Viele schließen eine Unfallversicherung ab, um im Ernstfall finanziell abgesichert zu sein. Eigentlich eine gute Sache. Doch wussten Sie, dass Sie bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung unter Umständen gar nicht versichert sind?
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Was deckt die private Unfallversicherung ab?
Eine private Unfallversicherung soll Menschen, die durch einen Unfall zu Schaden gekommen sind, finanziell entschädigen.
Darunter fällt auch, wenn der Versicherungsnehmer durch diesen Unfall eine Behinderung erleidet oder pflegebedürftig wird.
Die Betonung liegt hier ausdrücklich auf „durch diesen Unfall“.
Ganz anders sieht es aus, wenn eine Person während der Versicherungszeit eine körperliche oder geistige Behinderung bekam oder zum Pflegefall wurde.
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Bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht oft kein Versicherungsschutz
Tritt während der Vertragslaufzeit eine Behinderung oder ein Pflegefall ein und der Betroffene ist dauerhaft geschädigt, ist dieser bei einem Versicherungsfall (Unfall) in den meisten Fällen nicht mehr unfallversichert. Sie werden ausgeschlossen.
Das bedeutet im Klartext:
Viele Menschen mit einer Behinderung oder mit Pflegebedürftigkeit zahlen munter ihre Unfallversicherungsbeiträge weiter, obwohl sie für zukünftige Unfälle überhaupt nicht mehr versichert sind.
Ein Beispiel:
Herr Bauer hat im Alter von 40 Jahren eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war er bei bester Gesundheit. Alles war in Ordnung.
Mit 60 Jahren wurde er pflegebedürftig und hat einen Pflegegrad 3 zugesprochen bekommen. Als er eines nachts aus dem Pflegebett fiel, verletzte er sich schwer, mit zum Teil dauerhaften Schäden.
Aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit ist davon auszugehen, dass Herr Bauer von seiner privaten Unfallversicherung keine oder nur entsprechend stark gekürzte Leistungen erhält.
Da Herr Bauer seinen veränderten Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit nicht seiner Unfallversicherung gemeldet hat, hat er unter Umständen jahrelang umsonst Beiträge bezahlt und ist somit nicht – wie von ihm gewünscht – finanziell abgesichert.
Was können Sie tun?
Wenn auch Sie eine Unfallversicherung haben und die oben genannten Kriterien auf Sie zutreffen:
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Ist ein Familienmitglied von Ihnen im Altenheim? Prüfen Sie auch hier, ob noch eine Unfallversicherung auf Ihren Angehörigen läuft. Denn auch im Seniorenheim lebende Pflegebedürftige sind meist nicht über die Unfallversicherung abgesichert. Doch leider vergisst man gerne, den Vertrag zu kündigen. Wurde die Versicherung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit/Behinderung nicht gekündigt, werden oft jahrelang Versicherungsbeiträge bezahlt, obwohl gar kein Versicherungsschutz mehr gegeben war. Sprechen Sie auch hier Ihren Versicherungsagenten an. Unter Umständen können Sie eine Beitragsrückerstattung aushandeln. Ich habe mir mal die Klausel in meinem Vertrag angeschaut. Hier heißt es: „Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind dauernd pflegebedürftige Personen, sowie Geisteskranke. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im Sinne oben genannten Punktes nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig endet die Versicherung.“ Es gibt Versicherungsunternehmen, die sich bezüglich der Pflegebedürftigkeit genauer äußern, als es in meinem Vertrag festgehalten ist. Diese definieren die Pflegebedürftigkeit dann über die Pflegestufe/den Pflegegrad. Zur Beachtung: Diese Ausführungen beziehen sich nur auf die private Unfallversicherung. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung gelten andere Bedingungen.
Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird, hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen. Wer einen Angehörigen pflegt, übernimmt Verantwortung und muss ständig für den Pflegebedürftigen da sein. Als Pflegeperson sind Sie unter gewissen Voraussetzungen über die Pflegekasse kostenlos unfallversichert. Hier sind jedoch nur Unfälle während der Pflegetätigkeit bzw. die Wege zur pflegebedürftigen Person versichert.
