Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit - Finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umzug

So erhalten Sie Fördermittel für einen senioren- oder behindertengerechten Umzug.

Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit - Finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umzug
Otto Beier
Otto Beier, Gründer von Pflege-durch-Angehörige, gibt praktische Tipps und Einblicke in den Pflegedschungel.
Aktualisiert am 05.03.2025
5600 mal angesehen

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige können einen Zuschuss zu Umzugskosten erhalten, wenn der Umzug in eine barrierefreie Wohnung erforderlich ist.

  • Der Zuschuss wird von den Pflegekassen gewährt, wenn der Umzug zur Verbesserung der Lebensqualität und Selbstständigkeit dient.

  • Es gibt klare Voraussetzungen, wie z. B. eine festgelegte Pflegebedürftigkeit und die Notwendigkeit, die Wohnung an die Pflegebedürftigkeit anzupassen.

  • Eine frühzeitige Antragstellung und Unterstützung durch Experten kann den Prozess beschleunigen und helfen, finanzielle Hürden zu überwinden.

So gehen Sie vor

  • Pflegegrad überprüfen
    Vergewissern Sie sich, dass die Pflegebedürftigkeit offiziell anerkannt ist und ein entsprechender Pflegegrad vorliegt. Nur dann haben Sie Anspruch auf den Zuschuss.

  • Umzugsbedarf nachweisen
    Dokumentieren Sie, warum der Umzug notwendig ist, z. B. aufgrund von Barrieren in der aktuellen Wohnung oder der Notwendigkeit eines barrierefreien Umfelds. Lassen Sie sich hierzu von einem Arzt oder einem Fachmann beraten.

  • Antrag bei der Pflegekasse stellen
    Stellen Sie einen Antrag auf Umzugskosten-Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse. Geben Sie alle relevanten Unterlagen an, wie z. B. den Pflegegrad, Umzugsdetails und Kostenvoranschläge für den Umzug.

  • Förderung prüfen und Bescheid abwarten
    Warten Sie auf den Bescheid Ihrer Pflegekasse. Im Fall einer Zusage erhalten Sie die Unterstützung für die Umzugskosten, die je nach Bedarf variieren kann.

  • Expertenrat einholen
    Lassen Sie sich von einem Fachdienst beraten, um den Antragsprozess zu optimieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.

Zuschuss für Umzugskosten

Die eigene Wohnung ist plötzlich nicht mehr behindertengerecht. Die Flure und Türen zu schmal, das Bad zu klein für den Rollstuhl oder kein Aufzug. Beantragen Sie einen Zuschuss für Umzugskosten.

Wer eine Wohnung nicht so barrierefrei umbauen kann, dass sie den Bedürfnissen und Anforderungen eines Pflegebedürftigen entspricht und deshalb umziehen muss, kann einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse bekommen.

Voraussetzung: Der Pflegebedürftige hat einen Pflegegrad und der Umzug ist erforderlich.

Der Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI) wird bei der Pflegekasse gestellt. Es macht Sinn, sich vor dem Umzug bei der Pflegekasse bestätigen zu lassen, dass die Kosten für einen Umzug übernommen werden.

Seniorenumzüge – Voraussetzungen für Zuschuss

Ein Umzug im Alter ist häufig noch notwendig, wenn die Wohnung nicht behindertengerecht ist. Wer aus gesundheitlichen Gründen in eine seniorengerechte Wohnung umziehen muss, kann bei der gesetzlichen Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für einen Pflegeumzug / Seniorenumzug beantragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass

  • ein Pflegegrad 1 – 5 vorliegt,
  • die neue Wohnung barrierefrei ist,
  • die selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wieder gesichert ist und der Pflegeaufwand verringert wird,
  • die Pflege zu Hause wesentlich erleichtert wird.

Unter den § 40 Abs. 4 SGB XI – Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes – gehören zum Beispiel Seniorenumzüge:

  • Umzug ins betreute Wohnen,
  • in eine behindertengerechte Wohnung,
  • von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
  • Unter Umständen auch die behindertengerechte Möbelumstellung

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Serviceleistungen beim Pflegeumzug

Wenn man körperlich eingeschränkt ist, macht es Sinn, die Serviceleistungen des Umzugsunternehmen in Anspruch zu nehmen.

Einige Unternehmen übernehmen dabei sogar noch mehr als nur den reinen Umzug und bieten so ein Rundum-Sorglos-Service. Folgende Leistungen können, je nach Unternehmen beispielsweise übernommen werden:

  • Ermittlung des richtigen Kostenträgers.
  • Beantragung der Kostenübernahme.
  • Abwicklung des Widerspruchsverfahrens, falls die Pflegekasse den Zuschuss abgelehnt hat.
  • Komplette Umzugsplanung.
  • Liefern und packen von Umzugskartons.
  • Möbel abbauen und in der neuen Wohnung aufbauen.
  • Küchenmontage.
  • Entrümpelung, Haushaltsauflösung und Entsorgung von allem, was Sie nicht mehr brauchen.
  • Renovierungsarbeiten.
  • uvm.

Aber Achtung, wenn Sie den Umzug von der Pflegekasse bezuschusst bekommen, übernimmt die Pflegekasse in der Regel nur die reinen Umzugskosten. Das heißt, dass Renovierung und Entrümpelung der Wohnung in aller Regel nicht mit übernommen werden. Das sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen.

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Wie funktioniert der kostenlose Umzugsvergleich?

Ein großer Vorteil des Umzugsvergleichs ist, dass die Umzugsunternehmen Ihren Auftrag „ersteigern“ möchten. Und das funktioniert so:

  • Sie geben in dem Formular kostenlos und unverbindlich Ihre Eckdaten für den Umzug ein. (Z.B. Adresse jetzige Wohnung → Adresse neue Wohnung / Mobiliar was umgezogen werden soll / Umzugsdatum / usw.)
  • Dann warten Sie in aller Ruhe auf die Angebote.
  • Von den eingehenden Angeboten können Sie sich das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aussuchen. Sie müssen nicht das günstigste Angebot nehmen, sondern das Angebot, das Ihren Anforderungen und Wünschen entspricht.
  • Bei Umzügen unter 100 Kilometern Entfernung zwischen dem alten und dem neuen Wohnort werden Sie direkt vom Umzugsunternehmen kontaktiert.
  • Bei einer Entfernung von einem Wohnort zum anderen von mehr als 100 Kilometern, erhalten Sie einen persönlichen Umzugsberater gestellt. Er berät Sie bei der Auswahl der Umzugsfirma und spricht mit Ihnen die Angebote durch.
  • Nun entscheiden Sie sich für das Angebot, das IHNEN persönlich am besten zusagt.
  • Die Umzugsfirmen sind auf Qualität geprüft.

