Pflegestützpunkte – Neutrale Anlaufstelle, wenn Pflege notwendig wird

Pflegestützpunkte sind als Anlaufstelle für Pflegefragen wichtig
Bei Problemen in der Pflege, wenden Sie sich an einen von vielen in Deutschland stationierten Pflegestützpunkt

Meist tritt die Situation, dass wir selbst oder ein Mitglied der Familie zum Pflegefall werden sehr plötzlich und oft unerwartet ein. Ein Unfall, eine plötzlich auftretende Krankheit oder eine Verschlechterung einer bestehenden Krankheit. Hilfe und Beratung wird nötig. Da können Pflegestützpunkte eine erste Anlaufstelle sein.

Tritt der Pflegefall ein, stellen sich viele Fragen: Was ist eigentlich ein Pflegegrad? Wie teuer ist ein Pflegebett? Wer bezahlt den Umbau für ein behindertengerechtes Wohnen? Welches Pflegeheim oder welcher Ambulante Pflegedienst ist verlässlich und gut? Wo bekomme ich einen Rollstuhl her? Was ist eigentlich eine Tagesbetreuung?

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Viele Betroffenen stehen vor einem Berg unbeantworteter Fragen und wissen nicht, an wen sie sich wenden können. Im Jahr 2008 hat deshalb der Gesetzgeber beschlossen, dass deutschlandweit wohnortnahe Beratungsstellen, sogenannte Pflegestützpunkte, eingerichtet werden müssen, die neutral und kostenlos alle Hilfesuchenden beraten.

Für wen wurden die Pflegestützpunkte eingerichtet?

  • Für Menschen, die Pflege-, Betreuungs- oder Versorgungsbedarf haben
  • Für Menschen die pflegen

Wo erfolgen die Beratungen durch die Pflegestützpunkte?

Die Beratungen erfolgen in der Regel im Pflegestützpunkt. Eine telefonische Beratung ist selbstverständlich auch möglich. Auf Wunsch können die Beratungen aber auch in der eigenen Wohnung oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.

Was kostet die Beratung durch einen Pflegestützpunkt?

Die Beratung durch einen Pflegestützpunkt ist kostenlos und vor allen Dingen sollen sie eine neutrale Anlaufstelle sein.

Wer finanziert die Pflegestützpunkte?

Die gesetzlichen Voraussetzungen und die Finanzierung der Pflegestützpunkte ist nicht in allen Bundesländern gleich. So gibt es Bundesländer, die zum Beispiel gar keine Pflegestützpunkte haben. Ob es Pflegestützpunkte in einem Bundesland gibt, wird von der obersten Landesbehörde entschieden. Die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt durch die Kranken-/Pflegekassen. Es ist auch möglich, dass kommunale Stellen, wie z.B. die Alten- und Sozialhilfestellen, mit an der Finanzierung beteiligt sind.


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Was umfasst das Beratungsangebot der Pflegestützpunkte?

Die Aufgaben eines Pflegestützpunktes sind:


große Auswahl an Senioren- und Pflegebetten

Im Pflegestützpunkt erhalten Sie Informationen und Beratung über:

  • Welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung
  • Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung, welche die Pflegekasse
  • Beratung bei der alten- und behindertengerechten Wohnungsanpassung
  • Beratung über Wohn- und Betreuungsformen für ältere und behinderte Menschen wie z. B. Wohngruppen, Betreutes Wohnen, Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Wohngemeinschaften usw.
  • Beratung über die Leistung von ambulanten Pflegediensten
  • Individuell und personenbezogen über Zuschüsse und Sozialleistungen

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Pflegestützpunkt  vor Ort.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #69686860  © fotohansel

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