
Die flexible Teilrente bewirkt, dass pflegende Rentner Ihren Rentenanspruch weiter steigern können!
Pflegende Angehörige erhalten von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Mit einer Ausnahme: Für pflegende Rentner wurden keine Rentenbeiträge mehr bezahlt.
Seit dem 01.07.2017 ist das anders und ist deshalb auch für pflegende Rentner sehr interessant! Denn jetzt haben pflegende Rentner die Möglichkeit, dass für sie über die flexible Teilrente – auch Flexirente genannt – auch weiterhin Rentenbeiträge bezahlt werden und sich damit der Rentenanspruch erhöht.
- Regelung für pflegende Angehörige OHNE laufenden Rentenbezug
- Rentenbeitragszahlung auch für pflegende Rentner – Flexirente
- Was versteht man unter flexibler Teilrente?
- Welche sonstigen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
- Muss die Beitragszahlung beantragt werden?
- Kurze Zusammenfassung
- Wann wird die Rente mit den zusätzlichen Zahlungen neu festgestellt?
- Was ist zu tun, wenn die Pflege beendet wird
- Was tun, wenn man gar keine Rente erhält
- Wer hilft weiter
- Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:
- Fachautor
Regelung für pflegende Angehörige OHNE laufenden Rentenbezug
Hier eine kurze Basisinformation für pflegende Angehörige, die noch keine Rente erhalten:
Wer Angehörige im häuslichen Umfeld pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Dies erhöht die Beitragsjahre sowie den Rentenanspruch.
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Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie einen Antrag stellen und was Sie sonst noch beachten müssen bezüglich der Rente für pflegende Angehörige, lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Rente für die Pflege von Angehörigen“.
Rentenbeitragszahlung auch für pflegende Rentner – Flexirente
Bis zum 30.06.2017 war es so: Wer eine Altersrente bezog und einen Angehörigen pflegte, für den bezahlte die Pflegekasse keine zusätzlichen Rentenbeiträge.
An zwei Beispielen möchte ich Ihnen die Varianten kurz erklären:
Beispiel 1: Frau Lang ist 63 Jahre, nicht berufstätig und pflegt ihren pflegebedürftigen Ehemann mehr als 10 Stunden in der Woche. Für Frau Lang bezahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge ein. Damit erhöht sich nicht nur ihre Rentenanwartschaft, auch die Beitragsjahre zur Rentenversicherung werden damit fortgeführt.
Beispiel 2: Frau Kurz ist 69 Jahre und erhält bereits Rente. Sie pflegt ihren Ehemann. Bis zum 30.06.2017 bezahlte die Pflegekasse für Frau Kurz keine Rentenbeiträge, da sie ja bereits in Rente war. Sie bekam also für die gleiche Pflegetätigkeit, wie Frau Lang sie ausübte, keine zusätzliche Erhöhung ihrer Rente und konnte auch durch ihre Pflegetätigkeit ihre eigene Rente nicht aufbessern.
Das war recht unfair gegenüber den Personen, die schon berentet waren.
Die Lösung ist die flexible Teilrente!
Seit dem 01.07.2017 kann auch Frau Kurz Rentenbeiträge erhalten und damit ihre Rente aufbessern.
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Was versteht man unter flexibler Teilrente?
Angenommen, Sie sind beispielsweise 68 Jahre und pflegen schon längere Zeit Ihren Ehemann. Da Sie selbst die Regelaltersgrenze erreicht haben, haben Sie seither eine Vollrente bezogen.
Damit die Pflegeversicherung für Sie jetzt Rentenbeiträge bezahlt, müssen Sie von der Vollrente in einen Teilrentenbezug wechseln. Das heißt, Sie dürfen nicht mehr 100 % Ihrer seitherigen Rente beziehen. Doch keine Angst. Sie müssen nicht auf die volle Rente verzichten. Es reicht schon der Verzicht von 0,01 % der Vollrente um die Pflegekasse zu bewegen, Beiträge für Sie in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Im Klartext heißt das also: Sie verzichten z. B. auf 0,01 % Ihrer Vollrente (erhalten also nur noch 99,99 %) und erhalten im Gegenzug dafür Rentenbeiträge für Ihre Pflegetätigkeit bezahlt (§ 42 Absatz 2 SGB VI). Sie erhöhen dadurch Ihre Rentenpunkte und bekommen im darauffolgenden Jahr dann auch noch eine höhere Rente.
