So verhilft ein unabhängiger Pflegesachverständiger zum richtigen Pflegegrad

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Unabhängiger Pflegesachverständiger hilft Fehler beim Pflegegradantrag zu vermeiden
Unabhängige Pflegesachverständige verhelfen Ihnen zum richtigen Pflegegrad

Ein unabhängiger Pflegesachverständiger prüft, ob Sie den richtigen Pflegegrad haben und hilft Ihnen beim Beantragen des Pflegegrades oder beim Widerspruch.

Für die Prüfung wird eine Gebühr berechnet; ein weiteres Honorar für die umfangreiche Unterstützung wird aber erst fällig, wenn der gewünschte Pflegegrad erreicht wurde. Sie haben also nur ein geringes finanzielles Risiko – aber die Chance auf 100 % Erfolg.

Haben Sie den richtigen Pflegegrad?

Die richtige Einstufung in einen Pflegegrad ist immens wichtig. Denn:

Je höher der Pflegegrad,
umso höher Ihre Pflegeleistungen.

Das möchte ich Ihnen anhand von einigen Fakten zum Pflegegrad erläutern. Vielen pflegebedürftigen Menschen geht viel Geld verloren, weil:

  • ein beachtlicher Teil der Pflegebedürftigen einen zu geringen Pflegegrad hat.
  • viele keinen Widerspruch einlegen, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde.
  • ein falsch formulierter Widerspruch meistens zur Ablehnung des Antrags führt.
  • oft nur 1 Punkt fehlt, um in den nächst höheren Pflegegrad zu kommen.
  • nur 10 % der selbst gestellten Widersprüche von der Pflegekasse anerkannt werden.
  • Im Gegensatz dazu führen jedoch ca. 90 % der von Pflegesachverständigen gestellten Widersprüche zum Erfolg.

Ob Sie den richtigen Pflegegrad haben, kann Ihnen ein Sachverständiger sagen. Er prüft anhand Ihrer Arztberichte, Ihren körperlichen Einschränkungen und Ihren Defiziten, ob das Pflegegutachten, welches vom Medizinischen Dienst (MDK) erstellt wurde, richtig ist.

Lassen Sie sich deshalb bei den Anträgen und Widersprüchen helfen.

Ersteinschätzung zum Pflegegrad anfordern

Alleine einen Pflegegrad bzw. eine Höherstufung zu beantragen oder gar einen Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen, ist nicht ganz einfach. Uns Laien fehlt häufig das Wissen, was unbedingt beachtet werden muss, wie Pflegebegutachtungen stattfinden und wie ein erfolgversprechender Widerspruch formuliert werden muss.

Warum der richtige Pflegegrad so wichtig ist

Laut „ZDF Frontal 21“ geht man davon aus, dass mindestens jede zweite Pflegegrad-Einstufung falsch ist. Mit einer falschen Einstufung verlieren Sie richtig viel Geld. Wie drastisch sich das tatsächlich auswirkt, möchte ich Ihnen anhand der unten stehenden Tabelle verdeutlichen.

Pflegegrad 1: Viele der Erstantragssteller bekommen den Pflegegrad 1. Mit Sicherheit bei einigen berechtigt, aber bei vielen wäre ein höherer Pflegegrad angemessen. Getreu dem Motto: „Besser Pflegegrad 1, anstatt gar kein Pflegegrad“, wird dann kein Widerspruch eingelegt. Und hier beginnt das Dilemma. Denn:

  • Mit Pflegegrad 1 erhalten Sie Pflegeleistungen von 1.980 Euro im Jahr.
  • Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegeleistungen von 17.256 Euro im Jahr.
  • Mit Pflegegrad 3 erhalten Sie dann schon 27.312 Euro Pflegeleistungen pro Jahr.

Im Unterschied zu Pflegegrad 1 erhält man im Pflegegrad 2 also 15.276 Euro pro Jahr mehr Pflegeleistungen. Und manchmal sind es nur 1 oder 2 Punkte die fehlen, um in einen höheren Pflegegrad zu kommen. Das muss nicht sein.

Anhand dieser Tabelle können Sie ersehen, welche Geld- und Sachleistungen Ihnen je Pflegegrad zustehen.

