Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau

Zuschüsse und Fördergelder für barrierefreien Umbau
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bzw den behindertengerechter Wohnungsumbau für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen

Nutzen Sie Zuschüsse und Fördergelder, um Ihren barrierearmen Umbau oder Neubau leichter zu finanzieren.

Jetzt neu bei uns Kostenlose Fördergeldberatung. Wir helfen Ihnen, die richtige Förderung bzw. beste Zuschussmöglichkeit zu finden. Rufen Sie uns einfach unter 07195 982 9999 an oder füllen Sie das Formular aus, wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden

In der Regel sind bestehende Wohnungen und Häuser nicht auf Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgerichtet. Wer denkt auch schon in jungen Jahren daran, dass die Mobilität und Bewegungsfähigkeit einmal stark eingeschränkt sein können. Kommt es dann zu einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung, erkennt man schnell, dass die Wohnräume den neuen Lebensumständen angepasst werden müssen.

Doch behindertengerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen können sehr viel Geld kosten. Deshalb sollten Sie jede Möglichkeit nutzen, Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen zu erhalten. Ich habe für Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen zusammengestellt, damit Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wo Sie sich informieren können.

Doch bevor Sie loslegen mit planen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie für die Umbau- oder Neubaumaßnahmen nicht Hilfe für die Planung in Anspruch nehmen.

Wer hilft bei der Planung des barrierefreien Umbaus/Neubaus?

Elektrischer Rollstuhl, blitzschnell gefaltet

Wer neu baut, hat vielleicht das Glück, dass er einen guten Architekten hat, der sich mit barrierefreiem oder barrierearmen Bauen und Umbauen auskennt und Sie gut beraten kann. Zusätzlich gibt es aber auch hier noch einige andere Ansprechpartner, die Ihnen ganz gezielt weiterhelfen können.

  • Pflegestützpunkte helfen bei der Planung.
  • Beratungsstellen oder Seniorenbüros von Kommunen, Städten oder Landkreisen bieten ebenfalls Termine an, um Sie bei der Planung für Ihr barrierefreies Bauvorhaben zu unterstützen.
  • Wohnberater unterstützen Sie bei der Planung rund um den Umbau oder Neubau eines Hauses und auch über die Beschaffung von Zuschüssen und Fördergeldern.
  • Handwerker, wie zum Beispiel Sanitärfachbetriebe, Installateure usw. können ebenfalls bei der Beratung helfen. Diese sind jedoch immer auf ihr eigenes Gewerk spezialisiert und planen deshalb nicht gewerkeübergreifend. Bei größeren Umbaumaßnahmen ist es deshalb sinnvoller, sich Rat bei Wohnberatungen zu holen.
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Wohnungsanpassung: Welche Zuschüsse und Fördergelder gibt es?

Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig oder aufgrund einer Behinderung bewegungseingeschränkt. Doch leider gibt es in Deutschland noch viel zu wenig barrierereduzierten oder barrierefreien Wohnraum.

Damit Menschen mit Handicap so lange wie möglich alleine zu Hause wohnen bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung übersiedeln müssen, gibt es diverse Förderungsprogramme für barrierefreies Bauen und Modernisieren. Diese unterscheiden sich in Form von Darlehen bzw. Zuschüssen.

Die KfW-Bank bietet zum Beispiel Förderungen in Form von Darlehen UND von Zuschüssen an.

Ich möchte Ihnen hier einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten und die unterschiedlichen Träger aufzeigen. Diese Liste hat selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen über die Pflegekasse

An erster Stelle möchte ich die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (korrekt heißt dieser Zuschuss: Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) von der Pflegekasse erwähnen. Menschen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 erhalten pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie diese Förderung beantragen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“.

2. Wohnungsbauförderung von Bund, Ländern und Kommunen

Bund, Länder und die Kommunen legen regelmäßig eigene Wohnungsbauförderungsprogramme auf, die nicht mit der KfW-Bank zusammenhängen. Die Länder entscheiden selbst, welche Wohnbauprogramme zur Wohnraumanpassung und in welche Höhe aufgelegt werden.

