Immer noch schrecken viele Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen davor zurück, einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dabei könnte dieser sowohl physische als auch psychische Entlastung bringen. Für pflegende Familienmitglieder ist es wichtig, sich kürzere und längere Auszeiten zu nehmen. Dabei können Pflegedienste sehr hilfreich sein.
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Definition ambulanter Pflegedienst
Was ist ein häuslicher Pflegedienst oder welche Aufgaben übernimmt er? Für Menschen die sich zum ersten Mal mit dem Thema Pflege auseinandersetzen müssen, sind die Aufgaben der Pflegedienste nicht immer ganz klar.
Mobile Pflegedienste sind Dienstleistungserbringer im Gesundheitswesen. Ausgebildete Fachkräfte übernehmen pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten bei den Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.
Es wird prinzipiell unterschieden zwischen:
- Häusliche Pflege → Diese setzt voraus, dass ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Ohne Pflegegrad keine häusliche Hilfe. Die Pflege zuhause wird über die PFLEGEversicherung beantragt und auch mit dieser abgerechnet.
- Häusliche Krankenpflege (HKP) → Diese beinhaltet in der Regel andere Pflegehandlungen und wird von der KRANKENversicherung bezahlt. Die Krankenpflege wird über den Arzt verordnet. Sie dient auch dazu, den Hausarzt zu entlasten, da einige Pflegetätigkeiten vom mobilen Pflegedienst ausgeführt werden können, anstatt vom Arzt. Die Hauskrankenpflege wird auch häufig zur Verkürzung oder Vermeidung eines stationären Krankenhausaufenthaltes verordnet.
Info – wichtig
Achten Sie auch darauf, dass Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht mit Leistungen der häuslichen Pflege vermischt werden.
Ein Beispiel: Ihr Arzt stellt Ihnen eine Verordnung über das An- und Ausziehen Ihrer Kompressionsstrümpfe aus. Das ist eine Leistung der häuslichen Krankenpflege und nicht der häuslichen Pflege. Rechnet der Pflegedienst diese Leistung über die häusliche Pflege ab, wird Ihr Budget für die Pflegesachleistungen unnötig belastet.
Welche Aufgaben übernehmen mobile Pflegedienste?
Der Pflegedienstleister übernimmt die pflegerische Versorgung bei kranken und hilfebedürftigen Menschen zu Hause. Das heißt, die Pflegehandlungen werden nicht in einem Pflegeheim vorgenommen, sondern in den eigenen vier Wänden des Patienten.
Folgende Aufgaben werden übernommen:
1. Grundpflege / Körperpflege
Die Grundpflege umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
- Körperpflege: Große Toilette und kleine Toilette – also Duschen, Waschen, Baden, Hilfe beim Toilettengang, Zahnpflege, Rasieren und Kämmen.
- Ernährung: Hilfe beim mundgerechten Zubereiten der Nahrung sowie Anreichen und Hilfe beim Einnehmen der Mahlzeiten.
- Mobilität: Hilfe und Unterstützung beim Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung, An- und Ausziehen, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, Stehen und Gehen.
2. Hauswirtschaftliche Hilfe
Zu den hauswirtschaftlichen Aufgaben gehören:
- Betten beziehen, Putzen von Wohnung und Fenster, Wohnung aufräumen, Beheizen der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten, Untersützung des Hilfebedürftigen bei der täglichen Verrichtung des Haushalts, Einkaufen oder auch Begleitung des Pflegebedürftigen bei Einkäufen usw.
3. Ambulante Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist für den Laien in etwa zu vergleichen mit den Aufgaben einer Krankenschwester im Krankenhaus. Zur Behandlungspflege gehören:
- Das Anlegen und Wechseln von Verbänden, das Richten und Verabreichen von Medikamenten, Kontrolle von Blutzuckerwerten, Stomapflege, Verabreichen von Injektionen usw.
4. Wahl- und Serviceleistungen
Die Wahl- und Serviceleistungen KANN ein Pflegedienst anbieten, muss es aber nicht. Dazu gehören zum Beispiel:
- Vermittlung von Serviceleistungen wie Essen auf Rädern, Fahrdienste, Reinigungsdienste usw. Die Betreuung von Haustieren und Zimmerpflanzen während eines Krankenhausaufenthaltes usw., Vermittlung von Gesprächskreisen oder Selbsthilfegruppen, Vermittlung von ehrenamtlichen Mitarbeitern usw.
Mit einem Pflegedienst soll erreicht werden, dass die Familienmitglieder entlastet und der pflegebedürftige Mensch so lange wie möglich zu Hause in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben kann. Vielen älteren Menschen wird damit das Altenheim erspart.
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Welche pflegerischen Bereiche decken mobile Pflegedienste ab?
Nicht nur alte Menschen können pflegebedürftig werden. Bereits Neugeborene können die Hilfe eines Pflegedienstes benötigen, ebenso junge Erwachsene, die vielleicht nach einer schweren Krankheit zu Hause noch weiter gepflegt werden müssen, wodurch der eigentliche Krankenhausaufenthalt verkürzt werden kann.
Das Tätigkeitsfeld eines Pflegedienstes ist sehr umfangreich. Neben der regulären Alten- oder Krankenpflege haben sich viele Anbieter noch auf andere Bereiche spezialisiert. Sie verfügen dann in der Regel auch über Personal, das speziell für die besonderen Anforderungen ausgebildet ist, wie z.B.
- Ambulante Altenpflege im Rahmen der klassischen häuslichen Pflege
- Häusliche Krankenpflege.
- Mobile Familienpflege, wenn vorübergehend kein Familienmitglied in der Lage ist, die Betreuung der Familie zu gewährleisten.
- Kinderpflegedienste für die Betreuung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen die eine intensivmedizinische Betreuung benötigen. Häufig ist hier eine 24 Stunden-Betreuung nötig.
- Mobile psychiatrische Pflege zur Verkürzung oder Vermeidung von stationären psychiatrischen Aufenthalten.
- Ambulante gerontopsychiatrische Pflege als schnelle psychiatrische Hilfe für alte Menschen und hilft bei der Bewältigung von Krisensituationen.
- Ambulante Hospizpflege, Palliativpflege. Ein guter Dienstleister betreut die Sterbenden während der letzten Lebensphase als auch die Angehörigen bei der Trauerverarbeitung.
- außerklinische Intensivbetreuung. Betreuung zu Hause anstatt im Krankenhaus.
- Urlaubspflege, Verhinderungspflege und stundenweise Verhinderungspflege.
- Tagespflege. Einige Pflegedienste bieten auch Tagespflege als teilstationäre Pflege an. Die Tagespflege findet dann in der Einrichtung des Anbieters statt.
Ziel ist es, den Pflegebedürftigen zu fördern und zu mobilisieren und nur da zu helfen, wo wirklich Hilfe notwendig ist. Dem Patienten soll so lange und so weit wie möglich die Selbstständigkeit erhalten bleiben.
Wie oft kommt ein Pflegedienst?
Ähnlich wie bei den Kosten für den Pflegedienst kann auch die Häufigkeit der Pflegeeinsätze nicht global bestimmt werden. Wie häufig am Tag, in der Woche oder im Monat diese Dienstleistung benötigt wird, hängt von der persönlichen Pflegesituation ab. In der Regel jedoch selten mehr als 3 Mal am Tag.
