Nein, der Tod ist wahrlich nicht umsonst. Sterben wird immer teurer und ist ein lukratives Geschäft, denn mittlerweile ist das Sterben schon fast zum Luxus geworden. Viele Hinterbliebenen möchten den Verstorbenen gerade bei der Bestattung eine letzte Ehre mit der Ausgestaltung der Beisetzung erweisen.
Doch die Beerdigungskosten können sehr teuer werden und die wenigsten verlangen einen Kostenvoranschlag. Will man als Hinterbliebener doch lediglich eine ehrenvolle und angemessene Leichenbeisetzung.
Aber wer kann sich das heute noch leisten?
Trotzdem gibt es die eine oder andere Möglichkeit, Zuschüsse und Unterstützung zu erhalten.
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Welche Kosten entstehen bei einem Todesfall
Oftmals gehen einem Todesfall eine lange Krankheit oder Pflegebedürftigkeit und Sterbebegleitung voraus, die an sich schon sehr viel vom finanziellen Vermögen aufgebraucht haben können. Pflegebedürftigkeit kann bis an die Armutsgrenze führen, weshalb oftmals zusätzlich die Familienmitglieder für die Pflege finanzielle Unterstützung leisten mussten.
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Wenn nun eine Beerdigung organisiert werden muss, ist vieles zu beachten.
Meine Lese-Empfehlung: “Ratgeber für den Trauerfall – Was ist im Todesfall zu tun?“
Was Sie für eine Bestattung benötigen
- Trat der Todesfall im Krankenhaus ein, müssen für diese Zeit des Krankenhausaufenthaltes die täglichen Zuzahlungen für stationäre Krankenhausaufenthalte bezahlt werden.
- Gebühren für die Benutzung einer Kühlzelle im Krankenhaus (falls der Todesfall im Krankenhaus eintrat)
- Gebühren für die Leichenbeschauung und Feststellung des Todes durch einen Arzt inkl. Ausstellung einer Todesbescheinigung
- Überführungskosten (vom Krankenhaus oder zu Hause in die Trauerhalle/Kirche/Friedhof bzw. ins Krematorium)
- Hygienische Versorgung des Verstorbenen
- Gebühren für die Sterbeurkunden
- Fehlen Geburts- oder Heiratsurkunden, müssen diese beim zuständigen Standesamt angefordert werden. Auch hierfür entstehen Gebühren
- Kosten für Sarg und evtl. Urne
- Kosten für Einäscherung
- Kosten für die Trauerkleidung der Hinterbliebenen
- Kosten für Sterbekleid (Sterbekleidung für den Verstorbenen ist nicht Pflicht. Der Verstorbene kann auch in seiner persönliche Kleidung beigesetzt werden)
- Anziehen von Totenkleidung
- Annoncengebühren für Todesanzeigen in der Zeitung, Trauerbriefe, Danksagungen
- Kosten für Sargausstattung (Kissen, Decke usw.)
- Kosten für die Benutzung der Kirche/Trauerhalle sonstige Beisetzungsgebühren
- Blumenschmuck/Kränze für Sarg/Urne, Kirche und Grab
- Kosten für Trauerredner und Sargträger
- Musikalische Umrahmung der Trauerfeierlichkeit
- Kosten für Trauerfeier in Restaurant
- Erstbepflanzung für Grab, saisonale Bepflanzung für Grab
- Grabnutzungsgebühren
- Grabkreuz, Grabstein
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Was kostet das Sterben eigentlich – Wie hoch sind die Beerdigungskosten?
Wenn alle Kosten zusammengerechnet sind, kommen schnell 4.000 bis 5.000 Euro zusammen, nach oben keine Grenzen. Die Kosten sind jedoch abhängig von Faktoren wie:
- Einzelgrab, Doppelgrab oder Urnengrab
- Beschaffenheit des Sarges oder der Urne
- Die Ausgestaltung der Trauerfeier
- Die Teilnehmerzahl der Trauerfeier
- Usw.
Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei einem Todesfall
Bis 2004 bezahlten die Krankenkassen noch ein Sterbegeld, was zwar nicht übermäßig hoch war, aber mit dem doch ein Teil der Kosten beglichen werden konnte. Diese Leistungen sind entfallen.Es gibt trotzdem noch unterschiedliche Unterstützungen, an die von den Hinterbliebenen auch oft nicht gedacht wird. Oftmals haben die Verstorbenen auch Vorsorge für den Todesfall getroffen, ohne es den Hinterbliebenen mitgeteilt zu haben.
Deshalb sollte stets geprüft werden, welche von den nachstehenden Möglichkeiten in Anspruch genommen werden können.
Sterbegeldversicherung
Was versteht man unter einer Sterbegeldversicherung? Eine Sterbegeldversicherung wird abgeschlossen, um die Hinterbliebenen finanziell zu entlasten und mit der Auszahlungssumme die Beisetzungskosten decken zu können.
Es gibt zwei Varianten – mit und ohne Gesundheitsprüfung. Die Form „Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung“ entspricht eher einer Risikolebensversicherung, jedoch ohne Gesundheitscheck. Die Versicherungssumme im Todesfall ist vom Versicherungsnehmer meist frei wählbar. Nur etwa ein Drittel der Verstorbenen hinterlassen so ein großes Erbe, um damit auch die Beerdigungskosten decken zu können.
Viele sehen in der Sterbegeldversicherung eine gute Möglichkeit sicherzustellen, dass die Kosten für die eigene Beerdigung gedeckt sind und die Beisetzung somit in ihrem Sinne ausgestaltet wird.
Anhand dieses Überblicks können Sie vergleichen, was Sterbeversicherungen leisten, bzw. kosten.
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Lebensversicherung
Falls der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte, kann auch diese zur Deckung der Beerdigungskosten mit hinzugezogen werden.
Hinterbliebenenrente / Witwenrente / Waisenrente
Nicht nur Frauen haben ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente, sondern auch Männer. Ob und in welcher Höhe Hinterbliebenenrente bezahlt wird, hängt vom Einkommen ab. Die Hinterbliebenenrente muss nach dem Tod beantragt werden, denn sie wird nicht automatisch bezahlt. Die Beantragung erfolgt direkt bei einer Außenstelle der Rentenversicherung.
Manche Gemeinden bieten Ihren Bürgern auch an, den Rentenantrag auf dem Standesamt zu stellen. Das gleiche gilt für die Waisenrente.
Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft
Wurde der Tod durch einen betrieblichen Unfall bzw. auf der Fahrt zur Arbeit hervorgerufen, können von der gesetzlichen Unfallversicherung folgende Leistungen bezahlt werden:
- Sterbegeld
- Hinterbliebenenrente, Witwen- und Waisenrente
- Evtl. Überführungskosten
Private Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung hat ähnliche Leistungen wie die gesetzliche Unfallversicherung. Allerdings werden bei der privaten Unfallversicherung auch die Leistungen bezahlt für Unfälle, die außerhalb der Arbeitszeit – also im Privatbereich – entstanden sind.
Gewerkschaften und Arbeitgeber
Einige Gewerkschaften bezahlen ein einmaliges Sterbegeld. Dies muss direkt bei den Gewerkschaften oder den Arbeitgebern nachgefragt werden.
Betriebliche Altersvorsorge
Verfügt der Verstorbene über eine betriebliche Altersvorsoge, wird hierüber gegebenenfalls Hinterbliebenenrente ausbezahlt. Unter Umständen wird auch ein einmaliges Sterbegeld bezahlt.
Beihilfen von Besoldungsämtern
Für Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten oder Beamten im Ruhestand. Das Sterbegeld sowie Witwen- und Waisenrente müssen beim zuständigen Besoldungsamt beantragt werden. In der Regel übernimmt dies jedoch das Bestattungsunternehmen.
