Die flexible Teilrente bewirkt, dass pflegende Rentner Ihren Rentenanspruch weiter steigern können!
Pflegende Angehörige erhalten von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Mit einer Ausnahme: Für pflegende Rentner wurden keine Rentenbeiträge mehr bezahlt.
Seit dem 01.07.2017 ist das anders und ist deshalb auch für pflegende Rentner sehr interessant! Denn jetzt haben pflegende Rentner die Möglichkeit, dass für sie über die flexible Teilrente – auch Flexirente genannt – auch weiterhin Rentenbeiträge bezahlt werden und sich damit der Rentenanspruch erhöht.
Regelung für pflegende Angehörige OHNE laufenden Rentenbezug
Hier eine kurze Basisinformation für pflegende Angehörige, die noch keine Rente erhalten:
Wer Angehörige im häuslichen Umfeld pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Dies erhöht die Beitragsjahre sowie den Rentenanspruch.
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Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie Sie einen Antrag stellen und was Sie sonst noch beachten müssen bezüglich der Rente für pflegende Angehörige, lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Rente für die Pflege von Angehörigen“.
Rentenbeitragszahlung auch für pflegende Rentner – Flexirente
Bis zum 30.06.2017 war es so: Wer eine Altersrente bezog und einen Angehörigen pflegte, für den bezahlte die Pflegekasse keine zusätzlichen Rentenbeiträge.
An zwei Beispielen möchte ich Ihnen die Varianten kurz erklären:
Beispiel 1: Frau Lang ist 63 Jahre, nicht berufstätig und pflegt ihren pflegebedürftigen Ehemann mehr als 10 Stunden in der Woche. Für Frau Lang bezahlt die Pflegekasse die Rentenbeiträge ein. Damit erhöht sich nicht nur ihre Rentenanwartschaft, auch die Beitragsjahre zur Rentenversicherung werden damit fortgeführt.
Beispiel 2: Frau Kurz ist 69 Jahre und erhält bereits Rente. Sie pflegt ihren Ehemann. Bis zum 30.06.2017 bezahlte die Pflegekasse für Frau Kurz keine Rentenbeiträge, da sie ja bereits in Rente war. Sie bekam also für die gleiche Pflegetätigkeit, wie Frau Lang sie ausübte, keine zusätzliche Erhöhung ihrer Rente und konnte auch durch ihre Pflegetätigkeit ihre eigene Rente nicht aufbessern.
Das war recht unfair gegenüber den Personen, die schon berentet waren.
Die Lösung ist die flexible Teilrente!
Seit dem 01.07.2017 kann auch Frau Kurz Rentenbeiträge erhalten und damit ihre Rente aufbessern.
Nützliche Alltagshilfen: Angenommen, Sie sind beispielsweise 68 Jahre und pflegen schon längere Zeit Ihren Ehemann. Da Sie selbst die Regelaltersgrenze erreicht haben, haben Sie seither eine Vollrente bezogen. Damit die Pflegeversicherung für Sie jetzt Rentenbeiträge bezahlt, müssen Sie von der Vollrente in einen Teilrentenbezug wechseln. Das heißt, Sie dürfen nicht mehr 100 % Ihrer seitherigen Rente beziehen. Doch keine Angst. Sie müssen nicht auf die volle Rente verzichten. Es reicht schon der Verzicht von 0,01 % der Vollrente um die Pflegekasse zu bewegen, Beiträge für Sie in die Rentenversicherung einzuzahlen. Im Klartext heißt das also: Sie verzichten z. B. auf 0,01 % Ihrer Vollrente (erhalten also nur noch 99,99 %) und erhalten im Gegenzug dafür Rentenbeiträge für Ihre Pflegetätigkeit bezahlt (§ 42 Absatz 2 SGB VI). Sie erhöhen dadurch Ihre Rentenpunkte und bekommen im darauffolgenden Jahr dann auch noch eine höhere Rente. Laut telefonischer Auskunft der Deutschen Rentenversicherung können somit nicht nur Bezieher einer Altersrente, sondern auch Personen mit EU-Rente oder vorgezogenen Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Rentenbeginn zusätzliche Anwartschaften (Rentenpunkte) erwerben, erhalten dafür aber (seit Januar 2023) nur noch bis maximal 99,99 % Ihrer Rente. Beispiel: Die Mehr-Rente, die Sie durch die Umwandlung Ihrer Rente in eine flexible Teilrente erhalten, liegt bundesweit bei ca. 6 bis 34 Euro pro Monat. Um wieviel höher Ihre Rente durch Inanspruchnahme der Flexirente tatsächlich ausfällt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Um die Rentenbeitragszahlungen zu erhalten, müssen Sie Wenn Sie in die flexible Teilrente gewechselt haben, bekommen Sie zum 1. Juli des Folgejahres (§ 66 Absatz 3a SGB VI) die erhöhte Rente. Hier muss dann auch noch ein Zuschlag durch die Rentenversicherung selbst zusätzlich hinzugerechnet werden (§ 77 Absatz 2 Satz 4 SGB VI). WICHTIG: Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren Rentenbescheid, ob die Pflegekasse auch tatsächlich die Rentenbeiträge für Sie bezahlt hat. Wenn Sie nicht mehr pflegen, was ganz unterschiedliche Gründe haben kann, dann müssen Sie sowohl die Pflegekasse des Pflegebedürftigen als auch die DRV (Deutsche Rentenversicherung) benachrichtigen. Die Pflegekasse wird dann keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge mehr für die Pflegetätigkeit bezahlen. Trotzdem bleibt Ihnen die höhere Rente aus der flexiblen Teilrente erhalten.