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Gut zu wissen:

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Umzugskosten sparen – wie geht das denn?

Umzugskosten sparen – wie soll das denn funktionieren? Ganz einfach: Mit der Kapazitätenauslastung.

Beispiel 1: 

  • Angenommen, Sie beauftragen Ihr örtliches Umzugsunternehmen, Ihren Umzug von München nach Hamburg zu organisieren.
  • Das sind circa 2 x 800 Kilometer.
  • Wenn das Umzugsunternehmen mit einem leeren LKW zurückfahren muss, kommt das richtig teuer.

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Beispiel 2:

  • Sie schreiben Ihre Umzugsanfrage.
  • Es meldet sich ein Umzugsunternehmen, das gerade zum geplanten Zeitpunkt einen Umzug von Hamburg nach München hat.
  • Auf der Rückfahrt nach Hamburg wird dann ihr Umzug durchgeführt.
  • Es gibt also für das Umzugsunternehmen keine Leerfahrt.
  • Das ist ein Grund, warum Sie bis einiges an Umzugskosten sparen können.

Selbstverständlich sind die Angebote für Sie kostenlos und unverbindlich, auch wenn es nicht zur Auftragserteilung kommt.

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Warum einen Angebotsvergleich machen?

Es gibt keine Preisbindung oder Einheitspreise bei den Umzügen. Die Bandbreite an Preisangeboten kann sehr groß sein. Außerdem ist für den Preis ausschlaggebend, ob das Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe ist oder ob eine längere Anfahrt notwendig ist.

Damit Sie reell vergleichen können, sollten Sie immer die gleichen Angaben machen: Also wieviele Kartons müssen umgezogen werden. Muss eine Küche demontiert und montiert werden usw.

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Tipps für Ihren Umzug

Hier noch ein paar Tipps, die Sie zu Ihrem Umzug wissen sollten.

  • Überlegen Sie sich schon im Vorfeld, welche Aufgaben Sie selbst machen möchten und welche durch das Umzugsunternehmen ausgeführt werden sollen.
  • Mit Pflegegrad können Sie bei der Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro zu Ihren Umzugskosten erhalten.
  • Lassen Sie sich auf alle Fälle mehrere Angebote erstellen. Nutzen Sie den Umzugsvergleich.
  • Für Schäden, die während dem Umzug an Ihrem Hausrat entstanden, muss die Umzugsfirma haften. Das gleiche gilt auch für Schäden in der Wohnung oder dem Zugang zur Wohnung (Treppenhaus). Allerdings ist die Schadenssumme begrenzt. Klären Sie mit dem von Ihnen ausgesuchten Umzugsunternehmen, welche Ihrer Gegenstände versichert sind und in welcher Höhe.
  • Erstellen Sie einem Möbelplan. Das hilft der Umzugsfirma, in der neuen Wohnung die Möbel richtig zu positionieren.
  • Wenn Sie Möbel oder Kartons einlagern möchten, sprechen Sie Ihr Umzugsunternehmen an. Man wird Ihnen ein entsprechendes Angebot machen.
  • Wenn Sie Umzugskartons benötigen, müssen Sie die nicht selbst kaufen. Auch hier kann Ihnen das Umzugsunternehmen helfen.
  • Beginnen Sie so zeitig wie möglich damit, die Umzugskartons zu packen. Entrümpeln Sie dabei alles, was nicht mehr gebraucht wird.
  • Einige Umzugsunternehmen übernehmen auch die Reinigungs- oder Malerarbeiten in der alten Wohnung.
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Welche Arbeiten kann Ihnen ein Umzugsunternehmen abnehmen?

Es ist schon schön, wenn man bei einem Umzug so wenig wie möglich selbst machen muss. Aber bedenken Sie: Je mehr Sie von der Umzugsfirma machen lassen, umso teurer wird natürlich der Umzug.

Folgende Arbeiten können Sie durchführen lassen.

  • Aus- und einpacken der Umzugskartons
  • Möbel abbauen und in der neuen Wohnung wieder aufbauen
  • Küche und andere Einbaumöbel ausbauen und wieder einbauen
  • Abhängen und aufhängen von Lampen
  • Endreinigung der Wohnung
  • Manche Firmen renovieren auch die Wohnung

Häufige Fragen zum Thema Umzugskosten

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für Umzugskosten von der Pflegekasse?
Wie hoch ist der maximale Zuschuss und wofür kann er verwendet werden?
Welche Voraussetzungen müssen für den Erhalt des Zuschusses erfüllt sein?
Wie und wo stelle ich den Antrag auf den Zuschuss für Umzugskosten?
Welche Umzüge werden von der Pflegekasse bezuschusst?
Werden auch Kosten für Renovierung oder Entrümpelung übernommen?
Wie finde ich ein geeignetes Umzugsunternehmen für meinen Pflegeumzug?
Wie kann ich bei den Umzugskosten sparen?
Welche Serviceleistungen bieten spezialisierte Umzugsunternehmen an?
Wird der Zuschuss auch für einen Umzug ins Pflegeheim bezahlt?
Kann ich auch ohne Pflegegrad Unterstützung für einen Umzug erhalten?
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0 Kommentare zu „Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit ✔️ Finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umzug“

  1. Brigitte Mönner

    Da ich nicht Wusste, das man bei Umzug einer zu pflegenden Person ein Umzugsunternehmen nehmen kann, hab ich mit 5 Helfern den Umzug allein gemacht.
    Kann ich einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen um die Helfer zu bezahlen?
    Dazu gehört noch ein Leihauto um die großen Möbel zu transportieren und das Spritgeld für eine privat Person, die zig mal mit dem Auto Entsorgung und den massiven Kleinteile Transport gemacht hat ?

    1. Leider geht das nicht, wenn Sie den Umzug privat organisieren bezahlt die Pflegekasse den Zuschuss nicht. Sie können versuchen, ob Sie die tatsächlich entstanden Kosten wie den Miettransporter und das Spritgeld erstattet bekommen. Arbeitszeit bzw. Arbeitslohn können Sie aber leider nicht abrechnen, da es sich in Ihrem Fall nicht um gewerbliche Dienstleister dreht.

