Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau

Zuschüsse und Fördergelder für barrierefreien Umbau
Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bzw den behindertengerechter Wohnungsumbau für barrierefreies oder barrierearmes Wohnen

Nutzen Sie Zuschüsse und Fördergelder, um Ihren barrierearmen Umbau oder Neubau leichter zu finanzieren.

In der Regel sind bestehende Wohnungen und Häuser nicht auf Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ausgerichtet. Wer denkt auch schon in jungen Jahren daran, dass die Mobilität und Bewegungsfähigkeit einmal stark eingeschränkt sein können. Kommt es dann zu einer Pflegebedürftigkeit oder einer Behinderung, erkennt man schnell, dass die Wohnräume den neuen Lebensumständen angepasst werden müssen.

Doch behindertengerechte oder barrierefreie Umbaumaßnahmen können sehr viel Geld kosten. Deshalb sollten Sie jede Möglichkeit nutzen, Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen zu erhalten. Ich habe für Sie die verschiedenen Fördermöglichkeiten und Anlaufstellen zusammengestellt, damit Sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt und wo Sie sich informieren können.

Doch bevor Sie loslegen mit planen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob Sie für die Umbau- oder Neubaumaßnahmen nicht Hilfe für die Planung in Anspruch nehmen.

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Wer hilft bei der Planung des barrierefreien Umbaus/Neubaus?

Wer neu baut, hat vielleicht das Glück, dass er einen guten Architekten hat, der sich mit barrierefreiem oder barrierearmen Bauen und Umbauen auskennt und Sie gut beraten kann. Zusätzlich gibt es aber auch hier noch einige andere Ansprechpartner, die Ihnen ganz gezielt weiterhelfen können.

  • Pflegestützpunkte helfen bei der Planung.
  • Beratungsstellen oder Seniorenbüros von Kommunen, Städten oder Landkreisen bieten ebenfalls Termine an, um Sie bei der Planung für Ihr barrierefreies Bauvorhaben zu unterstützen.
  • Wohnberater unterstützen Sie bei der Planung rund um den Umbau oder Neubau eines Hauses und auch über die Beschaffung von Zuschüssen und Fördergeldern.
  • Handwerker, wie zum Beispiel Sanitärfachbetriebe, Installateure usw. können ebenfalls bei der Beratung helfen. Diese sind jedoch immer auf ihr eigenes Gewerk spezialisiert und planen deshalb nicht gewerkeübergreifend. Bei größeren Umbaumaßnahmen ist es deshalb sinnvoller, sich Rat bei Wohnberatungen zu holen.
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Wohnungsanpassung: Welche Zuschüsse und Fördergelder gibt es?

Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig oder aufgrund einer Behinderung bewegungseingeschränkt. Doch leider gibt es in Deutschland noch viel zu wenig barrierereduzierten oder barrierefreien Wohnraum.

Damit Menschen mit Handicap so lange wie möglich alleine zu Hause wohnen bleiben können und nicht in eine Pflegeeinrichtung übersiedeln müssen, gibt es diverse Förderungsprogramme für barrierefreies Bauen und Modernisieren. Diese unterscheiden sich in Form von Darlehen bzw. Zuschüssen.

Die KfW-Bank bietet zum Beispiel Förderungen in Form von Darlehen UND von Zuschüssen an.

Ich möchte Ihnen hier einen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten und die unterschiedlichen Träger aufzeigen. Diese Liste hat selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen über die Pflegekasse

An erster Stelle möchte ich die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (korrekt heißt dieser Zuschuss: Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes) von der Pflegekasse erwähnen. Menschen mit einem Pflegegrad 1 bis 5 erhalten pro Maßnahme bis zu 4.000 Euro Zuschuss. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen und wie Sie diese Förderung beantragen, lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Zuschuss wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“.

2. Wohnungsbauförderung von Bund, Ländern und Kommunen

Bund, Länder und die Kommunen legen regelmäßig eigene Wohnungsbauförderungsprogramme auf, die nicht mit der KfW-Bank zusammenhängen. Die Länder entscheiden selbst, welche Wohnbauprogramme zur Wohnraumanpassung und in welche Höhe aufgelegt werden.

Jedes Bundesland hat “eigene” Förderprogramme, welche von Privatpersonen zum barrierefreien Umbau von selbstgenutzen Wohneigentum in Anspruch genommen werden können.

Nachfolgend eine Übersicht der Inanspruchnahmne-Möglichkeiten für die einzelnen Bundesländer:

Baden-Württemberg
  • Barrierefreier Umbau einer gebrauchten erworbenen Immobilie
  • Selbst genutzter Wohnraum muss aufgrund einer Schwerbehinderung auf spezielle Wohnbedürfnisse umgebaut werden

Quelle: mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/wohnungsbau/wohnungsbau-bw/

Bayern
  • Behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum.

Voraussetzung: Die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Mögliche Maßnahmen sind z.B.:

  • Umbau der Wohnung (Schaffung von ausreichender Bewegungsfläche, Schwellenabbau…)
  • Einbau behindertengerechter sanitären Anlagen (bodengleiche Dusche, Stütz- und Haltegriffe…)
  • Einbau baulicher Anlagen, die eine Behinderung mildern (Aufzug, Rampe, automatische Tür-, Tor- oder Fensterantriebe…)

Quelle: www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/barrierefreieswohnen/

Berlin
  • Wohnungsbau und Modernisierung durch Privatpersonen

Quelle: www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Berlin/

Brandenburg

Behindertengerechte Anpassung der Wohnung für:

  • Vermieter (Eigentümer, Erbbauberechtigte, sonstige Verfügungsberechtigte),
  • Mieter (bei Zustimmung des Vermieters)
  • selbst nutzende Wohneigentümer

Berechtigter Personenkreis:

Haushalte, deren Personen aufgrund einer Behinderung eine besondere bauliche oder technische Ausstattung des Wohnraums benötigen.

Als Nachweis sind der Schwerbehindertenausweis und der Bescheid über die Anerkennung der Schwerbehinderung vorzulegen.