Beispiel Angenommen, sie fahren mit dem Fahrrad zu Ihrem hilfebedürftigen Vater, machen aber einen kleinen Umweg zu einem Briefkasten, weil Sie noch eine Postkarte an Ihre Freundin einwerfen möchten. Passiert Ihnen ein Unfall auf dieser kleinen Umwegstrecke, ist das Ihre Privatangelegenheit und Sie sind folglich als Pflegeperson nicht unfallversichert. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der
Fazit Da die gesetzliche Unfallversicherung über die Pflegekasse nur für die Pflegetätigkeiten greift, entsteht hier eine Versicherungslücke. Fällt die Pflegeperson aufgrund eines Unfalls länger aus, kann eine finanzielle Schieflage drohen. Eine weltweite Rundum-Versicherung für Unfallschäden erhalten Sie nur über eine private Unfallversicherung Braucht man als älterer Mensch überhaupt noch eine Unfallversicherung? Man lebt von der Rente und ist ja eigentlich abgesichert. Okay, das traf sicherlich bei den ganz alten Unfallversicherungen zu. Doch heute sind die Unfallversicherungen auf die ständig älter werdende Gesellschaft und deren Probleme und Bedürfnisse ausgelegt. Ein häufiger Unfallgrund bei älteren Menschen sind Stürze. Diese sind im Alter meist wesentlich schwerwiegender als in jungen Jahren. Für die körperliche Rehabilitation wird deshalb viel mehr Pflege und Hilfe benötigt. Hinzu kommt, dass ältere Menschen häufig alleine leben und in einem Schadensfall ganz auf sich selbst angewiesen sind. Oder sie pflegen ihren Partner und können die Pflege aufgrund des Unfalls vorübergehend nicht mehr übernehmen. Das sind Problematiken, denen sich die Seniorenunfallversicherungen angenommen haben. Im Gegensatz zu einer regulären Unfallversicherung, können über eine Unfall-Assistance-Versicherung zum Beispiel zusätzlich spezielle Versicherungs- und Serviceleitungen für den Pflegefall eingeschlossen werden. Häufig wird man nach einem Unfall sehr schnell wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Zu Hause ist man dann auf sich alleine gestellt. Für viele ein unüberwindbares Problem. Mit der Assistenz-Versicherung sind Sie, Ihr Partner und Ihre Familie zuhause rundum versorgt. Im Schadensfall kümmert sich die Versicherungs-Assistenz– abhängig vom Vertrag – darum, dass zu Hause alles geregelt und organisiert wird. Dazu hört zum Beispiel: Wird man durch einen Unfall zum Pflegefall, kann das sehr teuer werden. Deshalb ist eine Assistenz-Unfallversicherung sinnvoll für Menschen: Beim Abschluss einer Senioren-Police sollten Sie überlegen, was für Sie im Schadensfall wichtig ist. Folgende Punkte sollten Sie berücksichtigen: In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass viele Versicherungen pflegebedürftige Menschen aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Das gleiche gilt auch für Menschen mit einer Behinderung. Prüfen Sie deshalb Ihre bestehende Unfallversicherungs-Police, ob diese eine entsprechende Klausel enthält. Unter Umständen muss die Versicherung gekündigt oder auf die veränderten Verhältnisse angepasst werden.
