Wenn ein lieber Angehöriger stirbt, ist das schlimm. Zum einen macht sich eine große Trauer bei den Hinterbliebenen breit – zum anderen muss aber viel erledigt und organisiert werden. Für viele ist es das erste Mal, dass eine Beerdigung und alles weitere organisiert werden muss. Es treten viele Fragen auf, die ich hier gerne mit meinem Ratgeber Todesfall beantworte.
Ein gutes Bestattungsunternehmen kann Ihnen schon viel abnehmen, aber vieles bleibt an den Angehörigen und Freunden hängen. Diese Checkliste für den Todesfall soll Ihnen helfen, einen Überblick zu behalten über all das, was zu erledigen ist.
Wie immer habe ich versucht, die Checkliste für den Trauerfall so umfassend wie möglich anzufertigen, um ein breites Spektrum abzudecken. Vieles davon werden Sie benötigen, einiges sicherlich auch nicht. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
Gerne können Sie die unten stehende Checkliste auch hier downloaden und ausdrucken. Checkliste Todesfall
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Ratgeber Todesfall – Was Sie im Todesfall erledigen müssen
Meistens kommt der Tod eines Angehörigen ja unerwartet. Viele Angehörigen sind dann überfordert, wissen nicht, was sie tun müssen. Zur Trauer und dem Schmerz über den Verlust des geliebten Menschen kommt nun auch noch die Aufgabe hinzu, alles zu organisieren, an alles denken zu müssen.
Erleichternd ist es, wenn Sie nicht alle Aufgaben selbst übernehmen müssen. Außerdem Bestattungsunternehmen können Ihnen sicherlich auch Verwandte und Freunde helfen und Sie entlasten. Unabhängig davon wer die Aufgaben übernimmt, müssen Sie sich mit folgenden Abläufen auseinandersetzen.
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Was Sie unmittelbar nach dem Ableben eines Angehörigen erledigen müssen
Der Tod ist zu Hause eingetreten:
Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger stirbt?
- Ein Arzt muss benachrichtigt werden, um den Tod festzustellen.
- Bis zum Eintreffen des Arztes haben Sie noch Zeit um Abschied von dem Toten nehmen zu können.
- Der Arzt untersucht den Verstorbenen (Leichenschau) und stellt den Totenschein aus. Dieser ist wichtig für viele Ämter, Behörden, Banken, Versicherungen usw. Besteht Verdacht auf eines nicht natürlichen Todes, muss die Polizei benachrichtigt werden.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Der Tod ist im Krankenhaus, Pflegeheim usw. eingetreten: Im Krankenhaus wird der Tod und die Todesursache durch den anwesenden Arzt festgestellt und die Totenbescheinigung ausgestellt. Es wird vermutlich lange dauern, bis Sie den Tod des Angehörigen richtig wahrnehmen können. Trotzdem müssen jetzt viele Dinge erledigt werden, die sehr schmerzhaft sein werden. Benachrichtigen Sie alle engen Angehörigen und Freunde vom Ableben Ihres Angehörigen. Sie können Ihnen nicht nur seelischen Beistand bieten sondern auch einige der Aufgaben übernehmen. Außerdem sind mit den anderen Familienangehörigen alle weiteren organisatorischen Dinge zu besprechen. Unter anderem muss ein Bestattungsinstitut benachrichtigt werden. Es muss ein Bestattungsunternehmen ausgesucht werden. Das richtige Bestattungsunternehmen ist zum einen eine Frage des Vertrauens und zum anderen eine finanzielle Angelegenheit. Sterben kann sehr teuer werden. Mittlerweile gibt es im Internet sogar Vergleichsportale für Bestattungsinstitute. Die Beauftragung des Bestatters sollte möglichst noch am Todestag erfolgen. Der Leichenbestatter wird mit Ihnen einen Termin zur Durchsprache und Organisation der Beisetzung vereinbaren. Sie werden dazu einiges an Unterlagen richten