Leistungen der PflegekassePG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegeleistungen monatlich in €uro
Pflegegeld316545728901
(Pflegesachleistungen)*06891.2981.6121.995
Tages- und Nachtpflege06891.2981.6121.995
Entlastungsbetrag125125125125125
Pflegehilfsmittel4040404040
+ ant. Leistungen auf den Monat umgerechnet     
Kurzzeitpflege0134134134134
Verhinderungspflege0134134134134
Gesamtanspruch Geld- und Sachleistungen im Monat*1651.4382.2762.7733.329

Gesamtanspruch Geld- und Sachleistungen im Jahr*

Pflegegeld – OHNE Pflegesachleistungen

1.98017.25627.31233.27639.948

* Die Berechnung erfolgte OHNE die Pflegesachleistungen, da Sie entweder Pflegegeld erhalten oder Pflegesachleistungen. Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wird das Pflegegeld anteilig gekürzt.

Mit professioneller Unterstützung zum richtigen Pflegegrad

Erstantrag Pflegegrad

Mit professioneller Hilfe den richtigen Pflegegrad erhalten.

Höherstufung Pflegegrad

Antrag auf Pflegegraderhöhung aussichtsreich formulieren.

Widerspruch Pflegegrad

Pflegegrad abgelehnt? Erfolgreich Widerspruch einlegen.


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Lassen Sie sich beim Beantragen eines Pflegegrades unterstützen
Die Firma Familiara hat sich darauf spezialisiert, Sie bei Anträgen, Höherstufungen von Pflegegraden und Widerspruchsverfahren zu unterstützen und zu begleiten. Das Angebot ist zwar kostenpflichtig, macht den Prozess aber für Sie leichter und erhöht Ihre Aussicht auf Erfolg.
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Kostenlose telefonische Erstberatung
030 - 22 37 60 66
(Montag - Freitag 09:00 - 18:00 Uhr)

Was kostet ein Pflegesachverständiger?

Prüfung auf Erfolgsaussicht: Bevor Ihnen Kosten entstehen, prüft ein Experte in einem Telefonat, ob Ihr Antrag auf Pflegeleistungen, Ihre Höherstufung oder Ihr Widerspruch überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Diese Prüfung ist für Sie kostenlos. Somit ist Ihr Risiko gleich Null.

Berechtigte Erfolgsaussicht: Besteht eine berechtigte Aussicht auf Erfolg, fallen folgende Kosten für Sie an:

Analyse: In einem Termin bei Ihnen zuhause analysiert ein Pflegesachverständiger Ihre Pflegesituation, prüft bei einem Widerspruch auch das Gutachten vom MDK bzw. von Medicproof auf Fehler und kann Ihnen ganz genau sagen, welche Erfolgsaussicht besteht. Dafür wird eine Pauschalgebühr von 99,- Euro berechnet (inkl. MwSt., Fahrtkosten und Spesen).

Entscheidung weiteres Vorgehen: Danach entscheiden Sie, ob der Pflegesachverständige für die Durchsetzung Ihrer Interessen beauftragt werden soll. Ein einmaliges Erfolgshonorar wird erst fällig, wenn der gewünschte Pflegegrad erreicht wurde. Die Höhe dieses Honorars ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell mit Ihnen vereinbart. In der Regel reicht schon ab Pflegegrad 2 die rückwirkende Erstattung der Kasse aus, das Honorar zu bezahlen.

Rechenbeispiel:

  • Sie waren mit Pflegegrad 1 nicht einverstanden.
  • Mit der Hilfe des beauftragten Pflegesachverständigen wurde Widerspruch eingelegt und Pflegegrad 2 erreicht.
  • Bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer – vom Datum des Antrags bis zum gewonnenen Widerspruch – von rund vier Monaten muss die Kasse Ihnen rückwirkend 1.264,- Euro erstatten.
  • Das zu zahlende Erfolgshonorar liegt in der Regel unter diesem Betrag.
  • Und Sie haben für die Zukunft zusätzlich 3.792,- Euro Pflegegeld oder 8.268,- Euro Pflegesachleistung pro Jahr.
  • Wichtig: Wenn der gewünschte Pflegegrad nicht erreicht wurde, müssen Sie auch kein Erfolgshonorar bezahlen! Sie haben also kein Risiko, wenn ein Widerspruch oder ein Antrag abgelehnt werden sollte.
  • Übrigens: In deutlich mehr als 90 % der Verfahren kann der Pflegesachverständige erfolgreich sein.