Mögliche Maßnahmen sind z.B.:

  • Türverbreiterungen, Schwellenabbau
  • Bauliche Veränderungen in Küche oder Bad, welche Barrieren reduzieren
  • Einbau automatischer Türöffner
  • Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen

Quelle: www.ilb.de/de/wohnungsbau/uebersicht-der-foerderprogramme/

Bremen / Bremerhaven

Altersgerechte Umbaumaßnahmen, wie z.B.:

  • Eingangsbereiche
  • Außenanlagen, wie z.B. Wege
  • Rampen, Treppenlifte, Aufzüge…
  • Schwellenabbau, Türverbreiterungen…
  • Bodengleiche Dusche, Halterungsstützen…

Quelle: www.bab-bremen.de/de/page/wohnraumfoerderung

Hamburg

Barrierefreier Umbau von selbst genutztem Wohneigentum für Eigentümer oder Erbbauberechtigte.

Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.

Mögliche Maßnahmen sind z.B.:

Quelle: www.ifbhh.de/programme/privatkunden/eigenheim-modernisieren/barrierefrei-umbauen-privat/barrierefreier-umbau-von-selbstgenutzten-eigenheimen

Hessen

Selbst genutzter Wohnraum.

Gefördert werden:

Quelle: www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum/

Mecklenburg-Vorpommern

Barrierefreie Wohnraumanpassungsmaßnahmen

  • Im selbst genutzten Wohneigentum
  • In selbst genutzten Mietwohnungen (Antragstellung durch den Mieter)

Mögliche Maßnahmen sind z.B.:

  • Anpassung der Raumgeometrie
  • Türverbreiterungen
  • Badumbau
  • Verbesserung der Treppenanlagen
  • Nachrüstung von Aufzügen

Quelle: www.lfi-mv.de/foerderfinder/personenaufzuege-und-lifte-barrierearmes-wohnen/

Niedersachsen

Privatpersonen, die ihr Wohneigentum selbst bewohnen.

Gefördert wird:

  • Neubau
  • Umbau
  • Energetische Modernisierung

Voraussetzungen:

  • Mindestes 1 Kind, welches das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Mindestens ein Mitbewohner mit Behinderung, d.h.:
  • mindestens GdB 50 oder höher
  • Mindestens Pflegegrad 2 oder höher

Quelle: https://service.niedersachsen.de/

Nordrhein-Westfalen

Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen, Eigenheimen, sowie Eigentumswohnungen.

  • Antragstellung durch die Vermieter und Vermieterinnen.

 Es gibt keinerlei persönliche oder finanziellen Voraussetzungen.

Quelle: www.mags.nrw/inklusionsscheck

Rheinland-Pfalz

Privatpersonen, die ihr Wohneigentum selbst bewohnen.

Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.

Quelle: https://isb.rlp.de/foerderung/

Saarland

Reduzierung von Barrieren in den Beständen des selbst genutzten Wohneigentums und bei vorhandenen Mietwohnungen für:

  • Ältere Menschen ab dem 60. Lebensjahr
  • Menschen mit einer erheblichen oder außergewöhnlichen Gehbehinderung mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“ und/oder einem Pflegegrad nach SGB XI

Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden.

Quelle: www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/sonderprogramm-barriere

Sachsen

Förderung möglich für:

  • Eigentümer in einer selbst genutzten Wohnung/Einfamilienhaus
  • Mieter in einer Wohnung/Einfamilienhaus
  • Künftiger Mieter einer Wohnung/Einfamilienhaus, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung der unterschriebene Mietvertrag vorliegt

Gefördert wird:

  • Treppenlift
  • Badumbau
  • Schwellenbeseitigung
  • Weitere Umbaumaßnahmen innerhalb des Wohnraums
  • Boxen für die Unterbringung von Rollatoren und Rollstühlen vor dem Haus

Voraussetzungen:

  • Dauerhafte Mobilitätseinschränkungen (Nachweis erforderlich)
  • Zustimmung des Vermieters
  • Baumaßnahme muss innerhalb des Wohnraums durchgeführt werden
  • Der Wohnraum darf eine vorgegebene Größe nicht überschreiten:

Mietwohnraum:

  • Für 1 Person: 60 m²
  • Für 2 Personen: 80 m²
  • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 15 m²

Eigentumswohnung

  • Für 1 Person: 60 m²
  • Für 2 Personen: 90 m²
  • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²

Eigenheim

  • Für bis 2 Personen: 110 m²
  • Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt zusätzlich 20 m²

Ausnahme/Härtefallregelung:

Überschreitungen des Wohnraums sind dann möglich, wenn die bestehende   Mobilitätseinschränkung einen größeren Wohnraum erforderlich macht, oder eine kleinere Wohnung erheblich mehr Miete kosten würde.

Quelle: www.sab.sachsen.de/wohnraumanpassung

Sachsen-Anhalt

Berechtigt sind:

  • Privatpersonen/Eigentümer
  • Private Vermieter
  • Erbbauberechtigte
  • Gewerbliche Vermieter/Wohnungsunternehmen

Förderfähig ist:

  • Neubau (Lückenschließung)
  • Ersatzneubau nach Abbruch
  • Erneuerung eines unbewohnbar gewordenen Gebäudes ohne Abbruch
  • Erneuerung eines baufälligen, aber noch bewohnbaren Gebäudes ohne Abbruch
  • Umbau oder Erweiterung eines bestehenden Gebäudes unter wesentlichem Bauaufwand

Quelle: mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/bauen-und-wohnen/wohnraumfoerderung

Schleswig-Holstein

Förderfähig sind:

  • Familien mit Kindern (auch Alleinerziehende)
  • und/oder
  • Schwerbehinderte Menschen

Förderung von Maßnahmen, die der Bildung selbst genutzten Wohnraums dienen. Dazu gehören:

  • Der Neubau, der Ersterwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • der unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführende Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für die Unterbringung eines Haushaltsangehörigen mit Behinderung nicht angemessen ist
  • der Erwerb von vorhandenem Wohnraum als Eigenheim oder Eigentumswohnung.

