So nutzen Sie den Entlastungsbetrag richtig

Entlastungsbetrag für pflegebedürftige Menschen
Entlastungsbetrag für pflegebedürftige Menschen. Seit dem 01.01.2017 gibt´s mehr Geld.

Seit 01.01.2017 gibt es mit dem neuen PSG II (Pflegestärkungsgesetz) einige finanzielle Änderungen.Unter anderem änderte sich auch die Höhe des Entlastungsgeldes. Leider wird der Entlastungsbetrag immer noch viel zu wenig genutzt.

Was bringt der Entlastungsbetrag?

Das Notrufsystem für zuhause und unterwegs

Mit dem Entlastungsbetrag sollen

Wer hat Anspruch auf den Betreuungsbetrag von 125 Euro?

Alle Personen mit einem Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Zum häuslichen Umfeld zählen:

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag abgerechnet werden?

Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit

  • der Tages- und Nachtpflege
  • der Kurzzeitpflege
  • der Leistungen des amb. Pflegedienstes
  • sowie den nach Landesrecht anerkannten Leistungen zur Unterstützung im Alltag

entstehen.

Die einzelnen Kosten gliedern sich wie folgt:

Tages- und Nachtpflege

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Fahrkosten für die Hin- und Rückfahrt

Kurzzeitpflege

  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Fahrkosten für den Hin- und Rücktransport

Ambulante Pflegedienste/ambulante Betreuungsdienste:

  • Leistungen für Pflegedienste im Bereich der Körperpflege für Personen mit dem Pflegegrad 1 **
  • Leistungen für den ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung für Personen in den Pflegegraden 2 – 5 *
  • Investitionskosten, die im Zusammenhang mit den Leistungen des Pflegedienstes entstehen.

Sie suchen einen Pflegedienst in Ihrer Nähe? Kostenlose Pflegedienst-Suche

Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI (niedrigschwellige Entlastungsleistungen / niedrigschwellige Angebote)
  • Fahrkosten, wenn die pflegebedürftige Person im Rahmen der Unterstützung im Alltag transportiert werden muss (z.B. in eine Betreuungsgruppe für Demenzkranke).

Tipp

Die Kurzzeitpflege kann auch über den „angesparten“ Entlastungsbetrag finanziert werden. Siehe dazu unseren Beitrag Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag verrechnen.

Nicht bezahlt werden können damit Leistungen des Pflegedienstes für die Körperpflege (An- und Auskleiden, große Toilette, kleine Toilette usw.), da dies über die Pflegesachleistungen finanziert wird.

Personen mit einem Pflegegrad 1 erhalten keine Pflegesachleistungen. Deshalb können diese pflegebedürftigen Menschen den Entlastungsbetrag auch für Körperpflege – ausgeführt durch einen Pflegedienst – verwenden.

Mehr Informationen finden Sie auch hier.


icon-hand-o-rightNützliche Alltagshilfen:
icon-plus Kostenlose Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro pro Monat ! - incl. Reinigungs- und Desinfektionstücher!
icon-plus Treppenlifte – Mit Pflegegrad bis 4.000 Euro Zuschuss !
icon-plus Nachträglicher Einbau Badewannentüre – Innerhalb weniger Stunden !
icon-plus Treppensteighilfe – Sicher die Treppe rauf + runter. Mit 4.000 € Zuschuss


Was Sie über den Entlastungsbetrag wissen sollten

  • Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.
  • Der Entlastungsbetrag von 125 Euro ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist.
  • Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung.
  • Der Entlastungsbeitrag muss beantragt werden und wird nicht pauschal bzw. automatisch an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Das bedeutet, dass das Betreuungsgeld/die Betreuungsleistungen zweckgebunden ist (Kostenerstattungsanspruch).
  • Der Antrag muss NICHT VOR Inanspruchnahme der Leistungen gestellt werden. Es reicht, wenn der Antrag mit den Rechnungen eingereicht wird.
  • Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
  • Sie können bei Ihrer Pflegeversicherung nachfragen, wie hoch noch Ihr verfügbares Budget für den Entlastungsbetrag ist.
  • Als Nachweis dienen die Abrechnungen/Quittungen/Belege.
  • Kosten, welche die Entlastungsleistungen überschreiten, müssen selbst getragen werden.
  • Im Normalfall ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung. Danach reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung ein.
  • Der Betreuungsdienst/Pflegedienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Dazu muss eine Abtretungserklärung ausgefüllt werden. Vorteil: Sie müssen nicht mehr mit den Kosten in Vorleistung gehen.

