Unfallversicherung: Pflegegrad oder Behinderung meist nicht versichert

Versicherungen gegen Unfälle sind wichtig
Was Sie bei der Unfallversicherung wissen sollten, wenn Sie pflegebedürftig werden oder eine Behinderung haben.

Viele schließen eine Unfallversicherung ab, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Eigentlich eine gute Sache. Doch wussten Sie, dass Sie bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung unter Umständen gar nicht versichert sind?

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Was deckt die private Unfallversicherung ab?

Eine private Unfallversicherung soll Menschen, die durch einen Unfall zu Schaden gekommen sind, finanziell entschädigen.

Darunter fällt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch diesen Unfall eine Behinderung erleidet oder pflegebedürftig wird.

Die Betonung liegt hier ausdrücklich auf „durch diesen Unfall“.

Ganz anders sieht es aus, wenn eine Person während der Versicherungszeit eine körperliche oder geistige Behinderung bekam oder zum Pflegefall wurde.

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Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht oft kein Versicherungsschutz

Tritt während der Vertragslaufzeit eine Behinderung oder ein Pflegefall ein und der Betroffene ist dauerhaft geschädigt, ist dieser bei einem Versicherungsfall (Unfall) in den meisten Fällen nicht mehr unfallversichert. Sie werden ausgeschlossen.

Das bedeutet im Klartext:

Viele Menschen mit einer Behinderung oder mit Pflegebedürftigkeit zahlen munter ihre Unfallversicherungsbeiträge weiter, obwohl sie für zukünftige Unfälle überhaupt nicht mehr versichert sind.

Ein Beispiel:

Herr Bauer hat im Alter von 40 Jahren eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war er bei bester Gesundheit. Alles war in Ordnung.

Mit 60 Jahren wurde er pflegebedürftig und hat einen Pflegegrad 3 zugesprochen bekommen. Als er eines nachts aus dem Pflegebett fiel, verletzte er sich schwer, mit zum Teil dauerhaften Schäden.

Aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit ist davon auszugehen, dass Herr Bauer von seiner privaten Unfallversicherung keine oder nur entsprechend stark gekürzte Leistungen erhält.

Da Herr Bauer seinen veränderten Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit nicht seiner Unfallversicherung gemeldet hat, hat er unter Umständen jahrelang umsonst Beiträge bezahlt und ist somit nicht – wie von ihm gewünscht – finanziell abgesichert.

Was können Sie tun?

Wenn auch Sie eine Unfallversicherung haben und die oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen:

♦ Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Schauen Sie im Bedingungswerk nach, ob eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in Ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist. Bei ein paar wenigen Versicherungsgesellschaften sind die Behinderung und Pflegebedürftigkeit teilweise oder ganz mit eingeschlossen, in der Regel jedoch nicht.
♦ Setzen Sie sich mit Ihrem Versicherungsunternehmen oder Ihrem Versicherungsvertreter in Verbindung und klären Sie, was in Ihrem Vertrag mitversichert ist.
♦ Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch für körperlich eingeschränkte bzw. pflegebedürftige Personen eine Unfallversicherung an. Prüfen Sie, ob dies eine Alternative für Sie wäre.
♦ Sie müssen auf alle Fälle jede gesundheitliche Veränderung Ihrem Versicherungsträger melden, damit geprüft werden kann, ob der vorhandene Vertrag weitergeführt werden kann oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen. Selbst Diabetes kann zur Einschränkung der Versicherungsleistung führen.

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Wie sind Menschen im Pflegeheim versichert?

Ist ein Familienmitglied von Ihnen im Altenheim?

Prüfen Sie auch hier, ob noch eine Unfallversicherung auf Ihren Angehörigen läuft. Denn auch im Seniorenheim lebende Pflegebedürftige sind meist nicht über die Unfallversicherung abgesichert. Doch leider vergisst man gerne, den Vertrag zu kündigen.

Gibt es Beitragsrückerstattungen?

Wurde die Versicherung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit/Behinderung nicht gekündigt, werden oft jahrelang Versicherungsbeiträge bezahlt, obwohl gar kein Versicherungsschutz mehr gegeben war.

Sprechen Sie auch hier Ihren Versicherungsagenten an. Unter Umständen können Sie eine Beitragsrückerstattung aushandeln.

Vertragswerk

Ich habe mir mal die Klausel in meinem Vertrag angeschaut. Hier heißt es:

„Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen, sowie Geisteskranke. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf.

Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Sinne oben genannten Punktes nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.“

Es gibt Versicherungsunternehmen, die sich bezüglich der Pflegebedürftigkeit genauer äußern, als es in meinem Vertrag festgehalten ist. Diese definieren die Pflegebedürftigkeit dann über die Pflegestufe/den Pflegegrad.

icon-info-circle Zur Beachtung: Diese Ausführungen beziehen sich nur auf die private Unfallversicherung. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gelten andere Bedingungen.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.


Gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen pflegt, übernimmt Verantwortung und muss ständig für den Pflegebedürftigen da sein.

Als Pflegeperson sind Sie unter gewissen Voraussetzungen über die Pflegekasse kostenlos unfallversichert. Hier sind jedoch nur Unfälle während der Pflegetätigkeit bzw. die Wege zur pflegebedürftigen Person versichert.

icon-arrow-circle-right Beispiel

Angenommen, sie fahren mit dem Fahrrad zu Ihrem hilfebedürftigen Vater, machen aber einen kleinen Umweg zu einem Briefkasten, weil Sie noch eine Postkarte an Ihre Freundin einwerfen möchten. Passiert Ihnen ein Unfall auf dieser kleinen Umwegstrecke, ist das Ihre Privatangelegenheit und Sie sind folglich als Pflegeperson nicht unfallversichert.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der

icon-arrow-circle-right Fazit

Da die gesetzliche Unfallversicherung über die Pflegekasse nur für die Pflegetätigkeiten greift, entsteht hier eine Versicherungslücke. Fällt die Pflegeperson aufgrund eines Unfalls länger aus, kann eine finanzielle Schieflage drohen.

