So profitieren Sie von den Pflegesachleistungen mit und OHNE Pflegedienst

Pflegedienst, ambulante Pflege und Pflegesachleistungen. Infos und Tipps
Pflegedienst, ambulante Pflege und Pflegesachleistungen

Viele pflegende Angehörige nehmen zur Unterstützung in der Pflege noch die Leistungen eines Pflegedienstes – also Pflegesachleistungen – in Anspruch. Das hat den Vorteil, dass die Pflegenden zum einen entlastet werden, aber auch Pflegehandlungen abgeben können, die ihnen nicht so liegen oder mit denen sie einfach überfordert wären. rrr

So ist es zum Beispiel für viele Angehörige eine große Entlastung, wenn das Duschen oder Baden durch das Personal eines Pflegedienstes durchgeführt wird. Für die Pflege durch einen Pflegedienst steht dem pflegebedürftigen Menschen ein Budget für eine Pflegesachleistung von der Pflegeversicherung zur Verfügung.

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Was ist eine Pflegesachleistung?

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Pflegebedürftige Menschen sollen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden von den Angehörigen gepflegt werden können – so der Wunsch des Deutschen Bundesgesundheitsministeriums. Erst wenn es sich nicht mehr anders einrichten lässt, soll der Pflegebedürftige in eine stationäre Pflegeeinrichtung kommen.

Pflegesachleistungen (nach § 36 SGB XI Sozialgesetzbuch) sind keine klassischen Sachen oder Dinge. Hier handelt es sich um die Dienstleistungen, die von den Mitarbeitern des ambulanten Pflegedienstes erbracht werden. Man spricht also von Pflegesachleistungen, wenn eine pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld von den Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt wird.

Erhalten Sie also für den Monat August eine Rechnung vom Pflegedienst über 690 Euro, so haben Sie Pflegesachleistungen in Höhe von 690 Euro erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

Mit den Pflegesachleistungen wird der Pflegedienst bezahlt – wie bereits oben beschrieben – und ist somit ein Sachgeld.

Das Pflegegeld hingegen erhält der Pflegebedürftige für die Bezahlung von selbst beschafftem Pflegepersonal. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige zur freien Verfügung und ist eine reine Geldleistung.

Bei vielen Pflegebedürftigen ist es so, dass Sie das Pflegegeld den Angehörigen geben die sie pflegen.


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Mehr über das Pflegegeld lesen Sie bitte in meinem Beitrag „Pflegegeld – Was Sie wissen und beachten sollten“.

Wann bekommt man die Pflegesachleistungen?

Um Pflegesachleistungen zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Es darf keine häusliche Krankenpflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgen.
  • Die Pflegesachleistung muss beantragt und ein genehmigter Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen.
  • Die Pflege muss im häuslichen Bereich stattfinden. Zum „häuslichen Bereich“ gehört jedoch auch zum Beispiel die Wohnung der Tochter, eines anderen Verwandten oder eines Bekannten, aber auch ein Betreutes Wohnen.

Anmerkung: Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten KEINE Pflegesachleistungen. Allerdings ist es möglich, dass beim Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag für die Leistungen eines Pflegedienstes für die Grundpflege herangezogen werden kann.

Hier erfahren Sie mehr über den Pflegegrad 1, der nicht zu vergleichen ist mit den Pflegegraden 2 – 5.

Wo und wie werden die Pflegesachleistungen beantragt?

Für die Pflegekasse ist wichtig zu wissen, welche Leistungen Sie bei der häuslichen Pflege selbst erbringen und welche Leistungen (wie zum Beispiel Kurzzeitpflege, Tagespflege, Pflegesachleistungen usw.) Sie quasi dazukaufen. Diese Frage möchte die Pflegekasse meist schon beim Antrag auf Pflegeleistungen geklärt haben.

Beim Beantragen eines Pflegegrades (bis 31.12.2016: Pflegestufe) geben Sie im Normalfall schon an, wo die Pflege stattfinden wird, also ob zu Hause oder in einem Pflegeheim. Weiterhin geben Sie beim Antrag auf Pflegeleistung an, ob die Pflege

  • alleine durchgeführt und somit nur Pflegegeld beantragt wird, oder
  • nur durch einen Pflegedienst ausgeführt und somit Pflegesachleistungen beantragt werden oder
  • von den Angehörigen UND dem Pflegedienst durchgeführt und dementsprechend eine Kombinationsleistung beantragt wird.

