
Behindertengerechter Fahrzeugumbau - Autofahren trotz Behinderung

Das Wichtigste in Kürze
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Ein behindertengerechter Fahrzeugumbau ermöglicht es Menschen mit Behinderung, weiterhin selbstständig und sicher Auto zu fahren.
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Umbauten wie spezielle Sitze, Handsteuerungen oder Rampen machen das Fahrzeug für individuelle Bedürfnisse anpassbar.
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Der Umbau kann teilweise durch die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung finanziell unterstützt werden.
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Ein professioneller Umbau ist wichtig, um die Sicherheit und den Komfort der Fahrperson zu gewährleisten.
So gehen Sie vor
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Bedarf und Anforderungen klären
Überlegen Sie, welche spezifischen Anpassungen für Ihre Bedürfnisse erforderlich sind. Berücksichtigen Sie dabei Mobilitätseinschränkungen, wie z. B. eingeschränkte Arm- oder Beinbeweglichkeit, und die Art der Nutzung des Fahrzeugs (z. B. tägliche Fahrten oder längere Reisen). -
Beratung und Fachwerkstatt auswählen
Lassen Sie sich von spezialisierten Fachwerkstätten für Fahrzeugumbauten beraten. Diese können Sie hinsichtlich der besten Lösungen für Ihr Fahrzeug und Ihre Bedürfnisse unterstützen und Ihnen helfen, die geeigneten Anpassungen zu finden. -
Kosten und Finanzierung prüfen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder Pflegeversicherung, ob der Umbau finanziell unterstützt wird. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein, um eine Förderung oder Teilzahlung der Kosten zu beantragen. -
Fahrzeugumbau durchführen lassen
Sobald Sie sich für die Umbauten entschieden haben, lassen Sie diese von einer Fachwerkstatt professionell durchführen. Achten Sie darauf, dass alle Anpassungen den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen. -
Abnahme und Nutzung
Nach dem Umbau erfolgt die Abnahme des Fahrzeugs, bei der die Änderungen überprüft werden. Nehmen Sie das Fahrzeug in Betrieb und gewöhnen Sie sich langsam an die neuen Steuerungsoptionen. Bei Bedarf können auch Fahrtrainings angeboten werden, um den Umgang mit den Anpassungen zu erleichtern.
Inhalt dieser Seite
Was kann alles umgebaut werden?
Egal welche Einschränkung Sie haben, es gibt für fast alle Handicaps den passenden, behindertengerechten Fahrzeugumbau. Dazu gehören zum Beispiel Verladehilfen für Ihren Rollstuhl oder Ihr Elektromobil; Pedale, die von Hand bedient werden können; ausfahrbare Trittstufen, die Ihnen den Einstieg in Ihr Auto erleichtern oder behindertengerechte Mitfahrumbauten. Die Liste der Umbaumöglichkeiten ist lang.
Ein barrierefreies Auto ist nahezu immer ein ganz individueller Fahrzeugumbau. Die Umbaumaßnahmen sind abhängig von den körperlichen Beeinträchtigungen der Betroffenen. Hier einige Möglichkeiten:
- Verladesysteme für Rollstühle: Verladesystem ermöglichen es Ihnen, den nicht motorisierten als auch einen elektrischen Rollstuhl ohne große Anstrengungen in den Kofferraum zu heben. Es gibt auch Systeme, die den Rollstuhl auf den Rücksitz befördern oder gar auf das Autodach. Bei einem Verladesystem für das Autodach haben Sie den Vorteil, dass Sie mit Ihrer Familie einen Ausflug machen können, ohne den wertvollen Innenraum mit dem Rollstuhl zu versperren.
- Verladesysteme für Elektromobile: Im Gegensatz zu den Verladesystemen für einen Rollstuhl sind die Systeme für ein Elektromobil etwas umfangreicher. Es gibt die Möglichkeit, dass das Elektromobil direkt über eine Verladerampe oder eine absenkbare Plattform in das Heck des Kleinbusses gefahren wird, sodass Sie ohne Steigung in das Fahrzeug kommen.
- Handbedienung: Wer zum Beispiel auf Grund einer Lähmung die Beine nicht mehr zum Bremsen oder Beschleunigen einsetzen kann und trotzdem mit dem Auto mobil bleiben möchte, kommt um die Handpedale nicht herum. Es handelt sich bei einem Handpedal um einen Hebel, mit dem Sie beschleunigen oder abbremsen können. Bei einigen Anbietern besteht auch die Möglichkeit, den Hebel mit weiteren Funktionen wie Tempomat, Hupe etc. auszustatten. Das Handpedal kann je nach Fahrzeug an verschiedenen Stellen im Auto integriert werden, je nach Vorliebe des Fahrers auch am Lenkrad.
