Was ist eine Härtefallregelung

Die Härtefallregelung ist am 01.01.2017 entfallen
Infomann am Infopoint. Dieser Beitrag dient nur zur Information

Bitte beachten: Zum 01.01.2017 ist die Härtefallregelung entfallen. Personen, welche seither Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung hatten, sind ab 2017 in Pflegegrad 5 eingestuft.

Dieser Beitrag ist deshalb nicht mehr aktuell und gültig.

Im Normalfall werden Patienten, welche pflegebedürftig sind, in die Pflegestufen 0 bis 3 eingestuft. Diese Einstufungen reichen in der Regel auch aus.

Das Notrufsystem für zuhause und unterwegs
Für besonders schwere Pflegefälle, deren Pflegebedarf extrem aufwändig oder intensiv ist, kann jedoch eine Härtefallregelung bewilligt werden.

Wer legt fest, ob ein Härtefall vorliegt

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen/Pflegekassen (MDK) beurteilt in seinem Pflegegutachten den Pflegefall und kann im Pflegegutachten die Empfehlung für eine Härtefallregelung aussprechen. Die Pflegekasse entscheidet aufgrund des Pflegegutachtens, ob der Pflegefall als Härtefall behandelt wird oder nicht.

Was sind die Voraussetzungen für eine Härtefallregelung

  • Es muß eine genehmigte Pflegestufe III vorliegen und
  • die täglich durchzuführenden Pflegemaßnahmen müssen das übliche Maß der Grundversorgung stark übersteigen

Die genauen Regelungen können Sie bei Bedarf den Richtlinien für die Härtefallregelung entnehmen.

Welche Erkrankungen können unter die Härtefallregelung fallen

Prinzipiell entscheidet die Pflegekasse, ob Grund für eine Härtefallregelung vorliegt. Unter anderem kann dies sein bei:

  • Krankheiten im Endstadium wie z. B. Krebs, Mukoviszidose, AIDS, Multiple Sklerose
  • Hochgradiger Spastik, Querschnittslähmungen, Tetraplegie
  • Schwersten Schädigungen bzw. Verletzungen des Gehirns/Schädels, schweren Einschränkungen der Sinneswahrnehmungen, schweren neurologischen Defektsyndromen
  • Schwerer Demenz
  • Wachkoma
  • Schweren Fehlbildungen im Säuglings- und Kleinkindalter
  • u.a.

Wie hoch ist die Pflegeleistung der Pflegekasse bei einem Härtefall

Die Härtefallregelung tritt erst ab Pflegestufe III in Kraft. Die nachfolgende Tabelle enthält die Leistungen bis Dezember 2014 bzw. ab Januar 2015. Mehr dazu auch in meinem Beitrag: Pflegestärkungsgesetz – Die neuen Pflegeleistungen ab 2015 auf einen Blick als Tabelle

PflegestufeLeistungen 2014Leistungen 2015
III mit Härtefall

1.918 €uro

1.995 €uro

III mit Härtefall und eingeschränkter Alltagskompetenz

1.918 €uro

1.995 €uro

Gibt es die Härtefallregelung nur bei Heimunterbringung

Die Härtefallregelung kann sowohl bei einer Heimunterbringung als auch bei der Pflege zu Hause Anwendung finden.


Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.



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