Laut telefonischer Auskunft der Deutschen Rentenversicherung können somit nicht nur Bezieher einer Altersrente, sondern auch Personen mit EU-Rente oder vorgezogenen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Rentenbeginn zusätzliche Anwartschaften (Rentenpunkte) erwerben, erhalten dafür aber (seit Januar 2023) nur noch bis maximal 99,99 % Ihrer Rente.
Beispiel:
Frau Weller ist im Vorruhestand, pflegt ihren Mann und bezieht monatlich brutto 1.000 Euro Rente. Um die zusätzliche Anwartschaften (Rentenpunkte) zu erhalten, verzichtet sie auf 0,01 % ihrer jetzigen Rente und bekommt 1 Jahr lang nur 999,90 Euro / Monat. Dafür bekommt sie im Folgejahr durch die höheren Rentenpunkte auch eine höhere Rente. Und das lebenslang.
Die Mehr-Rente, die Sie durch die Umwandlung Ihrer Rente in eine flexible Teilrente erhalten, liegt bundesweit bei ca. 6 bis 34 Euro pro Monat.
Um wieviel höher Ihre Rente durch Inanspruchnahme der Flexirente tatsächlich ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Welche sonstigen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Um die Rentenbeitragszahlungen zu erhalten, müssen Sie
- mindestens 10 Stunden verteilt auf zwei Tage in der Woche pflegen.
- Sie pflegen nicht erwerbsmäßig.
- Außerdem muss ein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.
- Bei Personen mit Pflegegrad 1 werden für die Pflegenden keine Rentenbeiträge bezahlt.
Muss die Beitragszahlung beantragt werden?
- Wenn Sie (als eingetragene und nicht berentete Person) einen Angehörigen oder nahen Freund pflegen, sind Sie automatisch rentenversichert.
- Wenn Sie jedoch bereits Rente beziehen und nun die flexible Teilrente in Anspruch nehmen möchten, dann müssen Sie diese auf alle Fälle beantragen.
- Stellen Sie dazu bitte bei Ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente.
- Sobald Sie den Bescheid von der Rentenversicherung vorliegen haben, benachrichtigen Sie bitte Ihre Pflegeversicherung und schicken eine Kopie des Rentenversicherungs-Bescheids mit.
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Kurze Zusammenfassung
- Die Pflegeversicherung bezahlt Rentenversicherungsbeiträge automatisch an Pflegepersonen, die noch nicht in der Rente sind.
- Aber: Seit einigen Jahren können pflegende Rentner jedoch mit der flexiblen Teilrente Ihre Rentenbezüge aufstocken.
- Die flexible Teilrente muss beantragt werden.
- Bevor Sie sich für die flexible Teilrente entscheiden, sollten Sie sich bei der Rentenversicherung beraten lassen.
Wann wird die Rente mit den zusätzlichen Zahlungen neu festgestellt?
Wenn Sie in die flexible Teilrente gewechselt haben, bekommen Sie zum 1. Juli des Folgejahres (§ 66 Absatz 3a SGB VI) die erhöhte Rente. Hier muss dann auch noch ein Zuschlag durch die Rentenversicherung selbst zusätzlich hinzugerechnet werden (§ 77 Absatz 2 Satz 4 SGB VI).
WICHTIG: Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Rentenbescheid, ob die Pflegekasse auch tatsächlich die Rentenbeiträge für Sie bezahlt hat.
Was ist zu tun, wenn die Pflege beendet wird
Wenn Sie nicht mehr pflegen, was ganz unterschiedliche Gründe haben kann, dann müssen Sie sowohl die Pflegekasse des Pflegebedürftigen als auch die DRV (Deutsche Rentenversicherung) benachrichtigen.