Fazit Assistenz-Unfallversicherung Für die Generation 50+ ist eine Assistenz-Unfallversicherung interessant, um nach einem Unfall in den Punkten umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten. Prüfen Sie vorhandene Unfallversicherungsverträge, ob Assistenz-Leistungen in den Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Die private Unfallversicherung bietet einen weltweiten Rundumschutz. Und zwar sowohl für den privaten als auch den dienstlichen Bereich. Das sind zwei Punkte, die von der gesetzlichen Unfallversicherung so nicht abgedeckt werden. Einige Personen sind überhaupt nicht über eine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wie z.B. Selbstständige. Gesetzlich unfallversichert sind nur: Ebenfalls versichert sind die Hin- und Rückwege. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung sind Sie somit versichert gegen: Der Spaziergang in der Mittagspause ist Ihr Privatvergnügen und daher selbstverständlich nicht versichert Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: Man muss kein Extremsportler sein, um sich zu verletzen. Die meisten Unfälle passieren jedoch gerade in der Freizeit. Doch Unfälle, die zum Beispiel beim Sport, im Haushalt oder Alltag eintreten, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt Wer tatsächlich gesetzlich unfallversichert ist, lebt trotz allem beinahe 2/3 des Tages ohne Versicherungsschutz. Nämlich dann, wenn er privat unterwegs ist. Da sollte man sich schon mal genauer überlegen, ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist. Je nach Schwere des Unfalls und Art des Vertrages, haben Sie folgende Vorteile:
Fazit Der Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung ist damit klar: Mit der privaten Unfallversicherung sind Sie rund um die Uhr unfallversichert, mit der gesetzlichen nur während der Ausübung Ihrer Arbeit und den entsprechenden Wegezeiten. Wer privat und gesetzlich unfallversichert ist, bei dem zahlt im Schadensfall sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung Die Kosten für eine private Unfallversicherung sind von ganz unterschiedlichen Faktoren abhängig. Für Einzelpersonen kann eine Versicherung schon unter 100 Euro jährlich abgeschlossen werden. Prinzipiell kann aber gesagt werden: Eine teure Unfallversicherung muss nicht die Beste und die billigste Versicherung muss nicht die schlechteste sein. Deshalb ist es wichtig, die Tarife zu vergleichen. Von diesen Kriterien ist der Preis einer Unfallversicherung abhängig:
Steuer-TiPP Die Kosten für die private Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar. Das Finanzamt unterscheidet zwischen der beruflichen und der privaten Abdeckung. Das private Risiko kann als Sonderausgaben abgesetzt werden, das berufliche Risiko als Werbungskosten. Jeder Versicherer freut sich, wenn Sie gutes Geld für wenig Leistung hinlegen. Gerade wenn Versicherungspolicen schon viele Jahre alt sind und immer nur so vor sich hindümpeln, ohne dass sie den tatsächlichen Gegebenheiten und Lebensumständen angepasst werden, bringen oft im Schadensfall nur Enttäuschung bei den Versicherungsnehmern. Deshalb sollten Sie prüfen, was Ihre bestehende Versicherung bietet, was Sie kostet und welche Leistungen Sie nicht mehr benötigen, dafür aber andere Risiken abgedeckt werden sollten. Spar-TiPP Der Konkurrenzkampf unter den Versicherern ist groß. Vergleichen Sie die Angebote. Oftmals rentiert es sich, den uralten Vertrag zu kündigen, da sie heute für wesentlich weniger Geld viel höhere Leistungen bekommen können. Welche Leistungen Sie im Versicherungsfall erhalten, ist abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Ebenso die Höhe. Einige Kosten übernimmt natürlich die Krankenkasse, so wie unter Umständen eine Haushaltshilfe. Doch meist sind die Leistungen der privaten Unfallversicherung wesentlich umfangreicher. Prinzipiell sind aber folgende Leistungen möglich: Sinn und Zweck einer Unfallversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherungsnehmers im Schadensfall. Mit den Geldern aus der Versicherung können werden. Unsere Favoriten Eigentlich ist für die meisten Menschen eine Unfallversicherung von Vorteil. Denn wer durch einen Unfall zum Pflegefall wird, kann schnell große finanzielle Probleme bekommen. Gerade heute, wo die Kosten für die häusliche Pflege oder für ein Pflegeheim fast unbezahlbar hoch sind, ist es gut, wenn diese finanzielle Belastung durch die Leistungen der Unfallversicherung von der Familie genommen werden kann.
Kinder und Jugendliche haben noch ihr ganzes Leben vor sich. Tritt aufgrund eines Unfalls eine Invalidität ein, kann das für die Eltern finanziell sehr belastend werden. Können die Kinder dann später durch die Unfallfolgen ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, werden sie finanziell immer von anderen abhängig bleiben.
