So teuer ist das Sterben – Kosten und Zuschüsse

In Deutschland gibt es eine Bestattungspflicht. Diese Beerdigungskosten haben prinzipiell der Erbe/die Erben zu tragen
Sterben ist teuer! Seit 2004 ist das Sterbegeld der Kassen entfallen. Viele haben eine Sterbegeldversicherung

Nein, der Tod ist wahrlich nicht umsonst. Sterben wird immer teurer und ist ein lukratives Geschäft, denn mittlerweile ist das Sterben schon fast zum Luxus geworden. Viele Hinterbliebenen möchten den Verstorbenen gerade bei der Bestattung eine letzte Ehre mit der Ausgestaltung der Beisetzung erweisen.

Doch die Beerdigungskosten können sehr teuer werden und die wenigsten verlangen einen Kostenvoranschlag. Will man als Hinterbliebener doch lediglich eine ehrenvolle und angemessene Leichenbeisetzung.

Aber wer kann sich das heute noch leisten?

Trotzdem gibt es die eine oder andere Möglichkeit, Zuschüsse und Unterstützung zu erhalten.

Welche Kosten entstehen bei einem Todesfall

Oftmals gehen einem Todesfall eine lange Krankheit oder Pflegebedürftigkeit und Sterbebegleitung voraus, die an sich schon sehr viel vom finanziellen Vermögen aufgebraucht haben können. Pflegebedürftigkeit kann bis an die Armutsgrenze führen, weshalb oftmals zusätzlich die Familienmitglieder für die Pflege finanzielle Unterstützung leisten mussten.


Senioren- und behindertengerechte Badsanierung
- Direkte Abrechnung mit Pflegekasse + Kostenträgern
- Mit Pflegegrad bis zu 4.000 € Zuschuss
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Wenn nun eine Beerdigung organisiert werden muss, ist vieles zu beachten.    

Meine Lese-Empfehlung: “Ratgeber für den Trauerfall – Was ist im Todesfall zu tun?

Was Sie für eine Bestattung benötigen

  • Trat der Todesfall im Krankenhaus ein, müssen für diese Zeit des Krankenhausaufenthaltes die täglichen Zuzahlungen für stationäre Krankenhausaufenthalte bezahlt werden.
  • Gebühren für die Benutzung einer Kühlzelle im Krankenhaus (falls der Todesfall im Krankenhaus eintrat)
  • Gebühren für die Leichenbeschauung und Feststellung des Todes durch einen Arzt inkl. Ausstellung einer Todesbescheinigung
  • Überführungskosten (vom Krankenhaus oder zu Hause in die Trauerhalle/Kirche/Friedhof bzw. ins Krematorium)
  • Hygienische Versorgung des Verstorbenen
  • Gebühren für die Sterbeurkunden
  • Fehlen Geburts- oder Heiratsurkunden, müssen diese beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Auch hierfür entstehen Gebühren
  • Kosten für Sarg und evtl. Urne
  • Kosten für Einäscherung
  • Kosten für die Trauerkleidung der Hinterbliebenen
  • Kosten für Sterbekleid (Sterbekleidung für den Verstorbenen ist nicht Pflicht. Der Verstorbene kann auch in seiner persönliche Kleidung beigesetzt werden)
  • Anziehen von Totenkleidung
  • Annoncengebühren für Todesanzeigen in der Zeitung, Trauerbriefe, Danksagungen
  • Kosten für Sargausstattung (Kissen, Decke usw.)
  • Kosten für die Benutzung der Kirche/Trauerhalle sonstige Beisetzungsgebühren
  • Blumenschmuck/Kränze für Sarg/Urne, Kirche und Grab
  • Kosten für Trauerredner und Sargträger
  • Musikalische Umrahmung der Trauerfeierlichkeit
  • Kosten für Trauerfeier in Restaurant
  • Erstbepflanzung für Grab, saisonale Bepflanzung für Grab
  • Grabnutzungsgebühren
  • Grabkreuz, Grabstein

Anzeige | Produktvorstellung
Pflegebetten / Krankenbetten mit Komfortfunktion

Was kostet das Sterben eigentlich – Wie hoch sind die Beerdigungskosten?

Wenn alle Kosten zusammengerechnet sind, kommen schnell 4.000 bis 5.000 Euro zusammen, nach oben keine Grenzen. Die Kosten sind jedoch abhängig von Faktoren wie:

  • Einzelgrab, Doppelgrab oder Urnengrab
  • Beschaffenheit des Sarges oder der Urne
  • Die Ausgestaltung der Trauerfeier
  • Die Teilnehmerzahl der Trauerfeier
  • Usw.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei einem Todesfall

Bis 2004 bezahlten die Krankenkassen noch ein Sterbegeld, was zwar nicht übermäßig hoch war, aber mit dem doch ein Teil der Kosten beglichen werden konnte. Diese Leistungen sind entfallen.Es gibt trotzdem noch unterschiedliche Unterstützungen, an die von den Hinterbliebenen auch oft nicht gedacht wird. Oftmals haben die Verstorbenen auch Vorsorge für den Todesfall getroffen, ohne es den Hinterbliebenen mitgeteilt zu haben.

Deshalb sollte stets geprüft werden, welche von den nachstehenden Möglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Sterbegeldversicherung

Was versteht man unter einer Sterbegeldversicherung? Eine Sterbegeldversicherung wird abgeschlossen, um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten und mit der Auszahlungssumme die Beisetzungskosten decken zu können.

