
Der kostenlose Pflegegradrechner ist bestens geeignet, um sich auf die MDK-Begutachtung vorzubereiten.
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Das Wichtigste im Überblick
- Wie wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt
- Wie kann Ihnen der Pflegegradrechner helfen?
- Welche Module beinhaltet die Begutachtung durch den MDK?
- Wer hilft mir beim Beantragen eines Pflegegrades
- Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
- Was ist bei Pflegegrad 1 zu beachten?
- Weitere Beiträge zum Thema Pflege
Wie wird die Pflegebedürftigkeit ermittelt
Die Pflegebedürftigkeit einer Person wird danach bewertet, wie selbstständig eine Person ist und wie viel Hilfe sie benötigt. Deshalb kann man auch die Frage nicht beantworten, bei welcher Krankheit man welchen Pflegegrad bekommt.
Das möchten wir anhand von 2 Beispielen erklären:
Beispiel 1: Herr Schönried hatte einen leichten Schlaganfall. Nach einem Krankenhausaufenthalt und einer Rehamaßnahme war er wieder so hergestellt, dass er wieder arbeiten gehen konnte und nicht auf fremde Hilfe angewiesen ist. Er wird wohl keinen Pflegegrad bekommen.
Beispiel 2: Frau Kurrle hatte einen schweren Schlaganfall. Auch Sie war im Krankenhaus mit anschließendem Reha-Aufenthalt. Trotz vieler Maßnahmen sitzt sie im Rollstuhl, ist halbseitig gelähmt und hat noch diverse weitere Probleme, bei denen sie viel Unterstützung benötigt. Hier ist klar, dass Frau Kurrle einen Pflegegrad benötigt.
Wie sehr die vorhandene Rest-Selbstständigkeit auf die Einstufung in einen Pflegegrad auswirkt, können Sie auch im obigen Online-Pflegegradrechner ausrechnen lassen.
Die Fragen bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) sind in Module zusammengefasst. Innerhalb dieser Module werden die einzelnen Fragen über den Begutachter bewertet mit:
- Selbstständig
- Überwiegend selbstständig
- Überwiegend unselbstständig
- Unselbstständig
Je nachdem, ob selbstständig oder überwiegend unselbstständig usw. gibt es verschiedene Punkte. Die Punkte wiederum werden mit einer vorgegebenen prozentualen Bewertung bewertet und verrechnet.
Sie sehen – alles in allem ist die Berechnung des Pflegegrades sehr kompliziert und für den Laien ohne entsprechende Hilfe nicht nachvollziehbar. Mehr dazu in meinem Beitrag über die So erfolgt die MDK-Prüfung mit den neuen Modulen.
Wie kann Ihnen der Pflegegradrechner helfen?
Der Pflegegradrechner soll Ihnen bei der Selbsteinschätzung Ihrer Selbstständigkeit weiterhelfen. Der Pflegegradrechner kann Ihnen in vielfacher Weise helfen:
1. Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung mit dem Pflegegradrechner
Mit dem Pflegegradrechner können Sie auf einfache Weise nachvollziehen, welche Bereiche des täglichen Lebens bewertet werden. Damit wissen Sie, welche Fragen der Gutachter stellen wird und was wichtig ist, schon im Voraus mit anzugeben. Damit können Sie sich oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen auf die Fragen des MDKs vorbereiten. Eine Zusammenstellung der Begutachtung finden Sie auch beim MDK direkt.
Bitte beachten Sie: Oftmals sind Pflegebedürftige sehr darauf bedacht, keine Schwächen zu zeigen und erzählen stolz, was Sie noch alles können. Wenn das so ist, dann ist es gut. Aber wenn tatsächlich Defizite vorliegen und diese verschwiegen werden, dann kann das dazu führen, dass die Pflegebedürftigkeit – und damit der Pflegegrad – nicht anerkannt wird.
2. Erste Selbsteinschätzung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt
Oftmals ist man unsicher und weiß nicht, ob man tatsächlich schon pflegebedürftig ist. Manche Personen glauben, dass sie erst einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, wenn sie den ganzen Tag bettlägrig sind. Doch das ist falsch. Verschaffen Sie sich mit dem Pflegegradrechner einen ersten Überblick. * Prüfen Sie, ob bei Ihnen evtl. eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Mit dem Pflegegradrechner können Sie einfach online den Pflegegrad berechnen.
3. Mit dem Pflegegradrechner prüfen, ob eine Höherstufung möglich ist
Der Pflegegradrechner ist nicht nur für die Erstbeantragung eines Pflegegrades wichtig. Oftmals verschlechtert sich der Gesundheitszustand. Vor allem, wenn die Verschlechterung schleichend eintritt, denken die wenigsten daran, eine Höherstufung des Pflegegrades zu beantragen. Prüfen Sie immer wieder mit dem Pflegegradrechner, ob Sie noch in den richtigen Pflegegrad eingestuft sind. Wenn Sie zu niedrig eingestuft sind, erhalten Sie auch weniger Pflegeleistungen.
Nehmen Sie zur Überprüfung Ihres Pflegegrades auch das Protokoll des MDKs zur Anhand. Schauen Sie dort nach, wie Sie eingestuft wurden und was sich zwischenzeitlich an Ihrem Gesundheitszustand verändert hat. Nun können Sie mit dem Pflegegradrechner ausrechnen lassen, ob sich diese Veränderungen so auswirken, dass Sie einen höheren Pflegegrad erhalten könnten.