Alleinerziehende und Hauptverdiener sind für die ganze Familie verantwortlich. Wenn hier längere Zeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nur ein geringes Gehalt zur Verfügung steht, ist die finanzielle Schieflage schon vorprogrammiert. Noch schlimmer, wenn in jüngeren Jahren eine Invalidität eintritt und die Rentenzahlungen noch sehr gering sind.
Extremsportler oder Menschen mit gefährlichen Berufen gehören schon per se zu der Personengruppe, die ihre Risiken unbedingt über eine Unfallversicherung abdecken sollten.
Frauen und Mütter, die Personen, die meist die ganze Familie organisieren und sich um alle kümmern. Kinder, Haus und Mann versorgen und oftmals auch noch die pflegebedürftigen Eltern. Hier ist nicht nur finanzielle Hilfe notwendig, sondern auch ein Ersatz, der die Ausfallzeiten überbrücken kann. Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet, das heißt, Sie müssen wie folgt handeln: Lassen Sie sich auf alle Fälle gut beraten. Gerade bei der Unfallversicherung gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten und Modelle der Absicherung. Sie können den Versicherungsumfang nach Ihren Vorstellungen und individuellen Bedürfnissen zusammenstellen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie nicht “überversichert” sind, sondern nur wirklich die Risiken abdecken, die für Sie auch sinnvoll sind. In der häuslichen Pflege kann es schnell einmal zu einem Unfall oder einer Berufskrankheit kommen. Doch wußten Sie, dass ihnen Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen, wenn Sie während der Pflegetätigkeit verunglücken, sich eine Verletzung zuziehen oder gar eine Berufskrankheit erleiden? Die Bandbreite der Verletzungsgefahren in der häuslichen Pflege ist groß. Angefangen von einer Verbrennung beim Wasser kochen bis hin zu einem Knochenbruch durch einen Sturz oder gar einem tödlich verlaufenden Autounfall auf der Fahrt zum Pflegebedürftigen. Je nach Schwere der Verletzungen und Spätfolgen muss die Unfallversicherung dann die entsprechenden Leistungen erbringen. Der Gesetzgeber klassifiziert einen Arbeitsunfall von häuslichen Pflegepersonen ganz streng. Arbeitsunfälle sind Unfälle, die während der direkten Pflege entstanden sind – also mit der Pflegetätigkeit zusammenhängen. Zu den Pflegetätigkeiten werden alle Hilfeleistungen und Pflegearbeiten gezählt, die auch über die Module zur Einordnung in einen Pflegegrad abgefragt werden. Mehr über die einzelnen Module und die entsprechenden Pflegetätigkeiten können Sie meinem kostenlosen Pflegegradrechner entnehmen. Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird über Module des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) festgestellt, das zum 01.01.2017 eingeführt wurde. In diesem Begutachtungsassessment werden alle relevanten Bereiche der Lebensführung begutachtet und bewertet. Zur häuslichen Pflege gehören deshalb alle Tätigkeiten, in denen der Pflegebedürftige Hilfe und Unterstützung gemäß den unterschiedlichen Modulen des Neuen Begutachtungs-Assessment benötigt. Ich möchte Ihnen hier nur ein paar Beispiele aufzeigen, wie sie in den einzelnen Modulen vorkommen können. Bei diesen fiktiven Unfallszenen geht es nicht darum, Sie zu verängstigen oder Gefahrenquellen heraufzubeschwören. Vielmehr geht es darum, jedem Pflegenden bewusst zu machen, wie schnell ein Unfall geschehen kann und was davon tatsächlich ein unfallversicherungstechnisch abgesicherter Arbeitsunfall ist, für den Sie entsprechende Leistungen erhalten können. Leider sind viele pflegenden Angehörigen immer noch nicht ausreichend darüber informiert, dass Sie Ansprüche an die Unfallversicherung haben, wenn während der Pflege ein Unfall geschieht. Hierzu gehört z.B. die Hilfe beim Aufstehen oder Bewegen in der Wohnung, aber auch das Überwinden von Treppen. Gerade Treppen bergen eine hohe Sturzgefahr für ältere und bewegungsbeeinträchtigte Menschen. Aber genauso auch für Pflegepersonen, die dem Pflegebedürftigen helfen die Treppe zu überwinden. