Behindertengerechter Badumbau: Zuschüsse optimal ausnutzen

Zuschuss sichern, für einen behindertengerechten Badumbau
Barrierefrei bauen. Das sollten Sie beachten

Was tun, wenn Ihr Bad nicht behindertengerecht ausgestattet ist? Sie kommen mit dem Rollstuhl nicht an das Waschbecken oder die Dusche ist nicht befahrbar? Die Toilette ist zu niedrig? Der Boden zu rutschig? Die Liste könnte noch ein ganzes Stück fortgesetzt werden. Fakt ist jedoch: Für einen Menschen mit Handicap ist es unumgänglich, ein Bad so auszustatten, dass er so viel wie möglich selbst erledigen kann.

Der Umbau für ein barrierefreies und rollstuhlgerechtes Bad kann teuer werden. Muss die Dusche vergrößert und befahrbar ausgelegt oder gar die Badewanne ausgebaut werden, so wird es unumgänglich sein, die Fliesen neu zu verlegen. Oftmals müssen Armaturen neu verlegt werden.

Nicht selten müssen die Türen verbreitert und die Übergänge schwellenlos gestaltet werden. Wer diese Arbeiten nicht privat vom Familien- oder Freundeskreis erledigen lassen kann, wird nicht umhin kommen, nicht nur einen Schreiner sondern auch eine Fliesenlegerfirma und einen Sanitärfachmann zu beauftragen.

Wer hilft bei der Planung von behindertengerechten Wohnräumen?

Ein altersgerechter oder behindertengerechter Umbau des Sanitärbereiches muss gut durchdacht werden. Ein guter Architekt oder Wohnberatungsstellen können Wunder wirken, haben sie doch tagtäglich mit der Materie zu tun. Pflegestützpunkte beraten sogar kostenlos über wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Gute Anregungen und Planungsvorschläge finden sich auch im Internet und sind zur ersten Ideenfindung bestens geeignet. Auch ohne Pflegebedürftigkeit sind behindertengerechte Wohnungen nicht nur sinnvoll, sondern auch sehr komfortabel. Bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung müssen allerdings vorher mit dem Vermieter abgeklärt werden. Siehe unseren Beitrag Mietwohnung barrierefrei umbauen – Welche Rechte haben Mieter.

Mit zur Planung gehören auch die finanziellen Aspekte. Ein Badumbau kann teuer werden, deshalb sollte man sich informieren, welche Zuschüsse für den Badumbau es gibt und wo diese Zuschüsse für einen behindertengerechten Wohnungsumbau beantragt werden können.

Was ist bei der Planung eines behindertengerechten Bades zu beachten?

Es gibt verschiedene Arten, sein Bad den persönlichen Erfordernissen für eine häusliche Pflege anzupassen. Die Definitionen sind altersgerechtes Wohnen, behindertengerechtes, rollstuhlgerechtes aber auch barrierefreies oder barrierearmes Wohnen. Lediglich der Begriff barrierefrei ist gesetzlich definiert und unterliegt strengen DIN-Anforderungen.

Gerade ältere Menschen tun sich mit einem Badumbau schwer. Es müssen Angebote eingeholt und die Arbeiten koordiniert werden. Und oftmals dauert ein Badumbau sehr lange. Mittlerweile gibt es Badumbau-Firmen, die für Sie die Zuschüsse beantragen und hinterher auch mit der Pflegekasse abrechnen.

Planen Sie gemeinsam mit den notwendigen Baufirmen den sinnvollen Umbau Ihres Bades.  Nutzen Sie alle Zuschüsse optimal aus. Wenn Sie sich im Klaren sind, wie Ihr Bad umgebaut werden soll, haben Sie folgende Möglichkeiten, Zuschüsse und Kostenübernahmen zu beantragen:

Welche Zuschüsse gibt es bei der Wohnraummodernisierung für behindertengerechte Wohnungs-Umbauten?

Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse, von der Krankenkasse zum Beispiel für die Hilfsmittel (Haltegriffe, Duschsitze/Toilettensitze usw.), der Rentenversicherung, über Förderprogramme vom Staat durch die KfW-Bank, durch günstige Kreditzinsen und die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit als Außergewöhnliche Belastung.

Mein Lese-Tipp: So werden Hilfsmittel beantragt.

Wer arbeitslos ist, bekommt unter Umständen auch einen Teil der Kosten für die Wohnraummodernisierung über die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt erstattet. Wichtig ist zu wissen, dass es auch Zuschüsse gibt, die ohne Pflegegrad beantragt werden können.

