Pflegegrad beantragen: Antrag, Begutachtung & Tipps

Wir helfen Ihnen dabei einen Pflegegrad zu beantragen. Lassen Sie sich unterstützen und erhöheh Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Begutachtung.

Pflegegrad beantragen: Antrag, Begutachtung & Tipps
Dipl. Ges. Oec. (FH) Jennifer Ann Steinort
Medizin- und Familienjournalistin
Aktualisiert am 05.03.2025
803 mal angesehen
100% fanden diesen Ratgeber hilfreich

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen.

  • Der Antrag auf einen Pflegegrad erfolgt über die zuständige Pflegekasse, meist schriftlich oder telefonisch.

  • Ein Gutachter (MD oder Medicproof) prüft Ihre Situation und entscheidet über den Pflegegrad.

  • Eine gute Vorbereitung, wie die Dokumentation des Pflegebedarfs, erhöht Ihre Chancen auf die passende Einstufung.

So gehen Sie vor

  • Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen

    Kontaktieren Sie die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse und stellen Sie einen formlosen Antrag – schriftlich, telefonisch oder online – Wir helfen Ihnen gern dabei

  • Unterlagen und Nachweise vorbereiten

    Dokumentieren Sie den Pflegebedarf, z. B. in einem Pflegetagebuc und sammeln Sie ärztliche Befunde oder Berichte, die den Hilfebedarf belegen.

  • Begutachtung durch den MDK oder Medicproof

    Bereiten Sie sich auf das Gespräch vor und schildern Sie den Alltag realistisch.

  • Bewilligung oder Widerspruch

    Sie erhalten einen Bescheid über die Einstufung – akzeptieren Sie den Bescheid oder legen Sie bei Unzufriedenheit Widerspruch ein.

  • Unterstützung nutzen

    Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Pflegeberatern oder Experten helfen. Kostenlose Pflegeberatung erhalten Sie z. B. bei Pflegestützpunkten oder unabhängigen Institutionen.

Hier finden Sie den Ablauf und den Nutzen, wenn Sie einen Pflegegrad beantragen

Wer sich Unterstützung von der Pflegekasse in Form von Pflegegeld und Co. erhofft, benötigt einen Pflegegrad. Ich erkläre Ihnen, wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen und gebe Ihnen Tipps für einen reibungslosen Ablauf.

Die Pflegekasse weist pflegebedürftigen Menschen nicht automatisch einen Pflegegrad zu – einen solchen muss Ihr Angehöriger zunächst bei der Pflegekasse beantragen. In diesem Abschnitt gehen wir gemeinsam den zugehörigen Ablauf durch und beantworten die Frage, warum sich ein Pflegegrad lohnt.

Inhalte dieses Themas

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Wie läuft der Antrag für einen Pflegegrad ab?

Bei einem Antrag auf einen Pflegegrad ist der Ablauf stets der Gleiche – der festgeschriebene Prozess erleichtert die Bearbeitung und ermöglicht somit eine schnelle Zuteilung.

Pflegekasse informieren
Pflegekasse prüft den Antrag
Pflegekasse teil die Entscheidung mit

Wie lange dauert ein Antrag auf Pflegegrad?

25 Arbeitstage – so lange hat die Pflegekasse Zeit, um zu entscheiden, ob ein Pflegegrad vorliegt und wenn ja, wie hoch dieser ist. Um diesen recht straffen Zeitplan einzuhalten, muss innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Eintreffen des Antrags ein Gutachter im häuslichen Umfeld vorbeikommen. Klappt das vonseiten der Pflegekasse nicht, ist sie verpflichtet, drei unabhängige Gutachter zur Auswahl zu stellen – Ihr Familienmitglied kann davon einen wählen.

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Achtung!

Warum sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Es gibt gute Gründe, einen Pflegegrad zu beantragen. Die Vorteile begleiten Ihren Angehörigen mit großer Sicherheit tagtäglich.

Vorteile eines Pflegegrads:

  • Finanzielle Unterstützung zur Absicherung der Pflegesituation (u.a. Pflegegeld)
  • Zugang zu professionellen Pflegeleistungen (z. B. mit Pflegesachleistungen)
  • Unterstützung, wenn Pflegepersonen verhindert sind (KurzzeitpflegeVerhinderungspflege)
  • Möglichkeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (z.B. mit Pflegezeit)
  • Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige (u.a. Entlastungsbetrag)
Musterbrief: Formloses Schreiben zum Beantragen einer Pflegeleistung

Welche Nachteile hat es, einen Pflegegrad zu beantragen?