Daraus ergibt sich auch, dass die Pflegesachleistungen bei Ihrer zuständigen Pflegekasse beantragt werden müssen.

Wenn absehbar ist, dass Sie die Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, zusätzlich noch Pflegegeld zu beantragen. Man spricht dann von einer Kombinationspflege.

Gibt es Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld?

Sehr häufig kommt es vor, dass die Pflegenden die häusliche Pflege nicht alleine durchführen und einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann ein anteiliges Pflegegeld für die häusliche Pflege und Pflegesachleistungen für die Leistungen des Pflegedienstes. Man spricht von der Kombinationspflege.


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Anteiliges Pflegegeld über die Kombipflege gibt es aber nur, wenn die Pflegesachleistungen nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Die Berechnung der Kombinationsleistung ist etwas umständlich.

Berechnung Pflegesachleistungen

Kurz auf den Nenner gebracht ist es so:
Wenn Sie 70 % von den Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen,
erhalten Sie nur noch anteilig 30 % aus dem Pflegegeld.

Gerne können Sie sich Ihren Pflegegeldanteil auch über meinen kostenlosen Pflegegeldrechner berechnen lassen.

Um einen kurzen Überblick zu erhalten, wieviel Pflegegeld Ihnen mit welchem Pflegegrad zusteht, hier noch eine kurze Auflistung , Stand Januar 2024.

Pflegegeld nach § 37 SGB XI für selbst beschaffte Pflegehilfen (ab 2024)

Pflegegeld bei Pflegegrad 10 Euro
Pflegegeld bei Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegeld bei Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegeld bei Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegeld bei Pflegegrad 5947 Euro

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Die Höhe der Sachleistungen durch die gesetzliche Pflegekasse ist abhängig vom Pflegegrad. Stand Januar 2024 erhalten Sie folgende Beträge:

PflegegradBis 2023Ab 2024
Pflegegrad 10 Euro0 Euro
Pflegegrad 2724 Euro761 Euro
Pflegegrad 31.363 Euro1.432 Euro
Pflegegrad 4 1.693 Euro1.778 Euro
Pflegegrad 5 2.095 Euro2.200 Euro

Wie werden die Pflegesachleistungen abgerechnet?

Die Sachleistungen werden von der Pflegekasse bezahlt. Im Prinzip ist es so, dass Ihre Krankenkasse gleichzeitig die Pflegekasse ist.

Wenn Sie nur Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen und kein Pflegegeld, bezahlt die Pflegekasse die Leistungen bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab. Alles was den Höchstbetrag überschreitet, müssen Sie selbst bezahlen.


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Wenn Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch nehmen, rechnet der Pflegedienst ebenfalls direkt mit der Pflegekasse ab. Hier dauert es meist etwas länger, bis der Pflegedienst mit der Kasse abgerechnet hat. Auf Basis der Pflegedienst-Rechnung errechnet die Pflegekasse den Ihnen zustehenden Betrag für das Pflegegeld, das Ihnen dann entsprechend ausbezahlt wird.

Ab wann werden die Sachleistungen der Pflegeversicherung bezahlt?

Die Pflegesachleistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung bezahlt, vorausgesetzt, die Pflegebedürftigkeit wurde anerkannt und damit ein Pflegegrad erteilt.

Allerdings müssen die entstandenen Kosten zwischen dem Tag der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit und der endgültigen Genehmigung des Pflegegrad zuerst selbst getragen werden. Wurde der Pflegegrad abgelehnt und Sie hatten bereits Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, müssen Sie diese selbst bezahlen. Allerdings haben Sie die Möglichkeit, einen  Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrades einzulegen. Es wird dann erneut geprüft, ob ein Pflegegrad erteilt wird.

Wie hoch ist der Eigenanteil an den Pflegesachleistungen?

Die Pflegesachleistung ist eine Pflegekassenleistung. Die entstandenen Kosten werden von der Pflegekasse bis zum Höchstbetrag des jeweiligen Pflegegrades bezahlt.

