
Verhinderungspflege optimal nutzen - Antrag, Leistungen, Tipps & Informationen

Das Wichtigste in Kürze
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Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit zu nehmen, wenn sie aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen die Pflege nicht übernehmen können.
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Leistungen: Pflegekassen zahlen bis zu 1.685 Euro jährlich für die Verhinderungspflege, wenn der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat.
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Geldleistungen und Anspruch: Auch ohne eine ständige Pflegekraft kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Nutzung der Gelder (z.B. für eine vertretende Pflegekraft).
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Wichtige Tipps: Rechtzeitig beantragen, die Kosten dokumentieren und eventuell ungenutzte Gelder im Folgejahr verwenden.
So gehen Sie vor
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Prüfen Sie den Anspruch
Überprüfen Sie, ob der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad hat und regelmäßig zu Hause gepflegt wird. Nur dann besteht Anspruch auf Verhinderungspflege. -
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Stellen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse. Dies kann formlos geschehen oder über ein spezielles Formular. Geben Sie an, wie lange und in welchem Umfang Sie eine Vertretung benötigen. -
Kosten und Leistungen dokumentieren
Achten Sie darauf, dass alle Kosten, die durch die Verhinderungspflege entstehen (z.B. für eine Pflegekraft), dokumentiert und der Pflegekasse gemeldet werden. Dies ist wichtig, um die maximalen Leistungen zu erhalten. -
Überprüfen Sie den nicht genutzten Betrag im Folgejahr
Falls im laufenden Jahr nicht der gesamte Betrag ausgeschöpft wurde, kann der Restbetrag nicht ins Folgejahr übertragen werden. Bitte beachten Sie, dass die Verhinderungspflege nicht in das nächste Jahr übertragen werden kann. Es können lediglich noch nicht abgerechnete Kosten im Folgejahr geltend gemacht werden (bis zu 4 Jahre rückwirkend). -
Lassen Sie sich beraten
Falls Unsicherheiten bestehen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder einen Experten. Eine professionelle Beratung kann helfen, den vollen Anspruch auf Verhinderungspflege auszuschöpfen.
Inhalt dieser Seite
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Das Wichtigste in Kürze
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So gehen Sie vor
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Was ist Verhinderungspflege?
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Muss ich einen Grund angeben, warum Verhinderungspflege beantragt wird?
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Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
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Verhinderungspflege für Kinder – Neuerungen zum 01.01.2024
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Kann ich Verhinderungspflege beantragen, wenn ich ausschließlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehme?
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Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?
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Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verrechnen?
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Welche Kosten werden für die Ersatzpflege erstattet?
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Wieviel Stundenlohn erhält die Ersatzpflegeperson für die Verhinderungspflege?
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Wie lange kann Ersatzpflege in Anspruch genommen werden?
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Wer übernimmt die Pflege während der Verhinderung der Pflegeperson?
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Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
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Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden?
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Kann Ersatzpflege rückwirkend beantragt werden?
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Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
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Wird trotz Verhinderungspflege auch Pflegegeld bezahlt?
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Gibt es in Pflegegrad 1 auch Verhinderungspflege?
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Muss die Verhinderungspflege versteuert werden?
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Wo gibt es mehr Informationen zur Ersatzpflege?
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FAQ
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Neueste Ratgeber
Was ist Verhinderungspflege?
In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es unmöglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege gibt es in der häuslichen Pflege. Ein pflegebedürftiger Mensch wird von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt. Doch die Pflegepersonen haben nicht immer Zeit, müssen selbst einmal zum Arzt oder machen auch mal einen Urlaub. Für diese Zeit muss eine Ersatzpflegeperson die Pflege übernehmen.
Von Ersatzpflege spricht man also:
- wenn die Pflege zu Hause stattfindet,
- die reguläre Pflegeperson verhindert ist und
- die Pflege ersatzweise durch eine andere Person ausgeführt wird.
Muss ich einen Grund angeben, warum Verhinderungspflege beantragt wird?
Durch die Verhinderungspflege soll die Pflegeperson zeitlich begrenzt entlastet werden.
Gründe für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege können sein:
- Urlaub
- Krankheit, Wahrnehmung von Arztterminen, Aufenthalt im Krankenhaus oder Teilnahme an Rehamaßnahmen
- Freizeitgestaltung wie ein Theaterbesuch, Feierlichkeiten, Einkaufen
- Besuch von Selbsthilfegruppen, Teilnahme an einem Pflegekurs usw.
- Unvorhergesehene (nicht planmäßige bzw. regelmäßige) berufliche Verpflichtung, wie z.B. eine notwendige Fort-/Weiterbildung
Als pflegender Angehöriger müssen Sie nicht zwingend einen Grund für die Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege angeben. Allerdings kann es sein, dass die Pflegekasse den Grund wissen möchte. Deshalb sollten Sie folgendes wissen:
Wichtig!
Verhinderungspflege kann nicht für regelmäßige berufliche Belange wie z.B. Wechselschicht, in Anspruch genommen werden.
Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt werden?
- Es muss mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.
- Der zu Pflegende muss durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) mindestens 6 Monate zuvor betreut worden sein (die Vorpflegezeit entfällt Ende Juni 2025). Der Beginn der Pflegezeit wird meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt. (Tritt ein erneuter Fall ein, der eine Pflegevertretung erfordert, entfällt die 6monatige Wartezeit.)
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Verhinderungspflege für Kinder – Neuerungen zum 01.01.2024
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG), welches in Etappen 2023 und 2024 in Kraft tritt, gibt es jetzt auch eine Unterscheidung bei der Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche.
Folgende Voraussetzungen müssen für die unten beschriebenen Änderungen erfüllt werden:
- Es sind nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres betroffen.
- Es muss ein Pflegegrad 4 oder 5 vorliegen
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
- Die „Vorpflegezeit“ von 6 Monaten entfällt. Das bedeutet, dass sofort nach Genehmigung eines Pflegegrades auch Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.
- Die Verhinderungspflege kann für 8 Wochen in Anspruch genommen werden.
- Bei tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld (die Hälfte des Tagessatzes), dann auch für 8 Wochen weiterbezahlt.
- Wurden keine oder nicht die vollständigen Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, können die nicht verbrauchten Kurzzeitpflege-Leistungen bis zu 100 % für die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Wer also z.B. keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat, kann Verhinderungspflege in Höhe von 1.685 Euro (bis Ende 2024: 1.612 €) plus Kurzzeitpflege in Höhe von 1.854 Euro (bis Ende 2024: 1.774 €) in Anspruch nehmen. In Summe ergibt das ein Budget von 3.539 Euro (bis Ende 2024: 3.386 €) jährlich.
- Ab 01.01.2024 bekommen Personen, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum 2. Verwandtschaftsgrad verschwägert sind, den 2-fachen Betrag des Pflegegeldes, anstatt nur den 1,5 fachen Betrag.
Kann ich Verhinderungspflege beantragen, wenn ich ausschließlich Pflegesachleistungen in Anspruch nehme?
Immer wieder kommt bei unseren Lesern die Frage auf, ob Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann, wenn der Pflegebedürftige NUR vom Pflegedienst betreut wird – also nur Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden und kein Pflegegeld.
Die Antwort lautet: „Ja. ABER“.
- Ja. Es ist richtig, der Anspruch auf die Gelder aus der Verhinderungspflege ist nicht an den Bezug von Pflegegeld gekoppelt. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, auch wenn Sie sonst kein Pflegegeld erhalten. Warum ist das so? Häufig reicht die Versorgung durch den Pflegedienst allein nicht aus. Den Rest der Pflege übernehmen dann die pflegenden Angehörigen. Weil dann für den Pflegedienst die kompletten Pflegesachleistungen aufgebraucht werden, gibt es kein Pflegegeld.
- ABER: Es muss (neben dem Pflegedienst) auch ein Angehöriger als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, um das Verhinderungspflege-Budget ausschöpfen zu können. Denn Verhinderungspflege kann ja nur ausgeführt werden, wenn ein pflegender Angehöriger VERHINDERT ist.
Unser Tipp!
Beantragen Sie möglichst nicht NUR Pflegesachleistungen, wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, SONDERN Kombinationspflege. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Pflegegeld bekommen, wenn das Pflegesachleistungsbudget nicht komplett ausgeschöpft wird. Das ist z.B. dann der Fall, wenn Ihr Angehöriger im Krankenhaus ist oder aus einem anderen Grund den Pflegedienst nicht in vollem Umfang benötigt.
Wie hoch sind die Erstattungen für die Verhinderungspflege?
Bei Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Sie eine Erstattung von bis zu maximal 1.685 Euro (bis Ende 2024: 1.612 Euro) pro Jahr.
- Wird die Pflegevertretung durch eine verwandte Person (einschließlich 2. Verwandtschaftsgrad) oder eine in häuslicher Gemeinschaft des Pflegebedürftigen lebenden Person durchgeführt, ist die Kostenerstattung auf den 1,5 fachen (ab 07/25 ist es der 2-fache Satz) Betrag des Pflegegeldes beschränkt. Allerdings können Verdienstausfall oder Fahrtkosten zusätzlich mit angerechnet werden. Eine Aufstockung ist dann bis max. 1.685 Euro möglich. Mehr dazu auch in diesem Beitrag: Wer darf Verhinderungspflege ausführen.
- Die Verhinderungspflege ist nicht an eine einzige Ersatzpflege-Person gebunden. Das heißt z.B., wenn Ihre Tochter den 1,5 fachen, bzw. ab Juli 2025 den 2 fachen Betrag des Pflegegeldes als Verhinderungspflege bekommt, kann der Restbetrag z.B. für den Nachbarn verwendet werden.
- Für alle anderen Personen und gewerblichen Dienstleister zahlt die Pflegekasse max. 1.685 Euro .
