Herz-Kreislauferkrankungen zählen zu den häufigsten Todesursachen weltweit und können zu erheblichen Beeinträchtigungen der körperlichen Leistungsfähigkeit führen. Infolgedessen kann eine Behinderung vorliegen, die sowohl die Lebensqualität der Betroffenen als auch ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränkt.
Die Höhe des Behindertengrades ist dabei abhängig von der Leistungseinschränkung der Betroffenen.
Hat man bei Herz-Kreislauferkrankungen eine Behinderung?
Ob bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine Behinderung vorliegt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt auf den Einzelfall und die Schwere der Erkrankung an.
Grundsätzlich gilt:
- Eine Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen liegt vor, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit einer Person so weit eingeschränkt ist, dass sie im Vergleich zu gesunden Menschen nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen können zu einer Vielzahl von Beeinträchtigungen führen, z. B. zu Atemnot, Müdigkeit, Schmerzen oder eingeschränkter Belastbarkeit.
- Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann eine Herz-Kreislauf-Erkrankung als Behinderung anerkannt werden.
Welche Formen von Herz-Kreislauferkrankungen gibt es?
Zu den Herz-Kreislauferkrankungen zählen unter anderem:
- Bluthochdruck (Hypertonie)
- Koronare Herzkrankheit (KHK) & Herzinfarkt
- Herzschwäche (Herzinsuffizienz)
- Endokarditis (Herzinnenwandentzündung)
- Herzklappenfehler
- Herzrhythmusstörungen
- Perikarditis (Herzbeutelentzündung)
Welche Behandlungsmethoden gibt es bei Herz-Kreislauferkrankungen?
Es gibt viele Behandlungsmethoden für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die von der jeweiligen Erkrankung abhängen. Zu den häufigsten Behandlungsmethoden gehören:
Medikamente wie z.B. Blutverdünner, Lipidsenker (zur Senkung des Cholesterinspiegels), Blutdruck regulierende Medikamente, Betablocker…
Operationen können die Lebensqualität verbessern und lebensbedrohliche Folgen wie z.B. Herzinfarkt oder Kammerflimmern verhindern.
Indikationen für eine mögliche Operation am Herzen sind z.B.:
- Verengte undichte Herzklappen
- Herzrhythmusstörungen
- Schwere Herzinsuffizienz
- Angeborene Herzfehler
Lebensstiländerungen: Lebensstiländerungen können einen großen Beitrag zur Vorbeugung und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen beitragen.
Dazu gehören z.B.:
- Aufhören zu rauchen
- Gesunde Ernährung
- Regelmäßige Bewegung
- Aufrechterhaltung eines gesunden Gewichts
- Stressmanagement
Erziehung und Unterstützung: Das Erlernen der Selbstverwaltung von Herzerkrankungen ist wichtig für Menschen mit dieser Erkrankung. Dazu gehört das Erlernen der Anzeichen und Symptome einer Verschlechterung, die Einnahme von Medikamenten wie verordnet und die Umsetzung gesunder Lebensgewohnheiten.
Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen – Grad der Behinderung
Der Grad der Behinderung (GdB) bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen wird anhand der Funktionsbeeinträchtigung des Einzelnen beurteilt und kann zwischen 10 und 100 liegen.
