Alltagsbegleiter sollen die pflegebedürftigen Menschen unterstützen und die Pflegepersonen entlasten.
Pflegende Angehörige kümmern sich oft aufopferungsvoll und mit großem Zeitaufwand um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder. Meist bleibt für die eigenen Bedürfnisse wenig Zeit und Raum. Doch um weiterhin physisch und psychisch gesund zu bleiben, müssen pflegende Angehörige sich Freiräume schaffen und helfen lassen.
Eine hilfreiche Unterstützung können Alltagshelfer sein, die Dienste im Haushalt übernehmen, bei der leichten Pflege helfen, Gesellschaft leisten und Erledigungen abnehmen und begleiten.
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Was sind Alltagsbegleiter?
Alltagshelfer unterstützen bei allem, was im Alltag anfällt. Vor allem pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die noch im eigenen Zuhause leben, profitieren von Alltagshelfern.
Was kosten Pflegekräfte aus Osteuropa?
Die Kosten für 24-Stunden-Pflegekräfte sind abhängig von der Qualifikation und den Deutschkenntnissen.
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Alltagshelfer entlasten einerseits die pflegenden Angehörigen und fördern bzw. beschäftigen andererseits die zu Betreuenden.
Bei der Entlastung der Pflegenden geht es weniger um pflegerische Unterstützung oder medizinischen Behandlungspflege, sondern viel mehr um die Beschäftigung, Förderung und Begleitung der zu betreuenden Personen etwa zu Terminen und bei Erledigungen oder um Unterstützung im Haushalt. Manchmal geht es auch einfach nur darum, etwas Gesellschaft zu leisten.
Alltagshelfer sollen dem zu Betreuenden die Möglichkeit geben, so weit wie möglich am sozialen Leben teilzunehmen.
Besonders wichtig ist es, dass zwischen der betreuungsbedürftigen Person und dem Alltagshelfer die Chemie stimmt.
Lese-Tipp:
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Wie funktioniert die Vermittlung von Alltagsbetreuern?
Alltagsbetreuer sind eine große Erleichterung für die Pflege zu Hause. Doch nicht jeder Alltagsbegleiter ist für jede Unterstützung geeignet. Die eine Person hilft lieber beim Einkaufen, die andere beim Putzen und die dritte Person ist so versiert, dass sie sogar leichte Pflegetätigkeiten ausführen kann. Hier aber selbst immer die richtige Person zu finden, ist nicht einfach.
Gute Anbieter haben dieses Problem erkannt und bieten auf ihren Plattformen eine Vielzahl an Alltagsbegleitern aus den unterschiedlichen Bereichen an.
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Vorteile der Alltagsbetreuer
- Weiterhin selbstbestimmt zuhause leben. Manche Firmen verfügen nicht nur über die klassischen Alltagshelfer, sondern auch über zertifizierte Seniorenbetreuer oder über examinierte Pflegekräfte, die Pflegehilfe leisten dürfen. Damit können Sie die Pflege und Unterstützung auf Ihre eigenen Bedürfnisse abstimmen.
- Deutschlandweite Alltagsbetreuer. Die Betreuer kommen aus Ihrer Nähe – und das nicht nur in Ballungsgebieten sondern deutschlandweit. Natürlich entscheiden letztendlich auch Sie selbst, welchen Alltagsbegleiter Sie möchten.
- Geprüfte Alltagsbetreuer. Sich einen fremden Menschen ins Haus zu holen, ist Vertrauenssache. Deshalb werden die Alltagsbetreuer in einem anspruchsvollen Auswahlverfahren geprüft bevor sie vermittelt werden.
- Persönliche Betreuung durch das Care-Team: Ihre Anliegen und Fragen werden individuell bearbeitet und als Mitglied erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.
- Haftpflichtversicherung: Die Alltags-Helfer sind mit einer Versicherungssumme von bis zu 3 Mio. Euro haftpflichtversichert.
- E-Mail und Messenger Support: Als Mitglied können Sie mit den Alltagshelfern oder dem Care-Team bequem über die Plattform/Internetseite in Kontakt treten.
- Transparente Abrechnung und bargeldlose Bezahlung: Die Stundendokumentationen können online eingesehen werden und mit Hilfe der monatlichen Rechnung bezahlen Sie bargeldlos.
