
Sterbefasten – Selbstbestimmter Abschied durch Verzicht auf Essen und Trinken

Das Wichtigste in Kürze
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Sterbefasten ist ein bewusster Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, der als Möglichkeit für einen freiwilligen, selbstbestimmten Tod genutzt wird.
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Es handelt sich um eine rechtlich zulässige Form der Sterbehilfe, sofern die Entscheidung freiwillig und bei klarem Bewusstsein getroffen wird.
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Eine medizinische und emotionale Begleitung ist essenziell, um mögliche Komplikationen zu vermeiden und den Prozess würdevoll zu gestalten.
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Für Angehörige kann Sterbefasten eine Herausforderung sein – professionelle Unterstützung hilft, den Abschied besser zu verarbeiten.
So gehen Sie vor
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Informieren und abwägen: Sammeln Sie fundierte Informationen über das Sterbefasten und besprechen Sie die Entscheidung mit medizinischen Fachleuten oder Seelsorgern.
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Medizinische Begleitung organisieren: Stellen Sie sicher, dass Ärzte und Pflegekräfte den Prozess begleiten, um Schmerzen oder Komplikationen zu lindern.
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Rechtliche Aspekte klären: Dokumentieren Sie den Wunsch schriftlich, z. B. in einer Patientenverfügung, um Missverständnisse zu vermeiden.
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Unterstützung für Angehörige: Informieren Sie Ihre Familie frühzeitig und ziehen Sie professionelle Beratung oder Begleitung hinzu, etwa von Palliativdiensten.
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Den Prozess würdevoll gestalten: Sorgen Sie für eine ruhige, angenehme Umgebung, in der der Abschied in Würde und Frieden stattfinden kann.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Sterbefasten – Die implizite Form
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Sterbefasten – Die explizite Form
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Was passiert im Körper beim Sterbefasten?
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Begleitung beim Sterbefasten durch die Angehörigen
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Essen und Trinken in der letzten Lebensphase
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Sterbefasten – Ergänzung zur Patientenverfügung
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Häufige Fragen zum Sterbefasten
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Neueste Ratgeber
Sterbefasten – Die implizite Form
Sterbefasten – Der Wunsch, selbstbestimmt sterben und seinen Qualen ein Ende machen zu dürfen. Ein Gastbeitrag von Christiane zur Nieden.
Die Tatsache, dass ein Mensch pflegebedürftig wird, wirft sein eigenes Leben und das seiner Angehörigen völlig durcheinander. Die Pflegebedürftigkeit kann sich über Jahre oder gar Jahrzehnte hinziehen und alle Beteiligten belasten. Es gibt aber auch immer wieder Angehörige, die sich mit Liebe dieser Aufgabe widmen und denen auch keine Belastung zu viel zu sein scheint.
Aber auch Angehörige sind betroffen, bei denen die tägliche Beanspruchung ihren Tribut fordert, da sie im Laufe der Pflegezeit selbst immer hilfsbedürftiger werden.
Bei all den möglichen Konstellationen erscheint es nicht verwunderlich, dass es vorkommt, dass ein Pflegebedürftiger leidenssatt, ja lebenssatt, pflegesatt wird und den Wunsch zu sterben äußert. Eine mögliche Form: das Sterbefasten.
Implizit bedeutet, dass der Sterbenswillige einfach bei der Nahrungsaufnahme oder Getränkeanreichung seinen Kopf zur Seite richtet, den Kopf schüttelt oder seinen Mund einfach zukneift. Ob er der Pflegeperson diese Zeichen bewusst – in der Überzeugung und Absicht, sein Leben beenden zu wollen, gibt oder ob er es mehr unbewusst macht, da sich seine Lebenskräfte aus seinem Körper verabschieden und sie keine weitere Energiezufuhr mehr brauchen, das wissen wir nicht immer.
Festzustellen bleibt aber, dass dieser Pflegebedürftige etwas mit seiner Reaktion aussagen will, nämlich: Ich will nicht mehr. Vielleicht will er heute nur nicht, da es ihm nicht gut geht oder es z.B. zu heiß ist zum Essen. Als Angehörige sollten wir die nächsten Tage immer wieder ein Essens- und Trinkangebot machen, aber seine Ablehnung, wenn er sie weiterhin „kommuniziert“, akzeptieren und ihn nicht zur Nahrungsaufnahme zwingen.