  2. Hardy Kotzbacher

    Hallo, meine Tochter will wegen einer zusätzlich pflegenden Unterstützung ihrer 73jährigen Mutter (Pflegestufe III), ihren Wohnort bezugsnah von Berlin nach Kempten (Allgäu) verlegen.
    Z. Zt. wird die Pflege durch den Vater (81J.) aufrechterhalten.
    Frage:
    Wo kann sie einem Zuschuss für ihre entstehenden, reinen Umzugskosten (ca. 4000€) beantragen?
    Ist hier eine Steuerermäßigung über das Finanzamt möglich?
    Mit lieben Grüßen
    Ko.

    1. Hallo,
      wenn ich das richtig verstehe ist die Tochter nicht pflegebedürftig. In dem Fall kann die Tochter keinen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen. Der Zuschuss steht nur den Pflegebedürftigen zu, also in dem Fall der Mutter, falls diese umziehen müsste. Ansonsten ist der Umzug der Tochter ein “normaler” Umzug.

  3. Hallo,

    Ein Hinweis von von uns weil wir das so mit der BARMER Pflegekasse erlebt haben bei meinen Eltern.
    Meine Mutter ist zu Hause verunfallt. Eine Selbstversorgung war danach nicht mehr möglich und eine angemessene ambulante Betreuung durch uns auch unter Hilfe der bisherigen Pflegfirma war nicht mehr möglich.
    Wir mussten die private Wohnung auflösen und beide Elternteile in stationäre Pflege geben.

    Auf Nachfrage kam von der BARMER
    Umzugskosten werden von der Pflegekasse NUR dann übernommen, wenn der Umzug von ambulanter Pflege zu ambulanter Pflege erfolgt.

    Für einen Umzug von ambulanter Pflege in stationäre Pflege werden KEINE Umzugskosten übernommen.

  4. Guten Tag,
    mit Glück kann meine Mutter aus Ihrer Wohnung in die freiwerdende Erdgeschoß-Wohnung unter der meinigen einziehen.
    Sie ist im Pfleggrad 3 und durch den Umzug näher bei mir “im Fall der Fälle”.
    Kann ich bzgl. der Umzugskosten bei der Pflegekasse finanzielle Hilfe “erwarten”?
    danke

    1. Hallo,
      sofern der Umzug die persönliche Pflegesituation verbessert kann die Kasse einen Zuschuss zum Umzug bewilligen. Wichtig ist, dass bei der Begründung hervorgeht, warum die Pflegesituation durch einen Umzug verbessert wird.

  5. Guten Morgen,
    ich muss mit meiner Frau (Pflegegrad 2) umziehen. Aktuell wohnen wir in einem Haus, was über 3 Etagen geht. Leider ist es so, dass sie auf Grund ihrer Erkrankung orientierungslos ist und die Treppen immer mehr zur Gefahr werden. Wir wollen in eine ebenerdige Wohnung ziehen und Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen. Jetzt die Frage. Was wird hier alles grundsätzlich übernommen ? Fallen auch Malerarbeiten bei Auszug darunter, da das Haus frisch renoviert übergeben werden muss. Dies ist für die Einholung der Kostenvoranschläge notwendig. Vielen Dank im Voraus.

    1. Hallo,
      Die Pflegekasse übernimmt über den Zuschuss (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) lediglich die reinen Umzugskosten. Kosten die mit dem Umzug im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Renovierungen oder Entsorgungen werden leider nicht übernommen.

  6. Hallo,

    meine Freundin (Pflegegrad 4) und ich wollen in meinem Wohneigentum zusammenziehen. Hierfür wollen wir unter anderem das Bad behinderten gerecht umbauen lassen. Da das zusammen Leben in meiner Wohnung, ohne Umbau nur erschwert möglich ist, stellt sich die Frage ob der Zuschuss für den Umbau bereits vor dem Einzug gewährt werden kann? Bzw. welche Bedingungen gegeben sein müssen damit dies möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter D.

    1. Hallo,
      Normalerweise sollte es kein Problem sein, wenn Sie den Umbau vorher beantragen. Sie sollten bei der Antragstellung dann in die Begründung eben mit aufnehmen, dass der Umzug erst dann gemacht werden kann, wenn das Bad entsprechend umgebaut wurde.

  7. Ich habe eine Frage.
    Meine schwerbehinderte Tochter muss wegen der notwendigen Nachtpflege (Pflegestufe3) von ihrer Einzimmerwohnung in eine behindertengerechte Wohnung umziehen, in der die pflegende Person in der Nacht zumindest ein Zimmer zur Ruhe hat, wenn sie nicht im Einsatz ist.
    Es muss zumindest eine Liege und ein kleiner Schrank gekauft werden. Auch muss das zusätzliche Zimmer für den Einzug renoviert werden. Z. B. Anstrich, Tapete, Lampen
    Übernimmt diese Kosten auch die Pflegeversicherung?

    1. Hallo,
      in der Regel übernimmt die Pflegekasse keine Kosten für Renovierungen oder Schönheitsreparaturen. Bezuschusst wird nur, was der Pflege dienlich ist, sprich ein möglichst selbst bestimmtes Leben ermöglicht.

    1. Hallo,
      leider können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich denke, dass Sie mit dem Sozialamt sprechen sollten, vielleicht bezuschussen die einen Umzug. Da wir uns mit Zuschüsse für pflegebedürftige Menschen beschäftigen, wissen wir leider nicht, ob es Zuschüsse auch ohne Pflegegrad gibt.

  8. ich habe einen Antrag für Umzugskosten gestellt und wollte mal nachfragen ob man auch einen Antrag für die Kaution stellen kann? Mfg Weseler

    1. Hallo,
      leider kann die Kaution nicht über den Zuschuss der Pflegekasse bezahlt werden. Es können nur Maßnahmen bezuschusst werden, die die Pflegesituation verbessern bzw. die häusliche Pflege sicherstellen.

  9. Meine Schwiegermutter hat Pflegegrad 2 und zieht in ein altersgerechtes bzw. betreutes Wohnen. Gehören zu den erstattungsfähigen Umzugskosten auch die Kosten für die Renovierung der Auszugswohnung? Vielen Dank. J.G.