Wie arbeitet der Pflegesachverständige?

Wenn der Pflegesachverständige eine Erfolgsaussicht sieht, können Sie ihn mit der Begleitung des Widerspruchs- oder Antragsverfahrens beauftragen. Das beinhaltet, je nach Verfahren, die folgenden Leistungen:

  • Unterstützung bei allen Formalitäten mit Kasse oder Versicherung.
  • Erstellung eines Gegengutachtens als pflegefachliche Widerspruchsbegründung.
  • Sozialrechtliche Begleitung des Verfahrens durch einen Anwalt.
  • Persönliche Begleitung der MDK-/Medicproof-Begutachtung durch unseren Pflegesachverständigen.
  • Prüfung des Widerspruchsbescheids und Beratung, ob akzeptiert oder abgelehnt werden sollte.
  • Bei einem Erst- oder Höherstufungsantrag entfallen die ersten beiden Leistungen; dafür erhalten Sie die komplette Begleitung und Unterstützung im Antragsverfahren – vom Ausfüllen des Antrags bis zur persönlichen Begleitung der Begutachtung.

Unser Versprechen

Wenn Sie über uns eine Anfrage für kostenlose Informationen oder Angebote stellen, werden Ihre Kontaktdaten lediglich an diesen einen Partner weitergeleitet und nicht noch an andere Firmen. Sie werden also nur von einer Firma kontaktiert.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch keine weiteren unaufgeforderten Angebote für andere Produkte und Dienstleistungen. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, können Sie uns gerne unter 07195/982 9999 anrufen.

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Fragen und Antworten zum Thema Pflegesachverständiger

Hier finden Sie ausführliche Antworten zu den Fragen rund um das Thema Pflegegrad, Erhöhung Pflegegrad oder auch Widerspruch durch einen Pflegesachverständigen beantragen

Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?

Pflegebedürftig ist man nicht erst, wenn man nicht mehr aufstehen kann und nur noch den ganzen Tag im Bett liegt. Das beginnt schon sehr viel früher.

  • Zum Beispiel können Menschen mit einer psychischen Behinderung pflegebedürftig sein. Auf den ersten Blick würden Sie die Defizite dieser Person gar nicht ansehen.
  • Nach einem schweren Unfall kann schnell eine Pflegebedürftigkeit auftreten, unabhängig vom Alter.
  • Ältere Menschen sind häufig in der Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen.
  • Auch schwere Erkrankungen wie ein Schlaganfall, Multiple Sklerose, Demenz usw. können zur Pflegebedürftigkeit führen – und das in jedem Alter.
  • Selbst kleine Kinder können schon pflegebedürftig werden und einen Pflegegrad erhalten.

Unser unabhängiger Pflegesachverständiger hilft Ihnen gerne bei der Beantragung des Pflegegrades. Vor der Antragstellung erfolgt eine Prüfung auf Erfolg. Damit haben Sie kein finanzielles Risiko
Fordern Sie hier Ihre kostenlose Einschätzung auf Erfolg an!

Wann sollte eine Höherstufung beantragt werden?

Wer bereits einen Pflegegrad hat, kann bei Verschlechterung der Pflegesituation eine Höherstufung beantragen. Auch hier ist es so, dass die Höherstufung häufig viel zu spät beantragt wird,

  • weil die Verschlechterung schleichend kam und niemand mehr daran dachte, den Pflegegrad erhöhen zu lassen.
  • weil befürchtet wird, dass der Antrag auf Höherstufung sowieso abgelehnt wird.

Wenn Sie Hilfe beim Höherstufungsantrag benötigen, hilft Ihnen unser geprüfter Pflegesachverständiger gerne weiter. Er wird als erstes prüfen, ob eine Höherstufung des Pflegegrades gerechtfertigt ist. Sie gehen somit kein finanzielles Risiko ein.
Fordern Sie hier Ihre kostenlose Einschätzung auf Erfolg an!