  1. Wird der Höchstbetrag überschritten, müssen die zusätzlich entstandenen Kosten selbst bezahlt werden.
  2. Ein weiterer Posten der von Ihnen unter Umständen getragen werden muss (abhängig vom Bundesland) sind die Investitionskosten.

Erklärung Investkosten: Die Pflegekasse bezahlt lediglich die Pflegevergütung an den Pflegedienst. Trotzdem haben die Pflegedienste die Möglichkeit, Ihnen als pflegebedürftiger Person die betriebsnotwendigen Investitionskosten nach § 82 Absatz SGB XI (wie z.B. Büromiete, Leasingkosten, Abschreibungen auf Inventargegenstände, Instandhaltungs- und Reparaturkosten usw.) zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Die Investitionskosten sind von Pflegedienst zu Pflegedienst unterschiedlich.

Ausnahmeregelung Investkosten: Wer Hilfe zur Pflege bezieht, für den werden die Investitionskosten vom Sozialamt übernommen. Wer durch die zusätzlichen Investitionskosten hilfebedürftig wird, muss einen Antrag beim Sozialamt auf Kostenübernahme (Antrag auf “Hilfe zur Pflege”) stellen.

Warum ist die Pflegesachleistung höher als die Geldleistung?

Wie Sie an den obigen Tabellen für Pflegegeld und Pflegesachleistung sehen können, erhalten Sie wesentlich weniger Pflegegeld als Sachleistungen. Warum ist da so?

Zu diesem Thema bin ich in dem Beitrag „Pflegegeld – Was Sie wissen und beachten sollten“ unter dem Kapitel „Warum ist das Pflegegeld geringer als Pflegesachleistung“ recht ausführlich eingegangen.


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Was tun, wenn die Pflegesachleistungen nicht ausreichen?

Wie bereits angeführt, bezahlen die Pflegekassen je Pflegegrad einen Höchstbetrag an Pflegevergütung für die Sachleistungen. Es gibt aber Fälle, da reicht dieser Vergütungssatz nicht aus.

Wer nicht über ausreichend Kapital verfügt um die Pflege selbst zu bezahlen, kann dann über das Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen.

Eine vorausschauende, weitere Möglichkeit für den Ernstfall „PFLEGE“ wäre eine Pflegezusatzversicherung. Je nach Vertrag übernimmt die private Pflegeversicherung dann weitere Kosten bis zum vereinbarten Betrag. Dies muss jedoch jeder nach eigenem Ermessen entscheiden.

Wer darf Pflegesachleistungen erbringen?

Pflegesachleistungen können nur von anerkannten Einzelpersonen oder anerkannten Pflegediensten erbracht werden. Folgende Voraussetzungen sind notwendig:

  • Es muss sich um einen ambulanten Pflegedienst handeln, der von der Pflegekasse zugelassen ist und dann auch mit der Pflegekasse abrechnen kann.
  • Es muss sich um eine Einzelperson handeln, die von der Pflegekasse zugelassen ist. (Im Normalfall sind das selbstständig tätige Pflegekräfte).

Das bedeutet im Umkehrschluß, dass Pflegesachleistungen nicht von Privatpersonen oder Angehörigen des Pflegebedürftigen ausgeführt und abgerechnet werden können.

Bei der Auswahl eines Pflegedienstes müssen Sie darauf achten, dass dieser von der Pflegekasse anerkannt ist.

Die Pflegekassen können Ihnen bei Bedarf ihre Vertragspartner benennen. Außerdem können Sie auch gleich eine Preisliste über die einzelnen Pflegeleistungen bei der Pflegekasse anfordern.

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Anmerkung: Sollten Sie einen Pflegedienst wählen, der keinen Vertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen hat, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer Pflegekasse erkundigen, in welchem Umfang diese eine Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten übernimmt oder besser einen Pflegedienst aussuchen, der mit der Pflegeversicherung abrechnen kann.

Welche Leistungen erbringt ein Pflegedienst

Jeder pflegebedürftige Mensch mit einem Pflegegrad 2 bis 5 hat (nach § 14 Absatz 2 SGB XI) bei häuslicher Pflege Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung (häusliche Pflegehilfe). Dies umfaßt somit Leistungen der Grundpflege und Leistungen für die hauswirtschaftliche Betreuung.