Mein Lese-Tipp zu den Vor- und Nachteile einer Abtretungserklärung: Achtung bei Abtretungserklärung für Entlastungsbetrag und Ersatzpflege

Muss der Entlastungsbetrag innerhalb des Monats verbraucht werden?

Der Entlastungsbeitrag muss nicht jeden Monat aufgebraucht werden. Sie haben die Möglichkeit, die Beträge zu sammeln, damit Sie dann zum Beispiel die Hotelkosten einer Kurzzeitpflege bezahlen können. Sie können damit quasi von Januar bis November das Betreuungsgeld ansparen, um dann für eine Kurzzeitpflege im Dezember die Hotelkosten zu finanzieren.

Mein Lese-Tipp: Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag verrechnen


Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.

Die nicht verbrauchten Beträge müssen spätestens im darauffolgenden Kalenderhalbjahr abgerufen sein, sonst verfallen die Beträge.

Allerdings ist es nicht möglich, die Entlastungsleistungen im Voraus in Anspruch zu nehmen.

Beispiel Verrechnung der Kurzzeitpflege mit dem Entlastungsbetrag:

Herr Maurer hat für Januar bis März jeweils den Entlastungsbetrag von 125 Euro voll in Anspruch genommen. Im April geht Herr Maurer in Kurzzeitpflege und möchte seine Hotelkosten (Essen und Zimmer im Pflegeheim) mit dem Entlastungsbetrag bezahlen, der ihm von April bis Dezember zustehen würde. Das geht nicht.

Die bessere Möglichkeit wäre:

  • Die Entlastungsbeträge von April bis Dezember ansparen
  • Am Anfang des nächsten Jahres diese mit den Hotelkosten der Kurzzeitpflege vom April verrechnen.

Preise für Betreuungsangebote

Die Preise sind für alle Leistungen unterschiedlich.

Die Kosten die in einem Pflegeheim (z.B. Hotelkosten für Kurzzeitpflege) entstehen, sind von Pflegeheim zu Pflegeheim unterschiedlich.

Mittlerweile gibt es auch zugelassene Vermittlungsfirmen die Dienste anbieten, die mit dem Betreuungsbetrag abgerechnet werden können (z.B. Putzen der Fenster oder Wohnung, Begleitung zu Konzerten usw.).

Mein Tipp: Lassen Sie sich die Preise geben und vergleichen Sie! Wenn Sie das Putzen der Wohnung oder das Zubereiten von Mahlzeiten von einem Pflegedienst erledigen lassen, ist dies meist teurer, als über zugelassene Vereine, Nachbarschaftshilfen usw.

Wenn Sie sich unsicher darüber sind, welche Kosten Sie mit wem abrechnen können, sprechen Sie Ihre Pflegekasse an. Bei den meisten Pflegeversicherungen erhalten Sie auch eine Liste der zugelassenen Dienste.

Wo finde ich zugelassene Anbieter für Entlastungsleistungen?

Es ist mancherorts leider nicht so einfach, zugelassene Anbieter für Entlastungsleistungen zu bekommen. Jede Pflegekasse muss Ihnen aber eine Liste mit anerkannten Anbietern aushändigen. Diese Liste enthält auch die Preise und Informationen, welche Leistungen angeboten werden.


Bitte nicht vergessen!
Mit einem Pflegegrad haben Sie Anrecht auf monatliche Pflegehilfsmittel.

Zusätzliche Betreuungsangebote im Pflegeheim

Seit 2017 müssen auch die Pflegeheime/Seniorenheime zusätzliche Betreuungsleistungen anbieten. Bis Dezember 2016 kamen Pflegebedürftige in einer Pflegeeinrichtung nur dann in den Genuss der zusätzlichen Betreuungsleistungen, wenn das Pflegeheim dies mit der Pflegekasse ausgehandelt hatte.

Das bedeutet für Sie: Wenn ein Angehöriger von Ihnen in einem Pflegeheim untergebracht ist, sollten Sie ein Auge darauf werfen, ob er diese zusätzlichen Betreuungsleistungen auch erhält.

