
Auf meiner Internetseite erhielt ich folgende Anfrage: Ist es möglich, dass die Sozialstation eines Krankenhauses oder einer Reha-Einrichtung eigenmächtig einen Pflegegrad beantragen kann?
Nein. So einfach ist es nicht. Niemand kann für einen Pflegebedürftigen einfach „nur mal so“ ohne dessen Einverständnis einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) beantragen. Denn Voraussetzung um einen Antrag auf Hilfe zur Pflege stellen zu können, ist die Unterschrift des Pflegebedürftigen. Kann dieser nicht mehr selbst für sich entscheiden/unterschreiben, muss der gesetzliche Vertreter unterschreiben.
Allerdings macht es Sinn, den Sozialdienst eines Krankenhauses, eines Pflegedienstes oder einer Reha-Einrichtung für die Beantragung eines Pflegegrades in Anspruch zu nehmen. Sie wissen in der Regel genau, auf was es bei der Beantragung eines Pflegegrades ankommt. Lesen Sie dazu auch meinen Beitrag Pflegegrad über Sozialdienst eines Krankenhauses beantragen.
Was Sie sonst über die neuen Pflegegrade wissen müssen, habe ich Ihnen hier zusammengefaßt: Pflegegrade – Alle Informationen im Überblick.
Darf ein Pflegeheim eine Höherstufung des Pflegegrades beantragen?
Nein – Auch ein Pflegeheim darf nicht eine Höherstufung eines Pflegegrades beantragen.
✔ Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro mtl.
Verschlechtert sich der Zustand eines Heimbewohners, wird dadurch meist auch ein höherer Pflegeaufwand nötigt. Deshalb kann das Pflegeheim vom Pflegebedürftigen oder den Angehörigen (auch dem gesetzlichen Vertreter) verlangen, dass eine Höherstufung beantragt wird. Das Pflegeheim muss dazu die Angehörigen oder den Pflegebedürftigen schriftlich auffordern, eine Höherstufung zu beantragen. Das Pflegeheim muss in diesem Schreiben begründen, warum ein erhöhter Pflegebedarf notwendig ist.
Lehnt es der Heimbewohner ab, eine Höherstufung zu beantragen, kann das Pflegeheim dem Bewohner ab dem 2. Monat nach der schriftlichen Aufforderung den nächsthöheren Pflegesatz berechnen. Stellt der MDK fest, dass die Höherstufung des Pflegeheims unberechtigt war, muss der Pflegeheimbetreiber die zu Unrecht erhobenen Kosten dem Pflegebedürftigen zurück bezahlen. Stellt der MDK fest, dass die Höherstufung gerechtfertigt ist, kann das Pflegeheim den Pflegeheimvertrag einseitig anpassen. Siehe Beitrag der Verbraucherzentrale.
Wenn der Höherstufung des Pflegegrades durch den Pflegebedürftigen oder seinen Vertreter beantragt wurde, wird in der Regel der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) den Heimbewohner begutachten und über eine Höherstufung des Pflegegrades entscheiden.
Hilfe bei der Beantragung eines Pflegegrades
Wer sich nicht ganz gut auskennt, sollte für die Beantragung eines Pflegegrades Hilfe in Anspruch nehmen.
- Pflegestützpunkte helfen (kostenlos) beim Ausfüllen des Antrags.
- Auch die Krankenkassen helfen bei der Beantragung von Pflegeleistungen.
- Ist der Pflegegrad einmal abgelehnt worden, sollte unbedingt innerhalb von 4 Wochen Widerspruch eingelegt werden.
- Professionelle Hilfe bieten Pflegeberater, die unabhängig beraten und berechtigte Forderungen durchsetzen.
Fazit:
Krankenhaus, Arzt oder Reha-Einrichtung können nicht eigenmächtig einen Pflegegrad beantragen.
TiPP
Wer daran denkt, einen Pflegegrad zu beantragen, sollte über längere Zeit ein Pflegetagebuch führen. Hier werden ganz genau alle Zeiten festgehalten, die für die Pflege eines Pflegebedürftigen benötigt werden. Es ist darauf zu achten, dass aber wirklich alle Tätigkeiten eingetragen werden.
Oftmals werden Kleinigkeiten wie zum Beispiel das Herrichten und Verabreichen eines Getränks oder das Animieren zum Trinken überhaupt nicht als Betreuungszeit aufgeschrieben, da es für die Angehörigen so selbstverständlich ist. Aber genau dies sind Tätigkeiten, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbst ausführen kann, wofür er Hilfe benötigt.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #99077523 © Stockfotos-MG

Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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