Zu den von einem Pflegedienst zu erbringenden Pflegesachleistungen gehören unter anderem:

Leistungen der Grundpflege

  • Große und kleine Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Hilfen bei Ausscheidungen
  • Lagerung und Mobilisation
  • Einfache bis umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichen von Sondennahrung
  • Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Zubereiten einer einfachen Mahlzeit
  • Essen auf Rädern
  • Einkaufen und Besorgungen
  • Waschen, bügeln, putzen
  • Ab- und Beziehen des Bettes
  • Beheizen der Wohnung

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Beratung und Schulung zu Pflegeverrichtungen

Die Mitarbeiter des Pflegedienstes leiten die Angehörigen an, wie Sie Pflegeverrichtungen durchführen können und geben auch Tipps rund um das Thema Pflege.

Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung auf einen Pflegegrad

Pflegende Angehörige sind oft überfordert mit der Antragstellung für einen Pflegegrad. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes können ganz gut einschätzen, ob eine Einstufung in einen Pflegegrad bzw. eine Höherstufung gerechtfertigt ist. Sie sind dann bereit, bei der Antragsstellung auf Pflegeleistungen zu helfen und sind auf Wunsch meist auch bei der Begutachtung des Pflegebedürftigen durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) dabei.

Wie Sie aus dieser Auflistung ersehen können, ist es auch möglich, dass Sie mit den Pflegesachleistungen auch die hauswirtschaftliche Versorgung teilweise mit abdecken können.

Anmerkung:Es gibt unterschiedliche Leistungskataloge der Pflegedienste. Nicht jeder Pflegedienst erbringt unbedingt alle Leistungen.

Können Pflegesachleistungen mit einer Tages- und Nachtpflege kombiniert werden?

In der häuslichen Pflege ist es oft hilfreich, wenn zur Pflege durch die Angehörigen auch eine teilstationäre Tages- oder Nachtpflege (nach § 41 SGB XI Sozialgesetzbuch) zur Unterstützung hinzugenommen wird. Dadurch werden zum einen die Angehörigen die zu Hause pflegen entlastet, aber auch der pflegebedürftige Mensch durch spezielle Maßnahmen und Programme gefördert.

Wer die Tagespflege oder Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch nimmt, erhält in vollem Umfang Pflegegeld. Somit sind folgende Kombinationen möglich:

  • Kompletter Anspruch auf Tages- und Nachtpflege UND zusätzlich Pflegegeld (ohne Kürzung des Pflegegeldes)    oder
  • Kompletter Anspruch auf Tages- und Nachtpflege UND zusätzlich Pflegesachleistung (ohne Kürzung der Pflegesachleistung)   oder:
  • Kompletter Anspruch Tages- und Nachtpflege UND zusätzlich Kombinationsleistung (ohne Kürzung der Kombileistung).

Diese Regelung, dass die Pflegesachleistungen bzw. das Pflegegeld kürzungsfrei mit der Tages- und Nachtpflege kombiniert werden können, besteht seit 01.01.2015.

Folgende Beträge erhalten Sie für die Tages- und Nachtpflege pro Monat:

Tages- und Nachtpflege / Pflegegrad 10 Euro
Tages- und Nachtpflege / Pflegegrad 2689 Euro
Tages- und Nachtpflege / Pflegegrad 31.298 Euro
Tages- und Nachtpflege / Pflegegrad 41.612 Euro
Tages- und Nachtpflege / Pflegegrad 51.995 Euro

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Umwandlung: Pflegesachleistungen mit Entlastungsbetrag kombinieren

Pflegebedürftige haben einen Umwandlungsanspruch (auch Umwidmungsanspruch oder Umwidmungsmöglichkeit genannt) aus dem ambulanten Sachleistungsbetrag.

Was bedeutet das nun?

40 % der zustehenden Sachleistungsbeträge gemäß § 36 SGB XI können umgewandelt werden und können dann für Betreuungs- und Entlastungsangebote (Unterstützungsleistungen), verwendet werden – und zwar zusätzlich zu dem Entlastungsbetrag von 125 Euro. Das ist auch interessant für Menschen mit Demenz, die weniger einen Pflegedienst als Betreuung benötigen. Sie können damit die Betreuungsleistungen wesentlich erhöhen.

