Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, um im medizinischen Ernstfall nicht fremdbestimmt zu werden. In dem Patiententestament verfügen Sie, welche medizinischen Maßnahmen an Ihnen durchgeführt werden dürfen, wenn Sie nicht mehr über sich selbst bestimmen können.
Die Patientenverfügung wird auch als Patiententestament oder Patientenbrief bezeichnet.
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Was ist eine Patientenverfügung?
In diesem Dokument wird geregelt, welche medizinischen Maßnahmen an einer Person vorgenommen werden dürfen und welche nicht, wenn diese selbst nicht mehr in der Lage ist, ihre Wünsche und ihren Willen zu äußern. Eine Patientenvollmacht ist damit per Definition eine Willenserklärung, mit der ein Bevollmächtigter die Wünsche des nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten durchsetzen kann.
Bei der Erstellung eine Patientenverfügung ist jedoch einiges zu beachten und gut zu überlegen.
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Warum wird eine Patientenverfügung benötigt?
Ja, rein theoretisch geht es auch ohne Patiententestament. Sie laufen dann aber Gefahr, dass von anderen, vielleicht sogar fremden Personen, Entscheidungen getroffen werden, die Sie so vermutlich nicht wollten. Andere Menschen bestimmen plötzlich darüber, ob Sie eine Bluttransfusion erhalten, ob Sie jahrelang im Wachkoma liegen werden oder ob die Herz-Lungen-Maschine weiterarbeiten oder abgeschaltet werden soll uvm.
Natürlich ist es unangenehm, sich mit der Situation „Was wäre wenn …“ auseinander zu setzen. Was wäre, wenn ich tatsächlich nur noch durch Maschinen am Leben erhalten werde. Lebenserhaltung unter allen Umständen ist nichts schlechtes, aber nicht für jeden passend. Nicht jeder findet es erstrebenswert, jahrelang in einem Koma zu liegen. Andere hingegen haben aus ethischen Gründen ein Problem damit, Maschinen abzuschalten. Das muss aber jeder ganz individuell für sich selbst entscheiden.
Deshalb sollten Sie unbedingt eine Patientenvollmacht verfassen, in der geregelt ist, wie mit Ihnen im Ernstfall verfahren wird, was Sie möchten und was Sie auf gar keinen Fall akzeptieren können. Sie sollen über Ihr Leben selbst bestimmen.
Eine Situation, in der Sie selbst nicht mehr entscheiden können, kann von einer Sekunde auf die andere eintreten, unabhängig vom Alter.
Niemand ist gesetzlich verpflichtet, eine Patientenverfügung zu haben. Bei Menschen, die keine Verfügung haben, tritt automatisch das Gesetz in Kraft. Jeder Arzt wird dann versuchen, das Leben so lange wie möglich und mit allen möglichen Maßnahmen zu verlängern.
Das bedeutet, dass jeder, der selbstbestimmt eventuelle Behandlungsmethoden im Krankheitsfall oder auch sein Ableben regeln möchte, eine Patientenverfügung haben sollte. Außerdem geben Sie mit einem Patientenwillen der Person Ihres Vertrauens genaue Anweisungen, wie sie im Ernstfall Ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen soll.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Toll, wenn Sie eine Patientenverfügung haben. Schlecht, wenn keiner das weiß!! Aber wo sollen Sie die Patientenverfügung nun aufheben? Die Patientenverfügung wird immer dann benötigt, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich klar zu äußern. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie durch einen Unfall schwer verletzt sind und vom Notarzt betreut werden. Wenn er gleich Zugriff auf Ihre Verfügung hat, kann er sich an Ihre Anweisungen halten. Hat er keinen direkten Zugriff, wird er versuchen herauszufinden, ob Sie ein Patiententestament haben und wo diese abrufbar ist. Wenn eine geplante Operation ansteht, sollten Sie die Patientenverfügung gleich bei der Vorbesprechung oder beim Aufnahmegespräch vorlegen. Das hat den Vorteil, dass Sie mit dem Narkosearzt oder dem Operateur gleich persönlich Ihre Vorstellungen durchsprechen können. Wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig ins Krankenhaus eingeliefert werden, sollte Ihr Betreuer oder Ihre bevollmächtigte Person so schnell wie möglich die Patientenvollmacht beim Krankenhauspersonal vorlegen. Der Gesetzgeber hat es so formuliert, dass zumindest eine schriftliche Patientenverfügung vorliegen muss, die eigenhändig / handschriftlich unterschrieben wurde. Es reicht nicht aus, wenn nahe Verwandte oder der Partner sagen, was sich der Patient gewünscht hat oder worüber er manchmal gesprochen hat, wenn der Extremfall eintreten würde. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Die Ausstellung eines Patientenbriefes (wie die Patientenverfügung auch genannt wird) über einen Notar belegt lediglich, dass der Verfasser zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments geschäftsfähig war. Die Patientenverfügung muss noch das Datum der Erstellung bzw. Aktualisierung des Dokuments beinhalten. ☛ Favoriten: Ob eine Patientenverfügung selbst geschrieben wird oder ob Fachleute als Beratung mit hinzugezogen werden sollten, muss jeder selbst entscheiden. Allerdings ist es so, dass eine Patientenvollmacht eine sehr individuelle Angelegenheit ist, in der viele Eventualitäten abgedeckt werden können. Möchte Patient A zum Beispiel unbedingt alle lebensverlängernden Maßnahmen ausschöpfen, will vielleicht Patient B nicht einmal eine Bluttransfusion. Ausschlaggebend ist auch das Alter. Junge Menschen denken oft ganz anders über Tod oder lebensverlängernde Maßnahmen als alte oder pflegebedürftige Menschen. Prinzipiell haben Sie folgende Möglichkeiten, eine Patientenverfügung zu erstellen: » Patientenverfügung selbst erstellen ohne weitere Hilfe Wir sind uns nicht immer darüber bewusst, welche Tragweite eine Patientenerklärung haben kann. Es gibt viele rechtliche und medizinische Dinge zu beachten. So streiten sich die Geister schon über die Formulierung „lebensverlängernde Maßnahmen“. Das ist eine Formulierung, die nach allen Seiten gedehnt werden kann, letztendlich aber keine präzise Aussage ist. Für Laien ist es deshalb schwierig, eine korrekte Formulierung Eine Patientenverfügung selbst zu schreiben, ist die günstigste Methode, denn sie kostet Sie nichts. Außer vielleicht das Leben. Damit möchte ich niemandem Angst machen und auch niemandem die Fähigkeit absprechen, eine entsprechende Verfügung selbst schreiben zu können. Aber es gibt einfach zu viele Fallstricke. Wenn Ihr Patientenwille also so greifen soll, wie Sie es sich wünschen und Sie keine bösen Überraschungen erleben möchten, wäre es hilfreich, wenn Sie einen Experten hinzuziehen. Vielleicht reicht es auch schon aus, dass Sie Ihre Verfügung selbst schreiben und dann Ihren Arzt UND/ODER einen Rechtsexperten gegenlesen lassen. Mehr dazu lesen Sie auch in meinem Beitrag Warum eine korrekt formulierte Patientenverfügung so wichtig ist. » Patientenverfügung zum Ankreuzen oder als Textbausteine aus dem Internet Sie können vorformulierte Patientenverfügungen, Vorlagen oder Formulare mit Ankreuzvarianten aus dem Internet herunterladen. Auch Textbausteine sind ganz hilfreich bei der Formulierung einer Patientenverfügung. Aber auch hier sollten Sie einen Experten gegenlesen oder sich von ihm beraten lassen, um auf Nummer sicher zu gehen, da die Formulare nicht personenspezifisch zugeschnitten sind. » Patientenverfügung über Spezialisten im Internet erstellen lassen Im Internet gibt es mittlerweile einige Online-Portale, die für ein relativ günstiges Geld das Erstellen von Patientenverfügungen und anderen rechtlichen Vorsorgedokumenten anbieten. Hier sollten Sie darauf achten, dass die Dokumente zumindest in Zusammenarbeit mit Anwälten und Ärzten entwickelt wurden und individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden. Außerdem sollte das Dokument auch nach der finalen Fertigstellung jederzeit geändert und aktualisiert werden können. Bei guten und seriösen Anbietern erhalten Sie auch eine Notfallkarte die Sie dann im Geldbeutel aufbewahren können. Trotzdem sollten Sie mit Ihrem Arzt klären, was in Ihrem besonderen Fall in das Patiententestament mit aufgenommen werden soll. » Patientenverfügung von einem Notar, Rechtsanwalt oder Arzt erstellen lassen Es ist möglich, dass Ihnen ein Notar oder Rechtsanwalt eine Patientenverfügung aufsetzt. Er sichert vor allem die rechtliche Seite Ihrer Wünsche und Vorstellungen ab. Oftmals fehlt aber den Juristen die medizinische Qualifikation. Auch ein Arzt kann Ihnen dabei helfen, eine Patientenvollmacht zu erstellen. Er wird Sie über die möglichen medizinischen Maßnahmen sehr gut informieren können. Aber ihm werden oft die rechtlich juristischen Qualifikationen fehlen. Fazit: Prinzipiell können Sie ohne Hinzuziehung eines Arztes, Rechtsanwaltes oder Notars Ihr Patiententestament selbst aufsetzen. Wenn Sie eine Patientenverfügung, bei der es letztendlich um IHR LEBEN geht, in Zusammenarbeit von Ihrem behandelnden Arzt und einem Notar oder Rechtsanwalt erstellen lassen, sind in der Regel sowohl die rechtlichen als auch die medizinischen Details geklärt und abgedeckt. Selbstverständlich können Sie, wenn Sie Ihre Patientenverfügung selbst verfassen, diese schreiben, wie Sie es möchten. Sie können aber dem Leser vieles erleichtern, wenn Sie eine gewisse Struktur einhalten. Mit der nachstehenden Gliederung, die vom Bundesministerium der Justiz empfohlen wird, haben Sie schon einmal einen wichtigen Überblick, was in die Verfügung mit aufgenommen werden sollte. Nehmen Sie sich bei der Formulierung Ihrer Patientenverfügung ausreichend Zeit. Sprechen Sie mit Ärzten, Verwandten und Bekannten und holen Sie sich so viele Informationen wie nötig. Wenn Sie bereits an einer schweren Erkrankung leiden, gehen Sie explizit auf diese ein und wie Sie in einer Notfallsituation behandelt werden möchten. Hier einige Beispiele, die in Überlegungen mit eingeschlossen werden können bzw. was in einem Patiententestament durchaus geregelt werden kann. Anzeige | Produktvorstellung Vergessen Sie nicht, Hinweise auf weitere Dokumente wie Betreuungsverfügung, Vorsorge- oder Generalvollmacht, Sterbeverfügung usw. in die Patientenverfügung mit einzubringen. Hier erhalten Sie die Textbausteine vom BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), die Ihnen die eigenen Formulierungen erleichtern können. Achtung: Bei der Erstellung der Patientenverfügung muss das geltende Recht über aktive Sterbehilfe bzw. passive und indirekte Sterbehilfe berücksichtigt werden. Jeder Mensch hat unterschiedliche Wertevorstellungen, resultierend aus Erfahrungen, dem Alter, seiner religiösen Einstellung, seiner Einstellung gegenüber Leben und Tod usw. Diese Einstellungen müssen für andere nicht nachvollziehbar sein, aber mit einer korrekt formulierten Patientenverfügung müssen sie umgesetzt werden. Sind die persönlichen Wertevorstellungen schriftlich fixiert, haben es Ärzte und Betreuer einfacher, auch in Situationen, die nicht in einem Patiententestament explizit geregelt sind, im Sinne des Verfassers zu entscheiden. Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, kann Ihr Partner nicht für Sie entscheiden. Wenn Sie selbst nicht mehr für sich entscheiden können, wird ein Betreuer eingesetzt, der für Sie entscheidet. Mehr über eine gesetzliche Betreuung lesen Sie hier: Gesetzliche Betreuung – Das kann jeden treffen, wenn keine Betreuungsvollmacht vorliegt. Da der gesetzliche Betreuer Sie in der Regel nicht kennt, kann er unter Umständen nicht die Entscheidungen treffen, die Sie sich gewünscht hätten. Das ist natürlich eine sehr unschöne Situation, wenn ein Betreuer für den Ehepartner entscheidet und man selbst nichts mehr zu sagen hat. Eine Patientenverfügung tritt in Kraft, wenn Sind die oben genannten Punkte nicht erfüllt, ist die Patientenverfügung ungültig und somit nicht rechtskräftig. Außerdem ist eine Patientenverfügung nur im Original gültig. Auf eine Patientenverfügung wird nur dann zurückgegriffen, wenn Sie Ihre momentane Situation nicht mehr verstehen und nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Stand Oktober 2017 ist es nicht möglich, eine Patientenverfügung auf der Chipkarte der Krankenkasse zu hinterlegen. Es ist jedoch für die Zukunft geplant, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Patientenakten oder Organspendererklärungen auf der Krankenkassenkarte abzuspeichern. Der Vorteil wäre eine schnelle Verfügbarkeit der wichtigsten Daten. Nein, es ist nicht nötig, regelmäßig die Patientenverfügung zu erneuern. Sie hat auch kein Verfallsdatum und ist somit gültig, bis Sie selbst eine Änderung vornehmen. Trotzdem sollten Sie regelmäßig – vielleicht einmal jährlich – überprüfen, ob das Hinterlegte und Verfügte noch Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Manchmal reicht ein einschneidendes Erlebnis, um seine eigene Gesinnung zu ändern. Dies kann auch Auswirkungen auf Ihre Einstellung haben, welche medizinischen Maßnahmen bei Ihnen im Ernstfall durchgeführt werden sollen. Ändern und aktualisieren Sie dann Ihr Patientendokument. Auch wenn Sie keine Aktualisierung vorgenommen haben, macht es Sinn, wenn Sie vermerken, wann Sie die Patientenvollmacht überprüft haben. So sehen die Ärzte, dass Sie sich immer wieder mit Ihren Verfügungen befasst haben und diese noch weiterhin aktuell sind. Schnell kann ein Arzt stutzig werden, wenn die Patientenverfügung schon mehrere Jahre alt ist und keine Aktualisierung vorgenommen wurde. Er wird sich fragen, ob Sie sich immer noch mit dem Inhalt identifizieren können. Eine Patientenverfügung ist damit so lange gültig, bis sie widerrufen wird. Eine Patientenverfügung kann widerrufen werden. Genauso kann sie aber auch aktualisiert werden. Die Änderungen sollten chronologisch festgehalten werden und jeweils mit dem neuen Datum versehen und unterschrieben werden. Eine Patientenverfügung kann nur für die eigene Person abgeschlossen werden und nicht in Stellvertretung durch einen Betreuer oder durch Eltern. Das bedeutet, dass die eigenen Eltern nicht für die Kinder eine Patientenverfügung schreiben können. Volljährige Menschen mit einer geistigen Behinderung können dann eine Patientenverfügung verfassen, wenn sie einwilligungsfähig sind. Zu entscheiden, ob diese Einwilligungsfähigkeit vorliegt, kann aber relativ schwierig sein. Schnell könnten Ärzte dies anzweifeln. Um sicher zu gehen, können Sie sich an das Vormundschaftsgericht wenden. Dort kann man Ihnen weiterhelfen. Auch Kinder sind sich der Tragweite einer Patientenverfügung in der Regel nicht bewusst. Doch die Eltern können für ihre Kinder keine Patientenverfügung schreiben. Bei Kindern mit einer schweren, unter Umständen tödlich verlaufenden Erkrankung, ist es wichtig, dass die Ärzte, Eltern und ab einem gewissen Alter auch die Kinder im ständigen Austausch stehen und die Behandlung dem Fortschritt der Krankheit anpassen. Eine Patientenverfügung ist für den Bevollmächtigten, die Ärzte sowie behandelndes Personal verbindlich und bindend, wenn diese korrekt formuliert und auf die vorherrschende Situation zutrifft und keine strafbare Tötung fordert. Sind die medizinischen Situationen, Heileingriffe und Behandlungen und die persönlichen Wünsche für die akute Situation nicht klar deklariert, kann es zu einer zweifelhaften Bindungswirkung kommen. Wird gegen Ihren persönlichen Willen verstoßen, kann dies als