Urlaub von der Pflege: Für Pflegebedürftige und Angehörige

Urlaub von der Pflege
Urlaub von der Pflege: Sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende brauchen eine Auszeit.

Urlaub von der Pflege? Wer kommt denn auf so was, fragen sich bestimmt einige. Aber das ist gar nicht abwegig und durchaus in den meisten Fällen realisierbar.

Pflegebedürftig heißt ja nicht, dass der Patient den ganzen Tag nur noch im Bett liegt. Denken Sie an Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Da ist ein gemeinsamer Urlaub doch eine sehr schöne Abwechslung und Wohltat für alle. Ich kenne MS-Patienten, die alleine auf Reisen gehen. Junge Menschen, die durch einen Unfall oder schwere Erkrankung auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, wollen noch die Welt erobern. Ein gemeinsamer Urlaub mit einem Demenzkranken – vielleicht sogar an einen Urlaubsort, an dem er selbst schon war – was gibt es für den Patienten Schöneres.

Egal, ob der Pflegebedürftige alleine oder mit einem Angehörigen in Urlaub fährt, sich einer betreuten Reisegruppe anschließt oder seine letzte Kreuzfahrt macht. Urlaub bringt Abwechslung in den Pflegealltag, bringt Pflegende und Pflegebedürftige wieder auf andere Gedanken und lässt sie vielleicht auch wieder ein Stück weiter zusammenrücken.

Warum ein Urlaub von der Pflege so wichtig ist

Eine häusliche Pflegesituation kann für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen eine belastende Angelegenheit sein. Der Pflegende ist physisch und psychisch oft sehr eingebunden.


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Aber auch der Pflegebedürftige geht emotional an seine Grenzen. Schließlich ist nichts mehr, wie es früher einmal war. Ein Tapetenwechsel kann deshalb so manche Situation entschärfen.

Aus Sicht der Pflegeperson

  • Die pflegenden Angehörigen können runterfahren, mal wieder was anderes sehen und sind zeitlich nicht vom Pflegealltag abhängig.
  • Endlich mal wieder etwas für sich selbst machen können.
  • Hobbys nachgehen oder einfach nur mal die Beine von sich strecken und faulenzen.

Aus Sicht der hilfebedürftigen Person

  • Einfach mal dem Pflegealltag entrinnen, die Seele baumeln lassen, andere Menschen und Orte kennen lernen.
  • Ein Urlaub lenkt ab von den eigenen körperlichen Defiziten und bringt wieder mehr Freude ins Leben.
  • Die Klima- oder Luftveränderung kann positive Auswirkungen auf den Patienten haben.
  • Mal wieder Dinge machen, die man sonst im Pflegealltag nicht macht.

Urlaub und Pflegebedürftigkeit ist durchaus unter einen Hut zu bringen. Es erfordert in der Regel jedoch mehr Planung und Vorarbeit als ein Urlaub mit nicht pflegebedürftigen Personen.

Im Prinzip sind die meisten regulären Urlaube auch mit pflegebedürftigen Menschen machbar. Trotz allem muss aber in die Überlegungen immer die Schwere der Pflegebedürftigkeit, die Abhängigkeit von anderen Personen und die körperlichen Einschränkung bedacht werden.

Wenn man an Urlaub bei Pflegebedürftigkeit denkt, ist natürlich als erstes zu klären, wie der Urlaub gestaltet sein soll.

  • Der hilfebedürftige Mensch und der pflegende Angehörige gehen gemeinsam in Urlaub.
  • Der hilfebedürftige Mensch geht alleine in Urlaub
  • Der pflegende Angehörige geht alleine in Urlaub.

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Egal wer in den Urlaub mitgeht – Fakt ist, der Ferienaufenthalt muss gut geplant werden.

Pflegeperson macht alleine Urlaub

Die Pflege ist eine psychische und physische Herausforderung, die eine Pflegeperson schnell an ihre Grenzen kommen lässt. So gern man seinen Angehörigen auch hat – manchmal ist einfach ein Tapetenwechsel wichtig, um wieder neue Kraft zu schöpfen. Deshalb gönnen Sie sich ruhig mal einen Urlaub für sich alleine oder mit Ihrer eigenen Familie.

Trotzdem muss die Pflege zu Hause weitergehen. Diese Vorbereitungen sind zu treffen:

 Wie wird die Pflegevertretung organisiert?

