
Sterbebegleitung – Gemeinsam schöne Erinnerungen schaffen
Das Wichtigste in Kürze
-
Sterbebegleitung schafft Nähe: Gemeinsam verbrachte Zeit und schöne Erinnerungen können den Abschied erleichtern.
-
Emotionale und praktische Unterstützung: Sterbende profitieren von einfühlsamer Kommunikation und liebevoller Begleitung.
-
Würde bewahren: Der Fokus liegt auf den Wünschen und Bedürfnissen des Sterbenden, um einen würdevollen Abschied zu ermöglichen.
-
Unterstützung nutzen: Professionelle Hospiz- und Palliativdienste stehen Angehörigen beratend und begleitend zur Seite.
So gehen Sie vor
-
Wünsche des Sterbenden erfragen: Besprechen Sie gemeinsam, was für den Sterbenden wichtig ist, z. B. Rituale, Musik oder Besuche.
-
Schöne Erinnerungen schaffen: Planen Sie gemeinsame Aktivitäten wie Fotoalben durchsehen, Geschichten erzählen oder Lieblingsorte besuchen.
-
Professionelle Hilfe einbinden: Kontaktieren Sie Hospiz- oder Palliativdienste, die Sie bei der Pflege und emotionalen Begleitung unterstützen.
-
Emotionale Nähe zeigen: Hören Sie zu, seien Sie präsent und schaffen Sie eine ruhige, liebevolle Atmosphäre.
-
Eigene Ressourcen schützen: Achten Sie auf Ihre eigene psychische Gesundheit und holen Sie sich bei Bedarf Unterstützung.
Inhalt dieser Seite
-
Das Wichtigste in Kürze
-
So gehen Sie vor
-
Begleitung auf der letzten Reise
-
Schöne und unvergessliche Momente schaffen
-
Welche Kosten entstehen bei einem Todesfall
-
Was kostet das Sterben eigentlich – Wie hoch sind die Beerdigungskosten?
-
Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei einem Todesfall
-
Sterbegeldversicherung
-
Inhalte dieses Themas
-
Steuerliche Abzugsfähigkeit
-
Wer ist überhaupt für die Beerdigung verantwortlich?
-
Häufige Fragen zur Sterbebegleitung
-
Neueste Ratgeber
Begleitung auf der letzten Reise
Zu wissen, dass ein geliebter Mensch bald von uns gehen wird, stürzt einen schnell in tiefe Trauer, Angst, Bewegungslosigkeit. Besonders schrecklich sind auch Situationen, wenn die Kinder vor den Eltern sterben müssen. Keine Mutter möchte in den Sarg des eigenen Kindes schauen.
Aber wie soll man sich verhalten, wenn man weiß, dass die Zeit begrenzt ist, das Unvermeidliche kommen wird. Was soll man tun? Wie kann man die verbleibenden Tage, Wochen oder Monate nutzen? Einen sehr berührenden Bericht hierzu habe ich in einem Schweizer Tagesanzeiger gefunden, den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Sie können den Bericht hier abrufen.
Einen sterbenden Menschen, egal welchen Alters, auf seiner letzten Reise zu begleiten, ist alles andere als einfach. Es bedarf eines gewissen Feingefühls, aber auch der Fähigkeit, zuhören zu können. Zuhören, um herauszufinden, wie sich der Sterbende vorstellt, seine ihm verbleibende Zeit zu verbringen. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, diese Zeit zu gestalten.
Vom Schweigen und nicht darüber reden wollen, bis hin zum alles erleben, wozu die Zeit noch bleibt.
Das Thema Sterbebegleitung ist ein sehr breit gefächerter Bereich. Deshalb werde ich in diesem Blog immer wieder auf dieses Thema zu sprechen kommen und immer wieder neue Beiträge einstellen. In diesem Beitrag geht es um eine Sterbebegleitung über Wochen oder Monate, zum Beispiel wenn die Diagnose unheilbarer Krebs im Raum steht. Es geht darum, dass diese Wochen und Monate genutzt werden.
Es ist die Zeit, wenn man nicht mehr ums Überleben kämpfen muss oder kann, wenn es nur noch darum geht, die verbleibende Zeit mit Leben und Glück zu füllen.
