Betriebliche und private Altersvorsorge im Pflegefall - So sichern Sie sich finanziell ab

Erfahren Sie, wie Sie durch betriebliche und private Vorsorge auch im Pflegefall finanziellen Schutz genießen können.

Betriebliche und private Altersvorsorge im Pflegefall - So sichern Sie sich finanziell ab
Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.03.2025
643 mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Altersvorsorge bleibt auch im Pflegefall ein wichtiger Baustein, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV) und private Vorsorge können individuell an Pflegebedürfnisse angepasst werden.

  • Unter bestimmten Bedingungen können Rentenzahlungen oder Auszahlungen aus Vorsorgeverträgen Pflegekosten decken.

  • Eine frühzeitige Planung hilft, finanzielle Engpässe im Pflegefall zu vermeiden und die Versorgung sicherzustellen.

So gehen Sie vor

  • Überblick über bestehende Vorsorgeverträge verschaffen
    Prüfen Sie Ihre betriebliche und private Altersvorsorge: Welche Leistungen sind im Pflegefall verfügbar? Gibt es vertragliche Regelungen für Pflegebedürftigkeit?

  • Pflegekosten kalkulieren
    Erstellen Sie eine Übersicht über potenzielle Pflegekosten. Berücksichtigen Sie dabei Leistungen der Pflegeversicherung und Ihre persönliche finanzielle Situation.

  • Verträge auf Flexibilität prüfen
    Klären Sie, ob Ihre Vorsorgeverträge Anpassungsmöglichkeiten im Pflegefall bieten, z. B. vorzeitige Rentenauszahlungen oder Pflegeoptionen.

  • Beratung in Anspruch nehmen
    Lassen Sie sich von Experten beraten, z. B. von Rentenberatern oder Versicherungsspezialisten. Diese helfen Ihnen, Ihre Vorsorge optimal zu gestalten und Pflegekosten zu decken.

  • Strategie für den Pflegefall festlegen
    Passen Sie Ihre Altersvorsorge an: Ergänzen Sie ggf. durch Pflegezusatzversicherungen oder Vorsorgeprodukte, die speziell auf Pflegebedürftigkeit ausgerichtet sind.

Wenn der Chef bei der Altersvorsorge mithilft

Eigenständig gehen, essen oder sich anziehen – dass dies irgendwann nicht mehr möglich sein soll, können sich gesunde und fitte Menschen wohl kaum vorstellen. Doch irgendwann passiert es – plötzlich ist man ein Pflegefall. 2015 lebten laut Statistiken rund 2,9 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. 2030 könnte diese Zahl auf 3,6 Millionen ansteigen. In der Realität sind bereits Ende 2021 laut statistischem Bundesamt 4,1 Mio. Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Im Jahre 2024 wird davon ausgegangen, dass bereits die 5 Mio. Marke erreicht wurde. Das zeigt, dass es immer wichtiger wird sich abzusichern und vorzusorgen. Wie können da die betriebliche oder private Altersvorsorge finanziell unterstützen?

Als wäre das nicht schon erschreckend genug, steht im Lauf der Pflege oftmals nicht mehr nur der Mensch im Mittelpunkt, sondern zusätzlich sein Geld, das er während seines Lebens für die Zukunft beiseite gelegt hat. Denn Pflege ist teuer. Im schlimmsten Fall müssen der Staat oder die eigene Familie einspringen.

Was können Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige also tun, um sich für das Alter ausreichend abzusichern und welche Form der Altersvorsorge greift im Pflegefall überhaupt?

In Deutschland gibt es verschiedene Modelle, um finanziell für das Alter gewappnet zu sein. Eine Möglichkeit ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV), auf die hierzulande jeder Arbeitnehmer Anspruch hat. Zur Einführung der bAV kann es auf Initiative des Chefs, der Angestellten oder aufgrund einer Tarifvertragsklausel kommen. Bei diesem Vorsorgemodell gibt es drei Varianten:

  1. Der Chef übernimmt einen Beitragsanteil: Dieser wandert zusammen mit einem Teil des Angestelltengehalts in eine entsprechende Rentenversicherung.
  2. Der Angestellte zahlt Teile seines Gehalts ein: Das Geld (häufig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) fließt hier in einen bAV-Vertrag, worauf Mitarbeiter seit 2002 Anspruch haben. In diesem Fall spricht man von der sogenannten Entgeltumwandlung.
  3. Der Arbeitnehmer zahlt für die betriebliche Altersvorsorge: Zwar fällt für die zukünftige Rente noch die Einkommenssteuer an. Gesetzlich Krankenversicherte müssen (ab 01.01.2019*) zusätzlich noch 50 % Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge leisten. Am Ende winkt dafür eine Betriebsrente, für die Angestellte nichts einzahlen mussten. *Anmerkung: Bis Ende 2018 mussten die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu 100 % von den Arbeitnehmern bezahlt werden. Ab 2019 werden diese jeweils hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es einen Freibetrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung für Betriebsrenten. Für das Jahr 2023 liegt dieser bei 169,75 Euro monatlich. Beiträge zur Pflegeversicherung werden weiterhin ab dem ersten Euro der Betriebsrente erhoben und sind vollständig vom Betriebsrentner zu tragen.