3. Förderung durch die KfW-Bank

Über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es unter anderem Zuschüsse für alters- und behindertengerechtes Wohnen. Lesen Sie weiter unten wie Sie die Zuschüsse für alters- und behindertengerechtes Wohnen beantragen können.

Mehr über die Höhe der Zuschüsse bzw. wer diese beantragen kann, erfahren Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.

4. Leistungen von Rehabilitationsträgern

Für Menschen mit einer Behinderung sind auch die Rehabilitationsträger wie die

  • Bundesagentur für Arbeit, die
  • gesetzliche Unfallversicherung und
  • Rentenversicherung, die
  • Jugendhilfe- und die
  • Sozialhilfeträger (Sozialamt), das
  • Versorgungsamt sowie die
  • Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge

die richtigen Ansprechpartner. Die Rehabilitationsträger können unter gewissen Voraussetzungen für Förderzuschüsse in Frage kommen, da sie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbringen müssen. Nachzulesen im Gesetzestext § 55 Abs. 2 Ziffer 5 SGB IX – „Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht“.

Gesetzliche Unfallversicherung

Wer durch eine Berufskrankheit bzw. einen Arbeits- oder Wegeunfall eine dauerhafte Behinderung zurückbehalten hat, kann über die gesetzliche Berufsunfallversicherung die sogenannte Wohnungshilfe erhalten. Welche Maßnahmen gefördert werden und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, lesen Sie bitte in diesem Beitrag nach „Berufsunfall: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt Kosten für Umzug und Umbau

Übrigens: Auch pflegende Angehörige können während der Pflege einen Unfall erleiden. In der Regel sind Sie dann entsprechend über die Pflegekasse unfallversichert.

5. Sonstige Förderprogramme

Sonstige Förderprogramme gibt es zum Beispiel bei Stiftungen oder bei der Aktion Mensch.

6. Steuerliche Abzugsfähigkeit

Zuletzt muss natürlich noch die steuerliche Abzugsfähigkeit erwähnt werden. Kosten, die Sie selbst übernehmen mussten, können unter gewissen Voraussetzungen bei der Steuer berücksichtigt werden. Sprechen Sie dazu unbedingt VOR Beginn der Umbau- oder Neubaumaßnahmen Ihren Steuerberater an.

Für welche Baumaßnahmen gibt es KfW Förderung?

Es werden sehr viele Einzelmaßnahmen finanziell bezuschusst. Die Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung sind in 7 Gruppen unterteilt.

Hier die wichtigsten Maßnahmen aus diesen Gruppen

1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  • Erstellen von Wegen zum Haus, zur Terrasse oder Garage usw.
  • Umbau und Schaffung von altersgerechten PKW-Abstellplätzen, Carports usw., Abstellplätze für Rollatoren, Rollstühle, Elektromobile usw.
  • Erstellung von schwellen- und stufenlosen Wegen
  • Gute Beleuchtung an den Wegen incl. Elektroinstallation

2. Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Einbau von Türspionen, (Bild)-Gegensprechanlagen, Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Erstellen von Wetterschutzmaßnahmen wie z.B. Überdachungen

3. Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Einbau von Treppenliften
  • Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren
  • Stufenmarkierungen und Stufenausleuchtungen

4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau

  • Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Bauliche Veränderungen von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
  • Abbau von Türschwellen
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
  • Einbau von rutschfestem oder rutschhemmendem Fußboden/-belag
  • Maler-, Putz- oder Estricharbeiten

5. Badumbau

6. Sicherheit, Orientierung, Kommunikation

  • Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen

7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen

Mehr zu diesen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt der KfW-Bank.

Wo wird der Antrag auf KfW Förderung gestellt?