- Den Pflegekassen sind zur Abrechnung der Verhinderungspflege die Belege vorzulegen. Siehe dazu auch unseren Beitrag Verhinderungspflege beantragen und abrechnen.
Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verrechnen?
Für die Ersatzpflege können auch noch 843 Euro (bis Ende 2024: 806 Euro) der Kurzzeitpflege angerechnet (kombiniert) werden, sofern für diesen Betrag im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wurde. Somit würde sich der bereitgestellte Betrag für die Pflegevertretung von 1.685 Euro auf 2.528 Euro erhöhen. Mehr dazu hier: Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege verrechnen. Darauf müssen Sie achten
Ab 2025 gelten etwas andere Regeln: Die Verhinderungspflege ab 2025 liegt bei 1.685 € und die Kurzzeitpflege bei 1.854 € im Jahr. Ab Juli 2025 können die beiden Budgets komplett gemeinsam genutzt werden. der sogenannte gemeinschaftliche Jahresbetrag aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege beträgt dann 3.539 € im Jahr
Kurzzeitpflege – Kosten, Dauer, Voraussetzungen und Leistungen
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Welche Kosten werden für die Ersatzpflege erstattet?
Da die Ersatzpflege nicht nur von einem ambulanten Pflegedienst oder einer stationären Pflegeeinrichtung, sondern auch von Nachbarn, Freunden usw. ausgeübt werden kann, können auch folgende Kosten erstattet werden:
- Kosten für den ambulanten Pflegedienst
- Kosten für eine stationären Pflegeeinrichtung
- Kosten für die Ersatzpflegeperson
- Fahrtkosten für Privatpersonen
- Verdienstausfall von Privatpersonen
Wieviel Stundenlohn erhält die Ersatzpflegeperson für die Verhinderungspflege?
Eine Frage, die uns häufig von unseren Lesern gestellt wird: Wieviel soll ich denn einem Verwandten, Nachbarn oder Freund pro Stunde bezahlen, wenn dieser für mich die Pflege übernimmt?
Häufig bekommen die Betroffenen dann folgende Antwort: “Das ist jedem selbst überlassen” oder allenfalls kommt noch die Aussage, dass ein “angemessener Stundenlohn bezahlt werden kann”. Aber was ist ein angemessener Stundenlohn für die Verhinderungspflege? Das möchten wir jetzt nicht pauschal, sondern detailliert beantworten:
Es gibt tatsächlich von den Pflegekassen keine klaren Richtlinien oder Vorgaben für den Stundenlohn bei der Ersatzpflege. Im Prinzip kann jeder den Stundenlohn ansetzen, den er für richtig hält. Nur was ist jetzt ein “richtiger” Wert, den man zugrunde legen kann?
- Aus ethischen Gründen sollte der Stundenlohn nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, das ist aber keine Verpflichtung, sondern eine ethische Entscheidung.
- Ein Stundenlohn, der sich am Stundenlohn eines Pflegedienstes orientiert, sollte hingegen im Vorfeld mit der Pflegekasse besprochen werden. Hintergrund ist der, dass der Pflegedienst ein Dienstleister, also ein Unternehmen mit entsprechend hohen Ausgaben, ist. Außerdem handelt es sich bei den Pflegedienstmitarbeitern häufig um ausgebildete Pflegekräfte oder entsprechendes Fachpersonal das somit gewisse Qualifikationen besitzt, die der Nachbar in der Regel nicht hat. So wird es schwer, der Kasse gegenüber den Stundenlohn zu rechtfertigen.
- Außerdem sollten Sie bedenken: Je höher der Stundenlohn ist, desto weniger Stunden kann die Ersatzpflege geleistet werden.
Wir haben für Sie nachgefragt und können Ihnen eine aussagekräftige Antwort geben: Durchschnittlich werden für die Ersatzpflege zwischen 12 € und 15 € die Stunde bezahlt.
Wie lange kann Ersatzpflege in Anspruch genommen werden?
Der Anspruch auf Ersatzpflege beträgt maximal 6 Wochen (42 Tage). In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege kombinieren.
Kann die Verhinderungspflege aufgeteilt werden?
Die zustehenden Zeiten der Ersatzpflege von 42 Tagen (ab Juli 2025 56 Tage) können sowohl komplett am Stück als auch in Teilabschnitten von Tagen, Wochen oder auch nur Stunden in Anspruch genommen werden.
Tipp einer Leserin: Wenn Sie für einen längeren Zeitraum tageweise Verhinderungspflege benötigen, sollten Sie nicht den gesamten Zeitraum angeben und dann die einzelnen Tage, an denen Sie Unterstützung benötigen, sondern nur die Tage benennen, an denen Sie tatsächlich Ersatzpflege in Anspruch nehmen. Sonst kann es passieren, dass die Pflegekasse den gesamten Zeitraum Ihrer Abwesenheit anrechnet. (So geschehen bei einer Leserin dieser Internetseite).
Wer übernimmt die Pflege während der Verhinderung der Pflegeperson?
- In der Regel wird die Verhinderungspflege von Freunden, Nachbarn, Verwandten usw. übernommen.