Zuschuss über die Pflegekasse für den Badumbau

Umbau Wanne zu Dusche in nur einem Tag

Wenn Sie einen Pflegegrad (eine Pflegestufe) haben, übernimmt die Pflegekasse einen Zuschuss für den Badumbau von bis zu 4.000 Euro. Die restlichen Kosten müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Achtung: Wohnen mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, kann jeder den Zuschuss beantragen und zwar bis maximal 16.000 Euro pro Maßnahme. Siehe dazu auch dieses Video.

Vorgehensweise zum Beantragen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:

  • Schicken Sie den Kostenvoranschlag (evtl. zur besseren Veranschaulichung auch Bilder vom vorhandenen Bad) an die Pflegekasse. Diese entscheidet, ob Sie einen Zuschuss erhalten.
  • Sobald der Badumbau beendet ist, können Sie die Handwerkerrechnungen einreichen und Sie erhalten Ihren Zuschuss.
  • Da es sich um einen Zuschuss handelt, brauchen Sie die Genehmigung der Pflegekasse nicht zwingend vor Beginn des Umbaus. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich jedoch, vor Beginn der Umbauarbeiten den Zuschuss zu beantragen. Sollte nämlich die Pflegeversicherung den Zuschuss ablehnen, können Sie jetzt noch umdisponieren, indem Sie sich vielleicht günstigere Fliesen oder eine andere Dusche aussuchen.

icon-hand-o-rightNützliche Alltagshilfen:
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 icon-exclamation-triangle Achtung: Hilfsmittel sind keine wohnumfeldverbessernden Maßnahmen:

Bei Ihrem Kostenvoranschlag ist vielleicht auch ein Duschsitz, ein Haltegriff in der Dusche oder für die Badewanne oder eine Toilettenerhöhung inbegriffen. Diese Posten sollten Sie jedoch separat halten, da es sich hierbei um Hilfsmittel handelt und diese von der Krankenkasse separat erstattet werden. In diesem Beitrag finden Sie Näheres zum Antrag für einen behindertengerechten Wohnungsumbau.

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Erstattung für Hilfsmittel über die Krankenkasse

Wie bereits im vorherigen Abschnitt beschrieben, haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für Dusch- oder Badewannensitze, Badehilfen, Badewannenlifter, Badewannengriffe und Badewanneneinstiegshilfen, Aufrichtehilfen, Toilettensitze usw. als Hilfsmittel erstattet zu bekommen. Diese Hilfsmittel erhalten Sie in Ihrem Sanitätshaus direkt vor Ort oder einfach und bequem über das Internet. Lassen Sie sich beraten, was für Sie sinnvoll ist und in Frage kommt.

Vorgehensweise zum Beantragen von Hilfsmitteln:

  • Lassen Sie sich ebenfalls einen Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus oder einem anderen Lieferanten geben oder zumindest eine Auflistung mit genauer Bezeichnung der einzelnen Hilfsmittel.
  • Mit dieser Auflistung müssen Sie bei Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für die einzelnen Hilfsmittel beantragen.
  • Diese Verordnung muss dann von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
  • Nach Genehmigung können Sie das Hilfsmittel bei Ihrem Sanitätshaus bestellen.

Da es von Hilfsmittel zu Hilfsmittel unterschiedlich sein kann, ob es vor dem Beginn der Badumbauarbeiten beantragt werden muss oder nicht, ist es auch hier wieder sinnvoll, alles vor Baubeginn und Auftragsvergabe zu besorgen.

Mein Lese-Tipp: Badplanung – 10 Schritte zur behindertengerechten Badrenovierung.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von barrierefreien Umbaumaßnahmen

Auch wenn Sie als behinderter Mensch bereits einen Steuerfreibetrag haben, haben Sie zusätzlich noch die Möglichkeit, den Badumbau als Außergewöhnliche Belastung von der Steuer abzusetzen. Welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, können Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt direkt klären.


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Zuschüsse über die KfW-Bank für behindertengerechten Wohnungsumbau

Wir haben in Deutschland zu wenig altersgerechte/behindertengerechte Wohnungen. Deshalb gibt es staatliche Förderprogramme für altersgerechte Wohnraumsanierungen über die KfW-Bank. Voraussetzungen für die Zuschüsse und die Höhe kann Ihnen die KfW-Bank geben.