Voraussetzungen:

  • Einkommensgrenzen
  • Energetischer Standard im Neubau
  • Wohnflächengrenze
  • Mindesteigenleistung

Mögliche Zusatzdarlehen für:

  • Menschen mit einer Schwerbehinderung
  • Die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie

Quelle: www.ib-sh.de/produkt/soziale-wohnraumfoerderung-fuer-eigentumsmassnahmen/

Thüringen

Gefördert werden:

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinden/Kommunen
  • öffentlichen Einrichtungen

Förderung von Maßnahmen, die zur Herstellung bzw. Optimierung der räumlichen, verkehrlichen, sprachlichen oder digitalen Barrierefreiheit sowie zur Anpassung der Ausstattung an die Anforderungen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützungsbedarf dienen, wie z.B.:

  • Herstellung/Verbesserung der baulichen Barrierefreiheit (z.B. Aufzug, Rampen, barrierefreie Toiletten, barrierefreie Informationsvermittlung und Orientierung im Gebäude)
  • Herstellung/Verbesserung der Barrierefreiheit im Außenraum/Verkehrsraum (z.B. Wege, Plätze, auch barrierefreie Spielplätze, Naturpfade, Wanderwege)
  • Herstellung/Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit (z.B. Internet- und Intranetseiten, Applikationen und sonstige Softwarelösungen)
  • öffentlichkeitswirksame barrierefreie Information und Kommunikation in analoger und/oder digitaler Form (z.B. leichte Sprache, Gebärdensprache, Tastmodelle)
  • Beschaffung oder/und den Umbau von Fahrzeugen, assistiven Technologien und Ausstattungselementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Konzepterstellung, Dienstleistungen und Schulungen zur Herstellung von Barrierefreiheit oder zur Vermittlung von Kenntnissen über Barrierefreiheit

Quelle: www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Barrierefreiheitsfoerderprogramm

3. Förderung durch die KfW-Bank

Über die KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gibt es unter anderem Zuschüsse für alters- und behindertengerechtes Wohnen. Lesen Sie weiter unten wie Sie die Zuschüsse für alters- und behindertengerechtes Wohnen beantragen können.

Mehr über die Höhe der Zuschüsse bzw. wer diese beantragen kann, erfahren Sie auf der Internetseite der KfW-Bank.

4. Leistungen von Rehabilitationsträgern

Für Menschen mit einer Behinderung sind auch die Rehabilitationsträger wie die

  • Bundesagentur für Arbeit, die
  • gesetzliche Unfallversicherung und
  • Rentenversicherung, die
  • Jugendhilfe- und die
  • Sozialhilfeträger (Sozialamt), das
  • Versorgungsamt sowie die
  • Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge

die richtigen Ansprechpartner. Die Rehabilitationsträger können unter gewissen Voraussetzungen für Förderzuschüsse in Frage kommen, da sie Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erbringen müssen. Nachzulesen im Gesetzestext § 55 Abs. 2 Ziffer 5 SGB IX – „Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen entspricht“.

Gesetzliche Unfallversicherung

Wer durch eine Berufskrankheit bzw. einen Arbeits- oder Wegeunfall eine dauerhafte Behinderung zurückbehalten hat, kann über die gesetzliche Berufsunfallversicherung die sogenannte Wohnungshilfe erhalten. Welche Maßnahmen gefördert werden und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, lesen Sie bitte in diesem Beitrag nach „Berufsunfall: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt Kosten für Umzug und Umbau

Übrigens: Auch pflegende Angehörige können während der Pflege einen Unfall erleiden. In der Regel sind Sie dann entsprechend über die Pflegekasse unfallversichert.

5. Sonstige Förderprogramme

Sonstige Förderprogramme gibt es zum Beispiel bei Stiftungen oder bei der Aktion Mensch.

6. Steuerliche Abzugsfähigkeit

Zuletzt muss natürlich noch die steuerliche Abzugsfähigkeit erwähnt werden. Kosten, die Sie selbst übernehmen mussten, können unter gewissen Voraussetzungen bei der Steuer berücksichtigt werden. Sprechen Sie dazu unbedingt VOR Beginn der Umbau- oder Neubaumaßnahmen Ihren Steuerberater an.

Für welche Baumaßnahmen gibt es KfW Förderung?

Es werden sehr viele Einzelmaßnahmen finanziell bezuschusst. Die Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung sind in 7 Gruppen unterteilt.

Hier die wichtigsten Maßnahmen aus diesen Gruppen

1. Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

  • Erstellen von Wegen zum Haus, zur Terrasse oder Garage usw.
  • Umbau und Schaffung von altersgerechten PKW-Abstellplätzen, Carports usw., Abstellplätze für Rollatoren, Rollstühle, Elektromobile usw.
  • Erstellung von schwellen- und stufenlosen Wegen
  • Gute Beleuchtung an den Wegen incl. Elektroinstallation

2. Eingangsbereich und Wohnungszugang

  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich und bei Wohnungszugängen
  • Einbau von Türspionen, (Bild)-Gegensprechanlagen, Automatische und/oder kraftunterstützende Türantriebe
  • Schaffung von mehr Bewegungsfläche
  • Erstellen von Wetterschutzmaßnahmen wie z.B. Überdachungen

3. Überwindung von Treppen und Stufen

  • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
  • Einbau von Treppenliften
  • Barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen
  • Rampen zur Überwindung von Barrieren
  • Stufenmarkierungen und Stufenausleuchtungen

4. Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau

  • Farbkonzepte z. B. für Menschen mit Demenzerkrankungen
  • Bauliche Veränderungen von Wohn- und Schlafräumen, Fluren oder Küchen
  • Verbreiterung von Türdurchgängen mit Einbau neuer Innentüren
  • Abbau von Türschwellen
  • Erschließung oder Schaffung von Terrassen, Loggien oder Balkonen
  • Einbau von rutschfestem oder rutschhemmendem Fußboden/-belag
  • Maler-, Putz- oder Estricharbeiten

5. Badumbau

6. Sicherheit, Orientierung, Kommunikation

  • Altersgerechte Assistenzsysteme (z. B. für Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Beleuchtung, Heizung)
  • Modernisierung von Bedienelementen
  • Einbau von Stütz- und Haltesystemen einschließlich Maßnahmen zur Nachrüstung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie zum Beispiel Beleuchtung, Gegensprech- oder Briefkastenanlagen

7. Schaffung von Gemeinschaftsräumen, Mehrgenerationenwohnen

Mehr zu diesen Maßnahmen finden Sie im Merkblatt der KfW-Bank.

Wo wird der Antrag auf KfW Förderung gestellt?

Ihren Antrag auf Investitionszuschuss stellen Sie direkt bei der KfW-Bank in Berlin. Um die Zuschüsse zu erhalten, muss der Antrag VOR Beginn der Baumaßnahme gestellt und genehmigt werden.

Kann zusätzlich zum Zuschuss auch ein Kredit über die KfW Förderung beantragt werden?

Wer Förderung über die KfW-Bank möchte, kann für EINE MASSNAHME entweder

  • einen Zuschuss über das Förderprogramm 455 ODER
  • einen zinsgünstigen Kredit über das Förderprogramm 159 beantragen.
  • Beides – also Zuschuss und zinsgünstiger Kredit – über die KfW-Bank geht nicht.

