Wer einen Angehörigen pflegt, kann bei seiner Steuererklärung einen Pflegepauschbetrag geltend machen. Dieser ist leider nicht übermäßig hoch, aber immer noch besser als nichts. Und um diese Steuervergünstigung zu erhalten, ist außerdem nur ein minimaler Mehraufwand bei der Einkommensteuererklärung nötig.
Doch wie immer – ist auch dieser Pauschbetrag von einigen „Wenn“ und „Aber“ abhängig. Diese Bedingungen erscheinen einem auf den ersten Blick sehr umfangreich, aber bei genauer Betrachtung wird ersichtlich, dass die meisten pflegenden Angehörigen diese Bedingungen erfüllen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Pflegepauschbetrag?
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, dem entstehen zwangsläufig höhere Kosten. Sei es in Form von Fahrtkosten beim Begleiten des Pflegebedürftigen zu Arzt- oder Therapieterminen, für das Waschen und Bügeln der Wäsche usw.
Mit diesen Kosten ist bei Pflegebedürftigkeit zu rechnen.
Lese-TiPP: Mehr Informationen zu den Kosten bei Pflegebedürftigkeit:Für die Betreuung von Angehörigen kann deshalb eine Aufwandsentschädigung in Form eines Pflege-Pauschbetrags bei der Steuer geltend gemacht werden.
Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?
Zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Pflegenden muss eine enge persönliche Beziehung bestehen, also Verwandte oder gute Freunde. Prinzipiell sind das
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Wie hoch ist der Pflegepauschalbetrag?
Bezüglich der Pauschbeträge ergibt sich ab 2021 eine Änderung. Deshalb lasse ich Ihnen hier für Ihre Steuererklärungen bis 2020 beide Pauschbeträge stehen.
Pflegegrad | Bis 2020 | Ab 2021 |
1 | 0 € | 0 € |
2 | 0 € | 600 € |
3 | 0 € | 1.100 € |
4 | 924 € | 1.800 € |
5 | 924 € | 1.800 € |
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Pflegepauschbetrag Voraussetzungen
Leider ist der Pauschbetrag mit sehr strengen Bedingungen verbunden.
Lese-TiPP: Wann muss das Pflegegeld versteuert werden?
Wo wird der Pflegepauschbetrag eingetragen?
Der Pauschbetrag wird in der Steuererklärung bei den „Außergewöhnlichen Belastungen“ in den Zeilen 65 und 66 geltend gemacht.
Wenn Sie den Pauschbetrag beanspruchen, müssen Sie keine Belege vorlegen.
Unterschied zwischen Behindertenpauschbetrag und Pflegepauschbetrag
Der Behindertenpauschalbetrag und der Pflegepauschalbetrag sind zwei ganz unterschiedliche Freibeträge.
Welche Alternativen gibt es zum Pauschbetrag?
Wer nachweislich jährlich höhere Kosten als 924 Euro für die Pflege hat, kann seine Kosten auch als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Dafür ist es dann aber nötig, dass alle Ausgaben über Rechnungen und Belege nachgewiesen werden können.
Krankheitskosten und Pflegekosten von der Steuer absetzen.
Lese-TiPP: Lesen Sie dazu auch den BeitragEin weiterer Nachteil ist, dass bei der Abrechnung über die außergewöhnlichen Belastungen eine zumutbare Belastungsgrenze gilt. Es können also nur Beträge steuerlich abgesetzt werden, die die zumutbare Belastung überschreiten.
Ein Beispiel:
Familie X hat eine zumutbare Belastung von 3.000 Euro
Sie hat das ganze Jahr über Rechnungen für Pflege, Zuzahlungen für Medikamente, Neuanschaffungen von Brillen, Haushaltshilfe, Rehakosten usw. von 5.000 Euro gesammelt.
Somit sind also von den gesammelten Rechnungen die ersten 3.000 Euro selbst zu bezahlen. Alles was über diesen Betrag hinaus geht – also in unserem Fall 2.000 Euro, können dann bei der Steuer geltend gemacht werden.
