
Persönliches Budget - Anspruch, Vorteile und Antragstellung

Das Wichtigste in Kürze
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Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Organisation von Unterstützungsleistungen.
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Anstelle von Sachleistungen erhalten Sie eine Geldzahlung, mit der Sie benötigte Hilfe selbst finanzieren können.
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Es bietet mehr Flexibilität und Kontrolle bei der Auswahl von Assistenz, Pflege oder anderen Unterstützungsangeboten.
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Das Budget kann individuell angepasst und sowohl für private als auch berufliche Bedürfnisse genutzt werden.
So gehen Sie vor
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Bedarf ermitteln: Überlegen Sie, welche Unterstützung Sie benötigen und welche Leistungen durch das Persönliche Budget abgedeckt werden sollen.
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Beratung in Anspruch nehmen: Lassen Sie sich von einer Beratungsstelle oder dem Sozialamt über Ihre Möglichkeiten und Ansprüche informieren.
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Antrag stellen: Beantragen Sie das Persönliche Budget bei Ihrem zuständigen Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse oder Sozialamt).
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Bedarfsplanung erstellen: Gemeinsam mit dem Leistungsträger wird ein individueller Budgetplan erstellt, der Ihre Bedürfnisse berücksichtigt.
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Budget nutzen: Nach der Bewilligung verwalten Sie das Budget selbst und können Dienstleister Ihrer Wahl für die benötigte Unterstützung beauftragen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Persönliches Budget – Was ist das?
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Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget
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Welche Leistungen werden über das Persönliche Budget finanziert?
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Welche Vorteile und Nachteile hat das Persönliche Budget
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Wie hoch sind die Leistungen des Persönlichen Budgets
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Wie wird das Persönliche Budget beantragt?
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Inhalte dieses Themas
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Muss zwingend eine Budgetassistenz zwischengeschaltet werden?
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FAQ
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Quellenangaben
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Neueste Ratgeber
Persönliches Budget – Was ist das?
Wer eine Behinderung hat, weiß selbst am besten, was für ihn gut ist und was nicht, was er braucht und was auch nicht. Ein Persönliches Budget (PB) ist deshalb für viele gehandicapte Menschen wichtig, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Behinderte Menschen haben seit 2008 die Wahlmöglichkeit zwischen Geldleistung (Persönliches Budget) oder Sach- und Dienstleistungen.
Mit diesem neuen System haben Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, ihr Budget selbst zu verwalten und damit Leistungen selbst „einkaufen“ zu können bzw. zum Arbeitgeber zu werden.
Mit dem seit 01.01.2008 in Kraft getretenen Bundesrecht haben Menschen mit Behinderung den Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe (Inklusion) durch ein (wenn nötig trägerübergreifendes) Persönliches Budget.
Das Persönliche Budget soll physisch/psychisch eingeschränkten Personen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Der Mensch mit Behinderung (Budgetnehmer) erhält somit keine Sachleistungen mehr, sondern monatlich einen ausgehandelten Betrag (Persönliches Budget oder auch Persönliches Geld genannt). Damit kann er Leistungen, die er benötigt um am täglichen Leben teilhaben zu können, selbst bezahlen.
Beim Persönlichen Budget „kauft“ der Budgetnehmer seine Leistungen
- selbst ein und kann
- selbst bestimmen, wo er diese einkauft.
Damit ist der gehandicapte Mensch zum Beispiel nicht mehr auf die Leistung von Pflegedienstmitarbeitern angewiesen, sondern kann im Arbeitgebermodell selbst Personen (Assistenten) einstellen, die ihm bei der Teilhabe am täglichen Leben helfen.
Was ist das Ziel des persönlichen Budgets?
in behinderter Mensch soll selbst entscheiden können, ob er Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen möchte. Außerdem soll er entscheiden können, wann, wo, wie und von wem er diese Leistungen ausgeführt haben möchte. Wer ein Persönliches Budget in Anspruch nimmt, wird somit Käufer, Kunde und/oder Arbeitgeber.
