So erfolgt die MDK-Begutachtung für den Pflegegrad

Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden
Was Sie über die Begutachtung des MDK wissen sollten

Wer einen Pflegegrad oder die Umgruppierung in einen höheren Pflegegrad beantragt, wird in der Regel einer MDK Begutachtung unterzogen. Um alle Antragsteller gleich zu behandeln, erfolgt die MDK Begutachtung durch ein standardisiertes Begutachtungssystem, das in verschiedene Bewertungs-Module aufgeteilt ist. Jedes Modul ist einem eigenen Lebensbereich des täglichen Lebens zugeordnet.

Bei diesem Begutachtungsinstrument „gilt die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit“.

Wie läuft nun eine MDK Begutachtung durch den Gutachter/in ab

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Wer noch keine Einstufung in einen Pflegegrad hat, muss diesen bei seiner Pflegekasse beantragen. Wer eine Höherstufung seines Pflegegrades möchte, muss dies ebenfalls bei der Pflegekasse beantragen.

Um beurteilen zu können, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt oder eine Höherstufung des Pflegegrades gerechtfertigt ist, findet durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) eine Begutachtung statt. Fachlich korrekt heißt dieser Vorgang „Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“. Sie erhalten von der Pflegekasse rechtzeitig den Termin zur MDK Begutachtung mitgeteilt.

Bei einer Begutachtung durch den MDK können Sie sich darauf einstellen, dass folgende Punkte abgefragt und erfasst werden.

  • Erfassung der persönlichen Daten des Antragstellers
  • Erfassung der momentanen Pflegesituation
  • Befragung zum Gesundheitszustand, Krankheiten, körperlichen Beeinträchtigungen, Vorlage von Arzt- und Krankenhausberichten usw.
  • Auflistung der vorhandenen Hilfsmittel und deren Nutzung
  • Erfassung der Versorgungs- und Wohnsituation

Wie wird die Selbstständigkeit bewertet

Die zu begutachtende Person wird danach beurteilt, wie selbstständig sie ist. Entsprechend der Selbstständigkeit wird jede Frage mit Punkten bewertet. Je selbstständiger eine Person ihr tägliches Leben noch bestreiten kann, umso weniger Punkte gibt es. Es wird dann auch ein dementsprechend niedrigerer Pflegegrad erteilt.

DefinitionPunkte
Selbstständig …ist, wer eine Handlung ohne fremde Unterstützung durchführen kann. Selbstständig ist auch, wer eine Handlung unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln erledigen kann.0 Pkt.
Überwiegend selbstständig …ist, wer den größten Teil der Handlungen selbstständig durchführen kann und für die Pflegeperson nur ein geringer Pflegeaufwand besteht. 1 Pkt.
Überwiegend unselbstständig …ist, wer zwar noch über gewisse Ressourcen verfügt, aber Aktivitäten nur noch zu einem geringen Teil selbstständig durchführen kann. Die Pflegeperson muss vielfach anleiten und motivieren. 2 Pkt.
Unselbstständig …ist, wer die Handlungen nicht ausführen kann und auch keine Ressourcen mehr vorhanden sind. Es reicht nicht aus, wenn die Pflegeperson motiviert oder anleitet. Die Aktionen müssen nahezu komplett von der Pflegeperson übernommen werden. 3 Pkt.

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Welche Lebensbereiche fließen in die MDK Begutachtung ein

Im Begutachtungsverfahren durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) fließen 6 bzw. 8 Module/Lebensbereiche in die Bewertung mit ein. Die Module 7 und 8 sind nicht für die Bewertung des Pflegegrades gedacht sondern für Empfehlungen des MDKs für Reha- oder Therapiemaßnahmen usw.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auch hier.