Die Funktionsbeeinträchtigung wird anhand der folgenden Faktoren beurteilt:
- Art der Herzerkrankung
- Schwere der Herzerkrankung
- Symptome der Herzerkrankung
- Einschränkungen der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Einschränkungen der Aktivitäten des täglichen Lebens
Nützliche Alltagshilfen: Der Grad der Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen wird nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen im Allgemeinen mit 10 – 100 bewertet und rechtfertigt so, ab dem GdB von 50, einen Schwerbehindertenausweis. Für die Höhe des GdB ist bei Herz-Kreislauferkrankungen die Leistungseinschränkung ausschlaggebend, weniger die Erkrankung selbst. Bei der Beurteilung werden neben dem klinischen Bild und den Funktionseinschränkungen im Alltag, auch Ergometerdaten und andere Parameter berücksichtigt. Diese ergänzen das klinische Bild und dienen als Richtwerte. Für die Höhe des GdB ist bei Herz-Kreislauferkrankungen die Leistungsbeeinträchtigung ausschlaggebend. Diese wirkt sich auf die Belastbarkeit der Betroffenen aus. Je nachdem, wie stark die Ausprägung, z.B. der Atemnot bei geringer Belastung, oder gar in Ruhe ist, kann dies zu einem Merkzeichen führen. Denkbare Merkzeichen wäre z.B. das Merkzeichen „G“, vor allem dann, wenn neben den Herz-Kreislauferkrankungen noch andere Erkrankungen, wie z.B. eine Lungenerkrankung vorliegt. Ob ein Anspruch auf ein Merkzeichen besteht, muss individuell berücksichtigt werden und kann nicht klar definiert werden. Wie bei vielen Erkrankungen gibt es auch bei den Herz-Kreislauferkrankungen gewisse „Vorteile“ (richtigerweise heißt es Nachteilsausgleiche, dennoch wird es umgangssprachlich Vorteile genannt) und Leistungen, die allerdings abhängig vom erreichten Grad der Behinderung sind. Es ist nicht zwingend nötig einen Grad der Behinderung oder einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, allerdings verzichtet man dann auch auf die Nachteilsausgleiche, die mit einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung einhergehen können und ggf. Entlastung bringen. Ab einem GdB von 20 ist es bereits möglich einen Steuerfreibetrag über den sogenannten Behindertenpauschbetrag zu erhalten. Ab einem GdB von 50 erhält die betroffene Person dann einen Behindertenausweis mit weiteren Nachteilsausgleichen. Da bei Herz-Kreislauferkrankungen bereits bei mittelschwerer Belastung ein GdB von 30-40 vorliegen kann, bei Herzklappenprothesen ein GdB von 30, sind die Nachteilsausgleiche für die Herz-Kreislauferkrankungen bereits recht umfangreich. Ein Nachteil kann für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis im Arbeitsleben entstehen, wenn diese eine neue Arbeit suchen. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass bei Kontrollen und der Vorlage des Schwerbehindertenausweises kann durch eine fremde Person eingesehen werden, wie hoch der Grad der Behinderung ist und ob ggf. Merkzeichen vorliegen, die weitere Einschränkungen bedeuten. Bei Herz-Kreislauferkrankungen kann der Grad der Behinderung zwischen 10 und 100 liegen. Die Höhe des GdB ist abhängig von der Schwere der Funktionsbeeinträchtigungen. Die Art der Erkrankung spielt dabei nicht die ausschlaggebende Rolle. Neben dem klinischen Bild werden außerdem Ergometerdaten und andere Parameter berücksichtigt. Berufliche Beeinträchtigung: Einschränkungen im Alltag: Es lohnt sich, einen Antrag zu stellen, wenn: Generell wird ein Schwerbehindertenausweis oder auch der GdB an sich beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Das Versorgungsamt vergibt dann anhand der Unterlagen, die durch die entsprechenden Ärzte eingereicht wurden, einen Grad der Behinderung. Die Antragstellung ist relativ einfach. Sie müssen lediglich den Antrag auf die „Feststellung einer Behinderung“ bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt downloaden oder sich diesen zuschicken lassen. Schauen Sie sich für weitere Tipps und Hilfestellungen unseren Beitrag zu diesem Thema an: Feststellung einer Behinderung – Antrag Selbst müssen Sie in der Regel keine Unterlagen bereitstellen. Das Versorgungsamt schreibt die zuständigen Ärzte an, die Sie genannt haben und fordert zu der Krankheit die Berichte an. Die Feststellung des GdB bei Herz-Kreislauferkrankungen funktioniert so, dass das Versorgungsamt die Berichte und Unterlagen von den behandelten Ärzten erhält und