Wer hat Anspruch auf ein Persönliches Budget
Ein Anrecht auf das Persönliche Budget haben Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer körperlichen, geistigen oder einer seelischen Behinderung oder wenn sie von einer Behinderung bedroht sind.
Für wen ist das persönliche Budget geeignet?
Das Persönliche Budget ist altersunabhängig für alle Menschen mit Behinderung geeignet.
- Kinder jeglichen Alters können über das Persönliche Budget individuell gefördert, unterstützt, betreut und gepflegt werden.
- Schüler können die Assistenten nutzen für die schulische Integration und Förderung.
- Junge Erwachsene profitieren davon, wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen möchten und selbständig in einer eigenen Wohnung oder einem Betreuten Wohnen leben möchten.
- Wer studieren möchte und Hilfe beim Studieren und beim täglichen Leben benötigt, kann über das Persönliche Budget Studienbegleiter bezahlen.
- Berufstätige können weiterhin ihrem Beruf nachgehen, indem sie durch Arbeitsassistenten begleitet und in der Ausübung ihres Berufes unterstützt oder auch zur Arbeit gefahren werden.
- Schwerstpflegebedürftigen Menschen kann durch eine Intensiv- oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung z.B. ein Pflegeheim erspart bleiben, indem die Pflege zu Hause durchgeführt wird.
- Behinderte und pflegebedürftige Menschen können mit einer gut funktionierenden Assistenzbetreuung alleine zu Hause leben und müssen nicht in ein Pflegeheim. Dies ist auch besonders schön für jüngere Menschen, denen in einem Altenheim meist der soziale Kontakt verloren geht.
- Menschen mit psychischer Erkrankung können mit einer entsprechenden Begleitung wieder leichter am täglichen Leben teilnehmen. So können z.B. Menschen mit Panikattacken eine Begleitung bei Einkäufen oder beim Benutzen von öffentlichen Verkehrsmitteln bekommen und können damit wieder am sozialen Leben teilhaben.
- Für Menschen jeden Alters ist es wichtig, soziale Kontakte zu pflegen und in der Freizeit etwas zu unternehmen. Ist dies aufgrund von behinderungsbedingten Defiziten nicht möglich, stehen Freizeitassistenten zur Verfügung, die die Eingliederung in das Sozialleben unterstützen.
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Welche Leistungen werden über das Persönliche Budget finanziert?
Nicht alle Leistungen können über ein Persönliches Budget finanziert werden. Voraussetzungen für das Persönliche Budget sind:
- Es muss sich um alltägliche und wiederkehrende Bedarfe handeln, die mit dem Budget finanziert werden.
- Die Hilfebedarfe werden über Geldleistungen oder Gutscheine finanziert.
Mit dem Persönlichen Budget können Dienstleistungen aus folgenden Bereichen bezahlt werden.
- Hilfe zur Pflege
- Leistungen der Krankenbehandlung
- Leistungen zur Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben
- Wohnen und Haushalt
Beispiele
Hier einige Beispiele für Dienstleistungen, welche mit dem Persönlichen Budget bezahlt werden können. Es handelt sich hier nur um einen kleinen Auszug. Eine vollständige Auflistung der Leistungen ist schon deshalb nicht möglich, da die Leistungen individuell und auf den persönlichen Bedarf genehmigt werden.
- 24h-Betreuung
- Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen
- Unterstützung bei der Beantragung eines bedarfsgerechten/behindertengerechten KFZs um den Arbeitsplatz erreichen zu können
- Betreutes Wohnen
- Betreuung von Komapatienten
- Blindenführhund
- Dolmetscher für gehörlose Menschen (Gebärdendolmetscher)
- Fahrdienste
- Freizeitgestaltung (Kino- oder Theaterbesuche)
- Hilfe bei der Körperpflege
- Hilfe im Haushalt (Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen)
- Intensivpflegebetreuung / Heimbeatmung
- Mobilisierung
- Rehaleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Technische Arbeitshilfen
- Teilhabe bei Arbeit und Ausbildung (Kindergarten-, Schul-, Uni- und Ausbildungsbegleitung sowie Unterstützung am Arbeitsplatz)
- Unterstützte Beschäftigung
- Urlaubsbegleitung
- Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Dürfen auch Familienmitglieder vom Persönlichen Budget bezahlt werden
Ein Persönliches Budgets (PB) bietet den Vorteil, dass der Budgetnehmer seine Assistenten selbst auswählen kann. Wenn gute Freunde oder ein Verwandter die Assistenz übernehmen möchte, ist dies durchaus möglich.