    1. Mir ist nur bekannt, dass die Pflegekasse die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernimmt. Also einen Badumbau, Zuschuss zu einem Treppenlift usw. Die Renovierung der Auszugswohnung sind ja mehr oder weniger Schönheitsreparaturen die jeder Mieter machen muss, wenn er auszieht.
      Aber vielleicht kann Ihnen da Ihre Pflegekasse mehr dazu sagen.

  10. Was passiert, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit genehmigt und mit dem Umzugunternehmen terminlich fest vereinbart wurde, der Patient jedoch tragischerweise zwischenzeitlich stirbt? Wir haben alles vorbereitet für den Umzug, aber es sieht sehr schlecht aus.

    1. Ist ein Umzug denn überhaupt noch möglich, wenn es der betroffenen Person so schlecht geht?
      Was meint der behandelnde Arzt dazu, ob ein Umzug im Moment überhaupt sinnvoll ist?
      Sie sollten dann auch mit dem Umzugsunternehmen klären, ob der Umzug evtl. verschoben oder ganz storniert werden kann.

  11. Lieber Herr Beier,
    interessiert habe ich Ihren Kommentar zum Thema Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen gelesen. Ich habe für meine Mutter jetzt eine Ablehnung der Übernahme der Umzugskosten, der Pflegekasse der KNAPPSCHAFT bekommen. Ich würde gerne Widerspruch einlegen, wo kann ich mich, in dieser Angelegenheit professionell, entsprechend Ihrem Rat, unterstützen lassen? Damit ich dann mit den richtigen Formulierungen eventuell doch Aussicht auf Erfolg habe. Vielen Dank !

  12. Hartmut Schlüter

    Dyalysepatient muß wegen zu steiler Wohnungseingangstreppe umziehen. Er zieht in eine Wohnung nach Wilhelmshaven um, wo er einen Lift hat. Umzugsentfernung 342 km.
    Eine Rückfrage bei der Krankenversicherung ergab:

    Wir übernehmen den Krankentransport des Patienten kostenmäßig nicht.

    Wir beteiligen uns an den Umzugskosten nicht.

    Wie ist hier die Rechtslage?

    1. Prinzipiell ist es so, dass die Kasse entscheidet, ob sie einen Zuschuss gewährt oder nicht.
      Falls der Umzug schon stattgefunden hat: Hier KANN es schwierig werden, im nachhinein die Kosten noch erstattet zu bekommen. Besser ist es immer VOR der Maßnahme den Zuschuss zu beantragen.
      Ansonsten würde ich aber raten, einen Widerspruch einzulegen. Bitte nehmen Sie sich dazu unbedingt professionelle Hilfe.
      Wir hatten bei uns auch schon Fälle, dass uns ein Hilfsmittel oder ein Zuschuss abgelehnt wurde. Ein gut formulierter Widerspruch hatte dann ausgereicht, um dann doch noch die Leistungen zu erhalten.

  13. Guten Abend,ich möchte meinen Vater mit PG 4 von einem Alten- und Pflegeheim in eine seniorengerechte kleine Wohnung in meinem Wohn-
    bzw. Bundesland mit einem Pflegedienst umziehen. Was muss ich (ges. Betreuerin) beachten?

    1. Sie sollten sich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Sie kann Ihnen verbindlich sagen, was zu beachten ist. Wenn Sie den Zuschuss zu den Umzugskosten in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie diesen VOR dem Umzug beantragen und genehmigen lassen.

  14. Hallo
    Habe ein Anliegen
    Wollen von Bochum nach Bayern ziehen weil ich da von meinen Eltern Unterstützung bei der Pflege von meinem Mann bekomme.
    Habe jetzt Umzugskosten beantragt. Heute haben die von der AOK gesagt, wenn man in einer behindertengerechten Wohnung ausziehen will um in eine andere behindertengerechte Wohnung einzuziehen, werden sie die Kosten nicht übernehmen.
    Verstehe das nicht. Die Wohnung ist zu groß. Seit diesem Jahr müssen wir 100€ mehr Miete zahlen und haben immer 1000€ Nachzahlung weil ich sonst für meinen Mann die Wohnung nicht warm bekomme
    Finde es so ungerecht.
    Was kann man jetzt machen?

    Danke

  15. Hallo an Alle
    Meine Mutter hat Pflegegrad 3 und wohnt seit 4 Monaten bei mir.
    Ich habe Sie schon mal von meiner Schwester zu mir umgezogen.
    Jetzt brauche ich eine grössere Wohnung da im Appartement für uns beide wenig Platz ist.
    Kann ich Umzugshilfe beantragen?
    LG WG

    1. Sie sollten auf alle Fälle Umzugshilfe beantragen. Ob diese genehmigt wird, hängt vom Kostenträger ab. Sie habe bei Nichtgenehmigung aber auch immer noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

  16. Dr. Detlev Sattler

    Meine Mutter hat den Pflegegrad 3. Sie wohnt in Freiburg i.Br. im eigenen Haus, muss aber jetzt in ein Pflegeheim. Ich wohne in Bautzen und suche hier nach einem Platz in einem Pflegeheim. M.E. muss der Umzug in einem Krankenwagen o.ä. erfolgen. Kann man für die – wohl erheblichen – Kosten dieses Transportes mit einer Strecke von ca. 850 km wenigstens teilweise Erstattung durch die Pflegekasse, private Krankenversicherung oder Beihilfe erhalten?

    1. Bitte klären Sie das mit Ihrer gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse. Vielleicht gibt es irgend eine Möglichkeit. Wir mussten meinen Vater im Krankenwagen liegend vom Krankenhaus in Bayern nach Baden-Württemberg transportieren lassen. Die Kasse hatte leider auch nur die Kosten in seine Wohnung übernommen, in der er vor dem KH-Aufenthalt wohnte.

  17. Brigitte Parziale

    Ich habe endlich eine behindertengerechte unmöblierte Wohnung in einer Stiftung gefunden.
    Man riet mir schon vorab einen formlosen Antrag auf eine Umzugskostenbeihilfe wegen der Umzugskosten und notwendiger ergänzender Anschaffungen Gardinen, Auslegware,Nachttisch und Kühlschrank zu stellen. Meine jetzige Wohnung liegt leider in der dritten Etage ohne Fahrstuhl und ist mir zu groß.
    Ich habe den GdB 80% mit Zeichen G, B , sowie den Pflegegrad 2 und werde seit drei Jahren täglich durch den Pflegedienst versorgt.
    Falls, was würde bezuschusst und welche Rechnungen könnte ich denn bei der Pflegekasse einreichen (oder ggf.nachreichen)?