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger kann nur noch mit Hilfe der Pflegeperson die Treppen benutzen. Stürzt nun beim gemeinsamen Überwinden der Treppe die Pflegeperson, ist sie versichert. Dazu gibt es auch ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Chemnitz / Aktenzeichen S 8 U 166/17 Meine Empfehlung: Treppen im oder außerhalb des Hauses lassen sich gefahrloser überwinden mit einem Treppenlift, Rollstuhllift, Plattformlift usw. Es gibt für jede Art von Treppen den passenden Lift. Lassen Sie sich bei der Anschaffung eines Treppenliftes gut beraten. Unser Partner berät Sie kostenlos und unverbindlich. Hier können Sie gerne ein unverbindliches Angebot für einen Treppenlift-Vergleich anfordern. In diesem Bereich erbringen die Pflegenden Hilfeleistungen im Bereich Erkennen von Personen, Lesen der Uhrzeit, Orientierung in der Wohnung aber auch Beschäftigung durch Spiele und Gedächtnistraining. Beispiel: Der Pflegebedürftige erhält vom Arzt verordnete Therapien zur Förderung und zum Erhalt der vorhandenen Ressourcen. Sie als Pflegeperson sollen den pflegebedürftigen Menschen zusätzlich zu Hause dazu anleiten, vom Therapeuten als Hausaufgabe verordnete Übungen durchführen. Beim Gang zum Schrank, in dem sich unterstützendes Therapiematerial befindet, stolpern Sie über die Teppichkante und stürzen. Sie sind entsprechend unfallversichert. Aber Vorsicht: Die pflegebedürftige Person schläft und sie möchten diese Zeit damit überbrücken, ein Buch zu lesen, das Sie aus dem gleichen Schrank holen in dem auch das Therapiematerial liegt, dann sind Sie nicht versichert. Oftmals müssen pflegebedürftige Angehörige vor sich selbst geschützt werden, da sie ein selbstschädigendes Verhalten an den Tag legen. Häufig sind sie auch verbal und physisch aggressiv. die Pflegeperson schlagen oder Gegenstände nach ihr werfen. Auch dies wäre ein Unfall in der häuslichen Pflege. In diesem Modul geht es darum, ob der Pflegebedürftige noch selbst essen kann, sich noch waschen oder duschen bzw. an- und ausziehen kann. In beengten Bädern ist oftmals schon wenig Platz für eine Person. Hinzu kommt, dass die Böden oft nass sind und die Rutschgefahr sowohl für den Pflegebedürftigen als auch für den Pflegenden sehr hoch ist. Gerade im Bad passieren häufig schwere Unfälle. Außerdem sind für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen bodengleiche Duschen oft besser als Badewannen. Es ist heutzutage möglich, mit wenig Aufwand innerhalb von einem Tag einen Umbau Badewanne zur Dusche zu vollziehen. Angebot anfordern: Umbau Wanne zu Dusche an nur einem Tag Eine großzügige, begehbare Dusche ist nicht nur für Rollstuhlfahrer ein besonderer Vorteil, sondern auch für Menschen, die beim Duschen durch die Pflegeperson noch Unterstützung benötigen. So kann die Pflegeperson bei der Körperhygiene unterstützend helfen. Sowohl zur Sitzbadewanne als auch zum Umbau Wanne zur Dusche können Sie mit einem Pflegegrad 1 bis 5 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten. Lesen Sie dazu mehr in meinem Beitrag Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Hier geht es um die Begleitung zur Therapien, Ärzten aber auch um das Messen von Blutdruck, Fieber und noch viele andere Pflegetätigkeiten.