Allerdings muss im Verwandtschaftskreis die Beistandspflicht beachtet werden. Folgende Personen unterliegen der Beistandspflicht und können daher nicht über das Persönliche Budget bezahlt werden:
- Kinder, die ein Elternteil pflegen
- Eltern, die ihr Kind pflegen
- Die Pflege von Ehepartnern.
Deshalb gilt: Wenn Verwandte ab dem 2. Verwandtschaftsgrad als Assistenten eingestellt werden, können auch diese vom Persönlichen Budget bezahlt werden.
Wird das Persönliche Budget vom Sozialamt bezahlt, ist es nur in Ausnahmefällen möglich, dass Familienmitglieder über das PB bezahlt werden. Dies ist jeweils Gegenstand einer Einzelfallprüfung.
Welche Vorteile und Nachteile hat das Persönliche Budget
Wenn Sie sich für ein Persönliches Budget entscheiden, hat dies Vorteile und Nachteile. Deshalb müssen Sie wissen, was Ihnen wichtig ist und ob Sie auch die Nachteile in Kauf nehmen möchten.
Zu den Vorteilen zählt, dass Sie
- selbst entscheiden können, wieviel und welche Assistenzleistungen Sie von wem in Anspruch nehmen. Möchten Sie einen Pflegedienst beauftragen oder stellen Sie lieber eine persönliche Assistenz oder auch mal Honorarkräfte für Ihre Betreuung ein,
- frei entscheiden können, zu welchen Zeiten Sie Hilfe bekommen. Ein Pflegedienst hat meist feste Zeiten, an denen er zu Ihnen kommt. Haben Sie Assistenten können Sie frei entscheiden, ob Sie morgen ausschlafen wollen und erst relativ spät Hilfe benötigen oder ob Sie schon um 5.00 Uhr aufstehen weil Sie gemeinsam mit Ihrem Assistenten einen Ausflug unternehmen möchten,
- mit dem von Ihnen ausgesuchten und eingestellten Personal arbeiten und nicht auf einen ständigen Personalwechsel eines externen Anbieters angewiesen sind,
- Personal einstellen können, das zu Ihnen passt, wo Sie wissen, dass Sie auf einer Wellenlänge sind,
- die Hilfen selbst mit dem zur Verfügung gestellten Persönlichen Budget bezahlen. Damit übernehmen Sie mehr Selbstbestimmung und Verantwortung für sich selbst,
- durch das Persönliche Budget mehr Lebensqualität erlangen, weil Sie freier und unabhängiger über Ihre persönlichen Belange entscheiden können.
Zu den Nachteilen gehören
Ein Persönliches Budget ist mit einem viel höheren Zeitaufwand und sehr viel Fachwissen verbunden.
Deshalb gibt es Dienstleistungsunternehmen, die die administrative Abwicklung des Persönlichen Budgets übernehmen aber auch bei der Auswahl des Personals unterstützend mitwirken. Dies bringt zum einen viel Erleichterung für den Budgetnehmer und zum anderen die Sicherheit, dass alles korrekt abgewickelt wird.
Mehr über diese Dienstleistungsunternehmen lesen Sie im Abschnitt „Wer hilft bei der Antragstellung und Abwicklung des Persönlichen Budgets“.
