
Bitte beachten: Zum 01.01.2017 ist die Härtefallregelung entfallen. Personen, welche seither Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung hatten, sind ab 2017 in Pflegegrad 5 eingestuft.
Dieser Beitrag ist deshalb nicht mehr aktuell und gültig.
Im Normalfall werden Patienten, welche pflegebedürftig sind, in die Pflegestufen 0 bis 3 eingestuft. Diese Einstufungen reichen in der Regel auch aus.
Wer legt fest, ob ein Härtefall vorliegt
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen/Pflegekassen (MDK) beurteilt in seinem Pflegegutachten den Pflegefall und kann im Pflegegutachten die Empfehlung für eine Härtefallregelung aussprechen. Die Pflegekasse entscheidet aufgrund des Pflegegutachtens, ob der Pflegefall als Härtefall behandelt wird oder nicht.
Was sind die Voraussetzungen für eine Härtefallregelung
- Es muß eine genehmigte Pflegestufe III vorliegen und
- die täglich durchzuführenden Pflegemaßnahmen müssen das übliche Maß der Grundversorgung stark übersteigen
Die genauen Regelungen können Sie bei Bedarf den Richtlinien für die Härtefallregelung entnehmen.
Welche Erkrankungen können unter die Härtefallregelung fallen
Prinzipiell entscheidet die Pflegekasse, ob Grund für eine Härtefallregelung vorliegt. Unter anderem kann dies sein bei:
- Krankheiten im Endstadium wie z. B. Krebs, Mukoviszidose, AIDS, Multiple Sklerose
- Hochgradiger Spastik, Querschnittslähmungen, Tetraplegie
- Schwersten Schädigungen bzw. Verletzungen des Gehirns/Schädels, schweren Einschränkungen der Sinneswahrnehmungen, schweren neurologischen Defektsyndromen
- Schwerer Demenz
- Wachkoma
- Schweren Fehlbildungen im Säuglings- und Kleinkindalter
- u.a.
Wie hoch ist die Pflegeleistung der Pflegekasse bei einem Härtefall
Die Härtefallregelung tritt erst ab Pflegestufe III in Kraft. Die nachfolgende Tabelle enthält die Leistungen bis Dezember 2014 bzw. ab Januar 2015. Mehr dazu auch in meinem Beitrag: Pflegestärkungsgesetz – Die neuen Pflegeleistungen ab 2015 auf einen Blick als Tabelle
Pflegestufe | Leistungen 2014 | Leistungen 2015 |
III mit Härtefall | 1.918 €uro | 1.995 €uro |
III mit Härtefall und eingeschränkter Alltagskompetenz | 1.918 €uro | 1.995 €uro |
Gibt es die Härtefallregelung nur bei Heimunterbringung
Die Härtefallregelung kann sowohl bei einer Heimunterbringung als auch bei der Pflege zu Hause Anwendung finden.
Hinweis: Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause gepflegt wird hat jeden Monat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Diese können Sie hier einfach bestellen.
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Quelle Bildmaterial: Pixabay – information-1015297_960_720 © 3dman_eu
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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