Barrierefreies Wohnen – Übersicht, Zuschüsse und Voraussetzungen

Barrierefreies Wohnen – Übersicht, Zuschüsse und Voraussetzungen

Barrierefreies Wohnen – Definition und Nutzen

Barrierefrei im eigenen Zuhause leben, das ist der Wunsch vieler Menschen, egal ob aus Altersgründen, wegen einer Behinderung oder aufgrund einer Pflegesituation. Barrierefreiheit bedeutet sehr oft: ein Stück mehr Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden.

Barrierefrei bezieht sich aber nicht nur auf das eigene Zuhause, sondern auch auf andere Bereiche im täglichen Leben, wie beispielsweise Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit.

Was versteht man unter barrierefreies Wohnen?

Kurz gesagt bezeichnet der Begriff Barrierefreiheit etwas, beispielsweise einen Ort, den man ohne Hindernisse erreichen und uneingeschränkt, ohne fremde Hilfe „nutzen“ kann.

Im Falle von barrierefreiem Wohnen bezieht sich die Definition auf eine Wohnung oder ein Haus, dass von jedem uneingeschränkt, ohne der Hilfe von Anderen, genutzt werden kann, egal ob eine Behinderung oder ein Pflegegrad vorliegt oder ob keine Einschränkungen vorhanden sind.

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Gut zu wissen

 In jungen Jahren kann ein breiterer Flur für zusätzlichen „Stauraum“ sorgen, indem die Fläche mit Regale und Garderoben versehen wird. Im Ernstfall ist der „Stauraum“ schnell abgebaut und der Flur ist breit genug für einen Rollator oder Rollstuhl.

Welche Vorteile bietet eine barrierefreie Wohnung?

Im Grunde kann jeder von einer barrierefreien Wohnung profitieren. Bereits in jungen Jahren sind barrierefreie Wohnungen großzügig und modern angelegt und auch für jüngere Menschen eine Bereicherung. Im Alter oder nach einer Erkrankung bietet eine barrierefreie Wohnung jedem mit und ohne Einschränkungen die Möglichkeit weiterhin zuhause möglichst selbstständig und lange wohnen zu bleiben, da im Ernstfall das Meiste schon vorbereitet und eingeplant ist.

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Barrierefreies Wohnen – Überblick der Maßnahmen

Was gehört zum barrierefreien Wohnen?

Zum barrierefreien Wohnen gehört mehr als nur die Wohnung oder das Haus an sich. Beim Barrierefreien Wohnen denkt man natürlich als erstes an das Badezimmer, die Küche oder das Schlafzimmer, allerdings gehört noch mehr dazu:

Im Wohnraum:

  • Eingangstüre: Breite Türe, die mit einem Rollator oder Rollstuhl bequem durchfahren werden kann.
  • Flurbereiche (Begegnungsflächen). Flurbereich der breitgenug für einen Rollator oder Rollstuhl ist.
  • Treppen: Hier empfiehlt sich, sofern die Treppen nicht mehr selbstständig überwunden werden können ein Treppenlift oder eine Treppensteighilfe
  • Innentüren: Wie auch bei der Eingangstüre sollten diese breit genug sein.
  • Badezimmer: barrierearme oder barrierefreie Dusche (bodeneben oder mit einer geringen Restschwelle). Ausreichend Platz für Rollator oder Rollstuhl. Höhenverstellbare Waschtische und Höhenverstellbare Toilette. Haltegriffe falls nötig. Badewannenlift oder Badewannen Schwenklift für die Badewanne, um weiterhin ein Bad nehmen zu können, falls gewünscht.
  • Schlafzimmer: ausreichend Platz um das Bett herum, sodass mit einem Rollator oder Rollstuhl bequem am Bett vorbeigefahren werden kann.
  • Wohnzimmer: ausreichend Platz, dass Sessel oder Sofa auch mit Gehhilfen, Rollator oder Rollstuhl erreicht werden können
  • Küche: Ausreichend Platz, sofern möglich, zwischen den Küchenzeilen, ggf. unterfahrbare Arbeitsfläche und eine niedrige Kochstelle sind hier von Vorteil.
  • Schwellen und Übergänge: Türschwellen beispielsweise zum Balkon oder Übergangsleisten zwischen Teppich und Fliesenboden stellen eine Barriere und Stolperfalle dar.
  • Antirutsch-Beschichtungen: Diese dienen dazu rutschige Bodenbeläge sicherer zu machen, um Stürze und Verletzungen vorzubeugen