Will man alles selbst verwalten, muss man sich in rechtlichen Dingen gut auskennen. Zu den Nachteilen gehört dann, dass Sie einen höheren Verwaltungsaufwand haben, weil Sie
- qualifizierte Assistenten selbst suchen und einstellen müssen,
- die Dienst- und Urlaubsplanung selbst erstellen müssen,
- die Gehaltsabrechnung mit den Lohnnebenkosten selbst durchführen müssen,
- Verantwortung für Ihre Assistenten übernehmen müssen,
- Ihr Budget planen und verwalten müssen.
- nachweisen müssen, wie Sie die bereitgestellten finanziellen Mittel des Persönlichen Budgets verwendet haben.
Wie hoch sind die Leistungen des Persönlichen Budgets
Das ist ganz unterschiedlich, da die Leistungen individuell gewährt werden. Jeder Mensch hat andere Bedürfnisse und keine Krankheit oder Behinderung gleicht der anderen. Deshalb wird jede Person einzeln und individuell betrachtet und dementsprechend das Budget festgelegt. Prinzipiell muss jedoch beachtet werden, dass das Persönliche Budget jeweils nicht höher als eine Sachleistung sein kann.
Reicht das gewährte Budget nicht mehr aus, muss nachverhandelt werden.
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung an den Leistungen des Persönlichen Budgets
Leistungen für das Persönliche Budget, welche von der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. Unfallversicherung, der Pflegeversicherung oder der Agentur für Arbeit erbracht werden, sind unabhängig vom Einkommen.
Ebenso sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht von einem Einkommen abhängig, hier muss der Budgetnehmer jedoch die regulären gesetzlichen Zuzahlungen leisten (Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel usw.).
Gut zu wissen
Bei Leistungen aus der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe usw.) darf der Budgetnehmer ein maximales Vermögen in Höhe von 2.600 Euro haben.
Für Personen, die Leistungen zum Persönlichen Budget vom Sozialamt erhalten, heißt das, dass sie nie mehr als 2.600 Euro persönliches Vermögen haben können. Auch das Vermögen des Partners wird mit in die Berechnung einbezogen.
Wie wird das Persönliche Budget beantragt?
Inhalte dieses Themas
Ich möchte auf die Beantragung des Persönlichen Budgets nur ganz knapp eingehen, um einen kurzen Überblick zu geben.
Selbstverständlich kann jeder den Antrag für das Persönliche Budget selbst stellen. Allerdings empfehle ich, Servicestellen oder Beratungsfirmen (welche über das Persönliche Budget bezahlt werden) in Anspruch zu nehmen. Dort kennt man sich aus und weiß, welche Hilfen sinnvoll sein können. Außerdem beraten die Mitarbeiter ausführlich darüber, welche Hilfen möglich sind, wer der entsprechende Leistungsträger ist uvm.
In einem Gespräch findet eine Bedarfsfeststellung statt. Gemeinsam werden dann die Wünsche und Vorstellungen des Antragstellers erörtert, zusammengefasst und schriftlich formuliert.
Danach muss mit dem zuständigen Leistungsträger ein Beratungsgespräch vereinbart werden, indem alle Hilfebedarfe in einer Zielvereinbarung festgeschrieben werden.
Sobald alle Einzelheiten geklärt sind, erhält der Antragsteller einen Bescheid über das Persönliche Budget. In diesem Bescheid sind alle Leistungen aufgeführt, die die Vertragspartner zu erbringen haben. Ist der Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann er einen Widerspruch einlegen.
Wer darf ein Persönliches Budget beantragen?
Jeder Mensch mit einer Behinderung kann das Persönliche Budget für sich selbst beantragen. Eltern können auch für ihre Kinder ein Persönliches Budget beantragen.
Wer ein Persönliches Budget beantragt, muss dieses nicht selbst verwalten können. Er kann für die Verwaltung des Persönlichen Budgets auch Hilfe beantragen.
Die Beantragung des Persönlichen Budgets hat nichts mit dem Alter zu tun.
