Pflegewissen “E” – zur häuslichen Pflege

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Die Beiträge dieses Blogs sind alle alphabetisch nach Themen sortiert. Wenn Sie etwas zum Thema Häusliche Pflege suchen, klicken Sie auf “H“, wenn Sie eine Checkliste suchen, klicken Sie bitte das “C” an.

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Elektromobile / Elektrischer Rollstuhl

Elektromobile können unter gewissen Voraussetzungen von der Pflegekasse bezahlt werden. Bei der Anschaffung eines Elektromobils gibt es jedoch einiges zu beachten. Dafür habe ich Ihnen hier einige Beiträge zusammengestellt, unter anderem auch eine Checkliste, die alle wichtigen Punkte beim Kauf eines Seniorenmobils berücksichtigt.

Elternunterhalt

Nicht nur die Eltern müssen einen Unterhalt an die Kinder bezahlen, wenn diese noch nicht selbst für sich sorgen können. Auch die Kinder sind unterhaltspflichtig. Vor allem im Alter, wenn die Pflegekosten höher sind als die Einnahmen durch Rente usw., wird das Sozialamt prüfen, ob die Kinder zum Elternunterhalt verpflichtet sind.

Entlastungsbetrag und Entlastungsangebote

Pflegebedürftigen Menschen steht ein monatlicher Entlastungsbetrag von 125 Euro zur Verfügung. Dieses Geld kann zur Förderung des Pflegebedürftigen als auch zur Entlastung der Pflegenden eingesetzt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch eine Reinigungskraft damit bezahlt werden kann, um die Pflegenden zu entlasten. Ebenso können Alltagsbegleiter bezahlt werden, die zum Beispiel mit dem Pflegebedürftigen Spazieren gehen oder ihn zu Hause betreuen.

Entlastung für pflegende Angehörige

Einen Angehörigen zu pflegen, kann physisch und psychisch sehr belastend sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Pflegeperson regelmäßige Auszeiten und Entlastungen bekommt. Die Pflegeversicherung bietet das in Form von Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen an. Auch einen Urlaub sollte man sich mal gönnen um wieder auf andere Gedanken zu kommen. Bei Selbsthilfegruppen erhalten Sie Informationen und können sich mit anderen Betroffenen austauschen. 

Entlassmanagement Krankenhaus

Mittlerweile werden die Patienten auch samstags oder sonntags aus dem Krankenhaus entlassen. Damit Patienten nach der Krankenhausentlassung nicht zuerst einen Arzt aufsuchen müssen, um sämtliche Rezepte, Hilfsmittel oder Verordnungen ausstellen zu lassen, sieht das Entlassmanagement vor, dass den Patienten für die ersten paar Tage Rezepte, Hilfsmittel usw. direkt vom Krankenhausarzt verordnet werden können.

Erbe / Erben

Pflegende Angehörige können ihre Pflegetätigkeit auf das Erbe anrechnen lassen. Hat ein Pflegebedürftiger mehrere Abkömmlinge, wird aber nur von einem dieser Erbberechtigten im häuslichen Umfeld gepflegt, so hat dieser pflegende Erbe Anspruch auf einen höheren Erbanteil. Im Klartext heißt das: Wer einen nahestehenden Verwandten pflegt, erbt mehr. Vorausgesetzt, er beachtet gewisse Regeln.

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Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

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Quelle Bildmaterial: Beier # © Beier GmbH 

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