Deshalb möchte ich mich heute auf den Aspekt konzentrieren, sich schöne Erinnerungen zu schaffen. Wenn feststeht, dass es keine Hoffnung mehr gibt, das Unausweichliche leider nicht zu umgehen ist, dann sollten Sie versuchen, gemeinsam mit dem Sterbenden noch schöne Erinnerungen zu schaffen.
Schöne und unvergessliche Momente schaffen
Schaffen Sie unvergessene Momente, die dem Sterbenden Freude bereiten, ihn glücklich machen, ihn zum Lachen bringen, ihn überraschen, ihn berühren oder auch zu einem glücklichen Weinen bringen, ihn vielleicht auch nochmals für seine Verhältnisse zu Höchstleistungen anspornen.
Übrigens: Der Gesetzgeber hat eine Möglichkeit geschaffen, die pflegenden Angehörigen von der Arbeit freizustellen damit sie genügend Zeit mit dem zu Pflegenden in seiner letzten Lebensphase verbringen können.
Schöne Erinnerungen schaffen und unvergessliche Momente erleben heißt nicht nur, die Sterne vom Himmel holen zu müssen. Oftmals sind es in solchen Situationen auch die kleinen Dinge, die dann zu einem unvergesslichen Erlebnis werden. Denn für einen Sterbenden bedeutet Glück oftmals das, was wir im normalen Leben schon als Selbstverständlichkeit betrachten.
Für einen Sterbenden kann es Glück sein, die Nacht ohne Schmerzen überstanden zu haben, nochmals einen Sonnenuntergang sehen zu können oder Freunde und Verwandte zu haben, auf die er sich verlassen kann. Fragen Sie nach, über was sich der Sterbende freuen, was er gerne noch erleben würde.
Glückliche Momente können aber auch geschaffen werden, indem man sich noch einen letzten großen Wunsch erfüllt oder einfach nur einen Streich spielen darf, etwas ganz verrücktes anstellen kann. Einmal etwas tun, was man sich vorher nicht getraut hätte.
Glückliche Momente gemeinsam erleben, um nach dem Tod der geliebten Person davon zehren und sich gerne daran erinnern zu können. Sie werden dann die verstorbene Person nicht nur als Sterbenden mit all seinen Qualen und körperlichen Gebrechen im Gedächtnis behalten, sondern auch als einen glücklichen Menschen, der seine letzten Tagen und Wochen noch ein wenig genießen und mit Freude füllen konnte.
Genau diese Momente und Erinnerungen geben den Hinterbliebenen die Kraft, den Tod ein bisschen besser zu verarbeiten. Diese Momente geben die Gewissheit, für den Sterbenden alles Menschenmögliche getan zu haben, um ihm die letzte Zeit zu erleichtern.
Diese bewusst erlebten Momente verbinden und können helfen, dass die traurige Zeit, die Sie gemeinsam durchleben noch ganz viel Neues bringt und Sie wunderbare gemeinsame Momente erleben, wie sie vielleicht vorher oft nicht mit dieser Intensität erlebt wurden.
Zu diesem Thema möchte ich Ihnen am Ende dieses Beitrags noch die Bücher von Elisabeth Kübler-Ross empfehlen, die das Thema Sterbebegleitung und Umgang mit Sterbenden nicht als Tabuthema sieht und sehr viel zur Aufklärung beigetragen hat. Sie hat mit ihren Büchern den Sterbeprozess „begreifbar“ gemacht.
Newsletter
Aktuelle Infos, neue Artikel, kostenlose Downloads.
Welche Kosten entstehen bei einem Todesfall
Oftmals gehen einem Todesfall eine lange Krankheit oder Pflegebedürftigkeit und Sterbebegleitung voraus, die an sich schon sehr viel vom finanziellen Vermögen aufgebraucht haben können. Pflegebedürftigkeit kann bis an die Armutsgrenze führen, weshalb oftmals zusätzlich die Familienmitglieder für die Pflege finanzielle Unterstützung leisten mussten.
Was Sie für eine Bestattung benötigen
- Trat der Todesfall im Krankenhaus ein, müssen für diese Zeit des Krankenhausaufenthaltes die täglichen Zuzahlungen für stationäre Krankenhausaufenthalte bezahlt werden.