Anders sieht es aus, wenn zwei verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Wer also einen Aufzug oder Treppenlift einbauen lässt und gleichzeitig Treppen zum Haus abbaut und einen mit einem Rollstuhl befahrbaren Weg einbaut, hat zwei Maßnahmen.

Das bedeutet bei diesem Beispiel:

  • Für den Einbau des Treppenlifts wird der Zuschuss über das Programm 455 beantragt.
  • Für den Umbau Treppe zu befahrbarem Weg wird ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 159 beantragt.
  • Oder umgekehrt

Kann zusätzlich auch ein Zuschuss über die Pflegekasse beantragt werden?

Wer einen Pflegegrad (Pflegestufe) hat, kann bei der Pflegekasse einen Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen von bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme beantragen.

Es ist allerdings NICHT möglich, eine Umbaumaßnahme von der Pflegeversicherung bezuschussen zu lassen und gleichzeitig eine KfW Förderung zu erhalten. Es gibt hierfür keine Kombinationsmöglichkeit sondern nur ein „entweder/oder“.

Es ist also eine Rechenaufgabe, mit welcher Art Zuschuss Sie am günstigsten wegkommt.

Welche Umbaumaßnahmen werden bezuschusst?

Von welchem Leistungsträger Sie welche Kosten und in welcher Höhe erstattet bekommen, ist immer abhängig vom jeweiligen Förderprogramm. Sie müssen sich hier gut durchlesen und beraten lassen. Zu den Umbauarbeiten zum Abbau von Barrieren gehören unter anderem folgende Arbeiten (dies ist nur ein Auszug und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

Barrierefreie Außengestaltung

Zur behindertengerechten Außengestaltung gehören zum Beispiel die Umgestaltung oder Neuanlage des Garten- und Terrassenbereichs sowie der Zufahrten zum Haus/zur Wohnung gehören zu den bezuschussungsfähigen Kosten.

  • Barrierefreies Anlegen oder umgestalten von Wegen und Treppenaufgängen
  • Erstellung von überdachten Abstellplätzen für PKW, Rollstühle oder Elektromobile
  • Erstellen von Balkon, Terrasse oder Loggia bzw. deren Zugänge
  • Erstellen einer Überdachungen von Freisitz, Terrasse usw.

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Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen des Wohnraums

Damit eine Wohnung im Ernstfall behindertengerecht wird, sind meist viel mehr Arbeiten nötig als man im ersten Moment glaubt. Deshalb werden auch diese Maßnahmen subventioniert:

  • Verbreiterung von Türen
  • Einbau neuer Türen
  • Abbau von Türschwellen
  • Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich
  • Verbreiterung von Fluren
  • Wanddurchbrüche zur Vergrößerung von einzelnen Räumen und damit Schaffung von mehr Bewegungsfläche

Umbau Küche / barrierefreie Küche

Barrierefreie Küchen kommen häufig bei Rollstuhlfahrern zur Ausführung. Die Küchenbauteile müssen dann entweder höhenverstellbar sein oder mit dem Rollstuhl unterfahrbar. Aber auch alle anderen notwendigen Arbeiten für eine behindertengerechte Küche wie auch die räumliche, benutzerfreundliche Anpassung sind mit Zuschüssen finanzierbar. Auch hier ist es ganz wichtig, eine qualifizierte Beratung in Anspruch zu nehmen.

Umbau Bad

Das Badezimmer ist der Raum, wo in der Regel die meisten Umbauarbeiten für ein behindertengerechtes Bad anfallen. Für das sichere Duschen, Baden und dem gefahrlosen Gang zur Toilette sind nicht nur Hilfsmittel sondern auch oft Anpassungen der Badewanne und Duschtasse nötig.

Mein Tipp! Bitte beachten Sie, dass Hilfsmittel wie Sitzerhöhungen für WCs, Haltestanden für Dusche und Bad, Badewannenlifte usw. in der Regel Hilfsmittel sind die entweder von der Pflegekasse oder der Krankenversicherung bezahlt werden. Verbrauchen Sie deshalb Ihr Förderbudget nicht für Hilfsmittel, die Sie auf ärztliche Verordnung von der Krankenkasse bezahlt bekommen.


Oma kann wieder alleine duschen
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Je nach Grad der Behinderung und Bewegungseinschränkung können für folgende Wohnraumanpassungen im Bad Förderungen beantragt werden.

  • Rutschfeste oder rutschhemmende Fliesen und Bodenbeläge im Bad oder dem Duschbereich.
  • Höhenverstellbare WCs oder elektrische Toilettenlifter
  • Barrierearme Sanitärarmaturen
  • Maßnahmen zur Änderung der Raumaufteilung. Hier werden zum Beispiel auch Wanddruchbrüche für das Zusammenlegen von zwei Räumen bezuschusst, um mehr Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer zu erreichen.

Weitere förderfähige Umbaumaßnahmen für das Badezimmer

Höhenverstellbare bzw. unterfahrbare Waschbecken: sind nicht nur für Rollstuhlfahrer geeignet, sondern auch für ältere Menschen, die sich zum Waschen auf einen Hocker setzen müssen. Ideal für Senioren und Menschen mit Behinderung sind auch Waschbecken mit integrierten Handgriffen um sich leichter aus der Sitzposition vor dem Waschbecken in eine aufrechte Position bringen zu können.

Umbau Wanne zur Dusche


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Oftmals ist das Baden mit einer körperlichen Einschränkung nicht mehr möglich und die Badewanne muss zu einer Dusche umgebaut werden. Eine kostengünstige Alternative zu einer Komplettsanierung des Bades ist der „Umbau Wanne zur Dusche“. Es ist kein Austausch von Fliesen notwendig und der Umbau erfolgt in der Regel innerhalb von 1 Arbeitstag. Je nach Höhe des vorhandenen Badezimmerbodens kann damit auch ein bodengleicher Duschplatz geschaffen werden.

Unter anderem können dafür die Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernden Maßnahme von maximal 4.000 Euro verwendet werden. Wer keinen Pflegegrad hat, kann auch andere Fördermittel in Anspruch nehmen.

Bezugsquelle: Umbau Wanne zur Dusche

Nachträglicher Einbau einer Badewannentüre

Badewannentüre: Nachträglicher Einbau
Nachträglicher Einbau einer Badewannentüre

Wer nicht ganz auf sein Badevergnügen verzichten möchte, hat auch die Möglichkeit, sich in seine bestehende Badewanne nachträglich eine barrierenreduzierte Badewannentüre einbauen zu lassen. Damit wird die Einstiegshöhe in die Badewanne beachtlich reduziert und die Sturzgefahr wesentlich vermindert.