Für Mitarbeiter eröffnen sich dadurch Vorteile wie wegfallende Steuern und Sozialversicherungsabgaben bei den Beitragszahlungen sowie die Überbrückung möglicher Versorgungslücken bei der gesetzlichen Rentenversorgung. Vorgesetzte sparen sich zusätzlich Lohnnebenkosten.

Jetzt kostenlose Beratung zur Altersvorsorge anfordern

Was passiert im Pflegefall?

Wird der Arbeitnehmer aus irgendeinem Grund pflegebedürftig, ist er auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wie der Name aber schon sagt, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) darauf ausgerichtet, später zusätzliche Rentenzahlungen zu garantieren. Extra-Leistungen wie zum Beispiel für Hinterbliebene oder im Fall der Berufsunfähigkeit können zwar auch von der bAV abgedeckt werden. Das ist jedoch vom Einzelvertrag abhängig. Bei der Entscheidung für die betriebliche Altersversorgung sollte man deshalb im Vorfeld prüfen, in welchen Fällen sie greift. Alternativ können sich Angestellte, je nach der gewählten Variante, das eingezahlte Geld zu Rentenbeginn vollständig auszahlen lassen, anstatt auf die monatliche Überweisung zu warten. Dieses Geld steht dann im Ernstfall für anfallende Pflegekosten zur Verfügung.

Die private Altersvorsorge

Angestellte aber auch Selbstständige können einiges für ihre Altersvorsorge tun. Klassisch steht „riestern“ hoch im Kurs. Benannt nach Walter Riester zeichnet sich diese Vorsorgemöglichkeit dadurch aus, dass jeder investierte Euro und alle erhaltenen Zulagen mit Renteneintritt garantiert sind. Zudem erhalten Riester-Sparer pro Jahr eine Grundzulage von maximal 175 Euro. Für Kinder, die vor 2008 auf die Welt gekommen sind, gibt es 185 Euro dazu. Der Staat legt für Nachwuchs, der später geboren wurde, noch einmal 300 Euro oben drauf.

Für Selbstständige oder Besserverdiener kann sich der Abschluss der Rürup-Rente rentieren. Anleger profitieren hier ebenfalls von steuerlichen Vorteilen, denn die Beiträge sind während der Ansparphase steuerfrei. Erst für die späteren Renten fallen Steuern an. Außerdem können die Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag (2018: 23.808 Euro, bei Ehepaaren sogar 47.616 Euro) als Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden.

Aktueller Stand: Für das Jahr 2023 beträgt der Höchstbetrag 26.528 Euro für Alleinstehende und 53.056 Euro für Verheiratete. Zudem können im Jahr 2023 100 % der Einzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Newsletter

Newsletter

Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.

Die eigenen vier Wände als Zukunftsinvestition

Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinslage kann für Sparer zusätzlich der Hausbau oder –kauf interessant sein. Aber hier ist auch Achtung geboten, denn der Zins kann, wie aktuell im Jahr 2023 auch wieder ansteigen, was unter Umstände Auswirkungen auf den Wert der Immobilie haben kann. Anstatt der monatlichen Miete wartet am Ende ein einzelner, großer Kredit. Nach dessen Tilgung müssen Eigenheimbesitzer im Grunde nur noch die monatlichen Nebenkosten bezahlen. Das lohnt sich aber nur, wenn die Rückzahlung des Baukredits zu attraktiven Konditionen erfolgt. Zudem spekulieren viele Hauseigentümer für später auf einen angemessenen Wiederverkaufswert ihres Hauses oder der Wohnung. Den bringt eine Immobilie jedoch nur ein, wenn die Mietpreise konstant bleiben und regelmäßig in die Renovierung investiert wird.

Gerade bei privaten Anlageformen kommt es zusätzlich darauf an, jederzeit genügend Geld beiseite zu legen, um für nötige Einzahlungen oder im Fall von finanziellen Engpässen liquide zu bleiben. Clevere Anleger, egal ob Angestellte oder Arbeitgeber, haben mit Blick in die Zukunft ihre Finanzen und somit potenzielle Einsparmöglichkeiten im Blick. Um zu sehen, wo zusätzliches Geld in die Altersvorsorge fließen kann, hilft Arbeitgebern bei der Finanzbuchhaltung eine Unternehmenssoftware. Mögliche Einsparpotenziale sind so mit ein paar Klicks identifiziert.