beurteilt. Meist geben die Ärzte in den Berichten die Funktionseinschränkungen bereits an, also beispielsweise „Leistungseinschränkung bei geringer Belastung“, „Atemnot“, „Zyanose“ (bläuliche Verfärbung von Haut und Schleimhaut…Anhand des Berichtes wird das Versorgungsamt dann den GdB bestimmen. Der Ausweis wird in der Regel für längstens 5 Jahre ausgestellt. Bei einer voraussichtlich lebenslangen Behinderung kann der Ausweis jedoch auch unbefristet ausgestellt werden. Der Grad der Behinderung ist bei Herz-Kreislauferkrankungen abhängig von der Leistungseinschränkung bei Belastung. Wenn sich diese durch Medikamente oder Eingriffe am Herzen verbessert, wäre es denkbar, dass der Grad der Behinderung im Laufe des Befristungszeitraumes abnehmen kann. Nach einer Herztransplantation gilt die Heilungsbewährung in der Regel 2 Jahre. Auch bei günstigem Heilungsverlauf darf der GdB nach dieser Zeit nicht unter 70 fallen, da die Immunsuppression berücksichtigt werden muss. Wenn davon auszugehen ist, dass sich die Leistungseinschränkungen nicht mehr verbessern werden, bekommt man bei Herz-Kreislauferkrankungen einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis. Da es für Herz-Kreislauferkrankungen sehr häufig einen Schwerbehindertenausweis gibt, kann sich das „positiv“ auf das Renteneintrittsalter auswirken. Menschen mit einer Schwerbehinderung können zwei Jahre früher in Rente, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind. Nein, als Mensch mit einer Schwerbehinderung kann man unter gewissen Voraussetzungen zwar früher in Rente gehen, allerdings bekommt die Person nicht mehr Rente. Der frühere Renteneintritt für Schwerbehinderte Menschen bleibt ohne Abzüge. Durch den Nachteilsausgleich, den schwerbehinderte Menschen haben, ist es möglich, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, zwei Jahre früher und ohne Abzüge in die Regelrente zu gehen. Wer noch früher in Rente gehen möchte oder muss, hat als schwerbehinderte Person geringere Abzüge als nicht behinderte Personen. Der GdB nach 5 Jahren hängt maßgeblich von der Entwicklung ab, also ob der Herz-Kreislauferkrankungen durch Therapien oder Medikamente abgeholfen werden kann. Pauschal kann man den GdB nach 5 Jahren nicht bestimmen, da es beispielsweise keine Heilungsbewährung gibt. Ja, Betroffene mit Herz-Kreislauferkrankungen, können einen Steuervorteil bekommen. Dieser liegt je nach Schweregrad der Herz-Kreislauferkrankungen bei 384 – 2.860 € im Jahr. Neben den Nachteilsausgleichen gibt es unter Umstände noch: – Schwerbehindertenrente, sofern die Voraussetzung der 35 Beitragsjahre zur Rentenkasse und der GdB von mindestens 50 erfüllt sind. – Zuschuss zum Arbeitsgerät, wenn für die Ausübung der Arbeit ein spezielles Arbeitsgerät benötigt wird. – Zuschuss zur Hausarbeit, sofern aufgrund der Einschränkungen die Arbeiten im Haushalt nicht mehr selbst verrichtet werden können. Mit zunehmendem Lebensalter steigt das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen. Die Themen Schwerbehinderung und Pflegegrad können miteinander verknüpft sein, wenn eine Person sowohl eine Schwerbehinderung als auch einen erheblichen Bedarf an Pflege hat. Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Examinierte Krankenschwester, Pflegeberaterin nach §37.3 SGB XI und erste Anlaufstelle im Fachbereich Kranken- und Altenpflege für unsere Pflegelotsen Sandra Läpple ist examinierte Krankenschwester mit über 28 Jahren Krankenhauserfahrung. Sie arbeitete als Pflegefachkraft in Bereichen wie beispielsweise der Unfallchirurgie und der Geriatrie. Sie verfügt somit über ein umfangreiches Fachwissen nicht nur im Bereich der Alten- und Krankenpflege, sondern kennt sich durch ihre langjährige Erfahrung auf der Unfallstation auch mit den Krankheiten und Unfällen im Alter bestens aus. Neben Ihrer fachlichen Kompetenz als Krankenschwester ist sie zudem Pflegeberaterin nach §37.3 SGB XI und bringt Ihr umfangreiches medizinisches, geriatrisches und pflegefachliches Fachwissen in Fachbeiträgen ein. Es ist ihr ein großes Anliegen, endlich den Pflegebedürftigen und ihren Familien wirklich mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können, was leider im Pflegealltag im Krankenhaus immer mehr verloren ging.
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Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei Herz-Kreislauferkrankungen?