müssen. Für das Gespräch mit dem Bestattungsinstitut benötigen Sie nachfolgend aufgeführten Unterlagen des Verstorbenen, damit der Bestatter beim zuständigen Standesamt und anderen Behörden alles Notwendige beantragen kann. Auch hier können Sie zwischenzeitlich einige Unterlagen schon bequem übers Internet anfordern. Außerdem sollten Sie nachsehen, ob der Tote eine Bestattungsverfügung hat. In einer Bestattungsverfügung sind die Wünsche des Verstorbenen bezüglich Bestattung, Trauerfeier usw. hinterlegt. Ein Beerdigungsinstitut bietet den Hinterbliebenen an, einen großen Teil der anstehenden Behördengänge und Erledigungen auszuführen. Das gibt den Angehörigen Zeit, sich um andere Dinge zu kümmern. Aber Sie müssen dieses Angebot nicht annehmen, Sie können vieles auch selbst durchführen. Das ist schließlich nicht nur eine Preisfrage; viele Angehörige sehen es als letzten Dienst an dem Verstorbenen an, die Beerdigung so weit wie möglich selbst zu organisieren. Die Leistungen eines Bestatters können sehr umfangreich sein. Im Gespräch mit dem Bestattungsmitarbeiter ist zu klären: Extra-TIPP Eine Beerdigung ist teuer. Lassen Sie sich vom Bestattungsinstitut einen Kostenvoranschlag geben, damit Sie wissen welche Kosten auf Sie zukommen. Das ist normal und nicht pietätlos. So können Sie auch gleich abschätzen, ob Sie vielleicht doch die eine oder andere Aufgabe selbst übernehmen, was sich dann kostensenkend auswirken würde. Bis 2004 bezahlte die gesetzliche Krankenkasse noch ein Sterbegeld. Die Hinterbliebenen (Ehegatten, Kinder usw.) müssen nun die Beerdigungskosten komplett selbst finanzieren. Diese Gesamtkosten für eine Beerdigung müssen Sie einplanen. In der Regel beantragt das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde. Diese wird zum Beispiel benötigt zum: Da die Sterbeurkunde meist im Original verlangt wird, macht es Sinn, wenn Sie mehrere Originalurkunden vom Standesamt anfordern. Der Totenschein wird vom Arzt ausgestellt und enthält unter anderem die Todesursache und den Todeszeitpunkt. Die Sterbeurkunde wird vom Standesamt ausgestellt und wird zur Abwicklung aller bürokratischen Pflichten benötigt. Es gibt mehr Bestattungsarten, als die meisten denken. Ich führe hier die mir bekannten Beisetzungsarten auf: Innerhalb von 2 Tagen nach Eintritt des Todes sollten Sie folgendes in die Wege leiten oder erledigen: Auch nach der Beerdigung steht noch viel Arbeit an. Manches muss unmittelbar erledigt werden, für andere Dinge können Sie sich aber auch noch etwas Zeit lassen. Oftmals ist es bei älteren Ehepaaren so, dass sie sich im täglichen Leben gut ergänzen. Der eine hilft dem anderen. Stirbt nun ein Ehepartner, kann es sein, dass für den Hinterbliebenen Hilfe organisiert werden muss. Je nach Hilfebedarf kann das sein: Sehen Sie in den Akten des Verstorbenen nach, welche Verträge bestehen. Werden die Verträge übernommen, müssen sie meistens umgeschrieben werden, ansonsten muss eine Kündigung erfolgen. Hier eine Übersicht der gängigsten Verträge, Mitgliedschaften usw. die evtl. gekündigt werden müssen: Lebte der Verstorbene allein in seiner Wohnung, muss auch hier nach dem Rechten gesehen werden. Am Tag nach dem Ableben sollten Sie das Nötigste in der Wohnung durchführen: Auch für Tote muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn dieser steuerpflichtig war. Ebenso müssen die Erben unter bestimmten Voraussetzungen das Erbe versteuern. Bestattungen sind in den Bestattungsgesetzen verankert. Jedes Bundesland hat seine eigenen Bestattungsgesetze. Lese-Tipp: Nach dem Tod eines Angehörigen sollten Sie einen Arzt