- Lenkhilfen: Im Prinzip ist die Lenkhilfe ein Drehknopf, wie man diesen z.B. von Staplern kennt. Sie dienen dazu, das Lenkrad perfekt im Griff zu haben. Daher eignet sich die Lenkhilfe sehr gut für Menschen, die beispielsweise nur einen Arm haben oder ein Arm zu schwach ist, um das Lenkrad zu bedienen. Neben dem „einfachen“ Modell gibt es aber auch Modelle, die verschiedene Funktionen erfüllen, wie beispielsweise Hupe, Scheibenwischer, Blinker, Licht etc.
- Pedalumbauten: Bei den Pedalumbauten gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Angefangen von einer kompletten Pedalabdeckung, die dafür sorgt, dass die Pedale nicht mehr genutzt werden können. Das ist sinnvoll, wenn das behindertengerechte Auto beispielsweise auf Handpedale umgerüstet wurde, aber gelegentlich ein Fahrer ohne Einschränkungen das behindertengerechte Auto bedient. Dann kann die Abdeckung abgenommen werden und das Fahrzeug regulär genutzt werden.
- Links-Gas: Bei einem Links-Gas-Umbau ist das Gaspedal auf der linken Seite angebracht, bzw. wurde nach links „verlegt“. Gerade bei Menschen, die ihr rechtes Bein verloren haben, kann ein behindertengerechtes Auto mit dem linken Fuß gefahren und auch gebremst werden.
- Pedalerhöhungen oder auch Pedalaufsätze: Im Grunde sorgen diese Erhöhungen bzw. Aufsätze dafür, dass z.B. Menschen mit einem Kleinwuchs die Pedale bedienen können.
- Personenlift: Der Personenlift sorgt dafür, dass der Betroffene aus seinem Rollstuhl direkt in das Fahrzeug transferiert werden kann. Das geschieht mit einer Art seitlichem Lift, der im Fahrzeug fest verbaut wird. Die Funktionsweise ist dabei einem Badewannenlift recht ähnlich.
- Umsetzhilfe: Bei einer Umsetzhilfe handelt es sich um eine Art „Rutschbrett“, dass am Fahrzeug angebaut wird und so den Transfer zwischen Rollstuhl und Sitz erleichtert. Die Umsetzhilfe wird an der B-Säule des Fahrzeugs befestigt. Bei geöffneter Türe wird diese heruntergeklappt und überbrückt den Einstieg am Fahrzeug, sodass direkt mit dem Rollstuhl an die Einstieghilfe herangefahren werden kann. Zu den Umsetzhilfen gehören auch Drehsitze oder Schwenksitze. Diese Sitze bieten den Vorteil, dass die Sitzfläche so gedreht und geschwenkt werden kann, dass Sie sich bei geöffneter Türe direkt in den Sitz setzen können und dieser wieder auf Position zum Lenkrad gedreht werden kann. Die meisten Sitze haben zudem eine elektronische Höhenverstellung.
- Gurt- und Verankerungssysteme: Hier besteht die Möglichkeit, den Rollstuhl im Auto zu verankern. Hierfür werden entsprechend ein bis zwei Sitze entfernt um ein Verankerungs- und Gurtsystem zu integrieren. Der Rollstuhl wird damit mit dem Fahrzeug fest verankert und der Rollstuhlfahrer hat durch das Gurtsystem die Möglichkeit, sich sicher in seinem Rollstuhl anzuschnallen.
- Sprachsteuerung: Neben der bereits bekannten Sprachsteuerung, die den gewünschten Musiktitel abspielt oder zuhause bei der Familie anruft, gibt es speziell für eingeschränkte Menschen die Möglichkeit, weitere Funktionen über eine Sprachsteuerung zu bedienen. Als Beispiel die Lüftung oder den Blinker, aber auch die elektrischen Schiebetüren können damit geöffnet oder geschlossen werden. In diesem Bereich geht die Entwicklung weiter voran und es kommen immer weitere Möglichkeiten hinzu.
- Sonderumbauten: Behindertengerechte Fahrzeugumbauten sind immer abhängig von der persönlichen Bewegungseinschränkung. Deshalb gibt es nicht für jede Behinderung ein Standard-Produkt. Einige Firmen bieten deshalb Sonderumbauten an, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Betroffenen ausgerichtet sind.