Gesetzliche Regelungen

Die gesetzlichen Regelungen für den Entlastungsbetrag finden Sie im § 45b SGB XI. Es können auch Leistungen aus dem § 45a SGB XI finanziert werden.

Andere Begrifflichkeiten

  • Zusätzliche / erweiterte / niedrigschwellige Entlastungsangebote, Betreuungsangebote, Betreuungsleistungen, Hilfeangebote, Unterstützungsleistungen / Entlastungspflege
  • familienunterstützende Dienstleistungen im Betreuungsbereich
  • anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag
  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

FAQ – Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Was ist ein Entlastungsbetrag?

Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

Für was kann man den Entlastungsbetrag nutzen?

Der zur Verfügung gestellte Betrag ist speziell dafür vorgesehen, qualitätsgesicherte Leistungen anzubieten, um pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen in ihrer Rolle als Pflegepersonen zu entlasten. Zusätzlich soll er die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags fördern.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag nach Pflegegrad?

Der Betrag der Entlastungsleistung ist unabhängig vom Pflegegrad einheitlich festgelegt und beläuft sich auf 125 Euro pro Monat.

Wer bekommt Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche finanzielle Zuwendung, die allen pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad gewährt wird. Selbst bei Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung zur Entlastung im Pflegealltag.

Kann man den Entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?

Ja, Sie können den Entlastungsbetrag beantragen, nachdem Sie die entsprechenden Leistungen in Anspruch genommen haben. Sie haben Zeit bis zum 30.06. des Folgejahres, um den Antrag einzureichen. Es ist jedoch wichtig, dass Sie die Rechnungen für die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen bei der Pflegekasse einreichen.

Weitere Beiträge zum Thema Pflege


Anzeige | Produktvorstellung
Seniorenmobil für mehr Unabhängigkeit und Sicherheit

Anzeige

Profitieren Sie von unserem
Newsletter!

Tipps zur Pflegekasse & Pflegegeld,
Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.

Tragen Sie sich jetzt für unseren kostenlosen Newsletter ein. Er erscheint 1-2 Mal pro Monat und hat das Ziel, dass Sie sich zukünftig im Pflegedschungel zurechtfinden und die Pflege erleichtert wird!

Quelle Bildmaterial: Fotolia #27508970 © Gina Sanders

9 Antworten auf „So nutzen Sie den Entlastungsbetrag richtig“

Im Vorkommentar wurde die Frage bereits beantwortet. Das Problem ist, dass nicht alle Bundesländer Privatpersonen zulassen, das sollten Sie mit Ihrer Pflegekasse klären. Weiteres Thema ist, dass die wenigsten Pflegekassen, Gartenarbeiten als Entlastungsleistung akzeptieren. Anders würde es aussehen, wenn Sie mit Ihrem Schwiegersohn gemeinsam „gärtnern“ würden, also gemeinsam, je nach Möglichkeiten den Garten auf Vordermann bringen.

Hallo, ich habe Pflegestufe 3. Meine Freundin ist meine Pflegeperson. Sie bekommt das komplette Pflegegeld. Sie kümmert sich um den Haushalt und hilft mir bei meinen täglichen Anliegen. Ich habe einen Garten der auch behandelt werden müsste. Würde gerne meinen Schwiegersohn der auch Gärtner ist das machen lassen und ihm den Entlassungsbetrag 125€ gerne geben. Wie kann ich das Geld beantragen und geht das überhaupt? Wie funktioniert das mit den Quittungen die man ausstellen soll? Ich bin bei der TK versichert. Auf Antwort wäre ich sehr Dankbar.
Mfg

Den Entlastungsbetrag können meistens nur zugelassene Dienstleister nutzen. Dazu zählen beispielsweise Pflegedienste oder Nachbarschaftshilfsvereine. In wenigen Bundesländern ist es sogar möglich, dass eine Privatperson den Entlastungsbetrag abrechnen kann. Das sollten Sie aber mit Ihrer Pflegekasse klären, ob es in Ihrem Bundesland möglich ist.