Ihren Antrag auf Investitionszuschuss stellen Sie direkt bei der KfW-Bank in Berlin. Um die Zuschüsse zu erhalten, muss der Antrag VOR Beginn der Baumaßnahme gestellt und genehmigt werden.

Kann zusätzlich zum Zuschuss auch ein Kredit über die KfW Förderung beantragt werden?

Wer Förderung über die KfW-Bank möchte, kann für EINE MASSNAHME entweder

  • einen Zuschuss über das Förderprogramm 455 ODER
  • einen zinsgünstigen Kredit über das Förderprogramm 159 beantragen.
  • Beides – also Zuschuss und zinsgünstiger Kredit – über die KfW-Bank geht nicht.

Anders sieht es aus, wenn zwei verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Wer also einen Aufzug oder Treppenlift einbauen lässt und gleichzeitig Treppen zum Haus abbaut und einen mit einem Rollstuhl befahrbaren Weg einbaut, hat zwei Maßnahmen.

Das bedeutet bei diesem Beispiel:

  • Für den Einbau des Treppenlifts wird der Zuschuss über das Programm 455 beantragt.
  • Für den Umbau Treppe zu befahrbarem Weg wird ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 159 beantragt.
  • Oder umgekehrt

Kann zusätzlich auch ein Zuschuss über die Pflegekasse beantragt werden?

Wer einen Pflegegrad (Pflegestufe) hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen.

Es ist allerdings NICHT möglich, eine Umbaumaßnahme von der Pflegeversicherung bezuschussen zu lassen und gleichzeitig eine KfW Förderung zu erhalten. Es gibt hierfür keine Kombinationsmöglichkeit sondern nur ein „entweder/oder“.

Es ist also eine Rechenaufgabe, mit welcher Art Zuschuss Sie am günstigsten wegkommt.

Welche Umbaumaßnahmen werden bezuschusst?

Von welchem Leistungsträger Sie welche Kosten und in welcher Höhe erstattet bekommen, ist immer abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Sie müssen sich hier gut durchlesen und beraten lassen. Zu den Umbauarbeiten zum Abbau von Barrieren gehören unter anderem folgende Arbeiten (dies ist nur ein Auszug und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Barrierefreie Außengestaltung

Zur behindertengerechten Außengestaltung gehören zum Beispiel die Umgestaltung oder Neuanlage des Garten- und Terrassenbereichs sowie der Zufahrten zum Haus/zur Wohnung gehören zu den bezuschussungsfähigen Kosten.

  • Barrierefreies Anlegen oder umgestalten von Wegen und Treppenaufgängen
  • Erstellung von überdachten Abstellplätzen für PKW, Rollstühle oder Elektromobile
  • Erstellen von Balkon, Terrasse oder Loggia bzw. deren Zugänge
  • Erstellen einer Überdachungen von Freisitz, Terrasse usw.

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Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des Wohnraums

Damit eine Wohnung im Ernstfall behindertengerecht wird, sind meist viel mehr Arbeiten nötig als man im ersten Moment glaubt. Deshalb werden auch diese Maßnahmen subventioniert:

  • Verbreiterung von Türen
  • Einbau neuer Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich
  • Verbreiterung von Fluren
  • Wanddurchbrüche zur Vergrößerung von einzelnen Räumen und damit Schaffung von mehr Bewegungsfläche

Umbau Küche / barrierefreie Küche

Barrierefreie Küchen kommen häufig bei Rollstuhlfahrern zur Ausführung. Die Küchenbauteile müssen dann entweder höhenverstellbar sein oder mit dem Rollstuhl unterfahrbar. Aber auch alle anderen notwendigen Arbeiten für eine behindertengerechte Küche wie auch die räumliche, benutzerfreundliche Anpassung sind mit Zuschüssen finanzierbar. Auch hier ist es ganz wichtig, eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.

Umbau Bad

Das Badezimmer ist der Raum, wo in der Regel die meisten Umbauarbeiten für ein behindertengerechtes Bad anfallen. Für das sichere Duschen, Baden und dem gefahrlosen Gang zur Toilette sind nicht nur Hilfsmittel sondern auch oft Anpassungen der Badewanne und Duschtasse nötig.