- Gebühren für die Benutzung einer Kühlzelle im Krankenhaus (falls der Todesfall im Krankenhaus eintrat)
- Gebühren für die Leichenbeschauung und Feststellung des Todes durch einen Arzt inkl. Ausstellung einer Todesbescheinigung
- Überführungskosten (vom Krankenhaus oder zu Hause in die Trauerhalle/Kirche/Friedhof bzw. ins Krematorium)
- Hygienische Versorgung des Verstorbenen
- Gebühren für die Sterbeurkunden
- Fehlen Geburts- oder Heiratsurkunden, müssen diese beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Auch hierfür entstehen Gebühren
- Kosten für Sarg und evtl. Urne
- Kosten für Einäscherung
- Kosten für die Trauerkleidung der Hinterbliebenen
- Kosten für Sterbekleid (Sterbekleidung für den Verstorbenen ist nicht Pflicht. Der Verstorbene kann auch in seiner persönliche Kleidung beigesetzt werden)
- Anziehen von Totenkleidung
- Annoncengebühren für Todesanzeigen in der Zeitung, Trauerbriefe, Danksagungen
- Kosten für Sargausstattung (Kissen, Decke usw.)
- Kosten für die Benutzung der Kirche/Trauerhalle sonstige Beisetzungsgebühren
- Blumenschmuck/Kränze für Sarg/Urne, Kirche und Grab
- Kosten für Trauerredner und Sargträger
- Musikalische Umrahmung der Trauerfeierlichkeit
- Kosten für Trauerfeier in Restaurant
- Erstbepflanzung für Grab, saisonale Bepflanzung für Grab
- Grabnutzungsgebühren
- Grabkreuz, Grabstein
Was kostet das Sterben eigentlich – Wie hoch sind die Beerdigungskosten?
Wenn alle Kosten zusammengerechnet sind, kommen schnell 4.000 bis 5.000 Euro zusammen, nach oben keine Grenzen. Die Kosten sind jedoch abhängig von Faktoren wie:
- Einzelgrab, Doppelgrab oder Urnengrab
- Beschaffenheit des Sarges oder der Urne
- Die Ausgestaltung der Trauerfeier
- Die Teilnehmerzahl der Trauerfeier
- Usw.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei einem Todesfall
Bis 2004 bezahlten die Krankenkassen noch ein Sterbegeld, was zwar nicht übermäßig hoch war, aber mit dem doch ein Teil der Kosten beglichen werden konnte. Diese Leistungen sind entfallen.Es gibt trotzdem noch unterschiedliche Unterstützungen, an die von den Hinterbliebenen auch oft nicht gedacht wird. Oftmals haben die Verstorbenen auch Vorsorge für den Todesfall getroffen, ohne es den Hinterbliebenen mitgeteilt zu haben.
Deshalb sollte stets geprüft werden, welche von den nachstehenden Möglichkeiten in Anspruch genommen werden können.
Ratgeber für den Trauerfall ▷ Was im Todesfall zu tun ist
Betriebliche und private Altersvorsorge im Pflegefall ✔️ So sichern Sie sich finanziell ab
Bestattungsvollmacht & Bestattungsverfügung ✔️ Vorsorge einfach geregelt
Sterbegeldversicherung
Was versteht man unter einer Sterbegeldversicherung? Eine Sterbegeldversicherung wird abgeschlossen, um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten und mit der Auszahlungssumme die Beisetzungskosten decken zu können.
Es gibt zwei Varianten – mit und ohne Gesundheitsprüfung. Die Form „Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ entspricht eher einer Risikolebensversicherung, jedoch ohne Gesundheitscheck. Die Versicherungssumme im Todesfall ist vom Versicherungsnehmer meist frei wählbar. Nur etwa ein Drittel der Verstorbenen hinterlassen so ein großes Erbe, um damit auch die Beerdigungskosten decken zu können.
Viele sehen in der Sterbegeldversicherung eine gute Möglichkeit sicherzustellen, dass die Kosten für die eigene Beerdigung gedeckt sind und die Beisetzung somit in ihrem Sinne ausgestaltet wird.
Anhand dieses Überblicks können Sie vergleichen, was Sterbeversicherungen leisten, bzw. kosten.