Ein Zwang gegen den Willen desjenigen erfüllt den Straftatbestand der Körperverletzung.
Der Mensch stirbt nicht, weil er nicht mehr isst oder trinkt,
sondern er isst und trinkt nicht mehr, weil er stirbt.
Dies zu akzeptieren fällt vielen Angehörigen verständlicherweise sehr schwer. An diesem Punkt angelangt, sollte sich jeder pflegende Angehörige fragen, ob er an der Stelle des Kranken sich vorstellen könnte monate- oder sogar jahrelang zu liegen und sich pflegen zu lassen. Oft hilft der Perspektivwechsel bei der Akzeptanz des Sterbewunsches.
Meine Buchempfehlung: Umgang mit Sterbefasten
Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) ist eine natürliche, selbstbestimmte Form des Sterbens. Dieses Buch soll Angehörigen helfen, die Sterbenden zu verstehen und sie auf ihrem letzten Weg liebevoll und mit Verständnis zu begleiten.
Die Autorin Christiane zur Nieden hat nicht nur ihre Mutter beim Sterbefasten begleitet. Sie stellt in diesem Buch auch andere Beispiele vor, die den Angehörigen zeigen sollen, dass sie nicht alleine mit dieser Thematik sind.
Sterbefasten – Die explizite Form
Die explizite Form, seinen Sterbewunsch zu äußern, ist die direkte Kommunikation, wie es z.B. meine Mutter mit 88 Jahren im Jahre 2010 tat.
Meine Mutter war multimorbide und eine räumliche Veränderung ihrer Wohnsituation stand bevor. Sie konnte mit viel Hilfe bisher noch alleine in ihrer kleinen Wohnung leben, aber in ein paar Wochen hätte sie zu uns ziehen müssen oder in ein Pflegeheim, was aber niemand in der Familie wollte.
Da für sie beide Alternativen nicht in Frage kamen, bat sie meinen Mann, der Arzt ist, um eine totbringende Spritze, was dieser ablehnen musste, da das in Deutschland streng verboten ist. Als sie mich dann um eine Lösung, wie sie sterben könne, fragte, stellte ich ihr das „Sterbefasten“ vor. Also den Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, in der Absicht zu sterben. Wir haben dann explizit alles besprochen und auch ihre Beweggründe, die möglichen Probleme und Vorteile dieser Sterbeform, soweit ich sie damals durch meine jahrelangen Sterbebegleitungen schon kannte.
Meist sind die Menschen, die diesen Sterbewunsch äußern ja schon hochbetagt, das bedeutet, sie essen und trinken evtl. schon lange nicht mehr viel.
Meine Mutter, die sichtlich immer schwächer wurde, aber auch jegliche Diagnosen und Therapien in ihrem hohen Alter ablehnte, hatte die letzten Wochen schon nur noch wie ein Spatz gegessen und getrunken. So fiel ihr der Verzicht auf Nahrung und später auch auf Flüssigkeit gar nicht so schwer.
Gerald Neitzke, ein Medizinethiker aus Hannover, sagte bei einem Vortrag: Jeder Mensch hört irgendwann auf mit Essen und Trinken. Es fragt sich nur, ab wann man es „Sterbefasten“ nennt.
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Was passiert im Körper beim Sterbefasten?
Wenn der Entschluss zum Sterbefasten vom Pflegebedürftigen selbst kommt, er völlig freiwillig und selbstbestimmt geschieht, kommt es durch den Nahrungsverzicht wie beim Heilfasten zu einer körpereigenen Endorphinausschüttung, die stimmungsaufhellend, stimmungsstabilisierend und schmerzlindernd ist. Diese Tatsache verhilft, diesen Sterbeprozess, der nicht einfach ist, durchzuhalten. Nach ca. 48 Stunden ist der Hunger verschwunden und gegen den Durst muss gute und kontinuierliche Mundpflege gemacht werden.
