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Ein unabhängiger Pflegesachverständiger prüft, ob Sie den richtigen Pflegegrad haben und hilft Ihnen beim Beantragen des Pflegegrades oder beim Widerspruch.
Für die Prüfung wird eine Gebühr berechnet; ein weiteres Honorar für die umfangreiche Unterstützung wird aber erst fällig, wenn der gewünschte Pflegegrad erreicht wurde. Sie haben also nur ein geringes finanzielles Risiko – aber die Chance auf 100 % Erfolg.
Das Wichtigste im Überblick
Haben Sie den richtigen Pflegegrad?
Die richtige Einstufung in einen Pflegegrad ist immens wichtig. Denn:
Je höher der Pflegegrad,
umso höher Ihre Pflegeleistungen.
Das möchte ich Ihnen anhand von einigen Fakten zum Pflegegrad erläutern. Vielen pflegebedürftigen Menschen geht viel Geld verloren, weil:
- ein beachtlicher Teil der Pflegebedürftigen einen zu geringen Pflegegrad hat.
- viele keinen Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde.
- ein falsch formulierter Widerspruch meistens zur Ablehnung des Antrags führt.
- oft nur 1 Punkt fehlt, um in den nächst höheren Pflegegrad zu kommen.
- nur 10 % der selbst gestellten Widersprüche von der Pflegekasse anerkannt werden.
- Im Gegensatz dazu führen jedoch ca. 90 % der von Pflegesachverständigen gestellten Widersprüche zum Erfolg.
Ob Sie den richtigen Pflegegrad haben, kann Ihnen ein Sachverständiger sagen. Er prüft anhand Ihrer Arztberichte, Ihren körperlichen Einschränkungen und Ihren Defiziten, ob das Pflegegutachten, welches vom Medizinischen Dienst (MDK) erstellt wurde, richtig ist.
Lassen Sie sich deshalb bei den Anträgen und Widersprüchen helfen.
Ersteinschätzung zum Pflegegrad anfordern
Alleine einen Pflegegrad bzw. eine Höherstufung zu beantragen oder gar einen Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen, ist nicht ganz einfach. Uns Laien fehlt häufig das Wissen, was unbedingt beachtet werden muss, wie Pflegebegutachtungen stattfinden und wie ein erfolgversprechender Widerspruch formuliert werden muss.
Warum der richtige Pflegegrad so wichtig ist
Laut „ZDF Frontal 21“ geht man davon aus, dass mindestens jede zweite Pflegegrad-Einstufung falsch ist. Mit einer falschen Einstufung verlieren Sie richtig viel Geld. Wie drastisch sich das tatsächlich auswirkt, möchte ich Ihnen anhand der unten stehenden Tabelle verdeutlichen.
Pflegegrad 1: Viele der Erstantragssteller bekommen den Pflegegrad 1. Mit Sicherheit bei einigen berechtigt, aber bei vielen wäre ein höherer Pflegegrad angemessen. Getreu dem Motto: „Besser Pflegegrad 1, anstatt gar kein Pflegegrad“, wird dann kein Widerspruch eingelegt. Und hier beginnt das Dilemma. Denn:
Im Unterschied zu Pflegegrad 1 erhält man im Pflegegrad 2 also 15.276 Euro pro Jahr mehr Pflegeleistungen. Und manchmal sind es nur 1 oder 2 Punkte die fehlen, um in einen höheren Pflegegrad zu kommen. Das muss nicht sein.
Anhand dieser Tabelle können Sie ersehen, welche Geld- und Sachleistungen Ihnen je Pflegegrad zustehen.
Leistungen der Pflegekasse | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
Pflegeleistungen monatlich in €uro | |||||
Pflegegeld | 0 | 316 | 545 | 728 | 901 |
(Pflegesachleistungen)* | 0 | 689 | 1.298 | 1.612 | 1.995 |
Tages- und Nachtpflege | 0 | 689 | 1.298 | 1.612 | 1.995 |
Entlastungsbetrag | 125 | 125 | 125 | 125 | 125 |
Pflegehilfsmittel | 40 | 40 | 40 | 40 | 40 |
+ ant. Leistungen auf den Monat umgerechnet | |||||
Kurzzeitpflege | 0 | 134 | 134 | 134 | 134 |
Verhinderungspflege | 0 | 134 | 134 | 134 | 134 |
Gesamtanspruch Geld- und Sachleistungen im Monat* | 165 | 1.438 | 2.276 | 2.773 | 3.329 |
Gesamtanspruch Geld- und Sachleistungen im Jahr* Pflegegeld – OHNE Pflegesachleistungen | 1.980 | 17.256 | 27.312 | 33.276 | 39.948 |
* Die Berechnung erfolgte OHNE die Pflegesachleistungen, da Sie entweder Pflegegeld erhalten oder Pflegesachleistungen. Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.
Mit professioneller Unterstützung zum richtigen Pflegegrad
Erstantrag Pflegegrad
Mit professioneller Hilfe den richtigen Pflegegrad erhalten.