Beispiel: Verunglücken Sie zum Beispiel auf der Straße, wenn Sie den Pflegebedürftigen zu einer Therapie bringen, dann gehört dieser Unfall zu den Arbeitsunfällen bei der Pflegetätigkeit. ABER: Sie sind nicht unfallversichert, wenn Sie mit dem Pflegebedürftigen lediglich einen Spaziergang unternehmen. Auch die Gestaltung des täglichen Lebens wird in der Eingruppierung in einen Pflegegrad berücksichtigt. Hierunter fallen die Ausübung von Hobbies und anderen Freizeitgestaltungen, das Pflegen von Kontakten zu Freunden und Bekannten usw. Erleiden Sie dabei einen Arbeitsunfall, wenn Sie Ihren auf Pflege angewiesenen Angehörigen unterstützen, gehört dies ebenfalls zu den Arbeitsunfällen. Viele Pflegebedürftigen können sich nicht mehr selbst versorgen und sind so auf fremde Hilfe bei der Haushaltsführung angewiesen. Pflegende sind also für die klassischen Haushaltsaufgaben, die für die Haushaltsführung des Pflegebedürftigen notwendig sind, unfallversichert. Dazu gehört zum Beispiel auch der Sturz von der Trittleiter. Auch hier gilt wieder: Es sind nur Tätigkeiten versichert, die direkt mit dem Pflegebedürftigen zu tun haben. Handelt es sich um eine Familienwohnung in der mehrere Personen leben, besteht für allgemeine Hausarbeiten kein Versicherungsschutz.
Beispiel: Wohnt der pflegebedürftige Vater alleine in einer Wohnung und die Tochter führt Hausarbeiten aus, besteht bei einem Unfall Versicherungsschutz. Lebt die nicht pflegebedürftige Mutter und der pflegebedürftige Vater in der Wohnung, sind die ausgeführten Hausarbeiten nicht versichert. Im Übrigen sind auch Besorgungen für die pflegebedürftige Person mitversichert. Wer z.B. verunfallt während er Inkontinenzmaterial oder Lebensmittel für die pflegebedürftige Mutter kauft, ist auch versichert. Auch die direkten Wege zum Pflegebedürftigen (Pflegeort) und wieder nach Hause sind unfallversichert. Wenn Sie im Winter auf Eis oder Schnee ausrutschen oder gar einen Autounfall haben, zählt dies zu den Arbeitsunfällen. Berufskrankheiten werden in der Pflege eher selten vorkommen. Trotzdem ist es möglich, dass sich Pflegende infizieren und dadurch eine Infektionskrankheit nach der Berufskrankheiten-Liste erleiden. Das gleiche gilt auch für Hautkrankheiten. Hier erhalten Sie eine Liste der anerkannten Berufskrankheiten. Alle häuslichen Tätigkeiten und Pflegearbeiten die nicht mit der Pflegeperson bzw. den oben genannten Pflegetätigkeiten in Verbindung stehen, sind nicht versichert. Auch dann nicht, wenn sie sich in der Wohnung des Pflegebedürftigen ereignet haben.
Beispiel: Ihr pflegebedürftiger Angehöriger wird über eine Sonde ernährt und Sie möchten für sich ein Schnitzel zubereiten. Dazu geben Sie reichlich Fett in eine Pfanne. Aus irgendeinem Grund bleiben Sie am Stiel der Pfanne hängen, die Pfanne rutscht vom Herd und Sie erleiden durch das heiße Fett schwere Verbrennungen. Mit dieser Tätigkeit und den daraus resultierenden körperlichen Schäden sind Sie nicht über die Pflege-Unfallversicherung versichert, WEIL die Nahrungszubereitung nicht für den Pflegebedürftigen war, sondern für Sie. ABER: Hätten Sie das Schnitzel für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zubereitet, wäre die Tätigkeit versichert gewesen. Ein Unfall kann schwere Pflegebedürftigkeit oder körperliche Einschränkungen mit sich bringen. Plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Der Betroffene hat unter Umständen nicht nur schwere physische und psychische Beeinträchtigungen, sondern auch finanzielle. Erfolgte bei der häuslichen Pflege ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, kann die gesetzliche Unfallversicherung – abhängig von der individuellen Notwendigkeit – folgende Leistungen übernehmen: Seit dem 01.01.2017 gelten andere Voraussetzungen, um als Pflegeperson in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert zu sein: Bis zum 31.12.2016 war zum Beispiel keine wöchentliche Mindestpflegezeit erforderlich und auch die Regelungen mit den Pflegstufen war anders. Für alle Pflegepersonen, die schon vor dem 01.01.2017 den Pflegebedürftigen betreut hatten, besteht Bestandsschutz und es müssen nicht die neuen Regelungen erfüllt werden. Entfällt die Pflegebedürftigkeit, erlischt auch der Bestandsschutz (also die Übergangsregelung). Alle weiteren Bestimmungen zu den Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) der Pflegepersonen lesen Sie in meinem Beitrag So sind pflegende Angehörige versichert. Ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit muss innerhalb von drei Tagen dem Versicherungsträger gemeldet werden. Dies gilt auch beim Verdacht auf einen Arbeitsunfall. Ein tödlicher Arbeitsunfall muss sofort gemeldet werden. Bei einem Arbeitsunfall werden die Kosten von der Unfallversicherung und nicht von der Krankenversicherung übernommen. Deshalb ist es wichtig dem Arzt mitzuteilen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Er wird dies bei seinen Verordnungen und Rezepten entsprechend berücksichtigen, womit gewährleistet ist, dass Sie keine Zuzahlungen zu den Verordnungen leisten müssen. Wenn Sie einen Arbeits- oder Wegeunfall während der häuslichen Pflege erleiden, erhalten Sie von der zuständigen Unfallversicherung entsprechende Leistungen. In den einzelnen Bundesländern sind folgende Unfallversicherungsträger zuständig: Wenn Sie die Voraussetzungen als Pflegeperson erfüllen, werden für Sie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlt. Sie müssen also nichts bezahlen. Lese-Tipp: Eine private Unfallversicherung deckt Unfälle ab, die zu einer körperlichen Beeinträchtigung, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit führen, jedoch nur, wenn diese Beeinträchtigungen durch den Unfall verursacht wurden. Bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit oder Behinderung besteht oft kein Versicherungsschutz. In den meisten Fällen sind Pflegebedürftige oder Menschen mit einer Behinderung von der privaten Unfallversicherung ausgeschlossen. Bestehende Behinderungen oder Pflegegrade führen dazu, dass bei einem neuen Unfall kein Versicherungsschutz mehr besteht. Wenn eine Person während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig wird oder eine Behinderung entwickelt, erlischt der Versicherungsschutz oft, obwohl weiterhin Beiträge gezahlt werden. Es ist wichtig, dies dem Versicherer zu melden, um den Vertrag gegebenenfalls anzupassen oder zu kündigen. In einigen Fällen ist es möglich, eine Beitragsrückerstattung auszuhandeln, wenn die Versicherung nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit oder Behinderung nicht gekündigt wurde und somit kein Versicherungsschutz mehr bestand. Es ist ratsam, die Versicherungspolice regelmäßig zu überprüfen und mit dem Versicherer zu klären, ob Pflegebedürftigkeit oder Behinderung mitversichert sind. Einige Versicherungen bieten spezielle Policen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen an. Für ältere Menschen oder Pflegebedürftige gibt es spezielle Senioren-Unfallversicherungen, die zusätzliche Leistungen wie Assistenzdienste und Haushaltsführung nach einem Unfall bieten. Diese Versicherungen sind an die besonderen Bedürfnisse älterer Menschen angepasst. Pflegende Angehörige sind unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese greift bei Unfällen, die während der Pflegetätigkeit oder auf dem Weg zum Pflegeort passieren. Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege: Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #45038287 © DOC RABE Media Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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2 Antworten auf „Unfallversicherung: Pflegegrad oder Behinderung meist nicht versichert“
Das ändert sich relativ häufig. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass Sie sich an Stiftung Warentest wenden. Dort werden die Versicherungen laufend geprüft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben in ihrem Artikel, dass es einige Versicherungsgesellschaften gibt, die auch Menschen mit einem Pflegegrad in ihren Unfallschutz aufnehmen.
Ich bin seit Langem auf der Suche nach einer Unfallversicherung für meine Tochter mit Pflegegrad 3 und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese Gesellschaften nennen könnten.
MFG S. B.