Pflegewissen “C” – zur häuslichen Pflege

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Die Beiträge dieses Blogs sind alle alphabetisch nach Themen sortiert. Wenn Sie etwas zum Thema Häusliche Pflege suchen, klicken Sie auf “H“, wenn Sie eine Checkliste suchen, klicken Sie bitte das “C” an.

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Coronavirus

Das Coronavirus COVID 19 hält seit 2019 die Welt in Atem. Die Ansteckungsgefahr ist sehr hoch. Um die Übertragung zu minimieren, sollen die Menschen so gut wie möglich zu Hause bleiben.

Checklisten

So wie wir im täglichen Leben Checklisten benötigen, so benötigen wir das bei der häuslichen Pflege erst recht. So vieles ist zu beachten, manche Dinge – wie zum Beispiel einen Pflegegrad beantragen oder eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen aussuchen – macht man nur einmal. Deshalb sind Checklisten hilfreich um nichts zu vergessen. Sie erhalten hier eine große Auswahl an Checklisten, um sich die Aufgaben in der Pflege zu erleichtern

Chronisch krank

Bei Zuzahlungen für Medikamente, Klinkaufenthalte, Reha- und Physiomaßnahmen usw. ist für alle gesetzlich Versicherten eine maximale Belastungsgrenze von 2 % vom Jahresbruttoeinkommen festgeschrieben. Das bedeutet, wer mehr als 2 % seines Familien-Einkommens für die Zuzahlungen ausgegeben hat, kann sich diese zuviel bezahlten Kosten bei der Krankenkasse wieder zurückholen. Dafür müssen jedoch die Rechnungen und Einkommensnachweise gesammelt und vorgelegt werden.

Wer chronisch krank ist, hat in der Regel viel höhere Kosten für Zuzahlungen. Um diesen Personenkreis zu entlasten, sind die Zuzahlungen bei chronisch kranken Menschen auf 1 % des Bruttojahreseinkommens beschränkt.

Egal ob Sie chronisch krank sind und nur maximal 1 % der Zuzahlungen oder ob Sie regulär maximal 2 % der Zuzahlungen selbst bezahlen müssen – jedes Mal gilt: Sie müssen die Zuzahlungsbefreiung selbst beantragen. Die Krankenkasse kommt also nicht auf Sie zu.

Ob Sie die maximale Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie über meinen kostenlosen Zuzahlungsrechner ausrechnen lassen.

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Quelle Bildmaterial: Beier # © Beier GmbH 

2 Antworten auf „Pflegewissen “C” – zur häuslichen Pflege“

Ja, eine pflegebedürftige Person kann von einem Familienmitglied betreut und gepflegt werden. Gerade für die Betreuung sollte eine Betreuungsvollmacht vorliegen.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Betreuung und Betreuungsvollmacht.

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