
Wer einen Pflegegrad oder die Umgruppierung in einen höheren Pflegegrad beantragt, wird in der Regel einer MDK Begutachtung unterzogen. Um alle Antragsteller gleich zu behandeln, erfolgt die MDK Begutachtung durch ein standardisiertes Begutachtungssystem, das in verschiedene Bewertungs-Module aufgeteilt ist. Jedes Modul ist einem eigenen Lebensbereich des täglichen Lebens zugeordnet.
Bei diesem Begutachtungsinstrument „gilt die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit“.
Das Wichtigste im Überblick
- Wie läuft nun eine MDK Begutachtung durch den Gutachter/in ab
- Wie wird die Selbstständigkeit bewertet
- Welche Lebensbereiche fließen in die MDK Begutachtung ein
- Kurzübersicht der Module
- Gesamtübersicht aller Module und Untergruppen
- Wie wird aus den Daten des Gutachtens ein Pflegegrad
- Fazit zur MDK Begutachtung
- Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Wie läuft nun eine MDK Begutachtung durch den Gutachter/in ab
Wer noch keine Einstufung in einen Pflegegrad hat, muss diesen bei seiner Pflegekasse beantragen. Wer eine Höherstufung seines Pflegegrades möchte, muss dies ebenfalls bei der Pflegekasse beantragen.
Um beurteilen zu können, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder eine Höherstufung des Pflegegrades gerechtfertigt ist, findet durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) eine Begutachtung statt. Fachlich korrekt heißt dieser Vorgang „Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“. Sie erhalten von der Pflegekasse rechtzeitig den Termin zur MDK Begutachtung mitgeteilt.
Bei einer Begutachtung durch den MDK können Sie sich darauf einstellen, dass folgende Punkte abgefragt und erfasst werden.
- Erfassung der persönlichen Daten des Antragstellers
- Erfassung der momentanen Pflegesituation
- Befragung zum Gesundheitszustand, Krankheiten, körperlichen Beeinträchtigungen, Vorlage von Arzt- und Krankenhausberichten usw.
- Auflistung der vorhandenen Hilfsmittel und deren Nutzung
- Erfassung der Versorgungs- und Wohnsituation
Wie wird die Selbstständigkeit bewertet
Die zu begutachtende Person wird danach beurteilt, wie selbstständig sie ist. Entsprechend der Selbstständigkeit wird jede Frage mit Punkten bewertet. Je selbstständiger eine Person ihr tägliches Leben noch bestreiten kann, umso weniger Punkte gibt es. Es wird dann auch ein dementsprechend niedrigerer Pflegegrad erteilt.
Definition | Punkte |
---|---|
Selbstständig …ist, wer eine Handlung ohne fremde Unterstützung durchführen kann. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln erledigen kann. | 0 Pkt. |
Überwiegend selbstständig …ist, wer den größten Teil der Handlungen selbstständig durchführen kann und für die Pflegeperson nur ein geringer Pflegeaufwand besteht. | 1 Pkt. |
Überwiegend unselbstständig …ist, wer zwar noch über gewisse Ressourcen verfügt, aber Aktivitäten nur noch zu einem geringen Teil selbstständig durchführen kann. Die Pflegeperson muss vielfach anleiten und motivieren. | 2 Pkt. |
Unselbstständig …ist, wer die Handlungen nicht ausführen kann und auch keine Ressourcen mehr vorhanden sind. Es reicht nicht aus, wenn die Pflegeperson motiviert oder anleitet. Die Aktionen müssen nahezu komplett von der Pflegeperson übernommen werden. | 3 Pkt. |
Anzeige
Unterstützung beim Beantragen eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung bei der Höherstufung eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung beim Widerspruch gegen einen falschen Bescheid anfordern
Welche Lebensbereiche fließen in die MDK Begutachtung ein
Im Begutachtungsverfahren durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) fließen 6 bzw. 8 Module/Lebensbereiche in die Bewertung mit ein. Die Module 7 und 8 sind nicht für die Bewertung des Pflegegrades gedacht sondern für Empfehlungen des MDKs für Reha- oder Therapiemaßnahmen usw.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.