Höherstufung Pflegegrad
Antrag auf Pflegegraderhöhung aussichtsreich formulieren.
Widerspruch Pflegegrad
Pflegegrad abgelehnt? Erfolgreich Widerspruch einlegen.
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Unterstützung beim Beantragen eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung bei der Höherstufung eines Pflegegrades anfordern
Unterstützung beim Widerspruch gegen einen falschen Bescheid anfordern
Was kostet ein Pflegesachverständiger?
➊ Prüfung auf Erfolgsaussicht: Bevor Ihnen Kosten entstehen, prüft ein Experte in einem Telefonat, ob Ihr Antrag auf Pflegeleistungen, Ihre Höherstufung oder Ihr Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos. Somit ist Ihr Risiko gleich Null.
➋ Berechtigte Erfolgsaussicht: Besteht eine berechtigte Aussicht auf Erfolg, fallen folgende Kosten für Sie an:
➌ Analyse: In einem Termin bei Ihnen zuhause analysiert ein Pflegesachverständiger Ihre Pflegesituation, prüft bei einem Widerspruch auch das Gutachten vom MDK bzw. von Medicproof auf Fehler und kann Ihnen ganz genau sagen, welche Erfolgsaussicht besteht. Dafür wird eine Pauschalgebühr von 99,- Euro berechnet (inkl. MwSt., Fahrtkosten und Spesen).
➍ Entscheidung weiteres Vorgehen: Danach entscheiden Sie, ob der Pflegesachverständige für die Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragt werden soll. Ein einmaliges Erfolgshonorar wird erst fällig, wenn der gewünschte Pflegegrad erreicht wurde. Die Höhe dieses Honorars ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell mit Ihnen vereinbart. In der Regel reicht schon ab Pflegegrad 2 die rückwirkende Erstattung der Kasse aus, das Honorar zu bezahlen.
Rechenbeispiel:
- Sie waren mit Pflegegrad 1 nicht einverstanden.
- Mit der Hilfe des beauftragten Pflegesachverständigen wurde Widerspruch eingelegt und Pflegegrad 2 erreicht.
- Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer – vom Datum des Antrags bis zum gewonnenen Widerspruch – von rund vier Monaten muss die Kasse Ihnen rückwirkend 1.264,- Euro erstatten.
- Das zu zahlende Erfolgshonorar liegt in der Regel unter diesem Betrag.
- Und Sie haben für die Zukunft zusätzlich 3.792,- Euro Pflegegeld oder 8.268,- Euro Pflegesachleistung pro Jahr.
- Wichtig: Wenn der gewünschte Pflegegrad nicht erreicht wurde, müssen Sie auch kein Erfolgshonorar bezahlen! Sie haben also kein Risiko, wenn ein Widerspruch oder ein Antrag abgelehnt werden sollte.
- Übrigens: In deutlich mehr als 90 % der Verfahren kann der Pflegesachverständige erfolgreich sein.
Wie arbeitet der Pflegesachverständige?
Wenn der Pflegesachverständige eine Erfolgsaussicht sieht, können Sie ihn mit der Begleitung des Widerspruchs- oder Antragsverfahrens beauftragen. Das beinhaltet, je nach Verfahren, die folgenden Leistungen:
- Unterstützung bei allen Formalitäten mit Kasse oder Versicherung.
- Erstellung eines Gegengutachtens als pflegefachliche Widerspruchsbegründung.
- Sozialrechtliche Begleitung des Verfahrens durch einen Anwalt.
- Persönliche Begleitung der MDK-/Medicproof-Begutachtung durch unseren Pflegesachverständigen.
- Prüfung des Widerspruchsbescheids und Beratung, ob akzeptiert oder abgelehnt werden sollte.
- Bei einem Erst- oder Höherstufungsantrag entfallen die ersten beiden Leistungen; dafür erhalten Sie die komplette Begleitung und Unterstützung im Antragsverfahren – vom Ausfüllen des Antrags bis zur persönlichen Begleitung der Begutachtung.
Unser Versprechen
Wenn Sie über uns eine Anfrage für kostenlose Informationen oder Angebote stellen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich an diesen einen Partner weitergeleitet und nicht noch an andere Firmen. Sie werden also nur von einer Firma kontaktiert.
Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch keine weiteren unaufgeforderten Angebote für andere Produkte und Dienstleistungen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 07195/982 9999 anrufen.

Fragen und Antworten zum Thema Pflegesachverständiger
Hier finden Sie ausführliche Antworten zu den Fragen rund um das Thema Pflegegrad, Erhöhung Pflegegrad oder auch Widerspruch durch einen Pflegesachverständigen beantragen
Einschätzung zum Pflegegrad anfordern
Ein Pflegesachverständiger hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen und steht Ihnen kompetent zur Seite. Außerdem übernimmt er für Sie das Beantragen eines Pflegegrades, den Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades und den professionellen Widerspruch bei der Ablehnung des Pflegegrades.
Rechtliches: Die Beantragung eines Pflegegrad ist im § 18 Abs. 1 des SSGB XI geregelt.
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Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
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