Es gibt zwei Varianten – mit und ohne Gesundheitsprüfung. Die Form „Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ entspricht eher einer Risikolebensversicherung, jedoch ohne Gesundheitscheck. Die Versicherungssumme im Todesfall ist vom Versicherungsnehmer meist frei wählbar. Nur etwa ein Drittel der Verstorbenen hinterlassen so ein großes Erbe, um damit auch die Beerdigungskosten decken zu können.

Viele sehen in der Sterbegeldversicherung eine gute Möglichkeit sicherzustellen, dass die Kosten für die eigene Beerdigung gedeckt sind und die Beisetzung somit in ihrem Sinne ausgestaltet wird.

Anhand dieses Überblicks können Sie vergleichen, was Sterbeversicherungen leisten, bzw. kosten.


Anzeige | Produktvorstellung
Schaukeln gegen Demenz durch den Pflegesessel mit automatischer Schaukelfunktion


Lebensversicherung

Falls der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, kann auch diese zur Deckung der Beerdigungskosten mit hinzugezogen werden.

Hinterbliebenenrente / Witwenrente / Waisenrente

Nicht nur Frauen haben ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente, sondern auch Männer. Ob und in welcher Höhe Hinterbliebenenrente bezahlt wird, hängt vom Einkommen ab. Die Hinterbliebenenrente muss nach dem Tod beantragt werden, denn sie wird nicht automatisch bezahlt. Die Beantragung erfolgt direkt bei einer Außenstelle der Rentenversicherung.

Manche Gemeinden bieten Ihren Bürgern auch an, den Rentenantrag auf dem Standesamt zu stellen. Das gleiche gilt für die Waisenrente.

Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Wurde der Tod durch einen betrieblichen Unfall bzw. auf der Fahrt zur Arbeit hervorgerufen, können von der gesetzlichen Unfallversicherung folgende Leistungen bezahlt werden:

  • Sterbegeld
  • Hinterbliebenenrente, Witwen- und Waisenrente
  • Evtl. Überführungskosten


Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.


Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung hat ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings werden bei der privaten Unfallversicherung auch die Leistungen bezahlt für Unfälle, die außerhalb der Arbeitszeit – also im Privatbereich – entstanden sind.

Gewerkschaften und Arbeitgeber

Einige Gewerkschaften bezahlen ein einmaliges Sterbegeld. Dies muss direkt bei den Gewerkschaften oder den Arbeitgebern nachgefragt werden.

Betriebliche Altersvorsorge

Verfügt der Verstorbene über eine betriebliche Altersvorsoge, wird hierüber gegebenenfalls Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Unter Umständen wird auch ein einmaliges Sterbegeld bezahlt.

Beihilfen von Besoldungsämtern

Für Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten oder Beamten im Ruhestand. Das Sterbegeld sowie Witwen- und Waisenrente müssen beim zuständigen Besoldungsamt beantragt werden. In der Regel übernimmt dies jedoch das Bestattungsunternehmen.

Agentur für Arbeit

Hartz IV-Empfänger erhalten unter Umständen auch von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) ganz oder teilweise die Kosten für die Beisetzung erstattet.

Sozialamt

Wird das Erbe ausgeschlagen, muss unter Umständen das Sozialamt für die Beerdigungskosten aufkommen. Auch Hinterbliebene, die Hartz IV empfangen und für die Beerdigungskosten nicht aufkommen können, erhalten u. U. Zuschüsse zu den Beerdigungskosten. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten für eine ortsübliche Bestattung in einem einfachen Rahmen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Sind die Gesamtaufwendungen für die Bestattung, Grabpflege, den Grabstein usw. höher als das Erbe, können die Kosten als Außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend gemacht werden.


icon-hand-o-rightNützliche Alltagshilfen:
icon-plus Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat ! - incl. Reinigungs- und Desinfektionstücher!
icon-plus Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
icon-plus Nachträglicher Einbau Badewannentüre – Innerhalb weniger Stunden !
icon-plus Treppensteighilfe – Sicher die Treppe rauf + runter. Mit 4.000 € Zuschuss


Wer ist überhaupt für die Beerdigung verantwortlich?

Können Hinterbliebene dazu verpflichtet werden, eine Beerdigung zu organisieren? Ja – und zwar gibt es in Deutschland eine Bestattungspflicht. Bestattungspflichtig sind die engsten Familienangehörigen.

Das bedeutet, dass zuerst die Ehegatten/Lebenspartner, dann die volljährigen Kinder oder die Eltern, die volljährigen Geschwister, Großeltern oder volljährigen Enkelkinder für die Totenfürsorge aufkommen müssen. Die Totenfürsorge umfasst die komplette Organisation der Beerdigung, Bestattungsfeier, Grabstein und Grabpflege.

Totenfürsorge hat nichts damit zu tun, wer die Kosten für die Beisetzung übernimmt. Denn diese haben prinzipiell der Erbe/die Erben zu tragen.

Hat ein Verstorbener zum Beispiel testamentarisch geregelt, dass die Totenfürsorge von Nachbarin XY organisiert wird, der Sohn aber das ganze Vermögen erbt, so ist dieser auch zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet.

Anzeige | Produktvorstellung
Hiro-Treppenlift - Made in Germany. Für jede Treppe der passende Lift.

Kostenloser Newsletter.

Beste Insider-Tipps!

Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat.

Quelle Bildmaterial: Fotolia #139924256  © magele-picture