    1. Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Sie zu beraten. Klären Sie deshalb unbedingt persönlich, welche Kosten die Kasse bei Ihnen im Einzelnen übernimmt.

  18. Ramona Striegler

    Hallo

    Mein Mann hat Pflegegrad 2. Wir müssen bis Ende des Jahres ausziehen. Von unseren Vermietern aus. Jetzt wollte ich nur mal wissen: Wir wollen von Rheinland-Pfalz nach Sachsen zurück, da seine Schwester und meine Familie dort sind, ob uns Umzugskosten erstattet werden? Wenn ja, wie viel? Ich hoffe, Sie haben Verständnis für unsere Lage. Ich würde mich gerne über eine Antwort freuen.

    MfG. Striegler

    1. Bei Pflegebedürftigkeit kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von 4.000 Euro Zuschuss geben. Allerdings müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B., dass die Wohnung behindertengerecht ist usw. Mehr dazu finden Sie im Bereich Umzug mit Pflegegrad.
      Ich empfehle Ihnen, unbedingt mit Ihrer Pflegekasse zu sprechen. Denn die Genehmigung hängt einzig und alleine vor der Kasse ab.

  19. Meine Tante ist in ein Pflegeheim vollstationär eingezogen und hat dort keine Möbel bis auf einen Nachtschrank, Kleiderschrank und ein Bett. Sie möchte gern einen Fernsehsessel, ihren Fernseher und eine Kommode mitnehmen. Werden die Kosten für den Transport von der Pflegekasse übernommen?

  20. Wir möchten in eine Wohnung ziehen, die behindertengerecht ist. Mein Mann hat Pflegestufe III. Ich Pflege ihn weiter. Da es sich um eine Wohnung für betreutes Wohnen handelt, befürchte ich, dass dann das Pflegegeld gestrichen wird. Ich Pflege aber meinen Mann selbst. Wir sind in der Anlage für Betreutes Wohnen selbstständig. Kann mein Mann weiterhin Pflegegeld erhalten?

    1. Das Betreute Wohnen ist eigentlich gleichzusetzen mit der häuslichen Pflege. Ausnahme: Das Betreute Wohnen ist direkt als Pflegeheim ausgeschrieben.
      Beim Betreuten Wohnen gibt es dann auch weiterhin Pflegegeld.
      Mehr Informationen zum Betreuten Wohnen erhalten Sie auch in meinem Beitrag Betreutes Wohnen für Senioren

  21. Och habe eine Frage..Mein Mann ist ein Pflegefall Schwerbehindertenrecht mit Pflegegrad 4…Wir mochten jetzt in eine kleinere Wohnung ziehen im betreuten Wohnen…da wir schon das Bad umbauen mussten hat die Pflegekasse 1384€ bezahlt.. Bekommen wir noch etwas für den Umzug??

    1. Ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Höhe kann Ihnen nur Ihre Pflegekasse beantworten. Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind immer durch die Pflegekasse genehmigungsbedürftig. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an und lassen Sie sich den Zuschuss VOR dem Umzug genehmigen.

  22. katharina blümel

    hallo hätte eine dringende frage! ich habe pflegegrad3 mein mann 50% wir wohnen in einer wohnung von 55pm mir wude von der pflegekasse einen zuschuss von 4000euro für eine ebenerdige dusche genemigt.da die wohnung zu klein ist und die türen zu schmal sind und ich nicht mit dem rollstuhl nicht durch die türen komme auch nicht bis ans bett kann ich die umzugskosten bei der pflegekasse neu beantragen? bitte helfen sie uns wie,wir das handhaben können.mfg.katharina blümel

    1. Die Entscheidung liegt bei Ihrer Pflegekasse. Erklären Sie Ihrer Kasse die Situation ausführlich und genau und aus welchem Grund Sie nicht mehr in der Wohnung bleiben können. Sie sollten vielleicht auch Hilfe von einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen. Dort kann man Sie kostenlos beraten. Auch die Sozialdienste eines Pflegedienstes können Sie beraten. Wenn Sie bereits von einem Pflegedienst betreut werden, sprechen Sie die Mitarbeiter darauf an, dass man Ihnen bei der Beantragung hilft. Wenn Sie keinen Pflegedienst haben und das volle Pflegegeld erhalten, müssen Sie sowieso den verpflichtenden Beratungseinsatz in Anspruch nehmen und können dann dieses Thema mit einem Pflegedienst durchsprechen.

  23. Ich habe mit einer Behinderung und einer Pflegestufe von II meinen Antrag auf WBS gestellt und wollte mal fragen, was es da noch zu beachten gibt.

  24. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin seit einem Jahr auf den Rollstuhl angewiesen (z.Z. wohne ich in keiner Behinderten gerechten Wohnung)nächstes Jahr möchte ich in eine Rollstuhl gerechte
    umziehen, bekomme ich Hilfe oder liegt das alles auf den Schultern meiner Schwester, die mich pflegt, habe Pflegestufe II und bin 100% behindert.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. B.

    1. Bitte setzen Sie sich VOR dem Umzug mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Diese kann Ihnen sagen, ob Sie für den Umzug einen Zuschuss erhalten. In diesem Beitrag können Sie nachschauen, ob Sie sonst noch Zuschüsse oder Fördergelder bekommen können.

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0 Kommentare zu „Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit ✔️ Finanzielle Unterstützung für den barrierefreien Umzug“

  1. Brigitte Mönner

    Da ich nicht Wusste, das man bei Umzug einer zu pflegenden Person ein Umzugsunternehmen nehmen kann, hab ich mit 5 Helfern den Umzug allein gemacht.
    Kann ich einen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen um die Helfer zu bezahlen?
    Dazu gehört noch ein Leihauto um die großen Möbel zu transportieren und das Spritgeld für eine privat Person, die zig mal mit dem Auto Entsorgung und den massiven Kleinteile Transport gemacht hat ?

