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Als Kassenpatient müssen Sie zu verordneten Arzneimitteln, Massagen, Logopädietherapie, usw. in der Regel einen Eigenanteil bezahlen. Diese Kosten können sich schnell summieren und sollten im Auge behalten werden.
DENN: Mit einer Zuzahlungsbefreiung werden diese Ausgaben gedeckelt
Unabhängig davon ob Sie einen Pflegegrad haben oder nicht, sind die Zuzahlungen die Sie für Medikamente, Therapien, im Krankenhaus usw. machen müssen, begrenzt.
Die Obergrenze der Zuzahlung ist festgelegt bei 2 % Ihres Einkommens, bei chronisch kranken Menschen bei 1 %. Rechnen Sie mit meinem kostenlosen Zuzahlungsrechner aus, ab wann sich bei Ihnen eine Zuzahlungsbefreiung lohnt.
Jedoch ACHTUNG: Wenn Sie keine Zuzahlungsbefreiung beantragen, zahlen Sie ständig weiter, denn die Kasse weiß nicht, wie hoch Ihre Zuzahlungen sind.
Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in meinen Beiträgen:
- Geld sparen mit der Zuzahlungsbefreiung für Medikamente und Hilfsmittel
- Chronisch krank? Dann Antrag auf verminderte Medikamenten-Zuzahlung stellen
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Welche Kosten fallen nicht unter die Zuzahlungsbefreiung?
Nicht alle Kosten die Sie selbst tragen müssen, fallen unter die Zuzahlungsbefreiungs-Regelung.
Diese Kosten müssen Sie auch weiterhin in vollem Umfang selbst tragen und werden auch nicht in die Belastungsgrenze mit eingerechnet:
- Alle Leistungen die Sie privat ohne ärztliche Verordnung angeschafft haben. Beispiel: Sie haben einen Rollator selbst gekauft, da Sie keine ärztliche Verordnung hierfür hatten → Die Kosten müssen Sie in vollem Umfang selbst bezahlen. Hätten Sie vom Arzt einen Rollator verordnet bekommen, hätten Sie vermutlich eine Zuzahlung von 10 Euro leisten müssen. Diese Zuzahlung hätten Sie dann mit in die Zuzahlungsbefreiung einbringen können.
- Medikamente und Hilfsmittel die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, weil sie nicht erstattungsfähig sind.
- Eigenanteile für Zahnersatz oder Brillen werden ebenfalls nicht übernommen.
- IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind leider auch Ihr Privatvergnügen. Somit können diese Kosten auch nicht in die Aufstellung der Zuzahlungsbefreiung einfließen. Mehr über IGeL-Leistungen finden Sie hier.
- Hilfsmittel die auch Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind wie zum Beispiel orthopädische Schuhe.
- Zuzahlungen für bessere Hilfsmittel. Angenommen Sie haben von der Krankenkasse ein Elektromobil genehmigt bekommen. Sie möchten aber ein besseres Modell und bezahlen deshalb den Restbetrag für das hochwertigere Elektromobil zu, dann werden diese Kosten nicht erstattet.
Unsere Empfehlung: Erleichterung für die häusliche Pflege
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Zuzahlungsbefreiung ist abhängig vom Einkommen
Ob Sie von der Zuzahlung befreit werden, ist abhängig vom Familieneinkommen. Das heißt, es gibt eine individuelle Belastungsgrenze die bei jedem unterschiedlich ist und auch jedes Jahr unterschiedlich sein kann, denn nicht immer ist das Gehalt und die anderen Einnahmen gleich hoch.
Das bedeutet: Jedes Jahr ist die individuelle Belastungsgrenze anders.
Das zu berechnende Einkommen setzt sich aus allen Bruttoeinkommen der Familie (Personen die in einem gemeinsamen Haushalt leben wie familienversicherte Kinder und der Partner). Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie das jedoch sehr einfach und unkompliziert berechnen.
Folgende Einnahmen der Familienmitglieder müssen unter anderem angegeben werden:
- Arbeitslosengeld
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Krankengeld
- Lohn und Gehalt
- Rentenzahlungen (auch Witwen- und Waisenrenten, Betriebsrenten)
Hier finden Sie eine sehr umfangreiche Auflistung, was zu den Einkommensarten zählt
Wie errechnet sich die Belastungsgrenze für die Zuzahlung von Medikamenten usw?
ie hoch Ihre Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres tatsächlich ist, können Sie mit dem obigen Zuzahlungsrechner leicht errechnen. Trotzdem möchte ich Ihnen hier ein Schema aufzeigen, wie die Belastungsgrenze berechnet wird:
Hierzu ein Beispiel:
Herr Lang ist verheiratet und hat ein Kind. Das Familien-Bruttoeinkommen beläuft sich auf 38.000 Euro.
Jährliche Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen | 38.000 € |
./. Freibetrag für Ehepartner Stand Januar 2017 | 5.355 € |
./. Freibetrag für Kind Stand Januar 2017 | 7.356 € |
= Summe Einnahmen | 25.289 € |
Ist niemand in der Familie chronisch krank, beträgt die Belastungsgrenze 2 % = 505,78 € aus 25.289 € Einnahmen |
Ist in der Familie jemand chronisch krank und wurde dies bei der Krankenkasse beantragt und bestätigt, beträgt die Belastungsgrenze 1 % = 252,89 € aus 25.289 € Einkommen |
Herr Lang müsste also maximal (bei 2 %) 505,78 € Zuzahlungskosten selbst tragen. Alles was über diesen Betrag hinaus geht, übernimmt die Krankenkasse. Vorausgesetzt, es wurde eine Befreiung beantragt.