Es gibt, wenn überhaupt, nur sehr wenige Nachteile bei einem Antrag auf einen Pflegegrad. Natürlich ist er mit einer gewissen Bürokratie verbunden, diese ist aus meiner Sicht aber sehr überschaubar. Außerdem muss Ihr Angehöriger bereit sein, sich in die Karten schauen zu lassen: Damit der Gutachter sich ein genaues Bild von der vorliegenden Pflegebedürftigkeit machen kann, holt er sich Informationen ein und verschafft sich in der Regel persönlich einen Eindruck von der Einschränkung der Selbstständigkeit.

Wann macht es Sinn, eine Pflegestufe zu beantragen?

Grundsätzlich macht es immer dann Sinn, einen Pflegegrad zu beantragen, wenn die Selbstständigkeit bei Ihrem Familienmitglied eingeschränkt ist. Doch woran erkennen Sie das als pflegender Angehöriger? Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über das, was auf eine Pflegebedürftigkeit hindeuten kann.

Das kann für eine Pflegebedürftigkeit sprechen:

  • Ihr Angehöriger scheint im Alltag nicht mehr zurechtzukommen, der Haushalt bleibt liegen, der Kühlschrank leer.
  • Die Körperpflege fällt Ihrem Familienmitglied deutlich schwerer – das bemerken Sie beispielsweise daran, dass Ihr Angehöriger große Mühe hat, die kreisenden Bewegungen beim Zähneputzen auszuführen.
  • Die Mobilität hat bei Ihrem Angehörigen deutlich nachgelassen, das Treppensteigen oder nur der Gang zur Toilette gleicht einer Herausforderung.
  • Ihr Familienmitglied schafft es nicht mehr, sich selbst Mahlzeiten zuzubereiten oder selbstständig zu essen.
  • Ihrem Angehörigen gelingt es nicht mehr, soziale Kontakte ohne fremde Hilfe aufrechtzuerhalten.

Das sind die Voraussetzungen für das Beantragen eines Pflegegrades

Nicht jeder Mensch, der sich eingeschränkt fühlt, ist tatsächlich auch im Sinne der Pflegekasse pflegebedürftig. Verschiedene Voraussetzungen sorgen dafür, dass der Pflegegrad nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung steht.

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Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Grundsätzlich kann erst einmal jede Person einen Pflegegrad beantragen. Allerdings stimmt die Pflegekasse nur unter gewissen Voraussetzungen einem Pflegegrad zu.

Diese Grundvoraussetzungen gelten bei einem Pflegegrad:

  • Die Person muss in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben oder über eine Familienversicherung abgesichert gewesen sein.
  • Der Pflegekasse muss ein Antrag auf einen Pflegegrad vorliegen.
  • Es muss eine bedeutsame Einschränkung der Selbstständigkeit bestehen, die der Medizinische Dienst oder MEDICPROOF (bei Privatversicherten) bestätigt.
  • Die Pflegebedürftigkeit muss sich über mindestens sechs Monate oder länger erstrecken.

Welche Beeinträchtigungen gelten als pflegebedürftig?

Wenn Ihr Angehöriger künftig von einem Pflegegrad profitieren soll, stellt sich natürlich die Frage, welche Beeinträchtigungen einen solchen begründen. Dazu werfen wir nun einen Blick in verschiedene Bereiche des täglichen Lebens. Diese stehen nämlich auch bei der sogenannten Pflegebegutachtung im Mittelpunkt, dazu später mehr.

Folgende Beeinträchtigungen können in einen Pflegegrad münden:

  • Das Treppensteigen, das Stehen oder das Gehen sind problembehaftet.
  • Ihr Angehöriger kann sich nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr mit anderen Menschen unterhalten.
  • Verhaltensauffälligkeiten wie Angstzustände, depressive Verstimmungen, Aggressionen oder eine nächtliche Unruhe machen den Alltag zur Herausforderung.
  • Ihr Angehöriger schafft den Gang zur Toilette, das Duschen, Anziehen oder Rasieren nicht mehr alleine, auch beim Essen und Trinken benötigt er Unterstützung.
  • Die gewissenhafte und selbstständige Einnahme von Medikamenten klappt nicht.
  • Durch die Beeinträchtigungen sind soziale Kontakte erschwert oder unmöglich geworden.

Hat der Grad der Behinderung Einfluss auf den Pflegegrad?

Der Pflegegrad und der Grad der Behinderung (GdB) sind zwei unterschiedliche Dinge. Während sich der Pflegegrad auf den Pflegebedarf konzentriert, nimmt der Grad der Behinderung die allgemeinen Auswirkungen der körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung in den Fokus. Besitzt Ihr Angehöriger einen GdB, bekommt er nicht automatisch einen Pflegegrad zugeteilt, das Gleiche gilt auch andersrum – allerdings ist mit einem ansteigenden GdB auch die Wahrscheinlichkeit für einen höheren Pflegegrad größer.