Die Pflegekasse wird dann keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge mehr für die Pflegetätigkeit bezahlen. Trotzdem bleibt Ihnen die höhere Rente aus der flexiblen Teilrente erhalten.
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Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht und eine Vollrente bezogen hatten, müssen Sie der Rentenversicherungsanstalt mitteilen, dass die Pflege beendet wurde und Sie nun wieder eine Vollrente beziehen möchten. Dazu müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Sie erhalten dann ihre alte Vollrente UND die durch die Pflegetätigkeit erworbenen Rentenzuschläge.
Was tun, wenn man gar keine Rente erhält
Wenn Sie gar keine Rente erhalten, lohnt sich diese Neuregelung trotzdem für Sie. Sie können durch die Pflegetätigkeit altersunabhängig auch noch einen Rentenanspruch erwerben.
Mein TiPP:
- Diese Regelung gilt auch für die EM-Renten (Erwerbsminderungs-Renten).
- Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Die Rente des Pflegebedürftigen wird nicht gekürzt, auch wenn Pflegegeld bezogen wird.
- So sind pflegende Angehörige versichert. Pflegende Angehörige sind nicht nur (unter gewissen Voraussetzungen) rentenversichert, sondern auch z.B. arbeitslosenversichert bzw. unfallversichert.
Wer hilft weiter
Zuständig sind die Pflegekasse des zu Pflegenden und die Deutsche Rentenversicherung (die für Ihre Rentenzahlung zuständige DRV) sowie die sonstigen Beratungsstellen.
Dieser Beitrag wurde federführend durch Herrn Motschenbacher von der Rentenberatungskanzlei Del Vecchio erstellt. Er hilft Ihnen bei der Umsetzung und der Antragstellung bei der DRV und der Pflegekasse oder wenn es anderweitig Schwierigkeiten gibt. Bei Bedarf können auch Rechtsmittel über ihn eingelegt werden.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie ebenfalls ausführliche Informationen. Außerdem stellt die DRV auch Online-Rechner für die Berechnung der Flexirente zur Verfügung.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia#81400128 © bluedesign
Fachautor
Thomas Motschenbacher
Thomas Motschenbacher ist Dipl.-Verwaltungswirt, Rentenberater und Rechtsbeistand. Als Renten-Experte hat er für uns einen sehr wichtigen Fach-Beitrag zur flexiblen Teilzeitrente geschrieben. Obwohl es diese Rentenform schon mehrere Jahre gibt, ist sie bis heute noch nicht so richtig zu den Betroffenen durchgedrungen.
27 Antworten auf „So können pflegende Rentner ihre eigene Rente aufstocken“
Hallo,
ich kann Ihnen einen schnellen Überblick über das Thema gerne verschaffen. Es kommt darauf, ob Sie das dem Arbeitsamt melden muss. Steht die Tochter, wenn auch nur Teilweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung sollte das Arbeitsamt darüber bescheid wissen. Ebenfalls sollte das Arbeitsamt darüber informiert werden, wenn die Tochter nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht (wenn beispielsweise die Pflege zu umfangreich ist). In letzterem Fall kann die Tochter dann nicht mehr vermittelt werden, dann kann es passieren, dass die Tochter ins ALG II fällt. Rentenpunkte kann Sie bekommen, wenn Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson eingetragen ist.
Zum Thema Verhinderungspflege haben wir einige sehr umfangreiche Informationen in unseren Beiträgen, diese können Sie sich gerne durchlesen und sollten Fragen auftauchen dürfen Sie sich gerne bei uns melden.
Ich bitte um eine Info zur Pflege, die Tochter ist arbeitslos und muß ihre kranke Mutter pflegen. Worauf muß die Tochter achten. Die Mutter hat PFG 2.Bekommt die Tochter auch Punkte auf ihre Rente? Was muß sie auf dem Arbeitsamt angeben, wie geht es mit der Verhinderungshilfe?
MfG H.Albany
Das tut mir leid, dass ich Ihnen hierzu nicht weiterhelfen kann. Der Beitrag wurde von einem Gastautor – einem Rentenberater – geschrieben.