Eine Ausnahme sind Schwerstpflegebedürftige wie zum Beispiel intensivpflegebedürftige Patienten im Wachkoma. Hier kann dann auch eine 24-Stunden-Pflege (Rund-um-die-Uhr-Betreung) zum Einsatz kommen.
Was kostet der Pflegedienst?
Die Kosten für den Pflegedienst sind abhängig von den zu erbringenden Pflegetätigkeiten und der Häufigkeit der Pflegeeinsätze. Manche Pflegebedürftige benötigen nur 1 oder 2 mal die Woche Hilfe, wie zum Beispiel beim Duschen. Schwerstpflegebedürftige hingegen können 3 bis 4 mal am Tag die Hilfe eines Pflegedienstes benötigen.
Deshalb kann man nicht pauschal sagen, welche Kosten auf Sie zukommen. Lassen Sie sich aber auf alle Fälle ein schriftliches Angebot geben, bevor Sie den Pflegedienst beauftragen.
Außerdem können Ihnen sogenannte Investitionskosten in Rechnung gestellt werden. Das ist jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Mit den Investkosten deckt der Pflegedienst seine Kosten für Miete, Leasing, Abschreibung, Instandhaltungskosten usw. In der Regel ist ein pauschaler Betrag pro Woche für die Investitionskosten zu bezahlen. Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse nicht und müssen deshalb von Ihnen selbst getragen werden.
Was kosten Pflegekräfte aus Osteuropa?
Die Kosten für 24-Stunden-Pflegekräfte sind abhängig von der Qualifikation und den Deutschkenntnissen.
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So wird der Pflegedienst finanziert
Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegedienstkosten bis zu einem Höchstbetrag. Diese Kosten heißen übrigens im Pflegeversicherungs-Deutsch Pflegesachleistungen.
Die Finanzierung des Pflegedienstes sieht folgendermaßen aus:
- Sie nehmen den Pflegedienst in Anspruch und schöpfen das gesamte Pflegesachleistungs-Budget aus ⇒ dann erhalten Sie KEIN Pflegegeld.
- Sie schöpfen das Pfelgesachleistungs-Budget nicht voll aus ⇒ dann kann ein ANTEILIGES Pflegegeld beantragt werden. Man spricht dann von einer Kombinationspflege. Wie sich das Pflegegeld dann berechnet, lesen Sie bitte hier: Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung als Kombinationsleistung beantragen.
- Überschreiten die Pflegedienstkosten den Höchstbetrag der Pflegesachleistungen, müssen Sie in der Regel diesen Mehrbetrag selbst bezahlen.
- Und zu guter Letzt: Sie pflegen zu Hause OHNE Hinzuziehung eines Pflegedienstes: Dann erhalten Sie das Pflegegeld in voller Höhe.
Die Höhe des Pflegegeldes bei Kombinationspflege können Sie mit meinem kostenlosen Pflegegeldrechner ausrechnen lassen.
Lese-Tipp: Pflegegeld – Was Sie wissen und beachten sollten.
Beispielrechnung für die Abrechnung des Pflegedienstes
Herr Müller ist pflegebedürftig und hat den Pflegegrad 3. Er hat somit (ab2024) folgenden Anspruch:
⇒ 1.432 Euro Pflegesachleistungen oder
⇒ 573 Euro Pflegegeld.
Zu folgenden Zeiten wurde die Dienstleistung benötigt:
- Im Januar hat Herr Müller die Sachleistungen in voller Höhe ausgenutzt. Deshalb bekam er KEIN Pflegegeld.
- Im Februar war Herr Müller teilweise im Krankenhaus und hat nur 716 Euro Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Er erhielt deshalb auch nur ein ANTEILIGES Pflegegeld in Höhe von 286,50 Euro
- Im Mai war Herr Müller den ganzen Monat über in einer medizinischen Reha und hat den Pflegedienst nicht benötigt. Er erhielt das UNGEKÜRZTE Pflegegeld in Höhe von 573 Euro.
Das o.g. Beispiel zeigt, dass es wichtig ist, immer eine Kombinationspflege bei der Pflegekasse zu beantragen. Damit ist gewährleistet, dass Sie zumindest ein anteiliges Pflegegeld erhalten, wenn die Pflegesachleistungen aus irgend einem Grund nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden.
Wieviel Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen erhalte ich?
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sind abhängig vom Pflegegrad. Je größer die Pflegebedürftigkeit umso höher das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld ist für den Pflegebedürftigen. Mit den Pflegesachleistungen wird der Pflegedienst bezahlt – und zwar direkt über die Pflegekasse.
Folgende Gelder stehen Ihnen zu (bitte beachten, dass 2024 die Sachleistungsbeträge erhöht wurden):
Pflegegrad | Pflegesachleistung | Pflegegeld |
PG 1 | 0 €uro | 0 €uro |
PG 2 bis 2023 | 724 €uro | 316 €uro |
PG 2 ab 2024 | 761 €uro | 332 €uro |
PG 3 bis 2023 | 1.363 €uro | 545 €uro |
PG 3 ab 2024 | 1.432 €uro | 573 €uro |
PG 4 bis 2023 | 1.693 €uro | 728 €uro |
PG 4 ab 2024 | 1.778 €uro | 765 €uro |
PG 5 bis 2023 | 2.095 €uro | 901 €uro |
PG 5 ab 2024 | 2.200 €uro | 947 €uro |
Wer pflegebedürftig ist und einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, erhält Pflegesachleistungen bis zu einem Höchstbetrag je Pflegegrad. Die Pflegesachleistungen werden von der Pflegekasse bezahlt. Es muss ein Antrag gestellt werden.
Wer allerdings nur einen Pflegegrad 1 hat, bekommt die Kosten des Pflegedienstes nicht erstattet.
Andererseits erhalten kranke Menschen ohne Pflegegrad bei Notwendigkeit die Kosten einer Hauskrankenpflege erstattet. Die mobile Krankenpflege ist oftmals nach einem Krankenhausaufenthalt angebracht.
Die Pflegesachleistungen sind festgeschrieben im § 36 SGB XI.
Selber pflegen oder einen Pflegedienst beauftragen
Viele fragen sich, ob sie einen Pflegedienst für die Pflege zu Hause mit ins Boot nehmen sollen oder nicht. Das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden, dafür gibt es keine allgemein gültige Antwort, denn jede Pflegesituation ist individuell und anders. Mancher Pflegebedürftige möchte auch keine fremden Menschen um sich herum und lehnt einen Pflegedienst kategorisch ab.
Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, habe ich Ihnen einige Vor- und Nachteile aufgelistet.
Vorteile eines Pflegedienstes
- Die Pflegepersonen wird entlastet. Das gibt etwas Unabhängigkeit und persönliche Freizeit zurück.
- Wenn Sie Fragen zur Betreuung und zu Pflegeverrichtungen haben, steht Ihnen in der Regel ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihnen weiterhilft. Das gibt Ihnen mehr Sicherheit bei der Betreuung des Pflegefalls.