Kurzübersicht der Module
Bei der unten stehenden Kurzübersicht sehen Sie, welche Lebensbereiche durch den MDK bewertet werden. Steht bei Ihnen eine MDK Begutachtung an, sollten Sie sich jedoch die Komplettübersicht zu den Modulen anschauen, damit Sie wissen, was bewertet wird. Damit können Sie sich schon etwas auf den Besuch des Gutachters des MDKs vorbereiten.
Modul 1 – Mobilität | Wie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern? |
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | Wie findet sich der Mensch mit Hilfe anderer örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen |
Modul 3 – Verhalten und psychische Problemlagen | Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten? |
Modul 4 – Selbstversorgung | Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken? |
Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und der Behandlungen, z.B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel? |
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen? |
Quelle: MDK Nordrhein
Hier nun die Komplettübersicht der Module. Diese ist vor allem geeignet, um sich bestens auf die Fragen des MDKs vorzubereiten.
Gesamtübersicht aller Module und Untergruppen
Für die MDK Begutachtung zählen folgende Begutachtungsrichtlinien (BRi)
Modul 1 – Mobilität
Hier geht es nur um die Einschätzung, ob eine Person ohne fremde Hilfe eine Körperhaltung einnehmen bzw. wechseln kann bzw. ob sie sich fortbewegen kann
Achtung: Selbstständig ist auch jemand, der sich nur mit Hilfsmitteln (ohne fremde personelle Hilfe) bewegen kann. Wer sich ohne fremde Hilfe mit einem Rollator oder Rollstuhl bewegen kann, gilt als selbstständig:
Position | Beschreibung |
4.1.1 | Positionswechsel im Bett |
4.1.2 | Halten einer stabilen Sitzposition (z.B. auf Stuhl oder Bett) |
4.1.3 | Umsetzen (z.B. von einem Bett auf einen Rollstuhl) |
4.1.4 | Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs |
4.1.5 | Treppensteigen (Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen) |
4.1.6 | Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine |
Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
In diesem Modul wird nicht die Aktivität bewertet sondern die geistige Funktion. Es wird bewertet, ob eine geistige Fähigkeit
- vorhanden,
- größtenteils vorhanden,
- in geringem Maße vorhanden oder,
- nicht vorhanden
ist.
Position | Beschreibung |
4.2.1 | Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld (z.B. von Familienmitgliedern, Pflegepersonal, Freunde und Bekannte) |
4.2.2 | Örtliche Orientierung (Erkennen der eigenen Wohnung und Räumlichkeiten, sowie der außerhäuslichen Örtlichkeiten) |
4.2.3 | Zeitliche Orientierung (Umgang mit Uhrzeit, Jahreszeiten, Tageszeiten) |
4.2.4 | Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen (Wichtige Ereignisse aus dem Kurzzeit- bzw. Langzeitgedächtnis) |
4.2.5 | Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen (z.B. den Tisch decken, sich anziehen) |
4.2.6 | Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben (Das Treffen von folgerichtigen und geeigneten Entscheidungen. Z.B. Anziehen von Wintermantel und Stiefel, wenn es draußen kalt ist.) |
4.2.7 | Verstehen von Sachverhalten und Informationen (Aufnehmen und verstehen von Alltagssituationen. Z.B. das Lesen und Verstehen eines Zeitungsarktikels) |
4.2.8 | Erkennen von Risiken und Gefahren |
4.2.9 | Mitteilen von elementaren Bedürfnissen (Person kann sich bemerkbar machen bei Hunger, Durst, Schmerzen, Kälte usw. Es reichen auch Mimik, Laute oder Gestik aus, um sich mitzuteilen.) |
4.2.10 | Verstehen von Aufforderungen (Fähigkeit, Aufforderung zu alltäglichen Grundbedürfnissen zu verstehen / Z.B. Aufforderung den Tisch zu decken, zu essen oder sich zu waschen.) |
4.2.11 | Beteiligen an einem Gespräch (Fähigkeit, den Sinn eines Gespräches aufzunehmen und zu verstehen sowie sich am Gespräch zu beteiligen) |
✔ Kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro mtl.
Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung benötigen. Es wird die Häufigkeit der benötigten Hilfe erfasst.
Position | Beschreibung |
4.3.1 | Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (Unbeaufsichtigtes Verlassen der Wohnung (Hin- oder Weglauftendenz), Unruhezustände, Rastlosigkeit) |
4.3.2 | Nächtliche Unruhe (Nächtliches Umherirren, Umkehr Tag-Nachtrhythmus) |
4.3.3 | Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten (Selbstverletzung) |
4.3.4 | Beschädigen von Gegenständen (Aggressives Zerstören von Gegenständen) |
4.3.5 | Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen (Z.B. andere Personen zu schlagen, kratzen, beißen usw.) |
4.3.6 | Verbale Aggression (Verbale Beschimpfung oder Bedrohung von anderen Personen) |
4.3.7 | Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten (Lautes Rufen, Schreiben, Fluchen, usw.) |
4.3.8 | Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen (Ablehnung von Hilfemaßnahmen bei Körperpflege, medizinischer Versorgung und anderen Hilfeleistungen.) |
4.3.9 | Wahnvorstellungen |
4.3.10 | Ängste (Auch Panikattacken) |
4.3.11 | Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage (Wenig oder kaum Eigeninitiative vorhanden, sich zu beschäftigen.) |
4.3.12 | Sozial inadäquate Verhaltensweisen (Unsoziales und respektloses Verhalten gegenüber anderen Personen) |
4.3.13 | Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen (Stereotypes Wiederholen von planlosen Tätigkeiten, nesteln, Horten von Gegenständen, Kotschmieren usw.) |
Anzeige
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift sind u.a. abhängig:
1. Von der Anzahl der zu überwindenden Stockwerke.
2. Ob die Treppe gerade oder gewendelt ist
Hier kostenlos 3 Vergleichsangebote anfordern und richtig Geld sparen!
Modul 4 – Selbstversorgung
Position | Beschreibung |
4.4.1 | Waschen des vorderen Oberkörpers (Hände, Gesicht, Hals, Arme, Achselhöhlen und vorderer Brustbereich) |
4.4.2 | Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung, Rasieren) |
4.4.3 | Waschen und Abtrocknen des Intimbereichs |
4.4.4 | Duschen und Baden einschl. Waschen der Haare |
4.4.5 | An- und Auskleiden des Oberkörpers |
4.4.6 | An- und Auskleiden des Unterkörpers |
4.4.7 | Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken (Kleinschneiden von Nahrung in mundgerechte Stücke. Öffnen von Getränkeflaschen und eingießen von Getränken.) |
4.4.8 | Essen (Bereit gestellte, mundgerecht zubereitete Speisen essen.) |
4.4.9 | Trinken (Bereitgestellte Getränke aufnehmen und trinken. Auch unter Zuhilfenahme von Strohhalm oder Spezialbechern.) |
4.4.10 | Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls (Gehen zur Toilette, Hinsetzen/Aufstehen, Intimhygiene und Richten der Kleidung.) |
4.4.11 | Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma (Inkontinenz- und Stomasysteme sachgerecht verwenden, nach Bedarf wechseln und entsorgen.) |
4.4.12 | Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma (Wie 4.4.11) |
4.4.13 | Ernährung parenteral oder über Sonde |
Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
In diesem Modul geht es um die selbstständige Krankheitsbewältigung
Tabelle | Tabelle |
4.5.1 | Medikation (Hilfestellung bei oraler Medikation, Augen- oder Ohrentropfen, Zäpfchen und Medikamentenpflaster) |
4.5.2 | Injektionen (z.B. Insulininjektionen odern Medikamentenpumpen) |
4.5.3 | Versorgung intravenöser Zugänge (z.B. Portversorgung) |
4.5.4 | Absaugen und Sauerstoffgabe |
4.5.5 | Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen (Anwendungen mit ärztlich verordneten Salben, Cremes oder Emulsionen) |
4.5.6 | Messung und Deutung von Körperzuständen (Messung von Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht usw.) |
4.5.7 | Körpernahe Hilfsmittel (An- und Ablegen von körpernahen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Kompressionsstrümpfe usw.) |