Kostenerstattung über Verhinderungspflege
Je nach Anbieter können Sie ab Pflegegrad 2 die Kosten für die Alltagshelfer über die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse verrechnen. Das ist ein Betrag von bis zu 2.418 Euro jährlich.
So können Sie Ihre Pflegeleistungen (ab Pflegegrad 2 ) für die Alltagshelfer verwenden:
- Verhinderungspflege zu 100 % = 1.612 Euro
- Anteil aus der Kurzzeitpflege = 806 Euro
- Gesamt pro Jahr 2.418 Euro
Alles was über die Sätze der Pflegekasse hinausgeht, muss selbst bezahlt werden.
Mit Pflegegrad 1 können Sie unter gewissen Voraussetzungen die Kosten auch über den Entlastungsbetrag verrechnen. Lassen Sie sich dazu direkt beraten.
Kostenerstattung über Krankenkasse
Wenn Ihnen über die Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigt wurde, können unter gewissen Voraussetzungen die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Lassen Sie sich dazu beraten.
☛ Favoriten:
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Alle Kosten für die Alltagshelfer, die Sie nicht erstattet bekommen, können Sie steuerlich als Haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung geltend machen.
Aufgaben der Alltagsbegleiter
Die Aufgaben des Alltagshelfers sind ganz unterschiedlich und individuell abhängig von der zu betreuenden Person. Pflegebedürftige, bettlägrige Menschen haben andere Ansprüche an die Betreuung als zum Beispiel Menschen mit Demenz oder Senioren, die sich einsam fühlen und Gesellschaft benötigen.
So freut sich ein bettlägriger Patient vielleicht über ein interessantes Gespräch oder ein Brettspiel am Bett. Dagegen kann einem Demenzkranken mit gesteigertem Bewegungsdrang mit einem ausgiebigen Spaziergang geholfen sein.
Bei den Alltagshelfern steht nicht die Pflege im Vordergrund, sondern die Unterstützung beim Bewältigen von Schwierigkeiten im Alltag (Haushalt, Erledigungen, Terminbegleitung) und das Leisten von Gesellschaft. Prinzipiell sollen die Betreuungskräfte die älteren und pflegebedürftigen Menschen betreuen und aktivieren, um damit den physischen und psychischen Zustand der Betroffenen zu verbessern und somit ihre Lebensqualität zu erhöhen.
Wichtig ist, dass bei den Aktivierungsangeboten darauf geachtet wird, was für den Pflegebedürftigen ansprechend und fördernd ist. Dabei müssen individuelle Wünsche berücksichtigt werden. Es nützt keinem etwas, wenn ein Pauschalprogramm abgespielt wird, mit dem der zu Betreuende nichts anzufangen weiß.
Einsatzbereiche eines Alltagsbegleiters:
- Begleitdienste: Begleitung der zu betreuenden Senioren und Pflegebedürftigen zum Friseur, zu Ämtern und Institutionen, zum Arzt oder Therapeuten, zu Einkäufen oder Freizeitaktivitäten, bei Spaziergängen, zum Friedhof, beim Besuch von kulturellen Veranstaltungen etc.
- Beschäftigung: Singen von Liedern, spielen, basteln, vorlesen, malen, kochen oder backen, tanzen oder Bewegungsübungen. Gedächtnistraining oder Biografiearbeit. Gespräche führen über Themen die den zu Betreuenden interessieren, belasten oder berühren, eventuell diese auch aufschreiben. Hilfe, Unterstützung und Mitwirkung bei kleinen handwerklichen Tätigkeiten oder Gartenarbeiten.
- Haushaltsführung: Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Wäsche waschen oder bügeln, Geschirr spülen usw., Reinigung der Wohnung, Mahlzeiten zubereiten.
- Hilfe bei technischen Geräten: Programmieren und erklären von technischen Geräten wie Smartphone, PC, Fernseher usw.
- Leichte Pflegetätigkeiten: Hilfe bei der Körperpflege, Nahrungsaufnahme. Unterstützung bei der Mobilität.
Unterschied zwischen Pflegebegleiter und Alltagsbegleiter
Alltagsbegleiter erbringen alle betreuerischen Leistungen, wie oben beschrieben im häuslichen Umfeld.