Außerdem kann niemand dazu gezwungen werden, das Persönliche Budget in Anspruch zu nehmen. Der Mensch mit Behinderung hat das freie Wahlrecht.
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Wo wird der Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt?
Die Frage, wo das Persönliche Budget beantragt wird, muss etwas umfassender erläutert werden, da es unterschiedliche Leistungsträger gibt.
Je nachdem welche Hilfe benötigt wird, ist ein anderer Leistungsträger zuständig. Häufig sind auch mehrere Leistungsträger zuständig. Man spricht dann von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget.
Prinzipiell gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Entweder wird der Antrag über einen Rehabilitationsträger gestellt.
- Oder der Antrag wird direkt beim zuständigen Leistungsträger eingereicht.
Hinzu kommt, dass oftmals nicht nur ein einziger Leistungsträger zuständig ist. Um zu vermeiden, dass der Antragsteller von einem Amt zum anderen weitergeschoben wird, ist immer nur ein Amt zuständig.
Folgende Leistungsträger können für ein Persönliches Budget in Frage kommen:
- Agentur für Arbeit
Alterssicherung der Landwirte
Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Rentenversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung
Integrationsamt
Jugendhilfe
Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge
Pflegekasse
Sozialhilfe (hier mit inbegriffen auch die Hilfe zur Pflege)
Wer hilft bei der Antragstellung und Abwicklung des Persönlichen Budgets?
Da das Persönliche Budget eine recht umfassende Thematik ist, macht es Sinn, fachmännische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Adressen der Rehabilitationsträger.
Außerdem gibt es Beratungs- und Abwicklungsfirmen, sogenannte Hilfsdienste bzw. Budgetassistenzen oder Budgetbegleiter, die den Budgetnehmern umfassend und in allen Bereichen weiterhelfen. Aufgabe der Budgetbegleiter ist es, sämtliche Aufgaben in Absprache mit dem Mandanten zu übernehmen bzw. Leistungen zu erbringen.
Zu deren Assistenzplanung gehören folgende Aufgaben:
- Ein gemeinsames Erstgespräch vor Ort
- Genaue Analyse des Hilfebedarfs anhand der Wünsche und Erfordernisse des Budgetnehmers
- Kalkulation des benötigten Persönlichen Budgets
- Antragstellung an den Leistungsträger
- Abschluss aller notwendigen Verträge in Abstimmung mit dem Mandanten
- Unterstützung bei der Personalsuche
- Unterstützung bei der Erstellung von Dienst- und Urlaubsplänen
- Unterstützung bei der Überbrückung von kurzfristigem Personalausfall
- Unterstützung bei der Unterweisung des Personals
- Helfende Anlaufstelle bei Problemen mit Mitarbeitern
- Abwicklung der Lohnabrechnungen
Die Kosten für solche Hilfsdienste werden in das Persönliche Budget mit einkalkuliert und vom Leistungsträger übernommen. Somit muss der Mensch mit Handicap nicht für diese Kosten selbst aufkommen.
Außerdem können Sie sich auch an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit wenden.
Muss zwingend eine Budgetassistenz zwischengeschaltet werden?
Es steht jedem Betroffenen frei, ob er alles selbst abwickeln möchte, oder ob er sich professionelle Hilfe nimmt. Von den Leistungen, die die Budgetbegleiter anbieten, können auch nur einzelne Bausteine in Anspruch genommen werden, ganz so, wie es für den Antragsteller passend ist.
Die Beratungsfirmen kennen sich jedoch mit den Gesetzen rund um das Persönliche Budget sehr gut aus. Sie wissen, welche Hilfen miteinander verrechnet werden können und welche nicht. Sie können auch überprüfen, ob die Leistungsträger richtig abgerechnet haben.
Auch die Abwicklung der Gehaltszahlungen und Sozialabgaben ist nicht ganz einfach. Es ist auch durchaus möglich, nur anfänglich Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um dann sukzessive selbstverantwortlich die Aufgaben zu übernehmen.