Der nachträgliche Einbau einer Badewannentüre kann ebenfalls innerhalb von wenigen Stunden durchgeführt werden. Mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten Sie auch für diese Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse

Bezugsquelle: Nachträglicher Einbau Badewannentüre

Teil- oder Komplettsanierungen von Bädern

Perfekter Umbau eines modernen schönen Bades nach der Sanierung
Perfekter Umbau eines modernen schönen Bades nach der Sanierung

Auch die komplette oder teilweise Sanierung des Bads kann mit Zuschüssen finanziert werden. Voraussetzung ist auch hier in den meisten Fällen, dass die Badsanierung behindertengerecht ausgeführt wird. Lassen Sie sich bei der Badplanung unbedingt von einem Fachmann beraten. Sie sollten dabei nicht nur Ihre jetzige Pflegesituation sehen, sondern auch berücksichtigen, dass die körperlichen Einschränkungen noch zunehmen.

Unser Partner bietet ein Rund-um-Sorglos-Paket an. Er hilft Ihnen bei der Planung, macht Ihnen Vorschläge, hilft bei den Anträgen und koordiniert und überwacht die Arbeiten und geht in Vorfinanzierung.

Bezugsquelle: Komplett- oder Teilsanierung Bad

Antiruschbeschichtung

Antirutschbeschichtung: Ein nasser Boden ist eine große Sturzgefahr auch für ältere Menschen
Ein nasser Boden in Bad und Dusche ist gerade auch für ältere Menschen eine große Sturzgefahr. Eine Antirutschbeschichtung kann Abhilfe schaffen.

Manchmal ist das Problem im Bad einfach nur die rutschigen Fliesen. Da ist kein großer Umbau notwendig. Sie müssen auch nicht gleich den Bodenbelag entfernen lassen oder eine neue Dusche einbauen lassen. Die Anti-Rutschbeschichtung kann auf Fliesen, in Badewannen oder Duschtassen aufgebracht werden, aber auch auf allen anderen Fußbodenbelägen.

Bezugsquelle: Anti-Rutschbelag


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Treppen überwinden

Um in eine Wohnung zu gelangen, ist es fast immer notwendig, Treppen zu überwinden. Sei es im Außenbereich wie zum Beispiel Aufgangstreppen oder im Innenbereich das Treppenhaus. Wer nicht den Idealzustand, also eine treppenlos begehbare Wohnung hat, kann Treppenlifte, Plattformlifte oder auch Aufzüge bezuschusst bekommen.

Unser Tipp:
Mit der Treppensteighilfe von unserem Partner Topro, benötigen Sie keinen Treppenlift, reduzieren jedoch die Sturzgefahr um ein Vielfaches. Hier mehr erfahren über die Treppensteighilfe von Topro.

Rollstuhlrampen/Treppenrampen

Eine kostengünstige Variante zum Überwinden von Treppen sind Rollstuhlrampen. Sie können flexibel in der Länge verstellt werden und sind geeignet für Rollstühle, Rollatoren, Elektromobile usw. und sind anwendbar zum Überwinden von Stufen, Schwellen und Bordsteinen. Allerdings sind sie weder für längere Treppenabschnitte noch für gewendelte Treppen geeignet.

Bordsteinkanten-Rampen

Bordsteinkanten-Rampen sind geeignet für den dauerhaften Verbleib der Rampen an Hofeinfahrten und Bordsteinkanten. Mit diesen Rampen ist es gehandicapten Personen möglich, mit dem Rollator, Elektromobil oder dem Rollstuhl bequem ins Haus zu gelangen.

Hublifte

eignen sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich für das Überwinden von geringen Höhenunterschieden. Durch die hohe Tragkraft von bis zu 260 Kilogramm können auch Elektrorollstühle damit transportiert werden.

Bezugsquelle: Hublifte für innen und außen

Plattformlifte

haben im Gegensatz zum herkömmlichen Treppenlift den Vorteil, dass sie direkt mit dem Rollstuhl befahrbar sind. Somit können Rollstuhlfahrer problemlos im Haus von einer Etage in die andere gelangen. Plattform-/Rollstuhllifte werden individuell angefertigt und sind sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich geeignet.

Bezugsquelle: Plattformlifte für innen und außen

Sitzlifte

sind die häufigste Form von Treppenliften und sind geeignet für Menschen, die noch selbstständig etwas gehen können, denen aber insgesamt das Überwinden von Treppen aufgrund gesundheitlicher Probleme große Schwierigkeiten bereitet.

Die platzsparenden Sitzlifte können auch in engen Treppenhäusern eingebaut werden.

Bezugsquelle: Sitzlifte

Homelifte und Senkrechtlifte

sind je nach Ausführung für den Innen- und Außenbereich geeignet. Im Außenbereich können Homelifte – bei Bedarf sogar über mehrere Etagen hinweg – direkt am Haus angebracht werden. Im Innenbereich wird der platzsparende Senkrechtlift mittels eines Deckendurchbruchs über die Etagen hinweg installiert.

Senkrechtlifte können auch mit dem Rollstuhl befahren werden.

Bezugsquelle: Senkrechtlifte + Homelifte


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Wie wird eine Förderung beantragt?

Das ist ganz unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden. Sobald Sie die für Sie passende Förderung gefunden haben, müssen Sie in den Statuten nachlesen, was zu beachten ist und wie Sie den Antrag stellen.

Voraussetzungen, um Zuschüsse oder Fördergelder zu erhalten

Auch hier gibt es ganz unterschiedliche Bedingungen. Leider bleibt Ihnen nichts anderes übrig als sich durch die einzelnen Angebote durchzuarbeiten und zu prüfen, welche Förderung für Sie in Frage kommt.

Gibt es Fördermaßnahmen für Mietwohnungen?

Wer seine Mietwohnung barrierefrei umbauen möchte, muss diesen als erstes mit dem Vermieter klären. Allerdings darf er die Umbaumaßnahmen nicht so einfach ablehnen. Die Kosten für die Umbaumaßnahmen muss in der Regel der Mieter tragen. Fördergeld und Zuschüsse gibt es meist auch für Mieter.