Im Außenbereich der Wohnung oder des Hauses:

  • Zuwege zum Haus, breite Zuwege mit einem möglichst gleichmäßigen und ebenen Bodenbelag.
  • Stellplatz und Garage: Stellplätze und Garagen sollten groß und breit genug sein, um ein bequemes Ein- und Aussteigen auch mit Gehhilfen oder Rollstuhl zu ermöglichen
  • Rollstuhlrampen, die das Überfahren von Stufen ermöglichen
  • Eingangsbereich zum Haus: dieser sollte möglichst bodeneben sein und keine Podeste oder Stufen aufweisen.
Treppenlift - Sicher die Treppe rauf

Treppenlift - Sicher die Treppe rauf

Treppen sind aus vielen Haushalten nicht wegzudenken. Jedoch handelt es sich dabei meist um fast unüberwindbare Barrieren. Machen Sie einen Vergleich und nutzen Sie den Zuschuss von 4180 € für einen Treppenlift.

Für welche Wohnbereiche ist Barrierefreiheit besonders wichtig?

Es gibt Wohnbereiche, die wichtiger sind als andere Wohnbereiche. So ist das Bad deutlich wichtiger als beispielsweise ein Gästezimmer. Letztlich nutzt man das Bad selbst täglich wohingegen im Gästezimmer eher die Gäste übernachten.

Die wichtigsten Bereiche sind somit die Wohnbereiche des täglichen „Lebens“:

  • Das Badezimmer: Hier spielt vor allem eine niedrige oder bodengleiche Dusche, sowie ein höhenverstell- und ggf. unterfahrbares Waschbecken eine wichtige Rolle. Aber auch Hilfsmittel, die den Einstieg in die Badewanne erleichtern, wie Badekissen, Wannen oder auch Schwenklifte sind hier sehr gut geeignet.
  • Küche: Ausreichender Platz in der Küche erleichtert nicht nur das Kochen, sondern auch den Zugang mit einem Rollator oder einem Rollstuhl. Besonders geeignet ist eine niedrige Kochflächen (Herdplatten), Elektrogeräte auf Bedienerhöhe und ggf. absenkbare Oberschränke.
  • Schlafzimmer: Die Raumaufteilung sollte so gewählt oder angepasst werden, dass um das Bett möglichst viel Platz ist.
  • Treppen: Treppen sind das größte Hindernis, viele Möglichkeiten gibt es bei Treppen nicht, außer einem Treppen- bzw. Plattformlift oder einer Treppensteighilfe.

Die wichtigsten Wohnbereiche die barrierefrei oder zumindest nahezu barrierefrei sein sollten sind pauschal gesagt immer die Bereiche, die man sehr häufig nutzt. Das kann bei der ein oder anderen Person auch noch ein weiteres Zimmer sein, in dem einem individuellen Hobby nachgegangen wird.

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Tipp

Es muss nicht immer gleich der Große Umbau sein. Manchmal können Kleinigkeiten den Unterschied machen. Als Beispiel: Im Flur den großen Garderobenschrank durch Kleiderhaken ersetzen bringt mehr Durchgangsbreite ohne Umbau. Eine Schiebetüre braucht weniger Platz im Raum beim Öffnen und Schließen als eine normale Türe, das kann bei der neuen Raumaufteilung vielleicht auch schon einen Vorteil bringen, wenn das Bett anders positioniert werden kann, wenn die Türe nicht berücksichtigt werden muss.

Barrierefreies Wohnen – Beispiele

Barrierefreies Wohnen bietet für viele Menschen die Möglichkeit möglichst lange im eigenen Zuhause zu bleiben. Wir werden immer älter und die Krankheiten nehmen mit zunehmendem Alter ebenfalls zu, sodass auch die Ansprüche an das eigene Zuhause sich verändern.