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So stellen Sie einen Antrag auf Pflegegrad

Großer bürokratischer Aufwand, viele verschiedene Formulare und kein Durchblick? Das müssen Sie bei einem Antrag auf einen Pflegegrad nicht befürchten – ich zeige Ihnen, wie es geht.

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Was muss ich tun, um einen Pflegegrad zu beantragen?

Um einen Pflegegrad zu beantragen, muss Ihr Angehöriger zunächst den richtigen Ansprechpartner kennen. Das ist in diesem Fall die Pflegekasse. Für gewöhnlich stellen Pflegebedürftige den Antrag auf einen Pflegegrad selbst. Ist Ihr Familienmitglied aufgrund einer geistigen oder körperlichen Einschränkung dazu nicht in der Lage, können Sie das als Angehöriger stellvertretend tun. Im Mittelpunkt der Antragstellung steht ein besonderes Formular, der „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“.

Mit meinem 3-Schritte-Plan stellen Sie im Handumdrehen den Antrag:

  1. Drucken Sie den „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ aus.
  2. Machen Sie alle Angaben im Formular und vergessen Sie die Unterschrift nicht.
  3. Senden Sie das ausgefüllte Dokument per Post an die Pflegekasse.

Wie stelle ich einen Antrag auf einen Pflegegrad?

Auch wenn der Inhalt des  „Antrags auf Leistungen der Pflegeversicherung“ stets dabei sein muss, gibt es unterschiedliche Antragswege. Diese stelle ich Ihnen nun mit meiner Tabelle näher vor.

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Wichtige Information: 

Ein Pflegestützpunkt oder ein Sozialdienst im Krankenhaus kann Ihrem Angehörigen dabei helfen, den Antrag auf einen Pflegegrad auszufüllen und bei der Pflegekasse einzureichen.

Wie formuliere ich einen Antrag auf Pflegegrad?

Wenn Ihr Angehöriger zunächst einen formlosen Antrag stellen möchte, kann er das per E-Mail, Telefon oder schriftlich tun. Wichtig ist in dem Zusammenhang der Satz: „Hiermit stelle ich einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse“ – die Pflegekasse kann Ihrem Angehörigen daraufhin den eigentlichen Antrag zusenden.[1] Mit verschiedenen Angaben füllt Ihr Familienmitglied den Antrag dann aus.

Folgendes wird dabei abgefragt:

  • Art des Antrags (Erstantrag)
  • Persönliche Angaben
  • Daten zum Bevollmächtigten
  • Leistungen, die mitbeantragt werden sollen
  • Auskunft über die Pflegeperson
  • Grund der Pflegebedürftigkeit
  • Bereits beantragte Leistungen
  • Kontoinformationen
  • Angabe zur Kontaktperson für den Begutachtungstermin

Pflegegrad beantragen – Formular (PDF)

Sie interessieren sich dafür, wie der Antrag auf einen Pflegegrad aussieht und wie er korrekt ausgefüllt wird? Dann lassen Sie mich Ihnen dabei helfen.

Wer hilft mir beim Ausfüllen eines Pflegeantrags?

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann auf den ersten Blick etwas kompliziert erscheinen, doch Ihr Angehöriger ist dabei nicht auf sich alleine gestellt.

Folgende Ansprechpartner helfen beim Ausfüllen:

  • Pflegekasse
  • Pflegeberatungsstellen
  • Pflegestützpunkte
  • Sozialdienste im Krankenhaus (sofern Ihr Angehöriger sich dort momentan aufhält)
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Wir unterstützen Sie!

Lassen Sie sich beim Beantragen eines Pflegegrades von unserem Premiumpartner unterstützen. Einfach, schnell und kostenfrei.

Prüfung des Antrags auf Pflegegradstellung

Die Prüfung des Antrags ist sozusagen das Kernstück des Prozesses. Hierbei wird geprüft, inwieweit Ihr Familienmitglied die Voraussetzungen erfüllt und wie hoch der Pflegebedarf tatsächlich ist.    

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Wer entscheidet welche Pflegestufe man bekommt?

Die Pflegekasse entscheidet, welcher Antragsteller welchen Pflegegrad erhält. Das geschieht aber nicht anhand der Auskünfte Ihres Angehörigen, sondern mit einer eingehenden Pflegebegutachtung. Hierzu kommt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD), ehemals MDK, zu Ihrem Angehörigen nach Hause. Er findet Antworten auf die zentrale Frage: „Wie selbstständig ist Ihr Angehöriger?“ Die gesammelten Informationen sendet der Medizinische Dienst dann gemeinsam mit einer Empfehlung für einen Pflegegrad an die Pflegekasse, die daraufhin die Entscheidung trifft.