Fazit

Wichtig ist, dass Sie prüfen, welche Erstattungen, Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen Sie bekommen. Dabei helfen wir Ihnen gerne. Füllen Sie das unten stehende Formular aus, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Informieren Sie sich vor den Umbau- oder Neubaumaßnahmen bei Wohnberatern, den Pflegestützpunkten oder den kommunalen Beratungsstellen vor Ort.

Heben Sie alle Belege und Rechnungen auf, um Ihre Ausgaben gegenüber dem Kostenträger belegen, bzw. nicht übernommene Kosten bei der Steuer geltend machen zu können.

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Der Fördergelder-Dschungel ist fast nicht zu durchschauen. Gerne helfen wir Ihnen und zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihren barrierearmen Umbau oder Neubau gibt.

Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos für Sie. Telefon 07195 / 982 9999.


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Barrierefreies Bauen und wohnen

Vorteile von behindertengerechten Wohnungen und Häusern:

Elektromobil für mehr Sicherheit und Unabhängigkeit
  • Im Ernstfall kann schnell agiert und mühelos ein weiteres Wohnen in den eigenen vier Wänden gewährleistet werden
  • Geringere Umbaukosten, wenn Barrierefreiheit schon im Vorfeld in die Planung mit einbezogen wurde
  • Auf eine Betreuung im Heim kann unter Umständen komplett verzichtet oder zumindest zeitlich verzögert werden.
  • Mehrwert durch großzügigere Gestaltung der Wohnung
  • Eventuell Zuschüsse vom Staat
  • Mehrwert beim Verkauf der Immobilie

Für barrierefreie Wohnungen gibt es nicht nur sehr viele gesetzliche Vorschriften, Normen und Standards sondern auch staatliche Zuschüsse. Einen breiten Überblick kann Ihnen auch ein guter Architekt geben, auch die Pflegestützpunkte beraten zum Thema “behindertengerechter Wohnungsumbau”. Außerdem finden Sie in meinen Buchempfehlungen auch noch entsprechende Anregungen.


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Wer hilft bei der Planung für ein behindertengerechtes Haus?

Als Laie ist es fast unmöglich, die Planung eines barrierefreien oder auch altersgerechten Hauses selbst durchzuführen. Erst wenn es zu körperlichen Einschränkungen gekommen ist, merkt man, an welchen Stellen eine Wohnung nicht barrierefrei und damit verbunden ein selbstbestimmtes Leben schwierig ist.

Ein Architekt kann eine gute Vorarbeit bei der Planung leisten. Aber auch spezielle Arbeitsgemeinschaften, Behindertenbeauftragte oder Wohnberatungen können weiterhelfen.

Als erstes sollten Sie sich jedoch Gedanken über die Anzahl der Etagen machen.

Baustil: Eingeschossig oder mehrgeschossig bauen?

Bevor Sie sich an die Innengestaltung der behindertengerechten Wohnräume machen, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welchen Baustil Sie bevorzugen.

Dieser ist vor allem  abhängig von der Größe des Grundstücks. Steht Ihnen wenig Bauplatz zur Verfügung, werden Sie über mehrere Etagen bauen müssen. Im Alter oder mit einer Behinderung kann das Überwinden von Treppen jedoch problematisch werden. Denken Sie dann daran, dass Sie so planen, dass im Bedarfsfall im Gebäude ein Treppenlift oder am Gebäude ein Senkrechtlift installiert werden kann.

Steht genügend Bauplatz zur Verfügung, wird immer öfter das Wohnen-auf-einer-Ebene umgesetzt. Das hat den Vorteil, dass alle Räume auf der gleichen Etage sind und das Haus stufenlos und schwellenfrei ist.

Das Wohnen auf einer Ebene ist zum einen für Menschen im Rollstuhl oder mit schwerer körperlicher Einschränkung eine Erleichterung. Zum anderen kann das „stufenlose Wohnen“ so modern und freizügig gestaltet werden, dass niemandem bewusst wird, dass es sich eigentlich um ein barrierefreies Haus handelt.

Ich selbst habe die Erfahrung gemacht, wie mühsam das Wohnen über mehrere Etagen sein kann wenn man körperlich angegriffen ist. Jede Stufe wird zur Qual. Auch wir mussten uns davon überzeugen lassen, dass es besser ist, ebenerdig auf einer Etage zu wohnen. Und ich bin jeden Tag froh darüber, keine Treppen und Stufen oder Absätze mehr in der Wohnung zu haben.


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Was Sie bei der Planung der Räumlichkeiten beachten sollten?

Wie schon beschrieben, sollten Sie gemeinsam mit einem Fachmann Ihr Haus planen lassen. Trotzdem möchte ich Sie noch auf einige Punkte aufmerksam machen, die mir besonders wichtig erscheinen.

Je nach Art der Behinderung und körperlichen Einschränkung können Sie Ihr Haus altenfreundlich, behindertengerecht oder komplett barrierefrei planen.

Hier eine kleine Checkliste, was Sie bei der Bauplanung für ein barrierefreies Haus beachten sollten.

Zugang zum Haus

  • Nicht nur das Haus selbst sollte barrierefrei sein, sondern auch der Zugang zum Haus. Am besten ist es, wenn Sie auch hier ohne Treppen oder entsprechende Hilfsmittel wie Treppenlifte auskommen.
  • Die Haustüre muss breit genug sein, dass man gut mit einem Rollstuhl durchfahren kann.
  • Schließanlage und Türgriffe, Briefkasten und Lichtschalter sind so anzubringen, dass sie auch vom Rollstuhl aus bedient werden können.

Stellplätze und Garagen

  • Behindertengerechte Stellplätze sollten eine Breite von 3,50 Metern haben, so dass ein problemloses Übersteigen vom Rollstuhl in den PKW möglich ist.

Flure und Türen

Breite Türen und Gänge sind jedoch ein absolutes Muss.

  • Verzichten Sie bei der Planung auf Türschwellen und Absätze.
  • Die Flure und Türen müssen breit genug sein, um auch hier mit einem Rollstuhl genügend Platz zu haben.
  • Viele schrecken zurück vor den überbreiten Fluren, die für den Rollstuhl benötigt werden. Ja, es ist ein enormer Platz, der auf den ersten Blick verloren geht. Allerdings ist dieser Platz im Bedarfsfall dringend notwendig. Solange noch kein Bedarf besteht, können aber in die breiten Flure sehr gut Regale, Sideboards oder Garderoben eingebaut werden, so dass es letztendlich gar keine Platzverschwendung ist.
  • Auch Terrassentüren/Balkontüren sollten keine Schwelle haben. Zum einen sind die Schwellen Stolperfallen für bewegungseingeschränkte Menschen zum anderen mit einem Rollstuhl nur schwer überwindbar.