- Mitfahrerumbauten: Oftmals hat nicht der Fahrer eine körperliche Einschränkung, sondern der Mitfahrer. Auch hier gibt es verschiedene Lösungen, je nach Fahrzeug. So können beispielsweise Rollstuhlrampen am Fahrzeug angebracht werden, die mit dem Rollstuhl befahren werden können. Durch Sicherungsschienen am Fahrzeugboden kann der Rollstuhl sicher verankert und mit einem Gurtsystem das Anschnallen sichergestellt werden. Ebenfalls als Mitfahrerumbauten können Umsetzhilfen oder Transferhilfen angebracht werden, sodass nicht auf den Fahrersitz sondern beispielsweise auf den Beifahrersitz transferiert wird.
Kann ich jedes Auto umrüsten?
Ja und Nein, grundsätzlich kann jedes Fahrzeug in ein behindertengerechtes Auto umgebaut werden, es hängt allerdings vom persönlichen Handicap ab. Wenn die Pedale von Hand bedienbar sein sollen, ist das bei den allermeisten Autos möglich. Auch Einstiegshilfen sind in der Regel kein Problem. Bei Umbauten mit Verladesystemen für Rollstühle oder Elektromobile muss natürlich ein geeignet großes Fahrzeug vorhanden sein, also ein behindertengerechter Van oder Kleinbus. Alles in allem kann man sagen, kleine Umbauten sind in der Regel immer möglich für große Umbauten benötigt man einen Kleinbus (Minivan) oder ähnliches.
Lassen Sie sich dazu unbedingt bei einem Fahrzeugumrüster in Ihrer Nähe beraten.
Was kostet der Umbau zu einem behindertengerechten Auto?
Die Kosten variieren sehr stark und sind abhängig davon, was man benötigt. Eine einfache Lenkhilfe, wie man Sie von einem Stapler kennt ist sehr günstig und mit bereits wenigen Euro gekauft und eingebaut. Wohingegen ein Umbau mit einer automatischen Laderampe, ein Verankerungs- und Gurtsystem auf dem Fahrerplatz, samt dazugehöriger Fahr- und Bedienhilfen (Handpedale) schon sehr viel aufwändiger und somit teurer wird. Der Preis ist auch vom Fahrzeug selbst abhängig, manche Fahrzeuge sind einfacher umzurüsten als andere. Pauschal kann man also nicht sagen, was es kostet, es empfiehlt sich immer ein – oder gar mehrere – Angebote einzuholen.
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Kostenzuschuss von der Kraftfahrzeughilfe
Wenn Menschen mit einer Schwerbehinderung ein behindertengerechtes Fahrzeug oder einen Fahrzeugumbau benötigen, können sie Kraftfahrzeughilfe beantragen. Die Kraftfahrzeughilfe ist gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) ein Zuschuss für
- die Anschaffung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs, oder
- den behindertengerechten Umbau eines Fahrzeugs oder
- die Erlangung eines Führerscheins oder
- zur Instandhaltung des Fahrzeugs.
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Welche Voraussetzungen müssen für die Kraftfahrzeughilfe erfüllt sein?
Die Person mit einer Behinderung
- benötigt das Fahrzeug, um an ihren Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu kommen. Es darf sich dabei infolge der Behinderung nicht um eine vorübergehende Benutzung des Fahrzeugs handeln. Das heißt, einen Zuschuss können Menschen bekommen, bei denen abzusehen ist, dass Sie langfristig von der Behinderung betroffen sein werden.
- in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen oder ein Dritter das Fahrzeug führen kann.
Wie hoch ist der Zuschuss für die Kraftfahrzeughilfe?
Zuschuss Fahrzeugkauf Für den Kauf eines gebrauchten oder neuen Fahrzeugs werden bis zu 22.000 Euro Zuschuss bezahlt. Dies ist allerdings abhängig vom Einkommen des Betroffenen. Bei einem Gebrauchtfahrzeug muss der Wert des Fahrzeugs noch mindestens 50 % des Neuwertes betragen. |
Zuschuss Fahrzeugumbauten Behindertengerechte Fahrzeugumbauten werden in der Regel in voller Höhe übernommen. |
Zuschuss Führerschein Der Zuschuss zur Erlangung des Führerscheins ist ebenfalls wieder abhängig vom Einkommen des Betroffenen. |
Mehr dazu lesen Sie in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung, Paragrafen 5 bis 9.