Welche 6 Bereiche prüft der MD (ehemals MDK)?

Die Antragstellung, aber auch die Prüfung des Antrags unterliegem einem festgelegten Prozess. Bei der Pflegebegutachtung nimmt sich der Medizinische Dienst konkret den Hilfsbedarf vor. Dafür sieht sich der Gutachter sechs verschiedene Lebensbereiche an.

Tabelle 1: Die sechs Prüfbereiche des MD. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Pflegebegutachtung | Medizinischer Dienst

Wie läuft ein Besuch vom MD (ehemals MDK) ab?

Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige sind nervös, wenn der Begutachtungstermin näher rückt. Das ist verständlich, allerdings haben Sie nichts zu befürchten, denn der Gutachter ist Ihrem Angehörigen dabei behilflich, die Leistungen zu empfangen, die er im Alltag benötigt. Vielleicht nimmt Ihnen ein skizzierter Ablauf ein wenig die Sorge.

  1. Zunächst stellt sich der Gutachter bei Ihnen vor und erläutert Ihnen das Vorgehen der Begutachtung.
  2. Dann erfolgt ein Gespräch über die Einschränkungen. Der Gutachter erkundigt sich beispielsweise, wie gut die Mobilität und die Selbstversorgung gelingen.
  3. Der Gutachter dokumentiert seine Beobachtungen, um relevante Informationen in das Gutachten einfließen zu lassen.
  4. Im Zuge der Begutachtung kann der Gutachter auch Empfehlungen abgeben, zum Beispiel was eine Rehabilitation, Hilfsmittel oder Anpassungen im Wohnumfeld angeht.
  5. Der Gutachter erklärt Ihnen die nächsten Schritte, die nun nach der Pflegebegutachtung folgen, und verabschiedet sich.

Welche Fragen werden beim Pflegeantrag gestellt?

Bei dem Pflegeantrag geht es um die Kerninformationen, alles Weitere wird in der Pflegebegutachtung und anhand medizinischer Unterlagen erhoben.

Im Pflegeantrag warten beispielsweise folgende Fragen auf Ihren Angehörigen:

  • Handelt es sich um einen Erstantrag, einen Höherstufungsantrag oder um einen Antrag zur Änderung der Pflegeleistung?
  • Gibt es einen Betreuer oder Bevollmächtigten?
  • Welche Leistungen sollen sonst noch mit dem Antrag beantragt werden?
  • Von wem wird die Pflege durchgeführt?
  • Was hat die Pflegebedürftigkeit ausgelöst?
  • Welche Pflegeleistungen erhält der Antragsteller bereits?
  • Gibt es einen Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge?
  • Wie lauten die Kontoinformation?
  • Wer soll den Termin zur Begutachtung mit dem Medizinischen Dienst vereinbaren?

Was sind die Fangfragen beim Gutachter?

Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben manchmal die Sorge, dass ihnen der Gutachter Fangfragen stellen könnte, um sie in die Irre zu führen oder zu testen. Das liegt aber sowohl dem Medizinischen Dienst als auch der Pflegekasse fern. Bei der Pflegebegutachtung geht es einzig darum, eine objektive Einschätzung der Pflegesituation und des Hilfsbedarfs zu erreichen. Daher gebe ich Ihnen folgenden Rat: Antworten Sie ehrlich und vollumfänglich auf die Fragen des Gutachters, ein Verschleiern oder Zurückhalten von Informationen bringt Ihrem Familienmitglied nichts.

Auf was achtet der medizinische Gutachter?

Der Gutachter ist so geschult, dass er bei der Begutachtung auf zentrale Aspekte achtet. Hierzu gehören vor allem die sechs Lebensbereiche, zu denen unter anderem die Mobilität und Selbstversorgung zählen. Durch ein strukturiertes Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und Ihnen als Angehörigen sammelt der Gutachter Informationen. Außerdem stellt er selbst Beobachtungen an: Wie Ihr Familienmitglied zur Begrüßung aufsteht, verrät beispielsweise etwas über die Mobilität.

Was will der MD (ehemals MDK) alles sehen?

Sie können die Arbeit des Gutachters wesentlich unterstützen, indem Sie ihm umfassende Informationen zur Verfügung stellen. Dafür sind einige Unterlagen besonders gut geeignet.

Halten Sie am besten folgende Dokumente, falls vorhanden, zur Einsicht bereit:

  • Arztberichte
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • Therapieberichte
  • Medikamentenliste
  • Liste über Hilfsmittel
  • Pflegeprotokoll
  • Pflegetagebuch

Wie lange dauert eine MD (ehemals MDK) Prüfung?