Für Alltagsbegleiter gibt es mehrere Begrifflichkeiten, wie zum Beispiel Präsenzkraft, Betreuungsassistent, Betreuungskraft usw. Nicht zu verwechseln sind diese Betreuungskräfte mit den Pflegebegleitern.
Pflegebegleiter arbeiten ehrenamtlich. Sie beraten pflegende Angehörige. Pflegebegleiter übernehmen KEINE Tätigkeiten aus dem Bereich der Pflege und Betreuung und haben somit NUR beratende und informierende Funktion.
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Andere Begrifflichkeiten für Alltagsbegleiter
Der Begriff „Alltagsbegleiter“ ist nicht geschützt. Deshalb gibt es auch eine ganze Menge andere Bezeichnungen für Alltagsbegleiter, wie zum Beispiel:
- Alltagsbetreuer
- Präsenzkraft / Präsenzkräfte
- Putzkraft / Putzhilfe
- Betreuungsassistent
- Betreuungskraft / Betreuungskräfte
- Familienhilfe
- Seniorenbegleiter / Seniorenbegleitung
- Seniorenbetreuer / Seniorenbetreuung
- Seniorenassistenz / Seniorenassistent
- Seniorenhilfe
- Demenzbegleiter
- Senioren- und Demenzbegleiter
- Pflege- und Betreuungsassistent
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Quelle Bildmaterial: Treppenlift-Red-Point © Beier
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
6 Antworten auf „Alltagsbegleiter – die große Hilfe für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige“
In RLP nur mit zugelassenen Betrieben möglich. Stundensatz 39 .- bis 44.- EUR. Für Bespaßung wie Singen, Spielen, Spazierengehen total überteuert. Kein Wunder, dass überall die Budgets gesprengt werden. Mit 3 Stunden ist das Budget praktisch erschöpft.
Leider ist es nicht in jedem Bundesland möglich, dass eine Privatperson den Entlastungsbetrag nutzen kann. Sie Ihr Lebensgefährtin bzw. die pflegebedürftige Person müsste bei der Kasse nachfragen, ob es die Möglichkeit der “Nachbarschaftshilfe” gibt. Meistens ist dafür ein kleiner Kurs notwendig bei dem man ein Zertifikat erhält. Mit diesem kann dann, wie gesagt sofern das Bundesland die Möglichkeit anbietet, der Entlastungsbetrag genutzt werden.
Hallo, ich bin zufällig auf Ihre Webseite gestoßen und habe eine Frage zum Alltagshilfe. Meine Lebensgefährtin hilft einer Pflegebedürftigen Person (nicht verwandt oder verschwägert) im Haushalt (Putzen, Einkaufen, Wäsche waschen). Dies ist mit Zeit und Kosten verbunden. Wie bzw. was muss für den Erhalt des Entlastungsbetrages (125€) nachgewiesen werden und wie kann er erstattet werden? Vielen Dank für die Hilfe.
Herzlichen Dank für die Infos. Ich glaube, ich habe durch zu viel Stress im letzten Monat zwei fast identische Fragen bei Ihnen gestellt. Da Ihre Seite so umfangreich und ausführlich informiert, “verlaufe” ich mich manchmal auf Ihrer Homepage. So kann ich gerade die zweite Anfrage nicht wiederfinden.
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und finde Ihre Seite unverzichtbar, habe sie daher auch schon mehrfach weiter empfohlen. Mehr Infos zum Thema Pflege kann man nicht bekommen.
Das sind zwei unterschiedliche Themen. Bei der Verhinderungspflege müssen Sie die Tätigkeit nicht angeben, die die Ersatzpflegeperson ausübt. Bei den Alltagsbegleitern kann es durchaus sein, dass die Tätigkeit angegeben werden muss. Bei den Alltagshelfern kommt auch hinzu, dass diese vom Landesrecht zugelassen und von der Kasse akzeptiert sein müssen, sonst können die nicht abrechnen. Es sind daher in der Regel Dienstleister wie Pflegedienste oder Nachbarschaftshelfer, die bei der Kasse anerkannt sind und abrechnen dürfen.
Gibt es eine Pflicht anzugeben, was die Person, die die Verhinderungspflege oder Alltagsbegleitung ausübt, in der angegebenen Zeit gemacht hat? Umfasst es auch Hilfe im Garten, wenn die zu pflegende Person ihre geliebte Gartenarbeit nicht mehr machen kann?