- Die Ersatzpflege kann auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden.
- Es ist aber auch eine vollstationäre Unterbringung in einer von der Pflegekasse anerkannten Pflegeeinrichtung möglich.
Wichtig!
1. Bei den Personen, welche die Pflegevertretung ausführen, muss es sich nicht um gelernte Pflegekräfte handeln.
2. Ersatzpflegepersonen sind unfallversichert, und zwar im gleichen Umfang wie eingetragene Pflegepersonen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Innerhalb eines Kalenderjahres kann sowohl Kurzzeitpflege als auch Ersatzpflege in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist jedoch der, dass
- eine Ersatzpflege nur in Anspruch genommen werden kann, wenn der zu Pflegende mindestens sechs Monate zuvor durch eine Pflegeperson im häuslichen Umfeld betreut wurde. Diese mindestens 6-monatige Pflegezeit nennt sich auch „Vorauspflege“ Die Vorauspflege entfällt mit der Reform 2025, somit ist keine Vorauspflege mehr notwendig um den Anspruch auf Verhinderungspflege nutzen zu können.
- Ersatzpflege erfolgt in der Regel nicht in einem Pflegeheim sondern ambulant.
- Bei der Kurzzeitpflege entfällt die Frist von sechs Monaten. Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad / einer Pflegestufe hat Anspruch auf Kurzzeitpflege.
Wie muss die Verhinderungspflege beantragt werden?
- Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Pflegekassen haben das Antragsformular online zum Download bereitgestellt.
- Im Allgemeinen empfehlen die Pflegekassen, vor Antritt der Ersatzpflege sich mit der Kasse in Verbindung zu setzen, um sich über die Höhe und Dauer der Leistungen umfassend beraten zu lassen.
- Die Ersatzpflege muss nicht zwingend im Voraus beantragt werden.
Kann Ersatzpflege rückwirkend beantragt werden?
Ob und wie Ersatzpflege rückwirkend beantragt werden kann, lesen Sie bitte in meinem Beitrag. “Kann Verhinderungspflege rückwirkend beantragt werden“.
Was ist stundenweise Verhinderungspflege?
Sie haben die Möglichkeit, auch stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Das hat einige Vorteile, wie zum Beispiel, dass Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt wird, wenn Sie bestimmte Regeln einhalten. Es ist ganz wichtig, immer abzuwägen, ob die reguläre Ersatzpflege in Anspruch genommen wird oder ob tatsächlich nur die stundenweise Verhinderungspflege ausreichen würde.
Mehr dazu lesen Sie bitte in meinem Beitrag Stundenweise Verhinderungspflege – so wird Ihnen das Pflegegeld nicht gekürzt.
Wird trotz Verhinderungspflege auch Pflegegeld bezahlt?
Wer vor der Inanspruchnahme der Ersatzpflege bereits Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erhalten hatte, bekommt während der Verhinderungspflegezeit 50 % des Pflegegeldes weiterbezahlt.
Mehr über eine Pflegeunterbrechung lesen Sie bitte auch hier Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Pflegeunterbrechung
Gibt es in Pflegegrad 1 auch Verhinderungspflege?
Der Pflegegrad 1 ist nicht zu vergleichen mit den Pflegegraden 2 bis 5. Er enthält deutlich weniger Leistungen. Unter anderem gibt es im Pflegegrad 1 auch keine Ersatzpflege.
Muss die Verhinderungspflege versteuert werden?
Das ist sehr schwierig zu beantworten. Ausschlaggebend ist, WER die Pflegevertretung durchführt und WIE OFT. Nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad erhalten eine maximale Kostenerstattung in Höhe des 1,5 fachen, bzw. ab Juli 2025 des 2-fachen Pflegegeldes. In diesem Rahmen ist die Entschädigung für die Verhinderungspflege dann auch steuerfrei, wenn nur eine Person gepflegt wird. Wer öfters und mehrere Personen pflegt und dafür Geld erhält, sollte sich bei seinem Finanzamt erkundigen.
Das gleiche gilt wohl auch für nicht verwandte Menschen, die sich zur Pflege sittlich verpflichtet fühlen. Dafür möchte aber vielleicht das eine oder andere Finanzamt einen Nachweis.
Wo gibt es mehr Informationen zur Ersatzpflege?
- Bei den Pflegestützpunkten
- bei der Krankenkasse/Pflegekasse
- bei Sozialdiensten von behandelnden Krankenhäusern, Pflegediensten oder Pflegeeinrichtungen
- Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
FAQ
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die in Anspruch genommen werden kann, wenn die pflegende Person vorübergehend verhindert ist — etwa durch Urlaub oder Krankheit. Anspruch haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die seit mindestens sechs Monaten von einer privaten Pflegeperson betreut werden.