Für die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst können Sie etwa 60 Minuten einplanen – je nach Gesprächsbedarf kann die benötige Zeit leicht nach unten oder oben abweichen.

Wie bereite ich mich auf ein Gespräch mit dem MD (ehemals MDK) vor?

Wer sich auf ein Gespräch mit dem Medizinischen Dienst vorbereitet, ist oft gelassener. Stimmen Sie am besten auch Ihren pflegebedürftigen Angehörigen auf den Besuch des Gutachters ein. Erklären Sie ihm kurz den Ablauf und geben Sie Auskunft über mögliche Fragen.

Sie möchten Ihr Familienmitglied bei dem Gespräch unterstützen? Mit diesen Tipps bereiten Sie sich auf das MD-Gespräch vor:

  • Sorgen Sie für eine gute Gesprächsatmosphäre, indem Sie einen ruhigen, gut beleuchteten Raum auswählen.
  • Stellen Sie Getränke bereit.
  • Machen Sie Stichpunkte zu den wichtigsten Themen, die Sie ansprechen möchten, zum Beispiel die starke Einschränkung im Bereich der Mobilität.
  • Legen Sie relevante Unterlagen wie Arztberichte oder Krankenhausentlassungsberichte bereit – außerdem ist es sinnvoll, zumindest für die letzten Tage vor der Begutachtung, den Pflegebedarf zu notieren.
  • Stellen Sie eine Liste an Medikamenten und benötigten Hilfsmitteln zusammen.
  • Überlegen Sie sich Antworten auf Fragen zu den relevanten Bereichen, zum Beispiel, ob Ihr Familienmitglied den Toilettengang selbst bewältigen kann.
  • Seien Sie im Gespräch ehrlich und antworten Sie genau auf die gestellten Fragen, am besten untermauern Sie den Pflegebedarf mit Beispielen.
  • Falls Sie etwas nicht verstehen: Fragen Sie unbedingt nach, der Gutachter gibt Ihnen gerne Auskunft.

Wie überzeuge ich den MD (ehemals MDK)?

Es ist nicht nötig, den Medizinischen Dienst von dem Pflegebedarf zu überzeugen. Die Gutachter haben ein gutes Auge dafür, welche Situationen welchen Pflegebedarf auslösen. Indem sie jeden Lebensbereich strukturiert durchgehen, finden alle relevanten Informationen eine Verwendung. Themen, die Ihnen besonders am Herzen liegen, wie das Unvermögen Ihres Angehörigen, sich selbst zu versorgen, sprechen Sie am besten im Gespräch direkt an.

Entscheidung über den Pflegegrad Antrag

Die Entscheidungsphase ist die wohl spannendste Zeit während des Antrags auf einen Pflegegrad. Seien Sie versichert, dass die Pflegekasse alles dafür tut, um den Pflegebedarf bestmöglich abzubilden.

Wie lange dauert es von der Begutachtung bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse hat insgesamt 25 Arbeitstage Zeit, um den Antrag Ihres Angehörigen zu bearbeiten. Wie lange es nach der Begutachtung noch dauert, hängt von der personellen Situation und der Komplexität des Falls ab – wichtig ist aber, dass die oben genannte Frist von der Pflegekasse nicht überschritten wird. Ist das dennoch der Fall, hat Ihr Familienmitglied ab nun einen Anspruch auf 70 Euro für jede begonnene Woche, allerdings nur dann, wenn die Pflegekasse die Verzögerung verschuldet.

Was passiert, wenn der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird?

Die Pflegekasse lehnt den Antrag auf einen Pflegegrad nicht direkt ab, kann aber bei der Überprüfung feststellen, dass Ihr Angehöriger nicht die Voraussetzungen für einen Pflegegrad erfüllt. Vielleicht ist Ihr Familienmitglied nach Mitteilung des Pflegegrads auch mit der Höhe nicht einverstanden. In diesen Fällen kann Ihr Angehöriger einen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen.

Häufige Fragen zum Thema Pflegegrad beantragen

Kann ich mit 50% Schwerbehinderung eine Pflegestufe beantragen?

Einen Antrag auf einen Pflegegrad prüft die Pflegekasse unabhängig von einer bestehenden Schwerbehinderung. Für einen Pflegegrad müssen aber auch hier die Antragsteller gewisse Voraussetzungen  erfüllen, allem voran eine ausreichende Pflegebedürftigkeit.