Wenn diese Grundvoraussetzungen gegeben sind: Selbstverantwortlichkeit des Sterbewilligen (d.h. keine schwere psychische Erkrankung), Freiwilligkeit und die Tatsache, alle Für und Wider und andere Perspektiven überdacht zu haben, können der Sterbewillige und der Pflegende die verbleibende Zeit sinnvoll miteinander nutzen. Das Wissen, dass es nun wirklich dem Ende zugeht, dass diese Lebenszeit begrenzt ist, macht sie so wertvoll und bietet die Chance
- noch einmal sich der Liebe zu vergewissern,
- alte „Hühnchen“ zu rupfen,
- Familiengeheimnisse zu gestehen und
- seine Dankbarkeit auszudrücken.
Wenn diese Grundvoraussetzungen erfüllt sind, dann ist es auch kein „elendes Verhungern und Verdursten“, dann hilft die Endorphinaussschüttung, diesen Sterbeprozess sogar gut gelaunt zu meistern, vorausgesetzt es wird gute Mundpflege geleistet. Dann ähnelt dieser Sterbevorgang, auch wenn er in suizidaler Absicht begonnen wurde, einem natürlichen Sterbeprozess.
Es sollte ein Arzt mit ins Boot genommen werden, damit das Absetzen der bisherigen Tabletten besprochen und auch evtl. ein Medikament gegen auftretenden Liegeschmerz oder Unruhe verordnet werden kann.
Der Vorteil dieses bewussten Verzichts auf Essen und Trinken ist, dass dieser Prozess die erste Zeit noch gut rückgängig gemacht werden und sich der Pflegebedürftige wieder dem Leben zuwenden kann. Es gehört schon ein starker Wille und viel Durchhaltevermögen dazu, diesen Sterbeprozess zu gehen. Aber es ist im Grunde die letzte selbstbestimmte Handlung, die ein Mensch, der sonst nur noch auf Hilfe angewiesen ist, durchführen kann. Für einen Menschen mit Sterbewunsch kann dieser Schritt schwer sein und zugleich eine Befreiung bedeuten.
Begleitung beim Sterbefasten durch die Angehörigen
Wenn der Sterbewunsch explizit geäußert wird, sollte vor dem Sterbefastenbeginn zuerst eine gute, ausführliche Kommunikation ohne Vorwürfe immer wieder Raum finden. Nur durch gute Kommunikation können Bedenken und Ängste beseitigt werden und alle Beteiligten können an einem Strang ziehen.
Ich selbst habe zwei Tage gebraucht, bis ich den Sterbewunsch meiner Mutter akzeptieren konnte. Ich habe mit ihr alles besprochen und sie hat mir ihre Beweggründe ausführlich geschildert, so dass ich ihren Entschluss gut nachvollziehen konnte. Ich weiß, dass es möglicherweise schwer ist, als seit Jahren Pflegender, den Sterbewunsch seines geliebten Angehörigen zu akzeptieren:
- Was wird sein, wenn er nicht mehr da ist, wenn ich ihn nicht mehr pflegen muss?
- Was wird dann aus mir?
- Was mache ich dann, wenn meine tägliche Pflegarbeit wegfällt?
- Falle ich dann in ein tiefes Loch?
Aber gehört zur Liebe zu einem Menschen nicht auch das Akzeptieren seines Willens und das Loslassen können.
Meiner Mutter war ihre Selbstbestimmung sehr wichtig, nachdem sie ihr Leben lang einen autoritären Ehemann hatte und sich nach dem Tod des Partners ihre Selbstbestimmung erkämpft und erarbeitet hatte. Es war ihr letzter und vielleicht auch ihr größter Wunsch an mich als Tochter, ihren Sterbewillen zu akzeptieren und sie liebevoll auf diesem letzten Weg zu begleiten. Und den habe ich ihr erfüllt, auch wenn ich sie gerne noch ein paar Jahre an meiner Seite gewusst hätte.
Sterbefasten, d.h. der Wunsch selbstbestimmt zu sterben, ist ein großes Thema mit vielen Facetten, die ich hier gar nicht alle aufführen kann.