Sie können die Verhinderungspflege formlos oder mit einem Antragsformular bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Es ist ratsam, den Antrag vor Beginn der Verhinderungspflege zu stellen. Die notwendigen Formulare finden Sie meist auf der Website Ihrer Pflegekasse.
müssen keinen spezifischen Grund angeben. Die Verhinderungspflege dient dazu, die Pflegeperson zeitweise zu entlasten, unabhängig davon, ob es sich um Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Verpflichtungen handelt. In machen Fällen kann es aber ratsam sein, dass ein Grund angegeben wird, gerade wenn es sich um mehrere aufeinanderfolgende Tage handelt.
Es muss eine private Pflegeperson bei der Pflegekasse gemeldet sein. Die Verhinderungspflege kann nur in Anspruch genommen werden, wenn diese gemeldete Pflegeperson verhindert ist.
Verhinderungspflege: Findet in der Regel im häuslichen Umfeld statt und erfordert eine Vorpflegezeit von sechs Monaten, die aber 2025 entfällt.
Kurzzeitpflege: Erfolgt in stationären Einrichtungen und kann ohne Vorpflegezeit genutzt werden.
Maximal 6 Wochen (42 Tage bzw. ab 2025 sind es 56 Tage) pro Kalenderjahr. Seit 2024 können es bei Kindern und Jugendlichen mit Pflegegrad 4 oder 5 bis zu 8 Wochen sein.
Ja, jedoch sollten Sie die Fristen Ihrer Pflegekasse beachten und alle notwendigen Nachweise einreichen. Die Frist beträgt in der Regel 4 Jahre.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
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Verhinderungspflege optimal nutzen ✔️ Antrag, Leistungen, Tipps & Informationen
36 Kommentare zu „Verhinderungspflege optimal nutzen ✔️ Antrag, Leistungen, Tipps & Informationen“
Hallo, zum Thema Verhinderungspflege schreiben Sie u,.a.: Für alle anderen Personen und gewerblichen Dienstleister zahlt die Pflegekasse max. 1.685 Euro . Meine Frage: wen meinen Sie mit gewerbliche Dienstleister? Zu mir kommt eine Fußpflegerin ins Haus. Sie ist freiberuflich tätig. Die Quittungen von ihr mit der Bemerkung “Fußpflege” wurden von der Pflegekasse nicht anerkannt. Für mich war es nicht nachvollziehbar, da es meiner Ansicht nach zum Bereich Körperpflege gehört und auch von meinem Ehepartner geleistet worden wäre.
Mit freundlichem Gruß
Brigitte
Mit Dienstleister sind Anbieter wie beispielsweise ein Pflegedienst oder ein Betreuungsdienst oder Ähnliches gemeint. Ich verstehe was Sie meinen mit Ihrer Fußpflegerin. Die Abgrenzung ist nicht immer ganz einfach. Die Kasse sieht die Dienstleistung nicht als Verhinderungspflege, da es eine “normale” Anwendung ist und aus Sicht der Kasse keine Verhinderungspflege.
Meine Pflegekraft hat bald 2 Wochen Urlaub. Für diese Zeit würde sich meine Tochter um
mich kümmern, aber sie ist noch berufstätig. Gibt es die Möglichkeit von Arbeitgeber
frei zu bekommen?
Ich habe Pflegegrad 2 seit 2 Jahre
Vielen Dank
Unter gewissen Voraussetzungen könnte das möglich sein. Wir haben hierzu einen separaten Beitrag, diesen finden Sie hier. Oftmals ist die Freistellung dann aber ohne Lohnfortzahlung. In dem Fall könnten Sie bzw. Ihre Tochter den Verdienstausfall ebenfalls über die Verhinderungspflege (bis gesamt maximal 1.612 € für 2024) mit anrechnen.
Sehr geehrter Herr Michael Beier, mein Pflegedienst möchte gerne den Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege haben. Ich bin der eingetragener Betreuer von meine Schwester. Wenn ich verhindert bin, werde ich durch eine Bekannten vertreten. Trotzdem möchte der Pflegedienst den Vertrag auf stundenweise Verhinderung haben. Der Pflegedienst soll nur den medizinischen Teil übernehmen.
So wie das für mich klingt, reichen die Mittel aus den Pflegesachleistungen nicht aus, daher will der Pflegedienst die Mittel aus der Verhinderungspflege nutzen. Das hätte dann natürlich den Effekt, dass Sie die Differenz nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen, dafür dann aber die Bekannte, die die Vertretung übernimmt. Wenn die Mittel aus den Pflegesachleistungen nicht ausreichen, sollten Sie den Pflegegrad einmal prüfen, ob der noch angemessen ist. Zweiter Punkt, wenn der Pflegegrad angemessen ist, eventuell schauen, ob ein Teil der Leistungen, die der Pflegedienst erbringt nicht reduziert werden können.