Typische Beispiele an Krankheiten, die besondere Ansprüche an das Zuhause haben sind:

  • Schlaganfall: plötzlich kann sich die Lebenssituation ändern und ein Betroffener sitzt im Rollstuhl oder wird bettlägerig. Anpassungen wie Türverbreiterungen, Badezimmerumbau, ggf. Treppen- bzw. Plattformlift etc. werden unter Umstände schnellnotwendig.
  • Multiple Sklerose: Eine Krankheit, die oft langsam voranschreitet und häufig irgendwann einen Rollstuhl notwendig macht. Im Laufe der Zeit werden Anpassungen am Badezimmer notwendig. Türen müssen ggf. verbreitert werden. Die Küche muss auf die individuellen Anforderungen abgestimmt werden, sowie ggf. Treppen mit Hilfe eines Treppen- oder Plattformlifts müssen überwunden werden.
  • Arthrose: Je nach Entwicklung der Arthrose und dem Schweregrad sind Anpassungen am Badezimmer notwendig. Aber auch das Treppensteigen kann zu einer großen und Schmerzhaften Herausforderung werden, bei der ein Treppenlift oder eine Treppensteighilfe Abhilfe schaffen kann.
  • Und einige andere

Man muss sich nicht auf alle Eventualitäten vorbereiten, letztlich hoffen wir alle, dass wir nach Möglichkeit lange gesund bleiben oder eine bestehende Erkrankung nicht schlimmer wird.

Tipp: Das Badezimmer ist der wohl, neben dem Schlafzimmer und dem Wohnzimmer, der am meisten genutzte Raum. Das Bad ist aber auch der Raum, der dadurch am schnellsten zur „Barriere“ werden kann. Wer also nach und nach sein Wohnumfeld barrierefrei einrichten will sollte mit dem Bad beginnen.

Wenn mal wieder eine neue Küche nötig wird, kann es schon einen Vorteil bringen, direkt an absenkbare Schränke und einer tiefen Kochstelle zu denken. Das ist nicht nur im Alter komfortabel sondern bietet auch gesunden und jungen Menschen mehr Komfort.

Wie sieht eine barrierefreie Wohnung aus?

Die typische barrierefreie Wohnung ist großzügig geschnitten und gut beleuchtet. Große Zimmer, breite Türen, breiter Flur, viel Platz zum Leben und wohlfühlen. Und am Wichtigsten: Alles ist gut bedien-, nutz- und erreichbar egal ob mit oder ohne Rollstuhl.

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Gut zu wissen

Denken Sie darüber nach, ob Sie die Zimmer nicht neu aufteilen. Das große Kinder- oder Gästezimmer könnte das neue Esszimmer werden. Das ehemalige Esszimmer könnte mit der Küche verbunden werden, um mehr Platz in der Küche zu schaffen. Trockenbauwände sind nicht nur schneller und günstiger als Massivwände aufgebaut, durch diese Trockenbauwände können auch große Räume einfach aufgeteilt werden. Ein separates WC neben dem Bad ist schön, aber hier steckt potenzial um das Bad zu vergrößern ohne einen anderen Raum zu verkleinern wird das separate WC mit dem Bad verbunden, die zweite Türe wird “zugemauert”, dadurch entsteht eine neue Möglichkeit den Raum neu aufzuteilen und das volle potenzial zu nutzen.

Barrierefreies Wohnen – Kostenübernahme und Zuschüsse

Wer zahlt die Maßnahmen für barrierefreies Wohnen?

Die Frage nach den Kosten und wer diese „übernimmt“ ist nicht nur naheliegend, sondern auch berechtigt. Wer neu baut hat den Vorteil, dass der Aufpreis für breite Türen und einer bodentiefen Dusche nicht extrem hoch ist, sondern sich in einem vertretbaren Rahmen hält. Bei einem Umbau sieht das gleich ganz anders aus, doch wer „beteiligt“ sich an den Kosten?

