Tagespflege und Nachtpflege – Unterstützung und Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Tagespflege und Nachtpflege – Unterstützung und Entlastung für Pflegebedürftige und Angehörige

Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.03.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Tagespflege umfasst die Betreuung von Pflegebedürftigen in einer Einrichtung während des Tages, Nachtpflege findet nachts statt. Beide Pflegeformen ergänzen die häusliche Pflege.

  • Diese Pflegeformen sind ideal für Pflegebedürftige, die tagsüber oder nachts intensive Betreuung benötigen, während Angehörige entlastet werden.

  • Zu den Leistungen gehören Grundpflege, medizinische Betreuung, Mahlzeiten und soziale Aktivitäten (Tagespflege) oder nächtliche Unterstützung bei Schlafproblemen und medizinischen Bedürfnissen (Nachtpflege).

  • Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten für Tages- und Nachtpflege. Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich genutzt werden.

  • Pflegebedürftige profitieren von professioneller Betreuung und sozialer Interaktion, während Angehörige entlastet werden und Zeit für sich gewinnen.

So gehen Sie vor

  • Pflegebedarf klären:
    Überlegen Sie, ob Tages- oder Nachtpflege für Ihre Situation geeignet sind – z. B. zur Entlastung von Angehörigen oder zur Betreuung bei besonderen Bedürfnissen.

  • Einrichtung auswählen:
    Informieren Sie sich über Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe. Achten Sie auf Verfügbarkeit, Lage und Qualität der Betreuung.

  • Leistungen und Kosten prüfen:
    Klären Sie, welche Leistungen angeboten werden und ob diese Ihren Bedürfnissen entsprechen. Vergleichen Sie Kosten und prüfen Sie die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Pflegekasse.

  • Beratung in Anspruch nehmen:
    Wenden Sie sich an Pflegestützpunkte oder Beratungsstellen, um Unterstützung bei der Organisation und Finanzierung zu erhalten.

  • Betreuung planen:
    Legen Sie gemeinsam mit der Einrichtung einen Betreuungsplan fest, der die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt.

Was ist teilstationäre Tagespflege / Nachtpflege?

Wer Angehörige pflegt, benötigt auch Auszeiten. Tagespflege und Nachtpflege entlasten die Angehörigen für ein oder mehrere Tage in der Woche. Sei es, dass Sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, selbst krank sind oder in Urlaub fahren.

Die teilstationäre Tagespflege/Nachtpflege ist eine zeitweise Betreuung in einer Pflegeeinrichtung. Diese Betreuung kann tagsüber aber auch nachts stattfinden. Sie kann jeden Tag in Anspruch genommen werden, oder auch nur für einzelne Tage in der Woche.

Nachts findet die Betreuung ebenso in einer Pflegeeinrichtung statt. Die Nachtbetreuung ist vor allem bei nächtlicher Unruhe und Umherlaufen des Patienten (z.B. bei Demenzpatienten) geeignet, um den Angehörigen eine möglichst ruhige Nacht zu ermöglichen, so dass sie für den Tag ausgeruht und leistungsfähig sind.

Welche Leistungen erfolgen in der Tages- und Nachtpflege

Die Angebote variieren von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung. Außer einer

  • qualifizierten medizinischen Pflege sowie
  • Essen und Getränke

bieten die Einrichtungen auch an, die geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu fördern durch:

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Für wen ist die Tagespflege / Nachtpflege geeignet?

Für alle betreuungsbedürftigen Personen, die entweder tagsüber oder nachts nicht von den Angehörigen betreut werden können, weil zum Beispiel die pflegenden Angehörigen arbeiten gehen bzw. diese durch die Betreuung außer Haus tageweise in der Woche entlastet werden sollen.

In der Regel werden Personen in der Tagespflege betreut, die

  • an Demenz leiden und so einen geregelten Ablauf bekommen
  • z.B. einen Schlaganfall erlitten oder eine andere Krankheit hatten und nach dem Krankenhaus noch eine gewisse Nachbetreuung benötigen
  • älter sind und alleine leben und in der Tagespflege einen geregelten Ablauf, Ansprache, Gedankenaustausch und Fürsorge sowie regelmäßige Mahlzeiten erhalten
  • die Zeit überbrücken müssen, bis ein passender Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung gefunden wurde

Außerdem kann die Tagespflege auch vorübergehend genutzt werden, um Krisen vorzubeugen oder bei bestehenden Überforderungen der Pflegenden zu entlasten.

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Gut zu wissen

Die meisten Tagespflegeeinrichtungen haben einen Fahrdienst und holen die zu betreuende Person morgens ab und bringen diese abends auch wieder nach Hause.

