Wohnraummodernisierung – Planung behindertengerechter Badumbau

In diesem beitrag erhalten Sie einen Leitfaden zur Badsanierung
Wenn Sie an eine Badsanierung denken, achten Sie bei einem Umbau auch auf das Alter.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Wohnraummodernisierung zu machen und sein Bad zu modernisieren, wird sich vielleicht auch überlegen, ob er den Badumbau auch gleich altersgerecht oder gar barrierefrei durchführen soll.

Es spricht nur wenig dagegen, nicht für den Notfall vorzusorgen. Und die Möglichkeiten sind sehr vielfältig und meist einfacher als zuerst gedacht.

Worauf Sie jedoch unbedingt achten sollten, wenn Sie Ihr Bad behindertengerecht modernisieren möchten:

Beispiel Barrierearmes Bad
Beispiel Barrierearmes Bad

Wer hilft bei der Planung von behindertengerechten Wohnräumen?

Ein altersgerechter oder behindertengerechter Umbau des Sanitärbereiches muss gut durchdacht werden. Ein guter Architekt oder Wohnberatungsstellen können Wunder wirken, haben sie doch tagtäglich mit der Materie zu tun. Pflegestützpunkte beraten sogar kostenlos über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Gute Anregungen und Planungsvorschläge finden sich auch im Internet und sind zur ersten Ideenfindung bestens geeignet. Auch ohne Pflegebedürftigkeit sind behindertengerechte Wohnungen nicht nur sinnvoll, sondern auch sehr komfortabel. Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung müssen allerdings vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden. Siehe unseren Beitrag Mietwohnung barrierefrei umbauen – Welche Rechte haben Mieter.

Mit zur Planung gehören auch die finanziellen Aspekte. Ein Badumbau kann teuer werden, deshalb sollte man sich informieren, welche Zuschüsse für den Badumbau es gibt und wo diese Zuschüsse für einen behindertengerechten Wohnungsumbau beantragt werden können.

Was ist bei der Planung eines behindertengerechten Bades zu beachten?

Es gibt verschiedene Arten, sein Bad den persönlichen Erfordernissen für eine häusliche Pflege anzupassen. Die Definitionen sind altersgerechtes Wohnen, behindertengerechtes, rollstuhlgerechtes aber auch barrierefreies oder barrierearmes Wohnen. Lediglich der Begriff barrierefrei ist gesetzlich definiert und unterliegt strengen DIN-Anforderungen.

Gerade ältere Menschen tun sich mit einem Badumbau schwer. Es müssen Angebote eingeholt und die Arbeiten koordiniert werden. Und oftmals dauert ein Badumbau sehr lange. Mittlerweile gibt es Badumbau-Firmen, die für Sie die Zuschüsse beantragen und hinterher auch mit der Pflegekasse abrechnen.

Größe des Badezimmers

  • Leider werden Bäder oftmals viel zu klein geplant. Für Menschen ohne Behinderung durchaus ausreichend, ist die freie Bewegungsfläche für einen Menschen mit Mobilitätsunterstützung dann zu gering. Der Aktionsradius, also das Drehen um die eigene Achse, eines Menschen ohne Gehhilfen oder Rollstuhl beträgt circa 60 x 60 Zentimeter, bei einem Rollstuhlfahrer erhöht sich der Aktionsradius auf circa 150 x 150 Zentimeter.

Badezimmertüre

  • Wichtig ist, dass die Türe nach außen hin geöffnet werden kann. Denn stürzt eine Person im Bad und bleibt bewusstlos an der Türe liegen, kann diese von außen nicht geöffnet werden.
  • Türgriffe müssen vom Rollstuhl aus leicht zu bedienen sein. Sind die Griffe zu hoch angebracht, wird zu viel Kraft zum Öffnen der Türe benötigt.
  • Die Türen müssen eine Mindestbreite von 0,90 m haben.
  • Die Übergänge sollten schwellenfrei gestaltet sein.