  • Pflegekasse: wer einen Pflegegrad hat, kann mit bis zu 4.000 € Zuschuss je pflegebedürftiger Person (maximal jedoch 4 Personen im selben Haushalt) rechnen.
  • Förderbanken: Beispielsweise die KfW bietet Kredite und damit verbundene Zuschüsse für „altersgerechtes Wohnen“ an. Diese Zuschüsse erhalten im Übrigen nicht nur Senioren, sondern auch junge Eigenheimbesitzer die altersgerecht neu- oder umbauen
  • Kommunen- und Landesförderprogramme: zugegeben es sind nicht viele Kommunen, die das altersgerechte oder barrierefreie Wohnen bezuschussen, aber ein Anruf und eine Nachfrage kann nicht schaden.
  • Krankenkasse: hier ist nicht der Neu- oder Umbau im Fokus, sondern Hilfsmittel wie Rampen und Halte- bzw. Stützgriffe.
  • Stiftungen. Es gibt ein paar Stiftungen, die auch private Umbauten fördern.
  • Sozialamt bzw. die Sozialhilfeträger: Menschen, die von Grundsicherung leben können beim Sozialamt einen Antrag stellen.
  • Integrationsamt / Eingliederungshilfe: für Menschen mit einer Behinderung.
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Was zahlt die Pflegekasse für den barrierefreien Umbau?

Die Pflegekasse bezuschusste jede notwendige Maßnahme mit bis zu 4.000 € sofern die Maßnahme dazu dient, dass die Pflegesituation verbessert wird. Das heißt die pflegebedürftige Person durch die Maßnahme möglichst wieder an Selbstständigkeit zurückerlangt und / oder die Pflegeperson entlastet wird.

Dazu zählen „klassischerweise“ Maßnahmen wie:

  • Badumbau
  • Treppen-Senkrecht- und Plattformlifte
  • Treppensteighilfen
  • Rampen
  • Türverbreiterungen
  • Küche (sofern barrierefreie Küche)
  • Schwellenreduzierung (Balkon und Terrasse)

Aber natürlich auch viele andere Maßnahmen, die je nach Pflegesituation individuell sind, daher habe ich nur die „Klassiker“ in der Aufzählung. Mehr Details finden Sie beim GKV-Spitzenverband. 

Was zahlt die Krankenkasse für den barrierefreien Umbau?

Die Krankenkasse bezahlt im Gegensatz zur Pflegekasse keine Zuschüsse für einen barrierefreien Umbau. Allerdings übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Hilfsmittel, die ein barrierefreies Wohnen unterstützten. Zu den typischen Hilfsmitteln, die die Krankenkasse bezahlt zählen zum Beispiel:

  • Toilettensitzerhöhung
  • Halte- und Stützgriffe
  • Personenlifte (Keine Treppenlifte etc.)
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Gut zu wissen

Sprechen Sie mit Ihrem Sanitätshaus des Vertrauens über mögliche Hilfsmittel, die Ihr Arzt rezeptieren kann. So können beispielsweise Haltegriffe über die wohnumfeldverbessernde Maßnahmen finanziert werden, allerdings gibt es auch Modelle die als Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt werden können.

Welche anderen Finanzierungs- bzw. Förderungsmöglichkeiten für barrierefreies Wohnen gibt es noch?

Wie bereits im Abschnitt „wer bezahlt die Maßnahmen für barrierefreies Wohnen“ aufgelistet, sind das aktuell die einzigen „Kostenträger“, die ein barrierefreies Wohnen fördern.

Ich empfehle, wer einen Umbau oder Neubau für barrierefreies Wohnen plant sich mit einem Architekten, der sich auf barrierefreies Bauen und Renovieren spezialisiert hat in Verbindung zu setzen. Das hat gleich zwei Vorteile:

  1. der Architekt kann anhand der vorhanden Wohnsituation das maximum herausholen und alle Wünsche berücksichtigen.
  2. Spezialisierte Architekten kennen auch häufig kommunale Förderprogramme und die eventuell weniger bekannten Fördermöglichkeiten, die beispielsweise nur in Ihrem Landkreis vergeben werden.

Barrierefreies Wohnen – Ansprüche und Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung?

Einen Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung können alle Menschen haben, die eine Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit haben. Je nach Einschränkung und individueller Situation besteht dann der Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung.

Ein pauschales Recht gibt es aber nicht. Mieter müssen jeden Umbau mit Ihrem Vermieter besprechen und diesen genehmigen lassen. Wohingegen Eigentümer ggf. lediglich, falls notwendig, eine Baugenehmigung einholen müssen. Bei kleineren Umbauten ist keine Genehmigung notwendig.

Mieter haben nach dem Paragrafen 554 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) das Recht einen behindertengerechten Umbau durch den Vermieter prüfen zu lassen. Das heißt nicht zwingend, dass der Vermieter zustimmen muss, verpflichtet diesen aber dazu Ihr Anliegen zu prüfen und muss im Ablehnungsfalle die Ablehnung begründen.