- Die Einweisung in ein Pflegeheim kann vermieden oder zumindest hinausgeschoben werden. Der Senior kann also länger oder für immer zu Hause in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben.
- Der hilfebedürftige Mensch ist in der Regel optimal medizinisch und pflegerisch versorgt. Ein guter Pflegedienstmitarbeiter kann schon früherkennen, ob sich vielleicht ein Dekubitus ankündigt und kann vorbeugend handeln. Außerdem können die Mitarbeiter gut abschätzen, ob weitere Hilfsmittel benötigt werden und kann diese auch gleich beantragen. Damit sind die Pflegenden meist überfordert, da ihnen das Wissen fehlt. Die Verantwortung der Pflege liegt somit nicht nur auf dem Pflegenden alleine.
- Der Pflegedienst muss eine Pflegedokumentation erstellen. Diese Dokumentation ist unter anderem auch erleichternd bei Arztbesuchen oder Krankenhauseinweisungen. So weiß der behandelnde Arzt, welche Krankheiten vorliegen und welche Maßnahmen durchgeführt wurden.
- Krankenhausaufenthalte können verkürzt oder sogar vermieden werden.
- Als Pflegeperson werden Sie pflegerisch angeleitet und individuell auf die persönliche Situation geschult. Familienmitglieder, von z.B. demenziell veränderten Menschen können darauf geschult werden, wie sie mit dem Erkrankten umgehen und ihn besser verstehen. Oder Sie erhalten Anweisungen, wie Sie kräfteschonend den hilfebedürftigen lagern usw. Nehmen Sie diese Beratungen unbedingt in Anspruch.
- Alternativ können Sie aber auch bei unserer kostenlosen Pflegeberatung eine individuelle, kostenlose Pflegeschulung – direkt bei Ihnen zu Hause – anfordern.
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Nachteile eines Pflegedienstes
- Es sind ständig fremde Personen in der Wohnung.
- Unter Umständen häufiger Wechsel des Pflegepersonals. Der Pflegebedürftige muss sich immer auf eine andere Person einstellen.
- Die Flexibilität aller leidet. Es muss immer auf die Zeiten des Pflegedienstes Rücksicht genommen werden. Auch wenn feste Zeiten festgelegt sind, können sich diese immer mal um eine halbe Stunde oder mehr verschieben.
- Das Pflegegeld wird anteilig gekürzt oder ganz gestrichen.
- Je nach Bundesland werden Ihnen Investitionskosten in Rechnung gestellt. Diese müssen prinzipiell immer vom Pflegebedürftigen bezahlt werden.
- Die Beitragszahlungen der Pflegekasse zur Rentenversicherung werden gekürzt.
Welcher Pflegedienst ist der richtige?
Selbstverständlich gibt es Unterschiede zwischen den Pflegediensten. Zum einen in der Qualität, Freundlichkeit oder Zuverlässigkeit der Mitarbeiter. Zum anderen aber auch im Leistungsspektrum. Nicht jeder Pflegedienst bietet die gleichen Leistungen an.
Deshalb ist es wichtig dass sie prüfen, ob der von Ihnen ausgewählte Pflegedienst überhaupt in der Lage ist, die geforderte Leistung zu erbringen. So hat zum Beispiel nicht jeder Pflegedienst ein ausgebildetes Personal für die Palliativpflege. Und gerade die letzten Tage und Wochen eines sterbenden Menschen sollten doch von einer guten und fachlich kompetenten Pflegeperson begleitet werden.
Auch wer ein pflegebedürftiges Kind hat sollte sich genau erkundigen, ob der ausgesuchte Pflegedienst für Kinderkrankenpflege geeignet ist.
Ein vager Anhaltspunkt für die Pflegequalität eines Pflegedienstes sind die Pflegenoten, die der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) den Pflegediensten vergibt.
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Lese-Tipp: Checkliste Die richtige Auswahl eines Pflegedienstes
Wer hilft mir bei der Suche nach einem Pflegedienst
In der Regel gibt es Pflegedienste meist in der näheren Umgebung. Ihre Pflegekasse kann Ihnen auch sicher eine Liste mit den zugelassenen Pflegediensten in Ihrer Nähe geben. Ein Problem ist, dass in einigen Gebieten gar nicht mehr genügend Pflegedienste mit freien Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Uns sind Fälle bekannt, wo die Angehörigen über Wochen hinweg vergeblich versucht haben, einen Pflegedienst zu bekommen. Wer hilft nun weiter?
Im Rahmen der Pflegeberatung können Sie sich an unseren Pflegeberatungs-Partner wenden, der Ihnen dann einen geeigneten Pflegedienst vermittelt.
Diese Leistung ist für Sie kostenlos.
Zur Kontaktaufnahme mit der Pflegeberatung füllen Sie bitte das
⫺ Anforderungsformular für kostenlose Pflegeberatung ⪛
aus.
Was tun, wenn der Pflegebedürftige keinen Pflegedienst will?
Manche Angehörige haben ein schlechtes Gewissen, wenn Sie die Fürsorge des Hilfebedürftigen nicht vollkommen selbst übernehmen. Aus reinem Pflichtbewusstsein wird dann kein Pflegedienst in Anspruch genommen. Das geht aber womöglich stark an die Belastungsgrenze der Betreuungsperson.
Ein weiteres großes Problem kann auf die Familie zukommen, wenn der Senior sich weigert, dass die Pflegemaßnahmen durch einen Pflegedienst durchgeführt wird. Manche pflegebedürftige Menschen beharren darauf, dass sie ausschließlich von einem Angehörigen gepflegt werden. Das kann jedoch auf Dauer zu Überforderungen führen.
Für Pflegebedürftige kann der Einsatz einer fremden Pflegeperson ganz unterschiedliche Gefühle auslösen:
Angst davor
- dass die Kosten nicht bezahlt werden können,
- von fremden Menschen ausgezogen oder im Intimbereich gewaschen zu werden,
- fremde Personen in der Wohnung zu haben usw.
Je genauer man weiß, welche Bedenken der Hilfebedürftige hat, umso besser kann man darauf eingehen und gegensteuern.
Ein guter Pflegedienst kennt sich mit diesen Problematiken aus und versucht entsprechend auf den Pflegebedürftigen einzugehen, so dass der Pflegebedürftige doch noch den Pflegedienst zulässt und dieser seine Arbeit verrichten kann.
Wer beauftragt den Pflegedienst?
Die Beauftragung erfolgt über die pflegenden Angehörigen oder den Pflegebedürftigen selbst. Sie haben die freie Wahl, welchen Anbieter Sie beauftragen. Wenn Sie wissen, dass Sie in naher Zukunft einen Pflegedienst benötigen, sollten Sie sich jedoch schon frühzeitig nach einem passenden Unternehmen umsehen, da es auch hier oft Wartelisten gibt und für längere Zeit gar niemand mehr aufgenommen wird.
Wichtig: Die Chemie zwischen Pflegendem und Pflegebedürftigem muss stimmen. Keinesfalls darf die Lebensqualität des Pflegefalls unter unzumutbaren Pflegebedingungen leiden.