Achtung: Nehmen Sie die Umwandlung in Anspruch, wird Ihnen natürlich das Pflegegeld anteilig gekürzt. Dass es sich rentiert, die Kürzung in Kauf zu nehmen, können Sie weiter unten aus unserem Beispiel mit Herrn Schwab ersehen.

Mehr über die „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ und den Entlastungsbetrag und was Sie damit machen können, lesen Sie bitte in meinem Beitrag “Das bringt der Entlastungsbetrag“.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keinen Pflegesachleistungen. Deshalb können nur Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5 die Verrechnung mit den Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen.

Für die Umwandlung des Sachleistungsbetrags ist es ab 01.01.2022 prinzipiell nicht nötig, einen Antrag zu stellen. (§ 45a SGB XI).

Welchen Vorteil habe ich durch den Umwandlungsanspruch?

Für Menschen, die keinen Pflegedienst benötigen, dafür aber mehr Unterstützung im Haushalt möchten, kann der Umwandlungsanspruch eine große Entlastung bieten, nicht zuletzt auch finanziell. Das möchten wir Ihnen an unseren Beispielen erklären:

Beispiel NUR Entlastungsbetrag:

Herr Steiner hat eine Alltagshelferin, die jeden Monat für 12 Stunden bei ihm arbeitet. Sie putzt die Wohnung, bügelt die Wäsche und auch andere anfallende Arbeiten. Pro Stunde bekommt die Alltagshelferin 20 €. Einen Teil der Kosten deckt er mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 €/Monat ab. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Kosten Alltagshelferin pro Monat
12 Stunden Arbeitszeit x 20 €
240 €uro
Erstattung über Entlastungsbetrag
Pauschal
./. 125 €uro
Eigenanteil pro Monat
Kosten Alltagshelferin abzüglich Entlastungsbetrag
115 €uro

Fazit:

  • Herr Steiner muss also jeden Monat 115 € aus der eigenen Tasche bezahlen.

Beispiel Entlastungsleistungen mit Umwidmungsanspruch

Herr Steiners Nachbar Herr Schwabe, der auf Empfehlung von Herrn Steiner, dieselbe Alltagshelferin beschäftigt, ist da pfiffiger. Herr Schwabe nutzt den Umwandlungsanspruch und bezahlt für die gleiche Leistung nur ca. die Hälfte aus eigener Tasche dazu, also gerade einmal ca. 51 €.

Warum bezahlt Herr Schwabe deutlich weniger als Herr Steiner?

Kosten Alltagshelferin pro Monat
12 Stunden Arbeitszeit x 20 €
240 €uro 
Erstattung über Entlastungsbetrag
Pauschal
./. 125 €uro 
Eigenanteil pro Monat ohne Umwidmung
Kosten Alltagshelferin abzüglich Entlastungsbetrag
 115 €uro
Inanspruchnahme Umwandlungsanspruch
Herr Schwabe nimmt aus den Pflegesachleistungen 115 € in Anspruch
115 €uro 
Kürzung Pflegegeld
Aufgrund der Umwidmung erhält Herr Schwabe weniger Pflegegeld. Anstatt 332 € bekommt er nur 281,83 € (Stand 01/2024). Differenz gleich 50,17 Euro*.
 ./. 50,17 €uro
Ersparnis von Herrn Schwabe gegenüber Herrn Steiner  64,83 €uro
* Zahlen sind gerundet

Die Kürzung des Pflegegeldes können Sie mit unserem kostenlosen Pflegegeldrechner berechnen.

Fazit:

  • Herr Schwabe bezahlt jeden Monat 64 € weniger als Herr Steiner.
  • Aufs Jahr umgerechnet sind das immerhin 768 € Ersparnis.


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Wie wird das Putzen der Wohnung durch den Pflegedienst am besten abgerechnet?

Pflegedienste übernehmen auch Haushaltsarbeiten (Putzen, waschen, bügeln, einkaufen, Gartenarbeiten usw). Doch Vorsicht bei der Abrechnung:

Wenn der Pflegedienst das Putzen oder die Haushaltsführung übernimmt, sollten Sie sich gut überlegen, ob diese Leistungen über die Pflegesachleistungen ODER über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden sollen? Denn:

  • Wird das Putzen über die Pflegesachleistungen abgerechnet, wird das Pflegegeld gekürzt (siehe Kombinationsleistung)!
  • Wird das Putzen über den Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) abgerechnet, wird das Pflegegeld NICHT gekürzt!