Eine weltweite Rundum-Versicherung für Unfallschäden erhalten Sie nur über eine private Unfallversicherung

Unfall-Assistenz-Versicherung für Senioren

Braucht man als älterer Mensch überhaupt noch eine Unfallversicherung? Man lebt von der Rente und ist ja eigentlich abgesichert. Okay, das traf sicherlich bei den ganz alten Unfallversicherungen zu.

Doch heute sind die Unfallversicherungen auf die ständig älter werdende Gesellschaft und deren Probleme und Bedürfnisse ausgelegt. Ein häufiger Unfallgrund bei älteren Menschen sind Stürze. Diese sind im Alter meist wesentlich schwerwiegender als in jungen Jahren. Für die körperliche Rehabilitation wird deshalb viel mehr Pflege und Hilfe benötigt.

Hinzu kommt, dass ältere Menschen häufig alleine leben und in einem Schadensfall ganz auf sich selbst angewiesen sind. Oder sie pflegen ihren Partner und können die Pflege aufgrund des Unfalls vorübergehend nicht mehr übernehmen.

Das sind Problematiken, denen sich die Seniorenunfallversicherungen angenommen haben.

Im Gegensatz zu einer regulären Unfallversicherung, können über eine Unfall-Assistance-Versicherung zum Beispiel zusätzlich spezielle Versicherungs- und Serviceleitungen für den Pflegefall eingeschlossen werden.

Was leistet eine Assistenz-Versicherung?

Häufig wird man nach einem Unfall sehr schnell wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Zu Hause ist man dann auf sich alleine gestellt. Für viele ein unüberwindbares Problem. Mit der Assistenz-Versicherung sind Sie, Ihr Partner und Ihre Familie zuhause rundum versorgt.

Im Schadensfall kümmert sich die Versicherungs-Assistenz– abhängig vom Vertrag – darum, dass zu Hause alles geregelt und organisiert wird. Dazu hört zum Beispiel:

Für wen ist eine Senioren-Unfallversicherung geeignet?

Wird man durch einen Unfall zum Pflegefall, kann das sehr teuer werden. Deshalb ist eine Assistenz-Unfallversicherung sinnvoll für Menschen:

  • die nach einem Unfall finanziell unabhängig bleiben und nicht auf fremde finanzielle Unterstützung angewiesen sein möchten.
  • die alleine leben und sich auch alleine versorgen müssen.
  • die einen Angehörigen pflegen der im Fall eines Unfalls ebenfalls versorgt und betreut werden muss.
  • die trotz Unfallfolgen noch gerne zu Hause wohnen bleiben möchten und dort die entsprechende Hilfe erhalten.
  • die finanzielle Leistungen erhalten möchten, die sie sonst selbst bezahlen müssten. Somit ist das gewohnte komfortable Leben auch weiterhin möglich.

Worauf ist beim Abschluss einer Senioren-Unfallversicherung zu achten?

Beim Abschluss einer Senioren-Police sollten Sie überlegen, was für Sie im Schadensfall wichtig ist. Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen:

  • Eine eventuelle Pflegebedürftigkeit sollte mit einer entsprechend hohen Geldzahlung abgesichert sein, denn Pflege ist sehr teuer. Bei den Geldleistungen kann es sich um Einmalzahlungen oder um laufenden Rentenzahlungen handeln.
  • Die oben genannten Zusatz-Leistungen sollten im Vertrag für mindestens 6 Monate mit eingeschlossen sein.
  • Auch Oberschenkelbrüche bzw. Oberschenkelhalsbrüche sollten mitversichert sein, denn dies sind sehr häufige, altersbedingte Knochenbrüche.
  • Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, sollte in Ihrem Unfall-Schadensfall die weitere Pflege Ihres nahen Angehörigen mit abgesichert sein.
  • Dass auch Unfälle, ausgelöst durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, mit in der Police enthalten sind.

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Besonderheit Unfallschutz für pflegebedürftige Menschen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass viele Versicherungen pflegebedürftige Menschen aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Das gleiche gilt auch für Menschen mit einer Behinderung.

Prüfen Sie deshalb Ihre bestehende Unfallversicherungs-Police, ob diese eine entsprechende Klausel enthält. Unter Umständen muss die Versicherung gekündigt oder auf die veränderten Verhältnisse angepasst werden.

icon-arrow-circle-right Fazit Assistenz-Unfallversicherung

Für die Generation 50+ ist eine Assistenz-Unfallversicherung interessant, um nach einem Unfall in den Punkten

  • Pflege,
  • finanzielle Absicherung,
  • Haushaltsführung

umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten.

Prüfen Sie vorhandene Unfallversicherungsverträge, ob Assistenz-Leistungen in den Versicherungsleistungen abgedeckt sind.

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung bietet einen weltweiten Rundumschutz. Und zwar sowohl für den privaten als auch den dienstlichen Bereich. Das sind zwei Punkte, die von der gesetzlichen Unfallversicherung so nicht abgedeckt werden. Einige Personen sind überhaupt nicht über eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wie z.B. Selbstständige.

Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzlich unfallversichert sind nur:

  • Kinder und Jugendliche in der Kindertagesstätte oder Schule.
  • Personen an der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte.
  • Studenten an der Universität.