GDB-Tabelle – Herz-Kreislauferkrankungen
Koronare Herzkrankheit (KHK)
Einschränkung der HerzleistungGdB Wert keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung (keine Insuffizienzerscheinungen wie Atemnot, anginöse Schmerzen) selbst bei gewohnter stärkerer Belastung (z.B. sehr schnelles Gehen mit 7-8 km/h, schwere körperliche Arbeit), keine Einschränkung der Sollleistung bei Ergometerbelastung; bei Kindern und Säuglingen (je nach Alter) beim Strampeln, Krabbeln, Laufen, Treppensteigen keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung, keine Tachypnoe, kein Schwitzen GdB 0-10 Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung (z.B. forsches Gehen mit 5-6 km/h, mittelschwere körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 75 Watt* (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen Trinkschwierigkeiten, leichtes Schwitzen, leichte Tachy- und Dyspnoe, leichte Zyanose, keine Stauungsorgane, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 1 Watt/kg Körpergewicht GdB 20-40 Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung (z.B. Spazierengehen mit 3-4 km/h, Treppensteigen bis zu einem Stockwerk, leichte körperliche Arbeit), Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 50 Watt* (wenigstens 2 Minuten); bei Kindern und Säuglingen deutliche Trinkschwierigkeiten, deutliches Schwitzen, deutliche Tachy- und Dyspnoe, deutliche Zyanose, rezidivierende pulmonale Infekte, kardial bedingte Gedeihstörungen, Beschwerden und Auftreten pathologischer Messdaten bei Ergometerbelastung mit 0,75 Watt/kg Körpergewicht GdB 50-70 … mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen GdB 80 Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe (Ruheinsuffizienz, z.B. auch bei fixierter pulmonaler Hypertonie); bei Kindern und Säuglingen auch hypoxämische Anfälle, deutliche Stauungsorgane, kardiale Dystrophie GdB 90-100 *Die für Erwachsene angegebenen Wattzahlen sind auf mittleres Lebensalter und Belastung im Sitzen bezogen. Rhythmusstörungen
Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen (z.B. paroxysmale Tachykardien) je nach Häufigkeit, Dauer und subjektiver Beeinträchtigung …GdB Wert … bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens.
Bestehende andauernde Leistungsbeeinträchtigungen des Herzens sind entsprechend zusätzlich zu bewerten.GdB 10-30 … nach Implantation eines Herzschrittmachers GdB 10 … nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators GdB wenigstens 50 … bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators GdB wenigstens 60 Erkrankung GdB Wert Herzklappenprothesen: GdB mindestens 30 Herzinfarkt: GdB abhängig von bleibender Leistungsbeeinträchtigung Herztransplantation: Für die Zeit der Heilungsbewährung (in der Regel 2 Jahre) GdB 100
Im Anschluss, auch bei günstigem Heilungsverlauf, nicht unter 70 (unter Berücksichtigung der Immunsuppression)Gibt es ein Merkzeichen für Herz-Kreislauferkrankungen?
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Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen – Vorteile und Leistungen
Warum braucht man einen Behindertenausweis bei Herz-Kreislauferkrankungen?
Was bringt ein Behindertenausweis bei Herz-Kreislauferkrankungen?
Was bringt mir der jeweilige Grad der Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen?
GdB Nachteilsausgleich GdB 20 Steuerlicher Pauschbetrag 384 € GdB 30 Steuerlicher Pauschbetrag 620 € GdB 40 Steuerlicher Pauschbetrag 860 € GdB 50 Steuerlicher Pauschbetrag 1140 €, Sonderurlaub, Kündigungsschutz, Ermäßigte Eintrittsgelder, Erleichterungen bei der Ausbildung und Beschäftigung, Zugang zu speziellen Einrichtungen und Diensten GdB 60 Steuerlicher Pauschbetrag 1440 €, wie bei GdB 50 jedoch zusätzlich Berücksichtigung bei der Arbeitsplatzgestaltung GdB 70 Steuerlicher Pauschbetrag 1.780 €, sonst wie bei 60 70 mit Merkzeichen „G“: Fahrtkosten-Pauschbetrag – 900 Euro pro Jahr GdB 80 Steuerlicher Pauschbetrag 2.120 €, sonst wie bei 60 Fahrtkosten-Pauschbetrag – 900 Euro GdB 90 Steuerlicher Pauschbetrag 2.460 €, sonst wie bei 60 GdB 100 Steuerlicher Pauschbetrag 2.860 €, sonst wie bei 60 Welche Nachteile bringt ein Behindertenausweis bei Herz-Kreislauferkrankungen?
Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen – Voraussetzungen
Wann kann man bei Herz-Kreislauferkrankungen einen Behindertenausweis beantragen?
Wann lohnt es sich, bei Herz-Kreislauferkrankungen einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen?
Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen – Antrag
Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis bei Herz-Kreislauferkrankungen?
Welche Unterlagen brauche ich, um einen Schwerbehindertenausweis bei Herz-Kreislauferkrankungen zu beantragen?
Wie funktioniert die Feststellung bzw. Einstufung der Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen?
Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen – Dauer der Gültigkeit
Wie lange gilt die Schwerbehinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen?
Kann der Grad der Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen aberkannt werden?
Welchen GdB hat man bei Herz-Kreislauferkrankungen nach Heilungsbewährung?
Wann bekommt man bei Herz-Kreislauferkrankungen einen Schwerbehindertenausweis unbefristet?
Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen – Schwerbehinderung und Rente
Wie wirkt sich Herz-Kreislauferkrankungen auf die Rente aus?
Bekommt man mehr Rente bei einer Schwerbehinderung?