Agentur für Arbeit
Hartz IV-Empfänger erhalten unter Umständen auch von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) ganz oder teilweise die Kosten für die Beisetzung erstattet.
Sozialamt
Wird das Erbe ausgeschlagen, muss unter Umständen das Sozialamt für die Beerdigungskosten aufkommen. Auch Hinterbliebene, die Hartz IV empfangen und für die Beerdigungskosten nicht aufkommen können, erhalten u. U. Zuschüsse zu den Beerdigungskosten. Dies ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten für eine ortsübliche Bestattung in einem einfachen Rahmen.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Sind die Gesamtaufwendungen für die Bestattung, Grabpflege, den Grabstein usw. höher als das Erbe, können die Kosten als Außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Nützliches für die Pflege und den Alltag: Können Hinterbliebene dazu verpflichtet werden, eine Beerdigung zu organisieren? Ja – und zwar gibt es in Deutschland eine Bestattungspflicht. Bestattungspflichtig sind die engsten Familienangehörigen. Das bedeutet, dass zuerst die Ehegatten/Lebenspartner, dann die volljährigen Kinder oder die Eltern, die volljährigen Geschwister, Großeltern oder volljährigen Enkelkinder für die Totenfürsorge aufkommen müssen. Die Totenfürsorge umfasst die komplette Organisation der Beerdigung, Bestattungsfeier, Grabstein und Grabpflege. Totenfürsorge hat nichts damit zu tun, wer die Kosten für die Beisetzung übernimmt. Denn diese haben prinzipiell der Erbe/die Erben zu tragen. Hat ein Verstorbener zum Beispiel testamentarisch geregelt, dass die Totenfürsorge von Nachbarin XY organisiert wird, der Sohn aber das ganze Vermögen erbt, so ist dieser auch zur Kostenübernahme der Bestattung verpflichtet. Die Beerdigungskosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Dienstleistungen zusammen. Dazu gehören z.B. Überführungskosten, Kosten für den Sarg oder die Urne, die Trauerfeier, Grabgebühren und Blumenschmuck. Insgesamt können diese Kosten leicht zwischen 4.000 und 5.000 Euro betragen, nach oben gibt es kaum Grenzen. In Deutschland sind die engsten Familienangehörigen bestattungspflichtig. Das bedeutet, Ehepartner, Kinder, Eltern oder Geschwister sind dafür verantwortlich, die Beerdigung zu organisieren. Die Kosten tragen jedoch die Erben, unabhängig davon, wer die Totenfürsorge übernimmt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Neben einer Sterbegeldversicherung können auch Lebensversicherungen oder die gesetzliche Unfallversicherung bei bestimmten Todesfällen einspringen. Zudem gibt es Unterstützung von Sozialämtern oder der Agentur für Arbeit, wenn die finanziellen Mittel nicht ausreichen. Eine Sterbegeldversicherung wird abgeschlossen, um die Hinterbliebenen bei den Beerdigungskosten zu entlasten. Sie zahlt im Todesfall eine festgelegte Summe aus, die zur Deckung der Beisetzungskosten genutzt werden kann. Ja, wenn die Beerdigungskosten höher sind als das Erbe, können diese als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Fall kann das Sozialamt für die Kosten einer einfachen, ortsüblichen Bestattung aufkommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Erben das Erbe ausgeschlagen haben oder wenn die Hinterbliebenen finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen. Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Quelle Bildmaterial: Fotolia #139924256 © magele-picture Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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Wer ist überhaupt für die Beerdigung verantwortlich?
Fragen und Antworten zu Beerdigungskosten
Welche Kosten entstehen bei einer Beerdigung?
Wer muss die Kosten für eine Beerdigung tragen?
Gibt es finanzielle Unterstützung für die Beerdigungskosten?
Was ist eine Sterbegeldversicherung?
Können Beerdigungskosten steuerlich abgesetzt werden?
Was passiert, wenn niemand die Beerdigungskosten übernehmen kann?
Beste Insider-Tipps!
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.