Ebenfalls versichert sind die Hin- und Rückwege.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie somit versichert gegen:

  • Arbeitsunfälle.
  • Wegeunfälle.

Der Spaziergang in der Mittagspause ist Ihr Privatvergnügen und daher selbstverständlich nicht versichert icon-exclamation-circleicon-exclamation-circle

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:

  • Medizinische Versorgung: Kostenübernahme für Reha + Krankenhaus, Medikamente, ambulante Behandlungen, Physio-Therapien usw.
  • Berufliche und soziale Teilhabe: Wiedereingliederung ins Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe, Arbeitsplatzvermittlung.
  • Geldleistungen in Form von: Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegegeld und Rentenleistungen.
  • Leistungen an Hinterbliebene: Hinterbliebenenrente – Witwen- und Waisenrente, Sterbegeld, Übernahme der Überführungskosten.
  • Persönliches Budget

Private Unfallversicherung – für Sport, Freizeit und Haushalt

Man muss kein Extremsportler sein, um sich zu verletzen. Die meisten Unfälle passieren jedoch gerade in der Freizeit.

Doch Unfälle, die zum Beispiel beim Sport, im Haushalt oder Alltag eintreten, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt icon-exclamation-circle Bei kleineren Verletzungen ist das auch nicht dramatisch. Kritisch kann es jedoch werden, wenn durch die Unfallfolgen die Existenz bedroht wird und die Einzelperson oder gar die ganze Familie von der finanziellen Schieflage betroffen sind.


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Vorteile der privaten Unfallversicherung

Wer tatsächlich gesetzlich unfallversichert ist, lebt trotz allem beinahe 2/3 des Tages ohne Versicherungsschutz. Nämlich dann, wenn er privat unterwegs ist. Da sollte man sich schon mal genauer überlegen, ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist.

Je nach Schwere des Unfalls und Art des Vertrages, haben Sie folgende Vorteile:

  • Personen, die nicht in einer gesetzlichen Unfallversicherung (UV) sind (Rentner, Selbstständige), können abgesichert werden.
  • Die Freizeit, in der die gesetzliche UV nicht greift wird über die private Unfallversicherung abgedeckt.
  • In der Regel günstige Möglichkeit, um Unfallrisiken finanziell abzusichern.
  • Bei Invalidität – hervorgerufen durch einen Unfall – steht eine Geldsumme zur Verfügung, mit der z.B. die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden kann.
  • Finanzielle Absicherung des Verunglückten und seiner Familie, wenn der Betroffene über längere Zeit oder überhaupt nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann.
  • Möglichkeit, eine Unfallrente vertraglich festzulegen. Damit sind Sie im Versicherungsfall jeden Monat abgesichert.
  • Weltweiter Versicherungsschutz.

Nachteile einer privaten Unfallversicherung

  • Die private Unfallversicherung (PUV) zahlt nur, wenn die körperliche Beeinträchtigung durch einen Unfall ausgelöst wurde. Wurde der körperliche Schaden durch eine Krankheit ausgelöst, gibt es kein Geld. Wen z.B. in jungen Jahren eine Multiple Sklerose in den Rollstuhl bringt, der bekommt kein Geld. Wer im gleichen Alter durch eine Unfallfolge im Rollstuhl sitzt, der wird durch die Unfallversicherung entsprechend finanziell entschädigt.
  • Voraussetzung, dass die PUV bezahlt, ist eine Invalidität. Ein verstauchter Knöchel reicht nicht, um von der Unfallversicherung Geld zu bekommen.

icon-arrow-circle-right Fazit

Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung ist damit klar: Mit der privaten Unfallversicherung sind Sie rund um die Uhr unfallversichert, mit der gesetzlichen nur während der Ausübung Ihrer Arbeit und den entsprechenden Wegezeiten.

Wer privat und gesetzlich unfallversichert ist, bei dem zahlt im Schadensfall sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Die Kosten für eine private Unfallversicherung sind von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig. Für Einzelpersonen kann eine Versicherung schon unter 100 Euro jährlich abgeschlossen werden.

Prinzipiell kann aber gesagt werden: Eine teure Unfallversicherung muss nicht die Beste und die billigste Versicherung muss nicht die schlechteste sein. Deshalb ist es wichtig, die Tarife zu vergleichen.

Von diesen Kriterien ist der Preis einer Unfallversicherung abhängig:

Versicherte RisikenAnbieterRabatteLaufzeit und ZahlungsartRisiko des VersichertenGesundheitszustand
▶ Man kann viele Risiken versichern. Ob das aber immer nötig ist, ist eine andere Sache. Gerade bei der Unfallversicherung heißt es gerne: Darf es noch ein bisschen mehr sein? Sichern Sie nur die Risiken ab, die Sie auch wirklich brauchen.
▶ Es gibt teurere Versicherungsunternehmen und günstigere. Vergleichen Sie unbedingt die Preise und Leistungen.
▶ Es gibt bestimmte Berufsgruppen, die Rabatte erhalten. Werden mehrere Personen versichert, ist es auch wieder günstiger.
▶ Je länger die Vertragslaufzeit, umso günstiger die Police. Allerdings sind Sie mit längeren Kündigungsfristen auch nicht so flexibel. Aber auch ob Sie die Rechnungen monatlich oder jährlich bezahlen, wirkt sich auf den Tarif aus.
▶ Ältere Menschen, Extremsportler oder auch bestimmte Berufsgruppen sind gefährdeter für einen Unfall. Das können Faktoren sein, die den Tarif erhöhen.
▶ Wer schon entsprechende Vorerkrankungen mit sich bringt, wird natürlich einen höheren Beitrag bezahlen müssen.

icon-arrow-circle-right Steuer-TiPP

Die Kosten für die private Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet zwischen der beruflichen und der privaten Abdeckung. Das private Risiko kann als Sonderausgaben abgesetzt werden, das berufliche Risiko als Werbungskosten.