Körperverletzung geahndet werden. Hilfreiche Produkte, für mehr Sicherheit & Wohlbefinden Wenn Sie keine Patientenverfügung haben und nicht mehr selbst für sich entscheiden können, dann müssen das andere für Sie tun. ABER ACHTUNG: Es ist falsch zu glauben, dass im Notfall der eigene Partner, die Kinder oder andere enge Angehörige darüber entscheiden können, welche Behandlungen vorgenommen werden dürfen und welche nicht. Und das ist auch gar nicht schlecht, weil nahe Angehörige oft sehr viel eigene Emotionen mit in die Entscheidung einfließen lassen. Dies sind meist durchaus wohlgemeinte Überlegungen, aber was ist bei Menschen, die es unbedingt auf das Erbe des Patienten abgesehen haben? Deshalb muss der behandelnde Arzt versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Dies sollte gemeinsam mit den Angehörigen oder dem Betreuer geschehen. Das gleiche trifft auch zu, wenn die akute Situation in der Patientenverfügung nicht eindeutig geregelt ist. Liegt dem Arzt im Notfall keine Patientenverfügung vor oder bleibt keine Zeit, Verwandte oder einen Betreuer zu befragen, wird der Arzt die Behandlung einleiten, die er für medizinisch notwendig hält, um den Patienten am Leben zu erhalten. Es gibt kostenlose Formulare, Muster und Vordrucke für Patientenverfügungen. In der Regel sind diese sehr pauschaliert und nicht auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Im Internet gibt es sogenannte Vorsorge-Portale, die oftmals für einen Pauschalbetrag entweder die Patientenverfügung alleine oder zusammen mit der Vorsorgevollmacht, der Generalvollmacht und der Betreuungsverfügung als Komplettpaket schon für unter 100 Euro anbieten. Wenn Sie beim Notar oder Rechtsanwalt eine Patientenverfügung anfertigen lassen, sollten Sie die Preise vergleichen. Eine Patientenverfügung sollten Sie möglichst nicht mit anderen Vollmachten wie zum Beispiel einer Vorsorgevollmacht oder einer Generalvollmacht kombinieren. In einer Vorsorge- oder Generalvollmacht sind sehr viele persönliche und finanzielle Regelungen hinterlegt. Diese sollten nicht in fremde Hände geraten. Eine Patientenverfügung wird beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt und dort ist wichtig, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und nicht, wer zum Beispiel einmal Ihr Bankkonto verwalten soll, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Neben der Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht bzw. eine Generalvollmacht haben und auch ein Testament. Auch eine Betreuungsverfügung macht ebenfalls Sinn. Wenn Sie gewisse Vorstellungen zu Ihrer Beisetzung haben, so zum Beispiel, dass Sie in einem Friedwald begraben werden, sollten Sie auch dazu eine Bestattungsverfügung erstellen. Einige wichtige Informationen zu Bestattungen finden Sie in meinem Ratgeber für den Trauerfall – Was ist im Todesfall zu tun. Wichtig ist, wenn Sie mehrere Vollmachten haben, dass diese aufeinander abgestimmt sind. Wenn Sie zum Beispiel eine Betreuungsverfügung haben und noch eine Generalvollmacht dazu erstellen lassen möchten, sollten Sie unbedingt die Betreuungsverfügung beim Rechtsanwalt oder Notar mit vorlegen und wenn Sie diese selbst schreiben, sollten Sie sich vorher nochmals mit Ihrer Patientenverfügung auseinandergesetzt haben, damit keine gegensätzlichen Aussagen entstehen. Am besten fassen Sie alle Vollmachten griffbereit in einem Vorsorgeordner / einer Vorsorgemappe zusammen. Die Patientenverfügung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch „BGB § 1901a Patientenverfügung“ geregelt. Lese-Tipp: Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege: Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © von eggeeggjiew – Getty Images Pro Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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