4.5.8 | Verbandwechsel und Wundversorgung |
4.5.9 | Versorgung mit Stoma |
4.5.10 | Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden |
4.5.11 | Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung (Durchführen eines angewiesenen Eigenübungsprogramms, z.B. Atemübungen, logopädische Übungen usw.) |
4.5.12 | Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung |
4.5.13 | Arztbesuche |
4.5.14 | Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) z.B. Ergotherapie, Logopädie usw. |
4.5.15 | Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Stunden) |
4.5.16 | Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften |
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Position | Beschreibung |
4.6.1 | Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen (Ist die Planung und Umsetzung des Tagesablaufs und Aktivitäten noch möglich.) |
4.6.2 | Ruhen und Schlafen (Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe- und Schlafphasen sorgen) |
4.6.3 | Sichbeschäftigen (Planen und durchführen von Aktivitäten die den eigenen Vorlieben entsprechen) |
4.6.4 | Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen (Können längere Zeitabschnitte überschaut und geplant werden.) |
4.6.5 | Interaktion mit Personen im direkten Kontakt (Im direkten Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern usw. umgehen, Kontakt aufnehmen, Personen ansprechen, auf Ansprache reagieren.) |
4.6.6 | Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds (Bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen) |
Quelle: BRi des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen)
Wie wird aus den Daten des Gutachtens ein Pflegegrad
Nachdem der Gutachter des MDKs alle Daten abgefragt hat, werden die Antworten über ein Bewertungssystem mit Punkten ausgewertet und der Pflegegrad errechnet. Wie dieses Punktesystem aussieht, können Sie in meinem Beitrag Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Das Umrechnen der Punkte in einen Pflegegrad ist alles andere als einfach. Schneller und einfacher geht das allerdings mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner.
Sind Sie mit der Pflegegrad-Einstufung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch gegen die Pflegegradeinstufung einlegen.
Fazit zur MDK Begutachtung
Wenn der Gutachter des MDKs kommt, um bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festzustellen, müssen Sie gut vorbereitet sein. Dazu gehört auf alle Fälle, dass Sie wissen, WELCHE Bereiche des täglichen Lebens für die Einstufung in einen Pflegegrad wichtig sind und welche nicht.
Der Termin für die MDK Begutachtung entscheidet darüber, ob Sie einen Pflegegrad erhalten oder nicht – und vor allem, WELCHEN Pflegegrad Sie bekommen. Bereiten Sie sich auf diesen Termin deshalb gut vor. Halten Sie alle wichtigen Unterlagen bereit. Führen Sie unbedingt ein Pflegetagebuch.
Nehmen Sie auf alle Fälle professionelle Pflegeberatungs-Hilfe in Anspruch. Denn: Je höher der Pflegegrad, umso höher die Pflegeleistungen.
Mein Lese-Tipp: Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.
Gesetzestext
Das „Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ ist im § 18 SGB XI geregelt.
Weitere Beiträge zum Thema Pflege
- PSG II verstehen: Das bringt der Entlastungsbetrag ab 2017
- Pflegegrad 1 – Chance für finanzielle Unterstützung bei geringer Pflegebedürftigkeit
- Gesetzliche Betreuung – Das kann jeden treffen, wenn keine Betreuungsvollmacht vorliegt
- Pflegegrade – Alle Informationen im Überblick
Profitieren Sie von unserem
Newsletter!
Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld,
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird!
Quelle Bildmaterial: Fotolia #109856115 © Gerhard Seybert
Quelle Bildmaterial:#Canva-Member © for free von andibreit von Free Photos
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.