benachrichtigen, um den Tod offiziell festzustellen und eine Todesbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese wird für viele Behördengänge und zur Organisation der Beerdigung benötigt. Bei Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod muss die Polizei hinzugezogen werden. Für die Abwicklung der Beerdigung benötigen Sie die folgenden Dokumente: Personalausweis und Geburtsurkunde Familienbuch oder Heiratsurkunde Rentenversicherungsnummer (bei Rentnern) Versichertenkarte der Krankenkasse Totenschein (falls bereits vorhanden) Eine Bestattungsverfügung enthält die Wünsche des Verstorbenen bezüglich der Art der Bestattung, des Trauergottesdienstes und eventuell zur Grabpflege. Es wird festgelegt, ob eine Trauerfeier erwünscht ist und wie der Ablauf gestaltet werden soll. Das Bestattungsunternehmen unterstützt bei der Organisation der Trauerfeier, der Auswahl des Sargs oder der Urne und erledigt Behördengänge. Es kümmert sich auch um die Terminplanung und Koordination des Bestattungstermins sowie um Traueranzeigen und Danksagungen, falls gewünscht. Neben der traditionellen Erd- und Feuerbestattung gibt es u. a. Seebestattungen, Waldbestattungen, Almwiesen- oder Felsbestattungen sowie neuere Optionen wie Diamant- und Weltraumbestattungen. Welche Art gewählt wird, hängt von den Wünschen des Verstorbenen oder der Familie ab. Ein Kostenvoranschlag des Bestattungsunternehmens gibt eine erste Orientierung. Dieser umfasst die Kosten für Sarg, Trauerfeier, Grab und andere Leistungen. So können Sie entscheiden, welche Leistungen Sie selbst übernehmen können, um Kosten zu sparen. Die Sterbeurkunde ist essenziell für bürokratische Aufgaben wie die Kündigung von Versicherungen, die Verwaltung von Bankgeschäften und die Beantragung der Witwenrente. In der Regel wird sie vom Standesamt ausgestellt und sollte in mehrfacher Ausführung angefordert werden. Die Beerdigungskosten sind von den Hinterbliebenen zu tragen, da die gesetzliche Krankenkasse seit 2004 kein Sterbegeld mehr zahlt. Einige Arbeitgeber, Gewerkschaften und private Sterbegeldversicherungen bieten jedoch finanzielle Unterstützung. Ja, Verträge wie Miet- und Leasingverträge, Versicherungen, Telefon- und Internetverträge können entweder gekündigt oder umgeschrieben werden. Eine Vollmacht oder der Erbschein kann Ihnen dabei helfen, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wenn der Verstorbene allein lebte, sollten Sie wichtige Maßnahmen wie das Abstellen von Wasser, Strom und Gas durchführen und verderbliche Lebensmittel entsorgen. Außerdem ist ein Nachsendeauftrag für die Post sinnvoll. Ja, für das Todesjahr muss eine Steuererklärung abgegeben werden, die alle Einkünfte bis zum Todestag umfasst. Auch die Erben können unter bestimmten Umständen zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung verpflichtet sein. Oft benötigen ältere Hinterbliebene Unterstützung im Alltag. Möglichkeiten sind Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, ambulante Pflegedienste oder eine Pflegehilfe aus Osteuropa, die bei Bedarf rund um die Uhr hilft. Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege: Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #104113445 © Kzenon Helga Henzler war lange Jahre selbst pflegende Angehörige und hat ihre Eltern gepflegt. Durch die vielen Jahre an Erfahrung “aus erster Hand” verfügt sie über ein umfassendes Wissen im Bereich der Nächstenpflege. Als ausgebildete Autorin schreibt sie Fachbeiträge unter anderem für Pflege-durch-Angehörige.de und bereichert mit Ihrer umfassenden Erfahrung und Expertise unsere Themenwelt.