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Essen und Trinken in der letzten Lebensphase
Auch wenn ich mich wiederhole, möchte ich diesen Satz nochmals ins Gedächtnis rufen: “Der Schwerkranke stirbt nicht, weil er nichts isst,
sondern er isst nichts, weil er stirbt!”
In der letzten Lebensphase lassen Appetit und auch Hungergefühl immer mehr nach. Die Organe stellen allmählich ihre Funktion ein. Nahrung kann nicht mehr verwertet werden und belasten eher den Organismus als ihm zu nutzen.
Manche Krebserkrankungen führen zu starker Abmagerung, dies kann auch durch hochkalorische Zusatznahrung nicht aufgehalten werden. Der Tumor hindert die anderen Körperzellen, aufgenommene Nahrung richtig zu verarbeiten.
Es soll NUR den Wünschen des Schwerkranken entsprochen werden! Dazu gehört auch, dass bestimmte Diäten wie bei Diabetes oder Lebererkrankungen nicht mehr eingehalten werden müssen. Es ist erlaubt, was schmeckt.
Künstliche Ernährung in den letzten Lebenstagen kann den Körper stark belasten. Es lagert Flüssigkeit ein, was zu Luftnot, Übelkeit und zusätzlichen Schmerzen führen kann.
Das Wichtigste in Kürze:
- Lieblingsspeisen anbieten.
- Kleine Portionen appetitlich anrichten.
- Breiige oder dickflüssige Speisen anbieten.
- Eis in allen Formen: Speiseeis, Eiswürfel, auch Säfte, Cola, Tee oder Bier.
- Flüssigkeiten tropfenweise mit kleiner Spritze oder Löffel anreichen, auch ein getränktes Läppchen zum Saugen ist möglich.
- Ausgiebige und gründliche Mundpflege dazu eignen sich neben Wasser oder Tee auch Aromaöle oder Kokosöl.
- Künstliche Zufuhr von Flüssigkeiten behebt nicht das Durstgefühl.
Sterbefasten – Ergänzung zur Patientenverfügung
Damit Ärzte, Pflegepersonal und auch die Angehörigen sich nach Ihren Wünschen richten können, sollten Sie eine zusätzliche Ergänzung zur Patientenverfügung machen. Einen entsprechenden Mustertext erhalten Sie hier:
(bitte Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift eintragen)
Verfügung
Mein vorzeitiges Versterben durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) betreffend
Ich,
erkläre nach reiflicher Überlegung auf Grund meiner gesamten Lebenseinstellung und auf Grund meiner derzeitigen gesundheitlichen Situation
Folgendes:
Ich habe mich entschlossen, in allernächster Zeit durch konsequenten freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF) vorzeitig aus dem Leben zu scheiden.
Hiermit bestimme ich: Wenn ich während oder infolge von FVNF nicht mehr ansprechbar bin, darf keinerlei Versuch unternommen werden, mein Leben zu retten; vielmehr ist auch dann mein Sterbewille konsequent zu beachten.
Insbesondere untersage ich Widerbelebung, künstliche Kalorienzufuhr in welcher Form auch immer sowie künstliche Flüssigkeitszufuhr (außer wenn diese als einzige Möglichkeit zur Verabreichung lindernder Medikamente palliativmedizinisch unverzichtbar ist).
Weder eine Ärztin/ein Arzt noch Angehörige oder andere Personen dürfen den Todeseintritt auf irgendeine Weise verhindern, sei es durch eigene Maßnahmen oder solche eines hinzugezogenen Notarztes. Sollte es zu einer lebensbedrohenden oder lebensverkürzenden Komplikation (wie z.B. einer Pneumonie) oder einem Gebrechen kommen oder ein bereits bestehendes Leiden sich verschlimmern:
( ) so soll die Minderung eines hiermit eventuell verbundenen Leidens das Ziel ärztlicher Handlungen sein, ohne dass diese Maßnahmen zu einer Rücknahme bzw. Blockade meines selbst gewählten Weges aus dem Leben führen.
( ) so ist im Sinne meiner Patientenverfügung vom…… zu verfahren.
