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Pflegewissen “M” – zur häuslichen Pflege
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Kranke Menschen benötigen oftmals sehr viele Medikamente (man spricht dann von einer Multimedikation). Zum einen summieren sich die Zuzahlungen, deshalb sollten Sie darauf achten, dass Sie immer rechtzeitig die Zuzahlungsbefreiung beantragen. Zum anderen müssen aber die Pflegepersonen den Überblick über die Medikamentengabe behalten. Dabei hilft der Medikamentenplan. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass die Medikamentenzusammenstellung durch einen Pflegedienst durchgeführt wird. Sehr hilfreich sind auch Medikamentenspender, die rechtzeitig an die Medikamentenverabreichung erinnern.
Wer alleine lebt, hat oftmals keine Lust, für eine Person zu kochen. Häufig gibt es dann anstatt einer warmen Mahlzeit nur noch ein Brot oder ein kleines Vesper. Menübringdienste wie Essen auf Rädern können da wieder Abwechslung in den täglichen Speiseplan bringen. Damit ist nicht nur ein abwechslungsreiches Essen gewährleistet, sondern auch eine gute Versorgung mit Nähr- und Vitalstoffen.
Der MDK ist in der Pflege dafür zuständig, für die Krankenkasse Gutachten durchzuführen. So prüft der MDK zum Beispiel, ob ein pflegebedürftiger Mensch einen Pflegegrad erhält oder ob ihm das beantragte Hilfsmittel zusteht. Der MDK leitet dann sein Gutachten an die Pflegekasse / Krankenkasse weiter. Diese entscheidet letztendlich, ob der Pflegegrad oder das Hilfsmittel genehmigt werden.
Menschen mit Diabetes haben häufig Druckstellen und Durchblutungsstörungen an den Füßen. Deshalb ist es wichtig, dass die Füße von Diabetikern von ausgebildeten Podologen behandelt werden. Unter gewissen Voraussetzungen erhalten deshalb Diabetiker die medizinische Fußpflege auf Rezept verordnet.
Tipps zu: Pflegegeld + Pflegeleistungen, Kosten + Zuschüssen Kurzzeit- u. Verhinderungspflege, Fehler bei MDK-Begutachtung, Entlastungsbetrag, Gesetzesänderungen uvm.
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