Warum Sie Ihre bestehende Versicherung unbedingt prüfen sollten?

Jeder Versicherer freut sich, wenn Sie gutes Geld für wenig Leistung hinlegen. Gerade wenn Versicherungspolicen schon viele Jahre alt sind und immer nur so vor sich hindümpeln, ohne dass sie den tatsächlichen Gegebenheiten und Lebensumständen angepasst werden, bringen oft im Schadensfall nur Enttäuschung bei den Versicherungsnehmern.

Deshalb sollten Sie prüfen, was Ihre bestehende Versicherung bietet, was Sie kostet und welche Leistungen Sie nicht mehr benötigen, dafür aber andere Risiken abgedeckt werden sollten.

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Der Konkurrenzkampf unter den Versicherern ist groß. Vergleichen Sie die Angebote. Oftmals rentiert es sich, den uralten Vertrag zu kündigen, da sie heute für wesentlich weniger Geld viel höhere Leistungen bekommen können.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Welche Leistungen Sie im Versicherungsfall erhalten, ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Ebenso die Höhe. Einige Kosten übernimmt natürlich die Krankenkasse, so wie unter Umständen eine Haushaltshilfe. Doch meist sind die Leistungen der privaten Unfallversicherung wesentlich umfangreicher.

Prinzipiell sind aber folgende Leistungen möglich:

  • Bergungskosten / Rettungskosten
  • Frakturleistungen (z.B. Oberschenkelhalsbruch)
  • Genesungsgeld
  • Haushaltshilfe
  • Invaliditätsleistungen
  • Kapitalzahlung bei Unfalltod
  • Kinderbetreuungskosten
  • Komageld
  • Kosmetische Operationen
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurkostenhilfe
  • Rooming-in
  • Schmerzensgeld
  • Sofortleistungen
  • Tagegeld
  • Übergangsentschädigung
  • Unfall-Krankentagegeld
  • Unfallpflegerente
  • Unfallrente
  • Zahnersatzkosten

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Sinn und Zweck einer Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherungsnehmers im Schadensfall. Mit den Geldern aus der Versicherung können

  • längere Krankenzeiten überbrückt,
  • Verdienstausfälle bei Teil- oder Vollinvalidität abgefangen,
  • behindertengerechte Umbauten des Bads oder der Wohnung vorgenommen,
  • ein Treppenlift eingebaut,
  • Fahrzeuganpassungen und –umbauten vorgenommen,
  • Krankenkosten und Pflegekosten finanziert,
  • spezielle Hilfsmittel angeschafft
  • oder aber auch die Familie im Todesfall abgesichert

werden.


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Für wen ist nun eine Unfallversicherung wichtig?

Eigentlich ist für die meisten Menschen eine Unfallversicherung von Vorteil. Denn wer durch einen Unfall zum Pflegefall wird, kann schnell große finanzielle Probleme bekommen. Gerade heute, wo die Kosten für die häusliche Pflege oder für ein Pflegeheim fast unbezahlbar hoch sind, ist es gut, wenn diese finanzielle Belastung durch die Leistungen der Unfallversicherung von der Familie genommen werden kann.

icon-arrow-circle-right Pflegende Angehörigesiehe oben

icon-arrow-circle-right Seniorensiehe oben

icon-arrow-circle-right Kinder und Jugendliche haben noch ihr ganzes Leben vor sich. Tritt aufgrund eines Unfalls eine Invalidität ein, kann das für die Eltern finanziell sehr belastend werden. Können die Kinder dann später durch die Unfallfolgen ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, werden sie finanziell immer von anderen abhängig bleiben.

icon-arrow-circle-right Alleinerziehende und Hauptverdiener sind für die ganze Familie verantwortlich. Wenn hier längere Zeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nur ein geringes Gehalt zur Verfügung steht, ist die finanzielle Schieflage schon vorprogrammiert. Noch schlimmer, wenn in jüngeren Jahren eine Invalidität eintritt und die Rentenzahlungen noch sehr gering sind.

icon-arrow-circle-right Extremsportler oder Menschen mit gefährlichen Berufen gehören schon per se zu der Personengruppe, die ihre Risiken unbedingt über eine Unfallversicherung abdecken sollten.

icon-arrow-circle-right Frauen und Mütter, die Personen, die meist die ganze Familie organisieren und sich um alle kümmern. Kinder, Haus und Mann versorgen und oftmals auch noch die pflegebedürftigen Eltern. Hier ist nicht nur finanzielle Hilfe notwendig, sondern auch ein Ersatz, der die Ausfallzeiten überbrücken kann.

Was Sie im Versicherungsfall tun müssen

Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet, das heißt, Sie müssen wie folgt handeln:

  • Suchen Sie Ihren Arzt auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen des Arztes, um weitere Schäden zu verhindern.
  • Verständigen Sie Ihre Unfallversicherung
  • Ihre Versicherung wird Ihnen einen Unfallbogen zusenden. Füllen Sie diesen gewissenhaft und genau aus und schicken ihn so zügig wie möglich an die Versicherung zurück.

Fazit zur privaten Unfallversicherung

Lassen Sie sich auf alle Fälle gut beraten. Gerade bei der Unfallversicherung gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten und Modelle der Absicherung. Sie können den Versicherungsumfang nach Ihren Vorstellungen und individuellen Bedürfnissen zusammenstellen.

Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht “überversichert” sind, sondern nur wirklich die Risiken abdecken, die für Sie auch sinnvoll sind.

Bei Arbeitsunfall in häuslicher Pflege sind Sie unfallversichert

In der häuslichen Pflege kann es schnell einmal zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit kommen. Doch wußten Sie, dass ihnen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, wenn Sie während der Pflegetätigkeit verunglücken, sich eine Verletzung zuziehen oder gar eine Berufskrankheit erleiden?

Die Bandbreite der Verletzungsgefahren in der häuslichen Pflege ist groß. Angefangen von einer Verbrennung beim Wasser kochen bis hin zu einem Knochenbruch durch einen Sturz oder gar einem tödlich verlaufenden Autounfall auf der Fahrt zum Pflegebedürftigen. Je nach Schwere der Verletzungen und Spätfolgen muss die Unfallversicherung dann die entsprechenden Leistungen erbringen.

Was ist ein Arbeitsunfall in der häuslichen Pflege?

Der Gesetzgeber klassifiziert einen Arbeitsunfall von häuslichen Pflegepersonen ganz streng. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die während der direkten Pflege entstanden sind – also mit der Pflegetätigkeit zusammenhängen. Zu den Pflegetätigkeiten werden alle Hilfeleistungen und Pflegearbeiten gezählt, die auch über die Module zur Einordnung in einen Pflegegrad abgefragt werden.

Mehr über die einzelnen Module und die entsprechenden Pflegetätigkeiten können Sie meinem kostenlosen Pflegegradrechner entnehmen.

Welche Pflegetätigkeiten gehören zur häuslichen Pflege?

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird über Module des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt, das zum 01.01.2017 eingeführt wurde. In diesem Begutachtungsassessment werden alle relevanten  Bereiche der Lebensführung begutachtet und bewertet. Zur häuslichen Pflege gehören deshalb alle Tätigkeiten, in denen der Pflegebedürftige Hilfe und Unterstützung gemäß den unterschiedlichen Modulen des Neuen Begutachtungs-Assessment benötigt.

Ich möchte Ihnen hier nur ein paar Beispiele aufzeigen, wie sie in den einzelnen Modulen vorkommen können. Bei diesen fiktiven Unfallszenen geht es nicht darum, Sie zu verängstigen oder Gefahrenquellen heraufzubeschwören. Vielmehr geht es darum, jedem Pflegenden bewusst zu machen, wie schnell ein Unfall geschehen kann und was davon tatsächlich ein unfallversicherungstechnisch abgesicherter Arbeitsunfall ist, für den Sie entsprechende Leistungen erhalten können. Leider sind viele pflegenden Angehörigen immer noch nicht ausreichend darüber informiert, dass Sie Ansprüche an die Unfallversicherung haben, wenn während der Pflege ein Unfall geschieht.

1. Hilfe bei der Mobilität

Hierzu gehört z.B. die Hilfe beim Aufstehen oder Bewegen in der Wohnung, aber auch das Überwinden von Treppen.

Gerade Treppen bergen eine hohe Sturzgefahr für ältere und bewegungsbeeinträchtigte Menschen. Aber genauso auch für Pflegepersonen, die dem Pflegebedürftigen helfen die Treppe zu überwinden.


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Beispiel: Ein Pflegebedürftiger kann nur noch mit Hilfe der Pflegeperson die Treppen benutzen. Stürzt nun beim gemeinsamen Überwinden der Treppe die Pflegeperson, ist sie versichert. Dazu gibt es auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Chemnitz / Aktenzeichen  S 8 U 166/17

Meine Empfehlung: Treppen im oder außerhalb des Hauses lassen sich gefahrloser überwinden mit einem Treppenlift, Rollstuhllift, Plattformlift usw. Es gibt für jede Art von Treppen den passenden Lift. Lassen Sie sich bei der Anschaffung eines Treppenliftes gut beraten. Unser Partner berät Sie kostenlos und unverbindlich. Hier können Sie gerne ein unverbindliches Angebot für einen Treppenlift-Vergleich anfordern.

2. Förderung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten

In diesem Bereich erbringen die Pflegenden Hilfeleistungen im Bereich Erkennen von Personen, Lesen der Uhrzeit, Orientierung in der Wohnung aber auch Beschäftigung durch Spiele und Gedächtnistraining.

Beispiel: Der Pflegebedürftige erhält vom Arzt verordnete Therapien zur Förderung und zum Erhalt der vorhandenen Ressourcen. Sie als Pflegeperson sollen den pflegebedürftigen Menschen zusätzlich zu Hause dazu anleiten, vom Therapeuten als Hausaufgabe verordnete Übungen durchführen. Beim Gang zum Schrank, in dem sich unterstützendes Therapiematerial befindet, stolpern Sie über die Teppichkante und stürzen. Sie sind entsprechend unfallversichert. Aber Vorsicht: Die pflegebedürftige Person schläft und sie möchten diese Zeit damit überbrücken, ein Buch zu lesen, das Sie aus dem gleichen Schrank holen in dem auch das Therapiematerial liegt, dann sind Sie nicht versichert.

3. Erkennen von problematischen Verhaltensweisen und psychischen Problemen

Oftmals müssen pflegebedürftige Angehörige vor sich selbst geschützt werden, da sie ein selbstschädigendes Verhalten an den Tag legen. Häufig sind sie auch verbal und physisch aggressiv.

icon-arrow-circle-right Beispiel: Gerade demenziell veränderte Menschen können ihre Gefühle in einem fortgeschrittenen Stadium nicht mehr gut kontrollieren. Es kann vorkommen, dass die pflegebedürftigen Menschen gewalttägig werden und die Pflegeperson schlagen oder Gegenstände nach ihr werfen. Auch dies wäre ein Unfall in der häuslichen Pflege.

