
Pflegeversicherung kündigen - Alle Fakten, Alternativen und Konsequenzen

Das Wichtigste in Kürze
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Eine Kündigung der privaten Pflegeversicherung sollte gut überlegt sein, da der Versicherungsschutz entfällt und Wiedereintritt oft teurer ist.
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Die gesetzlichen Vorgaben und Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
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Alternativen wie Tarifwechsel oder Beitragsanpassungen können eine sinnvolle Lösung sein, um Kosten zu reduzieren.
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Beratung durch Experten hilft, individuelle Vor- und Nachteile abzuwägen.
So gehen Sie vor
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Vertragsunterlagen prüfen: Sehen Sie nach, welche Kündigungsfristen und Bedingungen in Ihrem Vertrag stehen.
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Alternativen prüfen: Informieren Sie sich über Möglichkeiten wie Tarifwechsel oder Beitragsreduktionen.
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Schriftliche Kündigung einreichen: Senden Sie die Kündigung unter Einhaltung der Fristen per Einschreiben an den Versicherer.
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Nach Bestätigung fragen: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Kündigung für Ihre Unterlagen an.
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Beratung einholen: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Experten wie z. B. unabhängigen Versicherungsberatern unterstützen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Die 3 Versicherungsmöglichkeiten der privaten Pflegeversicherung
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Pflegeversicherung kündigen – Diese zwei Möglichkeiten gibt es
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Private Pflegeversicherung gut auswählen
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Widerrufsrecht und fristlose Kündigung
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Kündigung meist ein Minusgeschäft
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Häufige Fragen zum Thema private Pflegeversicherung kündigen
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Neueste Ratgeber
Die 3 Versicherungsmöglichkeiten der privaten Pflegeversicherung
Private Pflegeversicherung kündigen – welche Möglichkeiten gibt es und wie kommen Sie dabei am besten weg?
Heutzutage werden die Menschen immer älter und speziell in Deutschland ist die Gruppe der Ü60 gut vertreten. Laut statista.com waren im Jahr 2019 knapp ein Viertel der Bevölkerung sechzig Jahre alt oder älter.
Pflege- und Altersheime haben Hochkonjunktur und so denken viele schon im mittleren Alter daran, eine zusätzliche Pflegeversicherung abzuschließen. Private Pflegezusatzversicherungen sind eigentlich eine vernünftige Sache, wird doch im Schnitt pro Familie ein Mitglied pflegebedürftig und bedarf ambulanter oder stationärer Hilfe von Dritten.
Viele Betroffene möchten nicht, dass die eigenen Kinder für die Pflegekosten der Eltern aufkommen müssen. Ein Pflegefall in der Familie soll niemanden in die Armut treiben und bei der richtigen Absicherung kann sogar eine Betreuung durch 24h-Pflegekräfte oder qualifiziertem Pflegedienstpersonal finanziert werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt dabei nur etwa die Hälfte der zusätzlichen Pflegekosten ab.
Pflegekosten können sehr hoch werden und es kommen dann hohe Zuzahlungen auf die Betroffenen zu, die nicht von der Pflegekasse übernommen werden. Die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den Kosten, die Sie selbst bezahlen müssen, nennt sich Deckungslücke. Die Versicherer bieten drei Möglichkeiten an, um eine Deckungslücke zu schließen.
- Das Pflegetagegeld (Pflege-Bahr) ist die meistgenutzte Lösung. Dieses wird ab Eintritt des Pflegefalles gestaffelt nach Pflegegrad ausgezahlt.
- Die Pflegerentenversicherung ist eine Kombination aus Absicherung und Sparanteil und wird im Falle pauschal ausbezahlt.
- Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer nur die tatsächlichen Pflegekosten. Der Versicherte kann über das Geld nicht frei verfügen.
Pflegeversicherung kündigen – Diese zwei Möglichkeiten gibt es
Wenn Sie Ihre private Pflegeversicherung kündigen möchten, stehen Ihnen zwei Wege offen.
Eine ordentliche Kündigung beinhaltet in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist. Dabei sind allerdings die Mindestvertragslaufzeiten zu beachten und es empfiehlt sich, einen Blick ins Vertragswerk zu werfen, bevor zur Tat geschritten wird.
Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn der Anbieter die Beiträge anhebt. Dann verkürzt sich die Frist auf einen Monat nach Zustellung der Information.
Die Kündigung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen. Das Schreiben kann formlos gestaltet sein, muss aber die Informationen wie
- Versicherungsnummer
- Datum
- Namen
- Unterschrift
Empfehlenswert ist es, das Dokument per Einschreiben zu versenden. Damit haben Sie den Nachweis, dass der Versicherer die Kündigung tatsächlich erhalten hat.
Private Pflegeversicherung gut auswählen
Eine Kündigung der privaten Pflegezusatzversicherung lohnt sich grundsätzlich nicht. In den weitaus meisten Fällen gehen Beiträge und Guthaben verloren oder bleiben beim Anbieter. Nur wer eine günstigere Police findet und wechseln möchte, für den kann eine Kündigung unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen ratsam sein.
Deshalb sollte man sich vor dem Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung gut informieren, da jeder Einzelfall anders gelagert ist. Verbraucherschützer empfehlen bei einem Neuabschluss, zumindest eine Verdoppelung der gesetzlichen Leistung, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Widerrufsrecht und fristlose Kündigung
Auch bei einer privaten Pflegeversicherung besteht ein Widerrufsrecht. Dieses ist gesetzlich klar geregelt. Jeder kann ohne Angaben von Gründen bis zwei Wochen nach Zustellung der Versicherungsunterlagen die Vertragsunterzeichnung schriftlich widerrufen. Alle geleisteten Beitragszahlungen werden, abzüglich der Bearbeitungskosten, zurückerstattet.