Wann zahlt die Pflegekasse den barrierefreien Umbau?

Die Pflegekasse bezahlt den barrierefreien Umbau, wenn durch den Umbau die Pflegesituation verbessert wird und ein möglichst selbstständiges Leben gefördert wird. Heißt also, die Pflegekasse bezahlt den barrierefreien Umbau, wenn die pflegebedürftige Person und die Pflegeperson dadurch entlastet werden. Beispiele für die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bzw. einen Zuschuss können sein:

  • Durch einen Treppenlift / Treppensteighilfe kann die pflegebedürftige Person ohne Fremde Hilfe die Treppen nutzen
  • Nach dem Badumbau kann die pflegebedürftige Person das Bad bzw. die Dusche selbstständig ohne Hilfe fremde Hilfe nutzen, oder durch den Umbau fällt es der Pflegeperson leichter beim Duschen und Waschen u helfen.
  • Durch eine höhenverstellbare Toilette fällt der Transfer vom Rollstuhl auf die Toilette leichter, sodass der Transfer entweder selbstständig durchgeführt werden kann oder weniger Kraft bei der Hilfe notwendig ist.

Das sind nur wenige Beispiele, im Vordergrund steht aber immer die Entlastung der Pflegeperson und die Wiederherstellung der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.

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Gut zu wissen

Es gibt Fälle in denen liegen keine körperlichen Einschränkungen vor, sondern kognitive / psychische Einschränkungen. In solchen Fällen kann als Grundlage für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen auch beispielsweise als Grund angeführt werden, dass durch die Maßnahme eine Verschlechterung verhindert wird.

Wann zahlt die Krankenkasse den barrierefreien Umbau?

Die Krankenkasse bezahlt einen Umbau im klassischen Sinne leider überhaupt nicht. Die Krankenkasse kann für Hilfsmittel aufkommen, wie beispielsweise Stütz- und Haltegriffe oder eine Toilettensitzerhöhung. Aber für Maßnahmen, die einen Umbau erfordern ist die Krankenkasse nicht der richtige Ansprechpartner. In dem Fall wenden Sie sich an die Pflegekasse oder an Förderbanken etc.

Barrierefreies Wohnen – Anforderungen und gesetzliche Rahmenbedingungen

Welche Gesetze regeln die Barrierefreiheit im Wohnumfeld?

Um grundsätzlich zu klären, was barrierefrei ist schauen wir uns dazu die Vorgaben der Deutschen Industrie Norm, kurz DIN, an.

Barrierefrei ist in verschiedene DIN-Standards unterteilt wie die DIN18040-1 (öffentliche Gebäude und Anlagen), DIN18040-2 (Wohnraum) und DIN18040-3 (öffentlicher Verkehrs- und Freiraum). Für barrierefreies Wohnen in unserem Sinne ist aber nur die DIN18040-2 interessant.

Anmerkung: Die Anforderungen an Barrierefreiheit können von Bundesland zu Bundesland etwas variieren.

Wann gilt eine Wohnung als barrierefrei?

Eine Wohnung gilt dann als barrierefrei, wenn diese die Anforderungen der DIN 18040-2 weitestgehend erfüllt. Es müssen nicht zwingend genau alle Aspekte zu 100% erfüllt sein. Es kann (individuelle) Abweichungen geben, die DIN sieht beispielsweise vor, dass neben der Toilette links und rechts ausreichend Platz für einen Rollstuhl vorhanden ist, sodass jeder, egal ob ein Links- oder Rechtstransfer bevorzugt wird die Toilette nutzen kann. Wer in seinem eigenen Wohnraum aber eine Seite bevorzugt, kann entsprechend auf den zusätzlichen Platz auf der gegenüberliegenden Seite verzichten und erfüllt die Voraussetzungen dennoch.

