Wird mir der Pflegegrad weggenommen, wenn ich Rehasport mache?

Rehasport ist auch mit Pflegegrad möglich.
In der Rehaklinik erhalten Sie genaue Anweisungen für einen gesunden Rehasport

Vielleicht haben Sie sich auch schon einmal die Frage gestellt, ob bei Menschen, die einen Pflegegrad, haben ein Anspruch auf Rehasport besteht.

Leider haben Betroffene oft Angst davor, dass Ihnen der Pflegegrad wieder aberkannt wird, wenn Sie noch so fit sind, dass Sie Sport machen können.

Da es sich beim Rehasport um eine ärztliche Verordnung handelt ist dabei der Pflegegrad nicht zwingend ausschlaggebend. Trotzdem müssen Sie einiges beachten.

Was versteht man unter Rehasport?

Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport. Es handelt sich dabei um eine Leistung für von körperlicher Behinderung bedrohten Menschen. Dabei sollen die Betroffenen durch den Reha-Sport wieder dauerhaft ins Arbeitsleben oder in die Gesellschaft integriert werden.


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Rehasport wird ausschließlich als Gruppentraining und nicht als Einzeltraining angeboten. Die Gruppengröße kann von 4 – 5 Teilnehmern (bei z.B. geistigen Behinderungen oder auch dementiellen Erkrankungen) bis zu max. 15 Teilnehmern variieren.

Die Vorgaben für den Rehabilitationssport sind in einer Rahmenvereinbarung festgelegt.

Diese besagt:

  • Dass nur anerkannte und zertifizierte Einrichtungen Rehasport anbieten dürfen,
  • die Gruppengröße abhängig von den Erkrankungen der Betroffenen ist und
  • die Übungsleiter entsprechend ausgebildet sein müssen.

Ziel des Rehasports soll sein, dass der Teilnehmer

  • während der Rehasport-Maßnahme dazu motiviert wird, die erlernten Übungen auch nach der Rehasport-Zeit weiterhin selbständig durchzuführen,
  • ins Berufs- und Alltagsleben eingegliedert werden kann,
  • dazu bewegt wird, dauerhaft eine gesunde Lebensweise mit sportlicher Betätigung zu führen.
  • Außerdem sollen die Krankheitsbeschwerden gemindert und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden.

Ist Rehasport das gleiche wie Physiotherapie?

Rehasport ist – anders als die Physiotherapie – keine Therapie, sondern ein Sportangebot, welches in Gruppen durchgeführt wird.

Da der Reha-Sport Teil einer medizinischen Leistung ist, können Heilmittel wie Physiotherapie o.ä. parallel dazu verschrieben werden.

Die grundsätzlichen Unterschiede sind wie folgt:

 MerkmalRehasportPhysiotherapie
VerordnungÜber das Formular 56 für Rehasport oder Funktionstraining. Wird vom Arzt ausgefüllt und muss dann vom Betroffenen bei der Krankenkasse eingereicht werden.Über ein Rezept (Heilmittelverordnung)              
Dauer der TherapieNormalerweise 50 Übungseinheiten, verteilt auf 18 Monate. Kann bis auf 120 Einheiten, verteilt auf 36 Monate erhöht sein (bei starker Beeinträchtigung oder wenn komplexe Übungen notwendig sind)Pro Heilmittelverordnung 6 Anwendungen.                
Kosten (Eigenanteil)Zuzahlungsfreie Sachleistung der Krankenkassen (bei gesetzlich Versicherten)10 Euro Rezeptgebühr + 10% der Kosten für die Behandlung (bei gesetzlich Versicherten)  

Wer hat Anspruch auf Rehasport?

Einen Anspruch haben Menschen, die bereits eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind. Dies kann z.B. sein bei:

  • rheumatischen Erkrankungen,
  • Asthma bronchiale,
  • Chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD),
  • Morbus Parkinson,
  • Multipler Sklerose (MS),
  • Krebserkrankungen,
  • Herz-Kreislauferkrankungen, aber auch
  • nach einem Herzinfarkt,
  • nach Operationen oder
  • einer Querschnittlähmung usw.

Bereits wenn man sich die Diagnosen anschaut, könnte man schon vermuten, dass der eine oder andere Betroffene einen Pflegegrad haben könnte.


Bewegungstherapie mit dem Thera-Trainer

Zusammengefasst kann man sagen: Rehabilitations-Sport ist für Menschen in jedem Alter geeignet, sofern eine Beeinträchtigung körperlicher Funktionen vorliegt. Dazu zählen z.B. auch Rückenschmerzen, Schulter- und Nackenschmerzen, Erkrankungen der Gelenke, Osteoporose usw.

Gibt es Reha-Sport “auf Rezept”?

Die Rehasport-Maßnahme ist eine Kassenleistung und wird vom Hausarzt verordnet. Er stellt dem Betroffenen das Formular 56 (Antrag auf Kostenübernahme) aus. Die Verordnung muss dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Nach der Genehmigung kann der Betroffene mit dem Rehasport beginnen.

Eine vom Arzt verordnete Rehasportmaßnahme, wird nach der Bewilligung zu 100 % von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Denn der Rehasport gehört laut dem Sozialgesetzbuch § 64 SGB IX zu den ergänzenden Maßnahmen und somit zu den gesetzlichen Leistungsansprüchen.