  • Gibt es eine andere Person, die die Pflege übernehmen kann (Freunde, Schwester, Bruder)? Mehr dazu in der Rubrik Verhinderungspflege
  • Kann die pflegebedürftige Person für die Urlaubszeit in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung untergebracht werden?
  • Ist die Betreuung über eine Kombination aus Pflegedienst und Tagespflege möglich?
  • Der Pflegedienst kann sich auch um die korrekte Medikamentengabe kümmern.
  • Kann eine 24h-Pflegekraft organisiert werden?

Pflegeübergabe:

Es kann sein, dass während Ihrer Abwesenheit z.B. plötzlich ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Sie wissen über Ihren Angehörigen bestens Bescheid. Das muss nun aber auch Ihre Pflegevertretung wissen.

Das sollten Sie der Pflegevertretung unbedingt zur Verfügung stellen:

  • Alle vorhandenen Krankenunterlagen.
  • Impfausweis, Schwerbehindertenausweis, Versichertenkarte, Allergieausweis,
  • Medikamentenplan.
  • Am besten alle Medikamente für den Urlaubszeitraum in einem Medikamentendispenser vorrichten.
  • Auflistung aller Termine, die während der Urlaubszeit wahrgenommen werden müssen (Arzttermine, Therapietermine, Tagespflege usw.).
  • Kontaktadressen von Haus- und Facharzt, nächstes Krankenhaus, Therapeuten usw.
  • Nachbarn benachrichtigen, dass Sie im Urlaub sind.
  • Ihre eigene Erreichbarkeit im Urlaub.

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Pflegebedürftiger macht alleine Urlaub

Huch, denken Sie – Ein Pflegebedürftiger macht alleine Urlaub? Wie soll das denn gehen? Und überhaupt? Macht das die Pflegekasse mit? Natürlich! Die Pflegekasse bezahlt die Pflegeleistungen für die Pflege zu Hause, aber auch die Pflegeleistungen an einem Urlaubsort. Das bedeutet, es ist egal, ob z.B. zu Hause ein Pflegedienst oder eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, oder im Urlaub.

Voraussetzung ist, dass der Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung eine Krankenkassen-Zulassung hat. Klären Sie das im Vorfeld unbedingt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ebenso müssen Sie die Kostenübernahme abklären, wenn Sie im Ausland einen Urlaub machen.

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Betreutes Reisen

Es gibt immer mehr Anbieter von betreuten Reisen für Senioren oder Menschen mit Behinderung. Hier werden sogar ganz spezialisierte Reisen angeboten, z.B. für Menschen mit Handicap, mit Demenz usw. Das macht insofern Sinn, dass das Betreuerteam dann auch entsprechend ausgebildet ist.

Was Sie zu den betreuten Gruppenreisen wissen sollten:

Geeignet für: Betreutes Reisen ist nicht nur für allein reisende Pflegebedürftige geeignet, sondern auch für gemeinsame Reisen von Pflegeperson und pflegebedürftigen Angehörigen.

  • Die Angebote der betreuten Gruppenreisen sind sehr umfangreich. Eigentlich ist da fast für jeden das passende Angebot dabei. Selbst Kreuzfahrten sind möglich.
  • Es gibt Gruppenangebote für allein reisende pflegebedürftige Menschen.
  • Es gibt aber auch Gruppenangebote bei denen die Begleitung durch einen Angehörigen möglich ist. Für den Angehörigen hat es den Vorteil, dass die Betreuung zumindest stundenweise von anderen Personen übernommen wird und so für Entlastung gesorgt wird.
  • Je nach Schwere der Erkrankung kann für die Urlaubszeit ein Pflegedienst vor Ort organisiert werden.

Urlaub im Pflegehotel

Geeignet für: Sowohl für allein reisende Pflegebedürftige als auch für gemeinsame Reisen von Pflegeperson und pflegebedürftigen Angehörigen.

Ein Pflegehotel ist eine Kombination aus Hotel und Pflegebetreuung. Sinn eines Pflegehotels ist es, dass

  • die pflegebedürftigen Menschen gemeinsam mit ihrem Partner oder Angehörigen Urlaub machen können,
  • die Pflegenden während der Urlaubszeit von der Pflege entlastet werden, den Komfort eines Hotels genießen können, ihren eigenen Freizeitaktivitäten nachgehen, Wellness machen, ausspannen, Sehenswürdigkeiten besichtigen usw.,
  • die Pflegebedürftigen auch während der Abwesenheit der Pflegeperson durch Fachpersonal wie Altenpfleger oder Krankenpfleger bestens betreut werden.

