
Kontakt – Pflege durch Angehörige
Ihr Kontakt zu uns
Pflege-durch-Angehoerige.de Pflege durch Angehörige GmbH Salzufer 1110587 Berlin | |
info@pflege-durch-angehoerige.de | |
Internet | Pflege-durch-Angehoerige.de |
Telefon | 07195 – 982 9999 |
Erreichbarkeit | Montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.30 Uhr |
Erfahrungsberichte von Lesern für Leser
Sie möchten Ihre Erfahrungen mit anderen teilen? – Sehr gerne!
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Erfahrungen in der Pflege eines Angehörigen mit anderen Betroffenen teilen. Hierzu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns einen Erfahrungsbericht zu einem bestimmten Thema zu senden. Themen können beispielsweise sein:
- Wie sind Sie in einer bestimmten Situation mit Ihrem Angehörigen, der z.B. an Demenz, erkrankt ist, umgegangen.
- Oder welche Herausforderungen bestehen in Ihrem Pflegealltag bei einem Angehörigen mit Schlaganfall.
Wir freuen uns auf Ihren Erfahrungsbericht und veröffentlichen diesen gerne in unserer Rubrik Erfahrungsberichte.
Wie soll der Erfahrungsbericht aussehen?
- Der Erfahrungsbericht sollte nach Möglichkeit aus der Ich-Perspektive geschrieben sein.
- Der Erfahrungsbericht sollte sich immer auf ein einzelnes Thema beziehen wie z.B. Demenz, Schlaganfall, Querschnittslähmung etc.
- Nach Möglichkeit sollte der Erfahrungsbericht nicht mehr als 1.000 Wörter haben.
- Den Erfahrungsbericht senden Sie uns sehr gerne entweder mit Ihrem echten Namen oder einem Pseudonym zu, je nachdem ob Sie Ihren Klarnamen veröffentlicht haben möchten. Bitte verwenden Sie dazu folgende Mailadresse:
redaktion@pflege-durch-angehoerige.de
Wir behalten uns vor, den Erfahrungsbericht, falls notwendig, zu überarbeiten. Zudem behalten wir uns die Veröffentlichung des Erfahrungsberichts vor. Erfahrungsberichte, die gegen geltendes Recht oder gegen Ethik und Moral verstoßen, werden nicht veröffentlicht. Ebenso werden keine Berichte veröffentlicht, die einen Interessenskonflikt zu Folge haben könnten.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
Vielen Dank für Ihr Feedback! Gibt es noch weitere Themen, die Sie interessieren? Schreiben Sie uns gerne.
Neueste Ratgeber
Rechtliche Betreuung – Diese Rechte und Pflichten haben Betreuer und Betreute
Behinderung bei bipolarer Störung
Kompressionskleidung: Leggings, Caprihosen und Co.
10 Kommentare zu „Kontakt – Pflege durch Angehörige“
Guten Tag,
ich habe jetzt von meinem Pflegedienst erfahren, dass ich Verhinderungspflege beantragen kann und dies wohl sogar 4 Jahre rückwirkend. Ich bin die letzten 3 Jahre von meinem Nachbarn, der Bürgergeldempfänger ist, zu Arztterminen, Therapien etc. gefahren und begleitet wurden. Ich habe ihm dafür natürlich Geld gegeben.
Jetzt wollte ich die Verhinderungspflege für die letzten 3 Jahre beantragen und habe folgendes Problem.
Mein Nachbar möchte sich nicht eintragen lassen, als die sog. private Pflegeperson. Ich habe mich mit einigen Bekannten schon unterhalten und die meinten alle, dass ich dann kein Geld bekomme. Ist das so richtig? Ist denn mein Nachbar verpflichtet, sich eintragen zu lassen? Nur Hören und Sagen ist sehr schwierig. Ich traue mich auch nicht, meine Kasse diesbezüglich zu fragen.
Es wäre super, wenn Sie mir hierbei ein bisschen Klarheit verschaffen könnten..
Vielen lieben Dank im Voraus.
Wenn Sie die Verhinderungspflege mit der Kasse abrechnen müssen Sie tatsächlich den Namen der Ersatzpflegeperson mit angeben. Ich gehe davon aus, dass diese “Einnahmen” dann wieder beim Bürgergeld angerechnet werden. Das heißt in Ihrem Fall, dass wenn die Nachbarin dafür nicht unterschreiben will, dass Sie die Verhinderungspflege auch nicht abrechnen können. Der Hintergrund, warum ein Namen angegeben werden muss, und auch unterschrieben werden muss, ist der, dass die Kasse eine Bestätigung von der Person will, dass auch tatsächlich die Verhinderungspflege stattgefunden hat.
Bitte raten Sie mir.
Ich habe Pflegegrad 3
Und vom Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege,
Unter anderem auch für das herrichten der Med. – Box 1x wöchentlich.
Von meiner Krankenkasse wurden die Kosten für die Leistungen auf der Verordnung übernommen und schriftlich mir und dem Pfledienst mitgeteilt.