Bei gesetzlich versicherten Teilnehmern erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Rehabilitationssport-Anbieter und der Krankenkasse.

Private Versicherungen: Hierbei wird der Vertrag für den zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer geschlossen. Das heißt, dass die Rechnung nach Beendigung der Rehasport-Maßnahme an den Teilnehmer ausgehändigt wird und dieser muss die Rechnung dann selbst bei der Kasse einreichen.

Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben (falls es zu einer Ablehnung der Kostenübernahme kommt) sollte man sich vorab die Kostenübernahme für die Rehasport-Maßnahme von der privaten Pflegeversicherung bestätigen lassen.

Wo kann ich den Rehasport ausüben?

Rehasport wird von

  • Sportverbänden,
  • Physiotherapeutischen Therapiezentren,
  • Gesundheitszentren oder sogar von
  • Fitnessstudios

angeboten.

Reha-Sport Anbieter müssen gemäß § 64 SGB IX und Rahmenbedingungen zertifiziert sein, damit sie mit den Krankenkassen abrechnen können (außer bei privaten Versicherungen). Die Übungsleiter müssen über eine qualifizierte Weiterbildung verfügen.

Manchmal kann Ihnen auch schon der Hausarzt entsprechende Stellen nennen, bei denen Sie die Rehamaßnahme ausüben können.

Zum Teil haben Krankenkassen auf ihrer Homepage verschiedene Verbände zusammengestellt, aber auch Selbsthilfegruppen können Ihnen evtl. weiterhelfen, um einen geeigneten Anbieter in ihrer Nähe zu finden. Eine weitere Anlaufstelle wäre der Rehasport Deutschland e.V.


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Bekommt man nun trotz Pflegegrad Rehasport verordnet?

Vorab ist festzuhalten, dass es sich beim Antrag auf Reha-Sport um eine ärztliche Verordnung handelt. Der Pflegegrad wird nicht vordergründig berücksichtigt. Vorrangig soll bei der Rehasport-Maßnahme das Therapieziel im Vordergrund stehen.

Jedoch werden neben dem Ziel der Maßnahme auch die Reha-Fähigkeit bei der Genehmigung berücksichtigt. Damit eine Reha-Maßnahme zum Erfolg führt und die Ziele erreicht werden können, muss der Teilnehmer entsprechende körperliche und psychische Voraussetzungen erfüllen. Außerdem wird bei der Entscheidung über die Bewilligung der Maßnahme die Belastbarkeit und die Motivation des Antragstellers berücksichtigt.

Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Person rehafähig.


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Wie hängen die Reha-Fähigkeit und der Pflegegrad zusammen?

Um die Rehafähigkeit mit dem Pflegegrad in Verbindung bringen zu können, schauen wir uns zunächst die Definitionen der Pflegegrade genauer an.

PflegegradBeeinträchtigungen
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Wenn man die Kriterien der Reha-Fähigkeit nun mit den Definitionen der Pflegegrade in Verbindung bringt, erfüllen Personen mit dem Pflegegrad 1 die Anforderungen für eine Reha. Auch bei Personen mit Pflegegrad 2 ist davon auszugehen, dass diese noch in der Lage sind, erfolgreich an einer Rehasport-Maßnahme teilzunehmen.


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Ab Pflegegrad 3 und der damit verbundenen „schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit“ muss im Bedarfsfall individuell entschieden werden, ob die körperlichen Voraussetzungen und die Belastbarkeit noch ausreichend sind, um die Reha Ziele erreichen zu können.

Hierbei kann der Arzt bei der Antragstellung die medizinische Notwendigkeit begründen, wenn er die Maßnahme als erforderlich sieht.

Fazit Rehasport versus Pflegegrad:

Auch Personen mit einem Pflegegrad haben Anspruch auf Rehasport, welcher das Ziel verfolgt, Übungen zu erlernen, die im Anschluss an die Maßnahme weitergeführt werden können, die Krankheitsbeschwerden mindert, den Verlauf der Krankheit positiv beeinflusst und sie in die Gesellschaft oder auch ins Berufs- und Arbeitsleben eingliedert.

Einen Pflegegrad zu haben bedeutet nicht gleich pflegebedürftig im Bett zu liegen. Es gibt Personen, die einen Pflegegrad haben und voll berufstätig sind.

Entscheidend bei der Genehmigung ist nicht der Pflegegrad, sondern die Rehafähigkeit.

Denn „in der Bewegung liegt die Kraft“.

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Fachautorin

Sandra Läpple

2 Antworten auf „Wird mir der Pflegegrad weggenommen, wenn ich Rehasport mache?“

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Hallo, ich heiße Snježana, bin 21.22.1955 geboren in Kroatien bin 50 Jahre. Ich habe Pflegegrad 3, aber habe viele Krankheiten, Neuropathie, Kopf-Tumor, Durchblutungsstörung, schwere Depression, Bluthochdruck, Inkontinenz, aber leicht auch Stuhl. Muskelatrophie, Tremor, LWS Arthrose und Wirbelgleiten, HWS Arthrose und Schädigungen am Wirbel. Asthma, Hände, Arme, Schultern Finger Ellenbogen, alles tut weh. Wo soll ich mich melden in welchem Klinikum? Habe auch starke Schmerzen.

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