Günstige Kreditzinsen von der KfW-Bank

Die KfW-Bank unterstützt jedoch nicht nur mit Zuschüssen, sondern auch mit günstigen Baufinanzierungszinsen. Höhe der Zinsen und Voraussetzungen, um ein zinsgünstiges Darlehen zu bekommen, erfahren Sie über Ihre Hausbank

Hilfen in Form von Zuschüssen und Darlehen über Ämter und Versicherungen

Unter bestimmten Voraussetzungen, besonders auch abhängig vom Einkommen, können Zuschüsse und Darlehen über das Sozialamt, die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder das Integrationsamt beantragt werden. Die aktuellen Bestimmungen und Voraussetzungen können Sie bei den einzelnen Ämtern erfahren. Zum Beispiel treten die Hilfen vom Sozialamt erst in Kraft, wenn sämtliche Zuschüsse über die Pflege- bzw. Krankenversicherung ausgeschöpft sind.

Auch einige Gemeindeverwaltungen geben Zuschüsse für einen behindertengerechten Badumbau. Fragen Sie direkt bei Ihrer Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung nach.

Förderungen durch Stiftungen

Bedürftige Menschen haben die Möglichkeit, Stiftungsgelder in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel hier: Nathalie-Todenhöfer-Stiftung (Lebensfreude für Multiple Sklerose-Patienten)

Förderungen auf Landesebene

Die einzelnen Bundesländer haben unterschiedliche, eigene Förderprogramme. Diese können Sie aus der Förderdatenbank entnehmen.

Mögliche behindertengerechte Umbaumaßnahmen im Bad

Der Schwerpunkt der Umbaumaßnahmen in einem Bad sind meist die Dusche, die Badewanne und die Toilette, die bewegungseingeschränkte Menschen unproblematisch und gefahrlos benutzen müssen.

Sitzbadewanne anstatt Liegebadewanne

Die Badewanne ist für gehandicapte Personen jeden Alters eine große Gefahrenquelle. Beim Übersteigen des Badewannenrandes kann es schnell zu einem Sturz kommen, der schwere Folgen und weitere körperliche Beeinträchtigungen mit sich bringen kann. Deshalb ist für viele Menschen ein Vollbad schon fast nicht mehr möglich.

Mit der Sitzbadewanne ist es möglich, barrierearm in die Wanne ein- und auszusteigen, ohne über einen hohen Badewannenrand steigen zu müssen. In das Badewasser kann wie gewohnt der Lieblings-Badezusatz gegeben werden und damit wird das Badevergnügen entweder entspannend oder anregend oder auch schmerzlindernd – je nach Badezusatz.

Zuschuss von der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro möglich. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an.

Bezugsquelle: Sitzbadewanne mit Einstiegstüre

Badewannen mit nachträglich eingebauter Badewannentüre

Wer gerne seine Badewanne beibehalten möchte, aber den Badewannenrand nicht übersteigen kann, für den ist der nachträgliche Einbau einer zu 100 % wasserdichten Badewannentüre in die bestehende Badewanne eine gute Lösung. Auch hier gibt es nur noch einen geringen Absatz der überwunden werden muß. Wie gewohnt kann bei dieser Variante auch weiterhin ein Badewannenlift benutzt werden. Wird nur die Badewannentüre nachträglich eingebaut, muß nicht die ganze Wanne ausgetauscht und auch keine Fliesen erneuert werden.

Der Einbau der Badewannentüre erfolgt unproblematisch innerhalb von wenigen Stunden, so dass Sie bereits am darauffolgenden Tag wieder baden können.

Auch hier ist ein Zuschuss von der Pflegekasse möglich.

Bezugsquelle: Nachträglicher Einbau Badewannentüre in die bestehende Badewanne.

Umbau Wanne zur Dusche

Eine weitere Alternative, das Bad sicher und behindertengerecht zu gestalten, ist der Einbau einer bodengleichen Dusche. Meist muss dafür die Badewanne ausgebaut werden. Mit dem neuen System “Umbau Wanne zu Dusche” wird die Badewanne ausgebaut und eine großzügige, behindertengerechte Dusche eingebaut. Dafür wird in der Regel lediglich 1 Arbeitstag benötigt.

Bei diesem speziellen System müssen keine Fliesen erneuert werden, der Umbau erfolgt nur mit wenig Schmutz und auch hier kann bereits nach 24 Stunden Wartezeit schon geduscht werden. Alle Altmaterialien werden dabei entsorgt.

Die Pflegekasse bezuschusst diese Umbaumaßnahme mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 mit bis zu 4.000 Euro. Bitte stellen Sie vor dem Umbau den Antrag bei Ihrer Kasse und lassen Sie sich die Erstattung genehmigen.

Bezugsquelle: Umbau Wanne zur Dusche

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