Mein Tipp! Bitte beachten Sie, dass Hilfsmittel wie Sitzerhöhungen für WCs, Haltestanden für Dusche und Bad, Badewannenlifte usw. in der Regel Hilfsmittel sind die entweder von der Pflegekasse oder der Krankenversicherung bezahlt werden. Verbrauchen Sie deshalb Ihr Förderbudget nicht für Hilfsmittel, die Sie auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bezahlt bekommen.


Oma kann wieder alleine duschen
Umbau Wanne zur Dusche in 1 Tag
Bis zu 4.000 Euro Zuschuss


Je nach Grad der Behinderung und Bewegungseinschränkung können für folgende Wohnraumanpassungen im Bad Förderungen beantragt werden.

  • Rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen und Bodenbeläge im Bad oder dem Duschbereich.
  • Höhenverstellbare WCs oder elektrische Toilettenlifter
  • Barrierearme Sanitärarmaturen
  • Maßnahmen zur Änderung der Raumaufteilung. Hier werden zum Beispiel auch Wanddruchbrüche für das Zusammenlegen von zwei Räumen bezuschusst, um mehr Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer zu erreichen.

Weitere förderfähige Umbaumaßnahmen für das Badezimmer

Höhenverstellbare bzw. unterfahrbare Waschbecken: sind nicht nur für Rollstuhlfahrer geeignet, sondern auch für ältere Menschen, die sich zum Waschen auf einen Hocker setzen müssen. Ideal für Senioren und Menschen mit Behinderung sind auch Waschbecken mit integrierten Handgriffen um sich leichter aus der Sitzposition vor dem Waschbecken in eine aufrechte Position bringen zu können.

Umbau Wanne zur Dusche


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Oftmals ist das Baden mit einer körperlichen Einschränkung nicht mehr möglich und die Badewanne muss zu einer Dusche umgebaut werden. Eine kostengünstige Alternative zu einer Komplettsanierung des Bades ist der „Umbau Wanne zur Dusche“. Es ist kein Austausch von Fliesen notwendig und der Umbau erfolgt in der Regel innerhalb von 1 Arbeitstag. Je nach Höhe des vorhandenen Badezimmerbodens kann damit auch ein bodengleicher Duschplatz geschaffen werden.

Unter anderem können dafür die Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernden Maßnahme von maximal 4.000 Euro verwendet werden. Wer keinen Pflegegrad hat, kann auch andere Fördermittel in Anspruch nehmen.

Bezugsquelle: Umbau Wanne zur Dusche

Nachträglicher Einbau einer Badewannentüre

Badewannentüre: Nachträglicher Einbau
Nachträglicher Einbau einer Badewannentüre

Wer nicht ganz auf sein Badevergnügen verzichten möchte, hat auch die Möglichkeit, sich in seine bestehende Badewanne nachträglich eine barrierenreduzierte Badewannentüre einbauen zu lassen. Damit wird die Einstiegshöhe in die Badewanne beachtlich reduziert und die Sturzgefahr wesentlich vermindert.

Der nachträgliche Einbau einer Badewannentüre kann ebenfalls innerhalb von wenigen Stunden durchgeführt werden. Mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten Sie auch für diese Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse

Bezugsquelle: Nachträglicher Einbau Badewannentüre

Teil- oder Komplettsanierungen von Bädern

Perfekter Umbau eines modernen schönen Bades nach der Sanierung
Perfekter Umbau eines modernen schönen Bades nach der Sanierung

Auch die komplette oder teilweise Sanierung des Bads kann mit Zuschüssen finanziert werden. Voraussetzung ist auch hier in den meisten Fällen, dass die Badsanierung behindertengerecht ausgeführt wird. Lassen Sie sich bei der Badplanung unbedingt von einem Fachmann beraten. Sie sollten dabei nicht nur Ihre jetzige Pflegesituation sehen, sondern auch berücksichtigen, dass die körperlichen Einschränkungen noch zunehmen.