Kurzübersicht der Module

Bei der unten stehenden Kurzübersicht sehen Sie, welche Lebensbereiche durch den MDK bewertet werden. Steht bei Ihnen eine MDK Begutachtung an, sollten Sie sich jedoch die Komplettübersicht zu den Modulen anschauen, damit Sie wissen, was bewertet wird. Damit können Sie sich schon etwas auf den Besuch des Gutachters des MDKs vorbereiten.

Modul 1 – MobilitätWie selbstständig kann sich der Mensch fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?
Modul 2 – Kognitive und kommunikative FähigkeitenWie findet sich der Mensch mit Hilfe anderer örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen oder Gespräche führen
Modul 3 – Verhalten und psychische ProblemlagenWie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa aggressives oder ängstliches Verhalten?
Modul 4 – SelbstversorgungWie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege, beim Essen und Trinken?
Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und BelastungenWie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und der Behandlungen, z.B. bei der Medikamentengabe oder beim Verbandswechsel?
Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer KontakteWie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen, sich beschäftigen oder Kontakte pflegen?

Quelle: MDK Nordrhein

Hier nun die Komplettübersicht der Module. Diese ist vor allem geeignet, um sich bestens auf die Fragen des MDKs vorzubereiten.


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Gesamtübersicht aller Module und Untergruppen

Für die MDK Begutachtung zählen folgende Begutachtungsrichtlinien (BRi)

Modul 1 – Mobilität

Hier geht es nur um die Einschätzung, ob eine Person ohne fremde Hilfe eine Körperhaltung einnehmen bzw. wechseln kann bzw. ob sie sich fortbewegen kann

Achtung: Selbstständig ist auch jemand, der sich nur mit Hilfsmitteln (ohne fremde personelle Hilfe) bewegen kann. Wer sich ohne fremde Hilfe mit einem Rollator oder Rollstuhl bewegen kann, gilt als selbstständig:

PositionBeschreibung
4.1.1Positionswechsel im Bett
4.1.2Halten einer stabilen Sitzposition (z.B. auf Stuhl oder Bett)
4.1.3Umsetzen (z.B. von einem Bett auf einen Rollstuhl)
4.1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
4.1.5 Treppensteigen (Überwinden von Treppen zwischen zwei Etagen)
4.1.6Besondere Bedarfskonstellation: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine

Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

In diesem Modul wird nicht die Aktivität bewertet sondern die geistige Funktion. Es wird bewertet, ob eine geistige Fähigkeit

  • vorhanden,
  • größtenteils vorhanden,
  • in geringem Maße vorhanden oder,
  • nicht vorhanden

ist.

 

PositionBeschreibung
4.2.1 Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld (z.B. von Familienmitgliedern, Pflegepersonal, Freunde und Bekannte)
4.2.2Örtliche Orientierung (Erkennen der eigenen Wohnung und Räumlichkeiten, sowie der außerhäuslichen Örtlichkeiten)
4.2.3 Zeitliche Orientierung (Umgang mit Uhrzeit, Jahreszeiten, Tageszeiten)
4.2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse oder Beobachtungen (Wichtige Ereignisse aus dem Kurzzeit- bzw. Langzeitgedächtnis)
4.2.5Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen (z.B. den Tisch decken, sich anziehen)
4.2.6Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben (Das Treffen von folgerichtigen und geeigneten Entscheidungen. Z.B. Anziehen von Wintermantel und Stiefel, wenn es draußen kalt ist.)
4.2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen (Aufnehmen und verstehen von Alltagssituationen. Z.B. das Lesen und Verstehen eines Zeitungsarktikels)
4.2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
4.2.9Mitteilen von elementaren Bedürfnissen (Person kann sich bemerkbar machen bei Hunger, Durst, Schmerzen, Kälte usw. Es reichen auch Mimik, Laute oder Gestik aus, um sich mitzuteilen.)
4.2.10Verstehen von Aufforderungen (Fähigkeit, Aufforderung zu alltäglichen Grundbedürfnissen zu verstehen / Z.B. Aufforderung den Tisch zu decken, zu essen oder sich zu waschen.)
4.2.11Beteiligen an einem Gespräch (Fähigkeit, den Sinn eines Gespräches aufzunehmen und zu verstehen sowie sich am Gespräch zu beteiligen)

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Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

In diesem Modul geht es um Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen die immer wieder auftreten und personelle Unterstützung benötigen. Es wird die Häufigkeit der benötigten Hilfe erfasst.

