Grad der Behinderung bei Morbus Parkinson – Tabelle, Vorteile & Leistungen

Behinderung bei Morbus Parkinson
Behinderung bei Morbus Parkinson: Je nach Schwere der Erkrankung kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.

Morbus Parkinson ist nach der Alzheimer-Erkrankung, die zweithäufigste neurodegenerative Erkrankung, von der in Deutschland rund 400.000 Menschen betroffen sind. Durch das Absterben der Dopaminproduzierenden Hirnzellen kommt es zu einem Dopaminmangel, welcher zu einem Ungleichgewicht der Nervenbotenstoffe im Gehirn führt. Dieses Ungleichgewicht führt zu Störungen im zentralen Nervensystem und beeinträchtigt die Bewegungssteuerung.

Die Hauptsymptome der Erkrankung sind Ruhezittern (Tremor), Muskelsteifigkeit (Rigor) und Schwäche der Bewegungen (Akinese).

Die Parkinsonkrankheit ist eine chronisch fortschreitende Erkrankung, die oftmals erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert wird. Da die Betroffenen oft das 65. Lebensjahr bei der Diagnosestellung überschritten haben, vermischen sich die Symptome mit anderen altersbedingten Einschränkungen.

Hat man bei Morbus Parkinson eine Behinderung?

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Je nachdem wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist, kann Morbus Parkinson zu einem Grad der Behinderung führen.

Die Parkinsonkrankheit ist nicht heilbar und schreitet chronisch voran, wodurch die Einschränkungen der Betroffenen kontinuierlich zunehmen und die Erkrankten immer mehr auf Hilfe angewiesen sind.

Welche Formen von Morbus Parkinson gibt es?

In 75% der Fälle ist die Ursache für die Erkrankung an Morbus Parkinson unbekannt.

Lediglich der Dopaminmangel lässt sich wissenschaftlich nachweisen.

Formen der Parkinsonerkrankung sind:

  • Idiopathisches Parkinsonsyndrom (IPS):
    – Häufigste Form (ca. 75%)
    – Die Ursache für das Absterben der Gehirnzellen ist unbekannt.
  • Symptomatisches Parkinsonsyndrom:
    Als mögliche Ursache wird ein plötzliches Absterben der Gehirnzellen diagnostiziert.

Mögliche diagnostizierte Auslöser dafür könnten sein:

  • Hirndurchblutungsprobleme
  • Umwelteinflüsse
  • Tumore im Gehirn
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Medikamente, die als Nebenwirkung Parkinson auslösen können, wie z.B. Neuroleptika.

Im Falle des symptomatischen Parkinson-Syndroms kann die Behandlung gezielt auf den Auslöser abgestimmt werden.

Atypisches Parkinsonsyndrom:
Wird auch Parkinson- Plus- Syndrom genannt, da neben dem für den Dopaminmangel zuständigen Teil des Gehirns (Mittelhirn), auch andere Bereiche des Gehirns betroffen sind.
Die Folge: Es kommen zu den üblichen Parkinson-Symptomen weitere hinzu.

Welche Behandlungsmethoden gibt es bei Morbus Parkinson?

Die Behandlung von Morbus Parkinson zielt darauf ab, die Symptome der Krankheit zu lindern und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern. Es gibt keine Heilung für Morbus Parkinson, aber die Behandlung kann dazu beitragen, die Krankheit zu verlangsamen und die Lebenserwartung zu erhöhen.

Die Behandlung von Morbus Parkinson umfasst in der Regel eine Kombination aus:

  • Medikamenten: Die medikamentöse Behandlung ist die wichtigste Säule der Behandlung von Morbus Parkinson. Medikamente können helfen, die Symptome der Krankheit wie Muskelsteifheit, Zittern und Bewegungsarmut zu lindern.
  • Bewegungstherapie in Form von Physiotherapie: Physiotherapeuten können Parkinson-Patienten Übungen zeigen, die ihre Beweglichkeit und Flexibilität verbessern.
  • Ernährungsberatung: Eine gesunde Ernährung kann dazu beitragen, die Symptome der Krankheit wie Muskelsteifheit und Müdigkeit zu lindern.
  • Sprachtherapie: Sprachtherapie kann helfen, die Sprechfähigkeit und die Schluckfunktion von Parkinson-Patienten zu verbessern.
  • Ergotherapie: soll dabei helfen, das Leben in Bezug auf die Selbstversorgung, der Produktivität und der Freizeit eigenständiger zu gestalten.
  • Psychotherapie: Psychotherapie kann helfen, mit den psychischen Belastungen der Krankheit wie Depressionen und Angstzuständen umzugehen.