Wo muss der Antrag auf Kraftfahrzeughilfe gestellt werden?
Es gibt verschiedene Leistungsträger für die Kraftfahrzeughilfe. Wer für die Kostenübernahme letztendlich zuständig ist, ist von verschiedenen Kriterien abhängig.
In der Regel findet ein Beratungsgespräch zwischen dem Kostenträger und dem Antragsteller statt. Bevor Sie einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe stellen, sollten Sie sich informieren, welche Mobilitätshilfen (Umbauten) Sie benötigen. Sinnvoll ist es auch, wenn Sie zumindest ungefähr wissen, was der Umbau des Fahrzeugs in ein behindertengerechtes Auto kostet. Damit weiß der zuständige Sachbearbeiter, welche Kosten auf den Leistungsträger zukommen und ob es vielleicht günstigere Alternativen gibt.
Aber auch Sie haben Vorteile: Sie werden Ihre Unterlagen als Argumentationshilfen nutzen können und so gut vorbereitet in das Gespräch gehen. Sie können nämlich die Vor- und Nachteile darlegen und für sich selbst herausfinden, warum ein behindertengerechtes Auto für Sie notwendig ist.
Zuständig für die Kostenübernahme sind folgende Leistungsträger:
- Agentur für Arbeit – Arbeitnehmer, die noch keine 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben.
- Gesetzliche Rentenversicherung – Arbeitnehmer, die mindestens 15 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben.
- Gesetzliche Unfallversicherung – für Arbeitnehmer, deren Behinderung durch einen Arbeitsunfall oder einen Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit entstanden ist.
- Integrationsamt – zuständig für Selbstständige und Beamte
- Sozialamt – für Menschen, die kein Vermögen oder Einkommen haben. Hier handelt es sich um eine Leistung zur sozialen Teilhabe.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, wer genau für Sie zuständig ist, können Sie jederzeit mit einer der Integrationsbehörden Kontakt aufnehmen, die können Ihnen weiterhelfen.
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Antrag auf Kostenübernahme
Wenn Sie wissen, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, sollten Sie dort auch anfragen, wie Sie den Antrag stellen sollen. Das ist nämlich bei jedem Leistungsträger anders gestaltet. Dort wird man Ihnen auch sagen, welche Unterlagen Sie mit dem Antrag einreichen sollen.
Was Sie sonst noch beachten sollten:
- Was Sie jedoch mit Sicherheit bei jedem Leistungsträger benötigen, ist eine gut formulierte Begründung, warum Sie eine Kostenübernahme beantragen, bzw. warum Sie ein behindertengerechtes Auto, die Erstattung der Fahrzeugkosten oder des Führerscheins benötigen.
- Der Kostenträger muss folgende Bearbeitungsfristen einhalten (§ 14 SGB XI): Innerhalb von 2 Wochen muss er prüfen, ob Ihr Antrag beim richtigen Leistungsträger eingegangen ist. Sollte der Leistungsträger noch weitere Unterlagen von Ihnen benötigen, muss er Ihnen das auch innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Nach weiteren 2 Wochen muss eine Entscheidung gefällt sein, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird oder nicht.
- Wurde Ihr Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Argumentieren Sie dann ausführlich, warum Sie unbedingt die Leistungen benötigen. Nehmen Sie dazu Hilfe von versierten Beratungsstellen in Anspruch.
Steuer und Versicherung für ein behindertengerechtes Auto
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Steuer
Unter gewissen Voraussetzungen müssen Sie keine – oder nur eine anteilige – Steuer bezahlen.
Keine Steuer müssen Menschen bezahlen, wenn in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „aG“ eingetragen sind.
Steuerermäßigung von 50 % erhalten Personen mit dem Merkzeichen „G“ oder Gehörlose.
Die einzelnen Voraussetzungen, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Sowohl die Steuerbefreiung als auch die Steuerermäßigung müssen beim Finanzamt beantragt werden.
Versicherung
Die Fahrzeugumbauten müssen bei Ihrer KFZ-Versicherung gemeldet werden. Wird dies versäumt, kann es sein, dass Sie bei einem Unfall nicht die volle Summe erstattet bekommen.
Unter Umständen müssen Sie nach dem Fahrzeugumbau höhere Versicherungsbeiträge bezahlen.
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Worauf muss ich achten?