4. Hilfe bei der Selbstversorgung

In diesem Modul geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch selbst essen kann, sich noch waschen oder duschen bzw. an- und ausziehen kann. In beengten Bädern ist oftmals schon wenig Platz für eine Person. Hinzu kommt, dass die Böden oft nass sind und die Rutschgefahr sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den Pflegenden sehr hoch ist. Gerade im Bad passieren häufig schwere Unfälle.

Außerdem sind für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen bodengleiche Duschen oft besser als Badewannen. Es ist heutzutage möglich, mit wenig Aufwand innerhalb von einem Tag einen Umbau Badewanne zur Dusche zu vollziehen. Angebot anfordern: Umbau Wanne zu Dusche an nur einem Tag

Eine großzügige, begehbare Dusche ist nicht nur für Rollstuhlfahrer ein besonderer Vorteil, sondern auch für Menschen, die beim Duschen durch die Pflegeperson noch Unterstützung benötigen. So kann die Pflegeperson bei der Körperhygiene unterstützend helfen.

Sowohl zur Sitzbadewanne als auch zum Umbau Wanne zur Dusche können Sie mit einem Pflegegrad 1 bis 5 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Lesen Sie dazu mehr in meinem Beitrag Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

5. Hilfe bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Hier geht es um die Begleitung zur Therapien, Ärzten aber auch um das Messen von Blutdruck, Fieber und noch viele andere Pflegetätigkeiten.

icon-arrow-circle-right Beispiel: Verunglücken Sie zum Beispiel auf der Straße, wenn Sie den Pflegebedürftigen zu einer Therapie bringen, dann gehört dieser Unfall zu den Arbeitsunfällen bei der Pflegetätigkeit. ABER: Sie sind nicht unfallversichert, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen lediglich einen Spaziergang unternehmen.

6. Hilfe bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Auch die Gestaltung des täglichen Lebens wird in der Eingruppierung in einen Pflegegrad berücksichtigt. Hierunter fallen die Ausübung von Hobbies und anderen Freizeitgestaltungen, das Pflegen von Kontakten zu Freunden und Bekannten usw. Erleiden Sie dabei einen Arbeitsunfall, wenn Sie Ihren auf Pflege angewiesenen Angehörigen unterstützen, gehört dies ebenfalls zu den Arbeitsunfällen.

7. Hilfe bei der Haushaltsführung

Viele Pflegebedürftigen können sich nicht mehr selbst versorgen und sind so auf fremde Hilfe bei der Haushaltsführung angewiesen. Pflegende sind also für die klassischen Haushaltsaufgaben, die für die Haushaltsführung des Pflegebedürftigen notwendig sind, unfallversichert. Dazu gehört zum Beispiel auch der Sturz von der Trittleiter.

Auch hier gilt wieder: Es sind nur Tätigkeiten versichert, die direkt mit dem Pflegebedürftigen zu tun haben. Handelt es sich um eine Familienwohnung in der mehrere Personen leben, besteht für allgemeine Hausarbeiten kein Versicherungsschutz.

icon-arrow-circle-right Beispiel: Wohnt der pflegebedürftige Vater alleine in einer Wohnung und die Tochter führt Hausarbeiten aus, besteht bei einem Unfall Versicherungsschutz. Lebt die nicht pflegebedürftige Mutter und der pflegebedürftige Vater in der Wohnung, sind die ausgeführten Hausarbeiten nicht versichert.

Im Übrigen sind auch Besorgungen für die pflegebedürftige Person mitversichert. Wer z.B. verunfallt während er Inkontinenzmaterial oder Lebensmittel für die pflegebedürftige Mutter kauft, ist auch versichert.

8. Wegeunfälle

Auch die direkten Wege zum Pflegebedürftigen (Pflegeort) und wieder nach Hause sind unfallversichert. Wenn Sie im Winter auf Eis oder Schnee ausrutschen oder gar einen Autounfall haben, zählt dies zu den Arbeitsunfällen.


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9. Berufskrankheiten

Berufskrankheiten werden in der Pflege eher selten vorkommen. Trotzdem ist es möglich, dass sich Pflegende infizieren und dadurch eine Infektionskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste erleiden. Das gleiche gilt auch für Hautkrankheiten. Hier erhalten Sie eine Liste der anerkannten Berufskrankheiten.

Welche Arbeiten sind nicht über die Unfallversicherung abgesichert?

Alle häuslichen Tätigkeiten und Pflegearbeiten die nicht mit der Pflegeperson bzw. den oben genannten Pflegetätigkeiten in Verbindung stehen, sind nicht versichert. Auch dann nicht, wenn sie sich in der Wohnung des Pflegebedürftigen ereignet haben.

icon-arrow-circle-right Beispiel: Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird über eine Sonde ernährt und Sie möchten für sich ein Schnitzel zubereiten. Dazu geben Sie reichlich Fett in eine Pfanne. Aus irgendeinem Grund bleiben Sie am Stiel der Pfanne hängen, die Pfanne rutscht vom Herd und Sie erleiden durch das heiße Fett schwere Verbrennungen. Mit dieser Tätigkeit und den daraus resultierenden körperlichen Schäden sind Sie nicht über die Pflege-Unfallversicherung versichert, WEIL die Nahrungszubereitung nicht für den Pflegebedürftigen war, sondern für Sie. ABER: Hätten Sie das Schnitzel für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zubereitet, wäre die Tätigkeit versichert gewesen.

Welche Leistungen gibt es bei einem Arbeitsunfall?