 

PositionBeschreibung
4.3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten (Unbeaufsichtigtes Verlassen der Wohnung (Hin- oder Weglauftendenz), Unruhezustände, Rastlosigkeit)
4.3.2Nächtliche Unruhe (Nächtliches Umherirren, Umkehr Tag-Nachtrhythmus)
4.3.3Selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten (Selbstverletzung)
4.3.4Beschädigen von Gegenständen (Aggressives Zerstören von Gegenständen)
4.3.5Physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen (Z.B. andere Personen zu schlagen, kratzen, beißen usw.)
4.3.6Verbale Aggression (Verbale Beschimpfung oder Bedrohung von anderen Personen)
4.3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten (Lautes Rufen, Schreiben, Fluchen, usw.)
4.3.8Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen (Ablehnung von Hilfemaßnahmen bei Körperpflege, medizinischer Versorgung und anderen Hilfeleistungen.)
4.3.9Wahnvorstellungen
4.3.10Ängste (Auch Panikattacken)
4.3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage (Wenig oder kaum Eigeninitiative vorhanden, sich zu beschäftigen.)
4.3.12Sozial inadäquate Verhaltensweisen (Unsoziales und respektloses Verhalten gegenüber anderen Personen)
4.3.13Sonstige pflegerelevante inadäquate Handlungen (Stereotypes Wiederholen von planlosen Tätigkeiten, nesteln, Horten von Gegenständen, Kotschmieren usw.)

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Modul 4 – Selbstversorgung

PositionBeschreibung
4.4.1 Waschen des vorderen Oberkörpers (Hände, Gesicht, Hals, Arme, Achselhöhlen und vorderer Brustbereich)
4.4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes (Kämmen, Zahnpflege, Prothesenreinigung, Rasieren)
4.4.3Waschen und Abtrocknen des Intimbereichs
4.4.4Duschen und Baden einschl. Waschen der Haare
4.4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
4.4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
4.4.7Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und Eingießen von Getränken (Kleinschneiden von Nahrung in mundgerechte Stücke. Öffnen von Getränkeflaschen und eingießen von Getränken.)
4.4.8Essen (Bereit gestellte, mundgerecht zubereitete Speisen essen.)
4.4.9Trinken (Bereitgestellte Getränke aufnehmen und trinken. Auch unter Zuhilfenahme von Strohhalm oder Spezialbechern.)
4.4.10 Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls (Gehen zur Toilette, Hinsetzen/Aufstehen, Intimhygiene und Richten der Kleidung.)
4.4.11Bewältigen der Folgen einer Harninkontinenz und Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma (Inkontinenz- und Stomasysteme sachgerecht verwenden, nach Bedarf wechseln und entsorgen.)
4.4.12Bewältigen der Folgen einer Stuhlinkontinenz und Umgang mit Stoma (Wie 4.4.11)
4.4.13Ernährung parenteral oder über Sonde

