Pflegeberatung für Pflegebedürftige & pflegende Angehörige

Beratungsgespräch in der Pflegeberatung
Beratungsgespräch in der Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Pflegeschulung/Pflegekurse und Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI – drei ganz wichtige Hilfen in der häuslichen Pflege.

Was bringt eine Pflegeberatung? Wer pflegebedürftig ist oder einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause pflegt, ist mit der Pflege, dem Beruf und der Familie schon ausgelastet genug. Aber das Pflegegesetz ist sehr umfangreich. Ständig tauchen neue Fragen auf, für die es so schnell keine Antwort gibt. Oftmals erfährt man erst nach Jahren, dass einem Leistungen zustehen, von denen man gar nichts wusste.

Wir informieren Sie, welche Beratungsleistungen der Gesetzgeber vorsieht.

Deshalb finden Sie ab sofort auf meiner Seite eine Pflegeberatung, wo Sie all Ihre Fragen beantwortet bekommen, die Ihnen auf www.Pflege-durch-Angehoerige.de nicht beantwortet wurden. Ich arbeite mit einem von den Pflegekassen anerkannten Dienstleister zusammen, der pflegende Angehörige bundesweit telefonisch aber auch direkt zu Hause kostenlos berät.

Kostenlose Pflegeberatung für Fragen zur Pflege zu Hause

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Die erfahrenen Pflegeexperten unseres Partners beraten Sie neutral und unabhängig zu Ihren Fragen. Dazu gehören:

  • Alles rund um die Pflege zu Hause (Fragen zur Pflegeversicherung, zu Hilfsmitteln, zu Pflegegraden, Krankheiten usw.).
  • Vorbereitung auf die MDK-Begutachtung.
  • Hilfe beim Beantragen eines Pflegegrades bzw. Einlegen eines Widerspruchs.
  • Vermittlung eines Pflegedienstes.
  • Vermittlung eines Pflegeheimplatzes.
  • Unterbringung in einem Pflegeheim.
  • Entlastung oder Unterstützung für pflegende Angehörige wie z.B. Pflegezeit und Familienpflegezeit.

Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihnen zu Hause.

Die Pflegeberatung ist für Sie kostenfrei. Denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung, wenn Sie selbst pflegebedürftig sind, einen Antrag auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung stellen möchten oder einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen.

Kostenloser Beratungseinsatz – verpflichtend für Pflegegeldempfänger

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI: Wenn Sie Ihren Angehörigen zu Hause alleine versorgen und dafür Pflegegeld erhalten, sind Sie je nach Pflegegrad verpflichtet, halb- (Pflegegrad 2 und 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) einen sogenannten Beratungseinsatz abzurufen.

Die Pflegeexperten unseres Partners kommen zu Ihnen nach Hause, schauen, ob die Pflege sichergestellt ist und geben Pflege- und Entlastungstipps. Bei Pflegegrad 1 oder wenn Sie Pflegesachleistungen beziehen (d. h. zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie), können Sie den Beratungseinsatz auf freiwilliger Basis nutzen.

Die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse. 

Kostenlose Pflegeschulung: Pflege lernen – Schulung pflegender Angehöriger

Schulungen in häuslicher Umgebung nach § 45 SGB XI: Wer einen Angehörigen zu Hause versorgt und betreut, benötigt eine Menge praktisches Wissen aus der Pflege. Und das können Sie lernen. Unser Partner bietet Ihnen unterschiedliche Pflegeschulungen an, die auf Ihre Pflegesituation zugeschnitten sind.

Die Pflegeexperten kommen zu Ihnen nach Hause. Dort lernen Sie Schritt für Schritt wichtige Handgriffe oder den Umgang mit Demenzpatienten oder üben, wie Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen rückenschonend aus dem Bett heben. Die Kosten für diese Pflegeschulung übernimmt Ihre Pflegekasse oder Pflegeversicherung.

Vorteile einer Pflegeberatung bzw. Pflegeschulung

Die Vorteile einer qualifizierten Pflegeberatung sind:

  • Umfassende und neutrale Beratung.
  • Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
  • Hilfe bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen Ihrer Leistungsansprüche.
  • Unterstützung bei der Organisation der Pflege.
  • Realistische Pflegeschulung und Pflegekurse im häuslichen Umfeld, individuell auf Ihren Pflegefall abgestimmt.

Hier kostenlose Hilfe anfordern

Unser Versprechen

Wenn Sie über uns eine Anfrage für kostenlose Informationen oder Angebote stellen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich an diesen einen Partner weitergeleitet und nicht noch an andere Firmen. Sie werden also nur von einer Firma kontaktiert.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch keine weiteren unaufgeforderten Angebote für andere Produkte und Dienstleistungen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 07195/982 9999 anrufen.

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Beste Insider-Tipps!

Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

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