Ich gebe Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigen Punkte innerhalb der Wohnung, die erfüllt sein sollten:

  • Eingangstüre / Zimmertüren:
    Barrierefrei:                Breite 80 cm Höhe 205 cm*
    Rollstuhlgerecht:        Breite 90 cm Höhe 205 cm*
  • Flurbereich:
    Barrierefrei:                Breite 120 cm*
    Rollstuhlgerecht:        Breite 150 cm*
  • Badezimmer:
    Barrierefrei:       Bodentiefe Dusche, Bewegungsfläche 120×120 cm*
    Rollstuhlgerecht:        Bodentiefe Dusche, höhenverstellbare Sanitäreinrichtungen, Bewegungsfläche 150×150 cm*
  • Küche:
    Barrierefrei:                 Bewegungsfläche 120×120 cm*
    Rollstuhlgerecht:         Unterfahrbare Arbeitsplatte, tiefere Kochstelle, absenkbare Oberschränke, Einbaugeräte auf Bedienerhöhe, Bewegungsfläche 150×150 cm*
  • Schwellen und Absätze:
    Barrierefrei und Rollstuhlgerecht: ohne Schwellen und Absätze
  • Treppen und Stufen:
    Barrierefrei:                Breite 120 cm* mit Handlauf
    Rollstuhlgerecht:        Breite 120 cm* mit Plattformlift
  • Lichtschalter:
    Barrierefrei:                115 cm über „fertigem Fußboden“
    Rollstuhlgerecht:        85 cm über „fertigem Fußboden“
  • Fenster / Jollläden / Jalousien etc.:
    Barrierefrei:                leicht bedienbar, also leicht zu öffnen und schließen
    Rollstuhlgerecht:        wie barrierefrei allerdings Bedienhöhe 85 cm über „fertigem Fußboden“

*Die Angegeben Maße sind Mindestmaße. Ich habe den Begriff „fertigen Fußboden“ verwendet, da der Begriff leichter verständlich ist als Oberkannte Fertiger Fußboden (kurz OFF), welcher Aussagt, dass egal welcher Bodenbelag verwendet wurde, ab diesem „Level“ wird gemessen, also inkl. dem Bodenbelag.


Was ist bei der Barrierefreiheit im Wohnumfeld sonst noch zu beachten?

Neben den Vorgaben der DIN, die klar definiert sind, sollten Sie beispielsweise bei einem Umzug in eine neue Wohnung darauf achten, dass es viele Begriffe im Bereich Barrierefreiheit im Wohnumfeld gibt, die nicht viel aussagen und gerne von Maklern verwendet werden, um eine Wohnsituation zu umschreiben: Ich gebe Ihnen gerne ein paar geläufige Beispiele an die Hand:

  • Barrierearm: deutet oft darauf hin, dass entweder Teile der Wohnung barrierefrei sind oder die vorhandenen Barrieren weitestgehend reduziert wurden. Zum Beispiel ist zwar eine Dusche vorhanden, allerdings ist der Absatz in die Dusche beispielsweise 12 cm hoch.
  • Seniorengerecht: soll darauf hindeuten, dass ältere Menschen die Wohnung nutzen können, gibt aber keinen Aufschluss darauf, inwieweit Einschränkungen vorliegen dürfen. Beispielsweise werden Wohnungen, die mit einem Aufzug erreicht werden können, häufig als Seniorengerecht bezeichnet.
  • Altersgerecht: soll wie auch Seniorengerecht auf die Nutzbarkeit im Alter hinweisen.
  • Behindertengerecht: soll darauf hinweisen, dass die Wohnung auch von Menschen mit einer Behinderung genutzt werden kann. Allerdings ist nicht jede Behinderung gleich und nicht jeder Mensch mit einer Behinderung hat dieselben Anforderungen und Bedürfnisse. Oftmals wird behindertengerecht verwendet, wenn beispielsweise ein Aufzug vorhanden ist, um in die Wohnung zu kommen und die Dusche beispielsweise barrierearm ist, also einen kleinen Absatz hat oder sogar bodentief ist

Diese Begriffe sind nicht klar definiert und liegen im Auge des Betrachters, in dem Fall des Verkäufers / Vermieters bzw. Makler. Nur barrierefrei und rollstuhlgerecht sind Begriffe die definiert sind.

Häufige Fragen zum Thema – Barrierefreies Wohnen

Was versteht man unter barrierefrei?
Welche Arten von Barrierefreiheit gibt es?
Was bedeutet eingeschränkt barrierefrei?
Was ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme?
Was bedeutet Barrierefreiheit in der Pflege?

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