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Unter häuslicher Pflege versteht man, wenn pflegebedürftige Menschen zu Hause von Angehörigen, Verwandten oder Freunden gepflegt werden. Voraussetzung für die häusliche Pflege ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Damit erhalten Sie dann auch von der Pflegekasse sogenannte Pflegeleistungen. Dazu gehört das Pflegegeld, die Kombinationspflege, Pflegesachleistungen und einiges mehr.
Ein barrierefreies Haus kann genauso chic gestaltet werden, wie ein „nicht barrierefreies“ Haus. Das barrierefreie Haus hat aber den Vorteil, dass Sie keine baulichen Veränderungen mehr durchführen müssen, wenn Sie – egal in welchem Alter – körperliche Einschränkungen bekommen.
Damit nicht SIE sich dem Haus anpassen müssen, sondern das Haus auf Sie angepasst ist.
Haushaltshilfen aus Osteuropa können die pflegenden Angehörigen sehr entlasten, z.B. bei: Aufgaben im Haushalt, Beschäftigung des pflegebedürftigen Menschen, leichte pflegerische Tätigkeiten usw.
Ein Hausnotrufsystem ist ein wichtiges Hilfsmittel für Menschen die viel alleine sind. Gerade Senioren sind häufiger sturzgefährdet. Die Folge eines Sturzes kann sein, dass die betroffene Person stunden- oder tagelang unentdeckt in der Wohnung liegt. Mit einem Hausnotrufsystem kann mit nur einem Knopfdruck ein Hilferuf abgesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dass sich die alleinlebenden Menschen zu bestimmten Zeiten bei der Notrufzentrale melden und damit signalisieren, dass es Ihnen gut geht,.
Aber nicht nur für das häusliche Umfeld gibt es Notrufsysteme. Mittlerweile gibt es sehr gute Geräte auch für unterwegs. Viele Geräte sind mittlerweile schon mit einer GPS-Ortung ausgestattet.
Ein Notrufsystem kann somit zu viel mehr Unabhängigkeit – aber auch Sicherheit – für den Betroffenen beitragen.
Hilfsmittel werden von kranken, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen benötigt. Hilfsmittel werden in der Regel vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass eine Indikation – also eine Notwendigkeit – vorliegt. Sollte Ihnen das Hilfsmittel abgelehnt werden, können Sie auch Widerspruch einlegen.
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Welche Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt werden, kann aus dem Hilfsmittelverzeichnis entnommen werden. Meistens werden die Hilfsmittel nur leihweise überlassen. Das bedeutet, dass die Hilfsmittel zurückgegeben werden müssen, wenn Sie nicht mehr gebraucht werden. Sie können deshalb die Hilfsmittel nicht selbst entsorgen oder gar verkaufen.
Außerdem haben Sie keinen Anspruch auf nehme Hilfsmittel. Es ist durchaus möglich, dass Sie ein gebrauchtes Pflegebett erhalten.
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Quelle Bildmaterial: Beier # © Beier GmbH