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Deshalb sollte ein gutes Pflegehotel folgende Kriterien erfüllen:

  • Es sollten ausreichend Freizeitangebote für die Pflegeperson vorhanden sein.
  • Barrierefreiheit in allen öffentlichen Bereichen und dem Zimmer.
  • Für den Pflegebedürftigen sollte ein Pflegedienst, Tagespflege oder eine Kurzzeit-Pflegeeinrichtung zur Verfügung stehen.
  • Im Notfall sollte auch eine Intensivpflege möglich sein.
  • Hilfsmittel wie Elektrorollstühle, Rollatoren, Patientenlifter, Notrufsysteme sollten in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Betreuungsleistungen sollten auch Ausflüge, Beschäftigungen usw. für die Pflegebedürftigen enthalten.
  • Es sollte auch für Patienten geeignet sein, die einen hohen Pflegebedarf haben.

Manche Pflegehotels sind spezialisiert auf bestimmte Krankheitsbilder wie z.B. Demenz, Multiple-Sklerose, Parkinson, geriatrische Erkrankungen.

Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt und Sie können sich nicht blind darauf verlassen, dass alle Ihre Anforderungen auch erfüllt werden. Deshalb ist es auch hier notwendig, vor Buchung eines Pflegeurlaubs genau nachzufragen, was das Pflegehotel leistet.

Manche Hotels werben mit Begrifflichkeiten wie: rollstuhlgerechtes Hotel oder behindertengerechtes/barrierefreies Hotel. Das hat aber noch nicht zwingend etwas damit zu tun, dass vor Ort auch eine pflegerische Betreuung stattfindet.


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Was kostet der Urlaub in einem Pflegehotel?

Das ist unmöglich zu beantworten. Einige entscheidende Kriterien für die Preise eines Aufenthalts in einem Pflegehotel sind z.B.

  • Der Pflegegrad – also die Schwere der Pflegebedürftigkeit.
  • Die Ausstattung, Alter und Lage des Pflegehotels.
  • Von den Zusatzangeboten wie z.B. Schwimmbad, Spa, Fitnessraum, Freizeitangebote usw.
  • Den speziellen Serviceleistungen.

Urlaub selbst organisieren oder betreuter Urlaub

Ob Sie den Urlaub nun selbst organisieren oder ob es eine organisierte Reise durch einen Pflegereisen-Veranstalter sein soll, hängt davon ab, wieviel Zeit sie in die Urlaubsplanung investieren können bzw. wie abhängig Sie während Ihres Urlaubs sein möchten.

Wenn Sie z.B. genau wissen, dass Sie in ein Pflegehotel gehen, reichen einige Recherchen aus, um festzustellen, ob das Hotel für Sie und Ihren Angehörigen geeignet ist. Vielleicht haben Sie auch aus dem Bekanntenkreis eine Empfehlung für ein Pflegehotel erhalten, das ist ja dann schon ein guter Anfang.

Wenn aber Ausflüge geplant sind, sowohl für Sie als auch für die pflegebedürftige Person, der Urlaub etwas umfangreicher ist, sollte man sich schon überlegen, ob man auf einen Reiseveranstalter zurückgreift. Die Vor- und Nachteile zwischen einer Reise selber planen oder über ein betreutes Reisen zu buchen, habe ich Ihnen hier kurz zusammengefasst.

Vor- und Nachteile Reise selbst planen

  • Man ist nicht an die Zeiten einer Reisegruppenveranstaltung gebunden.
  • Die Reiseziele können individuell geplant werden.
  • Die Ausflüge können zeitlich nach den eigenen Wünschen geplant werden. Man ist damit nicht auf einen bestimmten Tag festgelegt.
  • Die Reiseplanung nimmt viel Zeit in Anspruch und es muss einiges koordiniert werden.
  • Die Anreise ist individuell. Wer lieber mit dem eigenen Auto anreist anstatt mit einem Bus, kann dies bei der eigenen Planung berücksichtigen.
  • Sie müssen die Pflegeunterstützung am Urlaubsort selbst planen und koordinieren.

Vor- und Nachteile betreutes Reisen

  • Der Veranstalter kennt in der Regel die ausgesuchten Hotels und Ausflugsziele. Damit sollte gewährleistet sein, dass die Reiseziele auch für bewegungseingeschränkte Menschen geeignet sind.
  • Alles ist organisiert, sie müssen sich um nichts selbst kümmern.
  • Reiseleitung ist vor Ort und kann Fragen beantworten.
  • Die Ausflüge sind organisiert und im Allgemeinen auf die Gruppe abgestimmt.
  • Oftmals werden die Teilnehmer schon direkt zu Hause abgeholt und nach der Reise auch wieder vor der Haustüre ausgeladen. Also ein Abhol- und Bringservice.
  • Bei einer Gruppenreise kommt man schnell mit anderen Teilnehmern in Kontakt und findet Anschluss.
  • Eine begleitete Gruppenreise ist organisierter, aber meist auch teurer.
  • Sie sind immer abhängig von der Reiseplanung und dem Reiseablauf.
  • Bei vielen begleiteten Gruppenreisen ist ein Arzt und Pflegepersonal mit dabei. Bei gemeinsamem Urlaub von Pflegeperson und Pflegebedürftigem ist die Pflegeperson dann stark entlastet.