Mehr über die Auswahl des richtigen Pflegedienst erfahren Sie hier: Die Wahl des richtigen Pflegedienstes.
Unsere Empfehlung: Erleichterung für die häusliche Pflege
24h-Pflege: Hilfe für Pflegebedürftige und Entlastung für Pflegeperson
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Wer arbeitet in einem Pflegedienst?
Je nach Größe des Pflege-Teams werden vermutlich unterschiedlich qualifizierte Mitarbeiter für die Pflege eingesetzt werden. Die Qualifikation des Personals ist auch maßgeblich davon abhängig, welche Leistungen der Pflegedienst anbietet. Denn hier gibt es große Unterschiede. Nicht jeder Pflegedienst bietet die gleichen Leistungen an.
Da das Personal für unterschiedliche Aufgaben eingesetzt wird, wird auch Personal mit unterschiedlichen Qualifikationen benötigt. So kann es sein, dass ein Pflegedienst Pflege- und Pflegehilfspersonal, Gesundheits- und Krankenpfleger (das waren früher Krankenschwester und Krankenpfleger), Altenpfleger, Pflegeschüler, Altenpflegehelfer, spezialisierte Pflegekräfte für Intensivpflege oder Palliativpflege usw. beschäftigen.
Dokumentation und Leistungsnachweise
Auf Basis des Pflegevertrages werden die Pflegemaßnahmen an der zu pflegenden Person festgelegt. Das Pflege-Team muss die Pflegehandlungen in einer Pflegedokumentation festhalten. In der Pflegedokumentation werden auch alle gesundheitlichen Veränderungen festgehalten. Diese Dokumentation bleibt bei Ihnen zu Hause.
Ferner liegt in der Pflegedokumentation ein Leistungsnachweis. Hier tragen die Pflegedienstmitarbeiter nach jedem Einsatz ein, welche Leistungen durchgeführt wurden. Auf Basis dieser Leistungsnachweise erfolgt dann auch die Pflegeabrechnung.
Die Dokumentationen können auch wichtig für mitbehandelnde Ärzte und Einrichtungen sein. Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger also zum Arzt geht oder ins Krankenhaus eingeliefert wird, sollten Sie vorsichtshalber die Pflegedokumentation mitnehmen, damit sich der Arzt schnellstmöglich einen Überblick verschaffen kann.
Warum ist es wichtig, vor jeder Unterschrift den Leistungsnachweis zu kontrollieren?
Bevor der Pflegedienst den Leistungsnachweis abrechnen kann, muss dieser vom Pflegebedürftigen, oder den Angehörigen unterschrieben werden, d.h. ohne Unterschrift, keine Abrechnung.
Deshalb ist es besonders wichtig, den Leistungsnachweis genau zu kontrollieren, um so eventuelle „Fehldokumentationen“ und falschen Abrechnungen entgegenzuwirken.
Doch was genau muss dokumentiert werden?
Auf dem Leistungsnachweis muss durch die Pflegekraft
- die erbrachte Leistung
- der Einsatzbeginn
- das Handzeichen
festgehalten werden.
Es muss also klar ersichtlich sein, wer welche Leistung in welcher Zeit erbracht hat.
Auf was sollte in Bezug auf die Leistungsnachweise geachtet werden und was macht die Nachweise „problematisch“?
- EDV-technisch vorausgefüllte Bögen am Monatsanfang:
Oftmals werden die Leistungsnachweise schon am Anfang des Monats „vorbelegt“, d.h. die geplanten Leistungen bereits per Computer eingetragen. Kommt es während des laufenden Monats zu Krankenhausaufenthalten, oder entfällt eine geplante Leistung aus anderen Gründen (z.B. möchte der Pflegebedürftige nicht gewaschen werden), werden diese Bögen schnell unübersichtlich.
- „Blanko- Leistungsnachweise“ am Anfang des Monats unterschreiben:
Häufig werden die Pflegebedürftigen, oder deren Angehörige am Anfang des Moans gebeten, einen leeren Leistungsnachweis zu unterschreiben. Oft mit der Begründung, dass am Monatsende schneller abgerechnet werden kann. Dadurch haben sie keinerlei Überblick mehr über das, was letzlich abgerechnet wird. Deshalb sollten Sie in diesem Fall nicht unterschreiben!
Tipp
Um den Überblick über die tatsächlich erbrachten Leistungen zu behalten ist es ratsam, sich die Leistungen täglich zu notieren und vor der Unterschrift „gegenzukontrollieren“.
Sollten Sie dem Pflegedienst eine Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege erteilt haben, ist es auch hier sinnvoll einen Leistungsnachweis einzufordern. Denn sonst kann der Pflegedienst die Leistungen ungehindert mit der Pflegekasse abrechnen und Sie haben keinerlei Überblick über die abgerechneten Kosten.
Was beinhaltet das Erstgespräch?
Ein guter Pflegedienst bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, quasi ein Kennenlerngespräch an. Danach können Sie entscheiden, ob Sie diesem Pflegeunternehmen vertrauen und dann auch einen Pflegevertrag unterschreiben.
Das Erstgespräch kann in den Räumen des Pflegedienstes, in einer Rehaeinrichtung oder im Krankenhaus stattfinden, genauso aber auch bei Ihnen zu Hause, was sinnvoll ist, weil dann die Pflegesituation besser eingeschätzt werden kann.
Die Pflegedienstleitung wird das Unternehmen und die Dienstleistungen vorstellen und mit Ihnen individuell den persönlichen Hilfebedarf besprechen.
Beim Erstgespräch wird oft auch schon der Bedarf an Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln besprochen, damit dann nach Vertragsunterzeichnung die Beantragung der benötigten Hilfsmittel durch den Pflegedienst erfolgen kann.
Beim Erstgespräch sollte man Ihnen folgende Unterlagen aushändigen:
- Einen Pflegevertrag, den Sie jedoch erst unterschreiben, wenn Sie sich tatsächlich für dieses Unternehmen entschieden haben. Der Pflegevertrag sollte alle Leistungen beinhalten, die Sie beauftragen möchten, inklusive Inhalt und Umfang. Auch Hausbesuchs- und Einsatzpauschalen, sowie Wochenendzuschläge sollten mit aufgeführt sein. Lassen Sie sich erklären, welche Positionen durch die Pflegekasse abgedeckt werden und welchen Betrag Sie selbst noch zu erbringen haben.
- Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegegeld und Pflegesachleistungen sollten Sie eine Kombinationsleistung beantragen.
- Eine Preisliste mit einem allgemeinen Leistungskatalog.
- Einen Flyer oder eine Imagebroschüre über das Unternehmen sowie eine Auflistung Ihrer Ansprechpartner.
Mein Lese-Tipp: Checkliste: Darauf sollten Sie bei ambulanten Pflegeverträgen achten.
Probleme mit dem Pflegedienst – Was tun?
Fälle aus unserer täglichen Praxis. Immer wieder werden wir gefragt: Was kann ich machen, wenn der Pflegedienst nicht die vertraglich vereinbarte Leistung erbringt?
Der optimale Ablauf: In erster Linie übernehmen die Mitarbeiter des Pflegedienstes nur das, wofür der Pflegedienst beauftragt wurde. Sonderleistungen oder vermeintliche „das gehört doch eigentlich dazu“-Leistungen, die nicht im Vertrag stehen, wird der Pflegedienst nicht ausführen.