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Beauftragung eines Bestattungsinstituts
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Welche Unterlagen benötigt das Beerdigungsinstitut für die Beerdigung?
Was wird mit der Bestattungsverfügung geregelt?
Diese Leistungen übernimmt ein Beerdigungsunternehmen:
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Wofür wird die Sterbeurkunde benötigt?
Unterschied zwischen einem Totenschein und einer Sterbeurkunde
Was geschieht mit dem Angehörigen nach Eintritt des Todes?
Bestattungsarten
Was ist bis zur Beerdigung noch zu erledigen?
Was kosten Pflegekräfte aus Osteuropa?
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Was muss nach der Beerdigung erledigt werden?
Wie Sie älteren Hinterbliebenen helfen können
Kündigungen müssen ausgesprochen werden.
Was ist bei alleinstehenden Personen im Todesfall zu erledigen?
Steuererklärungen für Verstorbene und Erben
Was ist bei der Steuererklärung für den Verstorbenen zu beachten?
Was ist bei der Steuererklärung bei den Erben zu beachten?
Rechtliche Regelung
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Fragen und Antworten
Was ist unmittelbar nach dem Ableben eines Angehörigen zu tun?
Welche Unterlagen benötigt das Bestattungsunternehmen?
Was regelt eine Bestattungsverfügung?
Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
Welche Bestattungsarten gibt es?
Wie kann ich die Kosten für eine Beerdigung im Voraus kalkulieren?
Wofür wird eine Sterbeurkunde benötigt?
Wer übernimmt die Beerdigungskosten?
Kann ich Verträge des Verstorbenen kündigen oder übernehmen?
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Muss ich eine Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben?
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für ältere, hinterbliebene Angehörige?
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7 Antworten auf „Ratgeber für den Trauerfall – Was ist im Todesfall zu tun“
Leider können wir Ihnen in Ihrem Fall nicht richtig weiterhelfen. Letztlich hängt es davon ab, wie die Beerdingungsvorsorge definiert wurde, gibt es hierzu eine Vorsorgevollmacht die alles regelt? Wenn Sie in der Vollmacht als “Verwalterin” genannt sind, dann sollte der gesetzliche Betreuer damit nichts zu tun haben. Was den Restbetrag angeht, scheint es mir eher so, als ob der in die Erbmasse fallen wird.
Bevor meine Schwägerin eine von mir angeregte gesetzlichen Betreuer bekam, haben wir zusammen eine Beerdigungsvorsorge mit einmal Zahlung Betrag X abgeschlossen mit dem Vorsatz das ich mich um alles kümmern soll. Da Schwägerin nun einen gesetzlichen Betreuer hat, darf ich den Betrag x nehmen um alles zu Regeln ?
Und wenn ja wer bekommt das Geld das nicht benötigt wurde.
Gruß B.S.
Vielen Dank für Ihr Lob, das hat mich sehr gefreut.
Ich habe leider keine Broschüren. Alles was ich an Informationen weitergebe, gibt es lediglich hier über die Internetseite.
Bekomme ich diese wertvollen Hinweise und Ratgeber auch als Broschüre (natürlich gegen Bezahlung) oder muss ich mir alles ausdrucken? Gefällt mir sehr und ist sehr hilfreich. Danke sehr
Gruss John
Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz
Hi aus reiner Neugier, gibt es vielleicht regionale Unterschiede für Bestattungen? Beispielsweise, gibt es gesetzliche Unterschiede zwischen Bayern und Hannover? Danke.
Vielen Dank für diesen sachlichen Artikel zu diesem so schweren Thema. Ich unterstütze meine Großtante auf diesem schweren Weg und hatte Angst, etwas Wichtiges nicht zu bedenken. Vor allem, was die Behördengänge angeht, fühle ich mich sehr hilflos, aber ich kann jetzt Punkt für Punkt gemeinsam mit meiner Großtante durchgehen.