Auch eine Möglichkeit: Die Reha

Egal ob Urlaub oder Reha, von der Vorbereitung her ist alles ähnlich. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer

aufmerksam machen.

Auch bei der Reha haben Pflegende wiederum die Möglichkeit, ihren pflegebedürftigen Angehörigen mitzunehmen.

Sie müssen sich eben nur entscheiden, ob Sie eine Reha möchten oder Urlaub. Bei einer Reha ist Ihr persönlicher Tagesablauf streng strukturiert durch die medizinischen und therapeutischen Anwendungen. Außerdem müssen natürlich die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation vorliegen.

Bei einer Reha für pflegende Angehörige ist die Finanzierung etwas anders. Die ganze Reha mit Unterbringung wird vom Versicherungsträger bezahlt (mit Ausnahme der Eigenanteile). Das heißt die Kosten sind nicht so hoch wie bei einem Urlaub.


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Checkliste – Was ist zu tun, BEVOR Sie in Urlaub fahren?

Bevor Sie den Urlaub buchen, sollten Sie folgendes prüfen und erledigen:

  • Ist ein ambulanter Pflegedienst am Urlaubsort, der die Betreuung übernimmt?
  • Hat der Pflegedienst eine 24-Stunden-Erreichbarkeit?
  • Sprechen Sie mit der Pflegekasse Ihren geplanten Urlaub durch und beantragen Sie die notwendigen Leistungen.

Unterkunft / Hotel

Je nach körperlicher Verfassung und Mobilität, sind natürlich im Hotel einige Dinge als Voraussetzung notwendig. Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, was für Sie am Urlaubsort notwendig ist:

  • Wie ist die Parksituation vor dem Hotel? Behindertenparkplatz?
  • Ist das Hotel überall mit dem Rollstuhl befahrbar?
  • Sind die Türen breit und der Aufzug groß genug für einen Rollstuhl?
  • Ist das Badezimmer barrierefrei? Gibt es Haltegriffe, Toilettenerhöhungen, unterfahrbare Waschbecken usw.?
  • Sind Schränke und Schubladen gut bedienbar?
  • Ist die Dusche ebenerdig?
  • Stehen Hilfsmittel zur Verfügung wie z.B. PflegebettPflegematratze Patientenlifter, Duschrollstühle, Hausnotrufsystem?
  • Können vor Ort notwendige Hilfsmittel ausgeliehen werden?
  • Für Demenzpatienten: Gibt es gut erkennbare Orientierungsbeschriftungen?
  • Für Patienten mit Atemwegserkrankungen: Gibt es die Möglichkeit, Sauerstoff- und Beatmungsgeräte anzuschließen?
  • Falls Sie mit einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren: Gibt es einen Abholservice vom Hotel, der Sie am Bahnhof oder Flughafen abholt?

Fragen Sie vor Urlaubsantritt in der Unterkunft schriftlich an, ob das Hotel auch wirklich rollstuhlgeeignet ist. Lassen Sie sich die einzelnen Anforderungen bestätigen. Wurde Ihnen z.B. fälschlicherweise bestätigt, dass das Bad barrierefrei ist, haben Sie bei einer eventuellen Reklamation einen Beweis.

Was muss unbedingt mit in den Urlaub?

Neben den ganz normalen Dingen, die in den Urlaub mitgenommen werden, müssen natürlich bei Urlaubsreisen mit Pflegebedürftigen noch einige weitere Dinge ins Gepäck. Dazu gehören:

  • Medikamente für die gesamte Urlaubszeit.
  • Hilfsmittel wie Rollator, Rollstuhl, Gehstock, kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro usw., die vor Ort nicht zur Verfügung stehen.
  • Rezepte für medizinische Anwendungen, die vom Haus- oder Facharzt verordnet wurden.
  • Behindertenausweis, Parkausweis
  • Vorsichtshalber Arztberichte mitnehmen, falls am Urlaubsort ein Notfall eintritt. Dann können sich die Ärzte vor Ort schon einen Überblick verschaffen.
  • Auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören ins Gepäck.