Hätte Familie X nur für 2.500 Euro Rechnungen gesammelt, hätte sie keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen können und müßte dann alle Kosten selbst tragen.
Mein SteuerTiPP:
Prüfen Sie, ob Sie den Pauschbetrag in Anspruch nehmen oder Ihre Gesamtkosten über die außergewöhnlichen Belastungen abrechnen können. Da ist jedes Jahr aufs Neue nachzurechnen.
Rechtliches
Der Pauschbetrag wird im Einkommensteuergesetz § 33b, Abs. 6 geregelt.
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Bildquelle: Canva Member
Gemeinsam mit seiner Frau betreut Otto Beier seit 2012 seine pflegebedürftigen Eltern und Schwiegereltern. Er gibt Insider-Tipps für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und schreibt als Pflegender – direkt von der Front – über seine Erfahrungen mit dem Pflegedschungel.
Mehr gibt es auch auf Facebook oder Xing, aber vor allem auch bei „Über mich“.
10 Antworten auf „Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie den Pflegepauschbetrag“
Ich pflege den Onkel meiner Ehefrau. Er hat Pflegestufe 3 und behält das Pflegegeld für sich.
Kann ich den Freibetrag für mich geltend machen?
Die Pflegeperson bekommt den Pflegepauschbetrag.
Die Person mit Pflegegrad kann ihre eigenen Kosten wie Medikamente usw. (auch den eigenen Behindertenpauschbetrag) ebenfalls bei ihrer eigenen Steuer absetzen.
Den Pflegepauschbetrag können Personen unter den im Beitrag genannten Voraussetzungen beantragen, die eine Person pflegen. Pflegebedürftige können den Pflegepauschbetrag nicht geltend machen.
Hallo Otto
können meine Eltern den Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 4 geltend machen? Gruß von Stephan Beer
Guten Tag,
habe ich es richtig verstanden? Die Pflegeperson kann ab 2021 den Pflegepauschbetrag steuerlich absetzen.
Gleichzeitig kann ich als zu pflegende Person bei den außergewöhnlichen Belastungen ohne Kürzungen weiterhin den Behindertenpauschbetrag und die weiteren außergew. Belastungen wie Medikamente, Fahrkosten zu Ärzten, Hilfsmittel usw. geltend machen?
Es ist steuerlich bei den Vergünstigungen also eine Trennung zwischen den Personen, auch wenn es ein Ehepaar ist?
Ich danke für Ihre Mühe und die tollen Informationen,
Brigitte
Vielen Dank für Ihr Lob. Das hat mich sehr gefreut und ich hoffe, dass ich Ihnen damit helfen konnte.
Ich finde diesen Beitrag ausführlich, lukrativ und irrsinnig hilfreich. Ich bedanke mir rechtherzlich bei den Administratoren und allen die mitgewirkt haben.
Ist der pflegepauschbetrag den man bei der Steuererklärung erstattet bekommt Einkommen bei ALG II und wird auch als solches behandelt oder ist dieser Betrag anrechnungsfrei auf ALG II?
Sehr geehrte Frau Wedekind,
da muss ich Ihnen widersprechen. Mein Beitrag ist korrekt.
Den Pflegepauschbetrag erhalten Personen die hilflos sind (Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis) oder Pflegestufe 3 haben. So ist das auch in meinem Beitrag beschrieben.
Mit der Pflege 3 wird automatisch Hilflosigkeit vorausgesetzt.
Die Gesetzestexte hierzu:
Das Gesetz zum Pflegepauschbetrag finden Sie hier im Paragraphen 33b Einkommenssteuergesetz
Den Nachweis über die Behinderung finden Sie hier im Paragraphen 65 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung
Stimmt nicht, der Pflegepauschbetrag wird nur vom FA anerkannt, wenn die zu pflegende Person ein H für Hilflos vom Versorgungsamt bescheint bekommen hat.