Beispiel 1: Herr Vollmers hat dem örtlichen Pflegedienst den Auftrag für eine Große Toilette erteilt. Darin enthalten ist das An- und Auskleiden, Waschen oder Duschen, Rasieren, Mund- und Zahnpflege sowie das Kämmen. Wird das alles so ausgeführt, ist es in Ordnung.
- Herr Vollmers möchte jedoch, dass die Pflegedienst-Mitarbeiter danach die Dusche wieder reinigen, weil ihm das selbst nicht möglich ist und er das als eine „das gehört doch dazu“-Leistung sieht.
- Der Pflegedienst wird in diesem Fall das Reinigen der Dusche nicht übernehmen.
- Denn: Das Putzen des Bads oder der Dusche muss separat vertraglich beauftragt werden.
Ein nicht korrekter Ablauf: Was ist aber, wenn der Pflegedienst die ihm übertragenen Aufgaben nicht richtig oder gar nicht ausführt?
Beispiel 2: Herr Fritzsch hat – wie Herr Vollmers auch aus Beispiel 1 – beim Pflegedienst einen Vertrag über eine Große Toilette unterschrieben. Doch hier läuft einiges schief:
- Das Pflegeritual sieht so aus: Eine Pflegedienstmitarbeiterin begleitet Herrn Fritzsch ins Badezimmer.
- Dort setzt sie ihn auf einen Hocker, legt das Waschzeug neben das Waschbecken und fordert Herrn Fritsch auf, sich zu waschen.
- Während sich Herr Fritzsch alleine wäscht, geht die Pflegedienstmitarbeiterin auf die Terrasse und raucht eine Zigarette.
- Herrn Fritzsch werden für diesen Einsatz die vollen Kosten der Großen Toilette berechnet.
- Ja, leider haben wir das schon öfter gehört und auch selbst erlebt. Das darf so aber nicht sein. Sie müssen sich das nicht gefallen lassen.
Welche Möglichkeiten gibt es, um sich zur Wehr zu setzen?
Es kann immer mal etwas vorkommen oder nicht ganz so laufen, wie es soll. Da kann man durchaus mal ein Auge zudrücken. Wenn aber ständig die Pflege nur mangelhaft ausgeführt wird, sollten Sie was unternehmen.
Beschwerde beim Pflegedienstleiter:
- Sprechen Sie mit den Mitarbeitern, die Ihnen zu Hause Unterstützung leisten und besprechen Sie, was Sie brauchen und was vertraglich vereinbart ist.
- Wenn das nichts bringt, können Sie direkt beim Pflegedienst anrufen und mit dem Verantwortlichen sprechen, so dass dieser seine Mitarbeiter anweist, die Pflegeleistungen ordentlich durchzuführen.
- Meistens erledigt sich dann das Problem, wenn mit den Betroffenen gesprochen wird.
Was ist aber, wenn Ihre Beschwerden ungehört bleiben und weder die Mitarbeiter noch der Verantwortliche vom Pflegedienst auf Ihre Beschwerde angemessen reagieren? Müssen Sie sich die Situation gefallen lassen?
Die gute Nachricht ist: NEIN, das müssen Sie nicht!
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Hilfe über die Pflegeberatung:
Sollte der Pflegedienst seinen Aufgaben nicht nachkommen und nicht auf Ihre Reklamation reagieren, haben Sie das Recht, sich bei einer Pflegeberatung Hilfe zu suchen. Die Pflegeberatung hilft Ihnen gezielt dabei, das Problem zu lösen.
Eine gute Pflegeberatungsstelle hat in der Regel entsprechende Kontakte zu Pflegediensten, das macht zum einen die Kommunikation mit dem Pflegedienst leichter und zielführender, zum anderen kann Ihnen die Pflegeberatung aber auch noch einen anderen Pflegedienst vermitteln.
Bitte unbedingt beachten: Sobald Sie einen Pflegedienst beauftragt haben, erhalten Sie eine Dokumentationsmappe, die bei Ihnen bleibt. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes müssen bei jedem Besuch dokumentieren, welche Pflegetätigkeiten sie ausgeführt haben. Bitte unterschreiben Sie nur das, was auch tatsächlich gemacht wurde. Wenn es öfter vorkommt, dass Arbeiten aufgeschrieben werden, die nicht ausgeführt wurden, sollten Sie unbedingt reagieren. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Erhalt der Leistungen. Sie bezahlen dann also für Tätigkeiten, die nicht ausgeführt wurden, die Sie also nicht erhalten haben.
Werden die Leistungen des Pflegedienstes nach Zeit oder Tätigkeit abgerechnet?
Der Pflegeaufwand eines Menschen kann schlecht pauschaliert werden. So benötigt der Pflegedienst für Herrn Müller für die Morgentoilette vielleicht 10 Minuten, weil er selbst noch gut mithelfen kann. Für Frau Schneider braucht der Pflegedienstmitarbeiter aber vielleicht 20 Minuten, weil sie nur sehr behutsam gewaschen werden und auch selbst nicht mithelfen kann und sich vielleicht auch noch ein wenig gegen das Waschritual sträubt. Das ist normal, denn hier geht es um das Waschen von Menschen und nicht von Maschinen.
Ein Pflegedienst muss natürlich sein Personal und die Einsatzzeiten planen und sollte auch noch Gewinn machen. Aus Sicht des Pflegedienstes ist es deshalb gut, wenn so wenig wie möglich Zeit für die Pflegetätigkeit benötigt wird und sehr schlecht, wenn die Pflege überdurchschnittlich lange dauert.
Wenn Sie einen Vertrag mit einem Pflegedienst haben, sind die meisten Leistungen aber nicht nach einer Minutentaktung eingeteilt, sondern als Pauschale. Das ist gesetzlich so geregelt.
Das bedeutet: Egal wie lange der Pflegedienst z.B für die „kleine Toilette“ benötigt, bekommt er nur den vereinbarten Preis als Pauschale und nicht mehr.
Wichtig: Wenn bei Ihnen zuhause eine Situation auftritt, wo die Pflege mehr Zeit in Anspruch nimmt, lassen Sie sich bitte nicht vom Pflegedienst dazu überreden, weitere Leistungen zu buchen, um diese Mehrzeiten abzudecken. Wenn Sie die weiteren zugebuchten Leistungen nämlich nicht erhalten, sondern nur zur Abdeckung der Mehrzeiten dienen, ist das nicht rechtskonform. Außerdem würde Ihnen dann z.B. bei Kombinationspflege einiges an Pflegegeld fehlen.
Droht Ihnen der Pflegedienst mit einer Kündigung des Vertrags, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass die o. g. Vorgehensweise Abrechnungsbetrug ist.
Wenn Sie dazu Hilfe oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an unsere kostenlose Pflegeberatung oder an unsere Pflegelotsen wenden.
Was tun, wenn der Pflegedienst Leistungen abrechnet, die nicht erbracht wurden?
