Urlaub von der Pflege? Wer kommt denn auf so was, fragen sich bestimmt einige. Aber das ist gar nicht abwegig und durchaus in den meisten Fällen realisierbar.
Pflegebedürftig heißt ja nicht, dass der Patient den ganzen Tag nur noch im Bett liegt. Denken Sie an Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Da ist ein gemeinsamer Urlaub doch eine sehr schöne Abwechslung und Wohltat für alle. Ich kenne MS-Patienten, die alleine auf Reisen gehen. Junge Menschen, die durch einen Unfall oder schwere Erkrankung auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, wollen noch die Welt erobern. Ein gemeinsamer Urlaub mit einem Demenzkranken – vielleicht sogar an einen Urlaubsort, an dem er selbst schon war – was gibt es für den Patienten Schöneres.
Egal, ob der Pflegebedürftige alleine oder mit einem Angehörigen in Urlaub fährt, sich einer betreuten Reisegruppe anschließt oder seine letzte Kreuzfahrt macht. Urlaub bringt Abwechslung in den Pflegealltag, bringt Pflegende und Pflegebedürftige wieder auf andere Gedanken und lässt sie vielleicht auch wieder ein Stück weiter zusammenrücken.
Warum ein Urlaub von der Pflege so wichtig ist
Eine häusliche Pflegesituation kann für die Pflegenden und die Pflegebedürftigen eine belastende Angelegenheit sein. Der Pflegende ist physisch und psychisch oft sehr eingebunden.
Nützliche Alltagshilfen: Aber auch der Pflegebedürftige geht emotional an seine Grenzen. Schließlich ist nichts mehr, wie es früher einmal war. Ein Tapetenwechsel kann deshalb so manche Situation entschärfen. Aus Sicht der Pflegeperson Aus Sicht der hilfebedürftigen Person Urlaub und Pflegebedürftigkeit ist durchaus unter einen Hut zu bringen. Es erfordert in der Regel jedoch mehr Planung und Vorarbeit als ein Urlaub mit nicht pflegebedürftigen Personen. Im Prinzip sind die meisten regulären Urlaube auch mit pflegebedürftigen Menschen machbar. Trotz allem muss aber in die Überlegungen immer die Schwere der Pflegebedürftigkeit, die Abhängigkeit von anderen Personen und die körperlichen Einschränkung bedacht werden. Wenn man an Urlaub bei Pflegebedürftigkeit denkt, ist natürlich als erstes zu klären, wie der Urlaub gestaltet sein soll. Egal wer in den Urlaub mitgeht – Fakt ist, der Ferienaufenthalt muss gut geplant werden. Die Pflege ist eine psychische und physische Herausforderung, die eine Pflegeperson schnell an ihre Grenzen kommen lässt. So gern man seinen Angehörigen auch hat – manchmal ist einfach ein Tapetenwechsel wichtig, um wieder neue Kraft zu schöpfen. Deshalb gönnen Sie sich ruhig mal einen Urlaub für sich alleine oder mit Ihrer eigenen Familie. Trotzdem muss die Pflege zu Hause weitergehen. Diese Vorbereitungen sind zu treffen: Wie wird die Pflegevertretung organisiert? Pflegeübergabe: Es kann sein, dass während Ihrer Abwesenheit z.B. plötzlich ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Sie wissen über Ihren Angehörigen bestens Bescheid. Das muss nun aber auch Ihre Pflegevertretung wissen. Das sollten Sie der Pflegevertretung unbedingt zur Verfügung stellen: Huch, denken Sie – Ein Pflegebedürftiger macht alleine Urlaub? Wie soll das denn gehen? Und überhaupt? Macht das die Pflegekasse mit? Natürlich! Die Pflegekasse bezahlt die Pflegeleistungen für die Pflege zu Hause, aber auch die Pflegeleistungen an einem Urlaubsort. Das bedeutet, es ist egal, ob z.B. zu Hause ein Pflegedienst oder eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, oder im Urlaub. Voraussetzung ist, dass der Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung eine Krankenkassen-Zulassung hat. Klären Sie das im Vorfeld unbedingt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ebenso müssen Sie die Kostenübernahme abklären, wenn Sie im Ausland einen Urlaub machen. Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe? ► Kostenlose Pflegedienst-Suche Es gibt immer mehr Anbieter von betreuten Reisen für Senioren oder Menschen mit Behinderung. Hier werden sogar ganz spezialisierte Reisen angeboten, z.B. für Menschen mit Handicap, mit Demenz usw. Das macht insofern Sinn, dass das Betreuerteam dann auch entsprechend ausgebildet ist. Was Sie zu den betreuten Gruppenreisen wissen sollten: Geeignet für: Betreutes Reisen ist nicht nur für allein reisende Pflegebedürftige geeignet, sondern auch für gemeinsame Reisen von Pflegeperson und pflegebedürftigen Angehörigen. Geeignet für: Sowohl für allein reisende Pflegebedürftige als auch für gemeinsame Reisen von Pflegeperson und pflegebedürftigen Angehörigen. Ein Pflegehotel ist eine Kombination aus Hotel und Pflegebetreuung. Sinn eines Pflegehotels ist es, dass Deshalb sollte ein gutes Pflegehotel folgende Kriterien erfüllen: Manche Pflegehotels sind spezialisiert auf bestimmte Krankheitsbilder wie z.B. Demenz, Multiple-Sklerose, Parkinson, geriatrische Erkrankungen. Der Begriff „Pflegehotel“ ist nicht geschützt und Sie können sich nicht blind darauf verlassen, dass alle Ihre Anforderungen