Gerade zu so speziellen Themen wie die Rentenberechnung greifen wir gerne auf Gastautoren zurück, die auch rechtlich alle Faktoren berücksichtigen.
Hallo, ich würde gerne Ihre Berechnung in Ihrem erwähnten Beispiel nachrechnen, verstehe aber nicht wie Sie auf die 79 % kommen.
“ anzurechnenden Zuschläge im Zugangsfaktor: 79 % “
Danke und beste Grüße
Bitte sprechen Sie hierzu ganz explizit Ihre Pflegeversicherung bzw. Ihre Rentenversicherung an. Dort muss man Sie, ganz individuell auf Ihren Fall bezogen, beraten.
Ich pflege meinen Ehemann seit 2012. Er hat Pflegegrad 4 und ich habe Altersrente. Leider habe ich erst Ende August von der Flexirente erfahren und somit sind mir 3 Jahre verloren gegangen. Ist es möglich, diese Flexirente rückwirkend ab 2017 zu beantragen?
Meiner Nachbarin geht es genau so. Wir wurden weder von der Pflegekasse noch von der Rentenversicherung über diese Möglichkeit unterrichtet. Auch das Beratungspersonal der unabhängigen Pflegestützpunkte, die uns alle drei Monate besuchen, haben nichts davon erwähnt.
Kann jemand der eine Beamtenpension und Flexi-Rente bekommt die Rentenbeiträge kriegen?
Normalerweise sind Pensionäre ja versicherungsfrei, wie sieht es aber bei so einer gemischten Erwerbsbiographie aus?
Bitte sprechen Sie dazu unbedingt mit der Pflegekasse Ihrer Mutter. Sie muss Sie gerade auch zu diesen Fragen beraten.
Zusätzlich können Sie sich mit Ihrer eigenen Rentenversicherung in Verbindung setzen und nachfragen.
Ich fange gerade erst an mich um meine Mutti zu kümmern. Pflegegrad ist beantragt. Sie hat mehrere Tumore im Kopf.
Ich habe meinen Job aufgegeben um bei ihr sein zu können.
Ich bin 59 Jahre und wohne in Österreich, Mutti in Deutschland. Kann mir bitte jemand sagen ob ich auch die Rentenpunkte bekommen kann?
Habe bis 2010 in Deutschland gewohnt und gearbeitet.
Freundlichst H. Welsch
Ich darf Sie dazu leider nicht beraten. Für solche Fragen habe ich jedoch als Kooperationspartner eine Pflegeberatung. Dort wird man Sie ausführlich und kostenlos beraten.
Ich bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich gehe noch für 450 € arbeiten. Meine Mutter hat Pflegestufe 3. Ich bekomme das Pflegegeld von 545 €. Wirkt sich das auf meine Rente aus. weil ich noch für 450 € arbeiten gehe? Ich bin Rentnerin auf Zeit bis 2020. Meine Bedenken sind, wenn ich im Januar neuen Antrag stelle, dass die mich wieder arbeiten schicken. Ich selbst habe 80 % Schwerbehinderung.
Hallo und guten Tag
Bin bereits Vollrentnerin und seit 3/17 pflegende Angehörige. Mein Mann ist nicht gesetzlich versichert sondern leider in der PKV, demnach auch in der dazugehörigen privaten Pflegeversicherung. Hätte gerne die Flexi-Rente (99%) in Anspruch genommen und habe gerade deswegen mit meiner Rentenversicherung telefoniert.
Dort wurde mit gesagt, dass diese Regelung für die Privaten nicht gilt.
Ist das so? Oder wie verhält sich das bzw. wie kann man das evtl. argumentieren? Wäre für eine Antwort sehr dankbar.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich 73 pflege meinen Mann seit 5 Jahren mit Pflegegrad 4. Habe kleine Altersrente, mein
Mann auch. Kann ich meine Rente mit der Pflege verbessern?
Dankeschön für Antwort
Gilt diese Regelung auch für ALTERSRENTNER ,die ihre Rente aus einem Versorgungswerk, z.B. ärztliche, zahnärztliche Versorgungswerke?