Wie lange gilt die Zuzahlungsbefreiung?
Die Zuzahlungsbefreiung gilt für 1 Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Das heißt, dass auch jedes Jahr die Einkünfte und Familienverhältnisse neu angegeben werden müssen.
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Wann muss die Zuzahlungsbefreiung gestellt werden?
Sie haben drei Möglichkeiten, die Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.
1. Beantragung der Zuzahlungsbefreiung am Anfang des Jahres
Gleich am Anfang des Jahres können Sie die Zuzahlungsbefreiung beantragen. Die Krankenkasse ermittelt Ihre Belastungsgrenze und Sie bezahlen gleich am Anfang des Jahres einmalig den festgelegten Betrag.
Sie erhalten dann von der Krankenversicherung eine Bestätigung, dass Sie von der Zuzahlung befreit sind und müssen nichts mehr zuzahlen. Das hat den Vorteil, dass Sie keine Quittungen und Belege mehr sammeln müssen.
Die Nachteile sind jedoch:
- Dass Sie nichts mehr zurückerstattet bekommen, wenn Sie tatsächlich weniger an Zuzahlungen haben, als ursprünglich angenommen.
- Wenn zum Beispiel eine alleinstehende Person stirbt, erfolgen auch hier keine Rückerstattungen.
2. Beantragung der Zuzahlungsbefreiung, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist
Sammeln Sie unbedingt alle Belege. Sobald Sie dann die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Ab dem Zeitpunkt, wo die Belastungsgrenze erreicht wurde, müssen Sie keine Zuzahlungen mehr leisten.
3. Beantragung der Zuzahlungsbefreiung nach Ablauf des Kalenderjahres
Sie können aber auch die Belege sammeln und das ganze Jahr über alle Kosten selbst tragen. Nach Ablauf des Kalenderjahres können Sie prüfen, ob Sie die Belastungsgrenze erreicht haben und reichen nun bei der Krankenversicherung Ihre Belege ein. Sie erhalten dann rückwirkend die zu viel bezahlten Zuzahlungen.
Welche Belege werden für die Zuzahlungsbefreiung benötigt?
Wenn Sie sehen, dass Ihre Belastungsgrenze erreicht ist, können Sie der Krankenkasse Ihre Belege vorlegen und abrechnen. Dazu benötigen Sie folgende Belege:
- Alle Einkommensnachweise (Lohnabrechnung, Mietverträge, usw.) in Kopie
- Alle Belege für Zuzahlungen für Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen, Krankenhaus, Therapien usw.
- Alles was Sie bis zur Antragstellung zu viel bezahlt haben, bekommen Sie wieder erstattet.
ACHTUNG: Sie können bis zu 4 Jahre rückwirkend die zu viel bezahlten Zuzahlungskosten beantragen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie alle Belege vorlegen können.
Fazit
Das Leben kann sich schnell verändern. Wer heute noch ein gutes Einkommen hatte, kann morgen schon pflegebedürftig sein. Auch wer immer gesund war und somit so gut wie keine Zuzahlungen für Medikamente brauchte, kann sehr schnell durch Krankheit sehr hohe Zuzahlungen haben.
Es lohnt sich, übers Jahr hinweg alle Belege zu sammeln und am Jahresende zu prüfen, ob noch eine Rückerstattung möglich ist.
Beste Insider-Tipps!
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Bildnachweis: Pixabay
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
5 Antworten auf „Zuzahlungsrechner zur Berechnung der Belastungsgrenze von Zuzahlungen“
Es geht um die Zuzahlungsbefreiung, da ist es ausschlaggebend, wie hoch Ihre jährlichen Einnahmen sind und als Belastungsgrenze gilt dann die 1% bei chronisch Kranken. Das heißt, wenn Sie beispielsweise 1.000 € Rente im Monat bekommen, sind das 12.000 € im Jahr. Bei 1% ergibt sich daraus eine Belastungsgrenze von 120 € im Jahr, Wenn Sie da drüber sind, können Sie sich von der Zuzahlung (die über die 120 € raus gehen) befreien lassen.
Hallo,
die Erläuterungen sind sehr hilfreich.
Meine Frage, als alleinstehende Rentnerin wie hoch ist da mein Freibertrag,
in dem angegebenen Beispiel ist nur der Freibetrag einer Familie angegeben.
Wenn ich es richtig sehe habe ich als Chronischkranke eine Belastungsgrenze von
1% meiner Einnahmen.
Aber welchen Freibetrag kann ich als Alleinstehende Rentnerin mit 76 Jahren geltend machen ????
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Diese ausführliche Informationen sind sehr hilfreich.
Danke !
Die Krankenkassen haben hierfür entsprechende Vordrucke. Formulieren muss man in der Regel nicht viel, da die Anträge der Kassen relativ einfach gehalten sind.
Es wäre schön und wichtig, wenn Sie bezgl. Zuzahlungsbefreiung entsprechende Formulare oder Mustervordrucke zum Download bereitstellen würden. Alternativ wäre auch eine
Formulierungshilfe für eine Formularlose Antragstellung hilfreich.