Kann jeder einen Pflegegrad beantragen?
Kann der Arzt eine Pflegestufe beantragen?
Gibt es eine ärztliche Bescheinigung für eine Pflegestufe?
Was soll ich beim MDK sagen?
Wo stellt man den Antrag für eine Pflegestufe?
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0 Kommentare zu „Pflegegrad beantragen ▷ Antrag, Begutachtung & Tipps“

  1. Ich bin selbst – das musste ich mir erst einmal eingestehen – Pflegebedürftig und gerade dabei, Pflegegeld zu beantragen.
    ich habe vor diesem Beitrag vieles gelesen, das mich eher verwirrt hat. Oft habe ich Informationen aus verschiedenen Beiträgen gezogen. – – – Und dabei wieder einiges vergessen oder durcheinander gebracht.
    Dieser Beitrag ist genial!
    Ganz grosses Lob für die Herausgeber dieser Informationen!!!
    Er enthält alle ! Informationen, die ich brauche.
    Sehr übersichtlich und in gut verständlicher Sprache geschrieben, ohne dass man sich vorkommt wie ein Grundchulkind.
    Das tut sicher nicht nur meinem Selbstwertgefühl gut!!

    DANKE DANKE DANKE

  2. Sie erwecken in Ihren Ausführungen den Eindruck, dass hauswirtschaftlicher Hilfebedarf berücksichtigt wird.
    Kochen, Einkaufen, Putzen wird, wie Sie hoffentlich wissen, nicht bei der Pflegegradbemessung berücksichtigt.
    Das sollten Sie bitte ändern.

    1. Dass Kochen, Putzen und Einkaufen nicht separat als Solches abgefragt werden ist tatsächlich richtig. Es handelt sich dabei um alltägliche Tätigkeiten, und sollen als Synonym und Anhaltspunkt zur Verdeutlichung dienen. Wenn Kochen, Putzen oder Einkaufen nicht mehr möglich sind, können da durchaus Pflegegradrelevante Einschränkungen vorliegen. Kochen beispielsweise ist eine mehrschrittige Alltagshandlung. Beim Kochen werden neben der mehrschrittigen Alltagshandlung noch weitere Bereiche, die in den Modulen abgefragt und berücksichtigt werden relevant, beispielsweise erkennen von Gefahren (Herd vergessen abzuschalten, Gefahr sich zu verbrennen etc.). Beim Einkaufen spielt beispielweise auch wieder das Erkennen von Gefahren eine Rolle, Treffen von Alltagsentscheidungen (wetterangepasste Kleidung, Entscheidung ob überhaupt eingekauft werden muss etc.), die örtliche Orientierung, und auch wieder die mehrschrittige Alltagshandlung kann eine Rolle spielen. Beim Putzen kann es beispielsweise Treffen von Alltagsentscheidungen (muss geputzt werden?) sein, oder Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, auch hier wieder ggf. die mehrstufige Alltagshandlung etc. Unter Umstände kommen für diese Tätigkeiten noch andere Pflegegradrelevante Einschränkungen in Frage, am Ende muss jeder bei der Selbsteinschätzung aber sehen, aus welchem Grund, der pflegegradrelevant ist, eine oder alle dieser Tätigkeiten nicht mehr möglich ist.

  3. Hallo,
    Meine Tochter hatte einen schweren Unfall. Sie ist wieder zu mir ins Haus gezogen, da sie nicht allein zurecht kommt. Meine Tochter ist an den Rollator bzw. an guten Tagen an den Stock gebunden. Wir haben einen Pflegegrad beantragt. Die Mitarbeiterin vom Medizinischen Dienst war auch sehr zuversichtlich. Ich gehe, trotz der Pflege meiner Tochter, noch Vollzeit arbeiten (Schichtsystem). Aber jede freie Minute bin ich für meine Tochter da, es kommen da auch schon über 10 Stunden zusammen. Bekommen wir trotzdem Pflegegeld?

    1. Hallo,
      sobald ein Pflegegrad erteilt wurde und dieser mindestens bei Pflegegrad 2 liegt gibt es auch Pflegegeld. Auch wenn Sie noch arbeiten gehen, kümmern Sie sich ja letztlich trotzdem um Ihre Tochter, die im selben Haushalt lebt.

  4. Also wenn man 88 ist, kaum noch gehen kann und keine sozialen Kontakte mehr hat, sich nicht alleine waschen/duschen kann, Dauerschmerzen hat und nur mit dem Rollator in der Wohnung gehen kann bekommt man in diesem Land NICHTS. man wird von jemanden “begutachtet” der nur darüber redet, warum man nicht dement ist und nicht im Nachthemd durch die Gegend läuft, die dann entscheidet man ist nicht hilfsbedürftig genug. Das ist echt zum … hier in Deutschland. Andere kassieren immer weiter und wenn man mal was beantragt wird man noch dafür bestraft. Das sollte es nicht geben.