Es gibt keine behindertengerechten Fahrzeuge von der Stange, jedes Fahrzeug wird individuell auf seinen Fahrer angepasst. Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug Ihren persönlichen Anforderungen und Ansprüchen entspricht. Der Fachbetrieb, der den Umbau vornimmt, sollte auf solche Umbauten spezialisiert sein und auch nach der Montage einen hohen Service bieten, denn es bringt Ihnen nichts, wenn Sie ein Problem mit der Technik haben und keiner kann Ihnen helfen.
Kann ich ein fertiges Auto kaufen oder muss ich mich um alles separat kümmern?
Es gibt die Möglichkeit, sich bei einem spezialisierten Betrieb ein Fahrzeug aus dem Katalog des Herstellers zu bestellen mit allen Annehmlichkeiten, die Sie sich wünschen. Teilweise haben die Betriebe aber auch schon geeignete Serienfahrzeuge auf dem Hof stehen. Diese sind vielleicht von der Sonderausstattung nicht ganz Ihrem Wunsch entsprechend aber so verkürzt sich natürlich die Wartezeit auf Ihr neues Auto. Der Fachbetrieb wird dann das Fahrzeug speziell auf Ihre Bedürfnisse anpassen und Ihnen ein für Sie passendes Fahrzeug bereitstellen.
Sie können sich aber auch ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und die restlichen, noch fehlenden Umbauten dann durch den Fachbetreib ausführen lassen.
Benötige ich einen separaten Führerschein für ein behindertengerechtes Auto?
Grundsätzlich nicht. Wenn Sie bereits im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, müssen Sie diesen nicht zwingend umschreiben lassen. Allerdings ist das sehr zu empfehlen. Im Falle eines Unfalles sind Sie in der Beweislast, dass Sie in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen egal wer an dem Unfall Schuld hat. Daher sollten Sie auf dem Straßenverkehrsamt Ihren Führerschein um die notwendigen Schlüsselzahlen ergänzen. Die Schlüsselzahlen geben Aufschluss darüber, welche Anpassungen an einem Fahrzeug vorgenommen sein müssen, dass Sie dieses ohne Bedenken und ohne Gefahr für Ihre Umwelt führen können.
Für die richtige Eintragung der Schlüsselzahlen in Ihren Führerschein benötigen Sie ein technisches Gutachten. Hierzu benötigt der TÜV oder die DEKRA einen fachärztlichen Bescheid, der Aufschluss über Ihre Behinderung gibt. Ein Gutachter oder Sachverständiger testet die Reaktionszeit und auch das Lenk- bzw. Bremsvermögen von Ihnen. Anhand dieser Daten kann der Sachverständige nun festlegen, welche Hilfsmittel Sie in Ihrem Auto benötigen.
Sollten Sie noch keinen Führerschein besitzen, ist das überhaupt kein Problem. Es gibt mittlerweile Fahrschulen, die sich auf die Fahrausbildung mit Handicap spezialisiert haben. So haben Sie die Möglichkeit, trotz einer Behinderung in ein mobiles Leben mit dem Auto zu starten.
Anlauf- und Beratungsstellen
Bei der Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs ist einiges zu beachten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich gut und umfassend beraten lassen. Wir nennen Ihnen hier ein paar der wichtigsten Anlaufstellen:
- Die Kostenträger bieten Beratungen an. Darunter fallen z.B. die Agentur für Arbeit, die Unfall- oder Rentenversicherung, das Integrationsamt, Sozialamt.
- Wenn Sie sich in einer Reha-Klinik befinden, kann der dortige Sozialdienst Sie beraten.
- TÜV bzw. Dekra bieten ebenfalls Beratungen an.
- Diverse Verbände wie der VdK, SOvD, Schwerbehindertenverbände usw.
Fragen zum Thema behindertengerechten Auto
Ein behindertengerechter Fahrzeugumbau passt ein Auto individuell an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen an, um ihnen Mobilität und Unabhängigkeit zu ermöglichen. Mögliche Umbaumaßnahmen sind:
Verladesysteme für Rollstühle und Elektromobile: Automatische Systeme, die den Rollstuhl ins Fahrzeug laden.
Handbediengeräte: Gas und Bremse können mit der Hand bedient werden.
Lenkhilfen: Drehknöpfe oder spezielle Lenkräder erleichtern die Steuerung.
Pedalumbauten: Links-Gas, Pedalerhöhungen oder Abdeckungen für nicht benötigte Pedale.
Personenlifte und Umsetzhilfen: Erleichtern den Einstieg ins Fahrzeug aus dem Rollstuhl.
Gurt- und Verankerungssysteme: Sichern den Rollstuhl während der Fahrt.
