
Pflegebedürftige Menschen, die nur Pflegegeld beziehen und keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, sind zwingend verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz (Beratungsbesuch) abzurufen. Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder gar zu streichen.
Das Wichtigste im Überblick
- Was ist ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege
- Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen
- Wie oft muss der Beratungsbesuch abgerufen werden?
- Kann der Beratungseinsatz auch freiwillig in Anspruch genommen werden
- Welche Leistungen umfasst der Beratungseinsatz
- Wer führt den Beratungsbesuch durch
- Wo findet der Beratungseinsatz statt
- Was kostet der Beratungseinsatz
- Was passiert, wenn die verpflichtende Pflege-Beratung nicht in Anspruch genommen wird
- Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Beratungseinsatz bei häuslicher Pflege
Die Pflege eines Angehörigen wird manchmal etwas unterschätzt. Ist doch zum einen einiges Wissen in Bezug auf Pflegetechniken notwendig. Zum anderen müssen die Pflegepersonen informiert werden welche Möglichkeiten der Entlastung, wie zum Beispiel Verhinderungspflege, möglich sind.
Deshalb ist eine entsprechende Beratung bei Pflegebedürftigkeit vom Staat vorgesehen.
Der Beratungseinsatz – auch Beratungsbesuch genannt – ist eine verpflichtende Beratung für pflegende Angehörige. Es soll damit sichergestellt werden, dass die Pflegenden mit der Pflege nicht überfordert sind, dass ihnen Hilfestellungen aufgezeigt werden und ein Ansprechpartner bei Fragen vorhanden ist.
Obwohl der Beratungsbesuch verpflichtend ist, sollten Sie als pflegender Angehöriger diesen Beratungseinsatz als beratende Hilfe und Unterstützung bei der häuslichen Pflege sehen.
Wer muss einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen
Den Beratungseinsatz in der häuslichen Pflege nach § 37 SGB XI Absatz 3 müssen pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 abrufen, wenn sie NUR Pflegegeld beziehen. Dann ist der Beratungseinsatz verpflichtend.
Pflegebedürftige, die Kombipflege oder nur Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI in Anspruch nehmen, müssen keinen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Wie oft muss der Beratungsbesuch abgerufen werden?
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze in den einzelnen Pflegegraden finden Sie hier:
Beratungseinsatz bei Pflegegrad | Häufigkeit |
---|---|
Pflegegrad 1 | nicht vorgeschrieben |
Pflegegrad 2 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 3 | 1 x pro Halbjahr |
Pflegegrad 4 | 1 x pro Vierteljahr |
Pflegegrad 5 | 1 x pro Vierteljahr |
Kann der Beratungseinsatz auch freiwillig in Anspruch genommen werden
Pflegende Angehörige, die durch einen ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen erhalten, sind nicht verpflichtet, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Andererseits können sie bei Pflegegrad 2 bis 5 jedoch freiwillig einmal pro Halbjahr eine Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn ein Pflegedienst regelmäßig zur Unterstützung kommt, benötigen doch viele Angehörige auch hier eine weiterführende Beratung zur Pflege.
Die Pflegedienstmitarbeiter/Beratungspersonen können Sie dann beraten und Sie auch entsprechend schulen. Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt auch bei einer freiwilligen Inanspruchnahme des Beratungsbesuches die Pflegeversicherung.
Menschen mit Pflegegrad 1 haben prinzipiell 1 x pro Halbjahr einen freiwilligen (also nicht verpflichtenden) Anspruch auf einen Beratungseinsatz, müssen diesen aber NICHT in Anspruch nehmen.
Warum ist der Beratungseinsatz verpflichtend
Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI Absatz 3 soll zum einen den Pflegebedürftigen schützen und zum anderen die Pflegeperson unterstützen. Die Pflegekasse möchte sichergehen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt und nicht vernachlässigt wird. Über einen Beratungsbesuch kann auch auf eventuelle Pflegefehler aufmerksam gemacht und diese behoben werden.
Wird bei einem Beratungseinsatz festgestellt, dass in der Pflege schwerwiegende Fehler begangen wurden oder der pflegebedürftige Mensch vernachlässigt wird, kann die Pflegekasse das Pflegegeld in eine Pflegesachleistung umwandeln.
Welche Leistungen umfasst der Beratungseinsatz
Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Dabei können folgende Themen besprochen und geklärt werden.
- Information der Pflegepersonen über die Leistungen der Pflegekasse
- Vorstellung weiterer Möglichkeiten von Pflegeschulungen oder Pflegekursen.
- Abklärung, welche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel für den pflegebedürftigen Menschen in Frage kommen. Evtl. Beantragung der Hilfsmittel.
- Prüfung, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist.
- Durchsprache über vorhandene Pflegeprobleme und wie diese gelöst werden können.