Unser Partner bietet ein Rund-um-Sorglos-Paket an. Er hilft Ihnen bei der Planung, macht Ihnen Vorschläge, hilft bei den Anträgen und koordiniert und überwacht die Arbeiten und geht in Vorfinanzierung.

Bezugsquelle: Komplett- oder Teilsanierung Bad

Antiruschbeschichtung

Antirutschbeschichtung: Ein nasser Boden ist eine große Sturzgefahr auch für ältere Menschen
Ein nasser Boden in Bad und Dusche ist gerade auch für ältere Menschen eine große Sturzgefahr. Eine Antirutschbeschichtung kann Abhilfe schaffen.

Manchmal ist das Problem im Bad einfach nur die rutschigen Fliesen. Da ist kein großer Umbau notwendig. Sie müssen auch nicht gleich den Bodenbelag entfernen lassen oder eine neue Dusche einbauen lassen. Die Anti-Rutschbeschichtung kann auf Fliesen, in Badewannen oder Duschtassen aufgebracht werden, aber auch auf allen anderen Fußbodenbelägen.

Bezugsquelle: Anti-Rutschbelag


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Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift sind u.a. abhängig:
1. Von der Anzahl der zu überwindenden Stockwerke.
2. Ob die Treppe gerade oder gewendelt ist
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Treppen überwinden

Um in eine Wohnung zu gelangen, ist es fast immer notwendig, Treppen zu überwinden. Sei es im Außenbereich wie zum Beispiel Aufgangstreppen oder im Innenbereich das Treppenhaus. Wer nicht den Idealzustand, also eine treppenlos begehbare Wohnung hat, kann Treppenlifte, Plattformlifte oder auch Aufzüge bezuschusst bekommen.

Unser Tipp:
Mit der Treppensteighilfe von unserem Partner Topro, benötigen Sie keinen Treppenlift, reduzieren jedoch die Sturzgefahr um ein Vielfaches. Hier mehr erfahren über die Treppensteighilfe von Topro.

Rollstuhlrampen/Treppenrampen

Eine kostengünstige Variante zum Überwinden von Treppen sind Rollstuhlrampen. Sie können flexibel in der Länge verstellt werden und sind geeignet für Rollstühle, Rollatoren, Elektromobile usw. und sind anwendbar zum Überwinden von Stufen, Schwellen und Bordsteinen. Allerdings sind sie weder für längere Treppenabschnitte noch für gewendelte Treppen geeignet.

Bordsteinkanten-Rampen

Bordsteinkanten-Rampen sind geeignet für den dauerhaften Verbleib der Rampen an Hofeinfahrten und Bordsteinkanten. Mit diesen Rampen ist es gehandicapten Personen möglich, mit dem Rollator, Elektromobil oder dem Rollstuhl bequem ins Haus zu gelangen.

Hublifte

eignen sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich für das Überwinden von geringen Höhenunterschieden. Durch die hohe Tragkraft von bis zu 260 Kilogramm können auch Elektrorollstühle damit transportiert werden.

Bezugsquelle: Hublifte für innen und außen

Plattformlifte

haben im Gegensatz zum herkömmlichen Treppenlift den Vorteil, dass sie direkt mit dem Rollstuhl befahrbar sind. Somit können Rollstuhlfahrer problemlos im Haus von einer Etage in die andere gelangen. Plattform-/Rollstuhllifte werden individuell angefertigt und sind sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich geeignet.

Bezugsquelle: Plattformlifte für innen und außen

Sitzlifte

sind die häufigste Form von Treppenliften und sind geeignet für Menschen, die noch selbstständig etwas gehen können, denen aber insgesamt das Überwinden von Treppen aufgrund gesundheitlicher Probleme große Schwierigkeiten bereitet.