Hier lohnt sich ein Vergleich. Mittlerweile gibt es Anbieter, die die Reinigungsarbeiten (Angebote zur Unterstützung im Alltag) über den Entlastungsbetrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Was passiert mit den Pflegesachleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt?

Wenn die pflegebedürftige Person vollstationär im Krankenhaus ist, wird für diese Zeit kein Pflegedienst benötigt und somit fallen auch keine Pflegesachleistungen an. Wer jedoch Pflegesachleistungen und Pflegegeld (also Kombileistung) bekommt, erhält das anteilige Pflegegeld für maximal 4 Wochen weiter bezahlt.

Unter Umständen kann das anteilige Pflegegeld jetzt um einiges höher sein, da ja keine Kosten für den Pflegedienst anfallen.

Mehr über die Pflegeunterbrechung lesen Sie auch hier: Weiterzahlung des Pflegegeldes trotz Pflegeunterbrechung.

Gibt es auch Pflegesachleistungen ohne Pflegegrad?

Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung. Ohne Pflegegrad deshalb auch keine Pflegesachleistungen.

Was passiert, wenn Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen werden?

Die Pflegesachleistungen sind mit dem Pflegegeld gekoppelt. Das bedeutet:

  • Sie erhalten entweder Pflegegeld – oder Pflegesachleistungen – oder Kombinationsleistungen.
  • Wenn Sie keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, dann erhalten Sie das Pflegegeld in voller Höhe, vorausgesetzt, Sie haben das Pflegegeld beantragt.
  • Die Pflegesachleistungen sind keine Geldleistungen. Deshalb können Sie sich die nicht in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen auch nicht auszahlen lassen.

Wie lange werden Pflegesachleistungen im Sterbemonat bezahlt (Tod)?

Das Pflegegeld wird im Sterbemonat komplett ausbezahlt. Das heißt, wenn der Pflegesachleistungsempfänger am 5. März verstarb, wird das Pflegegeld für den ganzen Monat ausbezahlt, ohne dass eine anteilige Rückforderung erfolgt.

Die Pflegesachleistungen werden auch im Sterbemonat bis zum Höchstbetrag für die in Anspruch genommenen Leistungen bezahlt. Verstirbt der Pflegebedürftige am Anfang des Monats, wurden in der Regel hier ja aber wesentlich weniger Pflegesachleistungen benötigt.

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Können mit den Pflegesachleistungen auch polnische Pflegekräfte bezahlt werden?

Nur anerkannte Pflegedienste können über die Sachleistungen beauftragt werden. Die Pflegesachleistungen werden zur Bezahlung der Leistungen des Pflegedienstes direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst verrechnet. Die Pflegesachleistungen werden dem Pflegebedürftigen nicht als Geldleistung ausbezahlt.

Eine Verrechnung der Pflegesachleistungen mit den Leistungen von 24-Stunden-Pflegekräften ist NICHT möglich. Die 24h-Pflegekräfte müssen Sie privat bezahlen. Allerdings steht es Ihnen frei, das (anteilige) Pflegegeld dafür zu nehmen. Mehr über die Finanzierung von osteuropäischen Pflegehilfen lesen Sie in meinem Beitrag: “Finanzierung einer Pflegekraft aus Osteuropa“.

Erhält man auch im Betreuten Wohnen Pflegesachleistungen?

Das „Betreute Wohnen“ in einer Senioreneinrichtung zählt zum häuslichen Umfeld.

Das bedeutet: Im Betreuten Wohnen können Sie – wie bei der Pflege in den eigenen vier Wänden –

  • Pflegegeld oder
  • Pflegesachleistungen oder
  • Kombinationsleistungen

beantragen und erhalten.

Kann man im Pflegeheim auch Pflegesachleistungen erhalten?

Nein, im Pflegeheim (stationäre Pflegeeinrichtung) erhalten Sie keine Pflegesachleistungen. Die Pflegeversicherung bezahlt die Pflegeleistungen des Heims bis zu einem bestimmten Höchstbetrag je Pflegegrad.

Bekommt man im Ausland auch Pflegesachleistungen bezahlt?