Wenn die medikamentöse Behandlung nicht mehr ausreichend ist (dies trifft bei ca. 10% der Betroffenen zu), kann ein Impulsgenerator implantiert werden.

Über ihn werden elektrische Impulse an die Hirnareale der Bewegung weitergleitet, um so fahrige Bewegungen zu lindern.


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Behinderung bei Morbus Parkinson – Grad der Behinderung

Morbus Parkinson ist eine neurodegenerative Erkrankung, für die es keine Heilung gibt. Dabei kommt es zu einer schrittweisen Verschlechterung der Bewegungsabläufe. Die vielfältigen Symptome verändern sich im Laufe der Zeit, wodurch die Betroffenen immer mehr in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt werden.

Da die Erkrankung zur zunehmenden Immobilität führt, sind die Menschen immer mehr auf fremde Hilfe angewiesen und die Teilhabe am öffentlichen Leben wird zunehmend beeinträchtigt.

Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Morbus Parkinson?

Der Grad der Behinderung bei Morbus Parkinson wird nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen im Allgemeinen mit 30 – 100 bewertet und rechtfertigt so, ab dem GdB von 50, einen Schwerbehindertenausweis.

Für die Höhe des GdB ist bei Morbus Parkinson die Schwere der Störungen in den Bewegungsabläufen ausschlaggebend.

GDB-Tabelle – Morbus Parkinson

Gibt es ein Merkzeichen für Morbus Parkinson?

Durch die schrittweise Verschlechterung der Bewegungsabläufe können an Parkinson Erkrankte zunehmend Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen und in der Balance bekommen.

Hinzu kommen Einschränkungen in Armen und Händen, welche das Greifen immer schwieriger machen können.

Deshalb können für die Betroffenen folgende Merkzeichen in Frage kommen:

  • Das Merkzeichen „G“ kann bewilligt werden, wenn Parkinson-Erkrankte aufgrund ihrer Einschränkungen erheblich in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr beeinträchtigt sind.
  • Das Merkzeichen „B“, sofern sie bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Erkrankung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
  • Das Merkzeichen „aG”, wenn sie sich wegen der Schwere ihrer Erkrankung dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeugs bewegen können (Anschluss an BSG vom 11.8.2015 – B 9 SB 2/14 R = SozR 4-3250 § 69 Nr 19), oder eine ständige Rollstuhlbenutzung erforderlich ist (Anschluss an BSG vom 13.12.1994 – 9 RVs 3/94 = SozR 3-3870 § 4 Nr 11 und vom 29.1.1992 – 9a RVs 4/90 = Behindertenrecht 1992, 91).

Behinderung bei Morbus Parkinson – Vorteile und Leistungen

Wie bei vielen Erkrankung gibt es auch bei der Morbus Parkinson gewissen „Vorteile“ (richtigerweise heißt es Nachteilsausgleiche, dennoch wird es umgangssprachlich Vorteile genannt) und Leistungen, die allerdings abhängig vom erreichten Grad der Behinderung sind.

Warum braucht man einen Behindertenausweis bei Morbus Parkinson?

Es ist nicht zwingend nötig einen Grad der Behinderung oder einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, allerdings verzichtet man dann auch auf die Nachteilsausgleiche, die mit einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung einhergehen können und ggf. Entlastung bringen.

Was bringt ein Behindertenausweis bei Morbus Parkinson?

Ab einem GdB von 20 ist es bereits möglich einen Steuerfreibetrag über den sogenannten Behindertenpauschbetrag zu erhalten. Ab einem GdB von 50 erhält die betroffene Person dann einen Behindertenausweis mit weiteren Nachteilsausgleichen. Da bei Morbus Parkinson bereits bei geringen Störungen in den Bewegungsabläufen ein GdB von 30-40 vorliegen kann, sind die Nachteilsausgleiche für die Parkinsonerkrankung bereits recht umfangreich.

Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung bei Morbus Parkinson?

Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis bei Morbus Parkinson?

