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Was ist eigentlich eine Pflegelücke
Eine Pflegelücke ist der Eigenanteil an den Pflegekosten, der nicht von der Pflegekasse übernommen wird und von Ihnen selbst bezahlt werden muss. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II und der Umstellung der Pflegestufen in die neuen Pflegegrade zum 01.01.2017 brachte der Gesetzgeber einige Verbesserungen in die gesetzliche Pflegeversicherung. Es bleibt aber beim Basisschutz, der bei weitem nicht alle Kosten deckt.
Obwohl das Pflegestärkungsgesetz unterm Strich die finanzielle Situation der rund 2,6 Millionen Pflegebedürftigen verbessert, bleibt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung begrenzt.
Dabei ist es egal, ob jemand Zuhause oder im Heim gepflegt wird – die Leistungen (Pflegegeld + Pflegesachleistungen) von der gesetzlichen Pflegeversicherung deckt immer nur einen Teil der anfallenden Kosten. Im Schnitt ist das die Hälfte der tatsächlich anfallenden Kosten in der professionellen Pflege.
Der Rest muss aus eigenen Mittel finanziert werden oder gegebenenfalls auch durch nahe Angehörige. Erst wenn dann nichts mehr zu holen ist, übernimmt das Sozialamt die Übernahme der restlichen Pflegekosten.
Die Pflegelücke ist somit die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten für die Pflege und den Kosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist KEINE Vollversicherung, die alle entstehenden Kosten abdeckt.
Grundsätzlich ergibt sich aus dem Pflegestärkungsgesetz II folgendes Bild:
1.) die Kosten in der häuslichen Pflege und den unteren Pflegegeraden werden etwas geringer,
2.) die Kosten in der stationären Pflege und den unteren Pflegegraden werden durch den einrichtungseinheitlichen Selbstbehalt höher.
Die Auswirkungen der Pflegereform zeigen sich dahingehend, dass die zu pflegende Person so lange wie möglich in der häuslichen Umgebung gepflegt werden soll. Die Unterbringung dieser Pflegebedürftigen in der stationären Einrichtung werden sich viele Familien finanziell nicht mehr leisten können. Das bedeutet, dass der Staat mal wieder finanzielle Verantwortung abgibt und auf die Familien abwälzt.
Dies soll am nachfolgenden Beispiel erörtert werden:
Was passiert, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reicht
Ein Fall aus der Praxis:
Frau Kummer ist in Pflegegrad 3 und wird stationär in einer Pflegeeinrichtung gepflegt.
Die Einnahmen (Rente und Pflegesachleistungen der Pflegekasse) und Ausgaben (Pflegeheim und sonstige Ausgaben) gliedern sich wie folgt:
Kostenarten | Erstattung / Einnahmen | Kosten |
Pflege inkl. sozialer Betreuung | 56,60 € | |
Ausbildungsrefinanzierungsbetrag | 1,74 € | |
Unterkunft | 16,96 € | |
Verpflegung | 9,13 € | |
Investitionskosten | 20,94 € | |
Gesamt täglich | 105,37 € | |
Die Pflegelücke errechnet sich wie folgt: | ||
Gesamt monatlich = (105,37 € x 30,42 Tage) | 3.205,36 € | |
Pflegesachleistung der Pflegekasse | – 1.330,00 € | |
Witwenrente | – 970,00 € | |
Sonstige Ausgaben des Pflegebedürftigen | 567,00 € | |
Fehlbetrag pro Monat | 1.472,36 € |
Nützliche Alltagshilfen:
Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat !
Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
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Wie wirkt sich die Pflegelücke aus
Am Beispiel von Frau Kummer zeigt sich, wie ihr Privatvermögen in die Pflege einfließt und in welcher Höhe die Tochter eine Zuzahlung zur Pflege leisten muss.
- Frau Kummer ist seit 2 1/2 Jahren im Pflegegrad 3
- Sie hat mit Ihrem verstorbenen Mann ein Vermögen von ca. 50.000 € aufgebaut, welches sie gerne ihrer einzigen Tochter vererbt hätte.
- Die bisherigen Pflegekosten im Pflegegrad 3 belaufen sich auf insgesamt ca. 96.000 €
- Davon hat die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ca. 38.700 € übernommen.
- Die restlichen ca. 57.300 € wurden aus Ihrer Rente und dem bestehenden Vermögen bezahlt.
- Das angesparte Vermögen ist jetzt aufgebraucht.
- Das Sozialamt hat für die Tochter jetzt ermittelt, dass sie für ihre Mutter monatlich 241 € für die Pflegekosten aufbringen muss!
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Die Pflegeheimkosten, verteilt nach den einzelnen Bundesländern.

Wie kann eine Pflegelücke geschlossen werden.
Um eine Pflegelücke zu schließen, muss privat mit einer Pflegezusatzversicherung vorgesorgt werden.
Die Pflegelücke kann dann mit einer Pflegetagegeldversicherung (Pflege-Bahr) oder einer Pflegerentenversicherung minimiert oder geschlossen werden. Da es recht unterschiedliche Modelle gibt und es sehr schwer ist, selbst die einzelnen Angebote zu vergleichen und den besten Schutz für sich zu erhalten, sollten Sie sich unbedingt fachmännisch beraten lassen.
Was kann der Pflegelückenrechner
Am oben genannten Beispiel und an der Berechnung über den Pflege-Lückenrechner sehen Sie, wie hoch eine Pflegelücke im Falle einer Pflegebedürftigkeit sein kann.
Der Pflegelückenrechner errechnet Ihnen anhand Ihrer individuellen Daten, ob Sie eine Pflegelücke haben bzw. wie hoch diese ist.
Gleichzeitig zeigt Ihnen der Pflegelückenrechner die Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung in den einzelnen Pflegegraden (Pflegestufen) an.
Der Pflegegeldrechner geht stets von den mittleren Kosten für Pflegeleistungen (Pflegedienst, Pflegeheim) aus. Diese sind abhängig von den einzelnen Pflegedienstleistern und den Bundesländern.
Autor: Holger Rasch
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