KfW Förderung: Zuschüsse für alters- und behindertengerechtes Wohnen

Nutzen Sie die KFW Förderung für Ihr Projekt bzw. Ihre Umbaumaßnahmen
Darlehen, Förderungen und Zuschüsse für den barrierefreien Umbau oder Neubau

Tritt ein Pflegefall ein, ist die eigene Wohnung oder das Haus schnell nicht mehr für die Bedürfnisse und Anforderungen einer häuslichen Pflege geeignet. Denn die wenigsten Wohnungen sind für ein altersgerechtes/behindertengerechtes Wohnen gebaut. Eine KfW Förderung kann in solch einem Fall hilfreich sein, um weiterhin in den eigenen vier Wände bleiben zu können.

Zumal das Angebot an behindertengerechten oder barrierefreien Wohnungen sehr klein ist. Eine Alternative zum Umzug ist die Wohnraumanpassung durch Umbaumaßnahmen. Doch Umbaumaßnahmen sind teuer.

In meinem Beitrag Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bin ich ausführlich darauf eingegangen, wie die Pflegekasse Sie finanziell bei Umbaumaßnahmen unterstützt.

Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit wäre eine KfW Förderung.

Wer ist die KfW-Bank?

Gemäß Wikipedia ist die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) die weltweit größte nationale Förderbank Deutschlands. Neben vielen anderen Projekten unterstützt die KfW-Bank auch Privatpersonen finanziell beim altersgerechten Wohnen und Umbauen.

Über das Förderprogramm 455 der KfW-Bank „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss“ können Fördergelder für die unterschiedlichsten Maßnahmen beantragt werden.

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Anmerkung: Allerdings gibt es nicht nur für einen altersgerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung Zuschüsse von der KfW-Bank, sondern auch für Neubauten.

Für welche Baumaßnahmen gibt es KfW Förderung?

Es werden sehr viele Einzelmaßnahmen finanziell bezuschusst. Die Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung sind in 7 Gruppen unterteilt.

Hier die wichtigsten Maßnahmen aus diesen Gruppen

1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  • Erstellen von Wegen zum Haus, zur Terrasse oder Garage usw.
  • Umbau und Schaffung von altersgerechten PKW-Abstellplätzen, Carports usw., Abstellplätze für Rollatoren, Rollstühle, Elektromobile usw.
  • Erstellung von schwellen- und stufenlosen Wegen
  • Gute Beleuchtung an den Wegen incl. Elektroinstallation

2. Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Einbau von Türspionen, (Bild)-Gegensprechanlagen, Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Erstellen von Wetterschutzmaßnahmen wie z.B. Überdachungen

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3. Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Einbau von Treppenliften
  • Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren
  • Stufenmarkierungen und Stufenausleuchtungen

4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau

  • Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Bauliche Veränderungen von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
  • Abbau von Türschwellen
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
  • Einbau von rutschfestem oder rutschhemmendem Fußboden/-belag
  • Maler-, Putz- oder Estricharbeiten

5. Badumbau

6. Sicherheit, Orientierung, Kommunikation

  • Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen

7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen

Mehr zu diesen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt der KfW-Bank.


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Wie hoch sind die Zuschüsse?

Mehr über die Höhe der Zuschüsse bzw. wer diese beantragen kann, erfahren Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.

Wo wird der Antrag auf KfW Förderung gestellt?

Ihren Antrag auf Investitionszuschuss stellen Sie direkt bei der KfW-Bank in Berlin. Um die Zuschüsse zu erhalten, muss der Antrag VOR Beginn der Baumaßnahme gestellt und genehmigt werden.

Kann zusätzlich zum Zuschuss auch ein Kredit über die KfW Förderung beantragt werden?

Wer Förderung über die KfW-Bank möchte, kann für EINE MASSNAHME entweder

  • einen Zuschuss über das Förderprogramm 455 ODER
  • einen zinsgünstigen Kredit über das Förderprogramm 159 beantragen.
  • Beides – also Zuschuss und zinsgünstiger Kredit – über die KfW-Bank geht nicht.