  5. Wie bekomme ich einen Pflegegrad? Habe starke Arthrose in Gelenken. Versteiftes Sprunggelenk rechts. Tep linkes Knie. Tep linke Hüfte und zuletzt noch Tep rechte Hüfte, die mir die Ärzte richtig verpfuscht haben – Nerv geschädigt und Muskeln an der Hüfte… Die Hüfte um 1 cm. zu hoch eingebaut. So dass ich mich nur noch mit Gehhilfen oder Rollator fortbewegen kann. Bekommt man für so was eine Pflegestufe?

    1. Ob ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht, bzw. in welcher Höhe, obliegt der Pflegekasse.
      So wie Sie Ihre Probleme jedoch beschreiben, sehe ich es als dringend an, einen Pflegegrad zu beantragen. Außerdem sollten Sie unbedingt auch eine Einstufung für eine Schwerbehinderung beantragen.
      Aus unserer eigenen Erfahrung heraus kann ich Ihnen nur empfehlen, sich professionelle Hilfe für das Beantragen eines Pflegegrades bzw. einer Einstufung für Schwerbehinderung zu nehmen. Es kommt letztendlich auf die richtige Formulierung der Anträge an. Gerne können Sie sich dazu an unseren Partner, eine Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, zu wenden.

  6. Nachdem meine Frau verstorben ist, die ich drei Jahre gepflegt habe, schaffe ich meine tägliche Haushaltsführung nicht mehr. Ich vergesse vieles. Bin im Laufen bei 60 % mit G im Schwerbehindertenausweis sehr eingeschränkt, so dass ich mich des Öfteren hinlegen muss um meine Tätigkeit zu erledigen. Ich benötige dringend Hilfe.

    1. Ich denke, dass bei Ihnen dann vieles abgeklärt oder evtl. auch ein Pflegegrad beantragt werden muss. Das kann und darf ich leider aus rechtlichen Gründen nicht leisten. Deshalb wäre es gut, wenn Sie sich für eine telefonische Rund-um-Beratung bei unserem Kooperationspartner, einer Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, melden würden. Dort kann man Ihnen ganz individuell auf Ihre persönlichen Belange abgestimmt, Hilfe und Unterstützung geben.
      Hier geht es zur kostenlosen Pflegeberatung. Bitte scheuen Sie sich nicht, das Formular auszufüllen.

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  1. Ich bin selbst – das musste ich mir erst einmal eingestehen – Pflegebedürftig und gerade dabei, Pflegegeld zu beantragen.
    ich habe vor diesem Beitrag vieles gelesen, das mich eher verwirrt hat. Oft habe ich Informationen aus verschiedenen Beiträgen gezogen. – – – Und dabei wieder einiges vergessen oder durcheinander gebracht.
    Dieser Beitrag ist genial!
    Ganz grosses Lob für die Herausgeber dieser Informationen!!!
    Er enthält alle ! Informationen, die ich brauche.
    Sehr übersichtlich und in gut verständlicher Sprache geschrieben, ohne dass man sich vorkommt wie ein Grundchulkind.
    Das tut sicher nicht nur meinem Selbstwertgefühl gut!!

    DANKE DANKE DANKE

  2. Sie erwecken in Ihren Ausführungen den Eindruck, dass hauswirtschaftlicher Hilfebedarf berücksichtigt wird.
    Kochen, Einkaufen, Putzen wird, wie Sie hoffentlich wissen, nicht bei der Pflegegradbemessung berücksichtigt.
    Das sollten Sie bitte ändern.

    1. Dass Kochen, Putzen und Einkaufen nicht separat als Solches abgefragt werden ist tatsächlich richtig. Es handelt sich dabei um alltägliche Tätigkeiten, und sollen als Synonym und Anhaltspunkt zur Verdeutlichung dienen. Wenn Kochen, Putzen oder Einkaufen nicht mehr möglich sind, können da durchaus Pflegegradrelevante Einschränkungen vorliegen. Kochen beispielsweise ist eine mehrschrittige Alltagshandlung. Beim Kochen werden neben der mehrschrittigen Alltagshandlung noch weitere Bereiche, die in den Modulen abgefragt und berücksichtigt werden relevant, beispielsweise erkennen von Gefahren (Herd vergessen abzuschalten, Gefahr sich zu verbrennen etc.). Beim Einkaufen spielt beispielweise auch wieder das Erkennen von Gefahren eine Rolle, Treffen von Alltagsentscheidungen (wetterangepasste Kleidung, Entscheidung ob überhaupt eingekauft werden muss etc.), die örtliche Orientierung, und auch wieder die mehrschrittige Alltagshandlung kann eine Rolle spielen. Beim Putzen kann es beispielsweise Treffen von Alltagsentscheidungen (muss geputzt werden?) sein, oder Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage, auch hier wieder ggf. die mehrstufige Alltagshandlung etc. Unter Umstände kommen für diese Tätigkeiten noch andere Pflegegradrelevante Einschränkungen in Frage, am Ende muss jeder bei der Selbsteinschätzung aber sehen, aus welchem Grund, der pflegegradrelevant ist, eine oder alle dieser Tätigkeiten nicht mehr möglich ist.