Checkliste Anreise

Je nachdem, welches Verkehrsmittel Sie für Ihre selbst geplante Urlaubsreise verwenden, ist auch hier einiges zu beachten.

  • Anreise mit der Bahn: Nicht jeder Bahnhof ist barrierefrei und auch bei so manchem Zug müssen einige Barrieren überwunden werden. Der Mobilitätsservice der DB stellt Personen zur Verfügung, die Beim Ein-, Um- und Aussteigen helfen. Das muss aber alles geplant sein. Die Deutsche Bahn hat eine umfangreiche Broschüre incl. Checklisten zusammengestellt. Die Broschüre enthält die Serviceleistungen der Bahn, Reiseerleichterungen aber auch barrierefreie Urlaubsziele usw.
  • Anreise mit dem Flugzeug: Auch hier können Sie Assistenzleistungen in Anspruch nehmen. Beim Bundesverband der Deutschen Luftverkehrsgesellschaft, kurz BDL, erhalten Sie ebenfalls Broschüren und Checklisten für einen barrierefreien Urlaub mit dem Flugzeug.
  • Anreise mit dem PKW: Dazu muss wohl wenig gesagt werden. In der Regel sind Sie ja häufiger mit dem eigenen Auto unterwegs und wissen, was Sie z.B. an Übersetzhilfen, Rollstuhlverladehilfen usw. benötigen.

Vorab sollten Sie vielleicht klären, welche Autobahnraststätten behindertengerechte WCs haben.

Mein Lese-Tipp: WC-Zentralschlüssel für Behindertentoiletten

Wenn Sie sich am Urlaubsort ein Fahrzeug mieten, sollten Sie dies schon vor Antritt der Reise machen und auch gleich ein behindertengerechtes Fahrzeug, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, buchen.


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Urlaub von der Pflege – Die Finanzierung

Wenn Sie als Pflegeperson in Urlaub gehen, können natürlich weder Ihre Kosten für die Unterkunft noch für die Verpflegung von der Pflegekasse erstattet werden. Aber für einige Kosten Ihres pflegebedürftigen Angehörigen kommt die Pflegekasse dann auf.

Voraussetzung, um die Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, ist natürlich mindestens ein Pflegegrad ab 2. Außerdem müssen die Leistungserbringer (Pflegedienst, Pflegeeinrichtung usw.) eine Kassenzulassung haben. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, welche Kosten sie übernimmt.

Diese Möglichkeiten haben Sie:

  • Verhinderungspflege: Ist die Pflege-Ersatzperson nur stundenweise in die Pflege eingebunden, reicht es aus, eine stundenweise Verhinderungspflege zu beanspruchen. Dann wird Ihnen auch das Pflegegeld nicht gestrichen. Dauert die Verhinderungspflege länger als 8 Stunden täglich, sollten Sie Verhinderungspflege beantragen.
  • Tages- und Nachtpflege: Gleichzeitig ist es möglich, dass eine Tages- oder Nachtpflege für den hilfebedürftigen Angehörigen organisiert wird. Auch hier übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Maximalbetrag die Kosten für die reine Pflege.
  • Pflegedienst: Sowohl bei der Verhinderungspflege als auch bei der Tages- und Nachtpflege können Sie zusätzlich noch einen Pflegedienst für die Pflege des Angehörigen hinzunehmen.
  • Kurzzeitpflege: Natürlich haben sie auch die Möglichkeit, in Urlaub zu fahren und Ihren Angehörigen während dieser Zeit in eine Kurzzeitpflegeeinrichtung zu geben. Auch hier übernimmt die Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag die Kosten für die Pflege.
  • Entlastungsleistungen: Bei der Tages- und Nachtpflege und bei der Kurzzeitpflege werden lediglich die reinen Pflegekosten übernommen. Die Kosten für Kost und Logis bzw. Investitionskosten müssen Sie selbst bezahlen. Sie können diese Kosten aber mit dem Entlastungsbetrag verrechnen. Außerdem können Sie Entlastungsleistungen vor Ort ebenfalls mit dem Entlastungsbetrag verrechnen.

Mein Lese-Tipp: Überblick über die Pflegeleistungen je Pflegegrad

Extra-TiPP: Sie pflegen im Urlaub weiterhin Ihren Angehörigen selbst? Dann ändert sich lediglich der Pflegeort und Sie erhalten damit auch weiterhin das Pflegegeld.

Sie sollten unbedingt Kombinationspflege beantragen. Dann erhalten Sie trotzdem noch ein anteiliges Pflegegeld, wenn die Kosten für den Pflegedienst geringer sind, als der Höchstbetrag den die Pflegekasse für den Pflegedienst bezahlt.

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