Bitte sprechen Sie diesbezüglich Ihre Rentenversicherung oder die Pflegekasse an, um eine verbindliche Antwort zu erhalten.
Ich Pflege 3 Leute und habe eine betreute wohngruppe
Habe ich auch Anspruch auf eine Flexirente?
Für eine Antwort wäre ich dankbar!
Wie ist das geregelt,mit den Pflegkassenbeiträge,die Arbeitslosenversicherung -unfallversicherung und Rentebeiträge-iCH habe die Teilrente- fixible-beatrag.
Meine frage ist wie hoch sind die Krankenkassenversicherungbeiträge dann. muss da doppelt bezahlt werden
Nein, Sie müssen sich hier nirgends registrieren. Fragen dürfen Sie hier gerne stellen. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass ich gewisse Fragen aus rechtlichen Gründen nicht beantworten darf, da ich selbst „nur“ pflegender Angehöriger bin. Ich kann Ihnen aber sicherlich den einen oder anderen Tipp geben.
Muss ich mich registrieren oder Vereins Mitglied werden um fragen zustellen. Meine EMAIL haben sie ja bereits.
Gilt dieser Anspruch auch Rückwirkend auf die Jahre2011-2014 .?während dieser Zeit habe ich meine Demenzkranke Mutter zu Hause gepflegt,und ich war schon in Rente.
wie verhält sich die flexirente,wenn ich altersrentner bin und mit 11prozent rentenabzug in rente gegangen bin.Werden die 0,3prozent jetzt mit angerechnet oder sind diese unwiederbringlich verloren.
Ihre Ausführungen habe ich mit großem Interesse gelesen. Ihre Darstellungen sind nicht nur informativ, sondern und vor allem klar formuliert.
Dafür möchte ich Ihnen danken. Ich selber habe aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen im letzten Jahr Krankengeld bezogen und bin während der Probezeit gekündigt worden. Eine Reha wurde beantragt, genehmigt und später in einen Antrag auf Erwerbminderungsrente gewandelt.
Meine Ehefrau hat Pflegegrad 3 und ich betreue sie seit einem Jahr.
Die Pflegekasse teilte mir mit, dass keine Rentenbeiträge für mich an die DRV Bund gezahlt würden, da ich zuvor krankgeschrieben war. Mit freundlichen Grüßen Mekelburg
Ich darf Sie aus rechtlichen Gründen nicht beraten. Setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse bzw. Ihrer Rentenversicherung in Verbindung. Dort muss man Sie beraten.
Hallo ,
ich bin nach einem schweren Zusammenbruch EU Rentner. Die Ursache war die Pflege meines schwerstbehinderten Sohnes und meine Berufstätigkeit. Habe ich trotzdem Anspruch bei Bezug meiner EU Rente auf Beitragszahlungen zur >Rente damit sich meine Altersrente erhöht ? Mein Sohn bekommt Sachleistungen aber ich mache trotzdem noch genug für ihn .
Gut zu wissen ich werde mich darum kümmern vielen Dank
Sehr geehrter Herr Keil, die im Beispielfall genannten „anzurechneden Zuschläge“ hängen davon ab, wann die Pflegeperson geboren wurde, wann diese die eigene Regelaltersgrenze erreicht hat und zu welchem Zeitpunkt die Neuberechnung stattfindet.
Hier wird von einer Neuberechnung der Rente zum 1. Juli 2018 ausgegangen. Der Steigerungsfaktor beträgt 0,5 für jeden Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Im konkreten Fall käme es also zum genannten Zeitpunkt zu einer zusätzlichen Steigerung der neuen Beitragszahlung von 78,5 v.H.
Sehr geehrte Damen u.Herren,
Ihre Ausführungen zur Flexirente für pflegende Rentner sind sehr informativ. Zu Ihrem Beispiel : „Rentenanspruch bei
Pflegegrad 3 “ habe ich eine Frage: wie errechnen sich die
„anzurechnenden Zuschläge „?
Für die Beantwortung danke ich Ihnen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Keil