Ein Unfall kann schwere Pflegebedürftigkeit oder körperliche Einschränkungen mit sich bringen. Plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Der Betroffene hat unter Umständen nicht nur schwere physische und psychische Beeinträchtigungen, sondern auch finanzielle. Erfolgte bei der häuslichen Pflege ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, kann die gesetzliche Unfallversicherung – abhängig von der individuellen Notwendigkeit – folgende Leistungen übernehmen:

  • Die notwendigen Arzt- und Zahnarzt- bzw. Zahnersatzkosten zur Behandlung der Folgen des Arbeitsunfalls. Ebenso Krankenhaus- oder Rehabilitationskosten.
  • Medikamente, Hilfsmittel, Verbandmaterial, Heilmittel. Hier ist zu beachten, dass Sie bei einem anerkannten Arbeitsunfall keine Zuzahlungen leisten müssen, wie es sonst bei Leistungen aus der Krankenversicherung der Fall ist. Mehr über die Zuzahlungen zu den Medikamenten lesen Sie bitte in meinem Beitrag Geld sparen mit der Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmittel.
  • Häusliche Krankenpflege.  Auch hier ist keine Zuzahlung erforderlich, da es eine Leistung aus der Unfallversicherung und nicht der Krankenversicherung ist. Mehr über die Leistungen in der häuslichen Krankenpflege lesen Sie in diesem Beitrag Diese Leistungen stehen Ihnen für die häusliche Krankenpflege zu.
  • Können Sie als Pflegeperson nicht mehr in Ihren bisherigen Beruf zurückkehren, leistet der Unfallversicherungsträger „Leistungen zur beruflichen Teilhabe“. Darunter fallen zum Beispiel Umschulungen oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf usw.
  • Bei den Leistungen zur sozialen Teilhabe können Kosten übernommen werden für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder eines Fahrzeugs, die Kosten für einer Haushaltshilfe oder einer Kinderbetreuung.
  • Können Sie aufgrund der Verletzungen durch den Arbeitsunfall nicht mehr in Ihrer Wohnung bleiben und müssen in eine behindertengerechte Wohnung umziehen, können Sie die Umzugskosten erstattet bekommen. Mehr dazu auch in meinem Beitrag Berufsunfall: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt Kosten für Umzug und Umbau.
  • Werden Sie selbst durch den Arbeitsunfall pflegebedürftig, werden auch hier die Kosten übernommen.
  • Für verunfallte Pflegepersonen, die zusätzlich zur häuslichen Pflege noch berufstätig sind, kann Verletztengeld (entspricht dem Krankengeld der Krankenversicherung) bezahlt werden. Obwohl der Versicherungsträger die Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung ist, wird das Verletztengeld über die Krankenkasse ausbezahlt. Die Abrechnung erfolgt intern unter den beiden Leistungsträgern.
  • Unter gewissen Voraussetzungen wird auch eine Vollrente oder Teilrente (Verletztenrente) bezahlt, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
  • Verstirbt der pflegende Angehörige aufgrund der Folgen des Berufsunfalles, bezahlt die Unfallversicherung ein Sterbegeld, Überführungskosten, Beihilfe, Hinterbliebenenrente in Form von Witwen-, Waisen oder Elternrente.

Was kosten Pflegekräfte aus Osteuropa?
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Voraussetzungen, um als Pflegeperson gesetzlich unfallversichert zu sein

Seit dem 01.01.2017 gelten andere Voraussetzungen, um als Pflegeperson in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert zu sein:

  • Die Pflege darf nicht erwerbsmäßig durchgeführt werden. Allerdings dürfen die Pflegepersonen das Pflegegeld bekommen. Was über dem Pflegegeld liegt, ist erwerbsmäßiges Einkommen und damit ist die Pflegeperson dann nicht versichert. Pflegt also eine Tochter Ihren Vater und erhält dafür monatlich „nur“ das Pflegegeld, ist sie gesetzlich unfallversichert, da Sie nicht erwerbsmäßig pflegt. Erhält die Tochter jedoch zum Pflegegeld noch zusätzlich z.B. 600 Euro „Gehalt“, dann muss sie sich selbst versichern. Das gleiche betrifft zum Beispiel freiberufliche Pflegekräfte, die Pflegebedürftige gegen Honorar betreuen. Auch sie müssen sich dann selbst versichern.
  • Unter einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson versteht man Angehörige, nahe Verwandte, aber auch Freunde oder Bekannte oder einfach nur einen Nachbarn.
  • Unter häuslicher Pflege versteht man die Pflege in der Wohnung des Pflegebedürftigen oder des Pflegenden, aber auch zum Beispiel ein Altenwohnheim, ein Betreutes Wohnen oder eine Seniorenresidenz. Lediglich die klassischen Pflegeheime zählen nicht zur häuslichen Pflege sondern zur vollstationären Pflege.
  • Die Pflegetätigkeit muss mindestens an 2 Tagen in der Woche mit insgesamt mindestens 10 Stunden erfolgen.
  • Der Pflegebedürftige muss mindestens einen Pflegegrad 2 haben. Haben Menschen mit einem Pflegegrad 1 eine nicht erwerbsmäßige Pflegeperson, ist diese nicht unfallversichert.
  • Aber nicht nur eingetragene Pflegepersonen sind unfallversichert, sondern auch Ersatzpflegepersonen im Rahmen der Verhinderungspflege. Sie ist dann genauso wie die Pflegeperson unfallversichert, deshalb spricht man von einer “Wie-Beschäftigten”. Mehr über die Unfallversicherung für Ersatzpflegepersonen.