Wann kann ein Schwerbehinderter in Rente gehen?
Neues Rentenpaket für Schwerbehinderte 2023 – Tabelle
Baustein Leistung Abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte ab 60 Schwerbehinderte Menschen, die vor 1952 geboren sind, können ab dem 1. Juli 2023 abschlagsfrei in Rente gehen. Dies gilt für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 und einer Wartezeit von mindestens 35 Jahren Geringfügige Rentenabschläge bei vorzeitigem Renteneintritt Schwerbehinderte Menschen, die vorzeitig in Rente gehen, müssen künftig nur noch geringfügige Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Abschläge werden auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Weitere Verbesserungen – Erhöhung der Freibeträge für schwerbehinderte Menschen bei der Einkommensanrechnung – Erhöhung des Zuschlags für Schwerbehinderte an die Rente wegen Erwerbsminderung FAQ – Häufige Fragen rund um Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen
Welchen GdB hat man bei Herz-Kreislauferkrankungen nach 5 Jahren?)
Bringt ein Schwerbehindertenausweis bei Herz-Kreislauferkrankungen Steuervorteile?)
Welche finanziellen Hilfen gibt es bei Herz-Kreislauferkrankungen noch?
– Erwerbsminderungsrente, sofern aufgrund der Behinderung kein Arbeiten im erlernen Beruf oder einem Beruf, der den Fähigkeiten und Kenntnissen entspricht, mehr möglich ist.Gibt es für Herz-Kreislauferkrankungen einen Pflegegrad?
Die Betroffenen sind durch die Leistungseinschränkungen in ihrer Lebensqualität eingeschränkt, was sich auch auf die Mobilität und Selbständigkeit auswirken kann. Häufig sind die Erkrankten von weiteren Krankheiten betroffen, die eine zunehmende Pflegebedürftigkeit zur Folge haben können. Die Höhe des Pflegegrades kann zwischen 1 und 5 liegenWas bringen Pflegegrad und Schwerbehinderung zusammen?
Mehrfachbeeinträchtigungen:
Eine Person mit Herz-Kreislauferkrankungen kann zusätzlich andere gesundheitliche Probleme haben, die zu einem Pflegebedarf bzw. auch höheren Pflegebedarf führen können. In solchen Fällen könnten sowohl der Grad der Behinderung als auch der Pflegegrad relevant sein.
Kombination von Beeinträchtigungen:
Schwerbehinderte Menschen können aufgrund von Mobilitätsproblemen, kognitiven Einschränkungen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Pflegebedarf haben. Gerade bei der Herz-Kreislauferkrankungen sind Betroffene sehr häufig auf andere Personen angewiesen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Feststellung des Pflegegrades und des Grades der Behinderung unterschiedliche Verfahren und Kriterien umfassen. Dennoch kann (muss aber nicht) ein und dieselbe Erkrankung sowohl einen Pflegegrad als auch einen Grad der Behinderung rechtfertigen. Das sowohl ein Pflegegrad als auch ein GdB vergeben wird, ist in einigen Fällen der Herz-Kreislauferkrankungen sogar gegeben.Weitere Beiträge zum Thema Behinderung
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Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
2 Antworten auf „Grad der Behinderung bei Herz-Kreislauferkrankungen“
Um den blauen Parkausweis zu bekommen sind die Voraussetzungen ein ganzes Stück höher als für den orangenen. Um den blauen Parkausweis zu erhalten muss das Merkzeichen aG vorliegen.
Wir haben dazu einen Beitrag, dort sind auch Gerichtsurteile aufgeführt, vielleicht hilft Ihnen eines der Gerichtsurteile weiter.
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutter hat Pflegegrad 2. Der Schwerbehindertenausweis (wurde nach erneutem Einreichen der Befunde etc) mit dem Ziel auf erhalten eines blauen Parkausweises von 60G auf 70B erhöht. Diese Neueinstufung bringt für meine Mutter gar nichts. Sie benötigt keine Begleitperson. Sie möchte einfach nur in der Nähe von Arztpraxen, Apotheken und speziellen Geschäften parken können, damit sie weiterhin allein und eigenständig ihre Wege erledigen kann und weiter am Leben teilhaben kann. Es geht meiner Mutter nicht um die Parkgebühren, eine Steuerersparnis mehr Urlaub etc. Es geht nur um das “reine Parken”. Jetzt haben wir schon an den “orangenen Parkausweis” gedacht. Die Hürden scheinen aber gleich schwer zu sein. Was können Sie uns raten?!
Mit freundlichen Grüßen Astrid Liedtke