Ein Nachteil kann für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis im Arbeitsleben entstehen, wenn diese eine neue Arbeit suchen. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass bei Kontrollen und der Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann durch eine fremde Person eingesehen werden, wie hoch der Grad der Behinderung ist und ob ggf. Merkzeichen vorliegen, die weitere Einschränkungen bedeuten.


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Behinderung bei Morbus Parkinson – Voraussetzungen

Bei Morbus Parkinson kann der Grad der Behinderung zwischen 30 und 100 liegen. Die Höhe des GdB ist abhängig von den Einschränkungen in den Bewegungsabläufen, den Gleichgewichtsstörungen, der Bewegungsfähigkeit und den Einschränkungen im Alltag.

Wann kann man bei Morbus Parkinson einen Behindertenausweis beantragen?

Der Behindertenausweis kann bei Morbus Parkinson in einem frühen Stadium beantragt werden, da bereits bei geringen Störungen der Bewegungsabläufe und einer geringen Verlangsamung ein GdB von 30-40 vorliegen kann.

Wann lohnt es sich, bei Morbus Parkinson einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?

Die Diagnose Parkinson wird oft erst dann gestellt, wenn schon rund die Hälfte der für die Dopaminbildung zuständigen Hirnzellen abgestorben sind und die Symptome der Erkrankung sichtbar werden. Dazu gehören z.B. das Zittern und erste Einschränkungen in den Bewegungsabläufen.

Da bereits bei geringer Verlangsamung und geringen Störungen der Bewegungsabläufe ein Grad der Behinderung von 30-40 vorliegen kann, sollte der Antrag zeitnah an die Diagnosestellung gestellt werden.

In diesem Fall wird ein Patient mit der Diagnose Morbus Parkinson einen Steuerfreibetrag aufgrund einer Behinderung, den sogenannten Behindertenpauschbetrag, erhalten.

Behinderung bei Morbus Parkinson – Antrag

Generell wird ein Schwerbehindertenausweis oder auch der GdB an sich beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Das Versorgungsamt vergibt dann anhand der Unterlagen, die durch die entsprechenden Ärzte eingereicht wurden, einen Grad der Behinderung.

Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Morbus Parkinson?

Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie müssen lediglich den Antrag auf die „Feststellung einer Behinderung“ bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich diesen zuschicken lassen.

Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis bei Morbus Parkinson zu beantragen?

Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die zuständigen Ärzte an, die Sie genannt haben und fordert zu der Krankheit die Berichte an.

Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Morbus Parkinson?

Die Feststellung des GdB bei einer Schwerhörigkeit funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten erhält und beurteilt. Meist geben die Ärzte in den Berichten den Schweregrad bereits an, also beispielsweise „Gleichgewichtsstörungen“, „zunehmende Immobilität“, „Störungen der Bewegungsabläufe“…Anhand des Berichtes wird das Versorgungsamt dann den GdB bestimmen.

Behinderung bei Morbus Parkinson – Dauer der Gültigkeit

Wie lange gilt die Schwerbehinderung bei Morbus Parkinson?

Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt. Bei einer

voraussichtlich lebenslangen Behinderung kann der Ausweis jedoch auch unbefristet ausgestellt werden.

Da es sich bei Morbus Parkinson um eine chronisch fortschreitende Erkrankung handelt, kann sich der Grad der Behinderung im Laufe der Zeit ändern.

Ist dies der Fall, kann ein Änderungsantrag, oder auch Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt werden.

Kann der Grad der Behinderung bei Schwerbehinderung aberkannt werden?

Für Morbus Parkinson gibt es aktuell noch keine Heilung.

Je länger die Betroffenen erkrankt sind, desto stärker werden die Symptome und die damit verbundenen Einschränkungen.

Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass der Grad der Behinderung aberkannt wird.

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Welchen GdB hat man bei Morbus Parkinson nach Heilungsbewährung?

Eine Heilungsbewährung gilt in der Regel 2-5 Jahre und ist vor allem nach Organtransplantationen und Tumorerkrankungen vorgesehen.

Nach Ablauf wird geprüft, ob die Erkrankung ausgeheilt ist und neu über den Grad der Behinderung entschieden, werden muss.

Da es sich bei der Parkinsonerkrankung um eine fortschreitende neurodegenerative Erkrankung handelt, bei der sich die Symptome mit der Dauer der Erkrankung verschlechtern, wird in der Regel keine Heilungsbewährung festgelegt.

Wann bekommt man bei Morbus Parkinson einen Schwerbehindertenausweis unbefristet?