Hallo Herr Beier, ich pflege seit 2 Jahren meinen 96jährigen Vater (PG4), der bei meinem Mann und mir mit im Haushalt wohnt. Die ganze Zeit war die Pflege durch nichts unterbrochen, aber jetzt ist mein Vater im Krankenhaus und es ist ungewiss, ob er überhaupt wieder ins häusliche Umfeld zurückkehren kann. Nach Entlassung ist nächste Woche im Anschluss ans Krankenhaus eine Kurzzeitpflege im Pflegeheim vereinbart. Nun folgende Fragen: Kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld (das bekomme ich) automatisch, oder muss ich das melden/anteilig zurückzahlen? Wie sieht es für diese Zeit mit den Pflegehilfsmitteln aus, wird diese Leistung auch gekürzt (ich muss fast alles ins Heim mit anliefern, auch das Kontinenzmaterial etc.)? Wird der Zuschuss zur Kurzzeitpflege erhöht, da ich noch nie Verhinderungspflege in Anspruch genommen habe? Obwohl ich mich eigentlich die letzten 2 Jahre (auch Dank Ihrer tollen Informationen!) gut in die Materie eingearbeitet habe, finde ich auf diese Fragen nicht wirklich die passenden Antwort. Helfen Sie mir?
In der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zwar für bis zu 8 Wochen weiterbezahlt, allerdings nur die Hälfte. Normalerweise müsste die Kasse das automatisch kürzen, in der Realität klappt das aber nicht immer, daher ist eher davon auszugehen, dass eine Rückerstattung erfolgen wird. Das hängt häufig damit zusammen, dass die Dauer des Aufenthalts variieren kann und somit noch nicht final feststeht, wieviel Geld einbehalten werden muss. Der Anspruch auf die Pflegehilfsmittel besteht nur dann, wenn die Person zuhause gepflegt wird. Während der Kurzzeitpflege besteht normalerweise kein Anspruch auf Pflegehilfsmittel, da das Pflegeheim die benötigten Materialien stellt. Ob die Kasse das dann tatsächlich umsetzt, weiß ich nicht, die Kurzzeitpflege geht in der Regel nicht so lange, da wird der bürokratische Aufwand vermutlich zu hoch sein. Nehmen wir alleine das Beispiel, dass Ihr Vater am Ende des Monats in die Kurzzeitpflege kommt, und Mitte des nächsten Monats wieder zuhause ist, dann hätte er in beiden Monaten Anspruch auf die Pflegehilfsmittel. Da wäre der Aufwand für die Kasse zu hoch, aus meiner Sicht. Ihnen steht zur Finanzierung der Kurzzeitpflege auch das Budget der Verhinderungspflege zur Verfügung, sofern diese noch nicht aufgebraucht wurde. Allerdings immer nur das Budget aus dem laufenden Jahr. Die Jahre zuvor sind “verfallen”, das heißt, dass der Anspruch nicht übertragen werden kann.
Ich habe seit 02/21 PG 1, mehreren Widersprüchen auf PG 2 wurde jetzt endlich entschieden, so dass mir rückwirkend ab 09/23 der PG 2 bewilligt wurde. Ich wurde seit 2021 von einer privaten Person versorgt. Kann ich die Verhinderungspflege auch noch für das Jahr 2023 beantragen, oder gilt die Verhinderungspflege erst ab 09/23 ?
Die Verhinderungspflege kann erst ab dem Pflegegrad 2 genutzt werden, dadurch, dass Sie bereits den Pflegegrad 1 haben, könnte, sofern eine Pflegeperson eingetragen war, die sogenannte Vorpflegezeit entfallen. Letztlich aber, können Sie frühestens ab 09/23 die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Im Übrigen ist das Budget aus der Verhinderungspflege ein Jahresbudget. Sprich, die 1.612 € bzw. 2.418 € (+806 € aus der nicht genutzten Kurzzeitpflege) könnten rein theoretisch auch in den Letzten Monaten des Jahres voll genutzt werden. Das heißt auch, wenn Sie den Pflegegrad unterjährig bekommen, ist es immer das volle Budget und wird nicht anteilig auf die verbleibenden Monate im Jahr heruntergerechnet.
Hallo, ich habe seit September 23 Pflegestufe zwei, kann ich für das Jahr 23 auch Verhinderungspflege beantragen?
Michaela W.
Auf den ersten Blick würde ich nein sagen. Um die Verhinderungspflege nutzen zu können muss die Pflegeperson eine 6 monatige Vorpflegezeit nachweisen können. Sprich es muss 6 Monate bereits gepflegt worden sein. Lag für das Jahr 23 bereits der Pflegegrad 1 vor, dann könnte es gehen, sofern da die Pflegeperson schon eingetragen war. Ist das nicht der Fall, kann die Verhinderungspflege erst ab März 24 genutzt werden.
Wenn die Verhinderungspflege nicht an eine einzige Ersatzpflege-Person gebunden ist, wäre es dann möglich, dass der Schwiegersohn und der Neffe beide jeweils das 1,5 fache des Pflegegeldes als Verhinderungspflege bekommen?
Unserem aktuellen Kenntnisstand nach ist es möglich, dass unterschiedliche Verwandte die Verhinderungspflege ausführen dürfen und dabei jeweils bis zum 1,5fachen des monatlichen Pflegegelds erhalten können.