Sprachsteuerung: Bedienung von Fahrzeugfunktionen über Sprachbefehle.
Sonderumbauten und Mitfahrerumbauten: Individuelle Lösungen für spezielle Bedürfnisse.
Grundsätzlich können viele Fahrzeuge umgerüstet werden, aber die Möglichkeiten hängen vom Fahrzeugtyp und den benötigten Anpassungen ab. Kleinere Umbauten wie Handbediengeräte sind oft in den meisten Autos möglich. Für umfangreichere Anpassungen, wie Verladesysteme für Rollstühle, sind größere Fahrzeuge wie Vans oder Kleinbusse besser geeignet. Eine Beratung bei einem spezialisierten Umrüstbetrieb ist empfehlenswert.
Die Kosten variieren stark und hängen von den individuellen Anforderungen ab. Kleine Anpassungen können bereits mit wenigen hundert Euro realisiert werden, während umfangreiche Umbauten mehrere tausend Euro kosten können. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Fachbetrieben einzuholen, um einen Überblick über die Kosten zu erhalten.
Ja, Menschen mit einer Schwerbehinderung können Kraftfahrzeughilfe gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) beantragen. Diese umfasst Zuschüsse für:
Anschaffung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs (bis zu 22.000 Euro, abhängig vom Einkommen)
Behindertengerechten Umbau des Fahrzeugs (in der Regel volle Kostenübernahme)
Erlangung des Führerscheins
Instandhaltung des Fahrzeugs
Aber Achtung: Die Voraussetzungen der Kraftfahrzeughilfe müssen erfüllt sein!
Berufliche Notwendigkeit: Das Fahrzeug wird benötigt, um den Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu erreichen.
Langfristige Nutzung: Die Nutzung des Fahrzeugs ist aufgrund der Behinderung dauerhaft erforderlich.
Fahrfähigkeit: Die Person kann das Fahrzeug selbst führen oder ein Dritter übernimmt das Fahren.
Fehlen anderer zumutbarer Verkehrsmittel: Es stehen keine alternativen Transportmöglichkeiten zur Verfügung, die zumutbar wären.
Der zuständige Leistungsträger hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
Agentur für Arbeit: Wenn Sie weniger als 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Gesetzliche Rentenversicherung: Bei mindestens 15 Jahren Einzahlung in die Rentenversicherung.
Gesetzliche Unfallversicherung: Wenn die Behinderung durch einen Arbeitsunfall entstanden ist.
Integrationsamt: Für Selbstständige und Beamte.
Sozialamt: Wenn kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist.
Erwerbstätige Personen mit Behinderung:
Voraussetzung: Das Fahrzeug wird benötigt, um den Arbeitsplatz zu erreichen oder die berufliche Tätigkeit auszuüben.
Arbeitsuchende mit Behinderung:
Voraussetzung: Das Fahrzeug ermöglicht die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung.
Auszubildende und Studierende mit Behinderung:
Voraussetzung: Das Fahrzeug ist notwendig, um die Ausbildungsstätte oder Universität zu erreichen.
Selbstständige mit Behinderung:
Voraussetzung: Das Fahrzeug ist für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erforderlich.
In der Regel nicht. Wenn Sie bereits einen gültigen Führerschein besitzen, müssen Sie diesen nicht zwingend umschreiben lassen. Es ist jedoch empfehlenswert, die erforderlichen Schlüsselzahlen eintragen zu lassen, die die notwendigen Fahrzeuganpassungen dokumentieren. Für die Eintragung ist ein technisches Gutachten sowie ein fachärztlicher Nachweis erforderlich.
Ja, Sie müssen Ihre Kfz-Versicherung über alle Umbauten am Fahrzeug informieren. Unterlassen Sie dies, kann dies im Schadensfall zu Problemen bei der Regulierung führen. In manchen Fällen kann es zu einer Anpassung der Versicherungsprämie kommen.
Es ist wichtig, sich umfassend beraten zu lassen. Folgende Anlaufstellen können hilfreich sein:
Spezialisierte Fahrzeugumrüstbetriebe: Bieten individuelle Beratung und erstellen Angebote.
Integrationsämter und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung: Helfen bei Fragen zur Finanzierung und zum Antragsverfahren.
Mobilitätszentren: Informieren über Umrüstungsmöglichkeiten und Förderungen.
Fahrschulen mit Handicap-Kompetenz: Beraten zur Fahrausbildung und Führerscheinfragen.
Hat Ihnen etwas gefehlt? Schreiben Sie uns gerne!
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