  3. Hallo,
    Meine Tochter hatte einen schweren Unfall. Sie ist wieder zu mir ins Haus gezogen, da sie nicht allein zurecht kommt. Meine Tochter ist an den Rollator bzw. an guten Tagen an den Stock gebunden. Wir haben einen Pflegegrad beantragt. Die Mitarbeiterin vom Medizinischen Dienst war auch sehr zuversichtlich. Ich gehe, trotz der Pflege meiner Tochter, noch Vollzeit arbeiten (Schichtsystem). Aber jede freie Minute bin ich für meine Tochter da, es kommen da auch schon über 10 Stunden zusammen. Bekommen wir trotzdem Pflegegeld?

    1. Hallo,
      sobald ein Pflegegrad erteilt wurde und dieser mindestens bei Pflegegrad 2 liegt gibt es auch Pflegegeld. Auch wenn Sie noch arbeiten gehen, kümmern Sie sich ja letztlich trotzdem um Ihre Tochter, die im selben Haushalt lebt.

  4. Also wenn man 88 ist, kaum noch gehen kann und keine sozialen Kontakte mehr hat, sich nicht alleine waschen/duschen kann, Dauerschmerzen hat und nur mit dem Rollator in der Wohnung gehen kann bekommt man in diesem Land NICHTS. man wird von jemanden “begutachtet” der nur darüber redet, warum man nicht dement ist und nicht im Nachthemd durch die Gegend läuft, die dann entscheidet man ist nicht hilfsbedürftig genug. Das ist echt zum … hier in Deutschland. Andere kassieren immer weiter und wenn man mal was beantragt wird man noch dafür bestraft. Das sollte es nicht geben.

  5. Wie bekomme ich einen Pflegegrad? Habe starke Arthrose in Gelenken. Versteiftes Sprunggelenk rechts. Tep linkes Knie. Tep linke Hüfte und zuletzt noch Tep rechte Hüfte, die mir die Ärzte richtig verpfuscht haben – Nerv geschädigt und Muskeln an der Hüfte… Die Hüfte um 1 cm. zu hoch eingebaut. So dass ich mich nur noch mit Gehhilfen oder Rollator fortbewegen kann. Bekommt man für so was eine Pflegestufe?

    1. Ob ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht, bzw. in welcher Höhe, obliegt der Pflegekasse.
      So wie Sie Ihre Probleme jedoch beschreiben, sehe ich es als dringend an, einen Pflegegrad zu beantragen. Außerdem sollten Sie unbedingt auch eine Einstufung für eine Schwerbehinderung beantragen.
      Aus unserer eigenen Erfahrung heraus kann ich Ihnen nur empfehlen, sich professionelle Hilfe für das Beantragen eines Pflegegrades bzw. einer Einstufung für Schwerbehinderung zu nehmen. Es kommt letztendlich auf die richtige Formulierung der Anträge an. Gerne können Sie sich dazu an unseren Partner, eine Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, zu wenden.

  6. Nachdem meine Frau verstorben ist, die ich drei Jahre gepflegt habe, schaffe ich meine tägliche Haushaltsführung nicht mehr. Ich vergesse vieles. Bin im Laufen bei 60 % mit G im Schwerbehindertenausweis sehr eingeschränkt, so dass ich mich des Öfteren hinlegen muss um meine Tätigkeit zu erledigen. Ich benötige dringend Hilfe.

    1. Ich denke, dass bei Ihnen dann vieles abgeklärt oder evtl. auch ein Pflegegrad beantragt werden muss. Das kann und darf ich leider aus rechtlichen Gründen nicht leisten. Deshalb wäre es gut, wenn Sie sich für eine telefonische Rund-um-Beratung bei unserem Kooperationspartner, einer Pflegeberatung die Sie kostenlos beraten darf, melden würden. Dort kann man Ihnen ganz individuell auf Ihre persönlichen Belange abgestimmt, Hilfe und Unterstützung geben.
      Hier geht es zur kostenlosen Pflegeberatung. Bitte scheuen Sie sich nicht, das Formular auszufüllen.

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