Guten Tag, ich pflege meine Mutter, Pflegegrad 2. Jetzt möchte ich mit meiner Familie in den Urlaub fahren. Bisher hat sich eine Freundin um meine Mutter gekümmert. Die steht nicht mehr zur Verfügung. Benötigt würde eigentlich nur jemand, der einkauft und einmal mit meiner Mutter spazieren geht, da sie das alleine nicht mehr schafft.
Was ist zu tun? Gibt es da Unterstützung oder muss ich für meine Ersatzkraft selber bezahlen?
Herzliche Dank im Voraus
Einkaufen und Spazieren gehen, also Betreuen, fällt in den Rahmen der Verhinderungspflege. Heißt in Ihrem Fall, dass Sie das mit der Pflegekasse abrechnen können. Die Ersatzpflegeperson müssen Sie sich allerdings selbst suchen. Das jede Person sein, die sich geistig und körperlich in der Lage dazu fühlt.
Mein Nachbar pflegt seine Mutter, Stufe 4, jetzt muss er vorübergehend für 6 Monate ins Krankenhaus. Ich möchte vorübergehend die Pflegerin sein, bis er wieder aus dem KH kommt. Was muss ich beantrage bei der Krankenkasse?
Ihr Nachbar, der aktuell die Pflegeperson ist, hat mehrere Möglichkeiten:
1. Er trägt sich bei der Kasse als Pflegeperson aus und trägt dafür Sie als Pflegeperson ein
2. Er trägt Sie zusätzlich zu sich selbst als 2. Pflegeperson ein
3. Sie übernehmen die Verhinderungspflege für Ihren Nachbarn, so sind Sie nicht als Pflegeperson eingetragen, erhalten aber eine Aufwandsentschädigung für die Zeit.
Guten Tag,
ich lebe in den USA, schon seit 27 Jahren. Seit mein Vater verstorben ist, 2004, kümmere ich mich um meine Mutter. Wir telefonieren täglich, doch seit 4 Jahren reise ich ca. 3 mal jährlich da sich der gesundheitliche Zustand meiner Mutter von Pflegegrad 2 zu 4 entwicketl hat. Ich bin immer mindesten 3 Wochen bei ihr und kümmere mich um sämtliche Belange ihrerseits. Kann ich für die Zeiten die Verhinderungspflege beantragen trotzdem ich eine amerkikanische Adresse habe?
Vielen Dank für Ihre Zeit.
Sie können die Verhinderungspflege auch rückwirkend für maximal 4 Jahre abrechnen. Das Sie keine deutsche Adresse haben, sollte nichts ausmachen. Sie können die Verhinderungspflege in der Zeit, in der sie in Deutschland die Pflege Ihrer Mutter übernehmen mit der Kasse abrechnen.
Hallo,
Ich habe Pflegegrad 3 und meine Frau pflegt mich.
Jetzt ist meine Frau 3 Wochen in Urlaub gefahren.
In dieser Zeit hat mein Sohn der im gleichen Haushalt lebt die Pflege übernommen. Kann ich jetzt verhinderungspflege beantragen und in welcher Höhe. Die benötigten Stunden sind 4 am Tag!
Danke
Ihr Sohn kann in dem Fall das 1,5fache vom mtl. Pflegegeld als Verhinderungspflege geltend machen, also die 573 € monatliches Pflegegeld x 1,5 = 859,50 €. Sollten noch Verdienstausfälle entstanden sein, können Sie die zusätzlich noch geltend machen, aber nur bis maximal gesamt 1.612 €.
können verschiedene Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen und bekommt dann jeder Geld?
Ja, die Verhinderungspflege kann auch zwischen den Verwandten aufgeteilt werden.
Hallo Herr Beier,
wäre es theoretisch möglich mehrmals im Jahr in verschiedenen Monaten an 2 hintereinander folgenden Tagen die tageweise VHP zu wählen für regelmäßige Auszeiten der Pflegeperson? Wie würde dann das Pflegegeld gekürzt? Oder fände keine Kürzung statt, da am 1. und 2. Tag der Verhinderung das Pflegegeld nicht gekürzt wird? Wie würde es berechnet werden? Beste Grüße und vielen Dank für Ihre tolle Hilfe hier!
Theoretisch müsste das sogar möglich sein, da wie Sie richtig sagen, der erste und der letzte Tag nicht angerechnet wird.
Meine Pflegekraft geht 7 Monate im Jahr zur Arbeit. Da bekomme ich Verhinderten Pflege von einem Pflegedienst. Wenn ich die 1600 Euro auf 7 Monate verteile, ist das nicht ausreichend, das sind höchstens 2 Stunden im Monat die der Pflegedienst kommen kann. Gibt es eine Möglichkeit, mehr finanzielle Unterstützung im Monat zu bekommen?