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Was versteht man unter flexibler Teilrente?
Frau Weller ist im Vorruhestand, pflegt ihren Mann und bezieht monatlich brutto 1.000 Euro Rente. Um die zusätzliche Anwartschaften (Rentenpunkte) zu erhalten, verzichtet sie auf 0,01 % ihrer jetzigen Rente und bekommt 1 Jahr lang nur 999,90 Euro / Monat. Dafür bekommt sie im Folgejahr durch die höheren Rentenpunkte auch eine höhere Rente. Und das lebenslang.Welche sonstigen Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Muss die Beitragszahlung beantragt werden?
Kurze Zusammenfassung
Wann wird die Rente mit den zusätzlichen Zahlungen neu festgestellt?
Was ist zu tun, wenn die Pflege beendet wird
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Wenn Sie bereits die Regelaltersgrenze erreicht und eine Vollrente bezogen hatten, müssen Sie der Rentenversicherungsanstalt mitteilen, dass die Pflege beendet wurde und Sie nun wieder eine Vollrente beziehen möchten. Dazu müssen Sie einen Änderungsantrag stellen. Sie erhalten dann ihre alte Vollrente UND die durch die Pflegetätigkeit erworbenen Rentenzuschläge.
Was tun, wenn man gar keine Rente erhält
Wenn Sie gar keine Rente erhalten, lohnt sich diese Neuregelung trotzdem für Sie. Sie können durch die Pflegetätigkeit altersunabhängig auch noch einen Rentenanspruch erwerben.
Mein TiPP:
- Diese Regelung gilt auch für die EM-Renten (Erwerbsminderungs-Renten).
- Das Pflegegeld ist eine Sozialleistung. Die Rente des Pflegebedürftigen wird nicht gekürzt, auch wenn Pflegegeld bezogen wird.
- So sind pflegende Angehörige versichert. Pflegende Angehörige sind nicht nur (unter gewissen Voraussetzungen) rentenversichert, sondern auch z.B. arbeitslosenversichert bzw. unfallversichert.
Wer hilft weiter
Zuständig sind die Pflegekasse des zu Pflegenden und die Deutsche Rentenversicherung (die für Ihre Rentenzahlung zuständige DRV) sowie die sonstigen Beratungsstellen.
Dieser Beitrag wurde federführend durch Herrn Motschenbacher von der Rentenberatungskanzlei Del Vecchio erstellt. Er hilft Ihnen bei der Umsetzung und der Antragstellung bei der DRV und der Pflegekasse oder wenn es anderweitig Schwierigkeiten gibt. Bei Bedarf können auch Rechtsmittel über ihn eingelegt werden.
Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie ebenfalls ausführliche Informationen. Außerdem stellt die DRV auch Online-Rechner für die Berechnung der Flexirente zur Verfügung.
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Quelle Bildmaterial: Fotolia#81400128 © bluedesign
Fachautor
Thomas Motschenbacher
Rentenberater
- Über den Autor
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Thomas Motschenbacher ist Dipl.-Verwaltungswirt, Rentenberater und Rechtsbeistand. Als Renten-Experte hat er für uns einen sehr wichtigen Fach-Beitrag zur flexiblen Teilzeitrente geschrieben. Obwohl es diese Rentenform schon mehrere Jahre gibt, ist sie bis heute noch nicht so richtig zu den Betroffenen durchgedrungen.