Wann sollte ein Widerspruch eingelegt werden?

Ein Widerspruch sollte immer dann eingelegt werden, wenn Sie das Gefühl haben, dass der erteilte Pflegegrad nicht den tatsächlichen Defiziten entspricht. Wie schon mehrfach beschrieben, werden häufig die Anträge auf Pflegeleistungen abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad wird angesetzt.

Wenn unser Pflegesachverständiger für Sie den Widerspruch einlegt, prüft er VORHER, ob der Widerspruch erfolgversprechend ist. Sie gehen also kein Risiko ein.
Fordern Sie hier Ihre kostenlose Einschätzung auf Erfolg an!

Pflegegraderhöhung für Angehörige im Pflegeheim

Sie haben keine finanziellen Vorteile, wenn Sie für Ihren im Pflegeheim wohnenden Angehörigen eine Erhöhung des Pflegegrades beantragen.

Wenn Ihr Angehöriger im Pflegeheim ist, brauchen Sie sich nicht um eine Pflegegraderhöhung kümmern. Im Pflegeheim bezahlen alle Heimbewohner den gleichen „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“. Hier spielt es also keine Rolle, welchen Pflegegrad Sie haben.

Lediglich das Pflegeheim wird Interesse an einer Höherstufung des Pflegegrades haben. Die Pflegekasse bezahlt bei einem höheren Pflegegrad dann dem Pflegeheimbetreiber höhere Pflegeleistungen.

Pflegegraderhöhung für Angehörige im Betreuten Wohnen

Im Gegensatz zur Unterbringung im Pflegeheim ist das „Betreute Wohnen“ gleichzusetzen mit der häuslichen Pflege. Ältere Menschen mit Pflegegrad erhalten im Betreuten Wohnen genau so Pflegegeld wie zu Hause.

Deshalb ist es auch hier ganz wichtig, dass der richtige Pflegegrad zugeteilt wurde.

Welche Leistungen erbringt ein Pflegesachverständiger?

Für Laien ist es sehr schwer zu erkennen, ob der erteilte Pflegegrad korrekt ist oder nicht. Pflegesachverständige dagegen können prüfen, ob die Zuteilung des Pflegegrades mit den tatsächlichen physischen und psychischen Einschränkungen übereinstimmt.

Unser unabhängiger Pflegesachverständiger wird wie folgt vorgehen:

  • Zielgenaue und kompetente Erfassung Ihrer körperlichen und/oder psychischen Einschränkungen und Erkrankungen.
  • Erstellung eines Pflegegutachtens.
  • Antrag auf Pflegeleistungen stellen, incl. dem Pflegegutachten.
  • Komplette Übernahme des Schriftverkehrs mit der Pflegekasse.
  • Prüfung des vom MDK erstellten Gutachtens auf Richtigkeit. Bei Bedarf wird Widerspruch eingelegt.

Jetzt Pflegesachverständigen kontaktieren.

Unterschied zwischen Gutachter MDK und unabh. Pflegesachverständigem

Der Gutachter des Medizinischen Dienstes erstellt die Gutachten im Auftrag der Pflegekasse. Das bedeutet, die Pflegekasse ist der „Brötchengeber“. Je höher der Pflegegrad ausfällt, umso mehr muss die Pflegekasse Ihnen letztendlich bezahlen.

Ein unabhängiger Pflegesachverständiger arbeitet in Ihrem Auftrag und Ihrem Interesse. Er beurteilt objektiv Ihre Gesamtsituation und Ihre physischen/psychischen Einschränkungen und Erkrankungen. Er sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.

Einschätzung zum Pflegegrad anfordern

Ein Pflegesachverständiger hilft Ihnen bei Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen und steht Ihnen kompetent zur Seite. Außerdem übernimmt er für Sie das Beantragen eines Pflegegrades, den Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades und den professionellen Widerspruch bei der Ablehnung des Pflegegrades.

Rechtliches: Die Beantragung eines Pflegegrad ist im § 18 Abs. 1 des SSGB XI geregelt.

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