Warum eine korrekt formulierte Patientenverfügung so wichtig ist

Eine Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, um im medizinischen Ernstfall nicht fremdbestimmt zu werden
Mit einer Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, wie Sie im Ernstfall versorgt werden

Wer soll entscheiden was mit Ihnen passiert, wenn Sie unverhofft schwer krank sind und keine Aussicht mehr auf Besserung besteht?

Möchten Sie trotz schwerster Erkrankung unbedingt so lange leben wie möglich oder möchten Sie keine lebensverlängernde Maßnahmen? Wer kennt ganz genau Ihre Wünsche, wenn Sie sich nicht mehr artikulieren können? Und haben Sie jemanden beauftragt, der Ihre Vorstellungen auch tatsächlich vertreten darf?

Wer möchte, dass seine ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Notfall umgesetzt werden, braucht eine hochwertige Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, damit alles geregelt und abgesichert ist, was ihm wichtig ist.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in meinem Beitrag “Patientenverfügung – Das Recht auf medizinische Selbstbestimmung”.


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Ein Beispiel, wie es jeden Tag passieren kann

Frau A. wurde ins Krankenhaus eingeliefert, da sie sich in letzter Zeit immer etwas unwohl fühlte. Zwischen zwei Untersuchungen ging sie zurück auf ihr Zimmer und ging auf die Toilette. Dort wurde ihr schlecht und sie brach zusammen. Ihr Herz hörte auf zu schlagen.

Es dauerte etwas bis sie entdeckt wurde, doch der herbeigerufene Arzt konnte Frau A. wieder ins Leben zurückholen.

Es wurde alles unternommen, um Frau A. zu retten. Deshalb wurde sie sofort an die Beatmungsgeräte zur künstlichen Beatmung angeschlossen.

Frau A. ging es nicht gut. Sie lag im Koma und hatte schwere Hirnschäden.

Bereits bei der Aufnahme hatte Frau A. ihre Patientenverfügung abgegeben. Dort stand, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte. Trotzdem wurden die Anweisungen ignoriert.

Was war passiert?

Die Patientenverfügung von Frau A. enthielt zu allgemeine und unspezifische Aussagen. Die Ärzte waren aufgrund der allgemeinen Formulierung unsicher und versuchten deshalb, das Leben von Frau A. zu retten. Frau A. hatte das so nicht gewollt.

Wie hätte es besser gehen können?


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Die richtige Formulierung bei Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung legt man verbindlich fest, welche medizinischen Behandlungen im Ernstfall vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Dies soll den Ärzten wie den Angehörigen Orientierung geben, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Es werden daher lebenserhaltende Maßnahmen, Wiederbelebung, künstliche Ernährung, verschiedene weitere Behandlungsformen und auch die Organspende geregelt.

Doch viele Patientenverfügungen sind zu “schwammig” formuliert, so dass für die behandelnden Ärzte nicht klar ist, wie sie in einer speziellen Situation handeln sollen.

Eine Patientenverfügung muss die eigenen Wünsche klar beschreiben. Die eigenen Wünsche sind oft eng verbunden mit den eigenen Krankheiten.

So sollten z.B. Dialysepatienten in einer Patientenverfügung speziell darauf eingehen, in welchen Situationen keine Dialyse mehr gewünscht wird. Ebenso würden vermutlich Patienten mit nicht therapierbarem Tumor bei der Verfügung auch gezielt auf ihre Krankheit eingehen, usw.

Auf was ist bei einer Patientenverfügung zu achten

Die Patientenverfügung muss ausführlich und auf die möglichen Situationen ausgerichtet sein, für die sie gelten soll. Nur wenn sie auf die konkrete Situation passt, können sich die Verantwortlichen (wie z.B. Ärzte) auch an sie halten und die Regelungen befolgen.

Deshalb ist auf folgendes zu achten:

  • Vorsicht ist bei pauschal abgefaßten Vordrucken geboten, die Ihre persönliche Situation und Krankengeschichte nicht individuell berücksichtigen.
  • Ein Arzt kann Sie nur in medizinischen Belangen beraten und Ihnen erklären, welche Behandlung gerade in Ihrem Fall richtig wäre.
  • Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie dagegen nur über mögliche offene rechtliche Belange aufklären.
  • Viele Patientenverfügungen schlummern in irgendwelchen Schubladen unter altem Kram und fristen ein einsames Dasein. So können sie auch nicht gefunden werden. Hier bietet sich z.B. eine Online-Hinterlegung an, denn dann sind die Unterlagen jederzeit und überall abrufbar. Online hinterlegte Patientenverfügungen haben den Vorteil, dass sie schnell geändert und aktualisiert werden können.
  • Gute Online-Hinterlegungsdienste arbeiten mit Rechtsanwälten und Ärzten zusammen und bieten an, die Patientenverfügungen auf medizinische und rechtliche Belange zu prüfen.
  • Eine Patientenverfügung sollte spätestens alle 2 Jahre überprüft und angepasst werden. Dabei sollte sie mit Unterschrift und neuem Datum versehen werden, so dass ersichtlich ist, dass sie auf dem neuesten Stand ist. Denn eine veraltete Patientenverfügung schafft nur wieder neue Unsicherheit.

Das alles sorgt insgesamt dafür, dass die Ärzte und Verantwortlichen in einer Notsituation auch richtig entscheiden können. Keiner möchte ja haben, dass er entgegen seiner Vorstellungen behandelt wird und die Angehörigen ohnmächtig daneben stehen. Keiner möchte, dass plötzlich fremde Menschen ohne persönlichen Bezug zu einem die Kontrolle ausüben.


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Patientenverfügung – Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung

3 verschiedene Dokumente? Muss das sein? Braucht man das?

Alle 3 Dokumente regeln die persönlichen Belange, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Alle 3 Dokumente beziehen sich aber auf unterschiedliche Situationen Ihres Lebens.

Deshalb macht es Sinn, 3 verschiedene Dokumente zu erstellen. Für einen behandelnden Arzt im Krankenhaus ist die Patientenverfügung wichtig, um Sie korrekt behandeln zu können.

Für den Bankangestellten dagegen ist eher die Vorsorgevollmacht wichtig in der steht, wer im Notfall Zugriff auf die Konten hat. Ihn hat nicht zu interessieren welche Krankheiten Sie haben und wie Sie einmal sterben möchten.

Rechtliches

Eine Patientenverfügung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es steht jedem frei, eine Patientenverfügung zu erstellen oder nicht.

Die Patientenverfügung ist in § 1901a BGB geregelt.

Wer die Anweisungen der Patientenverfügung missachtet, kann sich wegen Körperverletzung strafbar machen.

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