auch erfüllt werden. Deshalb ist es auch hier notwendig, vor Buchung eines Pflegeurlaubs genau nachzufragen, was das Pflegehotel leistet. Manche Hotels werben mit Begrifflichkeiten wie: rollstuhlgerechtes Hotel oder behindertengerechtes/barrierefreies Hotel. Das hat aber noch nicht zwingend etwas damit zu tun, dass vor Ort auch eine pflegerische Betreuung stattfindet. Unsere Favoriten Das ist unmöglich zu beantworten. Einige entscheidende Kriterien für die Preise eines Aufenthalts in einem Pflegehotel sind z.B. Ob Sie den Urlaub nun selbst organisieren oder ob es eine organisierte Reise durch einen Pflegereisen-Veranstalter sein soll, hängt davon ab, wieviel Zeit sie in die Urlaubsplanung investieren können bzw. wie abhängig Sie während Ihres Urlaubs sein möchten. Wenn Sie z.B. genau wissen, dass Sie in ein Pflegehotel gehen, reichen einige Recherchen aus, um festzustellen, ob das Hotel für Sie und Ihren Angehörigen geeignet ist. Vielleicht haben Sie auch aus dem Bekanntenkreis eine Empfehlung für ein Pflegehotel erhalten, das ist ja dann schon ein guter Anfang. Wenn aber Ausflüge geplant sind, sowohl für Sie als auch für die pflegebedürftige Person, der Urlaub etwas umfangreicher ist, sollte man sich schon überlegen, ob man auf einen Reiseveranstalter zurückgreift. Die Vor- und Nachteile zwischen einer Reise selber planen oder über ein betreutes Reisen zu buchen, habe ich Ihnen hier kurz zusammengefasst. Egal ob Urlaub oder Reha, von der Vorbereitung her ist alles ähnlich. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer aufmerksam machen. Auch bei der Reha haben Pflegende wiederum die Möglichkeit, ihren pflegebedürftigen Angehörigen mitzunehmen. Sie müssen sich eben nur entscheiden, ob Sie eine Reha möchten oder Urlaub. Bei einer Reha ist Ihr persönlicher Tagesablauf streng strukturiert durch die medizinischen und therapeutischen Anwendungen. Außerdem müssen natürlich die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation vorliegen. Bei einer Reha für pflegende Angehörige ist die Finanzierung etwas anders. Die ganze Reha mit Unterbringung wird vom Versicherungsträger bezahlt (mit Ausnahme der Eigenanteile). Das heißt die Kosten sind nicht so hoch wie bei einem Urlaub. Bevor Sie den Urlaub buchen, sollten Sie folgendes prüfen und erledigen: Je nach körperlicher Verfassung und Mobilität, sind natürlich im Hotel einige Dinge als Voraussetzung notwendig. Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, was für Sie am Urlaubsort notwendig ist: Fragen Sie vor Urlaubsantritt in der Unterkunft schriftlich an, ob das Hotel auch wirklich rollstuhlgeeignet ist. Lassen Sie sich die einzelnen Anforderungen bestätigen. Wurde Ihnen z.B. fälschlicherweise bestätigt, dass das Bad barrierefrei ist, haben Sie bei einer eventuellen Reklamation einen Beweis. Neben den ganz normalen Dingen, die in den Urlaub mitgenommen werden, müssen natürlich bei Urlaubsreisen mit Pflegebedürftigen noch einige weitere Dinge ins Gepäck. Dazu gehören: Je nachdem, welches Verkehrsmittel Sie für Ihre selbst geplante Urlaubsreise verwenden, ist auch hier einiges zu beachten. Vorab sollten Sie vielleicht klären, welche Autobahnraststätten behindertengerechte WCs haben. Mein Lese-Tipp: WC-Zentralschlüssel für Behindertentoiletten Wenn Sie sich am Urlaubsort ein Fahrzeug mieten, sollten Sie dies schon vor Antritt der Reise machen und auch gleich ein behindertengerechtes Fahrzeug, das auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist, buchen. Fernsehsessel – Pflegesessel – Aufstehsessel Wenn Sie als Pflegeperson in Urlaub gehen, können natürlich weder Ihre Kosten für die Unterkunft noch für die Verpflegung von der Pflegekasse erstattet werden. Aber für einige Kosten Ihres pflegebedürftigen Angehörigen kommt die Pflegekasse dann auf. Voraussetzung, um die Leistungen von der Pflegekasse zu erhalten, ist natürlich mindestens ein Pflegegrad ab 2. Außerdem müssen die Leistungserbringer (Pflegedienst, Pflegeeinrichtung usw.) eine Kassenzulassung haben. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, welche Kosten sie übernimmt. Diese Möglichkeiten haben Sie: Mein Lese-Tipp: Überblick über die Pflegeleistungen je Pflegegrad Extra-TiPP: Sie pflegen im Urlaub weiterhin Ihren Angehörigen selbst? Dann ändert sich lediglich der Pflegeort und Sie erhalten damit auch weiterhin das Pflegegeld. Sie sollten unbedingt Kombinationspflege beantragen. Dann erhalten Sie trotzdem noch ein anteiliges Pflegegeld, wenn die Kosten für den Pflegedienst geringer sind, als der Höchstbetrag den die Pflegekasse für den Pflegedienst bezahlt. Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein, damit Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurecht finden. Unser Newsletter erscheint 1-2 Mal pro Monat. Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel. Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
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