Auf Basis der o.g. Leistungsnachweise rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse die erbrachten Pflegeleistungen ab. Allerdings bekommen Sie in der Regel keine Kopie dieser Abrechnung. Auch nicht, wenn Sie Kombinationsleistungen (also Pflegegeld in Kombination mit Pflegesachleistungen) erhalten. Viele fragen sich dann, „rechnet der Pflegedienst korrekt ab“?
Wir zeigen Ihnen hier, welche Möglichkeiten und Rechte Sie jedoch haben. Vorneweg sei eines gesagt: Viele Pflegedienste rechnen korrekt ab. Aber leider gibt es auch schwarze Schafe.
Wie schon gesagt, bekommen Sie in der Regel keine Rechnungskopie vom Pflegedienst. Wenn Sie glauben, dass der Pflegedienst falsch abrechnet, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch nach § 108 SGB XI zur Einsicht der Rechnung.
Vereinfacht gesagt, können Sie Einsicht in die Rechnungen bei der Pflegekasse verlangen, sofern Sie von der pflegebedürftigen Person bevollmächtigt wurden oder selbst die pflegebedürftige Person sind. Es ist sogar so geregelt, dass der Pflegedienst darüber keine Information bekommt. So können bis maximal 18 Monate rückwirkend die Rechnungen bei der Pflegekasse einsehen.
Mit der neuen Pflegereform zum 01.01.2024 wird der § 108 SGB XI konkretisiert.
Sie haben dann Anspruch auf Auskunft, welche Leistungen der Leistungserbringer erbracht und abgerechnet hat. Erfolgt die Abrechnung digital, soll eine Kopie der Abrechnung übermittelt werden.
Woran erkenne ich, dass ein Pflegedienst vielleicht unseriös abrechnet?
Leider kommt es doch vor, dass Pflegedienste nicht seriös abrechnen. Anwälte und auch die Stiftung Warentest weisen immer wieder darauf hin, woran Sie erkennen können, dass etwas nicht ordentlich abläuft. Es gibt sicherlich viele Betrugs-Methoden, die sich im Laufe der Zeit entwickelt haben und es werden auch noch weitere folgen, daher geben wir Ihnen nur ein paar wichtige Punkte an die Hand.
- Sie sollen bereits im Voraus den Leistungsbogen unterschreiben. Der Pflegedienstmitarbeiter ist offensichtlich im Stress und bittet Sie, schon mal das Dokument zu unterschreiben, welches er später, wenn er Zeit hat, korrekt ausfüllen möchte. Bitte nicht machen, denn Sie wissen nicht, welche Leistungen dann letztendlich in der Leistungsdokumentation stehen werden.
- Sie werden dazu genötigt zu unterschreiben. Der Pflegedienstmitarbeiter nötigt Sie dazu, die Pflegedokumentation zu unterschreiben, obwohl Sie genau wissen, dass die aufgeführte Leistung nicht erbracht wurde. Hier kann sowohl der Pflegedienst als auch Sie rechtlich belangt werden.
- Sie verzichten auf eine Leistung, diese wird aber trotzdem berechnet. Angenommen Ihr Vertrag lautet, dass Sie jeden Tag aus dem Bett geholt und angezogen werden. Nun sind Sie aber mehrere Tage so krank, dass Sie im Bett liegen bleiben müssen. Wird diese Leistung trotzdem aufgeschrieben und abgerechnet, ist das eine Straftat.
- Die Anzahl der vereinbarten Hausbesuche passt nicht: Wurde vereinbart, dass der Pflegedienst morgens und abends kommt, dies aber nicht immer eingehalten wird, darf nur ein Hausbesuch berechnet werden und nicht zwei.
- Vorsicht ist auch bei der Stundenberechnung geboten. Anwesend 25 Minuten geschrieben wurde aber eine Stunde.
- Leistungen wurden abgerechnet, obwohl sie durch Personen durchgeführt wurden, die nicht über die notwendigen und angegebenen Qualifikationen verfügen (z.B. im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege) => Vertragsrechtlich gelten die Leistungen, ohne die erforderliche Qualifikation, als nicht erbracht.
- Bei pflegeintensiveren Patienten wird eine nicht erbrachte Zusatzleistung abgerechnet, um „den Zeitaufwand zu refinanzieren“ (z.B. „pflegerische Betreuung“ im Rahmen der Entlastungsleistung nach § 45b).
- Dabei gibt es seitens der Pflegekassen keine zeitlichen Vorgaben für Pflegetätigkeiten. Die zeitlichen Vorgaben setzt die Pflegedienstleitung oder der Träger.
- „Kick-Back-Zahlung“ => Angehörige sollen einen Teil der Stunden für die außerklinische Intensivpflege übernehmen und erhalten dafür eine Zahlung vom Pflegedienst (z.B. 50 % des Stundensatzes). Dabei rechnet der Pflegedienst 24 Stunden Betreuung mit der Pflegekasse ab.
- Pflegedienst bietet Unterstützung beim Höherstufungsantrag des Pflegegrades an und fordert als Gegenleistung eine Abtretungserklärung für den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege. Das Erbringen der entsprechenden Leistungen wird hingegen nicht vereinbart.
Welche möglichen Folgen kann ein Abrechnungsbetrug haben?
- – finanzielle Verluste für den Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen, z.B. im Rahmen der Kombinationspflege. Werden fälschlicherweise mehr Pflegesachleistungen abgerechnet, erhält der Betroffene am Ende auch weniger Pflegegeld.
- Die Erbringung von Leistungen durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal kann zu gesundheitlichen Schäden führen.
Quelle: Stiftung Warentest sowie Walhalla-Verlag
INFO – wichtig
Wenn Sie Leistungen gar nicht mehr oder nur noch in abgewandelter Form in Anspruch nehmen wollen (wie z.B. nicht mehr 3 x wöchentlich duschen sondern nur noch 2 x), ändern Sie bitte zusammen mit dem Pflegedienst den Vertrag. Der Pflegedienst muss sich dann an den neuen Vertrag halten und darf auch nur noch die Leistungen abrechnen, wie sie im neuen Vertrag stehen.
Einen (neuen) Pflegedienst finden
Regional bedingt ist es nicht immer einfach, einen Pflegedienst zu finden. Doch ohne adäquate Unterstützung ist so manche Pflegesituation nicht zu stemmen. Im schlimmsten Fall muss dann eine Einweisung in ein Pflegeheim erfolgen. Um das zu verhindern, haben Sie die Möglichkeit, sich an eine Pflegeberatung zu wenden, die Ihnen weiterhilft.
Die andere Möglichkeit ist, wenn Sie zwar einen Pflegedienst haben, mit diesem aber überhaupt nicht zufrieden sind. Auch dann ist schnelle Hilfe notwendig. Auch hier hilft Ihnen wieder die Pflegeberatung weiter.
Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe? ► Kostenlose Pflegedienst-Suche
Pflegedienst kündigen – Was ist zu beachten?
Ein Pflegedienstvertrag beinhaltet in der Regel zwei Kündigungsfristen.
- Kündigungsfrist des Pflegebedürftigen gegenüber dem Pflegedienst
Prinzipiell kann der Pflegebedürftige den abgeschlossenen Vertrag für die pflegerische Betreuung innerhalb der ersten 14 Tage nach dem ersten Pflegeeinsatz fristlos kündigen.