Anders sieht es aus, wenn zwei verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Wer also einen Aufzug oder Treppenlift einbauen lässt und gleichzeitig Treppen zum Haus abbaut und einen mit einem Rollstuhl befahrbaren Weg einbaut, hat zwei Maßnahmen.


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Das bedeutet bei diesem Beispiel:

  • Für den Einbau des Treppenlifts wird der Zuschuss über das Programm 455 beantragt.
  • Für den Umbau Treppe zu befahrbarem Weg wird ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 159 beantragt.
  • Oder umgekehrt

Kann zusätzlich auch ein Zuschuss über die Pflegekasse beantragt werden?

Wer einen Pflegegrad (Pflegestufe) hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen.

Es ist allerdings NICHT möglich, eine Umbaumaßnahme von der Pflegeversicherung bezuschussen zu lassen und gleichzeitig eine KfW Förderung zu erhalten. Es gibt hierfür keine Kombinationsmöglichkeit sondern nur ein „entweder/oder“.

Es ist also eine Rechenaufgabe, mit welcher Art Zuschuss Sie am günstigsten wegkommt.

Für welche Bundesländer gilt das Förderprogramm 455?

Die KfW-Bank fördert prinzipiell immer für alle Bundesländer. Sobald es um Förderungen geht, die nur einzelne Bundesländer betreffen, ist das Programm definitiv nicht von der KfW-Bank.

Die einzelnen Bundesländer haben zum Teil jedoch eigene Förderprogramme.

Darlehen anstatt Fördergelder

Wer lieber ein zinsgünstiges Darlehen möchte, kann dies über das Förderprogramm 159 bei der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Der Kredit kann über die Hausbank beantragt werden. Die geförderten Baumaßnahmen sind gleich wie beim Programm 455.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es sonst noch?

Pflegeversicherung

Wie bereits erwähnt, können Menschen mit Pflegegrad (Pflegestufe) einen Zuschuss zum pflegegerechten Wohnungsumbau  beantragen. Allerdings ist dieser dann nicht mit dem Investitionszuschuss der KfW-Bank kombinierbar.

Krankenversicherung

Die Krankenkassen übernehmen bei Bedarf und ärztlicher Verordnung bereits einige Hilfsmittel wie zum Beispiel Haltestangen im Bad, höhere Toilettensitze usw. Diese sollten deshalb aus der KfW Förderung herausgenommen und gleich über die Krankenversicherung beantragt werden.


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Unfallversicherung

Ist eine Umbaumaßnahme aufgrund eines Unfalls notwendig, kann unter gewissen Voraussetzungen die Unfallversicherung zur vollen oder teilweisen Kostenübernahme herangezogen werden.

icon-book Lese-TiPP: Berufsunfall: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt Kosten für Umzug und Umbau.

Förderung auf Landesebene bzw. kommunale Förderung

Einige Bundesländer und Landkreise bieten ebenfalls Förderprogramme an. Hier kann bei den Wirtschaftsministerien oder Landratsämtern nachgefragt werden, welche Programme aktuell angeboten werden.

Rahabilitatsionsträger

Ist die Rehabilitations-Maßnahme notwendig um am Arbeitsleben teilzunehmen bzw. zur Gleichstellung behinderter Menschen, ist mit dem Rehaträger zu klären, welche Kosten er übernimmt.

Stiftungen

Einige Stiftungen bieten finanzielle Unterstützung.

Sozialamt

Menschen mit geringem Einkommen können Unterstützung beim Sozialamt beantragen.



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Steuerlicher Aspekt

In der Regel ist es so, dass Sie Renovierungs- und Umbaumaßnahmen an vermieteten Objekten steuerlich geltend machen können.

Aber auch ein Einbau eines Treppenlifts oder Aufzugs im selbst genutzten Haus kann steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem können die Lohnkosten von Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.

Sprechen Sie deshalb unbedingt Ihren Steuerberater an, welche Kosten Sie bei der Steuer ansetzen können.

Quelle: KfW-Förderbank – Programm 455

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