    1. Leider geht das nicht, wenn Sie den Umzug privat organisieren bezahlt die Pflegekasse den Zuschuss nicht. Sie können versuchen, ob Sie die tatsächlich entstanden Kosten wie den Miettransporter und das Spritgeld erstattet bekommen. Arbeitszeit bzw. Arbeitslohn können Sie aber leider nicht abrechnen, da es sich in Ihrem Fall nicht um gewerbliche Dienstleister dreht.

  2. Hardy Kotzbacher

    Hallo, meine Tochter will wegen einer zusätzlich pflegenden Unterstützung ihrer 73jährigen Mutter (Pflegestufe III), ihren Wohnort bezugsnah von Berlin nach Kempten (Allgäu) verlegen.
    Z. Zt. wird die Pflege durch den Vater (81J.) aufrechterhalten.
    Frage:
    Wo kann sie einem Zuschuss für ihre entstehenden, reinen Umzugskosten (ca. 4000€) beantragen?
    Ist hier eine Steuerermäßigung über das Finanzamt möglich?
    Mit lieben Grüßen
    Ko.

    1. Hallo,
      wenn ich das richtig verstehe ist die Tochter nicht pflegebedürftig. In dem Fall kann die Tochter keinen Zuschuss von der Pflegekasse bekommen. Der Zuschuss steht nur den Pflegebedürftigen zu, also in dem Fall der Mutter, falls diese umziehen müsste. Ansonsten ist der Umzug der Tochter ein “normaler” Umzug.

  3. Hallo,

    Ein Hinweis von von uns weil wir das so mit der BARMER Pflegekasse erlebt haben bei meinen Eltern.
    Meine Mutter ist zu Hause verunfallt. Eine Selbstversorgung war danach nicht mehr möglich und eine angemessene ambulante Betreuung durch uns auch unter Hilfe der bisherigen Pflegfirma war nicht mehr möglich.
    Wir mussten die private Wohnung auflösen und beide Elternteile in stationäre Pflege geben.

    Auf Nachfrage kam von der BARMER
    Umzugskosten werden von der Pflegekasse NUR dann übernommen, wenn der Umzug von ambulanter Pflege zu ambulanter Pflege erfolgt.

    Für einen Umzug von ambulanter Pflege in stationäre Pflege werden KEINE Umzugskosten übernommen.

  4. Guten Tag,
    mit Glück kann meine Mutter aus Ihrer Wohnung in die freiwerdende Erdgeschoß-Wohnung unter der meinigen einziehen.
    Sie ist im Pfleggrad 3 und durch den Umzug näher bei mir “im Fall der Fälle”.
    Kann ich bzgl. der Umzugskosten bei der Pflegekasse finanzielle Hilfe “erwarten”?
    danke

    1. Hallo,
      sofern der Umzug die persönliche Pflegesituation verbessert kann die Kasse einen Zuschuss zum Umzug bewilligen. Wichtig ist, dass bei der Begründung hervorgeht, warum die Pflegesituation durch einen Umzug verbessert wird.

  5. Guten Morgen,
    ich muss mit meiner Frau (Pflegegrad 2) umziehen. Aktuell wohnen wir in einem Haus, was über 3 Etagen geht. Leider ist es so, dass sie auf Grund ihrer Erkrankung orientierungslos ist und die Treppen immer mehr zur Gefahr werden. Wir wollen in eine ebenerdige Wohnung ziehen und Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen. Jetzt die Frage. Was wird hier alles grundsätzlich übernommen ? Fallen auch Malerarbeiten bei Auszug darunter, da das Haus frisch renoviert übergeben werden muss. Dies ist für die Einholung der Kostenvoranschläge notwendig. Vielen Dank im Voraus.

    1. Hallo,
      Die Pflegekasse übernimmt über den Zuschuss (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen) lediglich die reinen Umzugskosten. Kosten die mit dem Umzug im Zusammenhang stehen, wie beispielsweise Renovierungen oder Entsorgungen werden leider nicht übernommen.

  6. Hallo,

    meine Freundin (Pflegegrad 4) und ich wollen in meinem Wohneigentum zusammenziehen. Hierfür wollen wir unter anderem das Bad behinderten gerecht umbauen lassen. Da das zusammen Leben in meiner Wohnung, ohne Umbau nur erschwert möglich ist, stellt sich die Frage ob der Zuschuss für den Umbau bereits vor dem Einzug gewährt werden kann? Bzw. welche Bedingungen gegeben sein müssen damit dies möglich ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Peter D.

    1. Hallo,
      Normalerweise sollte es kein Problem sein, wenn Sie den Umbau vorher beantragen. Sie sollten bei der Antragstellung dann in die Begründung eben mit aufnehmen, dass der Umzug erst dann gemacht werden kann, wenn das Bad entsprechend umgebaut wurde.

  7. Ich habe eine Frage.
    Meine schwerbehinderte Tochter muss wegen der notwendigen Nachtpflege (Pflegestufe3) von ihrer Einzimmerwohnung in eine behindertengerechte Wohnung umziehen, in der die pflegende Person in der Nacht zumindest ein Zimmer zur Ruhe hat, wenn sie nicht im Einsatz ist.
    Es muss zumindest eine Liege und ein kleiner Schrank gekauft werden. Auch muss das zusätzliche Zimmer für den Einzug renoviert werden. Z. B. Anstrich, Tapete, Lampen
    Übernimmt diese Kosten auch die Pflegeversicherung?

    1. Hallo,
      in der Regel übernimmt die Pflegekasse keine Kosten für Renovierungen oder Schönheitsreparaturen. Bezuschusst wird nur, was der Pflege dienlich ist, sprich ein möglichst selbst bestimmtes Leben ermöglicht.

    1. Hallo,
      leider können wir Ihnen diese Frage nicht beantworten. Ich denke, dass Sie mit dem Sozialamt sprechen sollten, vielleicht bezuschussen die einen Umzug. Da wir uns mit Zuschüsse für pflegebedürftige Menschen beschäftigen, wissen wir leider nicht, ob es Zuschüsse auch ohne Pflegegrad gibt.

  8. ich habe einen Antrag für Umzugskosten gestellt und wollte mal nachfragen ob man auch einen Antrag für die Kaution stellen kann? Mfg Weseler

    1. Hallo,
      leider kann die Kaution nicht über den Zuschuss der Pflegekasse bezahlt werden. Es können nur Maßnahmen bezuschusst werden, die die Pflegesituation verbessern bzw. die häusliche Pflege sicherstellen.