Auch der Versicherer hat das Recht, den Vertrag aufzulösen. Dies geschieht in der Regel fristlos und nur bei Verstößen seitens des Versicherungsnehmers. Das ist z. B. dann der Fall, wenn
- die Beiträge nicht mehr fristgerecht bezahlt oder
- falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht wurden.
- In seltenen Fällen wurde eine Versicherung seitens des Anbieters aufgekündigt, weil einer ihrer Mitarbeiter bedroht wurde.
Mein Tipp:
Prüfen Sie unbedingt Ihren Versicherungsvertrag, ob dieser eine Belehrung über das Widerrufsrecht enthält. Wenn diese Belehrung fehlt, haben Sie meist die Möglichkeit, den Vertrag auch noch länger zu widerrufen.
Fristlos die Pflegeversicherung kündigen – Was Sie unbedingt wissen müssen
Bei einer fristlosen Kündigung gehen in der Regel sofort alle Ansprüche auf Versicherungsschutz verloren. Auch die schon gezahlten Prämien werden nicht zurückerstattet. Außerdem hat der Versicherer u. U. das Recht, schon erbrachte Leistungen wie zum Beispiel das Pflegetagegeld zurückzufordern. Lesen Sie dazu Ihren Vertrag gut durch und sprechen Sie mit einem Fachmann.
Kündigung meist ein Minusgeschäft
Der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung dient dazu, dass im Pflegefall alle oder zumindest ein Großteil der Pflegekosten übernommen werden, die nicht von der Pflegekasse bezahlt werden.
Angenommen, Sie haben jahrelang in die Versicherung einbezahlt. Nun können Sie die monatlichen Beiträge nicht mehr aufbringen und müssen deshalb die Pflegeversicherung kündigen. In der Regel wird dann der Versicherungsschutz mit sofortiger Wirkung eingestellt und Sie erhalten im Pflegefall keinerlei Leistungen, alle bezahlten Beiträge gehen verloren.
Eine Ausnahme machen die Altersrückstellungen, welche jede Versicherungsgesellschaft bei einer privaten Pflegezusatzversicherung bildet. Diese sollen das höhere Versicherungsrisiko älterer Versicherter abdecken.
Die Altersrückstellungen können bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter teilweise übernommen werden. Wenn Sie jedoch die private Pflegeversicherung kündigen, ohne zu einem neuen Anbieter zu wechseln, verfallen die Rücklagen komplett.
Oft befinden Versicherte sich in dem Dilemma, die Versicherungsprämien nicht mehr bezahlen zu können. Manche Versicherer bieten dabei eine Stundung der Gebühren oder eine Beitragspause an. Dieser Service gehört allerdings nicht zum Standard.
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Fazit: Private Pflegeversicherung kündigen
Wenn Sie die private Pflegeversicherung kündigen, ist Ihr Geld im Normalfall weg und Sie erhalten keine Leistungen.
Prüfen Sie vor Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, ob Sie diese auch lebenslang bezahlen können.
Bevor Sie eine private Pflegeversicherung abschließen, prüfen Sie, ob Sie zumindest eine Beitragspause erhalten. Dann erhalten Sie im Pflegefall zumindest noch Pflegeleistungen, auch wenn nicht in der vereinbarten Höhe.
Eine Alternative zur Kündigung der Pflegeversicherung könnte auch eine Reduzierung der Leistungen im Pflegefall sein. Damit könnten Sie zumindest Ihre monatlichen Beiträge reduzieren. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Versicherungsagenten.
Häufige Fragen zum Thema private Pflegeversicherung kündigen
In den meisten Fällen ist die Kündigung einer privaten Pflegeversicherung nicht ratsam, da Beiträge und eventuelle Guthaben verloren gehen. Es kann sinnvoll sein, die Leistungen zu reduzieren oder zu einer günstigeren Police zu wechseln, anstatt die Versicherung komplett zu kündigen.
Bei der privaten Pflegeversicherung gibt es in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist (ordentliche Kündigung). Bei Beitragserhöhungen kann eine außerordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat erfolgen. Die Kündigung muss immer schriftlich eingereicht werden.
Alternativen zur Kündigung sind die Reduzierung der Versicherungsleistungen, die Stundung der Beiträge oder eine temporäre Beitragspause. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer über diese Möglichkeiten, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen.
Altersrückstellungen dienen dazu, das höhere Versicherungsrisiko im Alter abzusichern. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter können diese Rücklagen teilweise übernommen werden. Bei einer endgültigen Kündigung ohne Wechsel gehen diese Rückstellungen jedoch komplett verloren.
Eine fristlose Kündigung führt in der Regel zum sofortigen Verlust des Versicherungsschutzes. Außerdem werden bereits gezahlte Beiträge nicht erstattet, und der Versicherer kann bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.
Ja, ein Widerrufsrecht besteht bis zu zwei Wochen nach Vertragsabschluss. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, und geleistete Beiträge werden abzüglich der Bearbeitungskosten zurückerstattet.
Wenn Sie die Beiträge nicht mehr aufbringen können, bieten einige Versicherer eine Stundung oder Beitragspause an. Diese Optionen sind jedoch nicht standardmäßig verfügbar, und es ist wichtig, mit dem Versicherer zu klären, welche Lösungen in Ihrem Fall angeboten werden.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
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