Inhalte dieses Themas
Lebensversicherung
Falls der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, kann auch diese zur Deckung der Beerdigungskosten mit hinzugezogen werden.
Hinterbliebenenrente / Witwenrente / Waisenrente
Nicht nur Frauen haben ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente, sondern auch Männer. Ob und in welcher Höhe Hinterbliebenenrente bezahlt wird, hängt vom Einkommen ab. Die Hinterbliebenenrente muss nach dem Tod beantragt werden, denn sie wird nicht automatisch bezahlt. Die Beantragung erfolgt direkt bei einer Außenstelle der Rentenversicherung.
Manche Gemeinden bieten Ihren Bürgern auch an, den Rentenantrag auf dem Standesamt zu stellen. Das gleiche gilt für die Waisenrente.
Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Wurde der Tod durch einen betrieblichen Unfall bzw. auf der Fahrt zur Arbeit hervorgerufen, können von der gesetzlichen Unfallversicherung folgende Leistungen bezahlt werden:
- Sterbegeld
- Hinterbliebenenrente, Witwen- und Waisenrente
- Evtl. Überführungskosten
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung hat ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings werden bei der privaten Unfallversicherung auch die Leistungen bezahlt für Unfälle, die außerhalb der Arbeitszeit – also im Privatbereich – entstanden sind.
Gewerkschaften und Arbeitgeber
Einige Gewerkschaften bezahlen ein einmaliges Sterbegeld. Dies muss direkt bei den Gewerkschaften oder den Arbeitgebern nachgefragt werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Verfügt der Verstorbene über eine betriebliche Altersvorsoge, wird hierüber gegebenenfalls Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Unter Umständen wird auch ein einmaliges Sterbegeld bezahlt.
Beihilfen von Besoldungsämtern
Für Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten oder Beamten im Ruhestand. Das Sterbegeld sowie Witwen- und Waisenrente müssen beim zuständigen Besoldungsamt beantragt werden. In der Regel übernimmt dies jedoch das Bestattungsunternehmen.
Agentur für Arbeit
Hartz IV-Empfänger erhalten unter Umständen auch von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) ganz oder teilweise die Kosten für die Beisetzung erstattet.
Sozialamt
Wird das Erbe ausgeschlagen, muss unter Umständen das Sozialamt für die Beerdigungskosten aufkommen. Auch Hinterbliebene, die Hartz IV empfangen und für die Beerdigungskosten nicht aufkommen können, erhalten u. U. Zuschüsse zu den Beerdigungskosten. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten für eine ortsübliche Bestattung in einem einfachen Rahmen.
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Sind die Gesamtaufwendungen für die Bestattung, Grabpflege, den Grabstein usw. höher als das Erbe, können die Kosten als Außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Wer ist überhaupt für die Beerdigung verantwortlich?
Können Hinterbliebene dazu verpflichtet werden, eine Beerdigung zu organisieren? Ja – und zwar gibt es in Deutschland eine Bestattungspflicht. Bestattungspflichtig sind die engsten Familienangehörigen.
Das bedeutet, dass zuerst die Ehegatten/Lebenspartner, dann die volljährigen Kinder oder die Eltern, die volljährigen Geschwister, Großeltern oder volljährigen Enkelkinder für die Totenfürsorge aufkommen müssen. Die Totenfürsorge umfasst die komplette Organisation der Beerdigung, Bestattungsfeier, Grabstein und Grabpflege.
Totenfürsorge hat nichts damit zu tun, wer die Kosten für die Beisetzung übernimmt. Denn diese haben prinzipiell der Erbe/die Erben zu tragen.
Hat ein Verstorbener zum Beispiel testamentarisch geregelt, dass die Totenfürsorge von Nachbarin XY organisiert wird, der Sohn aber das ganze Vermögen erbt, so ist dieser auch zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet.
Häufige Fragen zur Sterbebegleitung
Die Sterbebegleitung zielt darauf ab, den Sterbenden in der letzten Lebensphase zu unterstützen und ihm ein würdevolles, möglichst friedliches Abschiednehmen zu ermöglichen. Gleichzeitig hilft sie den Angehörigen, bewusst Abschied zu nehmen und schöne Erinnerungen zu schaffen, die nach dem Verlust Trost spenden.