Viele Möglichkeiten gibt es da nicht mehr. Die Verhinderungspflege kann durch die nicht genutzte Kurzzeitpflege mit weiteren 806 € aufgestockt werden somit hätten Sie 2.418 € im Jahr. Sie können auch noch den Entlastungsbetrag für hauswirtschaftliche Leistungen in Höhe von 125 € nutzen, wenn der Pflegedienst das ebenfalls übernimmt. Eine weitere Möglichkeit wäre es, wenn Sie beispielsweise in eine Tagespflege gehen, auch dafür steht Ihnen ein separates Budget zur Verfügung. Bei einigen Kassen ist im Übrigen “Arbeiten gehen” kein Verhinderungsgrund (mehr?).
Kein Kommentar, aber eine Frage :
Muss die Person, die Verhinderungspflege (Ersatzpflege) übernimmt, eine entsprechende
Ausbildung haben bzw vorher einen Pflegekursus absolvieren ?
Nein, die Person, die die Ersatzpflege (Verhinderungspflege) übernimmt braucht keine Qualifikation. Im Grunde kann die Verhinderungspflege jeder durchführen, der sich körperlich und geistig dazu in der Lage fühlt.
Meine Mutter besucht eine Tagespflege. Kann ich hier die Verhinderungspflege einsetzen und wenn ja welche Kosten sind damit abgedeckt?
Es gibt Tagespflege-Einrichtungen, die auch über die Verhinderungspflege abrechnen können. Das sollten Sie idealerweise mit der Einrichtung klären, ob diese das auch kann und welche Kosten die Einrichtung darüber geltend machen kann.
Da ich berufstätig bin und wir noch eine minderjährige Tochter haben betreut eine 24 Stunden Pflegekraft aus Osteuropa meinen Mann.
Kann auch hier die Verhinderungspflege beantragt werden? Wenn ja, was muss konkret angegeben werden, damit diese nicht gekürzt wird. Die osteuropäische Kraft bekommt ja ein festes Gehalt und die Kriterien für die Verhinderungspflege (Nachbarn, Verwandte 2. Grades) treffen ja hier nicht zu.
Ein weiteres Kriterium für die Verhinderungspflege ist, dass die Ersatzpflegeperson nicht im selben Haushalt leben darf. Da die 24 h Kraft aber meistens in den selben Haushalt zieht ist das Kriterium leider nicht erfüllt. Anders wäre es, wenn die 24 h Kraft beispielsweise in einer Einliegerwohnung wohnen würde, dann ist es nicht mehr der selbe Haushalt.
Wenn die bisherige Pflegeperson nicht mehr zur Verfügung steht (Tod Ehepartner) und eine Bekannte als Pflegeperson angegeben wird (die natürlich nicht im Haushalt lebt), kann man dann auch Verhinderungspflege für andere Personen beantragen? Außer einem Ehepartner oder evtl. noch Kind lebt doch nie eine Pflegeperson dauerhaft im selben Haushalt. Die neue Pflegeperson kommt also nur eine bestimmte Stundenzahl pro Tag / Woche.
Dann hätte ich noch zwei Fragen Es heißt: stundenweise Verhinderungspflege Ersatz bei Abwesenheit der Pflegeperson u.a. hauswirtschaftliche Versorgung, Gartenarbeit usw. Ist diese Hilfe auf bestimmte Sachen begrenzt? Darf die Person auch einmal den Rasen mähen o.ä. Arbeiten erledigen? Man will sich ja nicht nur unterhalten, sondern braucht konkrete Hilfe. Wie sieht es dann mit der Unfallversicherung aus?
Ich habe jetzt den Pflegegrad 3. Kann man Kombipflege formlos zwischendurch beantragen? Wenn dabei der Pflegedienst nur eine bestimmte Sache übernimmt, z.B. duschen, kann man dann auch noch Verhinderungspflege beantragen oder verliert man den Anspruch, sobald ein Pflegedienst mit im Spiel ist?
Ich danke Ihnen für Ihre immer tollen Auskünfte. Ohne Ihre Seite wäre die praktische Pflege viel komplizierter. Bleiben Sie gesund!
Die Verhinderungspflege kann im Grunde von jedem (der nicht im selben Haushalt lebt) übernommen werden. Das kann der Nachbar sein, Freunde oder auch Verwandte und Bekannte. Also ja, Sie können, wenn Ihre neue Pflegeperson verhindert ist jemand anderen die Ersatzpflege übernehmen lassen. Die Hilfe ist nicht klassisch begrenz, alles was bei Ihnen anfällt kann auch die Ersatzpflegeperson übernehmen. Die Ersatzpflegeperson ist während der Pflege auch unfallversichert, Sie gilt dann als “Wie-Beschäftigt” bei einem Unfall muss aber angegeben werden, dass es sich um einen “Arbeitsunfall” handelt. Es werden aber oftmals nur Unfälle anerkannt und durch die Unfallversicherung übernommen, die im direkten Zusammenhang mit der Pflege entstanden sind. Ist das nicht der Fall ist es ein “normaler” Unfalls und wird von der Krankenkasse übernommen.
Die Kombipflege können Sie auch formlos beantragen, das geht in der Regel recht unkompliziert. Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege verlieren Sie dadurch natürlich nicht.