Fenster

  • Die Fenstergriffe, Rolladengurte oder Bedienelemente für elektrische Rolläden sind so anzubringen, dass sie vom Rollstuhl aus bedienbar sind.

Treppen

Sinnvoll ist eine entsprechend breite Treppe, um bei Bedarf einen Treppenlift einbauen lassen zu können. Hauseingänge sollten möglichst ebenerdig oder mit nur einer Stufe, die später als Rampe umgebaut werden kann, angelegt sein.

  • Halten Sie die Wohnflächen ebenerdig und verzichten auf Stufen oder Absätze, die sie von einem Raum in den anderen führen. Es sieht natürlich schön aus, wenn die Küche vom Wohn-Essbereich durch zwei Stufen optisch geteilt wird. Aber sowohl im Alter als auch mit schwerem körperlichem Handicap sind diese schönen Details nur belastend und störend.
  • Das Wohnen auf einer Ebene ist eine Ideallösung. Sollte dies nicht möglich sein, ist bei Treppen einiges zu beachten.
  • Wer nicht auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sollte trotzdem die Möglichkeit eines nachträglichen Einbaus eines Senkrechtlifts in Betracht ziehen und entsprechend Platz dafür vorsehen.
  • Eine weitere gute Alternative ist die Treppensteighilfe, mit der Sie ohne fremde Hilfe wieder sicher die Treppen rauf und runter gehen können.

Badezimmer

Auf eine begehbare Dusche lässt sich zwar mit Behinderung kaum verzichten, aber auch ohne Handicap ist eine offene Dusche eine klasse Angelegenheit.

Küche

  • Je nach körperlicher Einschränkung muss bei der Küchenplanung darauf geachtet werden, dass die Küchenmöbel / Esszimmermöbel so platziert werden, dass auch hier mit einem Rollstuhl gut hantiert werden kann.
  • Beim Kauf der Küche bitte beachten: Es gibt höhenverstellbare Küchenmöbel, die speziell für Rollstuhlfahrer konzipiert wurden.


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Schlafzimmer

  • Schlafzimmer werden meist recht klein geplant. Doch auch dieser Raum muss mit einem Rollator oder einem Rollstuhl befahrbar sein. Ebenso muss eine Abstellmöglichkeit für diese Hilfsmittel vorhanden sein.

Balkon

  • Selbstverständlich muss auch die Balkontüre rollstuhlgerecht sein, das heißt sie muss breit genug und ohne Schwellen sein.
  • Bei der Planung des Balkons ist der Aktionsradius des Rollstuhls zu berücksichtigen, damit ein einfaches Wenden mit dem Hilfsmittel möglich ist.

Abstellmöglichkeit für Rollator oder Rollstuhl

  • Denken Sie daran, für den Rollator, Rollstuhl oder das Elektromobil einen geeigneten Abstellplatz mit einzuplanen. Elektromobile oder Elektrorollstühle müssen aufgeladen werden, deshalb sollte eine Steckdose vorhanden sein.

Zuschüsse, Fördermittel, zinsgünstige Darlehen

In Deutschland gibt es noch lange nicht genügend barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen. Außerdem wird unsere Gesellschaft immer älter und der Staat wünscht sich, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden.

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Fragen und Antworten für Zuschüsse und Fördergelder

Wer hat Anspruch auf Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau?

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) sowie Menschen mit dauerhaften Behinderungen haben Anspruch auf Zuschüsse und Fördergelder für einen barrierearmen Umbau oder Neubau. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern und die selbstständige Lebensführung zu unterstützen. Auch Angehörige, die im Haushalt pflegen, können unter bestimmten Bedingungen Fördermittel beantragen.

Welche Arten von Umbaumaßnahmen werden finanziell unterstützt?

Die Fördergelder decken eine Vielzahl von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ab, darunter:

Außenanlagen: Installation von Rampen, Personenaufzügen, breiteren Zugängen und rutschfesten Wegen.

Innenräume: Verbreiterung von Türen, Abbau von Türschwellen, Anpassung von Fluren und Wohnräumen.

Küche und Bad: Einbau barrierefreier Duschen, höhenverstellbarer Waschtische, rutschhemmender Bodenbeläge und rollstuhlgerechter Kücheneinrichtungen.

Sicherheitssysteme: Installation von Hausnotrufsystemen und automatischen Türantrieben.

Treppenüberwindung: Einbau von Treppenliften, Plattformliften oder Senkrechtliften.
Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, das Wohnen sicherer, komfortabler und selbstständiger zu gestalten.

Wie beantrage ich Zuschüsse und Fördergelder für einen barrierearmen Umbau?

Der Antrag auf Zuschüsse und Fördergelder erfolgt in mehreren Schritten:

Bedarfsermittlung: Klären Sie mit einem Fachberater oder Wohnberater, welche Maßnahmen für Ihre Situation notwendig sind.

Förderprogramm auswählen: Entscheiden Sie, welches Förderprogramm am besten zu Ihren Bedürfnissen passt (z.B. Pflegekasse, KfW, Landesförderungen).

Antragsunterlagen vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente wie ärztliche Bescheinigungen, Kostenvoranschläge und Baupläne.

Antrag einreichen: Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle, z.B. der Pflegekasse oder direkt bei der KfW-Bank.

Prüfung und Genehmigung abwarten: Nach Einreichung prüft die Behörde Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung.

Umbaumaßnahmen durchführen: Beginnen Sie mit den genehmigten Maßnahmen und reichen Sie nach Abschluss die Rechnungen ein, um den Zuschuss zu erhalten.

Insider-Tipp: Nutzen Sie die Unterstützung von Wohnberatern oder Pflegestützpunkten, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten und Fehler zu vermeiden.

Welche Förderprogramme stehen für barrierearmes Bauen und Umbauen zur Verfügung?

Es gibt verschiedene Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie von privaten Institutionen:

Pflegekasse: Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme und Person.

KfW-Bank: Förderprogramme wie KfW-Programm 159 für zinsgünstige Kredite und KfW-Programm 455 für Zuschüsse.
Landesförderungen: Jedes Bundesland bietet eigene Programme zur Unterstützung barrierefreien Bauens.

Rehabilitationsträger: Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung und andere bieten unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel an.

Stiftungen und private Förderer: Organisationen wie die Aktion Mensch bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Tipp: Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Förderprogramme.