Sehr geehrte Herr Beier ich pflege seit sechzehn Jahren mein Sohn aber leider ich weiß immer noch nicht welche Rechte ich habe. Wie kann ich diesen Entlastungbetrag bekommen, können sie mir sagen wie ich das machen kann? Mit freundlichen Grüßen Cicek

Die Frage mit dem Guthaben ist leichter zu beantworten: kurz gesagt, Ja. Bis zu einem gewissen Punkt summieren sich die Summen. Das heißt es spart sich an.
Die größere Schwierigkeit ist die Nutzung des Budget. Nicht jede Kasse bzw. jedes Bundesland lässt eine Nutzung durch eine Privatperson zu. Die meisten Bundesländer lassen nur für „zugelassene Diensthelfer“ die Nutzung des Entlastungsbetrages zu. In Ihrem Fall kann es zwei Optionen geben: 1. Ihr Bundesland lässt Privatpersonen ebenfalls zu, dann ist es kein Problem. 2. Sie stellen einen Antrag auf einen „Einzelfallentscheid“. In beiden Fällen sollten Sie unbedingt mit dem Sachbearbeiter bei der Pflegekasse sprechen, ob und wie die Nutzung für eine Privatperson möglich sein könnte.

Guten Tag,
ich habe den Pflegegrad 1 – 125,– € mtl. ab 9.6.23 erhalten. Ich brauche ihn hauptsächlich für eine Haushaltshilfe. Möchte aber keine fremde Person in der Wohnung haben, sondern eine aus dem Bekanntenkreis. Wie hoch kann ich diese bezahlen und wie rechne ich diese ab? Habe ich schon ein Guthaben von Juni-Okt.23 = 625,– € ?

UIuiuiui..guter Kommentar, danke dafür.
Ich selbst bin Inhaber eines Betreuungsdienstes. Wir machen alles vom Klo putzen bis hin zu Widersprüchen stellen. Wenn ihr das so beschreibt, dass die Dienstleister ihre Arbeit nicht richtig machen, verstehe ich eure Ansicht. Aber bitte auch Vorsicht. Ich zahle meinen Angestellten einen sehr sehr guten Stundensatz (weit über Mindestlohn für Ungelernte), da ich keine Lust habe, mir ständig neues Personal zu suchen und meinen , unseren, Kunden nicht ständig neue Leute vorsetzen möchte. Wenn man wirtschaftlich sein möchte, müsste man den Stundenlohn der Angestellten nehmen und mind. mal 2,5 rechnen, damit davon alles beglichen wird. (Lohn, KK, Versicherung, Sprit..usw..). Der Stundenlohn ist definitiv i.O. Die meisten liegen definitiv höher.
Hier sollte nicht gemeckert werden über die Preise der DL sondern über die Regierung. 125 € sind ein witz, ja. So jetzt kam aber auch die Sache mit der Umwandlung von 40%.. damit kann man auch einiges reissen. Bitte nicht nur auf die DL meckern. Ich weiss, dass es zu wenige gibt und auch schwarze Schafe darunter sind. In diesem Bereich besonders, da die Not ausgenutzt wird. Euch alles Gute

Da stimme ich meiner Vorschreiberin 100% zu. Es ist nur Abzocke. So eine Abzocke kann
doch von den Pflegekassen nicht gut geheißen werden und es muss gegen gesteuert
werden. Die kranken Mitglieder sollen doch auch ehrlich sein und sind es auch.
Aber die wirklich Kranken haben ja keine Lobby.

Was für eine Augenwischerei mit dem Entlastungsbetrag. Ja durch einen Pflegedienst, die sich an nichts halten, geputzt wird nur kölscher Wisch aber abrechnen tun diese Pflegedienste fast 32 Euro pro Stunde ,da hat man nicht viel im Monat und man muss sich todärgern über die Abgezocktheit der Pflegedienste. Es wird Zeit Wahrheit zu sprechen, wie wir Kranken ausgenutzt werden und die Schönschwätzerei mal ein Ende findet. Ja ich bin seit Jahren ein Pflegegradpatient und nicht die ganz Alte und mein Kopf funktioniert noch sehr gut und deshalb bin ich eine, die sich wehrt und Fazit ist dann immer, haha man wird gekündigt. Ja die meisten sind halt ältere Menschen und die lassen alles mit sich geschehen aber nein, dazu bin ich nicht bereit. Tatsachen und Wahrheiten verdammt nochmal gehören endlich auf den Tisch und nicht wie hier alles so nett harmonisierend geschrieben, alles bullshit

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert