
Zuzahlung zum Hilfsmittel
Wer krank oder pflegebedürftig ist oder eine Behinderung hat, braucht nicht nur Medikamente sondern oft auch Hilfsmittel.
Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollatoren, Pflegebetten, Badewannenlifter oder höhenverstellbare Toilettensitze. Aber wer muss für die Kosten der Hilfsmittel aufkommen?
Müssen die Kosten von den Patienten komplett selbst übernommen werden oder wird auch hier nur eine Zuzahlung für Hilfsmittel geleistet, ähnlich den Zuzahlungen für Medikamente?
Das Wichtigste im Überblick
Wie hoch ist die Zuzahlung für Hilfsmittel
Wer ein Hilfsmittel benötigt und dieses von der Krankenkasse/Pflegekasse genehmigt wurde, muss es nicht komplett selbst bezahlen. Für gesetzlich Krankenversicherte fällt lediglich eine Zuzahlung an.
Für technische Hilfsmittel haben Sie eine Zuzahlung von 10 % zu leisten,
- jedoch eine maximale Zuzahlung von 10 Euro pro Hilfsmittel,
- bzw. eine Mindestzuzahlung von 5 Euro pro Hilfsmittel.
- Es sei denn, das Hilfsmittel kostet weniger als 5 Euro, dann muss dieses selbst bezahlt werden.
Rechenbeispiel
Herr Lang benötigt als Hilfsmittel
- einen Stockhalter für 14 Euro (siehe B),
- einen Badewannenlift für 290 Euro sowie (siehe A)
- einen Trinkbecher für 4,90 Euro (siehe C)
Daraus ergibt sich folgende Zuzahlung:

Für alle drei Hilfsmittel muss Herr Lang nun insgesamt 19,90 Euro bezahlen.
Die Zuzahlung bezieht sich für alle Hilfsmittel aus dem Sanitätshaus, der Apotheke, dem Akustiker und anderen Hilfsmittellieferanten.
Wer muss Zuzahlungen zu den Hilfsmitteln leisten
Es müssen alle Versicherten über 18 Jahre eine Zuzahlung leisten.
Wurde allerdings die Belastungsgrenze, die bei 2 % des Jahresbruttoeinkommens bzw. bei chronisch kranken Menschen bei 1 % des Jahresbruttoeinkommens liegt erreicht, können Sie eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Gut zu wissen ⇒ Die Zuzahlungsbefreiung erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden. Wird die Zuzahlungsbefreiung nicht beantragt, müssen Sie weiterhin die Zuzahlungen leisten.
Meine Empfehlung: Bewahren Sie alle Rechnungen und Quittungen gut auf.
Gibt es einen „Standard“ für Hilfsmittel
Alle genehmigungsfähigen Hilfsmittel sind im Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet. Die Hilfsmittel sind hier genau deklariert inklusive Name des Herstellers, Artikelbezeichnung usw.
Wer mit dem genehmigten Hilfsmittel nicht einverstanden ist und eine andere Ausführung möchte, hat zwei Möglichkeiten, ein höherwertigeres Hilfsmittel zu bekommen:
- Sie können mit Ihrer Krankenkasse verhandeln und erklären, aus welchem Grund für Sie ein teureres Hilfsmittel nötig ist. Geht die Krankenkasse darauf ein, werden Sie auch ein teureres Hilfsmittel verordnet bekommen.
- Sieht die Krankenkasse keine Notwendigkeit für ein höherwertigeres Hilfsmittel, müssen Sie die Differenz selbst zuzahlen.
Beispiel
Wer ein Pflegebett benötigt, kann dies als Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragen. In der Regel erhalten Sie ein Standard-Pflegebett inklusive einer Standard-Matratze. Neigen Sie dazu, sich schnell wund zu liegen und es besteht die Gefahr für ein Dekubitusgeschwür könnten Sie beantragen, dass Sie eine Dekubitusmatratze (Anti-Dekubitusmatratze) erhalten.In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über Pflegematratzen.
Mein Lese-Tipp: Wie wird ein Pflegebett beantragt
Würde die Kasse keine Notwendigkeit erkennen und deshalb dieses Hilfsmittel ablehnen, müssten Sie die Differenz zwischen der Standard-Matratze und der Dekubitusmatratze selbst zuzahlen.
Wer hat Anspruch auf Hilfsmittel
Gemäß § 33 Abs. 1 SGV V sollen Hilfsmittel den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine Behinderung ausgleichen.
Das bedeutet, wenn Sie für Ihre Erkrankung oder Behinderung aus den oben genannten Gründen ein Hilfsmittel benötigen, können Sie das Hilfsmittel über Ihren Arzt mit einer entsprechenden Begründung beantragen. Er wird Ihnen eine Verordnung/ein Rezept ausstellen.
Die Entscheidung, ob Sie das Hilfsmittel erhalten oder nicht, liegt letztendlich bei der Krankenversicherung.
Wurde ein Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie das Recht Widerspruch oder Klage einzureichen.
Können die Zuzahlungen von der Steuer abgesetzt werden
Krankheitskosten und Pflegekosten können von der Steuer abgesetzt werden. Darunter fallen auch die Zuzahlungen für Hilfsmittel. Ich habe Ihnen eine Auflistung, welche Pflege- und Krankheitskosten Sie steuerlich geltend machen können, zusammengestellt.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia #53643151 © Stiefi
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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