Können Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau kombiniert werden?

In der Regel kann eine Kombination von Pflegekassenzuschüssen und KfW-Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen genutzt werden. Es besteht jedoch oft keine Möglichkeit, für dieselbe Maßnahme sowohl einen Zuschuss als auch ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Jede Förderquelle muss separat beantragt werden, und die Förderbedingungen müssen genau beachtet werden.

Beispiel: Für den Einbau eines Treppenlifts kann ein Zuschuss über die Pflegekasse und gleichzeitig ein zinsgünstiges Darlehen über die KfW beantragt werden, sofern es sich um separate Maßnahmen handelt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der KfW-Förderprogramme erfüllt sein?

Für die KfW-Förderprogramme zum barrierearmen Bauen und Umbauen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wohnung oder Haus: Das geförderte Objekt muss im Privatbesitz stehen und selbst genutzt werden.

Maßnahmen zur Barrierefreiheit: Die geplanten Umbauten müssen zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen.

Energieeffizienz: Bei manchen Programmen ist auch die Energieeffizienz der Maßnahmen ein Kriterium.

Antragsstellung vor Baubeginn: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und genehmigt werden.

Nachweise und Dokumentation: Detaillierte Kostenvoranschläge, Baupläne und ggf. Gutachten müssen eingereicht werden.

Tipp: Die KfW-Bank bietet eine Förderdatenbank und Beratungsservices an, die bei der Auswahl und Beantragung der richtigen Förderprogramme unterstützen.

Welche Rolle spielen Wohnberater und Pflegestützpunkte bei der Planung des barrierearmen Umbaus?

Wohnberater und Pflegestützpunkte sind wichtige Ansprechpartner, die Ihnen bei der Planung und Umsetzung eines barrierearmen Umbaus unterstützen können:

Beratung und Planung: Sie helfen bei der Bedarfsermittlung und der Auswahl geeigneter Umbaumaßnahmen.
Fördermittelberatung: Informieren Sie über verfügbare Zuschüsse und Förderprogramme und unterstützen bei der Antragstellung.

Koordination mit Handwerkern: Vermitteln qualifizierte Handwerksbetriebe, die Erfahrung mit barrierefreien Maßnahmen haben.

Nachhaltige Lösungen: Entwickeln gemeinsam mit Ihnen Lösungen, die nicht nur aktuell, sondern auch zukünftigen Bedürfnissen gerecht werden.

Insider-Tipp: Nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote von Pflegestützpunkten und Wohnberatern, um umfassend informiert zu sein und die besten Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Gibt es spezielle Förderprogramme für Mietwohnungen?

Ja, auch Mieter können Fördermittel für barrierearme Umbauten erhalten, allerdings unter bestimmten Bedingungen:

Zustimmung des Vermieters: Der Vermieter muss den geplanten Umbau genehmigen.

Selbstfinanzierung durch den Mieter: In der Regel trägt der Mieter die Kosten, kann jedoch einen Förderzuschuss beantragen.

Förderprogramme für Mieter: Einige Bundesländer und Kommunen bieten spezielle Förderprogramme für Mietwohnungsanpassungen an.

KfW-Programme: Auch Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen KfW-Förderungen nutzen, insbesondere für Maßnahmen, die den Wohnkomfort erhöhen.

Wie beeinflusst die Planung des barrierearmen Umbaus den zukünftigen Pflegegrad?

Ein barrierearmer Umbau kann die Selbstständigkeit und Mobilität einer pflegebedürftigen Person verbessern, was zu einer Reduzierung des Pflegegrads führen kann. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall. Der Pflegegrad wird weiterhin durch den medizinischen Dienst anhand der aktuellen gesundheitlichen Situation bewertet.

Beispiel: Nach dem Umbau eines Bades zur bodengleichen Dusche kann die Pflegebedürftige möglicherweise häufiger selbst duschen, was den Pflegebedarf senkt. Bei einer erneuten Begutachtung kann dies zu einer Herabstufung des Pflegegrades führen.

Welche weiteren Finanzierungsmöglichkeiten neben Zuschüssen und Fördergeldern gibt es für einen barrierearmen Umbau?

Neben Zuschüssen und Fördergeldern gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten:

Zinsgünstige Darlehen: Programme wie das KfW-Darlehen 159 bieten günstige Kredite für barrierearmes Bauen und Umbauen.

Steuerliche Absetzbarkeit: Bestimmte Umbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Konsultieren Sie hierzu einen Steuerberater.

Sozialhilfe: Bei unzureichender finanzieller Unterstützung durch die Pflegekasse können Sozialhilfeträger zusätzliche Hilfe leisten.

Private Fördermittel: Stiftungen wie die Aktion Mensch bieten finanzielle Unterstützung für barrierefreies Bauen.

Eigenmittel und Ersparnisse: Nutzen Sie persönliche Ersparnisse oder planen Sie den Umbau in Raten.

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3 Antworten auf „Zuschüsse und Fördergelder für barrierearmen Umbau oder Neubau“

Im Regelfall beträgt der Zuschuss für die sogenannten wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis zu 4.000 €. Den Antrag können Sie bei der Pflegekasse stellen, ab dem Pflegegrad 1 besteht bereits ein Anspruch darauf.

Ich muss meine Toilette umbauen lassen.
Ich habe pflegestufe 2.
Ich benötige eine japanische Wasch Toilette da ich nicht im Stande bin mich selber zu reinigen.
Was kann ich da erwarten?

Hallo
Auch wenn es schön ist, dass der altersgerechte, oder behindertengerechte Umbau eines Bades in einer Mietwohnung mit 4000 Euro unterstützt wird. Der Vermieter muss dem nicht nur zustimmen, er kann auch verlangen, dass das Bad wieder zurückgebaut wird. und das kostet wiederum ….. viel Geld. Und das muss man dann ohne finanzielle Unterstützung bezahlen. Während “Kleine Vermieter” auf den Rückbau auch gerne mal verzichten, interessiert das die Großen Wohnungsbauunternehmen nicht. Im Konkreten Fall hat ein Wohnungsbauunternehmen in Hannover den Umbau durch die eigene Sanitärfirma (!) genehmigt. Jedoch bekommen das über 80 Jahre alte Ehepaar keine Garantie, das Sie das Bad nicht auf eigene Kosten zurück bauen können. Also bleibt es so, wie es ist, da das Geld für den Rückbau nicht da ist.
Fazit: Der Staat macht etwas, denkt aber mal wieder nicht bis zu Ende.

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