Glücksmomente entstehen oft durch kleine Dinge: gemeinsam den Sonnenuntergang sehen, Lieblingslieder hören, vertraute Menschen um sich haben oder letzte Wünsche erfüllen. Fragen Sie nach, was dem Sterbenden Freude bereitet und welche Wünsche er noch hat – auch kleine Gesten können sehr viel bedeuten.
Schöne gemeinsame Momente geben den Hinterbliebenen Trost und erleichtern das Loslassen. Durch bewusste, erfüllte Erlebnisse bleibt der Verstorbene als glücklicher Mensch im Gedächtnis, was den Angehörigen Kraft für die Trauerbewältigung geben kann.
Angehörige können im Rahmen der Pflegezeit oder Familienpflegezeit eine berufliche Freistellung beantragen, um die letzte Zeit intensiver mit dem Sterbenden zu verbringen. So bleibt mehr Raum für die Pflege und gemeinsame Erlebnisse.
Gespräche und das bewusste Zuhören sind wesentlich, da sie dem Sterbenden die Möglichkeit geben, Ängste, Wünsche und Erinnerungen zu teilen. Zuhören hilft auch, zu erfahren, wie sich der Sterbende seine verbleibende Zeit wünscht und ob es bestimmte Erlebnisse gibt, die ihm wichtig sind.
Manche Menschen genießen es, humorvolle oder unerwartete Momente zu erleben, wie zum Beispiel einen kleinen Streich oder das Ausprobieren einer neuen Erfahrung. Ein vertrauter Ort, ein besonderer Besuch oder das Einlösen eines lang gehegten Wunsches können ebenfalls Freude bereiten.
Die gemeinsam erlebten Momente und das bewusste Abschiednehmen schaffen wertvolle Erinnerungen, die den Angehörigen helfen, die Trauer zu bewältigen. Die Gewissheit, für den Sterbenden alles Menschenmögliche getan zu haben, kann ein großes Gefühl von Frieden und Trost spenden.
Bücher wie die von Elisabeth Kübler-Ross helfen, das Thema Sterben und Abschiednehmen zu verstehen. Sie beleuchten den Sterbeprozess einfühlsam und bieten Orientierung sowie Trost für die Hinterbliebenen, indem sie aufzeigen, wie man mit dem Tod und der Trauer umgehen kann.
Ja, Hospize und palliative Dienste bieten Unterstützung in Form von geschultem Personal und psychosozialer Begleitung für den Sterbenden und seine Familie an. Diese Dienste helfen, das Abschiednehmen zu erleichtern und die Bedürfnisse des Sterbenden bestmöglich zu erfüllen.
Es ist wichtig, möglichst viel Zeit mit dem Sterbenden zu verbringen, auf seine Bedürfnisse zu achten und offen über Wünsche und Ängste zu sprechen. So kann die verbleibende Zeit trotz der Traurigkeit in einen kostbaren, tröstlichen Abschied verwandelt werden.
Die Beerdigungskosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Dienstleistungen zusammen. Dazu gehören z.B. Überführungskosten, Kosten für den Sarg oder die Urne, die Trauerfeier, Grabgebühren und Blumenschmuck. Insgesamt können diese Kosten leicht zwischen 4.000 und 5.000 Euro betragen, nach oben gibt es kaum Grenzen.
In Deutschland sind die engsten Familienangehörigen bestattungspflichtig. Das bedeutet, Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister sind dafür verantwortlich, die Beerdigung zu organisieren. Die Kosten tragen jedoch die Erben, unabhängig davon, wer die Totenfürsorge übernimmt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Neben einer Sterbegeldversicherung können auch Lebensversicherungen oder die gesetzliche Unfallversicherung bei bestimmten Todesfällen einspringen. Zudem gibt es Unterstützung von Sozialämtern oder der Agentur für Arbeit, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Neueste Ratgeber
Rehasport und Pflegegrad ✔️ Was Sie wissen sollten
Betriebliche und private Altersvorsorge im Pflegefall ✔️ So sichern Sie sich finanziell ab
Unfallversicherung ✔️ Was Sie über die Absicherung bei Pflegegrad und Behinderung wissen müssen