Oftmals werden in den Pflegeverträgen Kündigungsfristen von zum Beispiel 2 oder 4 Wochen vorgegeben. Diese Kündigungsfrist ist jedoch nicht gesetzeskonform. Siehe dazu das Urteil vom 09.06.2011 III ZR 203/10 des Bundesgerichtshofes.
Der Pflegevertrag und die darin enthaltene Grundpflege ist keine normale Dienstleistung sondern ein „Dienst höherer Art“. Das bedeutet, dass hier ein sehr großes Vertrauensverhältnis zwischen Hilfebedürftigem und Pflegepersonal vorhanden sein muss. Wird dieses gestört, ist es dem Pflegenden nicht zuzumuten, die Pflegekraft so lange „ertragen“ zu müssen, wie die Kündigungsfrist des Pflegevertrages wäre.
Deshalb gilt: Ein Pflegevertrag ist mit sofortiger Wirkung kündbar, unabhängig davon, welche Kündigungsfrist im Pflegevertrag steht.
Ich empfehle Ihnen, den Pflegevertrag gleich so schreiben zu lassen, dass sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen können. Damit gehen Sie allen Unannehmlichkeiten aus dem Weg.
Der Pflegedienstvertrag muss nicht gekündigt werden, wenn der Pflegebedürftige vollstationär zum Beispiel im Krankenhaus, in einer Rehamaßnahme oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zur Kurzzeitpflege untergebracht ist. Der Pflegevertrag ruht dann quasi.
- Kündigungsfrist des Pflegedienstes gegenüber dem Pflegebedürftigen.
Hier macht es durchaus Sinn, eine Kündigungsfrist von 4 oder 6 Wochen zu vereinbaren. Es wäre nämlich schlecht, wenn Ihnen der mobile Pflegedienst von einem Tag auf den anderen kündigt und Sie plötzlich keinen Pflegedienst mehr haben. Zumal es mancherorts sehr schwierig ist, auf die Schnelle einen Pflegedienst zu bekommen.
Musterbrief Kündigung Pflegevertrag
Mit diesem Musterschreiben können Sie Ihren Pflegedienst kündigen. Wenn Sie das Schreiben direkt übergeben, sollten Sie es vom Pflegedienst unterschreiben lassen. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dass Sie die Kündigung per Fax schicken und sich eine entsprechende Sendemitteilung ausdrucken lassen.
Sie sollten aber auf alle Fälle vorab mündlich kündigen und dem Pflegedienst Bescheid geben, dass Sie die Pflegeleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchten. Sie müssen keine Gründe angeben. Weder bei einer mündlichen noch bei einer schriftlichen Kündigung.
Wenn Sie ein Problem mit dem Pflegepersonal haben, sprechen Sie mit der Pflegedienstleitung. Ärger mit dem Pflegedienst und den Pflegedienstmitarbeitern kann es immer wieder mal geben. Manchmal liegen Missverständnisse vor, die leicht geklärt werden können, ohne gleich den Pflegedienst wechseln zu müssen.
Bleiben Sie mit dem Pflegedienst deshalb immer in mündlichem Kontakt und tauschen Sie sich aus.
Darf der Pflegedienst den Vertrag einfach kündigen?
Vorab ist zu erwähnen, dass die Vereinbarung einer Kündigungsfrist gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
- Wann der Pflegedienst den Vertrag kündigen kann, richtet sich also nach dem Pflegevertrag.
- Üblicherweise ist in den Pflegeverträgen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen vorgesehen, in einigen Verträgen auch eine längere Frist.
- Beim Abschluss des Vertrages sollte darauf geachtet werden, dass die Kündigungsfrist für den Pflegedienst möglichst länger als 14 Tage ist, denn so haben Sie ausreichend Zeit, sich um einen neuen Pflegedienst zu kümmern.
- Eine fristlose Kündigung seitens des Pflegedienstes ist nur möglich, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Ein solcher wäre z.B. verbale oder tätliche Angriffe auf die Mitarbeiter des Pflegedienstes durch den Pflegebedürftigen oder dessen Angehörigen.
- Liegt keiner dieser „wichtigen Gründe“ vor, darf der Pflegedienst erst dann kündigen, wenn ein anderer Pflegedienst die Aufgaben übernehmen kann (siehe §627 Abs. 2 BGB), ansonsten muss er dem Pflegebedürftigen den daraus entstandenen Schaden ersetzen.
Wo kann ich mich über einen Pflegedienst beschweren?
Zuerst sollten Sie versuchen, die Probleme mit der Pflegedienstleitung zu erörtern und vielleicht beizulegen. Sollten Sie mit der Qualität und dem Verhalten des Pflegedienstes überhaupt nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrer Pflegeversicherung zu beschweren. Weitere Ansprechpartner sind auch die Pflegestützpunkte, kommunale Pflegeberatungen oder Verbraucherzentralen.
Bei Verdacht auf einen Abrechnungsbetrug durch eine Pflegeeinrichtung (amb. Pflegedienst, Tagespflege, Kurzzeitpflege, oder vollstationäre Pflege) oder einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter zur Unterstützung im Alltag, kann dieser Verdacht auch dem GKV-Spitzenverband gemeldet werden.
Hier finden Sie das entsprechende Kontaktformular.
Werden Pflegedienste kontrolliert?
Ja, Pflegedienste werden regelmäßig kontrolliert, und zwar durch den Medizinischen Dienst (MD). Besteht der Verdacht, dass ein Pflegedienst nicht korrekt abrechnet, oder gibt es Hinweise darauf, dass die Qualität der erbrachten Leistungen nicht den vertraglich vereinbarten Vorgaben entspricht, kann außer der Reihe eine unangemeldete, anlassbezogene Prüfung erfolgen.
Bei der Prüfung nimmt der MD die Qualität und Abrechnung der
- – Pflegesachleistungen
- – häuslichen Krankenpflege
- – außerklinischen Intensivpflege
unter die Lupe.
Dabei wird geprüft ob die abgerechneten Leistungen tatsächlich erbracht bzw. ob die Leistungen so erbracht wurden, wie sie vertraglich vereinbart worden sind (z.B. Übernahme nur durch Pflegefachpersonen).
Außerdem werden die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige, sowie die Mitarbeiter des Pflegedienstes zu den erbrachten Leistungen befragt. Nach der Anhörung und Prüfung aller Unterlagen, entscheidet die Pflegekasse, wie sie mit dem Pflegedienst verfährt. In letzter Konsequenz kann die Pflegekasse den Pflegedienst bei der Staatsanwaltschaft anzeigen.
Quelle: Walhalla-Verlag
Zusammenarbeit der Pflegedienste mit anderen Dienstleistern
Die Pflege zuhause beinhaltet nicht nur die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen durch den Pflegedienst. Ambulante Pflege ist viel mehr. Ständig ergeben sich irgendwelche Änderungen: Der Patient bekommt neue Medikamente oder neue Therapien verschrieben, ein Krankenhausaufenthalt steht an oder eine Reha, der Gesundheitszustand verschlechtert sich, es müssen neue Diagnosen gestellt werden wozu weitere Fachärzte benötigt werden usw.