FAQ
In der Regel erhält der Budgetnehmer am Anfang des Monats das ausgehandelte Budget, um damit die laufenden Rechnungen des Monats bezahlen zu können.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Quellenangaben
- § 17 SGB IX (Sozialgesetzbuch)
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0 Kommentare zu „Persönliches Budget – Anspruch, Vorteile & Anleitung zur Antragstellung“
Hallo Herr Beier,
eine Frage zum PB.
Ein Fragender hat es erwähnt: Bei den Pflegeleistungen fließen 2/3 des Sachleistungsbetrages in das PB und 1/3 des Pflegegeldes wird pauschal ausgezahlt.
Dazu findet sich in den Gesetzen leider nichts.
Mein Sohn wird Eingliederungshilfe bekommen und hat PG 3.
Von der AOK Rheinland ist auch keine klare Aussage zu bekommen.
Dort kommt PB viel zu selten vor.
Danke in voraus.
Das ist tatsächlich ein eher kompliziertes Thema. Teilweise müssen die Budgets anhand des Bedarfs “ausgehandelt” werden. Der Prozess ist, soweit mir bekannt recht umfangreich.
Hallo, mein Sohn, Tetraplegie hat auch das persönliche Budget. Wie der Kommentarschreiber oben hat er auch Probleme mit dem Personal, das heißt, er hat Personal, was aber leider oft krank ist und ich einspringe.
Meine eigentliche Frage ist aber , kann er auch Verhinderungspflege beantragen? 2 Drittel des Pflegegeldes fließen in das Budget. Er bekommt ein Drittel pauschales Pflegeld. Wir haben bis jetzt noch nie Verhinderungspflege oder Kurzeitpflege in Anspruch genommen. Er ist seit 2006 querschnittgelähmt
Vielen Dank im Vorraus
Croissant Regina
Hallo ich habe auch das persönliche Budget und habe massive Probleme Hilfskräfte zu finden. Von daher ist es echt schwierig, meine Versorgung zu sichern. Jetzt ist es nun mal so das meine Mutter teilweise einspringt. Wenn ich niemanden habe der assistiert. Ich hab leider nun mal kaum noch Familie oder Freunde, die mir helfen konnten. Von daher dachte ich es ist okay weil ich mal was gelesen habe über ein Rollstuhlfahrer, der seine Mutter auch anstellen musste. Auch teilweise und laut dem Gericht war es okay aber jetzt hat der Bezirk mir geschrieben, dass sie das nicht wollen mit meiner Mutter die stellen sich das alles sehr leicht vor. Ohne Hilfe bin ich total aufgeschmissen. Ich habe die Behinderung Tetraplegie, das bedeutet ich bin echt aufgeschmissen ohne Hilfe ich habe meiner Mutter das nur mit einem Mini Job vergütet. Obwohl sie viel mehr Stunden macht und auch deutlich mehr verdienen würde, wollte ich es nicht über reizen. Ich hole sie wirklich immer in Notsituationen wenn wirklich niemand anderes kann und das sollte doch okay sein. Also wenn man mal so drüber nachdenkt, wäre schön wenn ich dazu Informationen bekommen könnte. Um allerbesten wäre ein Gerichtsurteil, dass ich dem Bezirk schicken kann. Schon mal vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen Daniel
Leider liegen uns keine Gerichtsurteile vor. Es gibt die Möglichkeit, dass Sie das persönliche Budget durch einen Budgetassistent bzw. einen Budgetassistenz-Dienst verwalten lassen. Diese Dienstleister haben sich auf das Thema spezialisiert und kennen die Rechtslage. Zudem kümmern sich die Dienstleister oftmals auch darum, dass entsprechend “Personal” gefunden wird und wenn die Kosten gestiegen sind, dass das Budget neu mit dem Leistungsträger ausgehandelt wird. Vielleicht ist das für Sie eine Lösung, dass Sie sich mit einem Assistenz-Dienst in Verbindung setzen und von diesem Unterstützung bekommen.