Der Pflegefall und seine Folgen

Dennoch ist es gerade aus Sicht der privaten Vorsorge ziemlich erschreckend, was nicht nur auf einen selbst, sondern zusätzlich auf die eigene Verwandtschaft zukommen kann, wenn man zum Pflegefall wird. Je nach Pflegegrad können für die Unterbringung im Heim schnell bis zu 3200 Euro und mehr monatlich fällig werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt davon aber nur einen kleinen Teil. Für den Rest haftet der zu Pflegende mit seinem gesamten Privatvermögen. Darunter zum Beispiel Miet-, Zins- und eben auch die Renteneinnahmen. Sind sie erschöpft, springt zunächst noch das Sozialamt in die Bresche, bevor die nächsten Angehörigen die Kosten tragen müssen.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz. Demnach werden Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von über 100.000 Euro brutto für den Unterhalt der pflegebedürftigen Eltern herangezogen.

Gerade im Fall der privaten Rentenvorsorge ist die letztendliche Verfügungsgewalt über das eigene Vermögen im Pflegefall also kaum garantiert. Die einzige Möglichkeit für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbstständige ist eine entsprechende Pflegeversicherung, um so gegen alle Eventualitäten des Älterwerdens abgesichert zu sein. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Pflegekostenversicherung: Die Versicherungsgesellschaft erstattet alle anfallenden Kosten. Deshalb immer alle Belege aufheben. Kleiner Haken: Die Gebühren sind hier recht hoch.
  • Pflegerentenversicherung: Bei dieser Variante erhält man jeden Monat im Rahmen einer festgelegten Laufzeit eine Rente. Wird der Versicherte nicht pflegebedürftig, erhält er am Ende sogar eine Teilrückzahlung.
  • Pflegetagegeldversicherung: Großer Vorteil ist, dass der Versicherte im Pflegefall selbst einen auszuzahlenden Tagessatz festlegt und eigenständig über sein Geld entscheiden kann. Tritt der Pflegefall nicht ein, gibt es leider kein Geld zurück.

Vorsorge ist unverzichtbar

Alt werden kann jeder, mit den Folgen des Alters kommen in vielen Fällen nur die wenigsten zurecht. Die eigene Altersvorsorge darf deshalb kein Tabuthema mehr sein. Gerade jüngere Menschen sollten sich rechtzeitig mit ihrer Zukunft auseinandersetzen und für den Ernstfall sowohl zeitnah als auch adäquat vorsorgen.

Jetzt kostenlose Beratung zur Altersvorsorge anfordern

Häufige Fragen zur Altersvorsorge

Wie kann eine betriebliche Altersvorsorge im Pflegefall unterstützen?
Was passiert mit meiner privaten Altersvorsorge, wenn ich pflegebedürftig werde?
Welche Arten von privaten Pflegeversicherungen gibt es und wie funktionieren sie?
Wie kann ich mich finanziell gegen die hohen Kosten im Pflegefall absichern?
Welche Rolle spielt eine Immobilieninvestition in der Altersvorsorge im Hinblick auf den Pflegefall?
Helpful Article
War dieser Artikel hilfreich?

Neueste Ratgeber

Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung ✔️ Vorsorge einfach geregelt
18.12.2024

Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung ✔️ Vorsorge einfach geregelt

Regeln Sie Ihre Bestattungswünsche frühzeitig und entlasten Sie Ihre Angehörigen.
Views 769 mal angesehen
Sterbefasten – Selbstbestimmter Abschied durch Verzicht auf Essen und Trinken
19.12.2024

Sterbefasten – Selbstbestimmter Abschied durch Verzicht auf Essen und Trinken

Erfahren Sie, was es bedeutet, bewusst auf Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten, und welche ethischen sowie r...
Views 1199 mal angesehen
Alles zur Patientenverfügung ✔️ So gestalten Sie Ihr selbstbestimmtes Leben
18.12.2024

Alles zur Patientenverfügung ✔️ So gestalten Sie Ihr selbstbestimmtes Leben

Legen Sie frühzeitig fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen.
Views 989 mal angesehen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen

Pflege & Betreuung

Menü schließen

Barrierefreies Leben

Menü schließen

Leistung für Pflegende

Menü schließen

Pflegemagazin

Tochter pflegt Vater im Rollstuhl

Menü schließen

Planen Sie Ihre Pflegereise

Pflege beginnt zu Hause und ist für alle Beteiligten ein neuer Lebensabschnitt. Planen sie mit uns Ihre Pflegereise.

Pflegereise starten

Unser Angebot

Menü schließen
Menü schließen
Pflegereise starten
Cookie Consent mit Real Cookie Banner