Ich kann meine Wohnung nur noch zu Arztbesuchen verlassen.. (habe 100% Sb).
Nun stellt mir der Pflegedienst,dass Bestellen der Medikamente, das abholen und Einlösung der Rezepte und noch andere Leistungen, die er nicht erbracht hat in Form eines Privatvertrages in Rechnung (habe keinen Vertrag abgeschlossen)
Ich soll monatlich 15 Euro überweisen.
Was kann ich tun……..? Ich habe Angst mit dem PD zu streiten (leide auch an Depressionen und habe keine Kraft dafür..)
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
So wie ich das verstehe haben Sie eine Verordnung für das Richten der Medikamente bekommen. Normalerweise ist da nicht dabei, dass die Verordnung beim Arzt “bestellt”, abgeholt und bei der Apotheke eingelöst wird. Das sind zusätzliche Leistungen. Sie schreiben aber auch, dass der Pflegedienst diese Leistungen nicht erbracht hat. Wenn diese Leistungen auch künftig nicht erbracht werden, sollten Sie mit dem Pflegedienst einmal sprechen, vielleicht liegt eine Verwechslung oder ein anderer Fehler vor.
Grüß Gott, ich lese Ihre Mitteilungen (Newsletter) stets mit großem Interesse und habe schon etliche Informationen daraus ziehen können. Leider liegt bei uns das Problem darin, dass mein Mann (Pflegegrad 2) privat versichert ist und die Angaben nicht 1 zu 1 übertragen werden können, sie gelten immer nur für gesetzlich Versicherte Personen. Bei Privaten ist vieles komplizierter und auch bürokratischer. Die Beratung durch die private Pflegekasse ist äußerst dürftig!
Je nachdem, welchen Sachbearbeiter man am Telefon hat.
Würde mich freuen, wenn bei Ihren Infos ein etwaiger Unterschied zwischen den beiden Systemen(Privatversichert / gesetzlich versichert) mit einbezogen würde. Danke vielmals, E.Emmendörfer
Sie haben Recht, bei privat versicherten gibt es oftmals einen Unterschied. Das Problem ist, dass es selbst bei den privaten Versicherungen Unterschiede gibt, das liegt wohl an den jeweiligen Verträgen. Auch da kann es dann sein, dass es bei dem einen Vertrag passt und bei einem anderen nicht. die privaten Versicherer haben da etwas mehr “Spielraum”. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass gesetzliche Kassen für Leistungen bezahlen müssen, weil das durch ein Gericht bestimmt wurde. Das gilt dann aber nicht für die Privaten. So entstehen dann die Unterschiede.
“Richten” oder und “Geben” von Medikamenten?
Ich bekomme entweder eine VO über das Richten der Medikamente oder eine VO über die Medikamentengabe. Beides zusammen geht nicht. Jetzt meine Frage dazu: Wenn der Pflegedienst die Med. verabreicht, wer richtet dann die Medikamente? Der Pflegedienst sagt das könne man dann ja über Pflegesachlstg. abrechnen….. Die KK sagt beim Verabreichen der Medk. sei das Richten incl. Ich stehe zwischen den Stühlen und bin nicht bereit die Med. selber zu richten, das Richten über Pflegesachlstg. laufen zu lassen oder das Richten von der Apotheke mit zusätzlichen Kosten vornehmen zu lassen.
Wie kann ich das Lösen?
MfG Andrea Boekhoff
Die Situation ist tatsächlich nicht ganz so einfach: Bei einigen Kassen ist beim “Verabreichen” das “Richten” der jeweiligen Tabletten bereits in der Verordnung mit drin. Sprich die Kasse würde das “Richten” ebenfalls bezahlen. Es kommt aber vor, dass das mit dem Abrechnungssystem des Pflegedienstes kollidiert. Heißt also, dass der Pflegedienst diese Leistung nicht separat auf die VO abrechnen kann. Als Beispiel (frei gewählte € Beträge): das reine “Verabreichen” wären 10 €, die der Pflegedienst in Rechnung stellen würde, Ihre Kasse würde aber 15 € bezahlen, da das “Richten” bereits dabei ist. Dann müsste der Pflegedienst auch die 15 € auf einmal berechnen, was scheinbar nicht geht. Sie können jetzt versuchen mit Ihrem Arzt und der Krankenkasse zu sprechen, warum beide Verordnungen notwendig und medizinisch sinnvoll und nachvollziehbar sind, vielleicht findet sich so eine Lösung. Alternativ sprechen Sie nochmal mit Ihrem Pflegedienst, ob es eine andere Lösung gibt.
Beziehe seit fast einem Jahr das. Paket Habe es leider nur 5x erhalten. Keine Benachrichtigung nichts.
Nehmen Sie am Besten direkt Kontakt zu Ihrem Versorger auf, ich bin mir sicher, dass dieser Ihr Problem lösen kann.