Mein TiPP: Führen Sie vor der Begutachtung durch den MDK unbedingt für 2 bis 3 Wochen ein aktuelles Pflegetagebuch. Hier finden Sie eine aktuelle Vorlage für ein Pflegetagebuch. Mehr dazu in meinem Beitrag: „Warum es wichtig ist, ein Pflegetagebuch zu führen“
Welche Module beinhaltet die Begutachtung durch den MDK?
Die Module, in welche die Begutachtung gegliedert sind, sind Bereiche des täglichen Lebens. Der Medizinische Dienst der Pflegekasse wird einen Antragsteller in folgenden Bereichen begutachten
- Modul 1 – Mobilität
- Modul 2 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4 – Selbstversorgung
- Modul 5 – Umgang mit krankheits- / therapiebed. Anford. u. Belast.
- Modul 6 – Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
► Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie Fehler bei der MDK-Begutachtung vermeiden können.
Wer hilft mir beim Beantragen eines Pflegegrades
Variante A: Einen Pflegeantrag können Sie rein theoretisch formlos beantragen. Die Pflegekasse vereinbart dann einen Termin mit Ihnen für die die MDK-Begutachtung. Kurze Zeit später erhalten Sie dann von der Pflegekasse die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Ablehnung des Pflegegrades.
Problem Variante A: Wenn Sie noch nie einen Pflegegrad beantragt haben, schleichen sich schnell Fehler ein. Es macht Sinn, gleich mit dem Antrag Arztberichte usw. an die Kasse zu schicken. Kommt der MDK, sollten Sie nicht alleine sein. Auch hier ist es sinnvoll, dass eine Pflegefachkraft Ihres Vertrauens bei der Begutachtung dabei ist. Sie weiß, worauf der MDK Wert legt und kann auch den wahren Gesundheitszustand des Antragstellers objektiv darlegen.
Auch wir haben spätestens beim 2. Pflegegradantrag unserer pflegebedürftigen Eltern den Antrag nie selbst gestellt und wir hatten auch immer eine versierte Fachkraft bei der Begutachtung dabei.
Variante B: Sie lassen sich gleich von vornherein professionell bei der Antragstellung helfen. Der Antrag wird dann für Sie ausgefüllt, allen notwendigen Unterlagen verschickt und bei der Begutachtung ist dann auch jemand vor Ort.
Der Vorteil von Variante B: Sie werden eher in den richtigen Pflegegrad eingestuft, wenn eine Fachkraft mit bei der Begutachtung anwesend ist und den Gesundheitszustand des Antragstellers richtig darstellt. Damit werden Sie eher in den richtigen Pflegegrad eingestuft, als ohne professionelle Hilfe. Ist der Pflegegrad erst mal falsch, muss ein Widerspruch eingelegt werden, was zeit- und nervenaufreibend ist.
Je nach Anbieter sind diese Leistungen kostenlos oder erfolgsabhängig.
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Unterstützung beim Beantragen eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung bei der Höherstufung eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung beim Widerspruch gegen einen falschen Bescheid anfordern
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?
Es kommt sehr häufig vor, dass nach der ersten Begutachtung die Pflegebedürftigkeit abgelehnt und somit von der Pflegekasse kein Pflegegrad anerkannt wurde. Außerdem geht man davon aus, dass jeder zweite Pflegegradeinstufung falsch ist.
Wenn Ihre Ansprüche berechtigt sind (auch das können Sie einigermaßen über den Pflegerechner einschätzen), dann sollten Sie unbedingt Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades einlegen. Hier finden Sie ein entsprechendes Musterschreiben zum Widerspruch. Es wird dann eine erneute Begutachtung stattfinden. Bereiten Sie sich auf diese Begutachtung durch den MDK gut vor. Nehmen Sie schon bei der ersten Begutachtung Hilfe in Anspruch, wie oben beschrieben.
Wer pflegebedürftig ist, dem stehen auch Pflegeleistungen zu. Es wäre schlecht, diese aus falscher Scham nicht einzufordern!! Denn letztendlich entscheidet der richtige Pflegegrad darüber, wieviel finanzielle Unterstützung SIE erhalten.
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Was ist bei Pflegegrad 1 zu beachten?
Pflegegrad 1 kann zum einen eine Chance für viele hunderttausende Pflegebedürftige sein, die vor 2017 keinen Pflegegrad/keine Pflegestufe erhalten hätten. Doch der Pflegegrad 1 ist kein vollwertiger Pflegegrad. So erhalten Sie zum Beispiel kein Pflegegeld, anderweitig aber wieder Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Vermutlich werden jedoch auch viele in den Pflegegrad 1 eingruppiert werden, denen tatsächlich aber ein höherer Pflegegrad zustehen würde. Hier ist es wieder ganz wichtig, dass Sie prüfen, ob Ihre Eingruppierung richtig ist.
- Bitte beachten Sie unbedingt, dass der Pflegegradrechner nur aufzeigt, wie bewertet wird. Ob der Gutachter vom MDK Sie genauso sieht und einschätzt, wie Sie das selbst machen, ist etwas anderes. Darum gilt: Über die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und die Einschätzung über den Pflegegrad bestimmt der Mitarbeiter des MDKs und nicht der Pflegegradrechner. Doch selbst diese Entscheidung muss letztendlich die Pflegeversicherung noch bestätigen. Die Ergebnisse dienen damit lediglich einer unverbindlichen Einschätzung und sind auch keine persönliche Beratung.
Der Rechner wird auf eigene Verantwortung genutzt.
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Bildquelle: Pixabay
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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