Bestandsschutz für Pflegepersonen mit den alten Bedingungen

Bis zum 31.12.2016 war zum Beispiel keine wöchentliche Mindestpflegezeit erforderlich und auch die Regelungen mit den Pflegstufen war anders. Für alle Pflegepersonen, die schon vor dem 01.01.2017 den Pflegebedürftigen betreut hatten, besteht Bestandsschutz und es müssen nicht die neuen Regelungen erfüllt werden. Entfällt die Pflegebedürftigkeit, erlischt auch der Bestandsschutz (also die Übergangsregelung).

Alle weiteren Bestimmungen zu den Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) der Pflegepersonen lesen Sie in meinem Beitrag So sind pflegende Angehörige versichert.

Wie wird der Unfall einer Pflegeperson gemeldet?

Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit muss innerhalb von drei Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Dies gilt auch beim Verdacht auf einen Arbeitsunfall. Ein tödlicher Arbeitsunfall muss sofort gemeldet werden.

Bei einem Arbeitsunfall werden die Kosten von der Unfallversicherung und nicht von der Krankenversicherung übernommen. Deshalb ist es wichtig dem Arzt mitzuteilen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Er wird dies bei seinen Verordnungen und Rezepten entsprechend berücksichtigen, womit gewährleistet ist, dass Sie keine Zuzahlungen zu den Verordnungen leisten müssen.

Zuständige Unfallversicherungsträger

Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall während der häuslichen Pflege erleiden, erhalten Sie von der zuständigen Unfallversicherung entsprechende Leistungen. In den einzelnen Bundesländern sind folgende Unfallversicherungsträger zuständig:

  • Baden-Württemberg: Unfallkasse Baden-Württemberg, Stuttgart
  • Bayern: Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband, München
  • Berlin: Unfallkasse Berlin
  • Brandenburg: Unfallkasse Brandenburg, Frankfurt an der Oder
  • Bremen: Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen
  • Hamburg: Unfallkasse Nord, Hamburg
  • Hessen: Unfallkasse Hessen, Frankfurt am Main
  • Mecklenburg-Vorpommern: Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
  • Niedersachsen: Landesunfallkasse Niedersachsen, Hannover
  • Nordrhein-Westfalen: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
  • Rheinland-Pfalz: Unfallkasse Rheinland-Pfalz, Andernach
  • Saarland: Unfallkasse Saarland, Saarbrücken
  • Sachsen: Unfallkasse Sachsen, Meißen
  • Sachsen-Anhalt: Unfallkasse Sachsen-Anhalt, Zerbst
  • Schleswig-Holstein: Unfallkasse Nord, Kiel
  • Thüringen: Unfallkasse Thüringen, Gotha

Was kostet die Unfallversicherung für Pflegepersonen?

Wenn Sie die Voraussetzungen als Pflegeperson erfüllen, werden für Sie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlt. Sie müssen also nichts bezahlen.

Quellenangabe: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit“

Fragen und Antworten

Was deckt eine private Unfallversicherung ab?

Eine private Unfallversicherung deckt Unfälle ab, die zu einer körperlichen Beeinträchtigung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit führen, jedoch nur, wenn diese Beeinträchtigungen durch den Unfall verursacht wurden. Bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht oft kein Versicherungsschutz.

Sind Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderung über die Unfallversicherung versichert?

In den meisten Fällen sind Pflegebedürftige oder Menschen mit einer Behinderung von der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen. Bestehende Behinderungen oder Pflegegrade führen dazu, dass bei einem neuen Unfall kein Versicherungsschutz mehr besteht.

Was passiert, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit während der Vertragslaufzeit eintritt?

Wenn eine Person während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig wird oder eine Behinderung entwickelt, erlischt der Versicherungsschutz oft, obwohl weiterhin Beiträge gezahlt werden. Es ist wichtig, dies dem Versicherer zu melden, um den Vertrag gegebenenfalls anzupassen oder zu kündigen.

Kann man Beiträge von der Unfallversicherung zurückfordern, wenn der Versicherungsschutz erloschen ist?

In einigen Fällen ist es möglich, eine Beitragsrückerstattung auszuhandeln, wenn die Versicherung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht gekündigt wurde und somit kein Versicherungsschutz mehr bestand.

Wie kann man sicherstellen, dass auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ein Versicherungsschutz besteht?

Es ist ratsam, die Versicherungspolice regelmäßig zu überprüfen und mit dem Versicherer zu klären, ob Pflegebedürftigkeit oder Behinderung mitversichert sind. Einige Versicherungen bieten spezielle Policen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen an.

Welche Alternativen gibt es für Senioren oder Pflegebedürftige?

Für ältere Menschen oder Pflegebedürftige gibt es spezielle Senioren-Unfallversicherungen, die zusätzliche Leistungen wie Assistenzdienste und Haushaltsführung nach einem Unfall bieten. Diese Versicherungen sind an die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen angepasst.

Wie sind pflegende Angehörige unfallversichert?

Pflegende Angehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese greift bei Unfällen, die während der Pflegetätigkeit oder auf dem Weg zum Pflegeort passieren.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #45038287  © DOC RABE Media 

2 Antworten auf „Unfallversicherung: Pflegegrad oder Behinderung meist nicht versichert“

Das ändert sich relativ häufig. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie sich an Stiftung Warentest wenden. Dort werden die Versicherungen laufend geprüft.

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben in ihrem Artikel, dass es einige Versicherungsgesellschaften gibt, die auch Menschen mit einem Pflegegrad in ihren Unfallschutz aufnehmen.
Ich bin seit Langem auf der Suche nach einer Unfallversicherung für meine Tochter mit Pflegegrad 3 und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Gesellschaften nennen könnten.
MFG S. B.

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