Da es sich bei Morbus Parkinson um eine fortschreitende Erkrankung handelt, die erst in einem fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert wird, ist davon auszugehen, dass der Schwerbehindertenausweis unbefristet ausgestellt wird.

Behinderung bei Morbus Parkinson – Schwerbehinderung und Rente

Wie wirkt sich Morbus Parkinson auf die Rente aus?

Da es für Morbus Parkinson sehr häufig Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis gibt, kann sich das „positiv“ auf das Renteneintrittsalter auswirken. Menschen mit einer Schwerbehinderung können zwei Jahre früher in Rente, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bekommt man mehr Rente bei einer Schwerbehinderung?

Nein, als Mensch mit einer Schwerbehinderung kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen, allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente. Der frühere Renteneintritt für Schwerbehinderte Menschen bleibt ohne Abzüge.

Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen?

Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen. Wer noch früher in Rente gehen möchte oder muss, hat als schwerbehinderte Person geringere Abzüge als nicht behinderte Personen.

Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte 2023 – Tabelle

FAQ – Häufige Fragen rund um Behinderung bei Morbus Parkinson

Welchen GdB hat man bei Morbus Parkinson nach 5 Jahren?

Der GdB nach 5 Jahren hängt maßgeblich von der Entwicklung ab, also ob der Morbus Parkinson durch Therapien oder Medikamente abgeholfen werden kann. Pauschal kann man den GdB nach 5 Jahren nicht bestimmen, da es beispielsweise keine Heilungsbewährung gibt.

Bringt ein Schwerbehindertenausweis bei Morbus Parkinson Steuervorteile?

Ja, Betroffene mit Morbus Parkinson, können einen Steuervorteil bekommen. Dieser liegt je nach Schweregrad der Morbus Parkinson bei 620
 € – 2.860 € im Jahr.

Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Morbus Parkinson noch?

Neben den Nachteilsausgleichen gibt es unter Umstände noch:
– Erwerbsminderungsrente, sofern aufgrund der Behinderung kein Arbeiten im erlernen Beruf oder einem Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht, mehr möglich ist.
– Schwerbehindertenrente, sofern die Voraussetzung der 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse und der GdB von mindestens 50 erfüllt sind.
– Zuschuss zum Arbeitsgerät, wenn für die Ausübung der Arbeit ein spezielles Arbeitsgerät benötigt wird.
– Zuschuss zur Hausarbeit, sofern aufgrund der Einschränkungen die Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst verrichtet werden können.

Gibt es für Morbus Parkinson einen Pflegegrad?

Menschen, die an Morbus Parkinson leiden können durchaus einen Pflegerad erhalten. Bei Diagnosestellung liegen häufig schon Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit vor, welche sich durch das Fortschreiten der Erkrankung im Laufe der Zeit verstärken. Durch die Vielzahl der Symptome und der zunehmenden Pflegebedürftigkeit kann der Pflegegrad zwischen 1 und 5 liegen.
 

Was bringen Pflegegrad und Schwerbehinderung zusammen?

Die Themen Schwerbehinderung und Pflegegrad können miteinander verknüpft sein, wenn eine Person sowohl eine Schwerbehinderung als auch einen erheblichen Bedarf an Pflege hat.
 
Mehrfachbeeinträchtigungen:
Eine Person mit Morbus Parkinson kann zusätzlich andere gesundheitliche Probleme haben, die zu einem Pflegebedarf bzw. auch höheren Pflegebedarf führen können. In solchen Fällen könnten sowohl der Grad der Behinderung als auch der Pflegegrad relevant sein.
 
Kombination von Beeinträchtigungen:
Schwerbehinderte Menschen können aufgrund von Mobilitätsproblemen, kognitiven Einschränkungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Pflegebedarf haben. Gerade bei der Morbus Parkinson sind Betroffene sehr häufig auf andere Personen angewiesen.
 
Es ist wichtig zu betonen, dass die Feststellung des Pflegegrades und des Grades der Behinderung unterschiedliche Verfahren und Kriterien umfassen. Dennoch kann (muss aber nicht) ein und dieselbe Erkrankung sowohl einen Pflegegrad als auch einen Grad der Behinderung rechtfertigen. Das sowohl ein Pflegegrad als auch ein GdB vergeben wird, ist in einigen Fällen der Morbus Parkinson sogar gegeben.

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Fachautor

Michael Beier

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