Gibt es eine Art Probewohnen in einer Tagespflegeeinrichtung?

So wie viele vollstationäre Einrichtungen ein Probewohnen im Pflegeheim anbieten, so bieten viele Pflegeeinrichtungen auch für die Tagespflege einen Schnuppertag/Kennenlerntag an. Es lohnt sich, dieses Angebot anzunehmen und auszutesten, ob es für den pflegebedürftigen Menschen passend ist.

Was kostet die Tagespflege / Nachtpflege?

Die Preise für die Tagesbetreuung/Nachtpflege variieren von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung. Am besten ist es, sich ein Angebot von mehreren Einrichtungen unterbreiten zu lassen. Letztendlich sollte aber nicht die günstigste Pflegeeinrichtung ausschlaggebend sein, sondern die Einrichtung favorisiert werden, die am besten zu dem Pflegebedürftigen, seinen Bedürfnissen und Wünschen passt.

Übernimmt die Pflegekasse die kompletten Kosten?

Die Kosten für die Unterbringung in einer Tagesbetreuung teilen sich wie folgt auf:

  1. Kosten für die Betreuung und medizinische Pflege
  2. Evtl. Fahrtkosten
  3. Kosten für Essen und Unterkunft
  4. Evtl. Investkosten

Die Kosten für 1.) und 2.) werden im Rahmen des Höchstbetrages der jeweiligen Pflegestufe von der Pflegeversicherung getragen. Die Kosten für 3.) und 4.) müssen selbst getragen werden. Ebenso alle Kosten die den Höchstbetrag der Pflegekasse überschreiten.

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Gut zu wissen

Sie können den Entlastungsbetrag zur Verrechnung der Kost & Logis bzw. der Investkosten verwenden. Ihnen stehen monatlich 131 Euro Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Leistungen der Pflegekasse für Tages- und Nachtpflege

Die Leistungen der Pflegekasse sind abhängig vom Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad, umso höher die Pflegeleistungen. Die Leistungen zur Tages- und Nachtpflege sind geregelt im SGB XI § 41.

Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
721 €1.357 €1.685 €2.085 €

Mit Pflegegrad 1 gibt es keine Leistungen für Tages- oder Nachtpflege. Allerdings kann auch hier der Entlastungsbetrag für die Tages-/Nachtpflege mit verrechnet werden.

Wissenswertes zur Tages- und Nachtpflege

  • Tagespflege/Nachtpflege kann ohne Anrechnung des Pflegegeldes in Anspruch genommen werden. Das heißt, wer Tages- oder Nachtpflege in Anspruch nimmt, dem wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
  • Genauso verhält es sich auch, wenn Sie Tages- und Nachtpflege UND Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen) in Anspruch nehmen. Wenn Sie also für die häusliche Pflege alle Leistungen für einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, können Sie zusätzlich auch noch die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.
  • Auch wenn es für manchen Altenheimbewohner gut wäre, wenn er tagsüber zusätzlich in einer Tagespflege untergebracht wäre, damit er entsprechend gefördert wird, gilt hier: Wer in einem Pflegeheim vollstationär untergebracht ist, kann keine Tagespflege in Anspruch nehmen. Die Pflegeheime sind verpflichtet, die Heimbewohner angemessen zu beschäftigen und zu fördern. Seit 2017 erhalten die Pflegeheime hierzu sogar spezielle Zuschüsse aus den Pflegeleistungen der Pflegekasse.
  • Es gibt deutlich mehr Tagespflegeplätze als Nachtpflegeplätze. Die Nächtliche Betreuung wird stand 2024 nur von sehr wenigen Einrichtungen angeboten.

Kommt das Sozialamt für die selbst zu tragenden Kosten auf?

Ob das Sozialamt die Kosten, die nach Abzug der Leistungen durch die Pflegekasse selbst bezahlt werden müssen, übernimmt, hängt von mehreren Kriterien ab. Wer die Kosten nicht selbst bezahlen kann, sollte sich mit dem örtlichen Sozialamt in Verbindung setzen und klären, in welcher Höhe eine Bezuschussung möglich ist.

Steuerliche Abzugsfähigkeit

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Kosten für die Pflege steuerlich geltend machen zu können. Am besten ist es, sich mit einem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und abzuklären, wie die Kosten von der Steuer abgesetzt werden können.

Häufige Fragen zur Tagespflege / Nachtpflege

Was ist teilstationäre Tagespflege und Nachtpflege?
Welche Leistungen bietet die Tages- und Nachtpflege?
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Tages- und Nachtpflege?
Für wen ist die Tages- und Nachtpflege geeignet?
Was tun, wenn ich mir die Eigenkosten der Tagespflege nicht leisten kann?
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