Die platzsparenden Sitzlifte können auch in engen Treppenhäusern eingebaut werden.

Bezugsquelle: Sitzlifte

Homelifte und Senkrechtlifte

sind je nach Ausführung für den Innen- und Außenbereich geeignet. Im Außenbereich können Homelifte – bei Bedarf sogar über mehrere Etagen hinweg – direkt am Haus angebracht werden. Im Innenbereich wird der platzsparende Senkrechtlift mittels eines Deckendurchbruchs über die Etagen hinweg installiert.

Senkrechtlifte können auch mit dem Rollstuhl befahren werden.

Bezugsquelle: Senkrechtlifte + Homelifte


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Wie wird eine Förderung beantragt?

Das ist ganz unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden. Sobald Sie die für Sie passende Förderung gefunden haben, müssen Sie in den Statuten nachlesen, was zu beachten ist und wie Sie den Antrag stellen.

Voraussetzungen, um Zuschüsse oder Fördergelder zu erhalten

Auch hier gibt es ganz unterschiedliche Bedingungen. Leider bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich durch die einzelnen Angebote durchzuarbeiten und zu prüfen, welche Förderung für Sie in Frage kommt.

Gibt es Fördermaßnahmen für Mietwohnungen?

Wer seine Mietwohnung barrierefrei umbauen möchte, muss diesen als erstes mit dem Vermieter klären. Allerdings darf er die Umbaumaßnahmen nicht so einfach ablehnen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen muss in der Regel der Mieter tragen. Fördergeld und Zuschüsse gibt es meist auch für Mieter.

Fazit

Wichtig ist, dass Sie prüfen, welche Erstattungen, Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen Sie bekommen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Füllen Sie das unten stehende Formular aus, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Informieren Sie sich vor den Umbau- oder Neubaumaßnahmen bei Wohnberatern, den Pflegestützpunkten oder den kommunalen Beratungsstellen vor Ort.

Heben Sie alle Belege und Rechnungen auf, um Ihre Ausgaben gegenüber dem Kostenträger belegen, bzw. nicht übernommene Kosten bei der Steuer geltend machen zu können.

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Der Fördergelder-Dschungel ist fast nicht zu durchschauen. Gerne helfen wir Ihnen und zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihren barrierearmen Umbau oder Neubau gibt.

Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos für Sie. Telefon 07195 / 982 9999.


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Quelle Bildmaterial: Fotolia #103598097 © Stockfotos-MG

3 Antworten auf „Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau“

Im Regelfall beträgt der Zuschuss für die sogenannten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 €. Den Antrag können Sie bei der Pflegekasse stellen, ab dem Pflegegrad 1 besteht bereits ein Anspruch darauf.

Ich muss meine Toilette umbauen lassen.
Ich habe pflegestufe 2.
Ich benötige eine japanische Wasch Toilette da ich nicht im Stande bin mich selber zu reinigen.
Was kann ich da erwarten?

Hallo
Auch wenn es schön ist, dass der altersgerechte, oder behindertengerechte Umbau eines Bades in einer Mietwohnung mit 4000 Euro unterstützt wird. Der Vermieter muss dem nicht nur zustimmen, er kann auch verlangen, dass das Bad wieder zurückgebaut wird. und das kostet wiederum ….. viel Geld. Und das muss man dann ohne finanzielle Unterstützung bezahlen. Während “Kleine Vermieter” auf den Rückbau auch gerne mal verzichten, interessiert das die Großen Wohnungsbauunternehmen nicht. Im Konkreten Fall hat ein Wohnungsbauunternehmen in Hannover den Umbau durch die eigene Sanitärfirma (!) genehmigt. Jedoch bekommen das über 80 Jahre alte Ehepaar keine Garantie, das Sie das Bad nicht auf eigene Kosten zurück bauen können. Also bleibt es so, wie es ist, da das Geld für den Rückbau nicht da ist.
Fazit: Der Staat macht etwas, denkt aber mal wieder nicht bis zu Ende.

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