Duschbereich

  • Duschen sollten prinzipiell befahrbar sein. Dies kann zum Beispiel über einen komplett offenen Duschbereich ohne Duschkabine, aber auch über geräumige und mit dem Rollstuhl befahrbare bodengleiche Duschtassen sein.
  • Wer nicht an allen Seiten Duschwände möchte, kann auch eine oder zwei Seiten ganz offen lassen.
  • Haltegriffe sind je nach Schwere der Behinderung an tragfähigen Wänden anzubringen. Können aber je nach Bedarf jederzeit nachgerüstet werden.
  • Duschsitze gibt es in verschiedenen Ausführungen, wobei ein Klappsitz in der Regel die beste Lösung ist. Der Duschsitz muss so angebracht werden, dass beim Sitzen die Armaturen nicht berührt werden.
  • Duschbrause sollte im Sitzen bedienbar sein.

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Badewanne

  • Ob Dusche und Badewanne notwendig sind, oder ob zum Beispiel nur eine Dusche installiert wird, ist nicht nur eine Sache der Raumgröße sondern auch der persönlichen Vorlieben.
  • Auch hier müssen die Haltegriffe sinnvoll angebracht werden.

Toilette

  • Idealerweise ist die Toilette von mindestens 2 Seiten zugänglich, so dass ein Rollstuhl gut abgestellt und bei Bedarf von einer Pflegeperson immer Hilfe gegeben werden kann.
  • Haltegriffe an einer tragfähigen Wand installieren. Alternativ gibt es Toilettensitze, an denen bereits Haltgriffe angebracht sind.
  • Die Toilette muss unter Umständen auf die erforderliche Höhe angepasst werden. Eine höhenverstellbare Toilette wäre die Alternative.
  • Je nach Bedarf ist für die Spülung ein großer, leicht erreichbarer Taster oder eine funkgesteuerte Bedienung notwendig.
  • Die Position des Papierhalters muss unter Umständen angepasst werden.

Waschbecken

  • Der Waschtisch sollte mit einem Rollstuhl unterfahrbar sein. Das bedeutet, dass nicht nur das Waschbecken flach gehalten ist, sondern dass auch die Abflüsse so angebracht sind, dass diese dem Rollstuhlfahrer nicht im Weg sind.
  • Die Armaturen am Waschbecken müssen gut vom Rollstuhl aus erreichbar sein.
  • Ideal für einen Haushalt mit mehreren Personen – aber sehr teuer – sind höhenverstellbare Waschtische.
  • Ausziehbare Schlauchbrause am Waschbecken wäre sinnvoll. Alternativ sind auch Armaturen mit einem infrarotgesteuerten Spülsystem eine hilfreiche Lösung.
  • Haltegriffe im Waschtischbereich an tragfähigen Wänden.

Spiegel

  • Spiegel sind – am besten hochkant – so anzubringen, dass sowohl aus der Sitz- als auch aus der Stehposition ein freier Blick besteht.

Ablageflächen

  • Die  Ablageflächen sollten in einer Höhe von ca. 85 Zentimetern angebracht werden.

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Waschmaschine

  • Wenn nötig, kann die Waschmaschine für ein einfacheres Be- und Entladen auf ein Podest von circa 30 Zentimetern gestellt werden.

Bodenbeläge

  • Rutschfeste Fliesen sind ein Muss.
  • Aber auch Fußmatten müssen unbedingt rutschhemmend sein.

Welche Zuschüsse gibt es bei der Wohnraummodernisierung für behindertengerechte Wohnungs-Umbauten?

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse, von der Krankenkasse zum Beispiel für die Hilfsmittel (Haltegriffe, Duschsitze/Toilettensitze usw.), der Rentenversicherung, über Förderprogramme vom Staat durch die KfW-Bank, durch günstige Kreditzinsen und die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit als Außergewöhnliche Belastung.

Mein Lese-Tipp: So werden Hilfsmittel beantragt.

Wer arbeitslos ist, bekommt unter Umständen auch einen Teil der Kosten für die Wohnraummodernisierung über die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt erstattet. Wichtig ist zu wissen, dass es auch Zuschüsse gibt, die ohne Pflegegrad beantragt werden können.

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