  9. Meine Schwiegermutter hat Pflegegrad 2 und zieht in ein altersgerechtes bzw. betreutes Wohnen. Gehören zu den erstattungsfähigen Umzugskosten auch die Kosten für die Renovierung der Auszugswohnung? Vielen Dank. J.G.

    1. Mir ist nur bekannt, dass die Pflegekasse die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernimmt. Also einen Badumbau, Zuschuss zu einem Treppenlift usw. Die Renovierung der Auszugswohnung sind ja mehr oder weniger Schönheitsreparaturen die jeder Mieter machen muss, wenn er auszieht.
      Aber vielleicht kann Ihnen da Ihre Pflegekasse mehr dazu sagen.

  10. Was passiert, wenn der Umzug wegen Pflegebedürftigkeit genehmigt und mit dem Umzugunternehmen terminlich fest vereinbart wurde, der Patient jedoch tragischerweise zwischenzeitlich stirbt? Wir haben alles vorbereitet für den Umzug, aber es sieht sehr schlecht aus.

    1. Ist ein Umzug denn überhaupt noch möglich, wenn es der betroffenen Person so schlecht geht?
      Was meint der behandelnde Arzt dazu, ob ein Umzug im Moment überhaupt sinnvoll ist?
      Sie sollten dann auch mit dem Umzugsunternehmen klären, ob der Umzug evtl. verschoben oder ganz storniert werden kann.

  11. Lieber Herr Beier,
    interessiert habe ich Ihren Kommentar zum Thema Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen gelesen. Ich habe für meine Mutter jetzt eine Ablehnung der Übernahme der Umzugskosten, der Pflegekasse der KNAPPSCHAFT bekommen. Ich würde gerne Widerspruch einlegen, wo kann ich mich, in dieser Angelegenheit professionell, entsprechend Ihrem Rat, unterstützen lassen? Damit ich dann mit den richtigen Formulierungen eventuell doch Aussicht auf Erfolg habe. Vielen Dank !

  12. Hartmut Schlüter

    Dyalysepatient muß wegen zu steiler Wohnungseingangstreppe umziehen. Er zieht in eine Wohnung nach Wilhelmshaven um, wo er einen Lift hat. Umzugsentfernung 342 km.
    Eine Rückfrage bei der Krankenversicherung ergab:

    Wir übernehmen den Krankentransport des Patienten kostenmäßig nicht.

    Wir beteiligen uns an den Umzugskosten nicht.

    Wie ist hier die Rechtslage?

    1. Prinzipiell ist es so, dass die Kasse entscheidet, ob sie einen Zuschuss gewährt oder nicht.
      Falls der Umzug schon stattgefunden hat: Hier KANN es schwierig werden, im nachhinein die Kosten noch erstattet zu bekommen. Besser ist es immer VOR der Maßnahme den Zuschuss zu beantragen.
      Ansonsten würde ich aber raten, einen Widerspruch einzulegen. Bitte nehmen Sie sich dazu unbedingt professionelle Hilfe.
      Wir hatten bei uns auch schon Fälle, dass uns ein Hilfsmittel oder ein Zuschuss abgelehnt wurde. Ein gut formulierter Widerspruch hatte dann ausgereicht, um dann doch noch die Leistungen zu erhalten.

  13. Guten Abend,ich möchte meinen Vater mit PG 4 von einem Alten- und Pflegeheim in eine seniorengerechte kleine Wohnung in meinem Wohn-
    bzw. Bundesland mit einem Pflegedienst umziehen. Was muss ich (ges. Betreuerin) beachten?

    1. Sie sollten sich mit der Pflegekasse in Verbindung setzen. Sie kann Ihnen verbindlich sagen, was zu beachten ist. Wenn Sie den Zuschuss zu den Umzugskosten in Anspruch nehmen möchten, ist es wichtig, dass Sie diesen VOR dem Umzug beantragen und genehmigen lassen.

  14. Hallo
    Habe ein Anliegen
    Wollen von Bochum nach Bayern ziehen weil ich da von meinen Eltern Unterstützung bei der Pflege von meinem Mann bekomme.
    Habe jetzt Umzugskosten beantragt. Heute haben die von der AOK gesagt, wenn man in einer behindertengerechten Wohnung ausziehen will um in eine andere behindertengerechte Wohnung einzuziehen, werden sie die Kosten nicht übernehmen.
    Verstehe das nicht. Die Wohnung ist zu groß. Seit diesem Jahr müssen wir 100€ mehr Miete zahlen und haben immer 1000€ Nachzahlung weil ich sonst für meinen Mann die Wohnung nicht warm bekomme
    Finde es so ungerecht.
    Was kann man jetzt machen?

    Danke

  15. Hallo an Alle
    Meine Mutter hat Pflegegrad 3 und wohnt seit 4 Monaten bei mir.
    Ich habe Sie schon mal von meiner Schwester zu mir umgezogen.
    Jetzt brauche ich eine grössere Wohnung da im Appartement für uns beide wenig Platz ist.
    Kann ich Umzugshilfe beantragen?
    LG WG

    1. Sie sollten auf alle Fälle Umzugshilfe beantragen. Ob diese genehmigt wird, hängt vom Kostenträger ab. Sie habe bei Nichtgenehmigung aber auch immer noch die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

  16. Dr. Detlev Sattler

    Meine Mutter hat den Pflegegrad 3. Sie wohnt in Freiburg i.Br. im eigenen Haus, muss aber jetzt in ein Pflegeheim. Ich wohne in Bautzen und suche hier nach einem Platz in einem Pflegeheim. M.E. muss der Umzug in einem Krankenwagen o.ä. erfolgen. Kann man für die – wohl erheblichen – Kosten dieses Transportes mit einer Strecke von ca. 850 km wenigstens teilweise Erstattung durch die Pflegekasse, private Krankenversicherung oder Beihilfe erhalten?

    1. Bitte klären Sie das mit Ihrer gesetzlichen bzw. privaten Krankenkasse. Vielleicht gibt es irgend eine Möglichkeit. Wir mussten meinen Vater im Krankenwagen liegend vom Krankenhaus in Bayern nach Baden-Württemberg transportieren lassen. Die Kasse hatte leider auch nur die Kosten in seine Wohnung übernommen, in der er vor dem KH-Aufenthalt wohnte.