Ich wünsche bei Bedarf Pflege und palliative Versorgung wie in der Sterbebegleitung üblich (unter besonderer Berücksichtigung von Mundpflege bzw. Feuchthalten der Schleimhäute). Mein Sterbevorgang soll einerseits zugelassen, andererseits bei Bedarf erleichtert werden (z.B. Linderung von Angst, erheblichem Unwohlsein, Schmerzen, Durstgefühl, Erbrechen, Atemnot usw.; beschwerde- und schmerzlindernden Maßnahmen stimme ich ausdrücklich zu.
Da diese aktuelle FVNF-Patientenverfügung hinsichtlich des zu verwerfenden Therapiezieles in ihrer Verbindlichkeit völlig eindeutig ist, bedarf es für ihre Umsetzung keines Betreuers oder Bevollmächtigten. Ich behalte mir vor, mich in den ersten Tagen meines freiwilligen Verzichtes auf Nahrung und Flüssigkeit umzuentscheiden. Ich lehne allerdings jede Form von Drängen dazu als Nötigung ab und wünsche kein Anreichen von Nahrung oder Flüssigkeit, es sei denn, ich würde im noch einsichtsfähigen Zustand danach verlangen. Falls eine bereits früher von mir verfasste Patientenverfügung vorliegt, bleibt diese weiterhin gültig. Die heute getroffene FVNF-Verfügung ist ggf. als deren Aktualisierung anzusehen, die mit ihrem eindeutigen Situationsbezug im Zweifelsfall vorrangig gilt.
Ort——————————————- – Datum—————————Unterschrift—————————–
Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € / Monat
Wer krank oder pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Diese erleichtern nicht nur die Pflege, sondern sorgen auch für eine spürbare Erleichterung im Alltag der Betroffenen.
Häufige Fragen zum Sterbefasten
Sterbefasten bezeichnet den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit mit dem Ziel, das eigene Leben selbstbestimmt zu beenden. Menschen entscheiden sich dafür, wenn sie leidens- oder lebenssatt sind und ihre Lebensqualität durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit stark eingeschränkt ist. Es ist eine Möglichkeit, das Sterben in die eigene Hand zu nehmen, insbesondere wenn andere Formen der Sterbehilfe nicht verfügbar oder erlaubt sind.
Es gibt zwei Formen des Sterbefastens:
Implizites Sterbefasten: Der Betroffene verweigert stillschweigend die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, indem er beispielsweise den Kopf abwendet oder den Mund verschließt. Dies kann ein Zeichen dafür sein, dass er nicht mehr leben möchte oder seine Kräfte nachlassen.
Explizites Sterbefasten: Der Betroffene kommuniziert klar und deutlich seinen Wunsch zu sterben und verzichtet bewusst auf Essen und Trinken, um diesen Wunsch zu erfüllen.
Während des Sterbefastens kommt es zu einer natürlichen Ausschüttung von Endorphinen, die stimmungsaufhellend und schmerzlindernd wirken können. Nach etwa 48 Stunden verschwindet das Hungergefühl, der Durst bleibt jedoch bestehen. Um den Prozess zu erleichtern, ist eine sorgfältige Mundpflege wichtig, um das Durstgefühl zu lindern. Die Betreuung durch medizinisches Personal kann helfen, Beschwerden wie Schmerzen oder Unruhe zu behandeln.
Angehörige und Pflegepersonen sollten den Wunsch respektieren und offene Gespräche führen, um Beweggründe und Bedenken zu verstehen. Es ist wichtig, den Betroffenen zu unterstützen, ohne ihn zu drängen oder zu verurteilen. Die Einbindung eines Arztes ist ratsam, um medizinische Unterstützung zu gewährleisten und den Sterbeprozess zu begleiten. Akzeptanz und liebevolle Begleitung können dem Betroffenen helfen, seinen letzten Weg in Würde zu gehen.
Sterbefasten ist in Deutschland legal, da jeder Mensch das Recht hat, die Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme zu verweigern. Um sicherzustellen, dass dieser Wunsch respektiert wird, kann er in einer Patientenverfügung oder in einem zusätzlichen Dokument festgehalten werden. Eine klare schriftliche Erklärung hilft Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen, den Willen des Betroffenen zu verstehen und zu achten.
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