- Information über die Entlastung der Pflegeperson (z.B. Umstellung auf Pflegesachleistungen oder Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege).
- Schulung über die individuelle Pflege des Angehörigen.
Wer führt den Beratungsbesuch durch
Die Beratung in der eigenen Häuslichkeit wird durch anerkannte Beratungsstellen und zugelassene Pflegeeinrichtungen, wie zum Beispiel einem ambulanten Pflegedienst, durchgeführt. Aber auch durch anerkannte Pflegekräfte.
Es macht Sinn, wenn Sie für die Pflegeberatungsbesuche immer den gleichen Dienstleister beauftragen. Die Berater kennen dann bereits Ihre häusliche Pflegesituation. Der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson kann selbst bestimmen, wer das Beratungsgespräch ausführen soll. Niemand ist daher für die Pflegeberatung an einen bestimmten Anbieter oder eine bestimmte Beratungsstelle gebunden.
Wo findet der Beratungseinsatz statt
Bis 30.06.2024 gibt es 2 Möglichkeiten, den Beratungseinsatz durchführen zu lassen:
1. Als Präsenzbesuch
Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI Absatz 3 findet bei der pflegebedürftigen Person zu Hause statt. Der Pflegeberater kann sich somit einen guten Überblick über die häusliche Pflegesituation machen und kann damit auch viel besser und zielgerichteter beraten und hilfreiche Empfehlungen aussprechen.
Erkennt der Pflegeberater zum Beispiel, dass für die häusliche Pflege nicht genügend oder nicht die optimalen Hilfsmittel zur Verfügung stehen, kann hier viel schneller und umfassender reagiert werden.
2. Als Videokonferenz
Seit Corona kann jeder zweite Beratungsbesuch auf Wunsch auch als Videokonferenz stattfinden. D.h. es kommt niemand zu Ihnen nach Hause. Der Erstberatungsbesuch muss aber auch weiterhin in der häuslichen Umgebung stattfinden.
Es ist davon auszugehen, dass nach dem 30.06.2024 die Beratungsbesuche wieder durchgängig zu Hause durchgeführt werden müssen.
Was kostet der Beratungseinsatz
Die Kosten für den Beratungseinsatz sind für die Pflegenden sowie für die Pflegebedürftigen kostenlos. Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Pflegekasse, bei privat Versicherten von der zuständigen Privaten Krankenversicherung und bei Beihilfeberechtigten von der zuständigen Beihilfestelle übernommen.
Gesetzliche Krankenversicherung: Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von den Beratungsstellen direkt mit den Kostenträgern (Pflegeversicherung usw.) abgerechnet. Das bedeutet, dass Sie (mit Pflegegrad 1 bis 5) nicht in Vorleistung gehen müssen und Sie persönlich den Beratungsbesuch auch nicht in Rechnung gestellt bekommen.
Private Krankenversicherung: Wer privat krankenversichert ist, bekommt ein Protokoll und eine Rechnung. Diese müssen dann bei dem Versicherungsunternehmen eingereicht werden.
Was passiert, wenn die verpflichtende Pflege-Beratung nicht in Anspruch genommen wird
Wer verpflichtet ist, eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen, sollte dies auch wirklich regelmäßig im vorgeschriebenen Turnus machen.
Im Bewilligungsbescheid für das Pflegegeld wird Ihnen mitgeteilt, wie häufig Sie verpflichtet sind, einen Beratungseinsatz in Anspruch zu nehmen.

Bitte beachten:
Sie müssen sich selbst um den Beratungseinsatz kümmern. Wenn Sie den Beratungsbesuch nicht durchgeführt haben, werden Sie von der Kasse erinnert. Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen, wenn kein verpflichtender Beratungsbesuch durchgeführt wurde.
Sie müssen einen Beratungsbesuch organisieren? Kein Problem – Hier kostenlosen Beratungseinsatz beantragen.
Wenn sich der Pflegegrad erhöht hat und die Beratungspflichtbesuche häufiger durchgeführt werden müssen, müssen Sie aktiv werden und einen Termin für den Beratungsbesuch vereinbaren.
Nachweis über die Durchführung eines Beratungseinsatzes
Wurde die Beratung durch einen anerkannten Pflegedienst oder einen Pflegeberater durchgeführt, muss die Durchführung der Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI nachgewiesen werden. Dies geschieht folgendermaßen:
Gesetzliche Krankenkasse: Der Pflegedienst oder die Beratungsstelle muss den Beratungseinsatz dokumentieren und leitet dann die Dokumentation an die Pflegekasse weiter.
Private Krankenkasse: Hier müssen die Versicherten den Nachweis selbst an die Krankenkasse schicken.
Häufige Fragen und Antworten
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Quelle Bildmaterial:#Canva-Member ©von Monkey Business Images
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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