine bundeseinheitliche Notdienstnummer 116117. Bis 2020 hat jedes Bundesland seine eigenen Servicestellen.
  • Bei Akutfällen wird auch während der Sprechstundenzeiten an Ärzte, ärztlichen Bereitschaftsdienst, Krankenhäuser, Notfallambulanzen und Rettungsdienste vermittelt. Die Zuweisung erfolgt nach standardisierten Ersteinschätzungen.
  • Termine sollen nicht nur telefonisch, sondern auch online oder mittels einer App gebucht werden können.
So beantragen Sie einen schnellen Termin bei einer Terminservicestelle. Spätestens 4 Wochen nach Beantragung müssen Sie einen Arzttermin haben.

So beantragen Sie einen schnellen Termin bei einer Terminservicestelle. Spätestens 4 Wochen nach Beantragung müssen Sie einen Arzttermin haben.

So läuft die Terminvermittlung ab

Prinzipiell ist zu beachten, dass über die Terminservicestellen nur Termine vermittelt werden können, die DRINGLICH sind. Nur dann erhalten Sie eine bevorzugte und zeitnahe Versorgung innerhalb von 4 Wochen.

  1. Sie erhalten eine Überweisung vom Haus- oder Facharzt. Nur wenn die Überweisung mit einem Code gekennzeichnet ist, haben Sie die Berechtigung auf einen schnellen Termin. (Ausnahme: Zum Augenarzt und Gynäkologen wird keine Überweisung benötigt).
  2. Rufen Sie bei der Terminservicestelle an und teilen Sie mit, für welchen Arzt Sie einen Behandlungstermin benötigen. Halten Sie Ihre Überweisung mit dem Code und Ihre Krankenkarte parat.
  3. Die Terminservicestelle sucht jetzt einen passenden Termin bei einem entsprechenden Arzt. Innerhalb einer Woche muss sich die Servicestelle bei Ihnen zurückmelden.
  4. Zwischen Ihrem ersten Anruf bei der Servicestelle und Ihrem Sprechstundentermin beim Arzt dürfen nicht mehr als 4 Wochen liegen.
  5. Sollte es der Terminservicestelle nicht möglich sein, innerhalb der 4-Wochen-Frist einen Termin für Sie zu bekommen, wird sie einen ambulanten Behandlungstermin in einem Krankenhaus für Sie vereinbaren.
  6. Der Ihnen genannte Termin ist verbindlich. Sollten Sie Ihren Termin wieder absagen müssen, muss dieser sowohl beim Arzt als auch bei der Terminservicestelle storniert werden. Der Termin kann dann an andere Patienten weitergegeben werden.
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Tipp!

Bei Neurologen, Gastroenterologen und Kardiologen ist es meist sehr schwer, einen Termin für die Sprechstunde zu bekommen. Dann bieten viele Krankenkassen an (wenn es kein Fall für die Terminservicestellen ist) für die Patienten einen Termin zu vereinbaren.

Voraussetzungen, um die Terminservicestellen in Anspruch nehmen zu können

Unter folgenden Voraussetzungen können Patienten die Terminservice-Stelle für die Vermittlung eines Arzttermins in Anspruch nehmen:

  • Sie müssen gesetzlich krankenversichert sein.
  • Sie benötigen eine Überweisung zum Facharzt. Er allein entscheidet, ob Ihre Überweisung dringlich ist und Sie den Terminservice in Anspruch nehmen können.
  • Für Sprechstundentermine beim Augenarzt, Gynäkologen oder für ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten ist keine Überweisung erforderlich.

Vermittlung Arzttermin: Was ist noch zu beachten?

  • Nehmen Sie den Terminvermittlungsservice erst dann in Anspruch, wenn Sie selbst schon alles versucht haben, um zeitnah einen Behandlungstermin bei Ihrem Wunscharzt zu bekommen.
  • Bei einer Terminvermittlung über den Vermittlungsservice können Sie sich den behandelnden Arzt nicht aussuchen.
  • Ebenso wenig können Sie sich eine bestimmte Uhrzeit oder den Ort aussuchen. Sie müssen den Termin und Arzt nehmen, der gerade frei ist. Für einen schnellen Termin müssen Sie eine gewisse Entfernung von Ihrem Wohnort akzeptieren.
  • Für Routineuntersuchungen oder Bagatell-Erkrankungen gilt die 4-Wochen-Frist nicht. Um eine Bagatell-Erkrankung handelt es sich, wenn nicht zwingend innerhalb von 4 Wochen eine Behandlung notwendig ist.
  • Der Arzt entscheidet, ob eine Überweisung zum Facharzt dringend ist oder nicht.
  • Zu Zahnärzten und Kieferorthopäden kann kein Termin vermittelt werden.
  • Es ist auch eine Vermittlung zu Haus- und Kinderärzten möglich. Dafür wird ebenfalls keine Überweisung benötigt.
  • Termine für verschiebbare Untersuchungen (z.B. Früherkennungsuntersuchungen, Verlaufskontrolluntersuchungen usw.) können nicht über den Terminservice gebucht werden.
  • Die Ärzte werden für die neuen Serviceleistungen zusätzlich bezahlt, um einen Anreiz zu haben, Termine für Akutfälle frei zu halten.

Ansonsten haben Patienten auch die Möglichkeit, über die Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung einen Arzt zu suchen.

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Sonderregelung Termine bei Psychotherapeuten

Ganz problematisch war es in der Vergangenheit, einen Termin bei einem Psychotherapeuten zu bekommen. Wartezeiten von 6 bis 12 Monaten waren da keine Seltenheit. Bei psychischen Problemen sind das natürlich unhaltbare Zustände.

Die Terminservicestellen vermitteln nun auch Termine zu Psychotherapeuten. Folgendes sollten Sie dazu wissen:

  • Die Terminservicestelle vermittelt einen Termin für ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten. Dazu ist keine Überweisung notwendig.
  • Stellt der Therapeut fest, dass eine psychotherapeutische Akutbehandlung* oder eine probatorische Sitzung** nötig ist, muss er dies in der Patienteninformation vermerken. Mit dieser Empfehlung kann der Patient dann wiederum einen Ersttermin über die Terminservicestellen beantragen.
  • Die Terminstelle muss innerhalb von 2 Wochen einen Termin zur Akutbehandlung vermitteln.
  • Über die Terminservicestellen werden weder Kurz- noch Langzeittherapien vermittelt.
  • Es gibt keinen Anspruch auf einen Wunschtherapeuten.

*Definition Akutbehandlung. Eine Akutbehandlung soll zur Besserung akuter Krisen- und Ausnahmezuständen beitragen. Der Patient soll stabilisiert werden.

**Definition „probatorische Sitzung“: Hier handelt es sich um eine „Probesitzung‘“. Der Psychotherapeut soll herausfinden, ob eine Therapie notwendig ist und welche Therapie die geeignetste wäre. Der Patient hat die Möglichkeit festzustellen, ob der Therapeut seinen Vorstellungen entspricht. Wenn Therapeut und Patient nicht „auf einer Wellenlänge liegen“, kann dies dazu führen, dass die Therapie gar nicht richtig greift. Nach der probatorischen Sitzung wird entschieden, wie es weitergeht und ob eine Kurz- oder Langzeitbehandlung notwendig ist und beantragt werden soll.

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