Die Patientenversorgung muss gut koordiniert werden. Es bedarf einer zentralen Stelle, die alles regelt und abstimmt.
In diesen Verbund sollten – je nach Situation – folgende Dienstleister und Gruppen mit einbezogen werden:
- Hausarzt und Fachärzte,
- Krankenhäuser,
- geriatrische Kliniken und Rehaeinrichtungen,
- Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflegeeinrichtung,
- Apotheken und Sanitätshäuser,
- ehrenamtliche Mitarbeiter,
- Seelsorger usw.
Mein Lese-Tipp: „Eine gut koordinierte ambulante Patientenversorgung wird immer wichtiger“
Unsere Empfehlung bei Sturzgefahr. Mit 4.000 € Pflegekassen-Zuschuss
Nützliche TiPPS
- Ich möchte an dieser Stelle noch darauf hinweisen, dass bei Inanspruchnahme eines Pflegedienstes die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung gekürzt werden. In der Regel bezahlt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für die Pflegepersonen die Beiträge zur Rentenversicherung. Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, werden die Rentenversicherungsbeiträge prozentual gekürzt. Rente für die Pflege von Angehörigen“. Lese-TiPP: „
- Nicht nur der Pflegedienst hat Pflichten. Auch die Pflegenden und der Pflegebedürftige haben sich an gewisse Regeln zu halten. Um die Altenpflege so optimal wie möglich zu gestalten, müssen alle an einem Strang ziehen. Als Pflegeperson sollten Sie deshalb vereinbarte Termine rechtzeitig absagen, wenn sie diese nicht einhalten können. Teilen Sie dem Pflegedienst auch mit, wenn Sie Veränderungen des Allgemeinzustandes an dem Patienten feststellen.
- Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 bis 5 die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen in regelmäßigen Abständen einen verpflichtenden Beratungseinsatz beauftragen. Dieser muss selbst organisiert werden. Wird der Beratungseinsatz nicht durchgeführt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Sie können aber auch bei unserer kostenlosen Pflegeberatung ebenfalls einen Beratungseinsatz buchen. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Fragen und Antworten
Was ist ein ambulanter Pflegedienst und welche Aufgaben übernimmt er?
Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Dienstleister im Gesundheitswesen, der kranke und hilfebedürftige Menschen in ihrem eigenen Zuhause betreut. Ausgebildete Fachkräfte übernehmen dabei pflegerische und/oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Aufgaben umfassen unter anderem:
Grundpflege/Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen und Toilettengang.
Hauswirtschaftliche Hilfe: Unterstützung beim Einkaufen, Reinigen der Wohnung und Zubereitung von Mahlzeiten.
Ambulante Behandlungspflege: Medizinische Leistungen wie Verbandswechsel, Medikamentengabe und Kontrolle von Blutzuckerwerten.
Wahl- und Serviceleistungen: Vermittlung von Diensten wie Essen auf Rädern oder Fahrdienste.
Wer hat Anspruch auf die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes?
Anspruch auf Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes haben Personen mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 bis 5. Die Pflegebedürftigkeit muss von der Pflegekasse bestätigt sein. Für Leistungen der häuslichen Krankenpflege kann auch ohne Pflegegrad ein Anspruch bestehen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Wie wird ein ambulanter Pflegedienst finanziert?
Die Finanzierung erfolgt über die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag, der als Pflegesachleistung bezeichnet wird. Wird dieser Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, kann zusätzlich anteilig Pflegegeld beantragt werden. Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden über die Krankenkasse abgerechnet.
Welche Kosten entstehen für einen ambulanten Pflegedienst und was übernimmt die Pflegekasse?
Die Kosten variieren je nach Art und Umfang der benötigten Leistungen sowie der Häufigkeit der Einsätze. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im Rahmen der Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der vom Pflegegrad abhängt. Darüber hinaus können Investitionskosten anfallen, die in der Regel vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind. Ein schriftliches Angebot vom Pflegedienst schafft Transparenz über die zu erwartenden Kosten.
Wie oft kommt ein ambulanter Pflegedienst ins Haus?
Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf. Manche Menschen benötigen nur ein- bis zweimal pro Woche Unterstützung, etwa beim Duschen. Andere, schwerstpflegebedürftige Personen können mehrmals täglich Pflege benötigen. In speziellen Fällen ist auch eine 24-Stunden-Betreuung möglich.
Wie finde ich den richtigen ambulanten Pflegedienst für meine Bedürfnisse?
Bei der Wahl des passenden Pflegedienstes sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Leistungsspektrum: Bietet der Pflegedienst die benötigten Leistungen an?
Qualifikation des Personals: Verfügt das Personal über spezielle Ausbildungen, z.B. in Palliativpflege?
Empfehlungen und Bewertungen: Informieren Sie sich über Erfahrungen anderer Kunden.
Transparente Kostenaufstellung: Lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.
Verfügbarkeit: Hat der Pflegedienst Kapazitäten, um Sie aufzunehmen?
Eine Auflistung der Pflegedienste finden Sie in unserer Kostenlosen Pflegedienst-Suche
Kann ich einen ambulanten Pflegedienst auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen?
Ja, Leistungen der häuslichen Krankenpflege können auch ohne Pflegegrad über die Krankenkasse abgerechnet werden, sofern sie ärztlich verordnet sind. Für grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen müssen die Kosten jedoch in der Regel selbst getragen werden, wenn kein Pflegegrad vorliegt.
Was sind die Vorteile eines ambulanten Pflegedienstes?
Entlastung für Angehörige: Physische und psychische Entlastung durch professionelle Unterstützung.
Fachkompetenz: Professionelle Pflege durch ausgebildete Fachkräfte.
Verbleib in der gewohnten Umgebung: Der Pflegebedürftige kann in seinem Zuhause bleiben.
Individuelle Betreuung: Anpassung der Pflege an die persönlichen Bedürfnisse.
Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben: Hilfe bei der Beantragung von Hilfsmitteln und Pflegeleistungen.
Was kann ich tun, wenn ich mit meinem ambulanten Pflegedienst unzufrieden bin?
Direkte Kommunikation: Sprechen Sie zuerst mit den zuständigen Mitarbeitern oder der Pflegedienstleitung.
Beschwerde bei der Pflegekasse: Wenn keine Lösung gefunden wird, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden.
Pflegedienst wechseln: Sie haben das Recht, den Pflegevertrag jederzeit zu kündigen und einen anderen Pflegedienst zu beauftragen.
Pflegeberatung: Nutzen Sie kostenlose Pflegeberatungsangebote für Unterstützung und Vermittlung.
Wer beauftragt den ambulanten Pflegedienst und wie läuft die Kündigung ab?
Beauftragung: Der Pflegebedürftige selbst oder die pflegenden Angehörigen beauftragen den Pflegedienst. Sie haben die freie Wahl des Anbieters.
Kündigung: Sie können den Pflegevertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Es ist empfehlenswert, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
Kündigungsfristen des Pflegedienstes: Der Pflegedienst muss in der Regel eine Kündigungsfrist einhalten und darf nicht ohne wichtigen Grund fristlos kündigen.
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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