Modul 5 – Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

In diesem Modul geht es um die selbstständige Krankheitsbewältigung

TabelleTabelle
4.5.1Medikation (Hilfestellung bei oraler Medikation, Augen- oder Ohrentropfen, Zäpfchen und Medikamentenpflaster)
4.5.2Injektionen (z.B. Insulininjektionen odern Medikamentenpumpen)
4.5.3 Versorgung intravenöser Zugänge (z.B. Portversorgung)
4.5.4Absaugen und Sauerstoffgabe
4.5.5Einreibungen sowie Kälte- und Wärmeanwendungen (Anwendungen mit ärztlich verordneten Salben, Cremes oder Emulsionen)
4.5.6 Messung und Deutung von Körperzuständen (Messung von Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht usw.)
4.5.7Körpernahe Hilfsmittel (An- und Ablegen von körpernahen Hilfsmitteln wie Prothesen, Brillen, Kompressionsstrümpfe usw.)
4.5.8Verbandwechsel und Wundversorgung
4.5.9 Versorgung mit Stoma
4.5.10Regelmäßige Einmalkatheterisierung und Nutzung von Abführmethoden
4.5.11Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung (Durchführen eines angewiesenen Eigenübungsprogramms, z.B. Atemübungen, logopädische Übungen usw.)
4.5.12 Zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
4.5.13Arztbesuche
4.5.14Besuche anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (bis zu drei Stunden) z.B. Ergotherapie, Logopädie usw.
4.5.15Zeitlich ausgedehnte Besuche medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen (länger als 3 Stunden)
4.5.16Einhalten einer Diät oder anderer krankheits- oder therapiebedingter Verhaltensvorschriften

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Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

PositionBeschreibung
4.6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen (Ist die Planung und Umsetzung des Tagesablaufs und Aktivitäten noch möglich.)
4.6.2Ruhen und Schlafen (Nach individuellen Gewohnheiten einen Tag-Nacht-Rhythmus einhalten und für ausreichende Ruhe- und Schlafphasen sorgen)
4.6.3Sichbeschäftigen (Planen und durchführen von Aktivitäten die den eigenen Vorlieben entsprechen)
4.6.4Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen (Können längere Zeitabschnitte überschaut und geplant werden.)
4.6.5Interaktion mit Personen im direkten Kontakt (Im direkten Kontakt mit Angehörigen, Pflegepersonen, Mitbewohnern usw. umgehen, Kontakt aufnehmen, Personen ansprechen, auf Ansprache reagieren.)
4.6.6Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfelds (Bestehende Kontakte zu Freunden, Bekannten, Nachbarn aufrechterhalten, beenden oder zeitweise ablehnen)

Quelle: BRi des MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen)

Wie wird aus den Daten des Gutachtens ein Pflegegrad

Nachdem der Gutachter des MDKs alle Daten abgefragt hat, werden die Antworten über ein Bewertungssystem mit Punkten ausgewertet und der Pflegegrad errechnet. Wie dieses Punktesystem aussieht, können Sie in meinem Beitrag Pflegestärkungsgesetz II: Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Das Umrechnen der Punkte in einen Pflegegrad ist alles andere als einfach. Schneller und einfacher geht das allerdings mit unserem kostenlosen Pflegegradrechner.

Sind Sie mit der Pflegegrad-Einstufung nicht einverstanden, können Sie Widerspruch gegen die Pflegegradeinstufung einlegen.

Fazit zur MDK Begutachtung

Wenn der Gutachter des MDKs kommt, um bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit festzustellen, müssen Sie gut vorbereitet sein. Dazu gehört auf alle Fälle, dass Sie wissen, WELCHE Bereiche des täglichen Lebens für die Einstufung in einen Pflegegrad wichtig sind und welche nicht.

Der Termin für die MDK Begutachtung entscheidet darüber, ob Sie einen Pflegegrad erhalten oder nicht – und vor allem, WELCHEN Pflegegrad Sie bekommen. Bereiten Sie sich auf diesen Termin deshalb gut vor. Halten Sie alle wichtigen Unterlagen bereit. Führen Sie unbedingt ein Pflegetagebuch.

Nehmen Sie auf alle Fälle professionelle Pflegeberatungs-Hilfe in Anspruch. Denn: Je höher der Pflegegrad, umso höher die Pflegeleistungen.

Mein Lese-Tipp: Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden.

Gesetzestext

Das „Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit“ ist im § 18 SGB XI geregelt.

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