Das ist leider überhaupt nicht einfach zu beantworten. Verschiedene Voraussetzungen müssen beachtet werden und in einigen Ländern ist es gar nicht möglich.

Grundsätzlich ist es jedoch so, dass bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt die Sachleistungen bis zu 6 Wochen weiterbezahlt werden. Allerdings ist Voraussetzung, dass die Pflege durch die Pflegekraft durchgeführt wird, welche auch zuhause die Pflege übernimmt.

Fragen Sie dazu unbedingt bei Ihrer Pflegeversicherung nach.

Poolen von Pflegesachleistungsansprüchen

Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in räumlicher Nähe beieinander (zum Beispiel in einer Pflege-Wohngemeinschaft / Pflege-WG), dann besteht die Möglichkeit, dass die Leistungsansprüche gepoolt werden, also gemeinsam abgerufen werden.

Ein Beispiel dafür könnte sein: In einer Pflege-WG bereitet die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes das Essen für mehrere Personen zu. Dann werden nicht Pflegesachleistungen pro Person für die Essenszubereitung berechnet, sondern für die Gesamtgruppe.

Mit dieser Verrechnung entstehen Kosten- als auch Zeiteinsparungen. Damit wiederum können dann die Pflegebedürftigen insgesamt mehr Leistungen ausschöpfen.

Müssen Pflegesachleistungen versteuert werden?

Pflegesachleistungen sind Sachleistungen und keine Barleistungen. Sie erhalten kein Geld, sondern der Pflegedienst. Deshalb müssen Sie auch keine Steuer für die Pflegesachleistungen entrichten.

Rechtliche Regelung zur Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistungen sind im Sozialgesetzbuch Paragraph 36 SGB XI geregelt.

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Quelle Bildmaterial: Fotolia #185990541 © David Pereiras

4 Antworten auf „So profitieren Sie von den Pflegesachleistungen mit und OHNE Pflegedienst“

Das sollte möglich sein. Der Anspruch auf Verhinderungspflege erlischt nicht, wenn Sie aus den Pflegesachleistungen umwandeln. Sie sollten bedenken, dass wenn Sie vom Umwandlungsanspruch gebrauch machen, dass das Pflegegeld entsprechend angepasst wird.

Meine Mutter hat Pflegegrad 3 und erhält nur Pflegegeld. Der Pflegedienst übernimmt wöchentlich 1 STd. hauswirtschaftliche Verrsorgung, diese wird durch den monatlichen Entlastungsbetrag 125,- verrechnet. Zusätzlich übernimmt der Pflegedienst wöchentlich 1 Std. weitere hauswirtschaftliche Versorgungen, diese Leistung verrechnet der Pflegedienst mit der stundenweise Verhinderungspflege.
Ist es ratsam die Entlastungsleistungen mit Umwidmungsanspruch zu beantragen.
Kann ich dann zusätzlich die stundenweise Verhinderungspflege für hauswirtschaftliche Leistungen für den Pflegedienst mitverwenden, diese ist von der Pflegekasse genehmigt. Danke für die Antwort.

Auf Anhieb sehe ich da kaum eine Möglichkeit. Sezen Sie sich aber mal mit dem Sozialamt in Verbindung, ob es für Sie die Möglichkeit gibt eine finanzielle Unterstützung zu bekommen. Eventuell, je nachdem woraus der Eigenanteil noch besteht können Sie mit der Tagespflege sprechen, ob diese einen Teil der Kosten über die Verhinderungspflege abrechnen kann.

Meine Frau hat Pflegegrad 4 und wird 2 x tgl. vom BRK betreut. Zusätzlich ist sie 4Tg. wöchentlich in einer Tagespflege beim BRK. Sie ist Dement und Inkontinent und Stuhl-Inkontinent. Ich erhalte monatlich von der BRK Tagespflege eine Rechnung, die z.T. von der Pflegekasse übernommen wird. Die Zusatzkosten wie Eigenanteil Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten belaufen sich mtl. auf ca. 500-750 € die ich z.T. über den Entlastungsbetrag von 125€ ersetzt bekomme, sodass mein Eigenanteil inzwischen bis zu 600 Euro beträgt. Das ist nur durch meine Ersparnisse zu decken. Gibt es eine Möglichkeit, die Eigenanteile zu verringern oder anders abzurechnen und wenn ja, wie? Für eine Information und Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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