  17. Brigitte Parziale

    Ich habe endlich eine behindertengerechte unmöblierte Wohnung in einer Stiftung gefunden.
    Man riet mir schon vorab einen formlosen Antrag auf eine Umzugskostenbeihilfe wegen der Umzugskosten und notwendiger ergänzender Anschaffungen Gardinen, Auslegware,Nachttisch und Kühlschrank zu stellen. Meine jetzige Wohnung liegt leider in der dritten Etage ohne Fahrstuhl und ist mir zu groß.
    Ich habe den GdB 80% mit Zeichen G, B , sowie den Pflegegrad 2 und werde seit drei Jahren täglich durch den Pflegedienst versorgt.
    Falls, was würde bezuschusst und welche Rechnungen könnte ich denn bei der Pflegekasse einreichen (oder ggf.nachreichen)?

    1. Ihre Pflegekasse ist verpflichtet, Sie zu beraten. Klären Sie deshalb unbedingt persönlich, welche Kosten die Kasse bei Ihnen im Einzelnen übernimmt.

  18. Ramona Striegler

    Hallo

    Mein Mann hat Pflegegrad 2. Wir müssen bis Ende des Jahres ausziehen. Von unseren Vermietern aus. Jetzt wollte ich nur mal wissen: Wir wollen von Rheinland-Pfalz nach Sachsen zurück, da seine Schwester und meine Familie dort sind, ob uns Umzugskosten erstattet werden? Wenn ja, wie viel? Ich hoffe, Sie haben Verständnis für unsere Lage. Ich würde mich gerne über eine Antwort freuen.

    MfG. Striegler

    1. Bei Pflegebedürftigkeit kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Höhe von 4.000 Euro Zuschuss geben. Allerdings müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, wie z.B., dass die Wohnung behindertengerecht ist usw. Mehr dazu finden Sie im Bereich Umzug mit Pflegegrad.
      Ich empfehle Ihnen, unbedingt mit Ihrer Pflegekasse zu sprechen. Denn die Genehmigung hängt einzig und alleine vor der Kasse ab.

  19. Meine Tante ist in ein Pflegeheim vollstationär eingezogen und hat dort keine Möbel bis auf einen Nachtschrank, Kleiderschrank und ein Bett. Sie möchte gern einen Fernsehsessel, ihren Fernseher und eine Kommode mitnehmen. Werden die Kosten für den Transport von der Pflegekasse übernommen?

  20. Wir möchten in eine Wohnung ziehen, die behindertengerecht ist. Mein Mann hat Pflegestufe III. Ich Pflege ihn weiter. Da es sich um eine Wohnung für betreutes Wohnen handelt, befürchte ich, dass dann das Pflegegeld gestrichen wird. Ich Pflege aber meinen Mann selbst. Wir sind in der Anlage für Betreutes Wohnen selbstständig. Kann mein Mann weiterhin Pflegegeld erhalten?

    1. Das Betreute Wohnen ist eigentlich gleichzusetzen mit der häuslichen Pflege. Ausnahme: Das Betreute Wohnen ist direkt als Pflegeheim ausgeschrieben.
      Beim Betreuten Wohnen gibt es dann auch weiterhin Pflegegeld.
      Mehr Informationen zum Betreuten Wohnen erhalten Sie auch in meinem Beitrag Betreutes Wohnen für Senioren

  21. Och habe eine Frage..Mein Mann ist ein Pflegefall Schwerbehindertenrecht mit Pflegegrad 4…Wir mochten jetzt in eine kleinere Wohnung ziehen im betreuten Wohnen…da wir schon das Bad umbauen mussten hat die Pflegekasse 1384€ bezahlt.. Bekommen wir noch etwas für den Umzug??

    1. Ob Sie einen Zuschuss erhalten und in welcher Höhe kann Ihnen nur Ihre Pflegekasse beantworten. Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind immer durch die Pflegekasse genehmigungsbedürftig. Sprechen Sie Ihre Pflegekasse an und lassen Sie sich den Zuschuss VOR dem Umzug genehmigen.

  22. katharina blümel

    hallo hätte eine dringende frage! ich habe pflegegrad3 mein mann 50% wir wohnen in einer wohnung von 55pm mir wude von der pflegekasse einen zuschuss von 4000euro für eine ebenerdige dusche genemigt.da die wohnung zu klein ist und die türen zu schmal sind und ich nicht mit dem rollstuhl nicht durch die türen komme auch nicht bis ans bett kann ich die umzugskosten bei der pflegekasse neu beantragen? bitte helfen sie uns wie,wir das handhaben können.mfg.katharina blümel

    1. Die Entscheidung liegt bei Ihrer Pflegekasse. Erklären Sie Ihrer Kasse die Situation ausführlich und genau und aus welchem Grund Sie nicht mehr in der Wohnung bleiben können. Sie sollten vielleicht auch Hilfe von einem Pflegestützpunkt in Anspruch nehmen. Dort kann man Sie kostenlos beraten. Auch die Sozialdienste eines Pflegedienstes können Sie beraten. Wenn Sie bereits von einem Pflegedienst betreut werden, sprechen Sie die Mitarbeiter darauf an, dass man Ihnen bei der Beantragung hilft. Wenn Sie keinen Pflegedienst haben und das volle Pflegegeld erhalten, müssen Sie sowieso den verpflichtenden Beratungseinsatz in Anspruch nehmen und können dann dieses Thema mit einem Pflegedienst durchsprechen.

  23. Ich habe mit einer Behinderung und einer Pflegestufe von II meinen Antrag auf WBS gestellt und wollte mal fragen, was es da noch zu beachten gibt.

  24. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich bin seit einem Jahr auf den Rollstuhl angewiesen (z.Z. wohne ich in keiner Behinderten gerechten Wohnung)nächstes Jahr möchte ich in eine Rollstuhl gerechte
    umziehen, bekomme ich Hilfe oder liegt das alles auf den Schultern meiner Schwester, die mich pflegt, habe Pflegestufe II und bin 100% behindert.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. B.

    1. Bitte setzen Sie sich VOR dem Umzug mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. Diese kann Ihnen sagen, ob Sie für den Umzug einen Zuschuss erhalten. In diesem Beitrag können Sie nachschauen, ob Sie sonst noch Zuschüsse oder Fördergelder bekommen können.

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